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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: baugrubenverbau

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4 Beiträge gefunden
IBR 2016, 444 OLG Köln - Abschlagsrechnung nicht fristgerecht bezahlt: Auftragnehmer darf Arbeit einstellen!
IBR 2002, 348 OLG Brandenburg - Funktionale Leistungsbeschreibung: Nachtrag bei Maßabweichungen gegenüber Entwurfsplanung?
IBR 1998, 185 VÜA Nordrhein-Westfalen - Wie klar müssen technische Alternativen sein?
IBR 1994, 95 OLG Hamm - Unternehmer darf auf Angabe von Bodenklassen vertrauen!

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 2681
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erstellung einer Ausführungsplanung ist besonders zu vergüten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2017 - 29 U 86/16

1. Die Ankündigung eines Anspruchs auf besondere Vergütung ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber von der Entgeltlichkeit der zusätzlichen Arbeiten ausgeht oder hiervon ausgehen muss, er keine preiswertere Alternative zu der sofortigen Ausführung der zusätzlichen Leistungen durch den Auftragnehmer hat oder die Mehrkostenankündigung ohne Verschulden versäumt wird.

2. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Erstellung einer Ausführungsplanung (hier: für eine Behelfsbrücke), die nicht zur vertraglichen Leistung gehört, hat er sie besonders zu vergüten.

3. Befindet sich der Auftraggeber mir der Zahlung von Abschlagsrechnungen in Verzug, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zinsen. Der Verzug endet mit dem Zugang der Schlussrechnung. Dadurch entfallen jedoch nicht die bereits eingetretenen Verzugswirkungen.

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IBRRS 2016, 1640
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung wegen Zahlungsverzugs eingestellt: Auftraggeber muss Verzögerungsschaden ersetzen!

OLG Köln, Urteil vom 07.06.2016 - 22 U 45/12

1. Die ATV DIN 18299 ff. enthalten Vorschriften über die Abrechnung von Bauleistungen auch insoweit, als es um die für die Preisberechnung als Grundlage dienende ansatzfähigen Mengen und Massen geht.

2. Zur Beantwortung der Frage, ob ein (temporärer) Spundwandverbau nach ATV DIN 18303 oder nach ATV DIN 18304 abzurechnen ist.

3. Sind in einem der Ausschreibung beiliegenden Bodengutachten bestimmte Bodenverhältnisse beschrieben, werden diese regelmäßig zum Leistungsinhalt erhoben, wenn sie für die Leistung des Auftragnehmers und damit auch für die Kalkulation seines Preises erheblich sind.

4. Ordnet der Auftraggeber die Leistung für tatsächlich davon abweichende Bodenverhältnisse an, liegt darin eine Änderung des Bauentwurfs, die zu einem Anspruch auf veränderte Vergütung gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B führen kann.

5. Zahlt der Auftraggeber eine fällige Abschlagszahlung des Auftragnehmers nicht und stellt dieser daraufhin seine Leistungen vorübergehend ein, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Verzögerungsschadens zu.

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IBRRS 2016, 1508; VPRRS 2016, 0504
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vorhaltung eines Berliner Verbaus: Keine Sicherheit nach § 648a BGB!

LG München I, Urteil vom 04.03.2016 - 2 O 8641/14

1. Die Vorhaltung eines Berliner Verbaus ist nach Mietrecht zu behandeln.

2. Der Anspruch auf Vergütung der Vorhaltung eines Berliner Verbaus ist daher nicht mittels Bauhandwerkersicherheit sicherbar.

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IBRRS 2015, 0750
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsbeschreibung erkennbar lückenhaft: Auftragnehmer übernimmt Ausführungsrisiko!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 - 21 U 136/14

1. Das Risiko eines Vertragsschlusses auf der Grundlage einer für den Unternehmer erkennbar unvollständigen Leistungsbeschreibung bzw. dieser zu Grunde liegender Gutachten liegt beim Auftragnehmer.

2. Fehlen in einer Ausschreibung Angaben zur Bohrbarkeit des Bodens, kann nicht unterstellt werden, dass zwischen den Parteien nach ausschreibungskonformer Auslegung ein bestimmter Grad der (einfachen) Bohrbarkeit vereinbart werden sollte.

3. Glaubt der Auftragnehmer aufgrund seiner Erfahrung, von den Feststellungen eines Baugrundgutachtens auch auf die Bohrbarkeit des Baugrunds schließen zu können, geht es zu seinen Lasten, wenn sich diese, dem Auftraggeber nicht offengelegte Schlussfolgerung im Nachhinein als unzutreffend erweist.

4. Eine unzureichende Prüfung der Ausschreibungsunterlagen durch andere Bieter kann den Auftragnehmer als Vertragspartei nicht von der ihm obliegenden Prüfungs- und Hinweispflicht auf Lücken in den Ausschreibungsunterlagen entlasten.

5. Auch ein VOB-Vertrag kann nach § 314 BGB analog gekündigt werden, wenn einer Partei ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

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IBRRS 2017, 0142
BauvertragBauvertrag
Kündigung ohne Fristsetzung mit Kündigungsandrohung kann teuer werden!

LG Kaiserslautern, Urteil vom 30.01.2015 - 3 O 846/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 0203
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014 - 22 U 37/14

1. Für die "Forderung bzw. das Verlangen des Auftraggebers" nach Ausführung einer bisher im Bauvertrag nicht vorgesehenen Leistung i.S.v. § 2 Nr. 6 VOB/B gelten die von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätze zur "Anordnung des Auftraggebers", welche die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B ändert, entsprechend.*)

2. § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B ist - für den Fall, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist - nicht wegen eines Verstoßes gegen §§ 305 ff. BGB unwirksam, denn die Versäumung der Ankündigung hat nur dann einen Anspruchsverlust des Auftragnehmers zur Folge, wenn und soweit die Ankündigung berechtigten Schutzinteressen des Auftraggebers dient und ihre Versäumung unentschuldigt ist.*)

3. Ohne eine nachvollziehbare Darlegung der Preisgrundlagen aufgrund der vorzulegenden Auftrags-/Urkalkulation bzw. einer plausiblen (Nach-)Kalkulation - ist ein geltend gemachter Mehrvergütungsanspruch bei Nachträgen i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B bzw. § 2 Nr. 6 VOB/B unschlüssig und die Klage als endgültig unbegründet (und nicht wie bei nur fehlender Prüfbarkeit als nicht fällig bzw. derzeit unbegründet) abzuweisen. Für einen Rückgriff auf den ortsüblichen Preis in Anlehnung an § 632 Abs. 2 BGB ist im Rahmen von § 2 Nr. 5 bzw. Nr. 6 VOB/B kein Raum.*)

4. Die Auftragnehmerin ist im Rahmen von § 2 Nr. 8 VOB/B dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass die Ausführung der zusätzlichen Werkleistungen durch sie dem mutmaßlichen Willen der Auftraggeberin entspricht. Sie muss den Willen vor Beginn der Ausführung mit zumutbarem Aufwand erforschen und selbst dann beachten, wenn das ihr erkennbare Verhalten der Auftraggeberin ihr unvernünftig bzw. interessenwidrig erscheint, es sei denn § 679 BGB (öffentliches Interesse, z.B. Bauordnungsrecht, Gefahrenabwehr etc.) steht dem entgegen.*)

5. Für die Abgrenzung, welche Arbeiten von der vertraglich vereinbarten Leistung erfasst sind bzw. ggf. zusätzlich zu vergüten sind, kommt es auf den durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermittelnden Inhalt der Leistungsbeschreibung an. Dabei sind das gesamte Vertragswerk und dessen Begleitumstände zu Grunde zu legen, d.h. Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis einschließlich abstrakter Vorbemerkungen, Probestücken, Bauzeichnungen, Detailplanungen und auch sämtliche sonstigen Vertragsunterlagen. Eine Zeichnung besitzt dabei vertraglich grundsätzlich die gleiche Bedeutung wie das geschriebene Wort oder die geschriebene Zahl in der Leistungsbeschreibung, zumal eine Zeichnung weit eher geeignet ist, Art und Umfang der gewollten Leistung zu bestimmen.*)

6. Es ist im Zivilprozess nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus schriftsätzlich nicht hinreichend erläuterten Anlagen (Aufstellungen) etwaig im Rahmen von § 2 VOB/B erhebliche Positionen selbst im Wege einer unzulässigen Amtsaufklärung erst noch zu beschaffen bzw. zu ermitteln.*)




IBRRS 2014, 2183
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Streit über Nachträge: Keine Leistungsverweigerung bei absehbaren Erschwernissen!

LG Wuppertal, Urteil vom 04.07.2014 - 17 O 400/05

1. Der Auftragnehmer ist bei der Bewältigung von auftretenden Erschwernissen in besonderem Maße zur vertraglichen Kooperation verpflichtet, wenn diese Erschwernisse anhand der Vertragsgrundlagen abzusehen waren.

2. Diese gesteigerte Kooperationspflicht kann es gebieten, dass der Auftragnehmer auch ohne Anerkennung einer Nachtragsvergütung durch den Auftraggeber Maßnahmen zur Beseitigung der Erschwernisse erbringt und den Streit über eine Mehrvergütung hintanstellt.

3. Unterlässt der Auftragnehmer eine solche Kooperation, kann der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung berechtigt sein.

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IBRRS 2014, 1623
BauvertragBauvertrag
VOB/C: Verbaumaßnahmen als Besondere Leistungen?

KG, Urteil vom 04.05.2012 - 7 U 108/11

1. Für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen kommt es allein auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung und nicht auf die Unterscheidung in den DIN-Vorschriften zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen an.

2. Welche Leistungen durch die Leistungsbeschreibung erfasst sind, ist gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien zu ermitteln. Dabei ist das gesamte Vertragswerk zugrunde zu legen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B und C vereinbart, gehören hierzu allerdings auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen.

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IBRRS 2009, 0991; IMRRS 2009, 0605
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beseitigung von Grundankern als Erfüllungsschaden?

KG, Urteil vom 19.08.2008 - 6 U 67/07

1. Bei den Kosten für die Beseitigung von Grundankern einer Baugrubenwand, die im Nachbargrundstück im Bereich einer geplanten unterirdischen S-Bahn-Trasse gesetzt wurden, handelt es sich um einen von der Betriebshaftpflichtversicherung des Tiefbauunternehmers nicht umfassten Erfüllungsschaden und nicht um einen Mangelfolgeschaden, wenn nach dem Inhalt des Tiefbauvertrages das Einbringen der Anker gestattet war und lediglich keine Anker im Trassenbereich verbleiben durften, tatsächlich dort jedoch Anker verblieben, zum Teil weil sie in einem falschen Winkel eingebracht wurden, zum Teil wegen Nichtfunktionierens der Sprengvorrichtungen der planmäßig im Bereich der Trasse eingebrachten Anker.*)

2. Die Beseitigung der Anker stellt dann die Beseitigung des Sachschadens an den Teilen des Nachbargrundstücks dar, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung durch das Tiefbauunternehmen gewesen sind, so dass auch der Risikoausschluss der Bearbeitungsschäden greift.*)

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IBRRS 2008, 2794
BauvertragBauvertrag
Belastung aus Böschung nicht angegeben

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1527

Ist in einem Leistungsverzeichnis bzgl. des Baugrubenverbaus die Belastung aus einer Böschung nicht angegeben, so steht dem Auftragnehmer eine geänderte Vergütung für die veränderte Bemessung des Verbaus auf der einen Uferseite zu, weil die Belastung der Böschung aufgefangen werden muss.

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Schreiben staatlicher Organe und Behörden

Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK)
Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK), LB 219 "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", Ausgabe April 2006
(vom 12.06.2006)
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9 Baulexikoneinträge gefunden

Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag

Baugrube

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen)
A. Einführung
III. Abgrenzung zu anderen im Bauvertrag enthaltenen Modifikationen

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

d) Festlegungen zur Herstellungsart (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 9-11)




1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

d) Festlegungen zur Herstellungsart ( Rn. 23-27)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

c) Sachlicher Gehalt: Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlungsgebot (GWB § 97 Rn. 83-87)