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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: baugrubenverbau
55 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.Es gibt für Ihre Suchanfrage 54 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Beiträge gefunden |
IBR 2016, 444 | OLG Köln - Abschlagsrechnung nicht fristgerecht bezahlt: Auftragnehmer darf Arbeit einstellen! |
IBR 2002, 348 | OLG Brandenburg - Funktionale Leistungsbeschreibung: Nachtrag bei Maßabweichungen gegenüber Entwurfsplanung? |
IBR 1998, 185 | VÜA Nordrhein-Westfalen - Wie klar müssen technische Alternativen sein? |
IBR 1994, 95 | OLG Hamm - Unternehmer darf auf Angabe von Bodenklassen vertrauen! |
20 Volltexturteile gefunden |
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1461
Zur Abrechnung eines Verbaues.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2005 - 1 U 257/04
1. Übersteigen die Wiederherstellungskosten eines durch Tiefbauarbeiten im benachbarten Straßengrundstück beschädigten Gebäudes den Verkehrswert des Hausgrundstücks um mehr als 50 %, sind nicht die Wiederherstellungskosten für die Bemessung der Ersatzleistung maßgebend, sondern der Verkehrswert des Hausgrundstücks unmittelbar vor den Schadensereignis.*)
2. Die mangelhafte Standfestigkeit des beschädigten Gebäudes kann die Anrechnung eines Mitverursachungsanteils von 50 % rechtfertigen.*)
VolltextVOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2004 - Fall 1415
1. Der Geltungsbereich der DIN 18303 „Verbauarbeiten“ erstreckt sich auf den vorübergehenden Verbau der Wände von Baugruben, Gräben etc. zur Sicherung der Standfestigkeit.
2. Sie gilt nicht für Spundwände (DIN 18303, Abschnitt 1.3, 3. Spiegelstrich), sofern diese Verbauart durch den Auftraggeber vorgegeben ist.
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2004 - 17 U 262/01
1. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer nach der Anmeldung von Bedenken verpflichtet, die Vorgaben des Auftraggebers auch dann umzusetzen, wenn dieser die mitgeteilten Bedenken nicht teilt.
2. Ausnahmsweise steht dem Auftragnehmer jedoch dann ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn der (weiteren) Durchführung der Bauarbeiten, gegen die Bedenken angemeldet wurden, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben.
3. Weist ein Bauherr Bedenken gegen eine Statik nur mit dem Hinweis auf eine Stellungnahme des mit der Aufstellung der Statik beauftragten Tragwerksplaners zurück, dann handelt er pflichtwidrig und der Bauunternehmer ist berechtigt, die Kosten für die Überprüfung seiner Bedenken geltend zu machen.
OLG Koblenz, Urteil vom 23.04.2004 - 10 U 561/01
Soweit sich aus dem Leistungsverzeichnis (LV) eine bestimmte Verbau-Ausführung als Mindestanforderung (Rammen) ergibt, kann auch bei statisch zulässiger günstigerer Herstellung der durch geänderte Bodenverhältnisse notwendig werdende Mehraufwand nicht abweichend von den Abrechnungsregelungen des LV geltend gemacht werden. Daran ändern auch die Abrechnungsvorgaben der DIN 18304 in der VOB/C nichts.
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 27.06.2003 - 11 U 1549/00
1. Der Bauunternehmer darf die Bauhandwerkersicherung auch noch verlangen, nachdem seine Leistung abgenommen ist, wenn der Besteller noch nicht allen Werklohn bezahlt hat und nennenswerte Nachbesserung fordert.*)
2. Leistet der Besteller die Sicherheit nicht, verliert er deswegen nicht das Recht, sich im Werklohnprozess auf Mängel zu berufen.*)
a) Mängel, mit deren Beseitigung der Unternehmer schon in Verzug war, bevor er die Sicherheit verlangte, geben dem Besteller alle aus ihnen herrührenden Rechte.*)
b) Mängel, mit deren Beseitigung der Unternehmer noch nicht in Verzug war, als er die Sicherheit verlangte, geben dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht am Werklohn in Höhe des dreifachen der Beseitigungskosten; diesem Nachbesserungsanspruch des Bestellers steht ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers wegen fehlender Sicherheit entgegen.*)
c) Das führt zur Verurteilung des Bestellers zur Zahlung von Werklohn, Zug um Zug gegen Nachbesserung, diese Zug um Zug gegen die Stellung der Sicherheit und zur Feststellung, dass der Besteller im Verzug mit der Stellung der Sicherheit ist.*)
3. Der Besteller darf in AGB für die Abnahme vorschreiben, dass sie nur als förmliche wirksam sein soll, solange der Unternehmer einen Anspruch auf deren Durchführung binnen kurzer Frist nach der Fertigstellungsanzeige hat.*)
4. Skonto gibt es auch für die Abschlagsrechnungen kürzende Teilzahlungen.*)
5. Baustrom und Bauwasser darf der Besteller mit AGB als pauschalen Promill-Abzug vom Werklohn geltend machen.*)
6. Wenn der Besteller das Werk bei der Abnahme als im wesentlichen vertragsgerecht billigt, handelt er widersprüchlich, wenn er das Abnahmeprotokoll nicht unterzeichnet und herausgibt. Er kann dann dem Werklohn nicht entgegenhalten, er sei mangels förmlicher Abnahme noch nicht fällig.*)
7. Wenn ein Mangel die Funktion des Werks nicht beeinträchtigt und nicht zu sehen ist, ist der Besteller bei großen Nachbesserungskosten auf die Minderung beschränkt (hier: Absenkungen in Grundleitungsrohren).*)
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.1997 - 13 U 3/96
Vorbehalte in Baugrundgutachten können allenfalls dann den Bodengutachter vor Schadensersatzansprüchen bewahren, wenn sie nicht allgemein gehalten sind. Insbesondere aber müssen solche Vorbehalte derart deutlich und eindringlich abgefaßt sein, daß sowohl der Bauherr als auch dessen Architekt zu der Überzeugung gelangen können, daß das Gutachten allein - und ohne weitere Zuziehung des Bodengutachters - nur als vorläufig zu betrachten und nicht als Grundlage für die Festlegung einer Tiefbaumaßnahme heranzuziehen ist.
VolltextOLG Celle, Beschluss vom 16.06.1995 - 4 U 21/94
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG Heilbronn, Urteil vom 08.06.1995 - 8 O 2352/94
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG Hildesheim, Urteil vom 23.11.1993 - 3 O 49/93
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext1 Materialientext gefunden |
Schreiben staatlicher Organe und Behörden
Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK)Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK), LB 219 "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", Ausgabe April 2006
(vom 12.06.2006)
Text
9 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Baugrube1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen) |
A. Einführung |
III. Abgrenzung zu anderen im Bauvertrag enthaltenen Modifikationen |
7 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 52-DIN 18321 52)
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 52-VOB/C DIN 18321 52)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-VOB/C DIN 18306 17)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-DIN 18306 17)
3.2 Herstellen und Prüfen von Entwässerungskanälen, -leitungen und Schächten ( Rn. 78-DIN 18306 102)