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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: baugrubenverbau

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3 Beiträge gefunden
IBR 2023, 304 VK Lüneburg - Bauaufgabe kritisch: Selbstausführungsgebot bei guter Dokumentation zulässig!
VPR 2023, 57 VK Lüneburg - Selbstausführungsgebot für kritische Aufgaben ist bei guter Dokumentation zulässig!
IBR 2001, 631 VK Nordbayern - Nebenangebot enthält quantitative Abweichung: Wertungsausschluss?

27 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0769; VPRRS 2023, 0062
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bauaufgabe kritisch: Unterauftragsvergabe unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.10.2022 - VgK-17/2022

1. Die Eignungskriterien sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen. Die früher angewandte Praxis, die Eignungskriterien erst in Vergabeunterlagen mitzuteilen, ist nicht mehr zulässig.

2. Die Eignungskriterien müssen in der Bekanntmachung eindeutig und abschließend beschrieben sein. Ein Verweis genügt nicht. Der (potenzielle) Bieter und Bewerber soll sich bereits aufgrund der Bekanntmachung überlegen können, ob er die festgelegten Eignungskriterien erfüllen kann.

3. Eine Mindestanforderung an die Eignung ist vorschriftsgemäß bekannt gemacht, wenn in der Bekanntmachung durch einen Link auf die Internetseite der Vergabestelle verwiesen wird und die interessierten Unternehmen durch bloßes Anklicken zum entsprechenden Formblatt gelangen können (Abschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2012, 1336 - nur online).

...




IBRRS 2020, 3215; VPRRS 2020, 0323
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch Nebenangebote sind zu kennzeichnen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.03.2020 - 3 VK LSA 6/20

1. Alle wesentlichen Angebotsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung vorliegen, sind entweder einheitlich (z. B. durch Lochung) zu kennzeichnen oder aber (z. B. durch Siegelung) zu verbinden, um einen nachträglichen versehentlichen oder bewussten Austausch einzelner Bestandteile des Angebots bzw. deren Entfernung zu verhindern.

2. Ein Nebenangebot ist ein wesentlicher Angebotsbestandteil.

3. Tiefbauarbeiten dürfen nicht für eine Pauschalsumme vergeben werden, weil stets mit unerwarteten Baugrundverhältnissen gerechnet werden muss, die Auswirkungen auf die Ausführungsart oder den Leistungsumfang haben.




IBRRS 2017, 0496; VPRRS 2017, 0050
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur ein BIEGE-Partner hat unterschrieben: Fehlende Unterschrift ist nachholbar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2017 - 3 VK LSA 58/16

1. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 VOB/A 2016 ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise gemäß § 16a VOB/A 2016 nach. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.*)

2. Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 2 VOB/A 2016 haben Bietergemeinschaften die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Fehlt die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.*)

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IBRRS 2015, 0223; VPRRS 2015, 0031
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise) korrigieren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 - Verg 29/14

1. Bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-) Aufhebungsentscheidung öffentlicher Auftraggeber zu unterscheiden. § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens rechtmäßig ist. Das Nichtvorliegen einer der Aufhebungsgründe des § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen.*)

2. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens wirksam ist.*)

3. Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil-) Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt.*)

4. Ändert sich in einer durch eine Teilaufhebung eröffneten zweiten Angebotsrunde die Bieterreihenfolge, ist dies von den am Wettbewerb beteiligten Unternehmen hinzunehmen.*)

5. Sowohl das Gebot fairen Wettbewerbs als auch das Gleichbehandlungsgebot verpflichten öffentliche Auftraggeber allerdings, vor einer Teilaufhebung des Vergabeverfahrens durch Zurückversetzung in eine auf nur bestimmte Preispositionen beschränkte zweite Angebotsrunde zu prüfen, ob die beabsichtigte und auf bestimmte Preise bezogene Preisänderung Einfluss auf das Preisgefüge im Übrigen haben kann. Steht dies zu befürchten, ist er an einer solchen Fehlerkorrektur gehindert und muss gegebenenfalls vollständig neue Angebote einholen.*)

6. Einer erneuten Submission bedarf es in einem solchen Fall nicht.*)

7. Eine Prüfung der neuen Preise auf Auskömmlichkeit im Sinn des § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 ist nicht erforderlich.*)




IBRRS 2012, 1401; VPRRS 2012, 0138
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmereinsatz schlechter als Eigenleistung?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/001-12

1. Die "Verlängerung" beschleunigter Vergabeverfahren aus Dringlichkeitsgründen wegen der aktuellen Wirtschaftslage bis Ende 2011 im Sinne der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.12.2008 (IP/08/2040) ergibt sich aus der "NOTE TO THE MEMBERS OF THE ADVISORY COMMITTEE ON PUBLIC CONTRACTS" der Kommission vom 09.12.2010. Dieses Dokument hat nicht den Charakter einer "Ermächtigungsgrundlage" und hat damit weder einen normsetzenden bzw. normersetzenden Charakter.*)

2. Die Verkürzung der Bekanntmachungsfrist nach § 7 Abs. 2 VOF ist nur in eng zu fassenden Ausnahmefällen zulässig, weil dadurch der europaweite Wettbewerb faktisch zugunsten der beschleunigten Durchführung des Verfahrens begrenzt wird. Die Dringlichkeit setzt die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung voraus.*)

3. Die Berücksichtigung des bloßen Nachunternehmereinsatzes als Kriterium im Teilnahmewettbewerb ist vergaberechtswidrig. Die Aussage, dass ein Teilnehmer Nachunternehmer einsetzt, lässt nicht ohne weitere Kenntnis der tatsächlichen Eignung den Rückschluss zu, dass der Bieter weniger geeignet ist als ein Bieter, der die Leistung als Eigenleistung erbringt. Für einen entsprechenden allgemeinen Erfahrungssatz fehlen sachgerechte Erwägungen. Ein "Kern" an eigener Leistungsfähigkeit darf nicht gefordert werden.*)

4. Auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mittelstandes ist im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs eine Eingrenzung des Teilnehmerkreises zulässig. Insoweit ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber die Anforderungen so gestaltet, dass eine Abschichtung erfolgt, die eine Eingrenzung auf die zur Teilnahme am Angebotsverfahren vorgesehene Teilnehmerzahl ermöglicht und ein Losverfahren überflüssig macht.*)




IBRRS 2009, 3480; VPRRS 2009, 0363
VergabeVergabe
Erstmalige Abgabe eines Nebenangebots im Verhandlungsverfahren

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.10.2009 - 21.VK-3194-28/09

Zur Zulässigkeit der erstmaligen Abgabe eines Nebenangebots im Verhandlungsverfahren.*)

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IBRRS 2008, 1175; VPRRS 2008, 0109
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufklärung einer Mischkalkulation

VK Sachsen, Beschluss vom 03.03.2008 - 1/SVK/002-08

1. Der Umstand, einen Vergabeverstoß lediglich für wahrscheinlich und möglich zu halten, entbindet einen potentiellen Antragsteller nicht von seiner Rügeverpflichtung. Zwar setzt das Entstehen der Rügeobliegenheit zunächst die Kenntnis derjenigen Tatsachen voraus, aus denen sich der vermeintliche Vergaberechtsverstoß ergibt. Die Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung sicher nachweisbaren Vergabefehler ist für das Entstehen einer Rügeobliegenheit im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht notwendig. Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden. Stützt aber ein Antragsteller seinen Vortrag lediglich auf eine Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit eines Vergaberechtsverstoßes, muss für den Auftraggeber konkret erkennbar werden, woher der Antragsteller seine Wahrnehmung nimmt und worauf er sich bezieht.*)

2. Es existiert kein vorgeschriebenes Verfahren zur Aufklärung einer Mischkalkulation. Entscheidend ist daher, ob ein Bieter zu streitigen Positionen des Leistungsverzeichnisses plausible Erklärungen beibringt und den Verdacht einer Mischkalkulation bspw. auch durch Vorlage der Urkalkulation zerstreut. Ein Antragsteller kann einem Auftraggeber nicht Umfang und Ausgestaltung der Auskömmlichkeitsprüfung diktieren oder zu einem immer weiter und tiefer gehenden Rechtfertigungsszenario zwingen, bis schlussendlich aus der subjektiven Sichtweise des Antragstellers ein Rechtfertigungsmanko der Beigeladenen zu konstatieren ist. Dies gilt umso mehr, als dass es nach wie vor im Verantwortungsbereich des Bieters liegt, wie er seine Preise kalkuliert und zu welchen Preisen er welche Leistungen des Leistungsverzeichnisses anbietet.*)

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IBRRS 2008, 2794
BauvertragBauvertrag
Belastung aus Böschung nicht angegeben

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1527

Ist in einem Leistungsverzeichnis bzgl. des Baugrubenverbaus die Belastung aus einer Böschung nicht angegeben, so steht dem Auftragnehmer eine geänderte Vergütung für die veränderte Bemessung des Verbaus auf der einen Uferseite zu, weil die Belastung der Böschung aufgefangen werden muss.

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IBRRS 2007, 4589; VPRRS 2007, 0373
VergabeVergabe
Unzulässige Abweichung von den Mindestbedingungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2007 - VgK-36/2007

1. Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Rüge.

2. Müssen nach der Baubeschreibung bei Nebenangeboten die Hauptabmessungen und die Gestaltung des Bauwerks beibehalten werden, so ist ein Nebenangebot, welches eine um 14 m längere Überbaulänge eines Brückenbauwerks, das laut Bekanntmachung mit einer Überbaulänge von 43 m ausgeschrieben ist, vorsieht, zwingend nach § 25a Nr. 3 VOB/A auszuschließen.

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IBRRS 2008, 0118; VPRRS 2008, 0013
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Lärmschutzwand und Straßenbau: einheitliches Fachlos?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2007 - Verg 10/07

1. Der Bau einer Lärmschutzwand ist als einheitliches Fachlos zu verstehen. Deshalb muss es von den übrigen Straßenbauarbeiten getrennt vergeben werden.

2. Eine ausnahmsweise Abweichung hiervon unterliegt der Einschätzung der Vergabestelle.

3. Erhöhter Aufwand zur Koordinierung der Bauarbeiten kann im Einzelfall beachtlich sein.




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1 Materialientext gefunden

Schreiben staatlicher Organe und Behörden

Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK)
Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK), LB 219 "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", Ausgabe April 2006
(vom 12.06.2006)
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9 Baulexikoneinträge gefunden

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Baugrube

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen)
A. Einführung
III. Abgrenzung zu anderen im Bauvertrag enthaltenen Modifikationen

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

d) Festlegungen zur Herstellungsart (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 9-11)




1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

d) Festlegungen zur Herstellungsart ( Rn. 23-27)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

c) Sachlicher Gehalt: Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlungsgebot (GWB § 97 Rn. 83-87)