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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 37/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 1635; IMRRS 2003, 0637
BauvertragBauvertrag
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2003, 480 BGH - Wasserrohrbruch in der Straße: Haftung der Stadtwerke der Höhe nach nicht begrenzt!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 4091
BauhaftungBauhaftung
Muss Bauschutt auf Bomben untersucht werden?

OLG Köln, Urteil vom 10.04.2018 - 25 U 30/16

1. Das Verbringen eines in Beton eingegossenen Bombenblindgängers und die daraus resultierende Explosion ist nicht risikospezifisch für das Grundstück.

2. Ein Bauschutt recycelndes Unternehmen trifft keine Sicherungspflicht betreffend das Explodieren von eventuell im Bauschutt vorhandenen Bomben.

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IBRRS 2004, 0125; IMRRS 2004, 0058
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Beseitigung von störenden Wurzeln

BGH, Urteil vom 28.11.2003 - V ZR 99/03

a) Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht aus (Bestätigung von Senat, BGHZ 60, 235, 241 f. und 97, 231, 234).*)

b) Der Eigentümer eines Baums muß dafür Sorge tragen, daß dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen; verletzt er diese Pflicht, ist er hinsichtlich der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks "Störer" im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB.*)

c) Der durch von dem Nachbargrundstück hinübergewachsene Baumwurzeln gestörte Grundstückseigentümer kann die von dem Störer geschuldete Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung selbst vornehmen und die dadurch entstehenden Kosten nach Bereicherungsgrundsätzen erstattet verlangen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, BGHZ 97, 231, 234 und 106, 142, 143; Urt. v. 8. Februar 1991, V ZR 346/89, WM 1991, 1685, 1686 und v. 21. Oktober 1994, V ZR 12/94, WM 1995, 76).*)

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IBRRS 2003, 1635; IMRRS 2003, 0637
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02

a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)

b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)

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