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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 U 7/14


Beste Treffer:
IBRRS 2015, 2977; IMRRS 2015, 1330
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Nutzungsersatz: Betriebskostenabrechnung erforderlich?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.10.2015 - 6 U 7/14

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IBRRS 2017, 2534
BauvertragBauvertrag
Ausführungsrisiken bekannt: Auftragnehmer muss keine Bedenken anmelden!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.07.2015 - 6 U 7/14

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1 Beitrag gefunden
IBR 2017, 492 OLG Zweibrücken/BGH - Auf allgemein bekannte Risiken muss der Auftragnehmer nicht hinweisen!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 2750
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch gegenüber einem Generalunternehmer sind Bedenken anzumelden!

OLG Schleswig, Urteil vom 27.06.2018 - 12 U 13/18

1. Ein Auftragnehmer haftet nicht für einen Mangel, wenn dieser auf einer ausdrücklichen Anweisung des Auftraggebers beruht und der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die mit der Ausführung der Anweisung vorhandenen Nachteile (Bedenken) hingewiesen hat.

2. Die Hinweispflicht bezieht sich auch auf die Vorgaben des Auftraggebers sowie die Vorgewerke und die vom Auftraggeber bauseitig gestellten Materialien. Diese sind eingehend darauf zu untersuchen, ob sie geeignet sind, ein mangelfreies (Gesamt-)Werk entstehen zu lassen.

3. Soweit sich der Auftragnehmer nicht in der Lage sieht, seiner Prüfungspflicht nachzukommen, muss er darauf ebenfalls hinweisen.

4. Die Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers entfällt, wenn der Auftraggeber über eine größere Fachkenntnis verfügt, auf die der Auftragnehmer vertrauen darf (hier verneint).

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IBRRS 2015, 2977; IMRRS 2015, 1330
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Nutzungsersatz: Betriebskostenabrechnung erforderlich?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.10.2015 - 6 U 7/14

Der Anspruch auf Nutzungsersatz erfasst die bei Beendigung des Mietverhältnisses zu zahlende Miete einschließlich Betriebskostenvorauszahlung. Allerdings kann der Vermieter nach Eintritt der Abrechnungsreife Nutzungsentschädigung wegen der Betriebskosten nur aufgrund einer Betriebskostenabrechnung verlangen.

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IBRRS 2017, 2534
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausführungsrisiken bekannt: Auftragnehmer muss keine Bedenken anmelden!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.07.2015 - 6 U 7/14

1. Der sog. funktionale Mangelbegriff gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht mit Planleistungen beauftragt ist und in der ihn zur Verfügung gestellten Planung die "Vorleistung eines anderen Unternehmers" liegt.

2. Die Zumutbarkeit die Grenzen der an den Auftragnehmer zu stellenden Anforderungen an seine Prüfungs- und Hinweispflicht richten sich nach dem Einzelfall mit seinen Besonderheiten. Hinweise sind umso weniger geboten, wie der Auftragnehmer darauf vertrauen darf, dass entsprechendes Wissen auf Seiten des Auftraggebers vorausgesetzt werden kann.

3. Der Auftraggeber, der ein nach allgemeinen Kenntnissen in Fachkreisen bestehendes Risiko durch die gewählte Konstruktion in Kauf nimmt (hier: Anbindung verschiedener Materialien ohne Fugenbildung im Bereich von sonnenbedinger Hitzeeinwirkung) kann nicht erwarten, von den bauausführenden Unternehmern einen Bedenkenhinweis zu erhalten.

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