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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 116/02
BGH, Urteil vom 11.09.2003 - VII ZR 116/02
29 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2004, 60 | BGH - Pauschalierter Einheitspreisvertrag: Wie wird Pauschalpreisrisiko ermittelt? |
IBR 2004, 59 | BGH - Mengenminderung beim Pauschalpreisvertrag: Welche Rechte hat der Auftraggeber? |
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 95/10
1. Nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung kann ein Auftraggeber gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen Mängeln gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen, wenn im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette feststeht, dass er - der Auftraggeber - von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird (BGH, IBR 2007, 472).
2. Das gilt nicht nur für den Fall, dass der Auftraggeber wegen eines Mangels einen Schadensersatzanspruch geltend macht, sondern auch für den Fall der Minderung.
BGH, Urteil vom 11.09.2003 - VII ZR 116/02
a) Sind geringere als im zugrunde gelegten Leistungsverzeichnis vorgesehene Mengen eingebaut worden, hat der Auftraggeber nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B einen Anspruch auf Preisanpassung unabhängig davon, ob die Leistung infolge der verringerten Mengen mangelhaft ist.*)
b) Die Klausel in einem auf der Grundlage eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mit Mengenangaben geschlossenen Pauschalpreisvertrages, nach der Mehr- und Mindermassen von 5 % als vereinbart gelten, regelt das Mengenrisiko. Sie ist dahin zu verstehen, daß bei einer nicht durch Planänderungen bedingten Mengenabweichung in den einzelnen Positionen, die über 5 % hinaus geht, auf Verlangen ein neuer Preis nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B gebildet werden muß. Bei der Preisbildung ist das übernommene Mengenrisiko zu berücksichtigen.*)
6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
2. Inhalt des Vergütungsanspruchs |
a) Einheitspreisvertrag |
bb) Aufmaß |
6. Preisveränderungen |
b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage |
bb) Mengenänderungen |
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung |
1. Kürzung der Vergütung wegen Mängeln |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
D. Haftungsbefreiung des Unternehmers |
V. Voraussetzungen der Haftungsbefreiung |
2. Erfüllung der Mitteilungspflicht |
b) Bedenkenhinweispflicht |
H. Besonderheiten der VOB/B |
2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz) |
G. § 2 Abs. 6 VOB/B: Preisvereinbarung bei zusätzlichen Leistungen |
H. § 2 Abs. 7 VOB/B: Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag |
I. Allgemeines |
5 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |