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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 18/09
BGH, Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2015 - 23 U 80/14
1. "Begleitet" ein Architekt eine Baumaßnahme und entfaltet er Tätigkeiten "nach und nach", je nach den Erfordernissen des Einzelfalls, bezieht sich seine Beauftragung nur auf die Grundleistungen, die erforderlich wurden.
2. Ist dies der Fall, darf der Architekt für die Grundleistungen nur ein Honorar berechnen, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht. Dabei ist die Bewertung nach der Siemon-Tabelle nicht zu beanstanden.
3. Bei der Honorarermittlung der technischen Ausrüstung ist nicht die Anlage, sondern die Anlagengruppe maßgeblich.
4. Werden Anlagen in getrennten Gebäuden geplant und sind diese Anlagen funktional eigenständig, bildet die jeweilige Anlage die Abrechnungseinheit.
5. Auch dann, wenn Anlagen nicht einheitlich beauftragt werden, z. B. durch zeitliche Trennung, bildet die jeweilige Anlage die Abrechnungseinheit.
BGH, Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09
1. Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist (Modifikation von BGHZ 162, 98).*)
2. Veranlasst der Verteidiger den Mandanten mit dem Hinweis, andernfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer die gesetzlichen Gebühren überschreitenden Vergütungsvereinbarung, kann der Mandant seine Erklärung nur dann wegen widerrechtlicher Drohung anfechten, wenn ihn der Verteidiger erstmals unmittelbar vor oder in der Hauptverhandlung mit diesem Begehren konfrontiert.*)
3. Wird zugunsten des Rechtsanwalts ein Stundenhonorar vereinbart, hat er die während des abgerechneten Zeitintervalls erbrachten Leistungen konkret und in nachprüfbarer Weise darzulegen.*)
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
2. Inhalt des Vergütungsanspruchs |
c) Stundenlohn |