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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: verbau

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52 Beiträge gefunden
IBR 2023, 519 OLG München/BGH - HOAI-Mindestsätze = übliche Vergütung!
IBR 2023, 291 OLG Karlsruhe - Bauunternehmer beschädigt Wurzeln: Bauherr haftet dem Nachbarn!
IBR 2023, 55 WU und Frischbetonverbundfolieeine vernünftige Kombination!
IBR 2022, 183 LG München I - Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!
IBR 2022, 143 VK Mecklenburg-Vorpommern - 20%-Kontingent darf auch bei Neuausschreibung nicht geändert werden!
VPR 2022, 14 VK Mecklenburg-Vorpommern - 20%-Kontingent darf auch bei Neuausschreibung nicht geändert werden!
IBR 2019, 488 OLG Düsseldorf - Risse am Nachbarhaus sind kein Indiz für schlecht ausgeführte Unterfangungsarbeiten!
IBR 2019, 134 LG München I - Bauhandwerkersicherheit für die Herstellung und Vorhaltung eines Berliner Verbaus?
VPR 2017, 1016 VK Südbayern - Unklare Mindestbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers
IBR 2017, 263 OLG Köln - Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist bei Mindestsatzberechnung zu berücksichtigen!
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5 Aufsätze gefunden
§ 4 Abs. 1 HOAI 2009: Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten auf Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276
(Heinz Simmendinger)
Dokument öffnen IBR 2011, 1076
Vorbehalt der Los- oder Gesamtvergabe
(Roland Seufert)
Dokument öffnen IBR 2011, 1012
Kostenberechnung: Änderung der anrechenbaren Kosten bei der Objekt- und Fachplanung (zu § 7 Abs. 5 HOAI)
(Roland Seufert)
Dokument öffnen IBR 2011, 1008
Leistungsänderungen auf Wunsch der Bauunternehmer
(Roland Seufert)
Dokument öffnen IBR 2010, 1233
Unnötige Zulagepositionen in Leistungsverzeichnissen
(Roland Seufert)
Dokument öffnen IBR 2010, 1232

261 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0580; IMRRS 2019, 0215; IVRRS 2019, 0091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten bei Durchgriffshaftung wegen Baumängeln!

OLG Köln, Urteil vom 31.10.2018 - 11 U 166/17

1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausschluss fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Werkvertrag (BGH, IBR 2018, 196) gilt auch für die Durchgriffshaftung des Geschäftsführers einer Bauunternehmung wegen Baumängeln aus § 826 BGB.*)

2. Der Übergang vom Schadensersatzanspruch auf den Vorschussanspruch ist keine Klageänderung und daher grundsätzlich auch noch im Berufungsverfahren zulässig.*)

3. Der Übergang von einem Antrag auf Feststellung der Pflicht zur Erstattung von Umsatzsteuer im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs zu einem Antrag auf Zahlung der Umsatzsteuer im Rahmen eines Vorschussanspruchs ist eine Klageerweiterung, die der in erster Instanz erfolgreiche Berufungsbeklagte in der Berufung nur unter den Voraussetzungen einer Anschlussberufung und damit innerhalb der wirksam gesetzten Berufungserwiderungsfrist geltend machen kann (Anschluss an BGH, IBR 2015, 527).*)

4. Die Berufungserwiderungsfrist ist nur wirksam gesetzt, wenn dem Berufungsbeklagten eine beglaubigte Abschrift der Verfügung zugestellt wird und er über die Rechtsfolgen der Versäumung der Berufungserwiderungsfrist belehrt worden ist.*)

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IBRRS 2019, 0406
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit für die Herstellung und Vorhaltung eines Berliner Verbaus?

LG München I, Urteil vom 30.10.2018 - 2 O 1169/18

1. Bei der Herstellung eines Berliner Verbaus handelt es sich um eine Bauleistung, so dass Vergütungsansprüche hierfür durch Bauhandwerkersicherheit zu sichern sind.

2. Die Vorhaltung eines Berliner Verbaus hat keinen mietrechtlichen, sondern werkvertraglichen Charakter.

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IBRRS 2018, 3473; IMRRS 2018, 1260
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger muss mit Nachbarwidersprüchen rechnen!

LG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2018 - 11 O 256/16

1. Wird das Bauvorhaben nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertig gestellt, ist es Sache des Bauträgers darzulegen und zu beweisen, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

2. Ein Bauträger muss als Verantwortlicher für das Bauvorhaben mit Nachbarwidersprüchen, die nie ganz auszuschließen sind, rechnen und damit einhergehende Zeitverluste bei seinen Planungen einkalkulieren.

3. Ein Verschulden des von ihm beauftragten Tiefbauers muss sich der Bauträger im Verhältnis zum Erwerber zurechnen lassen.

4. Weder die Kündigung des Bauleiters noch die längerfristige Erkrankung des Baustatikers sind als höhere Gewalt zu qualifizieren, sondern fallen in den unternehmerischen Risiko- und Verantwortungsbereich des Bauträgers.

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IBRRS 2018, 3158; VPRRS 2018, 0310
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rohrsystem ist kein Absturzsystem!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2018 - 3 VK LSA 37/18

1. Hat der Auftraggeber mittels produktneutraler Ausschreibung ein konkretes System (hier: Absturzsystem mit Revisionsöffnung) gefordert, das von mehreren Herstellern angeboten wird, muss dieses System auch angeboten werden.

2. Weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen ab (hier: indem ein Rohrsystem angeboten wird), liegt eine Änderung der Vergabeunterlagen vor, die zwingend zum Ausschluss führt.




IBRRS 2018, 3157; VPRRS 2018, 0309
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Fabrikats-, Produkt- und Typangaben können nicht nachgefordert werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.06.2018 - 3 VK LSA 36/18

1. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Es ist unerheblich, welche Angaben der Auftraggeber konkret fordert.

2. Geforderte, aber mit dem Angebot nicht abgegebene Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind keine fehlenden Erklärungen oder Nachweise und können daher nicht nachgefordert werden.

3. Das Fehlen geforderter Fabrikats-, Produkt- und Typangaben ist nicht heilbar und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.

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IBRRS 2020, 3157
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Widersprüche in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers!

OLG Dresden, Urteil vom 19.06.2018 - 6 U 1233/17

1. Haben die Parteien eines Bauvertrags aufgrund eines Widerspruchs in den Vertragsunterlagen keine Einigung über die auszuführende Leistung (hier: Einbau von vollverglasten oder nur teilverglasten Aufzügen) getroffen, wird mit der vereinbarten (Pauschal-)Vergütung nur die preiswertere Variante abgegolten.

2. Verlangt der Auftraggeber die Ausführung einer höherwertigeren Leistung, hat er sie besonders zu vergüten, da Widersprüche in den vom Auftraggeber erstellten Vertragsunterlagen zu seinen Lasten gehen.

3. Der Auftragnehmer befindet sich trotz der Überschreitung eines Vertragstermins nicht in Verzug, wenn er - weil der Auftraggeber keine Bauhandwerkersicherung stellt - zur Einstellung der Arbeiten berechtigt ist.




IBRRS 2019, 3176
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Architektenvertrag, kein Architektenhonorar!

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2018 - 5 U 32/17

1. Es entspricht üblichen Gepflogenheiten, dass Architekten zur Akquisition von Aufträgen Teilleistungen zunächst unentgeltlich erbringen, um anschließend den Auftrag zu erhalten.

2. Hinsichtlich der unentgeltlichen Akquisetätigkeit kann keine Beschränkung auf bestimme Leistungsphasen angenommen werden, ab deren Überschreitung von einem vergütungspflichtigen Vertragsverhältnis auszugehen ist. Selbst Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 können im Rahmen der Akquise unentgeltlich erbracht werden.

3. Die akquisitorische Tätigkeit eines Architekten ohne vertragliche Bindung begründet keinen Vergütungsanspruch.

4. Die HOAI regelt die Frage, in welchem Umfang der Architekten beauftragt wurde, nicht. Auch wenn eine Beauftragung nachgewiesen wurde, besteht keine Vermutung für einen Auftrag zur sog. Vollarchitektur.

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IBRRS 2018, 1487; VPRRS 2018, 0119
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann sich der Auftraggeber auf eine Entsorgungsvariante festlegen?

OLG München, Beschluss vom 09.03.2018 - Verg 10/17

1. Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber einen ganz bestimmten Umgang mit dem Abfall vor und schließt er alle sonstigen (nicht von vorneherein offensichtlich nachrangigen) Möglichkeiten der Verwertung/Entsorgung zwingend aus, muss er die zentralen Aspekte, die für bzw. gegen die beabsichtigte Festlegung sprechen, gegenüberstellen und bewerten und dabei die grundlegende Konzeption des KrWG berücksichtigen.

2. Nicht jeder Dokumentationsmangel führt dazu, dass eine Wiederholung der betreffenden Verfahrensabschnitte anzuordnen ist, weil anderenfalls der Ablauf des Vergabeverfahrens unangemessen beeinträchtigt werden könnte. Es ist vielmehr möglich, dass Dokumentationsmängel nachträglich geheilt werden können.

3. Die Möglichkeit einer nachträglichen Dokumentation kommt nicht in Betracht, wenn zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten.

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IBRRS 2018, 1723
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausführungsunterlagen und Zulassungsbescheinigungen fehlen: Mangel des Bauwerks?

KG, Urteil vom 01.03.2018 - 27 U 40/17

Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn Qualitätsnachweise, Revisionspläne und Dokumentationen vertraglich geschuldet sind. Solche Ansprüche verjähren auch nach § 634a BGB.

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IBRRS 2018, 1818
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik spricht für Schäden am Nachbargebäude!

OLG Köln, Urteil vom 06.12.2017 - 16 U 6/17

1. Wird ein Bauunternehmer mit Aushubarbeiten zur Herstellung einer Baugrube beauftragt, muss er ausreichende Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um einen Stützverlust für das Nachbargrundstück zu verhindern.

2. Verstößt der Auftragnehmer bei den Aushubarbeiten gegen die anerkannten Regeln der Technik, spricht eine widerlegliche tatsächliche Vermutung dafür, dass auf dem Nachbargrundstück eingetretene Schäden auf die Verletzung der anerkannten Regeln der Technik zurückzuführen sind.

3. Die an der Herstellung einer Vertiefung mitwirkenden Unternehmen haben nicht nur vor Beginn, sondern auch während der Arbeiten zu prüfen und sicherzustellen, ob bzw. dass dem Nachbargebäude kein Schaden droht.

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IBRRS 2020, 2681
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erstellung einer Ausführungsplanung ist besonders zu vergüten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2017 - 29 U 86/16

1. Die Ankündigung eines Anspruchs auf besondere Vergütung ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber von der Entgeltlichkeit der zusätzlichen Arbeiten ausgeht oder hiervon ausgehen muss, er keine preiswertere Alternative zu der sofortigen Ausführung der zusätzlichen Leistungen durch den Auftragnehmer hat oder die Mehrkostenankündigung ohne Verschulden versäumt wird.

2. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Erstellung einer Ausführungsplanung (hier: für eine Behelfsbrücke), die nicht zur vertraglichen Leistung gehört, hat er sie besonders zu vergüten.

3. Befindet sich der Auftraggeber mir der Zahlung von Abschlagsrechnungen in Verzug, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zinsen. Der Verzug endet mit dem Zugang der Schlussrechnung. Dadurch entfallen jedoch nicht die bereits eingetretenen Verzugswirkungen.

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IBRRS 2018, 1984; VPRRS 2018, 0189
VergabeVergabe
Unter welchen Voraussetzungen darf ein vorzeitiger Zuschlag gestattet werden?

VK Hessen, Beschluss vom 07.09.2017 - 69d-VK-25/2017

(ohne)

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IBRRS 2017, 2942; IMRRS 2017, 1230; IVRRS 2017, 0476
SteuerrechtSteuerrecht
Sanierung einer Photovoltaik-Anlage auf gepachtetem Dach: Tauschähnlicher Umsatz!

FG München, Urteil vom 10.05.2017 - 3 K 1776/14

1. Ein Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten vornimmt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet, führt grundsätzlich eine Werklieferung an den Vermieter aus.*)

2. Die Sanierung des zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage gepachteten Dachs eines im Übrigen vom Verpächter zu Wohnzwecken vermieteten Gebäudes kann einen tauschähnlichen Umsatz (ggf. mit Baraufgabe) des Pächters an den Verpächter bewirken, wobei die Nutzungsüberlassung Entgelt für die Sanierung darstellt.*)

3. Lässt sich einer Klageschrift nicht eindeutig entnehmen, gegen welche Finanzbehörde sich die Klage richtet, ist die Klageschrift auszulegen, wobei als Auslegungshilfe der Gesichtspunkt dienen kann, dass die Klage im Zweifel nicht gegen den falschen, sondern gegen den nach dem Inhalt der Klage richtigen Beklagten gerichtet sein soll.*)

4. Bei der Auslegung einer beim Finanzgericht eingereichten Klageschrift sind neben den dem Finanzgericht als Adressaten auch die im Zeitpunkt des Klageeingangs der Behörde bekannten oder vernünftigerweise erkennbaren Umstände zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2017, 1820; VPRRS 2017, 0170
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis einziges Zuschlagskriterium: Mindestanforderungen für Nebenangebote erforderlich!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17

1. Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i.S.v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, IBR 2016, 535 = VPR 2016, 196).*)

2. Bei der Wertung von Nebenangeboten im Oberschwellenbereich kommt es nicht auf die allgemeine Gleichwertigkeit von Haupt- und Nebenangebot an. Eine allgemeine Gleichwertigkeitsprüfung, für die es keine benannten Bezugspunkte gibt, genügt nicht den Anforderungen an ein transparentes Verfahren (vgl. BT-Drs. 18/7318 S. 147 f. zu § 35 Abs. 2 VgV).*)

3. Eine allgemeine Gleichwertigkeit, ohne weitere benannte Bezugspunkte, ist daher keine ausreichend transparente Mindestanforderung Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b VOB/A 2016.*)

4. Unklarheiten bei den festgesetzten Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b VOB/A 2016 gehen zu Lasten des Auftraggebers.*)

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IBRRS 2017, 1490; VPRRS 2017, 0140
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nach Angebotsabgabe erfolgte Zertifizierung bleibt unberücksichtigt!

OLG München, Beschluss vom 21.04.2017 - Verg 2/17

1. Eine aufgrund einer Nichtabhifemitteilung nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB angelaufene Frist wird durch nachfolgende Korrespondenz zwischen der Vergabestelle und dem Bieter regelmäßig nicht berührt.*)

2. Verlangt die Vergabestelle, dass ein Bieter bei Angebotsabgabe über eine abfallrechtliche Zertifizierung verfügt, muss eine erst nach Angebotsabgabe erfolgte Zertifizierung unberücksichtigt bleiben.*)




IBRRS 2017, 1779
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann verjähren Ansprüche auf Herausgabe von Dokumentationsunterlagen?

LG Berlin, Urteil vom 01.03.2017 - 97 O 80/16

Ansprüche auf Herausgabe von Ausführungsunterlagen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheinigungen sowie Abnahmebescheinigungen des TÜV unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB.

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IBRRS 2017, 0871; IMRRS 2017, 0367; IVRRS 2017, 0137
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Keine Berufung auf fehlende Prüfbarkeit!

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2017 - 10 U 107/16

1. Hat ein Auftraggeber die Schlussrechnung gemäß § 14 Abs. 4 VOB/B selbst erstellt, kann er sich regelmäßig nicht auf die fehlende Prüffähigkeit dieser Schlussrechnung berufen.*)

2. Im Urkundenprozess kann grundsätzlich auch die Zahlung von Werklohn aus einem Einheitspreis-Bauvertrag geltend gemacht werden.*)

3. Klagt ein Auftragnehmer restlichen Werklohn auf Grundlage einer vom Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 4 VOB/B erstellten Schlussrechnung ein, muss er in der Schlussrechnung aufgeführte streitige Gegenforderungen nicht berücksichtigen. Es ist vielmehr Sache des Auftraggebers, das Bestehen dieser Gegenforderungen darzulegen und zu beweisen. Dies ist im Urkundenprozess nur mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln möglich.*)

4. Erkundigt sich eine Partei im Laufe des Rechtsstreits nicht bei dem von ihr mit der Planung und Bauüberwachung beauftragten Planungsbüro, ob dort zusammen mit dem unterzeichneten Bauvertrag ein Übersendungsanschreiben eingegangen ist, darf sie den Zugang dieses Schreibens beim Planungsbüro nicht mit Nichtwissen bestreiten, da sie verpflichtet ist, die ihr möglichen Informationen von Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (Anschluss an BGH, IBR 2016, 558).*)

5. Die Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung, wenn die Beurkundung erkennbar nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags sein soll.*)

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IBRRS 2017, 1456; VPRRS 2017, 0134
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

1. Eine nachweisliche schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmen bei einem vorhergehenden Auftrag fachlich weitgehend berechtigt die vom Auftraggeber vorgenommene abfallrechtliche Klassifizierung des Aushubmaterials in Zweifel gezogen und u.a. aus diesem Umstand hohe Nachtragsforderungen geltend gemacht hat.*)

2. Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i.S.v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15).*)

3. Die Berufung auf eine Eignungsleihe i.S.d. § 6d EU Abs. 1 VOB/A 2016 kann sich auch durch die Auslegung des Angebots eines Bieters ergeben.*)

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IBRRS 2017, 1478; VPRRS 2017, 0390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2017 - 14 U 200/15

1. Formlose Erörterungen in einer Baubesprechung können regelmäßig nicht als Anordnungen zur Erbringung von Mehrleistungen im Umfang von weit über einer Million Euro verstanden werden.

2. Wird im der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Art und Weise der Herstellung des versprochenen Werks vereinbart, sondern nur - ohne Fixierung der näheren Einzelheiten zur Durchführung - ein bestimmter Erfolg versprochen, stellt der Einsatz anderer als vom Auftragnehmer vorgesehener Baumaschinen keine Leistungsänderung dar, sondern ist bereits vom vertraglichen Leistungsumfang umfasst.

3. Der Auftragnehmer ist im Ausschreibungs- und Angebotsstadium grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ausschreibung auf (Planungs-)Fehler hin zu untersuchen, weil er als Bieter die Prüfung der Vergabeunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt.

4. Enthält die Ausschreibung jedoch einen offensichtlichen Fehler, trifft den Bieter eine entsprechende Hinweispflicht. Unterlässt er in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis, ist er gehindert, später Nachtragsforderungen zu stellen.




IBRRS 2017, 3390; IMRRS 2017, 1412
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer in Verzug: Entgangene Einspeisevergütung ist zu ersetzen!

OLG Koblenz, Urteil vom 22.12.2016 - 2 U 1322/15

1. Gerät der Auftragnehmer mit der Errichtung von zwei Hallen in Verzug, hat er auch den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass eine auf den Hallendächern montierte Photovoltaikanlage nicht wie geplant in Betrieb genommen werden kann.

2. Zur Heranziehung der Grundsätze der Drittschadensliquidation bei der steuerlich motivierten "Zwischenschaltung" einer Einzelhandelsfirma als Betreiberin einer Photovoltaikanlage.*)

3. Den ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zugesprochenen - überhöhten - Zinsanspruch kann das Berufungsgericht von Rechts wegen korrigieren.*)

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IBRRS 2017, 0062
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung ohne Fristsetzung mit Kündigungsandrohung kann teuer werden!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.09.2016 - 6 U 6/15

1. Eine Kündigung wegen Verzugs des Auftragnehmers (hier: mit der Verpflichtung zur Vorlage fortgeschriebener Terminpläne) setzt eine erfolglose Fristsetzung mit Kündigungsandrohung voraus.

2. Aus Fristsetzung und Kündigungsandrohung muss klar hervorgehen, was der Auftraggeber vom Auftragnehmer erwartet. Beide Erklärungen müssen miteinander verbunden sein.

3. Die Fristsetzung kann ausnahmsweise entfallen, etwa wenn der Vertragspartner die jeweilige Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat, oder wenn besondere Umstände vorliegen, die eine sofortige Kündigung rechtfertigen (hier verneint).

4. Ein Kündigungsrecht kann verwirkt werden, wenn sich der Auftraggeber zu Gründen, zu denen er eine Frist gesetzt hatte, ernsthaft auf Verhandlungen einlässt oder sonst zu erkennen gibt, dass er trotz Kündigungsandrohung an einer danach einmal geäußerten Kündigungsabsicht nicht mehr festhalten will.

5. In Ausnahmefällen steht dem Auftraggeber ein Recht zur Kündigung mit sofortiger Wirkung zu, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, den Vertrag unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls fortzusetzen. Ein solcher Sachverhalt kann gegeben sein, wenn es zu einer vom Auftragnehmer zu vertretenden ganz beträchtlichen Verzögerung des Bauvorhabens gekommen ist und es dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann, eine weitere Verzögerung durch Nachfristsetzung hinzunehmen oder eine solche von vornherein keinen Erfolg verspricht.

6. Das Stellen von Nachträgen ist kein Grund für eine Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund. Etwas anderes kann gelten, wenn der Auftragnehmer die Fortsetzung seiner Leistung in unverhandelbare Abhängigkeit von der Beauftragung der Nachträge gestellt hat.

7. Wird ein Bauvertrag aus wichtigem Grund gekündigt und liegt ein solcher Kündigungsgrund nicht vor, ist die Kündigungserklärung in der Regel als sog. freie Kündigung zu verstehen (Anschluss an BGH, IBR 2003, 595).




IBRRS 2016, 1640
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung wegen Zahlungsverzugs eingestellt: Auftraggeber muss Verzögerungsschaden ersetzen!

OLG Köln, Urteil vom 07.06.2016 - 22 U 45/12

1. Die ATV DIN 18299 ff. enthalten Vorschriften über die Abrechnung von Bauleistungen auch insoweit, als es um die für die Preisberechnung als Grundlage dienende ansatzfähigen Mengen und Massen geht.

2. Zur Beantwortung der Frage, ob ein (temporärer) Spundwandverbau nach ATV DIN 18303 oder nach ATV DIN 18304 abzurechnen ist.

3. Sind in einem der Ausschreibung beiliegenden Bodengutachten bestimmte Bodenverhältnisse beschrieben, werden diese regelmäßig zum Leistungsinhalt erhoben, wenn sie für die Leistung des Auftragnehmers und damit auch für die Kalkulation seines Preises erheblich sind.

4. Ordnet der Auftraggeber die Leistung für tatsächlich davon abweichende Bodenverhältnisse an, liegt darin eine Änderung des Bauentwurfs, die zu einem Anspruch auf veränderte Vergütung gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B führen kann.

5. Zahlt der Auftraggeber eine fällige Abschlagszahlung des Auftragnehmers nicht und stellt dieser daraufhin seine Leistungen vorübergehend ein, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Verzögerungsschadens zu.

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IBRRS 2016, 1494
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Sicherheitsrechtliche Anforderungen an die Baugrube sind nicht Gegenstand der Baugenehmigung!

VGH Bayern, Beschluss vom 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572

Die Prüfungs- und Überwachungstätigkeit des Prüfingenieurs im Zusammenhang mit der Standsicherheit auch der Baugrube ist von den Regelungen über die Standsicherheitsprüfung und die Bauüberwachung und damit auch von den Kostenregelungen der §§ 28 ff. PrüfVBau nicht umfasst.

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IBRRS 2016, 2221; IMRRS 2016, 1345
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Auch austretendes Grundwasser ist eine „schädliche Bodenveränderung“!

VG Koblenz, Urteil vom 07.04.2016 - 4 K 101/15

1. Der Begriff der "schädlichen Bodenveränderungen" i.S. des § 2 Abs. 3 BBodSchG ist nicht auf solche Veränderungen beschränkt, die auf menschlichen Eingriffen beruhen. Vielmehr sind grundsätzlich auch Veränderungen, die auf Naturereignissen (hier: austretendes Grundwasser und fortschreitende Durchfeuchtung) oder gar auf Naturkatastrophen beruhen, nicht von vornherein vom Begriff der schädlichen Bodenveränderungen ausgenommen.

2. Auch derjenige, der das Eigentum an einem Grundstück aufgegeben hat, kann dazu verpflichtet werden, von dem Grundstück ausgehende Gefahren zu beseitigen, auch wenn er die Gefahrenlage weder verursacht noch verschuldet hat.

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IBRRS 2016, 3708
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütung gibt es nur für "echte" Nachtragsleistungen!

OLG Köln, Beschluss vom 05.04.2016 - 11 U 79/15

1. Wird eine Leistung auf Grund eines Werkvertrags geschuldet und vergütet, so kann der Auftragnehmer dieselbe Leistung auf Grund einer Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht ein zweites Mal bezahlt verlangen.

2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auftraggeber in der Nachtragsvereinbarung eine gesonderte Vergütungspflicht selbstständig anerkannt hat oder die Vertragsparteien sich gerade in Ansehung dieser Frage verglichen haben.

3. Kommt der Auftragnehmer einer Beschleunigungsanordnung des Auftraggebers nach, kommen Ansprüche aus § 2 Nr. 5 VOB/B in Betracht.

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IBRRS 2016, 1508; VPRRS 2016, 0504
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vorhaltung eines Berliner Verbaus: Keine Sicherheit nach § 648a BGB!

LG München I, Urteil vom 04.03.2016 - 2 O 8641/14

1. Die Vorhaltung eines Berliner Verbaus ist nach Mietrecht zu behandeln.

2. Der Anspruch auf Vergütung der Vorhaltung eines Berliner Verbaus ist daher nicht mittels Bauhandwerkersicherheit sicherbar.

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IBRRS 2016, 1678; VPRRS 2016, 0241
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schwer wiegender Vergabeverstoß: Aufhebung auch ohne Rüge!

OLG München, Beschluss vom 22.01.2016 - Verg 13/15

1. Bei unzulässigen Vergabekriterien leidet das Verfahren unter einem so schwer wiegenden Mangel, dass es aufzuheben ist.

2. Bei besonders schwer wiegenden Vergabeverstößen darf der Fehler auch ohne ausdrückliche Rüge beachtet werden.

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IBRRS 2016, 0168
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss in Statikfragen "mitdenken"!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2016 - 22 U 92/15

1. Architekt und Sonderfachmann können als Gesamtschuldner haften, wenn beide mangelhafte Planungsleistungen erbringen und diese zu einem Mangel am Bauwerk führen. Der Architekt haftet nur für solche dem Sonderfachmann in Auftrag gegebene Bereiche nicht, bei denen konkrete fachspezifische Fragen nicht zum Wissensbereich des Architekten gehören. Der Architekt braucht zwar den Sonderfachmann im Allgemeinen nicht zu überprüfen, sondern darf sich grundsätzlich auf dessen Fachkenntnisse verlassen. Statische Spezialkenntnisse werden von einem Architekten insoweit nicht erwartet. Muss indes der Architekt solche bautechnischen Fachkenntnisse haben, ist ein "Mitdenken" vom Architekten zu erwarten und er muss sich vergewissern, ob der Sonderfachmann zutreffende bautechnische Vorgaben gemacht hat. Es ist entscheidend darauf abzustellen, ob dem Architekten eine Überprüfung der Leistungen des Sonderfachmanns möglich und zumutbar war und ob sich ihm dabei Bedenken aufdrängen mussten.*)

2. Bei der Planung der Unterfangung des Giebel eines denkmalgeschützten historischen Gebäudes, das bereits entkernt worden ist, sind besonders gefahrenträchtige Umstände betroffen, die eine schriftlich zu erstellende Detailplanung erfordern und gesteigerte Anforderungen auch an die Koordinations- und Bauüberwachungspflichten des Architekten begründen. Dies gilt erst recht, wenn der Architekt erstmalig mit einer gerade erst gegründeten Baufirma zusammenarbeitet und selbst von deren Unzuverlässigkeit ausgegangen ist.*)

3. Die Darlegung und den Beweis für eine unzureichende Bauaufsicht muss zwar grundsätzlich der Auftraggeber führen; ihm kommen jedoch Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugute. Liegen Mängel von Werkleistungen vor, die vom Architekten typischerweise entdeckt werden mussten, so spricht der Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten.*)

4. Ist eine Architektenleistung nicht entsprechend den Vorgaben einer DIN-Norm ausgeführt worden, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhaft mangelhafte Architektenleistung und es obliegt dem Architekten darzulegen und zu beweisen, dass eingetretene Schäden nicht auf der Verletzung der DIN-Norm beruhen.*)

5. § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB ist im Werkvertragsrecht (hier im Rahmen der Gesamtschuld von Architekt und Statiker) entsprechend anwendbar.*)

6. Der Architekt kann dem Auftraggeber kein Mitverschulden des Statikers im Sinne eines Planungs- bzw. Koordinierungsverschuldens entgegenhalten, auch wenn der Auftraggeber den Statiker eigenständig beauftragt hat, da den Auftraggeber weder eine Verpflichtung noch eine Obliegenheit im Rechtsverhältnis zum Architekten zur Vorlage einer mangelfreien Fachplanung bzw. Statik trifft bzw. vom Schutzzweck einer etwaigen Obliegenheit jedenfalls nicht umfasst ist, den Architekten dadurch von seiner o.a. Pflicht zum "Mitdenken" ganz oder auch nur teilweise zu entbinden.*)

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IBRRS 2019, 0130
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind zu überwachen!

KG, Urteil vom 16.12.2015 - 21 U 81/14

1. Der bauüberwachende Architekt hat schon während der Ausführung dafür zu sorgen, dass der Bau plangerecht und frei von Mängeln errichtet wird. Er muss auf die Übereinstimmung der Ausführung des Objekts mit den Leistungsbeschreibungen achten.

2. Die von den bauausführenden Firmen zu erbringenden Arbeiten sind vom Bauüberwacher in angemessener und zumutbarer Weise zu überwachen. Umfang und Intensität der gebotenen Überwachungstätigkeit hängen von den konkreten Anforderungen der Baumaßnahme und den jeweiligen Umständen ab.

3. Auch bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten schuldet der Bauüberwacher eine Einweisung, die Entnahme von Stichproben und eine Endkontrolle.

4. Die Intensität der Überwachungspflicht des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten steigt, wenn es um schwierige Arbeiten von großer Bedeutung geht und die Handwerker schwach sind oder im Verlauf der Bauausführung Anhaltspunkte für deren Ungeeignetheit zutage treten. Weiter bedarf es besonderer Aufmerksamkeit, wenn die Bauausführung geändert und abweichend von vorheriger Planung gebaut wird.

5. Spricht der typische Geschehensablauf dafür, dass die Überwachung des Architekten bei der Errichtung mangelhaft war, braucht der Bauherr nicht anzugeben, inwieweit es der Architekt im Einzelnen an der erforderlichen Überwachung hat fehlen lassen. Vielmehr ist es dann Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch auszuräumen, dass er seinerseits darlegt, was er oder sein Erfüllungsgehilfe an Überwachungsmaßnahmen geleistet hat.

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IBRRS 2019, 0781
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BauvertragBauvertrag
"Frisiertes" gemeinsames Aufmaß ist nicht bindend!

KG, Urteil vom 06.11.2015 - 7 U 166/14

1. Die Frage, ob die Berechnung eines vereinbarten Nachlasses auf die Auftrags- oder die Abrechnungssumme zu erfolgen hat, ist durch eine Auslegung der getroffenen Vereinbarung zu beantworten.

2. Wird ein "pauschaler Nachlass in Höhe von 4 %" gewährt und dieser mit einem (abgerundeten) Festbetrag ausgewiesen, bezieht sich der Preisnachlass auf die vereinbarte Auftragssumme.

3. Bei einem gemeinsamen Aufmaß kann eine rechtliche Bindung im Sinne eines Anerkenntnisses eintreten, wenn das Aufmaß von den Vertragsparteien oder den mit rechtsgeschäftlicher Vollmacht ausgestatteten Vertretern genommen wird. Das hat zur Folge, dass eine Vertragspartei später grundsätzlich nicht mehr einwenden kann, dass die tatsächlich ausgeführten Mengen den Feststellungen des gemeinsamen Aufmaßes nicht entsprechen.

4. Ein gemeinsames Aufmaß entfaltet ausnahmsweise keine Bindungswirkung, wenn Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil "hinter dem Rücken" des Auftraggebers und zu dessen Schaden Vereinbarungen treffen, die gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind.




IBRRS 2016, 1320
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Lieferung mit Montageverpflichtung: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Köln, Urteil vom 22.09.2015 - 9 U 173/12

1. Die Lieferung einer verkauften Sache mit Montageverpflichtung ist im Grundsatz als Kaufvertrag einzuordnen. Bildet die Montageverpflichtung allerdings den Schwerpunkt der Leistung, handelt es sich ausnahmsweise um einen Werkvertrag.

2. Unsachgemäß und damit mangelhaft ist eine Montage, wenn sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht bzw. bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.

3. Eine Mängelanzeige mit Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn infolge der fehlerhaften Montage ein Schaden an Rechtsgütern des Bestellers eingetreten ist und dieser durch eine Mängelbeseitigung nicht beseitigt werden kann. Im Fall der Unmöglichkeit der Nachbesserung scheidet eine Nachfristsetzung aus.

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IBRRS 2017, 3717
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Objektplaner muss sich mit der Nachbarbebauung befassen!

OLG Jena, Urteil vom 17.09.2015 - 1 U 531/14

1. Der Objektplaner muss sich mit der Problematik angrenzender Bebauung befassen. Erforderlichenfalls muss er fachlichen Rat von (weiteren) Experten einholen.

2. Es gehört zu den Grundkenntnissen eines Objektplaners, dass mit dem geplanten Bauwerk und seinen Baubehelfen der Gründungshorizont einer bereits vorhandenen Nachbarbebauung beeinflusst wird.

3. Weiter gehört es zu den erwartbaren Kenntnissen, dass der Verbau von Spundwänden zur Baugrubensicherung massive Erschütterungen und Setzungen mit sich bringen kann.

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IBRRS 2015, 2481
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Vertrag ist Vertrag!

AG Brandenburg, Urteil vom 25.08.2015 - 31 C 279/14

Ein "Sinneswandel" eines Kunden nach Lieferung und Abnahme der bestellten Baumaterialien ist kein Dissens, selbst wenn die Bezeichnung der zu liefernden Ware im Vertrag gegebenenfalls mehrdeutig war.*)

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IBRRS 2016, 0533; IMRRS 2016, 0333
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BauvertragBauvertrag
Kosten für erfolglosen Mängelbeseitigungsversuch erstattungsfähig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 - 21 U 71/14

1. Erstattungsfähige Selbstvornahmekosten sind sämtliche Mangelbeseitigungskosten, die der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftig wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund fachlicher, sachkundiger Beratung aufwenden musste. Der Erstattungsanspruch des Auftraggebers ist erst dann gemindert, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind und der Bauherr bei der Auswahl des Drittunternehmers seine Schadensminderungspflicht verletzt hat. Hierbei trägt der Auftragnehmer das Prognoserisiko. Erstattungsfähig sind daher auch solche Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden.*)

2. Regelmäßig muss sich das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung mit dem Inhalt des dem Gerichtsgutachten widersprechenden Privatgutachtens auseinandersetzen und erkennen lassen, dass es den abweichenden Vortrag des von der Partei hinzugezogenen Gutachters zur Kenntnis genommen hat und aus welchen Gründen es den Streit zwischen beiden sachverständigen Meinungen im Sinne des einen entschieden hat.*)

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IBRRS 2015, 0750
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BauvertragBauvertrag
Leistungsbeschreibung erkennbar lückenhaft: Auftragnehmer übernimmt Ausführungsrisiko!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 - 21 U 136/14

1. Das Risiko eines Vertragsschlusses auf der Grundlage einer für den Unternehmer erkennbar unvollständigen Leistungsbeschreibung bzw. dieser zu Grunde liegender Gutachten liegt beim Auftragnehmer.

2. Fehlen in einer Ausschreibung Angaben zur Bohrbarkeit des Bodens, kann nicht unterstellt werden, dass zwischen den Parteien nach ausschreibungskonformer Auslegung ein bestimmter Grad der (einfachen) Bohrbarkeit vereinbart werden sollte.

3. Glaubt der Auftragnehmer aufgrund seiner Erfahrung, von den Feststellungen eines Baugrundgutachtens auch auf die Bohrbarkeit des Baugrunds schließen zu können, geht es zu seinen Lasten, wenn sich diese, dem Auftraggeber nicht offengelegte Schlussfolgerung im Nachhinein als unzutreffend erweist.

4. Eine unzureichende Prüfung der Ausschreibungsunterlagen durch andere Bieter kann den Auftragnehmer als Vertragspartei nicht von der ihm obliegenden Prüfungs- und Hinweispflicht auf Lücken in den Ausschreibungsunterlagen entlasten.

5. Auch ein VOB-Vertrag kann nach § 314 BGB analog gekündigt werden, wenn einer Partei ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

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VPRRS 2015, 0390
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ITIT
Änderungen an den Vertragsunterlagen führen auch im Verhandlungsverfahren zum Angebotsausschluss!

VK Baden Württemberg, Beschluss vom 20.03.2015 - 1 VK 6/15

1. Sind Vergabeunterlagen widersprüchlich, so dass der Bieter sich bei Erstellen des Angebots im Unklaren darüber befindet, was er anbieten soll oder anbieten darf, so erkennt er zu diesem Zeitpunkt den Vergabefehler, die Widersprüchlichkeit. Versteht der Bieter eine Forderung im Anforderungskatalog hingegen nicht als widersprüchlich, trifft ihn auch keine Rügeobliegenheit.

2. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, sind auszuschließen. Das gilt auch bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens, das an sich grundsätzlich eine Konkretisierung der Leistung erlaubt.

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IBRRS 2015, 0840
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BauvertragBauvertrag
Ein "Berliner Verbau" ist (verjährungsrechtlich) kein Bauwerk!

OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2015 - 24 U 94/13

1. Verjährungsrechtlich (BGB § 634a Abs. 1 Nr. 2) stellt ein "Berliner Verbau" kein Bauwerk dar und ist für ein anderes Bauwerk in der Regel auch nicht von wesentlicher Bedeutung.*)

2. Trotz unterbliebener Abnahme beginnt die Verjährung nach § 634a BGB z.B. dann, wenn eine weitere Erfüllung des Vertrages nicht mehr erwartet wird.*)

3. Wann nach der Aktion eines Verhandlungspartners mit einer Reaktion des anderen Verhandlungspartners zu rechnen ist und somit bei unterlassener Reaktion ein "Einschlafen der Verhandlungen" und damit ein Ende der Hemmung der Verjährung anzunehmen ist (BGB § 203), ist davon abhängig, welche Reaktionszeit im Einzelfall aus objektiver Sicht erwartet werden kann. Soweit es lediglich um die Übersendung ohne Weiteres zugänglicher Unterlagen geht, kann die Frist mit allenfalls zwei Wochen anzunehmen sein. Reagiert der Verhandlungspartner nicht innerhalb des zu erwartenden Zeitraums und muss der Nachfragende davon ausgehen, dass die Reaktion wegen einer allgemein fehlenden Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen bewusst unterbleibt, kann er die Hemmung nicht dadurch verlängern, dass er eine Reaktion noch einmal anmahnt.*)




IBRRS 2017, 0142
BauvertragBauvertrag
Kündigung ohne Fristsetzung mit Kündigungsandrohung kann teuer werden!

LG Kaiserslautern, Urteil vom 30.01.2015 - 3 O 846/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 0559; IMRRS 2015, 0321
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rückbauverpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses

LG Kleve, Urteil vom 28.01.2015 - 6 S 149/12

1. Eine Rückbauverpflichtung besteht auch dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu Änderungen gegeben hat.

2. Allein der Umfang der Veränderungen durch den Mieter lässt regelmäßig keinen Rückschluss auf einen Verzicht zum Rückbau zu. Gleiches gilt für die Weitervermietung der Räumlichkeiten im umgebauten Zustand.

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IBRRS 2015, 0223; VPRRS 2015, 0031
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VergabeVergabe
Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise) korrigieren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 - Verg 29/14

1. Bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-) Aufhebungsentscheidung öffentlicher Auftraggeber zu unterscheiden. § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens rechtmäßig ist. Das Nichtvorliegen einer der Aufhebungsgründe des § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen.*)

2. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens wirksam ist.*)

3. Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil-) Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt.*)

4. Ändert sich in einer durch eine Teilaufhebung eröffneten zweiten Angebotsrunde die Bieterreihenfolge, ist dies von den am Wettbewerb beteiligten Unternehmen hinzunehmen.*)

5. Sowohl das Gebot fairen Wettbewerbs als auch das Gleichbehandlungsgebot verpflichten öffentliche Auftraggeber allerdings, vor einer Teilaufhebung des Vergabeverfahrens durch Zurückversetzung in eine auf nur bestimmte Preispositionen beschränkte zweite Angebotsrunde zu prüfen, ob die beabsichtigte und auf bestimmte Preise bezogene Preisänderung Einfluss auf das Preisgefüge im Übrigen haben kann. Steht dies zu befürchten, ist er an einer solchen Fehlerkorrektur gehindert und muss gegebenenfalls vollständig neue Angebote einholen.*)

6. Einer erneuten Submission bedarf es in einem solchen Fall nicht.*)

7. Eine Prüfung der neuen Preise auf Auskömmlichkeit im Sinn des § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 ist nicht erforderlich.*)




IBRRS 2015, 0203
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BauvertragBauvertrag
Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014 - 22 U 37/14

1. Für die "Forderung bzw. das Verlangen des Auftraggebers" nach Ausführung einer bisher im Bauvertrag nicht vorgesehenen Leistung i.S.v. § 2 Nr. 6 VOB/B gelten die von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätze zur "Anordnung des Auftraggebers", welche die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B ändert, entsprechend.*)

2. § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B ist - für den Fall, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist - nicht wegen eines Verstoßes gegen §§ 305 ff. BGB unwirksam, denn die Versäumung der Ankündigung hat nur dann einen Anspruchsverlust des Auftragnehmers zur Folge, wenn und soweit die Ankündigung berechtigten Schutzinteressen des Auftraggebers dient und ihre Versäumung unentschuldigt ist.*)

3. Ohne eine nachvollziehbare Darlegung der Preisgrundlagen aufgrund der vorzulegenden Auftrags-/Urkalkulation bzw. einer plausiblen (Nach-)Kalkulation - ist ein geltend gemachter Mehrvergütungsanspruch bei Nachträgen i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B bzw. § 2 Nr. 6 VOB/B unschlüssig und die Klage als endgültig unbegründet (und nicht wie bei nur fehlender Prüfbarkeit als nicht fällig bzw. derzeit unbegründet) abzuweisen. Für einen Rückgriff auf den ortsüblichen Preis in Anlehnung an § 632 Abs. 2 BGB ist im Rahmen von § 2 Nr. 5 bzw. Nr. 6 VOB/B kein Raum.*)

4. Die Auftragnehmerin ist im Rahmen von § 2 Nr. 8 VOB/B dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass die Ausführung der zusätzlichen Werkleistungen durch sie dem mutmaßlichen Willen der Auftraggeberin entspricht. Sie muss den Willen vor Beginn der Ausführung mit zumutbarem Aufwand erforschen und selbst dann beachten, wenn das ihr erkennbare Verhalten der Auftraggeberin ihr unvernünftig bzw. interessenwidrig erscheint, es sei denn § 679 BGB (öffentliches Interesse, z.B. Bauordnungsrecht, Gefahrenabwehr etc.) steht dem entgegen.*)

5. Für die Abgrenzung, welche Arbeiten von der vertraglich vereinbarten Leistung erfasst sind bzw. ggf. zusätzlich zu vergüten sind, kommt es auf den durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermittelnden Inhalt der Leistungsbeschreibung an. Dabei sind das gesamte Vertragswerk und dessen Begleitumstände zu Grunde zu legen, d.h. Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis einschließlich abstrakter Vorbemerkungen, Probestücken, Bauzeichnungen, Detailplanungen und auch sämtliche sonstigen Vertragsunterlagen. Eine Zeichnung besitzt dabei vertraglich grundsätzlich die gleiche Bedeutung wie das geschriebene Wort oder die geschriebene Zahl in der Leistungsbeschreibung, zumal eine Zeichnung weit eher geeignet ist, Art und Umfang der gewollten Leistung zu bestimmen.*)

6. Es ist im Zivilprozess nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus schriftsätzlich nicht hinreichend erläuterten Anlagen (Aufstellungen) etwaig im Rahmen von § 2 VOB/B erhebliche Positionen selbst im Wege einer unzulässigen Amtsaufklärung erst noch zu beschaffen bzw. zu ermitteln.*)




IBRRS 2018, 0960
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz wegen Baukostenüberschreitung setzt Vereinbarung einer Kostenobergrenze voraus!

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2014 - 15 U 19/10

1. Eine Haftung des Architekten wegen Überschreitung der Baukosten setzt voraus, dass die Vertragsparteien einen bestimmten Kostenrahmen bzw. eine Baukostenobergrenze - ausdrücklich oder konkludent - vereinbart haben.

2. Für die Vereinbarung oder Vorgabe einer Baukostenobergrenze ist der Auftraggeber darlegungs- und beweispflichtig. Kann er nicht nachweisen, dass ein Kostenrahmen vorgegeben war, scheidet ein Schadensersatzanspruch von vornherein aus.

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IBRRS 2014, 2957
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mit einer "Pauschalierungsvereinbarung" sind sämtliche Nachträge abgegolten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2014 - 5 U 120/13

Wird im Rahmen einer "Pauschalierungsvereinbarung" die Gesamtleistung "Erdarbeiten, Aushub und Verbau incl. Wasserhaltung (Baugrube mit Deckel) einschließlich sämtlicher Zusatzleistungen pauschaliert" und die ursprünglich vereinbarte Einheitspreisvergütung von 8.493,450,70 Euro auf 8.880.000 Euro erhöht, ist dies als Abgeltung sämtlicher bei diesen Gewerken erkennbarer Nachträge anzusehen.

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IBRRS 2014, 2707
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wasserverhältnisse sind ein "von dem Besteller gelieferter Stoff"!

LG Kassel, Urteil vom 29.09.2014 - 11 O 4236/13

1. Liegt die Planung und Ausschreibung in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. des von ihm beauftragten Planungsbüros, darf der Auftragnehmer die Leistungsbeschreibung als endgültig und verlässlich ansehen.

2. Die auf der Baustelle vorgefundenen Wasserverhältnissen sind als ein "von dem Besteller gelieferter Stoff" anzusehen.

3. Dringt Grundwasser in eine Baugrube ein, weil die bauseitige Wasserhaltung nicht funktioniert, und müssen deshalb die Arbeiten abgebrochen werden, hat der Unternehmer Anspruch auf Werklohn gemäß § 645 BGB.

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IBRRS 2015, 0221; VPRRS 2015, 0030
VergabeVergabe
Aufhebung wegen Kostenüberschreitung setzt vertretbare Kostenschätzung voraus!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.09.2014 - 2 VK 8/14

Auch eine deutliche Überschreitung des geschätzten Auftragswerts stellt nur dann einen schwer wiegenden Grund für die Aufhebung einer Ausschreibung dar, wenn die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung als vertretbar erscheint und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen.

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IBRRS 2014, 3039
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis nach Leistungserbringung vereinbart: Rückzahlungsanspruch ausgeschlossen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2014 - 22 U 7/14

1. Handelt es sich - entsprechend dem nach LV-Positionen getrennten Schichtenaufbau einer Baustraße - um technisch unterschiedliche Schichten, ist es dem Auftragnehmer verwehrt, aus einer - etwaigen - Mehrstärke in einer im Schichtenaufbau oberhalb der Frostschutzschicht befindlichen Schicht die Ausführung einer im vertraglich vorgesehenen Schichtenaufbau unterhalb der Frostschutzschicht vereinbarten Schicht herleiten zu wollen, obwohl diese beiden Schichten technisch unterschiedliche Zwecke (Untergrundverbesserung bzw. Tragschicht) haben und unterschiedliche Ausführungsarten bzw. Anforderungen bzw. Materialien bzw. Körnungen erfordern.*)

2. Wirkungen eines deklaratorischen Anerkenntnisses können jedenfalls nur solche Einwendungen ausschließen, die der Auftraggeber - insbesondere bei Annahme einer konkludenten (Anerkenntnis-)Erklärung durch die Schlusszahlung im Einzelfall - kannte bzw. zumindest kennen musste.*)

3. Erfasst ein Angebot die Bodenverbesserung der Baustraße durch maschinellen Bindemitteleinbau im Baumischverfahren mittels Bodenfräse, den An- und Abtransport der erforderlichen Maschinen und Geräte, die Lieferung des Bindemittels, die Übernahme auf der Baustelle und die dosierte Verteilung des Bindemittels mit eine Schichtdicke der stabilisierten Bodenschicht von ca. 0,30 bis 0,35 m und als Bindemittel ein näher bezeichnetes Kalk-Zement-Gemisch, ist infolge dieser - sowohl leistungs- wie auch vergütungsbezogen - funktionalen Leistungsbeschreibung die Anzahl der notwendigen Fräsgänge ohne Belang.*)

4. Im Falle der Vereinbarung eines Pauschalpreises erst weit nach Leistungsausführung besteht - im Sinne eines Ausnahmefalls - keinerlei (sei es leistungsbezogene bzw. sei es vergütungsbezogene) Ungewissheit der Werkvertragsparteien, der - wie im Regelfall einer bereits vor Beginn der Leistungsausführung erfolgten Pauschalvereinbarung - noch Rechnung getragen werden kann. Auch im Hinblick auf das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) stellt sich eine solche nachträgliche Vereinbarung eines Pauschalpreises zugleich als grundsätzlich - nur begrenzt durch die nach Schuld- bzw. Deliktsrecht allgemein in Betracht kommenden Einwände (§§ 119, 123, 134, 138, 313, 823 ff. BGB) - unabänderlicher Festpreis dar.*)

5. Die Prüfung und Zahlung einer Schlussrechnung kann sich - ausnahmsweise - als deklaratorisches Schuldanerkenntnis einer Verpflichtung im Umfang einer solchen nachträglichen Pauschalvereinbarung darstellen, insbesondere wenn der Auftraggeber in diesem Zeitpunkt konkrete Tatsachen- und Urkundenkenntnis im Hinblick auf die Einzelheiten und auch Flächen der Werkleistung (hier: Bodenverbesserung) hatte.*)




IBRRS 2014, 2183
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Streit über Nachträge: Keine Leistungsverweigerung bei absehbaren Erschwernissen!

LG Wuppertal, Urteil vom 04.07.2014 - 17 O 400/05

1. Der Auftragnehmer ist bei der Bewältigung von auftretenden Erschwernissen in besonderem Maße zur vertraglichen Kooperation verpflichtet, wenn diese Erschwernisse anhand der Vertragsgrundlagen abzusehen waren.

2. Diese gesteigerte Kooperationspflicht kann es gebieten, dass der Auftragnehmer auch ohne Anerkennung einer Nachtragsvergütung durch den Auftraggeber Maßnahmen zur Beseitigung der Erschwernisse erbringt und den Streit über eine Mehrvergütung hintanstellt.

3. Unterlässt der Auftragnehmer eine solche Kooperation, kann der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung berechtigt sein.

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IBRRS 2014, 1697; VPRRS 2014, 0401
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Lohnkosten des Bauleiters dürfen in die Baustelleneinrichtung einkalkuliert werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.05.2014 - Z3-3-3194-1-10-03/14

1. Die Baustellengemeinkosten können dann in die Baustelleneinrichtung eingerechnet werden, wenn die Auslegung des Leistungsverzeichnisses dies zulässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Position "Baustelle einrichten" auch die Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte und Einrichtungen umfasst.*)

2. Besteht keine eindeutige anderweitige Kalkulationsvorgabe in den Vergabeunterlagen darf ein Bieter in diesem Fall auch die Lohnkosten des Baustellenleiters in die Baustelleneinrichtung einkalkulieren.*)

3. Wenn die Lohnkosten des Baustellenleiters in die Baustelleneinrichtung einkalkuliert werden können, können dort auch Lohnanteile untergeordneter Positionen einbezogen werden, die vom Baustellenleiter miterledigt werden, außer es besteht eine eindeutige anderweitige Kalkulationsvorgabe.*)

4. Der Ausschluss eines Bieter aufgrund des Vorwurfs der Mischkalkulation bei beliebigen Minimalpositionen seines Angebots ist mit Zurückhaltung vorzunehmen, da es dem Auftraggeber so offen stünde jeden missliebigen Bieter mit diesem Argument auszuschalten (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 10/06).*)

5. Bei der Frage, ob der vom Bieter angebotene Leistungsumfang demjenigen der Leistungsbeschreibung entspricht, dürfen auch nachträgliche Erläuterungen des Bieters dar-über, wie er sein Angebot im Zeitpunkt seiner Abgabe verstanden wissen wollte, und welchen Inhalt er ihm tatsächlich beimaß, nicht unberücksichtigt bleiben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2007 - Verg 53/06).*)

6. Kann auch in der Beweisaufnahme nicht geklärt werden, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des von der Vergabestelle herangezogenen zwingenden Ausschlussgrunds vorliegen, ist der Ausschluss des Angebots vergaberechtswidrig. Die Vergabestelle trägt die Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eines zwingenden Ausschlussgrunds.*)




IBRRS 2014, 2519
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausführung von Erdarbeiten: Welche Prüfungspflichten hat der Tiefbauunternehmer?

OLG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 16 U 135/13

1. Ein Tiefbauunternehmer muss sich vor Durchführung von Erdarbeiten an öffentlichen Straßenflächen nach der Existenz und dem Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen erkundigen*)

2. Diese Sorgfaltspflichten treffen sowohl den Unternehmer, der die Tiefbauarbeiten ausführt, als auch denjenigen, der die Arbeiten durch Beauftragung eines (Nach-)Unternehmers veranlasst.*)

3. Überträgt der ausführende Unternehmer die Prüfungspflichten im Bauvertrag an seinen Auftraggeber, verbleiben ihm dennoch Auswahl-, Kontroll- und Überwachungspflichten, aufgrund derer er seinerseits kontrollieren muss, ob sein Auftraggeber sich hinreichende Gewissheit von der Lage eventueller Leitungen verschafft hat.*)

4. Auch der nicht unmittelbar auf der Baustelle tätigen Planer kann der deliktischen Haftung gegenüber dem Versorgungsunternehmen unterworfen sein, wenn er mit dem Aufsuchen problematischer, unterirdischer Leitungsverläufe beauftragt ist und dem Unternehmer, der ihn hiermit beauftragt hat, unzureichende und irreführende Angaben über im Boden verlegte Leitungen macht.*)

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IBRRS 2016, 2528
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorgeschriebenes Material haftet nicht: Beschichtung ist mangelhaft!

KG, Urteil vom 15.04.2014 - 7 U 57/13

1. Löst sich aufgebrachtes Beschichtungsmaterial ab und wird der darunter liegende Beton nicht mehr geschützt, ist die Werkleistung des Auftragnehmers mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn den Auftragnehmer kein Verschulden trifft oder das verwendete Material vom Auftraggeber zwingend vorgeschrieben wurde.

2. Der Auftragnehmer hat die Herstellerangaben zur Verarbeitung unter Berücksichtigung der "Baustellenbedingungen" zu prüfen. Stellt sich dabei heraus, dass die Baustelle die Verarbeitung des vorgeschriebenen Produkts nicht zulässt, muss er den Auftraggeber darauf hinweisen.

3. Erhält der Auftragnehmer zeitnah zur Verhandlung über den bereits geschlossenen Vertrag das darüber erstellte Protokoll und ist aus diesem die Abänderung des Vertrags zu erkennen, ist er verpflichtet, den Änderungen zu widersprechen, wenn er den Inhalt des Protokolls nicht gegen sich gelten lassen will.




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Stuttgart 21: Trotz geplanter Erhöhung der Grundwasserförderung darf weitergebaut werden
Eilantrag des BUND abgelehnt

(02.08.2011) Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht dazu zu verpflichten ist, der Deutschen Bahn AG den Weiterbau von "Stuttgart 21" zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser fördern und entnehmen ...
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BGH: Verbau von Mindermengen berechtigt zur Preisminderung!
(02.01.2004) Sind geringere als im zu Grunde gelegten Leistungsverzeichnis vorgesehene Mengen eingebaut worden, hat der Auftraggeber nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B einen Anspruch auf Preisanpassung unabhängig davon, ob die Leistung infolge der verringerten Mengen mangelhaft ist. Dies entschied der BGH in seinem Urteil vom 11.09.2003.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 11.09.2003 - VII ZR 116/02

Anbohren einer Wasserleitung: Tiefbaufirma zum Schadensersatz verpflichtet
Das OLG Koblenz entschied in einem am 11.01.2002 bekannt gegebenen Urteil (5 U 1377/00), dass bei Arbeiten im innerstädtischen Bereich die Tiefbauunternehmen verpflichtet sind, sich anhand von verlässlichen Plänen Gewissheit über den Verlauf auch der Wasserversorgungsleitungen zu verschaffen, die im Grenzbereich zu ihrem Arbeitsfeld liegen. Wird dieser Erkundigungs- und Sicherungspflicht nicht nachgekommen, ist die Firma zum Schadensersatz verpflichtet.
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5 Materialien gefunden

Schreiben staatlicher Organe und Behörden

Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau)
Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau
(vom 17.05.2006)
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Standardleistungsbuch für das Bauwesen
Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau [Az.: B15 - 0 1083 - 151]
(vom 22.11.2005)
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Eckpunktepapier Präqualifikation
Eckpunktepapier für die Einführung eines Präqualifikationssystems bei öffentlichen Aufträgen im Baubereich
(vom 27.08.2004)
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Gutachten/Empfehlungen

Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure
Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure im Auftrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Kurzfassung)
(vom 11.11.2002)
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Sonstige

Muster-Liste Technische Baubestimmungen 2005
Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen (Fassung Februar 2005)
(vom 08.12.2005)
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6 Normen gefunden

BauArbbV (3.) (Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.09.2002)


BauArbbV (4.) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.11.2003)


BauArbbV (5.) (Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe)

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.09.2005)


Bauleistungsversicherung

Dokument öffnen  C Klauseln zu den ABN
Klauseln zu den ABN (Stand: 10.10.2001)


Klauseln für die Bauleistungsversicherung (Klauseln für die Bauleistungsversicherung)

Dokument öffnen  C
Klauseln zu den ABN (Stand: 01.01.2001)


TV Mindestlohn

Dokument öffnen  Anhang
(Stand: 01.11.2003)

1 Blog-Eintrag gefunden
Vertragsauslegung - Begriffswirrwarr
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

In seinem Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 144/12 (IBR 2014, 328 = NZBau 2014, 427) fasst der Bundesgerichtshof diesen Leitsatz:
Enthält die Leistungsbeschreibung nach einer Unterposition einen Vermerk, wonach in die "Positionen dieses Unterloses" bauzeitliche Verbaue einzurechnen sind und folgen sodann weitere (Unter-)Positionen, ohne dass die Verbaue darin erneut erwähnt werden, kann für ihre Ausführung keine zusätzliche Vergütung verlangt werden.
Das gelte auch dann, wenn es sich bei den Verbaumaßnahmen um Besondere Leistungen im Sinne der VOB/C handele. Die Klägerin machte geltend, die für die Arbeiten nach den Untertiteln 4.4, 4.7 und 4.10 notwendig gewesenen Verbaue seien besondere, im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnte Leistungen, die gesondert zu vergüten seien, und verlangte zusätzliche Vergütung in Höhe von 118.562,58 Euro. Der Auftraggeber (Beklagter) lehnte ab. Das Gericht hatte den Vertrag auszulegen. Es hatte das BauSoll zu erkennen ... und scheint im Begriffswirrwarr untergegangen zu sein.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

15 Leseranmerkungen gefunden
Kritische Betrachtung des Urteils ist geboten
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
Anforderung einer Bauhandwerkersicherheit: Sieben bis 10 Tage sind die Mindestfrist!
(Philipp Scharfenberg)
Dokument öffnen IBR 2023, 186
Literaturmeinung und Art. 249 EGBGB
Stellungnahme des Autors (RAin Larissa Martin) zu
 R 
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!
(Larissa Martin)
Dokument öffnen IBR 2022, 183
Vernachlässigung der Pflichten
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss sie sichern oder davor warnen!
(Thomas J. Michalczyk)
Dokument öffnen IBR 2021, 240
Vollwärmeschutz
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Planung eines Wärmedämmverbundsystems muss Vorgaben zu Dübeln enthalten!
(Anke Eich)
Dokument öffnen IBR 2020, 413
Sicherungsfähigkeit der Vorhaltekosten für einen Berliner Verbau
Leseranmerkung von Wolfgang Heinicke zu
 R 
Vorhaltung eines Berliner Verbaus: Keine Sicherheit nach § 648a BGB!
(Svenja Zimmermann)
Dokument öffnen IBR 2016, 397
Wasser Weg vom Bau - eine anerkannte Regel der Technik
Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
 R 
"Sonderkonstruktion" ≠ Sonderkonstruktion
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2019, 1
Brand-Gefahr durch Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus Polystyrol
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 N 
Haus & Grund fordert Konsequenzen aus Fassadenbränden mit Polystyroldämmstoffen
Dokument öffnen Nachricht
Fehlurteil
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Abschlagsrechnung nicht fristgerecht bezahlt: Auftragnehmer darf Arbeit einstellen!
(Nicole Glaser-Lüß)
Dokument öffnen IBR 2016, 444
Beweismittel muss sich auf das Begründungsmittel beziehen!
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Mieterhöhungsprozess: Vermieter darf Begründungsmittel nicht in Zweifel ziehen!
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen IMR 2016, 354
durchaus zutreffend
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Absturzsicherung wird nicht besonders vergütet!
(Christian Leesmeister)
Dokument öffnen IBR 2016, 329
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 15

8 Baulexikoneinträge gefunden

Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag

Brustholz

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte
II. Einzelne Verjährungsfristen

4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten
I. Beteiligung des Bestellers

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk
3. Gebäude und Gebäudeteile als Bauwerk

§ 650a BGB Bauvertrag (Jurgeleit)
B. Definition des Bauvertrages

§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz)
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich
I. Sachlicher Anwendungsbereich

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Haftung für typische Unternehmerplanungen ( Rn. 42-46)


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

6. Leistungen außerhalb und in Abweichung vom Vertrag - § 2 Abs. 8 VOB/B (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 124-136)





4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

XIII. Gefälligkeitsverhältnis ( Rn. 143-145)

2. Begriff des Bauwerks ( Rn. 6-16)

1. Bauunternehmer ( Rn. 10-22)



2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

d) Neubaumaßnahmen als Bauwerk. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 142-145)

b) Bauwerk und Bauwerksteile. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 130-139)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

2. Erschöpfend (VOB/A § 7 EU Rn. 26-34)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

1. Grundsatz: Keine Vergütung ( Rn. 157-169)