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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: verbau

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52 Beiträge gefunden
IBR 2023, 519 OLG München/BGH - HOAI-Mindestsätze = übliche Vergütung!
IBR 2023, 291 OLG Karlsruhe - Bauunternehmer beschädigt Wurzeln: Bauherr haftet dem Nachbarn!
IBR 2023, 55 WU und Frischbetonverbundfolieeine vernünftige Kombination!
IBR 2022, 183 LG München I - Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!
IBR 2022, 143 VK Mecklenburg-Vorpommern - 20%-Kontingent darf auch bei Neuausschreibung nicht geändert werden!
VPR 2022, 14 VK Mecklenburg-Vorpommern - 20%-Kontingent darf auch bei Neuausschreibung nicht geändert werden!
IBR 2019, 488 OLG Düsseldorf - Risse am Nachbarhaus sind kein Indiz für schlecht ausgeführte Unterfangungsarbeiten!
IBR 2019, 134 LG München I - Bauhandwerkersicherheit für die Herstellung und Vorhaltung eines Berliner Verbaus?
VPR 2017, 1016 VK Südbayern - Unklare Mindestbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers
IBR 2017, 263 OLG Köln - Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist bei Mindestsatzberechnung zu berücksichtigen!
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5 Aufsätze gefunden
§ 4 Abs. 1 HOAI 2009: Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten auf Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276
(Heinz Simmendinger)
Dokument öffnen IBR 2011, 1076
Vorbehalt der Los- oder Gesamtvergabe
(Roland Seufert)
Dokument öffnen IBR 2011, 1012
Kostenberechnung: Änderung der anrechenbaren Kosten bei der Objekt- und Fachplanung (zu § 7 Abs. 5 HOAI)
(Roland Seufert)
Dokument öffnen IBR 2011, 1008
Leistungsänderungen auf Wunsch der Bauunternehmer
(Roland Seufert)
Dokument öffnen IBR 2010, 1233
Unnötige Zulagepositionen in Leistungsverzeichnissen
(Roland Seufert)
Dokument öffnen IBR 2010, 1232

259 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1106
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fachplanungsrechtliche Veränderungssperre sticht Bauvorbescheid!

VGH Bayern, Urteil vom 04.08.2022 - 22 A 20.40012

Anders als bei einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB (dazu BVerwG, Ueil vom 03.02.1984 - 4 C 39.82 - BVerwGE 69, 1) kann sich ein die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellender Bauvorbescheid (sog. Bebauungsgenehmigung) gegenüber den Wirkungen einer fachplanungsrechtlichen Veränderungssperre gem. § 28a Abs. 1 PBefG nicht durchsetzen.*)

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IBRRS 2022, 3292
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 12.07.2022 - VIII ZR 347/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 1394; VPRRS 2022, 0104
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorgabe für Hauptangebot = Mindestanforderung für Nebenangebot?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2022 - 11 Verg 10/21

1. Auch von einem fachkundigen und erfahrenen Bieter darf nicht ohne Weiteres erwartet werden, dass er i.S.v. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiß, dass eine bestimmte Vorgabe im Leistungsverzeichnis, die für das Hauptangebot gilt, als konkludent aufgestellte Mindestanforderung für Nebenangebote auszulegen ist.*)

2. Eine bestimmte Vorgabe im Leistungsverzeichnis, die für das Hauptangebot gilt, ist nicht ohne Weiteres als Mindestanforderung für Nebenangebote auszulegen. Gegen eine Auslegung der Vorgabe als Mindestanforderung für Nebenangebote kann sprechen, dass eine Mehrzahl von Bietern, die sich am Vergabeverfahren beteiligten, Nebenangebote abgaben, die diesen Vorgaben nicht entsprachen.*)

3. Lässt der öffentliche Auftraggeber nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A Nebenangebote zu, hat er nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b VOB/A Mindestanforderungen festzulegen, denen die Nebenangebote genügen müssen. Diese Bestimmung schützt die Bieter, die Nebenangebote abgeben möchten, davor, dass ihre Nebenangebote mit der Begründung zurückgewiesen werden, sie seien gegenüber dem Hauptangebot minderwertig und wichen davon unannehmbar ab. Für eine unbenannte, nicht näher determinierte und damit intransparente Gleichwertigkeitsprüfung zwischen Haupt- und Nebenangeboten lässt § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b VOB/A zum Schutz der Bieter keinen Raum.*)




IBRRS 2022, 0831; VPRRS 2022, 0063
VergabeVergabe
Preiserläuterung ist keine Änderung an den Vergabeunterlagen!

VK Westfalen, Beschluss vom 09.02.2022 - VK 2-59/21

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Kalkulationsvorgabe aufstellen. Diese schränken zwar die Kalkulationsfreiheit der Bieter ein und kanalisieren in gewissem Umfang den Preiswettbewerb, beruhen jedoch auf der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers.

2. Wie sonstige Festlegungen des Auftraggebers unterliegen sie dem Gebot der Eindeutigkeit und Bestimmtheit.

3. Eine auf Nachfrage des Auftraggebers vorgenommene Erläuterung zur Kalkulation des Einheitspreises ändert - anders als dies bei einer Erläuterung zur Leistungserbringung der Fall sein kann - den Angebotsinhalt nicht.

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IBRRS 2023, 0971
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Schadensersatz aus BauFordSiG umfasst auch Prozess- und Vollstreckungskosten!

LG Köln, Urteil vom 04.02.2022 - 37 O 204/15

Der Schadensersatzanspruch des Bauunternehmers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 2 BauFordSiG umfasst auch die Kosten eines Klageverfahrens auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem Titel auf Stellung einer solchen Sicherung.

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IBRRS 2021, 3764; VPRRS 2021, 0303
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bildung eines 20%-Kontingents: Auftraggeber ist an Loszuordnung gebunden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.11.2021 - 3 VK 10/21

1. Will der öffentliche Auftraggeber nach § 3 Abs. 9 VgV ein 20%-Kontingent bilden, muss er die Lose, die in das Kontingent fallen sollen, zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens festlegen und diese Festlegung dokumentieren.

2. Der Auftraggeber muss durch geeignete Maßnahmen eindeutig zu erkennen geben, welche Lose welchem Kontingent zugeordnet sind. Durch die Zuordnung der Lose wird eine Selbstbindung begründet. Eine nachträgliche Zuordnung einzelner Lose ist ebenso wenig zulässig wie eine nachträgliche Veränderung der Zuordnung der Lose.




IBRRS 2022, 0434
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!

LG München I, Urteil vom 28.10.2021 - 5 O 2441/21

1. Ein Verbraucherbauvertrag ist auch dann anzunehmen, wenn der Verbraucher das Bauvorhaben in mehrere Bauverträge aufspaltet, die er mit mehreren Unternehmern isoliert abschließt.

2. Auch bei einer Einzelvergabe kann nach Fertigstellung des Bauwerks eine wesentliche Umgestaltung des Grundstücks vorliegen.

3. Der Aushub der Baugrube ist die Grundlage für die Neuerrichtung eines Gebäudes, so dass - auch wenn die Höhe des Werkslohn im Verhältnis zu den Gesamtkosten eher gering ist - grundsätzlich von einer Erheblichkeit ausgegangen werden kann.

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IBRRS 2021, 3765; VPRRS 2021, 0304
VergabeVergabe
Kostenschätzung muss Preissteigerungen berücksichtigen!

OLG Rostock, Beschluss vom 30.09.2021 - 17 Verg 5/21

1. Selbst wenn ein öffentlicher Auftraggeber ein Vergabeverfahren in Bezug auf die Kosten gänzlich sorglos oder auf einer jedenfalls unzureichenden Grundlage einleitet, unterliegt er keinem Kontrahierungszwang; er muss im Falle einer Verfahrensaufhebung zum Zwecke der Erzielung eines wirtschaftlicheren Ergebnisses dann den durch die sorg- und rücksichtslose Ausschreibung verursachten Schaden ersetzen, ist aber nicht durch seinen Fehler in dem Vergabeverfahren „gefangen“.*)

2. An einer vertretbaren Kostenschätzung des öffentlichen Auftraggebers vor Einleitung des Vergabeverfahrens als Voraussetzung einer rechtmäßigen Verfahrensaufhebung i. S. v. § 17 Abs. 1 Nr. 3, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VgV fehlt es, wenn lediglich Kostenberechnungen nach DIN 276 im Rahmen der Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI zur Verfügung standen und Steigerungen der Baupreise seit deren Erstellung von knapp 13 Prozent unberücksichtigt geblieben sind.*)

3. Ein Bieter ist nicht gehindert, im Falle der Aufhebung eines Vergabeverfahrens einen hilfsweisen Feststellungsantrag auf deren Rechtswidrigkeit zu beschränken. Der Vergabesenat hat dann nicht der Frage nachzugehen, ob eventuell trotz einer rechtswidrigen Verfahrensaufhebung eine Rechtsverletzung der Antragstellerin gemäß § 97 Abs. 6 GWB wegen des Vorliegens eines Ausschlussgrundes für ihr Angebot ausscheidet; vielmehr bleibt eine diesbezügliche Beurteilung nach dem Wortlaut des § 181 Satz 1 GWB der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehalten.*)

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IBRRS 2022, 1624
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.09.2021 - 5 U 36/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2021, 3382; VPRRS 2021, 0268
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Großbauvorhaben sind (vergaberechtlich) nicht besonders dringlich!

OLG Rostock, Beschluss vom 16.09.2021 - 17 Verg 7/21

1. Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht (Anschluss an OLG Naumburg, Beschluss vom 31.07.2006 - 1 Verg 6/06, IBRRS 2006, 3907 = VPRRS 2006, 0429, und OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, IBRRS 2003, 1258 = VPRRS 2003, 0395).*)

2. Im Falle eines Verstoßes des öffentlichen Auftragsgebers gegen § 3 Abs. 7 Satz 3 und Abs. 9 VgV kommt eine Rechtsverletzung des Bieters gem. § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB durch eine nationale statt eine europaweite Ausschreibung in Betracht, wenn er vom Vergabeverfahren nur zufällig Kenntnis erlangt und ihm in der Folge die Angebotsfrist lediglich noch in verkürztem Umfang für die Erarbeitung einer Bewerbung zur Verfügung steht.*)

3. Von vorneherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers i.S.v. § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind.*)

4. Bei einem Großvorhaben im Baubereich, das sich noch in der Anfangsphase befindet, lässt sich die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlags nicht auf finanzielle Einbußen stützen, welche im Falle einer hinausgeschobenen Fertigstellung frühestens in einigen Jahren zu erwarten wären, wenn die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Kompensierung von Verzögerungen, die durch das anhängige Nachprüfungsverfahren eintreten, im weiteren Bauverlauf nicht ausgeschlossen ist.*)

5. Ebenso wenig kann für eine erhöhte Dringlichkeit der vorzeitigen Zuschlagserteilung die Dauer eines bereits vorangegangenen Vergabeverfahrens angeführt werden, weil ansonsten die Verzögerungen, welche durch die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu einer ersten Teilausschreibung für das Gesamtbauvorhaben verursacht wurden, den vorzeitigen Zuschlag ebenso bei allen noch ausstehenden Vergaben weiterer Leistungen bedingten und die §§ 155 ff. GWB für das restliche Projekt leer liefen.*)




IBRRS 2021, 2209
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Herausgabe von Unterlagen zum Bauvorhaben nur bei berechtigtem Interesse!

LG Baden-Baden, Urteil vom 21.06.2021 - 3 O 344/20

1. Der Anspruch der Erwerber auf Herausgabe von Unterlagen zum Bauvorhaben setzt ohne ausdrückliche vertragliche Regelung voraus, dass die Unterlagen für die Nutzung des Objekts tatsächlich benötigt werden. Es muss ein besonderes, konkret begründetes Interesse bestehen.

2. Einweisungen in die Haustechnik samt Bedienungsanleitungen sind als betriebs- und wartungsrelevante Unterlagen als vertragliche Nebenpflicht zu übergeben.

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IBRRS 2021, 2858; VPRRS 2021, 0227
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung wegen Budgetüberschreitung setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.06.2021 - 3 VK 9/20

1. Eine Verfahrensaufhebung ist gerechtfertigt, wenn eine vor der Ausschreibung ordnungsgemäß erstellte Kostenschätzung aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint und das im Vergabeverfahren abgegebene Angebot deutlich darüber liegt.

2. Die Kostenschätzung des Auftraggebers muss immer vertretbar und mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt worden sein, das heißt, die Methodik der Kostenermittlung muss grundsätzlich geeignet sein, Marktpreise im Voraus zu schätzen.

3. Eine ordnungsgemäße Kostenschätzung setzt voraus, dass die Vergabestelle oder der von ihr gegebenenfalls beauftragte Fachmann für die Schätzung Methoden wählt, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen.

4. Wann eine erhebliche Überschreitung der Kostenschätzung vorliegt, kann nicht pauschal festgelegt werden. Das ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Grundsätzlich wird eine Aufhebung bei einer Überschreitung um 10 % bis 50 % als rechtmäßig angesehen.




IBRRS 2021, 2480
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gravierende bautechnische Probleme dürfen nicht der Plandurchführung überlassen werden!

VGH Bayern, Beschluss vom 17.06.2021 - 15 N 19.1439

1. Einem Bebauungsplan, dessen planerische Konzeption nicht bzw. nicht mit zumutbaren Mitteln umsetzbar ist und bei dem deshalb davon auszugehen ist, dass seiner Umsetzung bzw. Vollziehbarkeit dauerhafte Hindernisse tatsächlicher oder rechtlicher Art entgegenstehen, fehlt nicht nur die Erforderlichkeit. Soweit bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses auf Dauer nicht mit der Verwirklichung des Bebauungsplans gerechnet werden kann, liegt auch ein Abwägungsmangel vor.

2. Nach dem Gebot der Konfliktbewältigung dürfen eventuelle Folgeprobleme bautechnischer Art der Plandurchführung nur dann überlassen werden, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der Durchführung des Bebauungsplans verbundene bautechnische Probleme auch bei Anwendung der allgemein anerkannten bautechnischen Regeln nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gelöst werden können.

3. Eventuelle Umsetzungshindernissen, die nach den objektiv gegebenen Umständen des Einzelfalls bestehen bzw. bestehen könnten, muss die Gemeinde nachgehen und ggf. die Frage einer eventuellen tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Unmöglichkeit der Umsetzung des Bebauungsplans über geeignete Maßnahmen - z.B. über ein Sachverständigengutachten - ermitteln und bewerten.

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IBRRS 2023, 2327
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI-Mindestsätze = übliche Vergütung!

OLG München, Urteil vom 15.06.2021 - 9 U 631/20 Bau

1. Macht der Architekt sein Honorar geltend, muss er nicht nur darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ein Architektenvertrag geschlossen wurde, sondern auch, welche Leistungen sein Auftrag umfasst und welche Vergütung hierfür vereinbart wurde.

2. Haben die Parteien eines Architektenvertrags keine Honorarvereinbarung getroffen, ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Auch nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 (IBR 2019, 476) stellt die Abrechnung nach HOAI-Mindestsätzen die übliche Vergütung dar.

3. Die Abrechnung des Architektenhonorars hat prüfbar nach den Vorgaben der DIN 276 zu erfolgen.

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IBRRS 2021, 2286; VPRRS 2021, 0175
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Vergaberechtsschutz gegen ausschreibungspflichtige Nachtragsbeauftragung!

VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2021 - 3194.Z3-3_01-21-26

1. § 169 Abs. 3 GWB gilt damit nach seinem klaren Wortlaut nur in einem Vergabeverfahren und erlaubt nur Einwirkungen auf ein Vergabeverfahren.*)

2. § 169 Abs. 3 GWB bietet keine Rechtsgrundlage, um die weitere Durchführung eines geschlossenen Vertrags, der unter Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens geschlossen wurde, zu untersagen.*)

3. Es spricht viel dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der derzeitigen Fassung des § 169 Abs. 3 GWB bzw. der fehlenden Möglichkeit, überhaupt vor den Nachprüfungsinstanzen gegen einen faktischen Vollzug eines öffentlichen Auftrags, der unter Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens geschlossen wurde, mit vorläufigen Maßnahmen vorzugehen, Art. 2 Abs. 1 Ziff. a Richtlinie 2007/66/EG unzureichend umgesetzt hat.*)

4. Allerdings wendet sich Art. 2 Abs. 1 a Richtlinie 2007/66/EG ausschließlich an die Mitgliedstaaten, so dass eine direkte Anwendung der Richtlinie nicht in Betracht kommt.*)

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IBRRS 2021, 3311; VPRRS 2021, 0262
VergabeVergabe
Keine Zurückweisung als "offensichtlich unbegründet" ohne Akteneinsicht!

OLG Rostock, Beschluss vom 21.04.2021 - 17 Verg 1/21

1. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags als "offensichtlich unbegründet" kommt nicht in Betracht, wenn die "Offensichtlichkeit" aus Sachverhaltselementen entnommen wird, zu denen im Nachprüfungsverfahren keine Akteneinsicht gewährt wird und die dem Antragsteller deshalb verborgen bleibt.

2. Es ist ein Gebot des fairen Verfahrens und des Anspruchs auf rechtliches Gehör, dem Antragsteller angemessen Einsicht in die Unterlagen der Vergabestelle zu gewähren, welche für die Beurteilung der Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags bedeutsam sein können.

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IBRRS 2023, 1038
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verlegung einer Drainage ist besonders überwachungspflichtig!

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.04.2021 - 29 U 177/19

1. Der bauüberwachende Architekt hat dafür zu sorgen, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht und zur Vollendung kommt. Er ist verpflichtet, die auszuführenden Arbeiten der Unternehmen in angemessener und zumutbarer Weise zu überwachen und sich durch Kontrollen zu vergewissern, dass seine Anweisungen sachgerecht erledigt werden.

2. Zwar muss der bauüberwachende Architekt sich nicht ständig auf der Baustelle aufhalten. Bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein höheres Mängelrisiko aufweisen, ist er aber zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet.

3. Zu den überwachungsintensiven Bauabschnitten gehören im Hinblick auf ihre Schadensträchtigkeit und die gesteigerten Anforderungen an Baumaterial und Bauausführung insbesondere Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten sowie die Verlegung einer Drainage.

4. ...




IBRRS 2021, 2221; VPRRS 2021, 0172
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung birgt höhere Kalkulationsrisiken!

VK Westfalen, Beschluss vom 24.02.2021 - VK 1-53/20

1. Beim Abschluss einer Rahmenvereinbarung müssen weder die genaue Gesamtmenge noch sämtliche Auftragsbedingungen für die Einzelaufträge feststehen.

2. Das Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse gilt zwar nicht mehr. Dennoch können Ausschreibungsbedingungen unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu beanstanden sein.

3. Die Zumutbarkeitsschwelle erhöht sich bei einer Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen (im weiteren Sinne) zulasten der Bieter. Kalkulatorische Unwägbarkeiten sind hinzunehmen.

4. Gehen Risiken deutlich aus den Vergabeunterlagen hervor, ist es Sache des Bieters, diese einzukalkulieren. Führt das zu einer Verteuerung der Leistungen, hat das die Vergabestelle zu vertreten.




IBRRS 2021, 0607
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 86/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 0550
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 85/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 0551
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 87/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 0552
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 94/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 0559
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 90/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 0492
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 93/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 0635
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 84/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 0422
BauvertragBauvertrag
Funktionalität nicht spürbar beeinträchtigt: Mangelbeseitigung unverhältnismäßig!

OLG Hamburg, Urteil vom 25.11.2020 - 8 U 18/20

1. Verlangt der Auftraggeber wegen eines Baumangels Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten, kann der Auftragnehmer einwenden, die Aufwendungen zur Mängelbeseitigung seien unverhältnismäßig.

2. Unverhältnismäßig sind die Aufwendungen für die Mangelbeseitigung, wenn der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwands steht.

3. In der Regel ist die Unverhältnismäßigkeit nur anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer völlig ordnungsgemäßen Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht.

4. Hat der Auftraggeber objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, was vor allem anzunehmen ist, wenn die Funktionsfähigkeit der Leistung spürbar beeinträchtigt ist, ist der Mängelbeseitigungsaufwand regelmäßig nicht unverhältnismäßig.

5. ...

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IBRRS 2021, 1774
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezugsgröße "Abrechnungssumme": Vertragsstrafenklausel nicht intransparent!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.10.2020 - 8 U 71/17

Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenregelung, wonach der Auftragnehmer für jeden Werktag der Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 der Abrechnungssumme, höchstens jedoch 5% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn der vereinbarte Fertigstellungstermin durch dessen Verschulden überschritten wird, ist weder intransparent noch benachteiligt sie den Auftragnehmer unangemessen.

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IBRRS 2022, 1368
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nach Wegfall der Behinderung sind die Arbeiten wieder aufzunehmen!

OLG Dresden, Urteil vom 03.09.2020 - 10 U 1743/17

1. Nimmt der Auftragnehmer nach dem Wegfall einer Behinderung seine Leistungen nicht wieder auf, obwohl keine (weiteren) Leistungshindernisse vorliegen, kann ihm der Auftraggeber unter Androhung der Kündigung eine Frist zu Wiederaufnahme der Arbeiten setzen und nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag kündigen.

2. Nach der Kündigung und Durchführung einer Ersatzvornahme steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten zu, die ihm durch die Beauftragung eines Drittunternehmers entstanden sind.

3. Das sog. Prognoserisiko trägt der Auftragnehmer. Das bedeutet, dass er alle Aufwendungen zu ersetzen hat, auch wenn sich deren Unverhältnismäßigkeit - ohne Verschulden des Auftraggebers - erst nachträglich herausstellt.

4. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Beginn der Mängelbeseitigung. Der Auftraggeber darf das aufwenden, was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung für erforderlich halten durfte.

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IBRRS 2020, 3643; VPRRS 2020, 0363
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Präqualifiziert ≠ präqualifiziert!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2020 - 3 VK LSA 27/20

1. Geht der Auftraggeber hinsichtlich der Eignung eines Bieters aufgrund seiner Präqualifikation von dessen Fachkunde für den ausgeschriebenen Auftrag aus, ist auch nur diese Präqualifikation bei der Prüfung der Eignung zugrunde zu legen.*)

2. Mit dem Nachweis seiner Eignung im Angebot - hier mit der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis - ist der Bieter grundsätzlich an diese Erklärung gebunden, und eine Abänderung dieses Eignungsnachweises ist nicht zulässig.*)

3. Aus diesem Grund darf der Auftraggeber auch nicht die ihm fehlenden Informationen zur Eignung des Bieters gem. § 16a Abs. 1 VOB/A nachfordern.*)

4. Die Pflicht zur Nachforderung bezieht sich nur auf körperlich vorhandene Unterlagen, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen, nicht jedoch, wenn sie damit inhaltlich nachgebessert werden sollen. Dies stellt aufgrund des vergaberechtlichen Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots eine unzulässige inhaltliche Änderung des Angebots dar.*)




IBRRS 2020, 2000; IMRRS 2020, 0846; IVRRS 2020, 0353
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ProzessualesProzessuales
Mindermeinungen gehören in Aufsätze, nicht in Urteile!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2020 - 16a W 3/20

1. Stellt ein Richter eine von ihm vertretene Mindermeinung als die nach deutschem Recht allein existierende dar, obwohl ihm die überwiegend vertretene Gegenansicht bekannt ist, stellt er die Rechtslage wissentlich falsch als unumstritten und einhellig dar. Hierdurch verletzt er das Gebot der Sachlichkeit und Fairness. Dies begründet aus Sicht einer vernünftigen Partei einen Umstand i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.*)

2. Eine Spruchkörper übergreifende Verfahrensverbindung ist nach § 147 ZPO gegen den Willen der Parteien nicht möglich, wenn es hierfür keine Grundlage im Geschäftsverteilungsplan gibt. Setzt sich ein Richter hierüber wissentlich hinweg, so begründet dies einen groben Verfahrensfehler, der eine Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO begründen kann.*)

3. Beabsichtigt ein Einzelrichter ein Verfahren dem EuGH vorzulegen, so bringt er hierdurch zum Ausdruck, dass er von einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.S.v. § 348 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO ausgeht. Dies löst eine Pflicht aus, den Rechtsstreit der Kammer zur Entscheidung vorzulegen, ob der Rechtsstreit übernommen wird. Verstößt der Einzelrichter hiergegen erkennbar bewusst, so begründet dies einen groben Verfahrensfehler, der eine Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO begründen kann.*)

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IBRRS 2020, 1775
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BausicherheitenBausicherheiten
Ab wann verjährt der Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherheit?

OLG Köln, Urteil vom 17.06.2020 - 11 U 186/19

1. Die Verjährung des Anspruchs auf Stellung einer Sicherheit nach § 650f BGB beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

2. Der Anspruch entsteht erst mit dem Verlangen der Sicherheit und nicht bereits mit Abschluss des Bauvertrags.

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IBRRS 2020, 1421; IMRRS 2020, 0618; IVRRS 2020, 0257
ProzessualesProzessuales
Auch formlose Mitteilungen müssen an den Rechtsanwalt geschickt werden!

BayObLG, Beschluss vom 19.05.2020 - 1 AR 28/20

1. Ist ein Prozessbevollmächtigter bestellt, so haben gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO Zustellungen an ihn zu erfolgen. Dies gilt auch für formlose Mitteilungen.*)

2. Die ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit des Gerichts, an das die Sache verwiesen worden ist, erfüllt regelmäßig noch nicht das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, wenn der Beschluss, mit dem sich das Gericht für unzuständig erklärt, einer Partei nicht mitgeteilt worden ist.*)

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IBRRS 2020, 1686; VPRRS 2020, 0187
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VergabeVergabe
Aufhebungsermessen muss auf zutreffender Tatsachengrundlage beruhen!

VK Südbayern, Beschluss vom 15.05.2020 - Z3-3-3194-1-37-10/19

1. Zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Finanzierungsbedarfs ist die Vergabestelle gehalten, einen Sicherheitsaufschlag auf das Ergebnis der sorgfältig geschätzten Kosten vorzunehmen.

2. Eine nicht vertretbare Kostenermittlung stellt eine unzutreffende Tatsachengrundlage für das vor einer Aufhebung der Ausschreibung auszuübende Ermessen dar. Diese Rechtsverletzung der Vergabestelle entfällt auch nicht durch überhöhte Angebotspreise.

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IBRRS 2023, 1424
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nacherfüllung mangelhaft vorgenommen: Erneute Fristsetzung erforderlich!

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2020 - 29 U 56/19

1. Hat sich ein Planungsmangel noch nicht im Bauwerk niedergeschlagen, weil (noch) nicht nach der Planung gebaut wurde, darf (und muss) der Architekt bzw. Ingenieur seine Planung nachbessern und den Planungsmangel beseitigen.

2. Architekten- und Ingenieurleistungen sind - auch wenn der Leistungsumfang genau feststeht - nicht sämtlich sofort zu erbringen, sondern nur die zum gegenwärtigen Projektstand jeweils notwendigen Leistungen; der Planer darf nicht vorpreschen bzw. "vorprellen".

3. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Planungsverzugs setzt grundsätzlich eine erfolglose Fristsetzung voraus.

4. Wird wegen eines Mangels eine Nacherfüllungsfrist gesetzt, die der Architekt bzw. Ingenieur zwar einhält, er aber die Nacherfüllung mangelhaft vornimmt, ist grundsätzlich eine erneute Nachfristsetzung erforderlich.

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IBRRS 2020, 0941; IMRRS 2020, 0380
BauträgerBauträger
Keine Sonderwünsche des Erwerbers sind keine Baubehinderung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2019 - 21 U 114/18

1. Sichert ein Bauträger die Fertigstellung des Objekts zu einem bestimmten Datum zu und wird das Vorhaben nicht termingerecht übergeben, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

2. Will der Bauträger darlegen, dass ihn an der Verzögerung kein Verschulden trifft, hat er eine baustellenbezogene Darstellung der Ist- und Soll-Bauabläufe vorzulegen.

3. Der Erwerber ist nicht verpflichtet, Sonderwünsche geltend zu machen. Nicht geäußerte Sonderwünsche stellen deshalb keinen Umstand dar, der zu einer Verzögerung des Bauablaufs führt.

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IBRRS 2021, 1037
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BauvertragBauvertrag
Rückbau und Neuerrichtung erforderlich: Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 14/19

1. Verlegt der Auftragnehmer unter der tragenden Bodenplatte statt der vereinbarten XPS-Dämmung eine EPS-Dämmung, ist seine Leistung mangelhaft.

2. Durch die Bezahlung einer Abschlagsrechnung nach Prüfung und Freigabe durch den bauleitenden Architekten wird eine Materialabweichung nicht nachträglich genehmigt.

3. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik wird durch eine nachträglich erteilte Zustimmung im Einzelfall nicht geheilt.

4. ...




IBRRS 2019, 2089
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BauvertragBauvertrag
Risse am Nachbarhaus sind kein Indiz für schlecht ausgeführte Unterfangungsarbeiten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2019 - 5 U 185/17

1. Werden Mängelrechte vor der Abnahme geltend gemacht, trägt der Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sein Gewerk frei von Mängeln ist. Demgemäß trägt er auch das Risiko des non liquet.*)

2. Der Besteller, der Mängelrechte vor der Abnahme geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für weitere Anspruchsvoraussetzungen, wie z. B. die vereinbarte Beschaffenheit, die haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität sowie den Schaden.*)

3. Bei Unterfangungsarbeiten ist immer mit Rissbildungen im Altbaubestand zu rechnen. Daher kann kein Erfahrungssatz formuliert werden, wonach im engen zeitlichen Zusammenhang mit Unterfangungsarbeiten beobachtete Risse im Nachbarhaus zwingend im Sinne eines Anscheinsbeweises auf Mängel der Unterfangungsarbeiten hindeuten.*)

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IBRRS 2020, 2466
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.01.2019 - 1 U 395/12

1. Die Erstellung eines Entwässerungsplans gehört zur Ausführungsplanung und somit zur Leistung des bauplanenden Architekten.

2. Der damit beauftragte Architekt schuldet eine Entwässerungsplanung, die unter Erforschung der konkreten Boden- und Wasserverhältnisse durch ein im Leistungsverzeichnis detailliert, vollständig und nicht auslegungsbedürftig zu beschreibendes, in sich schlüssiges Abdichtungskonzept eine funktionstaugliche Abdichtung der unterirdischen Teile des Baukörpers gegen Grundwasser, Erdfeuchtigkeit und Oberflächenwasser gewährleistet.

3. Im Rahmen der Objektüberwachung trifft den Architekt die Pflicht, die Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und dem Leistungsverzeichnis, den Regeln der Baukunst und Technik und den einschlägigen Vorschriften zu überprüfen. Dabei muss er sein Augenmerk insbesondere auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten, typische Gefahrenquellen und kritische Bauabschnitte richten, wozu Betonierungs-, Bewehrungs-, Ausschachtungs-, Unterfangungs- und Abdichtungsarbeiten sowie vergleichbare Bauleistungen gehören.




IBRRS 2019, 0580; IMRRS 2019, 0215; IVRRS 2019, 0091
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BauvertragBauvertrag
Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten bei Durchgriffshaftung wegen Baumängeln!

OLG Köln, Urteil vom 31.10.2018 - 11 U 166/17

1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausschluss fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Werkvertrag (BGH, IBR 2018, 196) gilt auch für die Durchgriffshaftung des Geschäftsführers einer Bauunternehmung wegen Baumängeln aus § 826 BGB.*)

2. Der Übergang vom Schadensersatzanspruch auf den Vorschussanspruch ist keine Klageänderung und daher grundsätzlich auch noch im Berufungsverfahren zulässig.*)

3. Der Übergang von einem Antrag auf Feststellung der Pflicht zur Erstattung von Umsatzsteuer im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs zu einem Antrag auf Zahlung der Umsatzsteuer im Rahmen eines Vorschussanspruchs ist eine Klageerweiterung, die der in erster Instanz erfolgreiche Berufungsbeklagte in der Berufung nur unter den Voraussetzungen einer Anschlussberufung und damit innerhalb der wirksam gesetzten Berufungserwiderungsfrist geltend machen kann (Anschluss an BGH, IBR 2015, 527).*)

4. Die Berufungserwiderungsfrist ist nur wirksam gesetzt, wenn dem Berufungsbeklagten eine beglaubigte Abschrift der Verfügung zugestellt wird und er über die Rechtsfolgen der Versäumung der Berufungserwiderungsfrist belehrt worden ist.*)

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IBRRS 2019, 0406
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BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit für die Herstellung und Vorhaltung eines Berliner Verbaus?

LG München I, Urteil vom 30.10.2018 - 2 O 1169/18

1. Bei der Herstellung eines Berliner Verbaus handelt es sich um eine Bauleistung, so dass Vergütungsansprüche hierfür durch Bauhandwerkersicherheit zu sichern sind.

2. Die Vorhaltung eines Berliner Verbaus hat keinen mietrechtlichen, sondern werkvertraglichen Charakter.

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3 Nachrichten gefunden
Stuttgart 21: Trotz geplanter Erhöhung der Grundwasserförderung darf weitergebaut werden
Eilantrag des BUND abgelehnt

(02.08.2011) Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht dazu zu verpflichten ist, der Deutschen Bahn AG den Weiterbau von "Stuttgart 21" zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser fördern und entnehmen ...
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BGH: Verbau von Mindermengen berechtigt zur Preisminderung!
(02.01.2004) Sind geringere als im zu Grunde gelegten Leistungsverzeichnis vorgesehene Mengen eingebaut worden, hat der Auftraggeber nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B einen Anspruch auf Preisanpassung unabhängig davon, ob die Leistung infolge der verringerten Mengen mangelhaft ist. Dies entschied der BGH in seinem Urteil vom 11.09.2003.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 11.09.2003 - VII ZR 116/02

Anbohren einer Wasserleitung: Tiefbaufirma zum Schadensersatz verpflichtet
Das OLG Koblenz entschied in einem am 11.01.2002 bekannt gegebenen Urteil (5 U 1377/00), dass bei Arbeiten im innerstädtischen Bereich die Tiefbauunternehmen verpflichtet sind, sich anhand von verlässlichen Plänen Gewissheit über den Verlauf auch der Wasserversorgungsleitungen zu verschaffen, die im Grenzbereich zu ihrem Arbeitsfeld liegen. Wird dieser Erkundigungs- und Sicherungspflicht nicht nachgekommen, ist die Firma zum Schadensersatz verpflichtet.
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5 Materialien gefunden

Schreiben staatlicher Organe und Behörden

Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau)
Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau
(vom 17.05.2006)
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Standardleistungsbuch für das Bauwesen
Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau [Az.: B15 - 0 1083 - 151]
(vom 22.11.2005)
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Eckpunktepapier Präqualifikation
Eckpunktepapier für die Einführung eines Präqualifikationssystems bei öffentlichen Aufträgen im Baubereich
(vom 27.08.2004)
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Gutachten/Empfehlungen

Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure
Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure im Auftrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Kurzfassung)
(vom 11.11.2002)
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Sonstige

Muster-Liste Technische Baubestimmungen 2005
Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen (Fassung Februar 2005)
(vom 08.12.2005)
Dokument öffnen Text

6 Normen gefunden

BauArbbV (3.) (Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.09.2002)


BauArbbV (4.) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.11.2003)


BauArbbV (5.) (Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe)

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.09.2005)


Bauleistungsversicherung

Dokument öffnen  C Klauseln zu den ABN
Klauseln zu den ABN (Stand: 10.10.2001)


Klauseln für die Bauleistungsversicherung (Klauseln für die Bauleistungsversicherung)

Dokument öffnen  C
Klauseln zu den ABN (Stand: 01.01.2001)


TV Mindestlohn

Dokument öffnen  Anhang
(Stand: 01.11.2003)

1 Blog-Eintrag gefunden
Vertragsauslegung - Begriffswirrwarr
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

In seinem Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 144/12 (IBR 2014, 328 = NZBau 2014, 427) fasst der Bundesgerichtshof diesen Leitsatz:
Enthält die Leistungsbeschreibung nach einer Unterposition einen Vermerk, wonach in die "Positionen dieses Unterloses" bauzeitliche Verbaue einzurechnen sind und folgen sodann weitere (Unter-)Positionen, ohne dass die Verbaue darin erneut erwähnt werden, kann für ihre Ausführung keine zusätzliche Vergütung verlangt werden.
Das gelte auch dann, wenn es sich bei den Verbaumaßnahmen um Besondere Leistungen im Sinne der VOB/C handele. Die Klägerin machte geltend, die für die Arbeiten nach den Untertiteln 4.4, 4.7 und 4.10 notwendig gewesenen Verbaue seien besondere, im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnte Leistungen, die gesondert zu vergüten seien, und verlangte zusätzliche Vergütung in Höhe von 118.562,58 Euro. Der Auftraggeber (Beklagter) lehnte ab. Das Gericht hatte den Vertrag auszulegen. Es hatte das BauSoll zu erkennen ... und scheint im Begriffswirrwarr untergegangen zu sein.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

15 Leseranmerkungen gefunden
Kritische Betrachtung des Urteils ist geboten
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
Anforderung einer Bauhandwerkersicherheit: Sieben bis 10 Tage sind die Mindestfrist!
(Philipp Scharfenberg)
Dokument öffnen IBR 2023, 186
Literaturmeinung und Art. 249 EGBGB
Stellungnahme des Autors (RAin Larissa Martin) zu
 R 
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!
(Larissa Martin)
Dokument öffnen IBR 2022, 183
Vernachlässigung der Pflichten
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss sie sichern oder davor warnen!
(Thomas J. Michalczyk)
Dokument öffnen IBR 2021, 240
Vollwärmeschutz
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Planung eines Wärmedämmverbundsystems muss Vorgaben zu Dübeln enthalten!
(Anke Eich)
Dokument öffnen IBR 2020, 413
Sicherungsfähigkeit der Vorhaltekosten für einen Berliner Verbau
Leseranmerkung von Wolfgang Heinicke zu
 R 
Vorhaltung eines Berliner Verbaus: Keine Sicherheit nach § 648a BGB!
(Svenja Zimmermann)
Dokument öffnen IBR 2016, 397
Wasser Weg vom Bau - eine anerkannte Regel der Technik
Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
 R 
"Sonderkonstruktion" ≠ Sonderkonstruktion
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2019, 1
Brand-Gefahr durch Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus Polystyrol
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 N 
Haus & Grund fordert Konsequenzen aus Fassadenbränden mit Polystyroldämmstoffen
Dokument öffnen Nachricht
Fehlurteil
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Abschlagsrechnung nicht fristgerecht bezahlt: Auftragnehmer darf Arbeit einstellen!
(Nicole Glaser-Lüß)
Dokument öffnen IBR 2016, 444
Beweismittel muss sich auf das Begründungsmittel beziehen!
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Mieterhöhungsprozess: Vermieter darf Begründungsmittel nicht in Zweifel ziehen!
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen IMR 2016, 354
durchaus zutreffend
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Absturzsicherung wird nicht besonders vergütet!
(Christian Leesmeister)
Dokument öffnen IBR 2016, 329
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8 Baulexikoneinträge gefunden

Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag

Brustholz

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte
II. Einzelne Verjährungsfristen
3. Vorrang anderweitiger Vereinbarungen im Vertrag

4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten
I. Beteiligung des Bestellers

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk
3. Gebäude und Gebäudeteile als Bauwerk

§ 650a BGB Bauvertrag (Jurgeleit)
B. Definition des Bauvertrages

§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz)
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich
I. Sachlicher Anwendungsbereich

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Haftung für typische Unternehmerplanungen ( Rn. 42-46)


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

6. Leistungen außerhalb und in Abweichung vom Vertrag - § 2 Abs. 8 VOB/B (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 124-136)





4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

XIII. Gefälligkeitsverhältnis ( Rn. 143-145)

2. Begriff des Bauwerks ( Rn. 6-16)

1. Bauunternehmer ( Rn. 10-22)



2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

d) Neubaumaßnahmen als Bauwerk. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 142-145)

b) Bauwerk und Bauwerksteile. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 130-139)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

2. Erschöpfend (VOB/A § 7 EU Rn. 26-34)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

1. Grundsatz: Keine Vergütung ( Rn. 157-169)