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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 63/90
20 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1992, 178 | BGH - Preis- und Nebenleistungsklauseln in AGB eines Handwerkers |
13 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.02.2022 - 17 U 119/20
1. Die im Produktmerkblatt "Bauen, Wohnen, Energie", "Baukindergeld - Zuschuss (424)" festgehaltenen Förderbedingungen sind ungeachtet einer verwaltungsintern bestehenden ermessenslenkenden Wirkung den Vertragsinhalt gestaltende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn auf die Förderbedingungen in den AGB und dem Merkblatt auf deren Wirkung hingewiesen wird.*)
2. Infolge ihres einseitig leistungsbestimmenden Charakters unterliegen sie keiner Inhaltskontrolle.*)
VolltextBGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 305/13
Die Nutzung eines Grundstücks zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatautonom geregelt werden. Ein dabei formularmäßig vereinbartes Nutzungsentgelt unterliegt als Preishauptabrede weder der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB noch einer gerichtlichen Angemessenheitsprüfung.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2014 - 23 U 162/13
1. Auch wenn die Leistung detailliert mit einem Leistungsverzeichnis beschrieben ist, kann der Leistungsumfang durch eine sog. Schlüsselfertigkeits-, Komplettheits- oder Vollständigkeitsklausel auf die Ausführung notwendiger, aber im Bauvertrag nicht ausdrücklich aufgeführter Leistungen erweitert werden.
2. Eine solche Klausel ist auch dann nicht unwirksam, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt. Denn sie regelt das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung und unterliegt deshalb nicht der Inhaltskontrolle.
VolltextBGH, Urteil vom 13.05.2014 - XI ZR 405/12
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung "Bearbeitungsentgelt einmalig 1%"unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.12.2013 - X ZR 24/13
a) Die Luftbeförderung gehört bei einer Flugreise zu der vom Reiseveranstalter zu erbringenden Hauptleistung. Der Reisevertrag muss die Frage regeln, wann sie erbracht werden soll.*)
b) Der Zeitpunkt der Abreise kann im Reisevertrag nicht nur als nach Tag und Uhrzeit bezeichneter Zeitpunkt vereinbart, sondern auch zum Gegenstand eines Leistungsbestimmungsrechts des Reiseveranstalters gemacht werden, das es diesem erlaubt, die genaue Leistungszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens festzulegen. Ein solches Bestimmungsrecht kann auch durch die Vereinbarung einer als voraussichtlich bezeichneten Abreisezeit eingeräumt werden.*)
c) Liegt dem Reisevertrag eine vom Reiseveranstalter genannte voraussichtliche Abreisezeit (hier: Abflugzeit) zugrunde, ist diese jedenfalls annähernd einzuhalten.*)
d) Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters*)
"Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen."*)
und*)
"Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."*)
benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.11.2012 - VII ZR 222/12
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Abfallentsorgungsunternehmens, wonach der Vertragspartner bei Nichtanlieferung der vereinbarten Quartalsmenge Abfall das Entgelt für die gesamte vereinbarte Menge zu zahlen hat, wenn die Fehlmenge nicht durch entsprechende Mehrlieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird ("bring or pay-Verpflichtung"), benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)
BGH, Urteil vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, in denen für die Führung des Darlehenskontos durch das Kreditinstitut ein Entgelt (Kontoführungsgebühr) gefordert wird, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 78/10
1. Beauftragt der Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen erfolgsabhängiges Entgelt (Provision) damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (Vermittlungsvertrag), so ist das damit verbundene Vertragsverhältnis regelmäßig als entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstvertragscharakter einzuordnen.*)
2. Zur Frage der Unwirksamkeit der in einen solchen Vertrag aufgenommenen Klausel über eine "Werbemittel- und Platzmietpauschale" nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB.*)
VolltextBGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel
"Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird."
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)
VolltextBGH, Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06
Eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, NJW-RR 1991, 1013).*)
Volltext1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann) |
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB |
1. Beschränkte Kontrolle bei Leistung/Gegenleistung |
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
8. Vergütungsrelevante Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers |
1 Abschnitt im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |