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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 63/90
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2014, 3223; IMRRS 2014, 1700
Mit Beitrag
Immobilien
Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatrechtlich geregelt werden!
BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 305/13
Die Nutzung eines Grundstücks zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatautonom geregelt werden. Ein dabei formularmäßig vereinbartes Nutzungsentgelt unterliegt als Preishauptabrede weder der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB noch einer gerichtlichen Angemessenheitsprüfung.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0179
Mit Beitrag
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 19.11.1991 - X ZR 63/90
Inhaltskontrolle von Preisabreden
Die in AGB für Rohrreinigungs- und Rohrinspektionsarbeiten enthaltene Klausel "Kfz-Kostenanteil pro Anfahrt pauschal ... DM" unterliegt als Preisabrede nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (Abgrenzung zu BGHZ 91,316 [= DRsp (138) 464 c] "Fahrzeiten gelten als Arbeitszeiten").
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
8. Vergütungsrelevante Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann) |
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB |
1. Beschränkte Kontrolle bei Leistung/Gegenleistung |
1 Abschnitt im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |