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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 6/06


Beste Treffer:
IBRRS 2014, 0140; VPRRS 2014, 0039
PPPPPP
Tenor wegen offensichtlichen Schreibversehens korrigiert

OLG München, Beschluss vom 13.06.2006 - Verg 6/06

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IBRRS 2006, 1734; VPRRS 2006, 0283
PPPPPP
VOF-Vergabe - ÖPP-Projekt: Berechnung des Schwellenwertes bei Einzellosen

OLG München, Beschluss vom 28.04.2006 - Verg 6/06



IBRRS 2006, 1046; VPRRS 2006, 0180
VergabeVergabe
Antragsbefugnis bei der Behauptung einer fehlerhaften Vergabeart

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2006 - Verg 6/06

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203 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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14 Beiträge gefunden
IBR 2013, 1015 OLG Düsseldorf - Deutsche Post AG als Subunternehmer!
IBR 2013, 1010 VK Münster - Vergabestelle kann Leistungsumfang vor Zuschlagserteilung (geringfügig) ändern!
IBR 2013, 489 VK Nordbayern - Bewertungsmatrix muss vor Ablauf der Bewerbungsfrist bekannt gemacht werden!
IBR 2011, 1481 Keine Änderung bei Schwellenwertermittlung nach VOF 2009!
IBR 2009, 1035 VK Nordbayern - Dokumentationsmangel: Nur bei Nachteil im Vergabeverfahren erheblich!
IBR 2007, 98 VK Sachsen - Aufhebung bei Widersprüchlichkeiten in der Leistungsbeschreibung?
IBR 2007, 41 OLG Naumburg - Unvollständige Verfahrensdokumentation
IBR 2006, 1566 OLG Naumburg - Eintritt der Ablehnungsfiktion
IBR 2006, 1477 OLG Naumburg - Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Beschwerdeverfahren
IBR 2006, 590 OLG Naumburg - Aufhebung der Aufhebung: Rechtsschutz gegen erneute Ausschreibung?
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 14

2 Aufsätze gefunden
EuGH vs. HOAI: Höchst- und Mindestsatz
(Michael Wiesner)
Dokument öffnen IBR 2019, 1146
Die mangelhafte, insbesondere unvollständige Leistungsbeschreibung und die Rechtsfolgen im Vergaberecht
(Heinz-Peter Dicks)
Dokument öffnen IBR 2008, 1360

144 Volltexturteile gefunden
VPRRS 2013, 0463
Waren/GüterWaren/Güter
Vergabe von Arzneimittelrabattvertrag: Zuständigkeit für Rechtsschutz?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2008 - Verg 4/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1416; VPRRS 2008, 0141
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Privatinvestor: GU-Verträge als Baukonzession ausschreibungspflichtig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2008 - Verg 23/08

1. Das Recht, einen Nachprüfungsantrag zu stellen, kann verwirken.

2. Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Sonstige - mittelbar - an dem Auftrag interessierte Unternehmen sind demgegenüber nicht antragsbefugt.

3. Zu der Frage, ob ein GU-Vertrag eines privaten Investors als Baukonzession ausschreibungspflichtig ist.

4. Zur Gewährung wirksamen einstweiligen Rechtsschutzes gehören notfalls auch Anordnungen nach § 115 Abs. 3 GWB gegen den (unwirksam) von der Vergabestelle Beauftragten.




IBRRS 2008, 1818; VPRRS 2008, 0183
VergabeVergabe
Zuschlagsverbot gegenüber Krankenkasse vollstreckbar?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2008 - Verg 57/07

Hat die Vergabekammer durch Beschluss gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, ist dieses Verbot auch dann vollstreckbar, wenn die Krankenkasse beim Sozialgericht eine Anfechtungsklage gegen diesen Beschluss erhoben hat (gegen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2008 - L 5 KR 6136/07 W-A = L 5 KR 6123/07 ER-B).*)

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IBRRS 2008, 1623; VPRRS 2008, 0156
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftrag muss grundsätzlich in Losen vergeben werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 30.04.2008 - 1/SVK/020-08

1. Der Auftraggeber hat die Pflicht zur grundsätzlichen Auftragsteilung in Lose und kann davon nur im Ausnahmefall absehen, wenn nach § 5 VOL/A die Auftragsteilung in Lose unzweckmäßig ist. Was „vertretbare Gründe“ sind, die für ein Absehen von einer Losaufteilung sprechen, ist stets anhand der konkreten Umstände des einzelnen Projektes zu bestimmen. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu. Dem Aspekt der Mittelstandsförderung genügt es hierbei jedoch nicht, die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften zuzulassen. Vielmehr müssen mittelständische Unternehmen nach dem Normzweck des § 5 VOL/A grundsätzlich in die Lage versetzt werden, sich eigenständig zu bewerben.*)

2. Der Auftraggeber darf die Wertungsmatrix nicht erst nach Submission festlegen, weil dann die abstrakte Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass er sie in Kenntnis der Angebotsinhalte zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Bieters ausgestaltet.*)

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IBRRS 2008, 4851; VPRRS 2008, 0387
VergabeVergabe
Rabattverträge von Krankenkassen: OLG legt Rechtswegfrage dem BGH vor!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2008 - Verg 57/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1406; VPRRS 2008, 0139
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bindung an Wertungsmatrix

VK Sachsen, Beschluss vom 14.04.2008 - 1/SVK/013-08

1. Die Vorschrift des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB ermächtigt die Vergabekammer zu keiner allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle. Sie kann ihrer Entscheidung keine vom Antragsteller zur Begründung seines Nachprüfungsantrages nicht herangezogene, ihn aber gleichwohl belastende Rechtsverstöße zugrunde zu legen. Etwas anderes kann im Einzelfall gelten, wenn von offenkundigen und schwerwiegenden Vergabeverstößen auszugehen ist, die auch die Rechtsposition des Antragstellers berühren.*)

2. Wenn ein Antragsteller, der sich bereits im Teilnahmewettbewerb erfolgreich qualifiziert hat, eine Vergaberechtswidrigkeit des Teilnahmewettbewerbs angreift, so hat er die sich hieraus ergebende Rechtsverletzung im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB geltend zu machen. Zudem ist es in diesen Fällen im Sinne einer subjektiven Rechtsverletzung unabdingbar, dass der Antragsteller auch Vergabeverstöße in der nachfolgenden 2. Verfahrensstufe darlegt. Es ist zu vermeiden, dass der Teilnehmer, der aus nachvollziehbaren vergaberechtsgemäßen Gründen in der zweiten Stufe ausgeschlossen wurde, noch einmal den Teilnahmewettbewerb erfolgreich angreifen kann.*)

3. Der Auftraggeber darf die Wertungsmatrix nicht erst nach Submission festlegen, wenn - wie in aller Regel - die abstrakte Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass er sie in Kenntnis der Angebotsinhalte zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Bieters ausgestaltet.*)

4. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sich auf die Referenzen zu berufen, die für einen früheren Arbeitgeber erbracht wurden. Dies hat im Besonderen für das VOF-Verfahren zu gelten, bei dem die Leistungen einen persönlichen Charakter aufweisen. Entscheidend ist immer, welchen Beitrag der jeweilige Mitarbeiter im Rahmen der Erarbeitung einer Referenz erbracht hat und welche Phasen des entsprechenden Projekts dieser begleitet hat.*)

5. Das Berechnungssystem zur Ermittlung der Punkte für das Zuschlagskriterium Preis in der entsprechenden prozentualen Gewichtung muss von nachvollziehbaren Bezugsgrößen ausgehen, die zu dokumentieren sind. Andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, willkürlich die Gewichtung des Kriteriums Preis/Honorarangebot im Vergleich zu den übrigen Kriterien festzusetzen.*)




IBRRS 2008, 1713; VPRRS 2008, 0165
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ablehnung des Verlängerungsantrags wegen Bauverzögerung zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2008 - 1 Verg 1/08

1. Mit Angriffen gegen die im angefochtenen Beschluss geäußerte Auffassung der Vergabekammer und einer Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen wird den gesetzlichen Begründungsanforderungen regelmäßig nicht Genüge getan.*)

2. Bauverzögerungen infolge des Nachprüfungsverfahrens können jedenfalls dann, wenn ein Erfolg der sofortigen Beschwerde nicht von der Hand zu weisen ist, eine Ablehnung des Verlängerungsantrags regelmäßig nicht rechtfertigen. Der Dauer eines Nachprüfungsverfahrens muss grundsätzlich durch entsprechend zeitige Ausschreibung des Bauvorhabens Rechnung getragen werden.*)

3. Die Rügeobliegenheit setzt nicht die Kenntnis eines völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung sicher nachweisbaren Vergabefehlers voraus. Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage ist nur für die Frage, wer für die das Vorliegen bzw. Fehlen der Rügevoraussetzungen die Darlegungs- und Beweislast trägt, von Entscheidungserheblichkeit.*)

4. Durch das Rügeerfordernis und die daran anknüpfende Präklusion soll gerade verhindert werden, dass der Bieter zunächst die Auswirkungen eines erkannten Fehlers abwartet und einen Nachprüfungsantrag erst dann stellt, wenn seine Spekulation auf einen günstigen Verfahrensausgang nicht aufgeht.*)

5. Die Rügepräklusion hat auch zur Folge, dass der zu spät beanstandete Vergabevorgang im Verhältnis zu dem Bieter, der seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, als vergaberechtskonform behandelt wird.*)

6. Ein Angebot, das die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht einhält, ist zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

7. Auch mit einem ausschlussreifen Angebot behält der Bieter seinen Anspruch auf Gleichbehandlung; er kann deshalb in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot trotz Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet.*)

8. Aus der Verletzung des Gleichbehandlungsverbots droht dem Bieter ein Schaden, wenn auch die übrigen Bieter im laufenden Vergabeverfahren die Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht eingehalten haben und deswegen kein zuschlagsfähiges Angebot zur Verfügung steht.*)

9. Aufgabe der Vergabestelle ist es dann, die Vorgabe des Leistungsverzeichnisses transparent und diskriminierungsfrei gegenüber allen am Verfahren beteiligten Bietern aufzugeben oder zu ändern oder, falls dies nicht möglich ist, die Ausschreibung aufzuheben und die Leistung bei fortbestehendem Beschaffungsbedarf neu auszuschreiben.*)

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IBRRS 2009, 3463; VPRRS 2009, 0359
VergabeVergabe
Kein Rechtsschutzinteresse an der Untersagung des Eröffnungstermins

VK Hessen, Beschluss vom 07.03.2008 - 69-d-VK-11/2008

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis an einem Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB fehlt, wenn die Rechte des Antragstellers bereits durch das bestehende Zuschlagsverbot gemäß § 115 Abs. 1 GWB ausreichend geschützt sind und er seine Rechtsposition durch eine Entscheidung nach § 115 Abs. 3 GWB offensichtlich nicht verbessern kann.*)

2. Hat eine Vergabestelle ein Offenes Vergabeverfahren aufgehoben und führt im Anschluss ein Nichtoffenes Verfahren durch, hat ein Antragsteller, der im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Überprüfung der Aufhebung des Offenen Verfahrens begehrt, kein Rechtsschutzinteresse an der Untersagung des Eröffnungstermins im Nichtoffenen Verfahren.*)

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IBRRS 2013, 1640; VPRRS 2013, 0466
VergabeVergabe
Auch Unterkriterien sind bekannt zu machen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2008 - Verg 41/07

Die Vorschrift des § 9a VOL/A ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber sich nicht darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern den Bietern auch von ihm zu den Zuschlagskriterien aufgestellte Unterkriterien ("alle Zuschlagskriterien") mitzuteilen hat, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten.

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IBRRS 2008, 0845; VPRRS 2008, 0082
VergabeVergabe
Missverhältnis Preis/Leistung: Ausschluss?

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.02.2008 - 21.VK-3194-02/08

1. Der eigene Auskunftsanspruch der VSt nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO hat nicht zur Folge, dass die VSt gehindert wäre, von den Bewerbern Auszüge aus dem GZR nach § 150 GewO zu verlangen.*)

2. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf ein Zuschlag auf Angebote nicht erteilt werden, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen. Diese Vorschrift dient dem Schutz des Auftraggebers und entfaltet seine Drittschutzwirkung nur in Verbindung mit der bieterschützenden Vorschrift des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, wonach der Auftraggeber wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen hat. Selbst ein Angebot mit einem offenbaren Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kann demnach nur ausgeschlossen werden, wenn es mit der zielgerichteten Absicht eines Verdrängungswettbewerbs abgegeben wurde.*)

3. Der Vergabevermerk (§ 30 VOL/A) soll einen nachvollziehbaren Überblick über den Stand des Verfahrens, seinen Ablauf und seinen Inhalt darstellen und eine Überprüfung ermöglichen; er stellt in erster Linie eine Ausformung des Transparenzgebotes dar. Doch kann sich ein Bewerber nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben.*)

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IBRRS 2008, 0738; VPRRS 2008, 0076
VergabeVergabe
Wesentliche Preisangaben

VK Sachsen, Beschluss vom 24.01.2008 - 1/SVK/087-07

1. Von wesentlichen Preisangaben i.S.v. § 25 Nr. 1 Abs. 1 (a) VOL/A ist immer dann auszugehen, wenn die fehlenden Preise Einfluss auf die mögliche Wettbewerbsstellung eines Bieters haben können.*)

2. Dem Begehren eines Antragstellers auf Aufhebung des Vergabeverfahrens kann durch die Vergabekammer nicht entsprochen werden, wenn dessen eigenes Angebot ebenso zwingend entsprechend § 25 Nr. 1 Abs. 1 (a) VOL/A vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen ist, wie das Angebot des Zuschlagsbieters und ein weiteres vollständiges Angebot, welches nicht mit einem gleichwertigen Mangel behaftet ist, in der Wertung verbleibt.*)

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IBRRS 2008, 0213; VPRRS 2008, 0021
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien

OLG München, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 15/07

Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis von den Unterkriterien und deren Gewichtung auf den Inhalt ihrer Angebote auswirken kann (im Anschluss an OLG München vom 19.12.2007 – Verg 12/07).*)

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IBRRS 2007, 5064; VPRRS 2007, 0435
VergabeVergabe
Ausschreibung von preisgebundenen und preisungebundenen Schulbüchern

OLG München, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 12/07

Zur Ausschreibung von preisgebundenen und preisungebundenen Schulbüchern.*)

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VPRRS 2013, 0478
VergabeVergabe
Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - Verg 47/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 5066; VPRRS 2007, 0437
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibungsaufhebung während eines Nachprüfungsverfahrens

VK Saarland, Beschluss vom 01.10.2007 - 1 VK 2/2007

1. Das Vorliegen der Voraussetzungen eines Aufhebungsgrundes nach § 26 Nr. 1 b VOB/A ist für die Frage der Wirksamkeit der Aufhebung irrelevant und daher nicht zu prüfen. Eine vergaberechtswidrige Aufhebung hat zwar grundsätzlich keine Erledigungswirkung, jedoch stellt eine gleichwohl erfolgte wirksame Abstandnahme vom Vergabeverfahren eine Erledigung in sonstiger Weise dar. Dies folgt aus § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB, der besagt, dass, für den Fall, dass sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt hat, die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten feststellt, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. Ist aber das Vergabeverfahren durch Aufhebung, Einstellung oder in sonstiger Weise schon abgeschlossen, macht ein Vergabenachprüfungsverfahren, das dem Primärrechtsschutz des einzelnen Antragstellers dient, keinen Sinn mehr. In einem solchen Fall muss der Antragsteller seinen Antrag vom Primärrechtsschutz auf den Sekundärrechtsschutz umstellen. Macht der Antragsteller davon keinen Gebrauch, so ist sein Nachprüfungsantrag zurückzuweisen, weil er sich in sonstiger Weise erledigt hat.*)

2. Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Feststellungsantrag (Antrag auf Sekundärrechtsschutz) liegt nur dann vor, wenn der ursprünglich als Nachprüfungsantrag gestellte Antrag begründet gewesen wäre. Ein Angebot, das ausweislich der Urkalkulation entgegen den eindeutigen Vorgaben des Auftraggebers im Leistungsverzeichnis in die Position „Baustelle einrichten“ zeitabhängige Kosten wie „Reinigen/Winterdienst (Kehrmaschine)“, „Eigenüberwachungsleistung“ und „Geschäftsführung ArGe (Projektleitung, Kaufmännische Abwicklung)“ einrechnet, ist zu Recht wegen unzulässiger Kostenverlagerung nach Maßgabe von § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A sowie objektiv nicht vollständig abgegebener geforderter Erklärungen vom Vergabeverfahren auszuschließen. Dabei kommt es auf die subjektiven Beweggründe, die die Bieterin/Antragstellerin zu der unrichtigen Preisangabe veranlasst haben, nicht an; maßgeblich ist allein der objektive Erklärungsgehalt.*)

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IBRRS 2007, 4077; VPRRS 2007, 0312
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unklare Verdingungsunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.07.2007 - 1 Verg 3/07

1. Wenn die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde negativ zu beurteilen und eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihren Rechten durch die angefochtene Entscheidung der Vergabekammer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen ist, so spricht bereits gemäß § 121 Abs. 1 S. 1 GWB jedenfalls ein maßgeblicher Umstand für die Freigabe des Vergabeverfahrens für den Zuschlag, so die Verneinung der Erfolgsaussicht nicht ohnehin als allein entscheidendes Kriterium anzusehen sein sollte.

2. Wird eine Unklarheit im Leistungsverzeichnis (hier: Vorlage der Tariftreueerklärung unter- und gegengezeichnet erforderlich?) durch Nachfrage des Bieters vermeintlich beseitigt und stellt sich dann heraus, dass der Bieter diese Aufklärung falsch verstanden hat und er deshalb ausgeschlossen wird, so hat er erst Zeitpunkt des Ausschlussschreibens positive Kenntnis des Vergabeverstoßes.

3. In Fällen, in denen die Vergabestelle selbst die Ursache für unvollständige Angebote setzt, kommt ein Ausschluss von Angeboten nicht in Betracht.

4. Dem Beschleunigungsinteresse gebührt im Zweifel der Vorzug vor dem Interesse eines einzelnen Unternehmens an der Vergabe erst nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens; der Vergaberechtsschutz soll nicht auf eine Investitionsblockade hinauslaufen.

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IBRRS 2007, 4078; VPRRS 2007, 0313
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter muss sich über Ausschreibungen fortlaufend informieren

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.07.2007 - 1 Verg 1/07

1. Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB setzt voraus, dass der Antragsteller auch die Kausalität zwischen Vergaberechtsverletzung und drohendem Schaden darlegen kann.*)

2. Ein Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens ist daher unzulässig, wenn der Antragsteller selbst die Ursache dafür gesetzt hat, dass er sich nicht an einem Vergabeverfahren beteiligen kann.

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IBRRS 2007, 2737; VPRRS 2007, 0154
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Konkludente Verlängerung der Angebotsbindefrist

OLG Schleswig, Beschluss vom 08.05.2007 - 1 Verg 2/07

1. Indem die Beschwerdeführerin sowohl im Nachprüfungs- wie auch im Beschwerdeverfahren ausdrücklich beantragt, den Zuschlag auf ihr Angebot zu erteilen, erklärt sie konkludent, ihr Angebot weiterhin als bindend zu betrachten. Die Bindefrist ist damit der Sache nach eindeutig für die Dauer des Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahrens verlängert.

2. Zur Frage der Vollständigkeit des Angebots und der Leistungsfähigkeit des Bieters.

3. Die (personelle) Leistungsfähigkeit darf auch im Hinblick auf noch zusätzlich einzustellendes Personal bejaht werden; entscheidend ist danach, ob bei Auftragsdurchführung die erforderliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung steht.




IBRRS 2007, 5067; VPRRS 2007, 0438
VergabeVergabe
Auslegung der Vergabeunterlagen

VK Saarland, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 VK 2/2007, 3 VK 3/2007

1. Hat die Vergabestelle mit einer EG-Vorinformation von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fristen für den Eingang der Gebote zu verkürzen, beurteilt sich Zuständigkeit der Vergabekammer nach dem zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Schwellenwert.*)

2. Nachweise können nach der unmittelbar geltenden Vergabekoordinierungsrichtlinie sowohl in der Bekanntmachung als auch erst in den Vergabeunterlagen gefordert werden.*)

3. Bei der Auslegung von Formularen, deren Verwendung von der Vergabestelle vorgegeben und von ihr teilweise ergänzt worden sind, ist auf den Horizont und die Verständnismöglichkeiten der Bieter abzustellen. Unklarheiten gehen zu Lasten der Vergabestelle. Eine von der Vergabekammer festgestellte Unklarheit muss sich den Bietern bei Abgabe der Angebote noch nicht aufdrängen und sie daher nicht zu einer entsprechenden Rüge veranlassen.*)

4. Die Verwendung der Formblätter des VHB 2002 gewährleistet bei vollständiger und ordnungsgemäßer Bearbeitung im Regelfall eine ausreichende Dokumentation und Begründung der einzelnen Verfahrensschritte. Bedient sich die Vergabestelle bei der Fertigung des Vergabevermerks der Hilfe eines Dritten, wird erst mit der Unterschrift der zuständigen Personen der Vergabestelle auf dem Vergabevermerk dokumentiert, dass dem Vergabevorschlag des Dritten zugestimmt worden ist und die Vergabestelle in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit entschieden hat. Spätestens wenn die Bieter gemäß § 13 VgV informiert werden, muss der Vergabevermerk die erforderliche Zustimmungserklärung der Vergabestelle enthalten.*)

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IBRRS 2007, 2368; VPRRS 2007, 0137
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gewichtung der Auftragskriterien oder absteigenden Reihenfolge

VK Münster, Beschluss vom 30.03.2007 - VK 4/07

1. Die Angabe der absteigenden Reihenfolge bei den Auftragskriterien ersetzt nicht die Gewichtung im Sinne von § 16 Abs. 2 S. 2 VOF.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat gemäß § 16 Abs. 2 VOF entweder die Gewichtung der Auftragskriterien oder - falls er sich für die absteigende Reihenfolge entscheidet - die nachvollziehbaren Gründe für diese Entscheidung den Bietern bekanntzugeben. Allein die schriftliche Dokumentation im Vergabevorgang reicht nicht.*)

3. Die Bekanntgabe der nachvollziehbaren Gründe ist aufgrund des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes erforderlich, damit die Bieter sich bei der Fertigung ihrer Angebote bzw. bei der Vorbereitung auf das Verhandlungsgespräch darauf einstellen können.*)

4. Für den Zeitpunkt der Bekanntgabe der nachvollziehbaren Gründe hat der öffentliche Auftraggeber - ebenso wie für die Bekanntgabe der Auftragskriterien und deren Gewichtung - die Wahl nach § 16 Abs. 2 S. 1 VOF.*)

5. Unabhängig davon, ob die nachvollziehbaren Gründe den Bietern mitzuteilen sind oder nicht, haben die Vergabestellen diese Gründe im Vergabevorgang zu dokumentieren.*)

6. Wird der öffentliche Auftraggeber in einem Vergabeverfahren nach § 5 VOF zu einer Wiederholung der zweiten Wertungsstufe verpflichtet, so sind alle Prüfschritte auf der beanstandeten Wertungsstufe ordnungsgemäß zu wiederholen. Eine Vermengung mit Teilwertungsabschnitten aus der aufgehobenen Wertungsentscheidung darf nicht erfolgen. Bereits von den Bietern vorgelegte Honorarangebote sind deshalb nicht wertbar, sondern müssen neu angefordert werden.*)

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IBRRS 2007, 2202; VPRRS 2007, 0120
VergabeVergabe
Vorlage einer Entgeltgenehmigung

OLG München, Beschluss vom 29.03.2007 - Verg 2/07

1. Ergibt die Auslegung des Leistungsverzeichnisses, dass der öffentliche Auftraggeber die Zustellung von Bußgeldbescheiden mittels "klassischem" Postzustellungsauftrag (PZA) ausgeschrieben hat, entspricht ein Angebot, welches zusätzlich eine im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene elektronische Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung der Zustellungsdaten enthält (ePZA), weder dem Leistungsverzeichnis noch darf das für den ePZA von der Bundesnetzagentur genehmigte Entgelt nach § 23 PostG für die Durchführung des PZA verlangt werden. Das Angebot ist aus diesen Gründen zwingend auszuschließen.*)

2. Verlangt der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Entgeltgenehmigung bis zum Ablauf der Angebotsfrist, ist sie vollständig bis zu diesem Termin vorzulegen. Eine nur auszugsweise Vorlage genügt den Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber anhand des Auszuges keine Klarheit darüber erlangen kann, welches Produkt angeboten wird und ob der Bieter den angebotenen Preis für die ausgeschriebene Leistung verlangen kann.*)

3. Eine durch den Auftraggeber gesetzte Frist zur Vorlage der Entgeltgenehmigung kann nur für alle Bieter gleichermaßen verlängert werden.*)

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IBRRS 2007, 4023; VPRRS 2007, 0309
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine schrittweise Konfrontation mit neuen Auftragskriterien!

VK Saarland, Beschluss vom 09.03.2007 - 3 VK 01/2007

1. Eine nicht ausdrücklich im Namen der Bietergemeinschaft erhobene Rüge durch ein einzelnes Bietergemeinschaftsmitglied ist der Bietergemeinschaft als solche dennoch zuzurechnen, wenn das rügende Mitglied ermächtigt ist, die Bietergemeinschaft federführend gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten.

2. Die Vorlage einer Vollmachtsurkunde (BGB § 174 Satz 1) ist bei Erhebung einer Rüge nicht erforderlich.

3. Die in der Vergabebekanntmachung anzugebenden Auftragskriterien entfalten Bindungswirkung für und gegen den Auftraggeber und sind bei der Vergabeentscheidung zwingend zu berücksichtigen.

4. Der öffentliche Auftraggeber darf die bekannt gemachten Auftragskriterien nach Bewerbungsschluss weder ändern noch ergänzen.

5. Die schrittweise Konfrontation der Bewerber mit neuen Auftragskriterien und die nicht ausreichende Würdigung der ursprünglich benannten Kriterien stellt einen unheilbaren Vergabeverstoß dar.




IBRRS 2007, 4334; VPRRS 2007, 0349
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2007 - Verg 3/07

1. Auch nach Ablauf der Bindefrist kann auf ein Angebot noch ein Zuschlag erfolgen.

2. Der Ablauf der Bindefrist hat lediglich zur Folge, dass der Bieter an sein Angebot nicht mehr gebunden, ein Zuschlag vielmehr als Angebot der Vergabestelle zu werten ist (§§ 148, 150 Abs. 1 BGB). Derartiges ist in § 28 Abs. 2 S. 2 VOB/A ausdrücklich vorgesehen, für Vergaben nach der VOL/A sind keine Sachgründe für eine abweichende Handhabung ersichtlich.

3. Ein Angebot ist widersprüchlich und daher auszuschließen, wenn der Bieter widersprüchliche Angaben über die von ihm verlangten Preise dadurch abgibt, dass er einerseits eine bestimmte Stundenanzahl für Kontroll- und Aufsichtsarbeiten im Reinigungsbereich anbietet, gleichzeitig aber den dafür unabdingbar notwendigen Aufwand nicht mit einkalkuliert.




IBRRS 2007, 0567; VPRRS 2007, 0091
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweis der Verfügbarkeit vor Ort

VK Sachsen, Beschluss vom 31.01.2007 - 1/SVK/124-06

1. Es genügt dem Antragserfordernis des § 108 Abs. 2 GWB, wenn sich die notwendigen Mindestanforderungen nicht allein aus dem Antragsschriftsatz, sondern auch aus den von der Antragstellerin vorgelegten Anlagen ergeben. Das Fehlen einer den Anforderungen des § 108 Abs. 2 GWB genügenden Antragsbegründung kann die Vergabekammer nicht ohne weiteres zum Anlass einer Antragszurückweisung nehmen.*)

2. Sofern in der öffentlichen Bekanntmachung eine Erklärung des Teilnehmers gemäß § 13 Abs. 2 f) VOF gefordert wird, wie er die notwendige Verfügbarkeit vor Ort zur erfüllen gedenkt, ist eine Erklärung über eine Maßnahme zur Verfügbarkeit abzugeben. Im Hinblick auf die Diskriminierung Ortsferner darf die Lage des Büros oder der Wohnort eines Mitarbeiters kein alleiniges Kriterium für die Wertung sein.*)

3. Ein Eignungskriterium "Erfahrungen mit der Förderpraxis im Freistaat Sachsen" ist vergaberechtswidrig, weil zum einen nicht Fördermittel Gegenstand der Ausschreibung sind, sondern Architektenleistungen. Zum anderen bedeutet das genannte Auswahlkriterium eine Diskriminierung von Bewerbern, die nicht ihr Hauptbetätigungsfeld im Freistaat Sachsen haben.*)




IBRRS 2007, 0532; VPRRS 2007, 0081
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepräklusion wegen mangelnder Kenntnis einer Ausschreibung

VK Saarland, Beschluss vom 19.01.2007 - 3 VK 05/2006

1. Eine Bieterin ist mit ihren im Vergabenachprüfungsverfahren behaupteten Vergabeverstößen präkludiert, wenn sie es mangels rechtzeitiger, zu ihren Lasten gehender Kenntnisnahme von der Ausschreibung versäumt hat, diese Verfahrensverstöße gegenüber dem Auftraggeber (rechtzeitig i.S. von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB) zu rügen. Die Unkenntnis bzw. nicht rechtzeitige Kenntnisnahme von der Ausschreibung geht insbesondere dann zu Lasten der Antragstellerin, wenn sie nach einer Bekanntmachung im EU-Bekanntmachungsblatt bzw. in einer einschlägigen Fachzeitschrift Ausschau gehalten hat, obwohl Vergabekammer und OLG in ihren Entscheidungen im Zusammenhang mit dem bezüglich der gleichen Auftragsvergabe vorangegangenen Vergabeverfahren eine derartige Bekanntmachungspflicht des Auftraggebers ausdrücklich verneint hatten und lediglich eine überregionale deutschlandweite Bekanntmachung gefordert hatten.*)

2. Der Antragstellerin fehlt es an der für die Zulässigkeit ihres Nachprüfungsantrags erforderlichen Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB, wenn die behaupteten Vergabeverstöße „falsche Bekanntmachung und falsche Wahl der Vergabeart“ nicht ursächlich sein können für den ihr möglicherweise durch eine Nichtteilnahme entstandenen Schaden. Das ist dann der Fall, wenn die von ihr beanstandete verfahrensrechtliche Schlechterstellung nicht auf die vom Auftraggeber gewählte Verfahrensart zurückzuführen ist, sondern auf die Tatsache, dass sie es verabsäumt hat, dafür Sorge zu tragen, (rechtzeitig) von der Veröffentlichung der in Rede stehenden Auftragsvergabe in den in Frage kommenden Publikationsorganen Kenntnis zu nehmen.*)

3. Bei Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags steht der Antragstellerin grundsätzlich kein Recht auf Akteneinsicht zu, wenn es einer Akteneinsicht nicht bedurfte, um die Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags zu beurteilen.*)

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IBRRS 2007, 0545; VPRRS 2007, 0085
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterschiedliche Gegenstandswerte im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.12.2006 - 1 Verg 5/06

Der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens vor dem Vergabesenat berechnet sich einheitlich nach § 50 Abs. 2 GKG und beläuft sich auf 5% der Brutto-Auftragssumme. Die Brutto-Auftragssumme als Berechnungsgrundlage variiert dabei jedoch je nach Fallkonstellation und Verfahrensstadium.

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IBRRS 2006, 4412; VPRRS 2006, 0488
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006 - VK-SH 25/06

1. Ob die Voraussetzungen des als Ausnahmetatbestand eng auszulegenden § 100 Abs. 2 lit. d) GWB vorliegen, ist durch die Vergabekammer von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Auch für eine zulässige Beanstandung der gewählten Verfahrensart fehlt die Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller nicht darlegen kann, dass ihm durch diesen Umstand ein Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht.*)

3. Es ist grundsätzlich allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt; sie ist auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- und angebotsfähig sind. Die Vergabestelle ist auch nicht berechtigt und schon gar nicht verpflichtet, unabhängig von der konkreten Ausschreibung bestehende Wettbewerbsvorteile und -nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen "auszugleichen".*)

4. Vom Gebot der Produktneutralität darf dann abgewichen werden, wenn dies ausnahmsweise durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist; zu einer solchen Rechtfertigung bedarf es dann objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich zum Beispiel aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der Nutzung der Sache ergeben können.*)

5. Die Eignung eines Bieters kann - auch im Rahmen des § 7a Nr. 3 VOL/A - grundsätzlich nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, welcher von den Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüft werden kann.*)

6. Hinsichtlich des Nachweises seiner Eignung obliegt die Darlegungspflicht dem Bieter. Mangelnde Nachweise bzw. Erklärungen des Bieters können den Auftraggeber insoweit nicht in Beweisnot bringen.*)

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IBRRS 2006, 4166; VPRRS 2006, 0457
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abgelaufene Bindefrist kann nicht nachträglich verlängert werden

OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2006 - 9 Verg 4/06

1. Nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln erlischt nach Ablauf der Bindefrist (§ 19 Abs. 3 VOL/A) das Angebot eines Bieters gem. §§ 146, 148 BGB und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent.*)

2. Die Wertung eines wegen Überschreitung der Bindefrist bereits erloschenen und danach erneut zum Wettbewerb eingereichten - inhaltsgleichen - Angebots ist wegen Überschreitung der Angebotsfrist (§ 18 Abs. 1 S. 1 VOL/A) grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass der verspätete Eingang auf nicht vom Bieter zu vertretenden Umständen beruht, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e VOL/A.*)

3. Nicht der Bietersphäre im vorgenannten Sinne zuzurechnen ist es, wenn die Vergabestelle mit gleicher Wirkung für alle Bieter und im Einvernehmen mit diesen (vgl. § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) eine bereits abgelaufene Angebotsfrist nachträglich "verlängert", d.h. die erneute Vorlage der bereits erloschenen Angebote mit deren ursprünglichem Inhalt gestattet.*)

4. Übergeht die Vergabestelle im Rahmen der nachträglichen "Verlängerung" einer bereits abgelaufenen Angebotsfrist einen einzelnen Bieter, so ist diesem aus Gleichbehandlungsaspekten wie den übrigen Bewerbern die erneute Vorlage seines (erloschenen) ursprünglichen Angebots gestattet.*)

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IBRRS 2006, 3878; VPRRS 2006, 0424
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 7/06

1. Für die Wahrung der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB ist es ausreichend, wenn die Entscheidung der Vergabekammer vor Fristablauf vollständig abgesetzt und zur Geschäftsstelle gelangt ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass auch die Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber allen Verfahrensbeteiligten innerhalb der Entscheidungsfrist bereits bewirkt ist.*)

2. Die Anordnung der Fortsetzung der Ausschreibung mit dem Ziel einer Zuschlagserteilung kommt nicht nur bei irrtümlicher Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, sondern auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber seine Absicht, die ausgeschriebene Leistung von Dritten zu beschaffen, unverändert aufrecht erhält und ihm tatsächlich kein sachlicher Grund, insbesondere kein Grund i.S.v. § 26 Nr. 1 VOB/A, für die Aufhebung zur Seite steht bzw. wenn die Aufhebung selbst im Falle des Vorliegens eines sachlichen Grundes nicht verhältnismäßig ist.*)

3. Eine unvollständige Dokumentation des Wertungsprozesses sowie der Grundlagen für die Entscheidung zur Aufhebung einer Ausschreibung kann zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zugunsten des Bieters führen, der geltend macht, dass die Aufhebungsgründe vorgeschoben oder manipuliert sind.*)

4. Zur Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung wegen der Besorgnis von Preiserhöhungen aufgrund verzögerter Auftragsvergabe.*)

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IBRRS 2006, 3907; VPRRS 2006, 0429
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung wegen Mengenänderungen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

1. Für die Wahrung der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB ist es ausreichend, wenn die Entscheidung der Vergabekammer vor Fristablauf vollständig abgesetzt und zur Geschäftsstelle gelangt ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass auch die Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber allen Verfahrensbeteiligten innerhalb der Entscheidungsfrist bereits bewirkt ist.*)

2. Die Anordnung der Fortsetzung der Ausschreibung mit dem Ziel einer Zuschlagserteilung kommt nicht nur bei irrtümlicher Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, sondern auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber seine Absicht, die ausgeschriebene Leistung von Dritten zu beschaffen, unverändert aufrecht erhält und ihm tatsächlich kein sachlicher Grund, insbesondere kein Grund i.S.v. § 26 Nr. 1 VOB/A, für die Aufhebung zur Seite steht bzw. wenn die Aufhebung selbst im Falle des Vorliegens eines sachlichen Grundes nicht verhältnismäßig ist.*)

3. Eine unvollständige Dokumentation des Wertungsprozesses sowie der Grundlagen für die Entscheidung zur Aufhebung einer Ausschreibung kann zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zugunsten des Bieters führen, der geltend macht, dass die Aufhebungsgründe vorgeschoben oder manipuliert sind.*)

4. Mengenänderungen in einzelnen Leistungspositionen, die nicht auf einer willentlichen Neubestimmung des Beschaffungsbedarfs, sondern auf einer veränderten Prognose des erforderlichen Leistungsumfangs beruhen, rechtfertigen regelmäßig keine Aufhebung einer Ausschreibung, deren Gegenstand ein Einheitspreisvertrag nach VOB/B ist.*)

5. Wird von einem Auftrag ein Teil der Leistungspositionen nachträglich herausgenommen, so liegt faktisch eine Teilaufhebung der Ausschreibung vor, die einer eigenen sachlichen Rechtfertigung bedarf.*)

6. Soll eine Aufhebung auf die fehlende Zuschlagfähigkeit der in der Wertung verbliebenen Angebote wegen ihrer Preisrisiken, insbesondere des Preisrisikos wegen verzögerter Auftragsvergabe, gestützt werden, so ist dieses Risiko im Hinblick auf das konkrete Angebot zu prüfen und sein Ausmaß zu quantifizieren. Als Aufhebungsgrund können regelmäßig nur solche Preisrisiken in Betracht kommen, die im Rahmen einer Neuausschreibung vermeidbar sind.*)




IBRRS 2006, 3935; VPRRS 2006, 0433
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Folgen einer Doppelausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 11/06

1. Leitet ein öffentlicher Auftraggeber für einen identischen Beschaffungsvorgang, der nur einmal realisiert werden kann und soll, vor Abschluss der ursprünglichen Ausschreibung ein weiteres Vergabeverfahren ein, so verletzt die Doppelausschreibung für diejenigen Bieter, die im ursprünglichen Verfahren ein zuschlagfähiges Angebot abgegeben haben, sowohl deren Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs als auch auf Beachtung des Diskriminierungsverbots.*)

2. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung durch die Nachprüfungsinstanzen kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Aufhebung das einzige geeignete Mittel ist, um die drohende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung zu beseitigen.*)

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IBRRS 2006, 4201; VPRRS 2006, 0462
VergabeVergabe
Ausschreibung der Dienstleistung der laborärztlichen Untersuchung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 Verg 3/06

Die zumindest im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen zu erbringende Dienstleistung der laborärztlichen Untersuchung kann - trotz weitgehender Offenheit von Lösungsweg und Arbeitsergebnis im Einzelfall - so genau beschrieben werden, dass sie einer öffentlichen Ausschreibung zugänglich ist. Der Ausschluss des § 5 Satz 2 VgV findet unter diesen Voraussetzungen keine Anwendung; stattdessen muss die Vergabe laborärztlicher Untersuchungen gem. § 3 VOL/A öffentlich ausgeschrieben werden.*)

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IBRRS 2006, 3634; VPRRS 2006, 0401
VergabeVergabe
Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Schleswig, Beschluss vom 08.09.2006 - 1 Verg 6/06

1. Nach § 26 Nr. 1 a kann die Ausschreibung aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Das ist u. a. dann der Fall, wenn sämtliche eingegangenen Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung auszuschließen sind.

2. Die nach § 7 a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A in der Bekanntmachung geforderten Nachweise darf die Vergabestelle nicht (nachträglich) durch zusätzliche oder andere Erklärungen bzw. Vorlage von Erklärungen verändern.

3. Verlangt die Leistungsbeschreibung vom "Auftragnehmer" u. a. die Versicherung, die "Entgeltgenehmigung für vorstehende Preise erhalten zu haben" so ist dieses Verlangen kein Angebotskriterium, sondern eine Voraussetzung für den Vertragsschluss. Dafür spricht bereits die Verwendung des Wortes "Auftragnehmer" (statt Bieter), die auf eine Geltung bei Auftragserteilung hinweist.

4. Eine Genehmigung des Angebotspreises durch die Regulierungsbehörde muss erst im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen.

5. Fehlt ein die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigender Grund i.S.d. § 26 Nr. 1 VOL/A, ist die Aufhebung rückgängig zu machen. Die Vergabestelle hat anschließend das Vergabeverfahren mit dem Ziel einer Zuschlagerteilung fortzusetzen.

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IBRRS 2006, 4510; VPRRS 2006, 0515
VergabeVergabe
Wann beginnt bei einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) die Rügefrist?

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.09.2006 - 1 Verg 6/06

1. Ein Feststellungsantrag nach 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist unzulässig, wenn schon der verfahrenseinleitende Nachprüfungsantrag nicht zulässig gewesen ist.*)

2. Für juristische Personen beginnt die Rügefrist nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB mit der Kenntnis eines Mitarbeiters, der im konkreten Vergabeverfahren befugt ist, gegenüber der Vergabestelle verbindliche Erklärungen abzugeben. Eine allgemeine Vertretungsbefugnis als Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist o.ä. ist nicht erforderlich.*)

3. Das Vorbringen eines Antragstellers, der seine Behauptungen zur Erfüllung seiner Rügeverpflichtung weniger an den Tatsachen, sondern eher an prozesstaktischen Überlegungen ausrichtet und ungeachtet aller Hinweise durch die Vergabekammer und den Senat versucht, den tatsächlichen Bearbeitungsvorgang in seinem Betrieb und den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von dem zur Nachprüfung gestellten Vergabeverstoß zu verschleiern, ist unerheblich.*)

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IBRRS 2006, 2644; VPRRS 2006, 0372
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anordnung einer Verlängerung der Angebotsfrist im Offenen Verfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2006 - 1 Verg 11/06

1. Ein Antrag auf Anordnung weiterer vorläufiger Maßnahmen i.S.v. § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB ist auch im Beschwerdeverfahren statthaft.*)

2. Eine Anordnung nach § 115 Abs. 3 GWB (analog) durch den Vergabesenat kann auch vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag ergehen.*)

3. Zur Anordnung einer Verlängerung der Angebotsfrist in einem Offenen Verfahren nach VOB/A.*)

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IBRRS 2006, 2643; VPRRS 2006, 0371
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB bei Doppelausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 31.07.2006 - 1 Verg 6/06

1. Ein Antrag i.S.v. § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB auf Anordnung anderer vorläufiger Maßnahmen als der Anordnung bzw. Verlängerung eines Zuschlagverbots ist grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat statthaft.*)

2. Zum (hier fehlenden) Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB analog bei Doppelausschreibung.*)

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IBRRS 2007, 0064; VPRRS 2007, 0011
VergabeVergabe
Vorrang des offenen Verfahrens vor Verhandlungsverfahren

VK Niedersachsen, Beschluss vom 06.07.2006 - VgK-13/2006

1. Will ein Auftraggeber statt des grundsätzlich vorrangig anzuwendenden offenen Verfahrens rein faktisch die Option eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung gem. § 3 a Nr. 2 VOL/A nutzen, müssen die in dieser Vorschrift unter lit. a bis h abschließend aufgeführten, engen Voraussetzungen vorliegen.

2. Da jeder Auftraggeber grundsätzlich für seine Irrtümer selbst einstehen muss und der Irrtum als solcher objektives Recht nicht beseitigen kann, ist ein Irrtum über die Einschlägigkeit des Vergaberechts - hier über die Ausschreibungspflichtigkeit an sich - für die Anwendung des § 13 Satz 5 und 6 VgV unerheblich.

3. Der Zuschlag darf vor Ablauf der Frist nicht erteilt werden. Dennoch abgeschlossene Verträge sind in entsprechender Anwendung der Regelung des § 13 VgV nichtig.

4. Trotz bereits erteilten Zuschlags kann eine Vergabe einer Nachprüfung durch die Vergabekammer zugänglich sein, wenn der Zuschlag in entsprechender Anwendung des § 13 VgV nichtig, weil die Antragsgegnerin nicht den Ablauf der 14-tägigen Informationsfrist abgewartet hat.

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IBRRS 2006, 4511; VPRRS 2006, 0516
VergabeVergabe
Zurückweisung einer Gegenvorstellung

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2006 - 1 Verg 6/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0140; VPRRS 2014, 0039
PPPPPP
Tenor wegen offensichtlichen Schreibversehens korrigiert

OLG München, Beschluss vom 13.06.2006 - Verg 6/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 4512; VPRRS 2006, 0517
VergabeVergabe
Zeitpunkt der Kenntniserlangung ungewiss: Antragsteller trägt Beweislast

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 Verg 6/06

1. Lässt das Vorbringen des Antragstellers bei Ausklammerung objektiv unwahrer Behauptungen vernünftigerweise nur den Schluss zu, dass ihm der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß viel früher bekannt war als behauptet, ist von einer Rügepräklusion auszugehen.*)

2. Für einen anderen, atypischen Geschehensablauf trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast.*)

3. Allein die Tatsache, dass die Vergabestelle eine nach ihrer Vorstellung abschließende Vergabeentscheidung getroffen und vorab mitgeteilt hat, lässt die Rügepflicht nicht entfallen.*)

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IBRRS 2006, 3972; VPRRS 2006, 0435
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.05.2006 - VK 2-LVwA LSA 16/06

1. Zu der Frage, wann eine Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen aufgehoben werden kann.

2. Kommt es aufgrund diverser Nachprüfungsanträge zu zeitlichen Verzögerungen, so rechtfertigt dies keine Aufhebung der Ausschreibung, um einzelne Leistungen herauszulösen und anderweitig zu vergeben.

3. Die vermuteten Nachtragsrisiken aus einer verzögerten Vergabe sowie der Ablauf der Bindefrist stellen keine schwerwiegenden Gründe im Sinne des § 26 Nr. 1 c dar, die eine Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigen könnten.

4. Die Vergabekammer kann die Vergabestelle anweisen, eine Aufhebung der Ausschreibung rückgängig zu machen. Im Einzelfall kann gleichwohl eine derartige Weisung ausgeschlossen sein. Dies setzt jedoch voraus, dass der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag endgültig nicht mehr vergeben will und deshalb die Aufhebung der Ausschreibung veranlasst hat. In diesem Falle kann die Vergabestelle nicht zu einem Vertragsschluss gezwungen werden.

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IBRRS 2006, 1461; VPRRS 2006, 0249
VergabeVergabe
Angebot zwingend auszuschließen: Keine Antragsbefugnis!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.04.2006 - VK-SH 03/06

1. Die Vorschriften der Verdingungsordnungen über die Aufhebung einer Ausschreibung vermitteln den Bietern eine subjektive Rechtsposition, die grundsätzlich im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann.*)

2. Schutzwürdige Rechte des Bieters im Sinne von § 97 Abs. 7 GWB können nur verletzt werden, wenn der Bieter durch die Nichteinhaltung der Vorschriften über das Vergabeverfahren in seiner Chance auf Erteilung des Zuschlags für den Auftrag beeinträchtigt wird. Das ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn das Angebot des Antragstellers auszuschließen ist.*)

3. Ein Angebot, das der Bieter aus einem in seiner Person liegenden Grund (hier bezogen auf den Preis) nicht so erfüllen kann, wie es nach der abgegebenen Willenserklärung erforderlich wäre, ist unvollständig und muss deshalb zum Ausschluss aus der Wertung führen, weil seine Erfüllung der Disposition des Bieters entzogen ist.*)

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IBRRS 2006, 1734; VPRRS 2006, 0283
Mit Beitrag
PPPPPP
VOF-Vergabe - ÖPP-Projekt: Berechnung des Schwellenwertes bei Einzellosen

OLG München, Beschluss vom 28.04.2006 - Verg 6/06

1. Hält sich der Auftraggeber bei der Ausschreibung unterschiedlicher freiberuflicher Leistungen (hier: Beratung in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Beziehung bei einem ÖPP-Projekt) offen, ob er die zu vergebenden Lose einem Auftragnehmer überträgt, ist für die Berechnung des Schwellenwertes auf die Summe der Einzelleistungen abzustellen.*)

2. Zur Frage der eindeutig und erschöpfend beschreibbaren freiberuflichen Leistung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VOF.*)




IBRRS 2006, 1046; VPRRS 2006, 0180
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsbefugnis bei der Behauptung einer fehlerhaften Vergabeart

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2006 - Verg 6/06

1. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags mit Blick auf die Antragsbefugnis ist erforderlich aber auch ausreichend, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.

2. Der Bieter hat die Darlegungs- und Beweislast dafür, inwieweit durch die Wahl der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb anstelle eines offenen Verfahrens mit europaweiter Bekanntmachung seine Leistungs- und Angebotsmöglichkeiten eingeschränkt oder negativ beeinflusst worden sein könnten.

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1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

II. Lösung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar (BGB § 73 Rn. 13-23)