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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 6/06


Beste Treffer:
IBRRS 2014, 0140; VPRRS 2014, 0039
PPPPPP
Tenor wegen offensichtlichen Schreibversehens korrigiert

OLG München, Beschluss vom 13.06.2006 - Verg 6/06

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IBRRS 2006, 1734; VPRRS 2006, 0283
PPPPPP
VOF-Vergabe - ÖPP-Projekt: Berechnung des Schwellenwertes bei Einzellosen

OLG München, Beschluss vom 28.04.2006 - Verg 6/06



IBRRS 2006, 1046; VPRRS 2006, 0180
VergabeVergabe
Antragsbefugnis bei der Behauptung einer fehlerhaften Vergabeart

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2006 - Verg 6/06

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203 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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14 Beiträge gefunden
IBR 2013, 1015 OLG Düsseldorf - Deutsche Post AG als Subunternehmer!
IBR 2013, 1010 VK Münster - Vergabestelle kann Leistungsumfang vor Zuschlagserteilung (geringfügig) ändern!
IBR 2013, 489 VK Nordbayern - Bewertungsmatrix muss vor Ablauf der Bewerbungsfrist bekannt gemacht werden!
IBR 2011, 1481 Keine Änderung bei Schwellenwertermittlung nach VOF 2009!
IBR 2009, 1035 VK Nordbayern - Dokumentationsmangel: Nur bei Nachteil im Vergabeverfahren erheblich!
IBR 2007, 98 VK Sachsen - Aufhebung bei Widersprüchlichkeiten in der Leistungsbeschreibung?
IBR 2007, 41 OLG Naumburg - Unvollständige Verfahrensdokumentation
IBR 2006, 1566 OLG Naumburg - Eintritt der Ablehnungsfiktion
IBR 2006, 1477 OLG Naumburg - Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Beschwerdeverfahren
IBR 2006, 590 OLG Naumburg - Aufhebung der Aufhebung: Rechtsschutz gegen erneute Ausschreibung?
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2 Aufsätze gefunden
EuGH vs. HOAI: Höchst- und Mindestsatz
(Michael Wiesner)
Dokument öffnen IBR 2019, 1146
Die mangelhafte, insbesondere unvollständige Leistungsbeschreibung und die Rechtsfolgen im Vergaberecht
(Heinz-Peter Dicks)
Dokument öffnen IBR 2008, 1360

144 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 2986; VPRRS 2012, 0272
VergabeVergabe
Kein vorbeugender Rechtsschutz im Vergabenachprüfungsverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 04.05.2012 - VK 3-30/12

1. Für die Antragsbefugnis genügt es nicht, dass der Verstoß gegen Vergabevorschriften und die mögliche Rechtsverletzung isoliert nebeneinander stehen. Erforderlich ist vielmehr, dass dem Antragsteller infolge des Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorgaben auch wirklich ein Nachteil im Sinne einer Verschlechterung der Zuschlagschance entsteht oder zu entstehen droht.

2. Erklärt der Auftraggeber, das Angebot des Antragstellers nicht von der Wertung auszuschließen, obwohl es nicht die in der Ausschreibung genannten (vergaberechtswidrigen) Voraussetzungen erfüllt, droht dem Antragsteller kein Schaden.

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IBRRS 2012, 3480; VPRRS 2012, 0304
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mengenvorsätze falsch: Vergabestelle kann Leistungsumfang ändern!

VK Münster, Beschluss vom 02.05.2012 - VK 5/12

1. Mengenansätze in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses sind grundsätzlich Umstände, die Auswirkungen auf die Preise haben. In unzutreffenden Mengenangaben liegt aber nur dann ein Vergaberechtsverstoß, wenn ein ordnungsgemäßes Leistungsverzeichnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einem anderen als dem tatsächlichen Wettbewerbsergebnis geführt hätte.

2. Die Vergabestelle darf den Leistungsumfang vor Zuschlagserteilung zumindest geringfügig ändern. Kalkulationsrelevante Änderungen an der Leistungsbeschreibung darf eine Vergabestelle aber nicht einseitig vornehmen, sondern muss den Bietern die Möglichkeit zur "Nachkalkulation" geben.

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IBRRS 2012, 1395; VPRRS 2012, 0137
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kartierung von Biotopen: Eindeutig und erschöpfend beschreibbar?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2012 - Verg W 13/11

1. Ob das Begehren eines Bieters, den Auftrag statt im offenen Verfahren nach VOL/A im Verhandlungsverfahren nach VOF erneut auszuschreiben, einen ihm drohenden Schaden verhindern kann, ist zweifelhaft, weil durch eine solche Maßnahme eine Verbesserung seiner Zuschlagschancen ausgeschlossen erscheint.*)

2. Die Erfassung und Kartierung von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen stellen freiberufliche Dienstleistungen dar, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist. Dass der Auftragnehmer dabei im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit geistig-schöpferisch tätig wird, steht dem nicht entgegen.*)

3. Ist offen, welchen Arbeitsanfall eine dem Inhalt nach hinreichend bestimmte Leistung verursachen wird, und fordert der Auftraggeber die Angabe eines Gesamtpreises, genügt die Leistungsbeschreibung nicht den Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung. Denn bei nicht hinreichend verlässlich abzuschätzendem Leistungsumfang ist eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation eines Gesamtpreises unmöglich, so dass keine miteinander vergleichbaren Angebote in preislicher Hinsicht zu erwarten sind.*)

4. Ist die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises objektiv unmöglich, kommt nur ein Verhandlungsverfahren nach der VOL/A in Betracht.*)




IBRRS 2012, 0812; VPRRS 2012, 0094
VergabeVergabe
"Freiwillige" europaweite Ausschreibung: Nachprüfung zulässig?

VK Hessen, Beschluss vom 08.02.2012 - 69d-VK-02/2012

Ein vom Gesetzgeber nicht vorgesehenes Rechtsschutzverfahren für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte kann nicht dadurch begründet werden, dass ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag unterhalb des Schwellenwerts europaweit ausschreibt.

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IBRRS 2012, 0761; VPRRS 2012, 0087
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anwaltsleistungen sind nach VOF auszuschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2012 - Verg 70/11

1. Anwaltsleistungen sind nach der VOF, nicht nach der VOL/A auszuschreiben.

2. Der Umstand, dass Anwaltsleistungen sog. nachrangige Dienstleistungen nach den Anhängen I B Kategorie 21 (Rechtsberatung) sind, hindert Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff GWB nicht.

3. Angebote von Anwälten sind jedenfalls dann nicht als ungewöhnlich niedrig auszuschließen, solange sie sich innerhalb der Bandbreite einer zulässigen Rahmengebühr nach § 14 RVG halten, auch wenn dabei der Vergütungsrahmen nach unten ausgeschöpft worden ist.

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IBRRS 2011, 4172; VPRRS 2011, 0360
VergabeVergabe
Auflagewidrige Vergabe: Rückforderung der Subvention!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10

Die in Nr. 3.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthaltene Verpflichtung, bei der Vergabe von Aufträgen die Abschnitte 1 der VOL bzw. VOB anzuwenden, stellt eine Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids gemacht wurde. Ein Verstoß hiergegen berechtigt zum (Teil-)Widerruf der Zuwendung.*)

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IBRRS 2011, 3456; VPRRS 2011, 0292
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann (muss) die Leistung nicht eindeutig beschrieben werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 36/11

1. Die Absicht des Gesetzgebers, durch Bestimmung einer Antragsfrist einen Antragsteller möglichst frühzeitig zur Anbringung eines Nachprüfungsantrags anzuhalten, schließt aus, die Zulässigkeit und genauso die Begründetheit eines solchen Antrags davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller durch den behaupteten Rechtsverstoß eine (praktisch nicht ausschließbare) Beeinträchtigung seiner Auftragschancen erfährt. Insoweit genügt - wenn der Wille des Gesetzgebers nicht konterkariert werden soll - ebenso wie bei der Antragsbefugnis eine abstrakt mögliche Schädigung der Auftragschancen des Antragstellers.

2. Das Verständnis der Freiberuflichkeit im Vergaberecht ist im Sinn einer Einheitlichkeit der Rechtsordnung am gleichlautenden steuerrechtlichen Begriff in § 18 EStG zu orientieren.

3. Zu der Frage, wann ein Vergabeverfahren die Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben muss.

4. Die freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.

5. Im Vergabevermerk muss das Vergabeverfahren Schritt für Schritt und in den einzelnen Stufen vorgehensgetreu und nachvollziehbar beschrieben werden.

6. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation ist ohne Weiteres bieterschützend.

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IBRRS 2011, 3382; VPRRS 2011, 0281
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Änderungen in der Person des Bieters möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 16/11

1. Eine Rügepräklusion kommt in der Regel nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht. Der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem durchschnittlich erfahrenen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewerbung auffallen muss. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien stellt keinen derartig offensichtlichen Verstoß dar.

2. Eine nochmalige Anwendung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist prinzipiell ausgeschlossen.

3. Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung des Bieterunternehmens auf ein anderes Unternehmen wird die Person des Bieters und künftigen Auftragnehmers geändert. Da bei der Auswechslung des Bieters die bloße Nichtberücksichtigung der Änderung als Sanktion auf die unstatthafte Nachverhandlung ausscheidet, ist in einem derartigen Fall das geänderte Angebot grundsätzlich insgesamt von der Wertung auszunehmen.

4. Mangels Nachverhandlungsverbot im Verhandlungsverfahren besteht grundsätzlich die Gelegenheit, Änderungen in der Person des Bieters, die noch während der Verhandlungsphase eintreten, transparent vorzunehmen.




IBRRS 2011, 3969; VPRRS 2011, 0350
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF: Wie wird der Schwellenwert berechnet?

VK Südbayern, Beschluss vom 16.05.2011 - Z3-3-3194-1-09-03/11

1. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes sind die Auftragswerte mindestens derselben freiberuflichen Leistung - bei Fachingenieurleistungen die freiberuflichen Leistungen desselben Leistungsbilds nach der HOAI - als dieselbe freiberufliche Leistung zu definieren und damit als Auftragswert für die Vergabe heranzuziehen.*)

2. Ein fehlerhaftes Informationsschreiben gemäß § 101a GWB führt zu keiner Rechtsverletzung der Antragstellerin, da dieser Mangel durch die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens vor Zuschlagserteilung wirksam geheilt wurde.*)

3. Die Antragsgegnerin hat die Wertung nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien vorzunehmen. Abweichungen sind unzulässig.*)

4. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 11 Abs. 6 VOF 2009). Der Präzisierungsgrad der bekannt gemachten Zuschlagskriterien muss dabei so hoch sein, dass für die Bieter erkennbar ist, worauf es dem Auftraggeber ankommt, so dass sie ihre Präsentation und ihr Angebot optimal gestalten können.*)

5. Die Antragstellerin ist in ihren Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt, indem die Antragsgegnerin das Ergebnis der Präsentation und die Wertung nicht ausreichend nach § 12 VOF 2009 dokumentiert hat. Die Dokumentation der Wertung muss nachvollziehbar erkennen lassen, aufgrund welcher Erwägungen die Vergabestelle zur Punkteverteilung gelangt ist.*)

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IBRRS 2011, 2542; VPRRS 2011, 0217
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe an Generalunternehmer: Verstoß gegen VOB/A-Vergaberichtlinien

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 04.04.2011 - 11 K 4198/09

Vergabe an Generalunternehmer stellt Verstoß gegen VOB/A-Vergaberichtlinien dar.*)

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IBRRS 2011, 2129; VPRRS 2011, 0190
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF-Verfahren: Bekanntgabe der Gewichtung der Auswahlkriterien?

VK Sachsen, Beschluss vom 24.03.2011 - 1/SVK/005-11

1. Wenn nicht auszuschließen ist, dass die Gewichtung der Kriterien geeignet ist, den Inhalt der Teilnahmeanträge zu beeinflussen, hat der Auftraggeber die Gewichtung der Auswahlkriterien und die Regeln zur Wertung der Teilnahmeanträge den Bietern vorab bekanntzugeben.*)

2. Die konkrete Matrix zur Punktvergabe ist vor Öffnung der Teilnahmeanträge zu erstellen, denn die abstrakte Gefahr kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftraggeber diese in Kenntnis der Angebotsinhalte zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Teilnehmers ausgestaltet.*)

3. Auch im Rahmen eines VOF-Verhandlungsverfahrens ist der Auftraggeber zur zeitnahen und laufend fortgeschriebenen Dokumentation verpflichtet. Eine Fixierung der verwendeten Punktmatrix ist von dieser Dokumentationspflicht umfasst.*)

4. Ein Dokumentationsmangel kann nicht dadurch behoben werden kann, dass mittels einer Stellungnahme im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens eine Begründung gegeben und damit gleichsam eine fehlende Dokumentation der Begründung eines Verfahrensschrittes gleichsam "nachgeholt" wird.*)

5. Auch wenn die Methodik der Bewertung der Eignung im Beurteilungsspielraum des Auftraggebers steht, so hat dieser einen Bewertungsmaßstab zu entwickeln, der es im Nachgang ermöglicht, schlüssig nachzuvollziehen, anhand welcher Kriterien - und nicht ausschließlich anhand welcher durch den Teilnehmer vorgelegten Fakten- die Eignung festzustellen war. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers darf mangels bestimmten oder bestimmbaren Beurteilungsmaßstabes nicht dazu führen, dass die vorgelegten Daten und Fakten eine Begründung in die eine oder andere Richtung erlauben.*)

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IBRRS 2011, 2357; VPRRS 2011, 0207
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bauplanungsleistungen und Rechtsberatung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011 - VK-45/2010-F

Zur Vergabe von Bauplanungsleistungen und Rechtsberatung nach VOF.

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IBRRS 2011, 2133; VPRRS 2011, 0194
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beteiligung von Projektanten auf Bieterseite

VK Sachsen, Beschluss vom 15.02.2011 - 1/SVK/052-10

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf die Wertungsmatrix nicht erst nach Öffnung der Angebote festlegen.*)

2. Eine Konzernzugehörigkeit bzw. gesellschaftsrechtliche Verbundenheit eines Bieters mit dem Auftraggeber impliziert noch nicht zwangsläufig wettbewerbsverletzende Verhaltensweisen. Vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bzw. des Diskriminierungsverbotes greifbar ist.*)

3. Die VOF kennt keine Norm, die dem § 8 Nr. 6 VOB/A a.F. oder dem § 7 Nr. 6 VOL/A a.F. ähnlich ist, die Gebietskörperschaften die Teilnahme am Vergabeverfahren verwehrt. Insoweit ist zu beachten, dass das europäische Vergaberecht vergaberechtliche Ausschlussgründe regelmäßig nicht an die staatliche Eigentümerstellung des Unternehmens knüpft, sondern daran, ob die Teilnahme des Bieters geeignet sein könnte, den Wettbewerb zu verzerren, was dann der Fall sein dürfte, wenn der Bieter staatliche Beihilfen erhält und somit faktisch kein Insolvenzrisiko trägt.*)

4. Die Beteiligung von Projektanten auf Bieterseite im Vergabeverfahren ist grundsätzlich geeignet, den ordnungsgemäßen Vergabewettbewerb zu gefährden. Allerdings sind öffentliche Auftraggeber wie Nachprüfungsbehörden gehalten, in jedem Einzelfall zu hinterfragen, ob die Beteiligung im Vorfeld den Vergabewettbewerb tatsächlich negativ beeinflussen konnte.*)

5. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens ganz oder teilweise der Hilfe Dritter zu bedienen, die über einen qualifizierten Sachverstand verfügen. Nicht zulässig ist es allerdings, die Verantwortung für die Vergabe an diese vollständig zu übertragen. Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich die wesentlichen Schritte des Vergabeverfahrens durchführen oder nachvollziehen. Das beinhaltet insbesondere, dass sich der Auftraggeber im Verhandlungsverfahren an Vertragsverhandlungen beteiligt, mögliche Ausschlussgründe nachvollzieht und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage entscheidet und nicht die Mitwirkung an dem Vergabeverfahren auf ein bloßes "Abnicken" beschränkt.*)

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IBRRS 2011, 1411; VPRRS 2011, 0138
VergabeVergabe
Unterlassung einer gebotenen europaweiten Ausschreibung

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2011 - VgK-75/2010

1. Die Vorschrift § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist nicht nur auf Fälle beschränkt, in denen überhaupt kein Vergabeverfahren stattgefunden hat, sondern auch bei Unterlassung einer gebotenen europaweiten Ausschreibung anwendbar.

2. Eine rechtswidrige freihändige Vergabe im Sinne der novellierten Rechtsmittelrichtlinie liegt auch dann vor, wenn Wirtschaftsteilnehmern dadurch rechtswidrig Wettbewerbsmöglichkeiten vorenthalten werden, dass der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag lediglich national, trotz vorliegender Voraussetzungen aber nicht EU-weit ausgeschrieben hat.

3. Das Interesse am Auftrag ist nicht nur bei Unternehmen gegeben, die sich mit einem Angebot am Vergabeverfahren beteiligt haben, sondern umfasst auch die Fälle, in denen der Antragsteller kein Angebot abgegeben hat, weil von der Durchführung eines Vergabeverfahrens in rechtswidriger Weise abgesehen worden ist.

4. Die Bekanntmachung der Vergabeabsicht ist kein Selbstzweck. Sie stellt vielmehr die Publizität sicher und gewährleistet, dass potentielle Auftragnehmer von der bevorstehenden Vertragsvergabe erfahren und ihr Interesse bekunden können. Außerdem soll sichergestellt werden, dass alle Interessenten die gleichen Informationen erhalten.

5. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung verletzt nicht ohne weiteres die Rechte eines Bieters, der durch eine andere Form der Veröffentlichung über die Vergabeabsicht informiert und deshalb in die Lage versetzt wird, durch Anforderung der Verdingungsunterlagen sein Interesse an der Aufgabe zu bekunden.

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VPRRS 2014, 0026
VergabeVergabe
Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2010 - L 21 SF 260/10 Verg

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4825; VPRRS 2010, 0438
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Heilbarer Beurteilungsfehler bei Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10

1. Auch unterhalb der Schwelle der Aufhebungsgründe des § 26 VOB/A 2006 können Bieter aus Gründen der einem öffentlichen ebenso wie einem privaten Auftraggeber zuzuerkennenden Vertragsfreiheit keine Auftragsvergabe erzwingen, sondern darf der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben. Dies kann nur anders zu beurteilen sein, sofern der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben (hier bejaht) oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren.

2. Liegt ein Begründungsfehler vor, ist allerdings im Vergabenachprüfungsverfahren nicht auszusprechen, dass das Vergabeverfahren fortzusetzen und mit Zuschlag zu beenden ist, denn die Vergabestelle hat die Möglichkeit, eine korrekte Aufhebung nachzuholen.

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IBRRS 2011, 0125; VPRRS 2011, 0010
VergabeVergabe
Sozialrecht contra Vergabrecht

VK Sachsen, Beschluss vom 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

1. Sozialrecht schließt die Anwendung der Vorschriften des GWB und damit die Zuständigkeit der Vergabekammer nicht aus, wenn die Voraussetzungen der §§ 97 ff GWB vorliegen.*)

2. Das Primärrecht wie die zwingend zu beachtende Vergabekoordinierungsrichtlinie und deren nationale Umsetzung in das GWB können nicht durch sozialrechtliche Regelungen des nationalen Gesetzgebers abbedungen oder abgeändert werden. Sozialrechtliche Regelungen können jedoch Vorrang vor nationalen vergaberechtlichen Regelungen - wie den Verdingungsordnungen - haben, bzw. deren Auslegung beeinflussen.*)

3. § 99 Abs. 1 GWB unterscheidet nicht nach der Rechtsnatur des abzuschließenden Vertrages. Insoweit hindert der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen Auftrages. Auch, wenn der Auftraggeber beabsichtigt, die Beauftragung im Wege eines Verwaltungsakts durchzuführen, ist zur Beurteilung der Frage, ob ein Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, maßgeblich, ob ein Beleihungsakt vorliegt, der möglicherweise im Wege einer Bereichsausnahme die Anwendung des GWB entfallen ließe.*)

4. Die Rechtswegzuweisung in § 116 Abs. 3 GWB und § 29 Absatz 5 SGG ist abschließend. Über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern entscheidet ausschließlich das Oberlandesgericht. Nur für Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind die Landessozialgerichte zuständig.*)

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IBRRS 2013, 0622; VPRRS 2013, 0078
VergabeVergabe
Dokumentationmängel: Wem obliegt die Beweislast?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - Verg W 5/09

Ein Mangel in der Dokumentation eines Vergabeverfahrens führt dazu, dass bei allen Vorgängen, deren Rekonstruktion misslingt bzw. mit Zweifeln behaftet bleibt, der Bewertung des Vergabeverfahrens diejenige tatsächliche Alternative zugrunde zu legen ist, die nach dem unstreitigen Vorbringen und dem schlüssigen Vorbringen des Antragstellers möglich erscheint.

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IBRRS 2010, 3637; VPRRS 2010, 0322
VergabeVergabe
Absehen von der Losvergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 22.07.2010 - 1/SVK/022-10

1. Die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens darf nicht dazu führen, dass ein Wettbewerb praktisch nicht möglich wird. Bei Postzustelldienstleistungen verfügt derzeit kaum ein privater Postdienstleister - auch nicht im Wege der Kooperation mit anderen Dienstleistern - über ein flächendeckendes Netz. Bei Nichtbildung von Regionallosen hat der Auftraggeber es dem Bieter zu ermöglichen, die Flächendeckung im Zustelldienst, durch Inanspruchnahme des marktbeherrschenden Unternehmens, das rechtlich verpflichtet ist, Einlieferungen des Bieters zu befördern, herzustellen.*)

2. Fehlt in der Vergabebekanntmachung die Angabe, dass konkrete Nachweise zur Darlegung der Eignung für Nachunternehmer vorzulegen sind, kann ein Angebot nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil für Nachunternehmer keine Eignungsnachweise vorgelegt worden sind. Eine ungeschriebene Pflicht, für jeden Nachunternehmer jeden vom Vertragspartner geforderten Eignungsnachweis gleichfalls zu erbringen, kann nicht angenommen werden.*)

3. Dem Absehen von der Losvergabe hat eine umfassende Interessenabwägung voranzugehen. Die hierfür sprechenden Gründe dürfen nicht lediglich in einer Vermeidung des mit einer Fachlosvergabe typischerweise verbundenen Mehraufwands liegen.*)

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IBRRS 2010, 3293; VPRRS 2010, 0276
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anwendung von § 13 Satz 6 VgV a.F. auf de-facto-Vergaben

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2010 - Verg W 4/09

1. War der ursprünglich Nachprüfungsantrag unzulässig, so ist auch ein Feststellungsantrag gemäß § 123 Satz 3, § 114 Abs. 2 GWB unzulässig.

2. § 13 Satz 6 VgV a.F. findet bei einer de-facto-Vergabe nur dann entsprechende Anwendung, wenn die Beschaffung einer Dienstleistung zu Angeboten verschiedener Bieter geführt und eine Auswahl unter diesen stattgefunden hat, so dass ein dem unmittelbaren Anwendungsbereich des § 13 Satz 6 VgV a.F., dem Verfahren zur Auftragsvergabe, vergleichbarer Fall gegeben ist.

3. Ist ein Auswahlverfahren unter mehreren Bietern gegeben, ist nur derjenige Interessent durch § 13 Satz 6 VgV a.F. geschützt, der "Bieter" in diesem Auswahlverfahren war und daher entsprechend § 13 Satz 6 VgV a.F. über die Auftragsvergabe hätte informiert werden müssen.

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IBRRS 2010, 5058; VPRRS 2010, 0458
VergabeVergabe
Nebenangebot weicht technisch vom Hauptangebot ab: Bieter muss Gleichwertigkeit nachweisen!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2010 - VK 1-20/10

1. Nebenangebote müssen entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A so eindeutig und erschöpfend beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann.

2. Der Bieter, der mit einem Nebenangebot zum Zuge kommen möchte, muss insbesondere darlegen, dass die alternativ angebotene Leistung gleichwertig mit der von der Vergabestelle ausgeschriebenen Leistung ist.

3. Soweit das Nebenangebot in technischer Hinsicht vom Hauptangebot abweicht, ist es Aufgabe des Bieters, die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate etc. nachzuweisen.

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IBRRS 2012, 0463; VPRRS 2012, 0044
VergabeVergabe
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht anwendbar!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.04.2010 - VK 1-4/10

Von der Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) derzeit kein Gebrauch gemacht werden.

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IBRRS 2010, 2325; VPRRS 2010, 0201
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung der Baubegleitenden Rechtsberatung nach VOF!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010 - Verg 55/09

1. Nach § 5 VgV ist auf freiberufliche Dienstleistungen die VOF nur anzuwenden, wenn ihr Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Umgekehrt hat auch für freiberufliche Tätigkeiten die VOL/A zu gelten, sofern die Lösung der Aufgabe eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist.

2. Hat bei der Ausführung der Leistung der Auftragnehmer beträchtliche Kognitions-, Bewertungs- und Gestaltungsspielräume, die sich auf das Erkennen von Problemstellungen, die Entwicklung von Lösungswegen und die Beratungsergebnisse erstrecken, so lässt sich der auftragsinhalt vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben, so das entsprechend die VOF anzuwenden ist.

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IBRRS 2010, 2647; VPRRS 2010, 0228
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsbefugnis bei nationaler anstelle europaweiter Ausschreibung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2009 - 15 Verg 5/09

1. Der Begriff der Bekanntmachung nach § 107 Abs. 3 GWB bestimmt sich unabhängig von der üblichen Form europaweiter Ausschreibungen nach § 17 VOL/A.

2. Für die Antragsbefugnis bedarf es der Darstellung eines Schadens oder einer konkreten Chancenbeeinträchtigung, wenn beanstandet wird, dass eine nationale Ausschreibung erfolgt ist, anstelle einer europaweiten Ausschreibung.

3. Zu Anforderungen an die Schätzung des Werts des Auftrags.

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IBRRS 2010, 0634; VPRRS 2010, 0085
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Preisangabe = 0 Euro?

VK Sachsen, Beschluss vom 16.12.2009 - 1/SVK/057-09

1. Eine fehlende Preisangabe kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Bieter für diese Leistung keinen Preis beansprucht.*)

2. Der Einwand, fehlende Preisangaben müssten 0 € bedeuten, da eine Zusammenrechnung der übrigen Preisangaben die entsprechende Summe ergeben würden, geht fehl, da damit die Eindeutigkeit des Angebots nicht mit letzter Sicherheit gegeben ist. Unterstellte man, dass eine Preisangabe schlichtweg vergessen wurde, so führt eine mit einem Tabellenkalkulationsprogramm durchgeführte Addition immer zu einer richtigen Summe. Auch sind Fälle denkbar, in denen ein anderer Bearbeiter als derjenige, der die Einzelpreise errechnet, die Gesamtaddition durchführt.*)

3. Blieben fehlende Preisangaben Nachverhandlungen vorbehalten, könnte der Bieter sein Angebot nach Abgabe noch erheblich, möglicherweise entscheidend verändern. Dies ist mit dem Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 u. 2 GWB nicht vereinbar. Auch die Klärung von widersprüchlichen Preisangaben kann nicht Gegenstand einer zulässigen Nachverhandlung sein. Lässt man die Modifizierung von wesentlichen Preisangaben eines Angebots in einer Nachverhandlung zu, so eröffnet man dem jeweiligen Bieter - gegebenenfalls in Zusammenspiel mit dem Auftraggeber - einen unkontrollierbaren Spielraum zur nachträglichen Manipulation von wertungsrelevanten Positionen.*)

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IBRRS 2009, 3998; VPRRS 2009, 0433
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wahl eines falschen Vergabeverfahrens kann Antragsbefugnis begründen!

BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - X ZB 8/09

1. Die Beschwerdefrist des § 117 Abs. 1 GWB wird nicht dadurch in Lauf gesetzt, dass die Vergabekammer eine Beschlussabschrift "vorab" per Telefax übersendet, wenn für den Empfänger zu erkennen ist, dass die Übermittlung per Telefax nur zur Information und nicht zum Zwecke der Zustellung erfolgt.*)

2. Einem Bieter, der sich an dem beanstandeten Vergabeverfahren durch die Abgabe eines Gebots beteiligt hat, droht regelmäßig auch dann im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ein Schaden durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn zu Unrecht das Verhandlungsverfahren statt des offenen Verfahrens gewählt worden ist, deshalb das Vergabeverfahren nicht ohne weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt.*)

3. Zur Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens nach § 3a Nr. 1 Abs. 5 b VOL/A 2006.*)




VPRRS 2013, 1688
VergabeVergabe
Produktspezifische Ausschreibung: Aufhebung möglich?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.10.2009 - VK-SH 14/09

1. Hat der Auftraggeber sein Leistungsverzeichnis irrtümlich so gestaltet, dass faktisch nur ein einziges Unternehmen ein dem Leistungsverzeichnis entsprechendes Angebot abgeben konnte, und hebt der Auftraggeber daraufhin sein Vergabeverfahren auf, kann er die Aufhebung nicht auf § 26 Nr. 1 d) VOL/A stützen.*)

2. Ungeachtet der Tatsache, dass der Auftraggeber die Aufhebung nicht auf § 26 Nr. 1 d) VOL/A stützen kann, ist die Vergabekammer daran gehindert, die Aufhebung der Aufhebungsentscheidung zu erklären bzw. den Auftraggeber entsprechend zu verpflichten, wenn die Aufhebungsentscheidung in der Sache gerechtfertigt war.*)

3. Die Aufhebung ist in der Sache gerechtfertigt, wenn die Verdingungsunterlagen einen Wettbewerb nicht zulassen und das sowohl das Wettbewerbsprinzip als auch das Gleichbehandlungsgebot verletzen.*)

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IBRRS 2010, 0229; VPRRS 2010, 0032
Mit Beitrag
Projektsteuerer und BaubetreuerProjektsteuerer und Baubetreuer
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen - Auslegung unklarer Bekanntmachung

VK Sachsen, Beschluss vom 24.09.2009 - 1/SVK/040-09

Es ist einem Auftraggeber verwehrt, Unklarheiten in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen zu Lasten eines Bewerbers oder Bieters auszulegen.*)

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IBRRS 2009, 2301; VPRRS 2009, 0177
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2009 - 13 Verg 3/09

1. Zur Frage, ob die Beschwerdefrist des § 117 Abs. 1 GWB dadurch in Lauf gesetzt wird, dass die Vergabekammer eine Beschlussabschrift "vorab" per Telefax übersendet.*)

2. Einem Bieter droht regelmäßig auch dann im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB ein Schaden durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren nicht ohne weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt.*)

3. Zur Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens nach § 3a Nr. 1 Abs. 5 b VOL/A.*)




IBRRS 2009, 3078; VPRRS 2009, 0273
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!

VK Sachsen, Beschluss vom 26.06.2009 - 1/SVK/024-09

1. Rügt ein Bewerber nach Ausschluss seines Antrags auf Beteiligung am Verhandlungsverfahren die Wahl der Verfahrensart, so hat er im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihm gerade durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ein Schaden zu entstehen droht.*)

2. Der Auftraggeber hat die Pflicht zur grundsätzlichen Auftragsteilung in Lose und kann davon nur im Ausnahmefall absehen, wenn nach § 5 VOL/A die Auftragsteilung in Lose unzweckmäßig ist. Was "vertretbare Gründe" sind, die für ein Absehen von einer Losaufteilung sprechen, ist stets anhand der konkreten Umstände des einzelnen Projekts zu bestimmen. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.*)

3. Ein Bewerber kann sich nur dann mit Erfolg auf eine ungenügende Dokumentation der unterlassenen Losbildung berufen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können.*)

4. § 16 VgV enthält keine Generalklausel, aufgrund derer Personen stets dann von der Mitwirkung bei den Entscheidungen im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn ihr Verhalten den Schluss auf ihre Voreingenommenheit rechtfertigt. Vielmehr sind ein tatsächlicher Interessenkonflikt und eine konkrete Auswirkung der Tätigkeiten der betroffenen Personen auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren notwendig.*)

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IBRRS 2009, 3000; VPRRS 2009, 0259
VergabeVergabe
Ortsansässigigkeit ist vergabefremdes Kriterium!

VK Südbayern, Beschluss vom 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-21-05/09

1. Mit der Auswahl des Wertungskriteriums "Anfahrtszeit vom Bürositz zur Baustelle" wird die Ortsansässigkeit abgefragt und bewertet. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 97 Abs.1,2 und 5 GWB, sowie gegen § 16 Abs. 3 VOF. Grundsätzlich ist der Begriff der räumlichen Nähe zur Baustelle nicht zu verwechseln mit der erforderlichen "Präsenz" vor Ort, wobei die "Ortsansässigkeit" nach allgemeiner Rechtssprechung ein vergabefremdes Kriterium darstellt. *)

2. Es liegt auch dann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) vor, wenn der Vergabevermerk nicht den Anforderungen des § 18 VOF entspricht. Denn "über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. *)

3. Die Wertung der Referenzen hat durchgängig auf die Gleichwertigkeit bezüglich gleicher Aufgabenstellung und Größe zu erfolgen. Wenn die Projektsumme der gewerteten Referenzen der vorgezogenen Bieter um ein vielfaches unter der voraussichtlichen Auftragssumme für vorliegendes Projekt liegen, entbehrt dies jeglicher Vergleichbarkeit, da für die Einhaltung von Terminen und Kosten bei niedrigen Auftragssummen im Vergleich mit Großprojekten, die sich über längere Zeiträume erstrecken und komplexere Aufgabenstellungen enthalten, nicht der gleiche Maßstab angesetzt werden kann. *)

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IBRRS 2009, 3001; VPRRS 2009, 0260
VergabeVergabe
Wertung der Referenzen

VK Südbayern, Beschluss vom 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-22-05/09

1. Mit der Auswahl des Wertungskriteriums "Anfahrtszeit vom Bürositz zur Baustelle" wird die Ortsansässigkeit abgefragt und bewertet. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 97 Abs. 1, 2 und 5 GWB, sowie gegen § 16 Abs. 3 VOF. Grundsätzlich ist der Begriff der räumlichen Nähe zur Baustelle nicht zu verwechseln mit der erforderlichen "Präsenz" vor Ort, wobei die "Ortsansässigkeit" nach allgemeiner Rechtssprechung ein vergabefremdes Kriterium darstellt.*)

2. Es liegt auch dann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) vor, wenn der Vergabevermerk nicht den Anforderungen des § 18 VOF entspricht. Denn "über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält".*)

3. Die Wertung der Referenzen hat durchgängig auf die Gleichwertigkeit bezüglich gleicher Aufgabenstellung und Größe zu erfolgen. Wenn die Projektsumme der gewerteten Referenzen der vorgezogenen Bieter um ein vielfaches unter der voraussichtlichen Auftragssumme für vorliegendes Projekt liegen, entbehrt dies jeglicher Vergleichbarkeit, da für die Einhaltung von Terminen und Kosten bei niedrigen Auftragssummen im Vergleich mit Großprojekten, die sich über längere Zeiträume erstrecken und komplexere Aufgabenstellungen enthalten, nicht der gleiche Maßstab angesetzt werden kann.*)

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IBRRS 2009, 3056; VPRRS 2009, 0267
VergabeVergabe
Vorbefassung als Projektant schließt nicht von Vergabe aus

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.02.2009 - VgK-56/08

1. Eine Vorbefassung als Projektant führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Bewerbers im sich anschließenden Verfahren zur Vergabe von Ingenieurleistungen.*)

2. Zu den Anforderungen an die Dokumentation gemäß § 18 VOF.*)

3. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von schlechten Erfahrungen bei vorangegangenen Dienstleistungen im Rahmen der Eignungsprüfung.*)

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IBRRS 2009, 0485; VPRRS 2009, 0034
VergabeVergabe
Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung: Antragsbefugnis

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

1. Das Nachprüfungsverfahren dient nicht der allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle und der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens an sich. Sein einziger Zweck ist es, einem am Auftrag interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, den Auftraggeber zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen, das notwendig ist, um einen wegen eines Fehlers des Auftraggebers dem Antragsteller entstandenen oder drohenden Schaden zu beseitigen bzw. zu verhindern.*)

2. Der grundsätzliche Anspruch eines Bieters auf ein fehlerfreies Vergabeverfahren wird in seiner Durchsetzbarkeit im Nachprüfungsverfahren kraft Gesetzes auf (potentiell) schadenskausale Vergaberechtsverstöße begrenzt.*)

3. Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig ergibt, dass gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des Antragstellers auf eine Berücksichtigung seiner Bewerbung oder die Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt worden sein könnten.*)

4. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung verletzt nicht ohne weiteres auf eine (potentiell) schadenskausale Weise die Rechte eines (in- oder ausländischen) Bieters, der nicht nur durch eine andere Form der Bekanntmachung über die Vergabeabsicht informiert und deshalb die Lage versetzt wird, durch Anforderung der Verdingungsunterlagen sein Interesse an der Auftragsvergabe zu bekunden, sondern auch ein Angebot abgibt.*)

5. Die Weigerung der Vergabestelle, eine Ausschreibung aufzuheben, ist kein selbständiger Vergabeverstoß, der zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könnte. Aus dem Blickwinkel des Bieterschutzes ist die Aufhebung vielmehr eine Rechtsfolge, die als ultima ratio in Betracht kommt, wenn dies zur Beseitigung oder Abwendung eines wegen einer Vergaberechtsverletzung dem Bieter entstandenen oder drohenden Schadens unerlässlich ist.*)

6. Ungeschriebene, weil selbstverständliche Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag nach §§ 114 Abs. 2 Satz 2, 123 Sätze 3 u. 4 GWB ist ein Feststellungsinteresse, dass vom Antragsteller darzulegen ist.*)

7. In der Regel genügt es, dass der Antragsteller vorträgt, er beabsichtige, Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Allerdings ist ein Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn eine entsprechende Klage aussichtslos wäre.*)

8. Schadensersatzansprüche nach §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB - gleichgültig ob auf positives oder negatives Interesse gerichtet - sowie nach § 126 GWB scheiden regelmäßig aus, wenn das Angebot des Schadensersatz begehrenden Bieters zu Recht aus der Wertung genommen wurde.*)

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IBRRS 2009, 0758; VPRRS 2009, 0046
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auswahl der geforderten Eignungsnachweise

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-55/08

1. Bei der Wahl der geforderten Eignungsnachweise steht der VSt ein entsprechendes Ermessen zu.*)

2. Grundsätzlich kann und darf sich ein öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabe eines Vergabevorschlags eines Dritten bedienen.*)

3. Der Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben könnten.*)

4. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Dem Auftraggeber ist ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen. Die Vergabekammer kann nur überprüfen, ob Beurteilungsfehler vorliegen, die sich aus der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, einer unvollständigen oder unzutreffenden Sachverhaltsermittlung oder der Einbeziehung sachwidriger Erwägungen in die Entscheidung ergeben.*)

5. Der bloße Hinweis eines Bieters, dass er bereits an der Grenze kalkuliert habe, rechtfertigt keinesfalls den Schluss, dass das günstigere Angebot eines anderen Bieters damit automatisch ein Unterangebot sein muss. Die materielle Beweislast dafür, dass der von einem Konkurrenten angebotene Preis im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, trägt die Antragstellerin, nicht die Antragsgegnerin.*)

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IBRRS 2009, 0304; VPRRS 2009, 0025
VergabeVergabe
Rüge der Wahl der Verfahrensart

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.01.2009 - VK-SH 18/08

1. Rügt ein Bewerber nach Ausschluß seines Antrags auf Beteiligung am Verhandlungsverfahren die Wahl der Verfahrensart, so hat er im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihm gerade durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ein Schaden zu entstehen droht. Ein sich aus der Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ergebender grundsätzlicher Nachteil ist für den Regelfall nicht anzunehmen; im Gegenteil eröffnen sich durch die größere Flexibilität des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren größere Möglichkeiten der Angebotsgestaltung. Genügt der Bewerber seiner Darlegungslast nicht, fehlt es in Bezug auf den gerügten Mangel an der Antragsbefugnis im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB.*)

2. Im Verhandlungsverfahren müssen Rügen wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen erhoben werden (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).*)

3. Beim Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wird die Prüfung der Eignung der Bewerber auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Teilnahmeantrag vorverlegt. Legt ein Bewerber die nach der Veröffentlichung als Teilnahmebedingungen gekennzeichneten und mit dem Teilnahmeantrag bei der Vergabestelle einzureichenden Erklärungen und Nachweise zur Leistungsfähigkeit nicht oder nicht vollständig zusammen mit dem Teilnahmeantrag vor, so ist sein Teilnahmeantrag aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Wettbewerber nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A zwingend auszuschließen.*)

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IBRRS 2009, 0109; VPRRS 2009, 0012
VergabeVergabe
Prüfung der Entgeltgenehmigung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.01.2009 - VK-SH 14/08

1. Ist für die Vergabe von Postzustellungsleistungen nach den Verdingungsunterlagen der Besitz einer postrechtlichen Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur über die angebotenen Preise und deren Vorlage auf Verlangen des Auftraggebers gefordert, so umfasst die Angebotsprüfung durch den Auftraggeber die Feststellung der Übereinstimmung der angebotenen Preise mit den von der Bundesnetzagentur genehmigten Preisen (§§ 21 Nr. 1 Abs. 1 und 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. a VOL/A).*)

2. Der konkrete Inhalt einer Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur ist im Wege der Auslegung dieser Entscheidung zu bestimmen. Die Bindungswirkung der Genehmigung beschränkt sich dabei auf den Entscheidungssatz des Beschlusses der Bundesnetzagentur. Die Begründung des Beschlusses ist zur Auslegung des Entscheidungssatzes ebenso heranzuziehen wie eine in den Gründen des Beschlusses in Bezug genommene Beschreibung der zu erbringenden Postzustellungsleistungen.*)

3. Ein Angebot, bei dem der Preis abweichend vom Wortlaut der vorgelegten Entgeltgenehmigungen der Bundesnetzagentur, mit denen mengenabhängig gestaffelte Preise zugelassen werden (Staffelentgelte), im Wege einer Mischkalkulation gebildet worden ist, ist wegen fehlender wesentlicher Preisangaben von der Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. a VOL/A).*)

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IBRRS 2008, 3482; VPRRS 2008, 0368
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterlassene EU-weite Ausschreibung: Antragsbefugnis?

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2008 - 1 Verg 4/08

1. Die Vergabestelle ist nur dann zugunsten eines Bieters zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichtet, wenn diese Maßnahme zur Beseitigung einer Rechtsverletzung und Abwendung eines durch diese Rechtsverletzung dem Bieter drohenden Schadens als ultima ratio geboten ist.*)

2. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung verletzt nicht ohne weiteres auf eine potentiell schadenskausale Weise die Rechte eines Bieters, der durch eine andere Form der Veröffentlichung über die Vergabeabsicht informiert und deshalb die Lage versetzt wird, durch Anforderung der Verdingungsunterlagen sein Interesse an der Auftragsvergabe zu bekunden.*)

3. Ein Bieter, der an einer unter Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung mit der Abgabe eines Angebots teilnimmt, ist nur antragsbefugt, wenn er darlegt, dass die Nichtanwendung der "a-Paragraphen" seine Chancen nachteilig beeinflusst haben könnte.*)

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IBRRS 2008, 5091; VPRRS 2008, 0405
VergabeVergabe
Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.11.2008 - 2 VK 7/08

1. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen - soweit sie der Akteneinsicht überhaupt zugänglich sind - zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen geboten ist. Wichtige Gründe können insbesondere solche des Geheimschutzes sein, außerdem die Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

2. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sind Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Trägers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Geheimnisträger deshalb ein sachlich berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, ihm wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Geschäftsgeheimnisse beziehen sich auf den kaufmännischen Bereich, Betriebsgeheimnisse betreffen betrieblich-technische Vorgänge und Erkenntnisse.

3. Zu den Geschäftsgeheimnissen zählen bei sachgerechter Würdigung der beteiligten Interessen die Kalkulationsgrundlagen, die angebotenen Preise und in Relation hierzu auch die Gegenstände der angebotenen Leistungen.

4. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Vergabestellen können Inhaber solcher Geheimnisse sein.

5. Die Geheimhaltungsbedürftigkeit ist nicht nur zu behaupten, sondern nachvollziehbar darzulegen.

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IBRRS 2008, 2868; VPRRS 2008, 0306
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beurteilungsspielraum bei Beurteilung der Eignung

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.09.2008 - 21.VK-3194-43/08

1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Dem Auftraggeber ist ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen. Die Vergabekammer kann nur überprüfen, ob Beurteilungsfehler vorliegen, die sich aus der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, einer unvollständigen oder unzutreffenden Sachverhaltsermittlung oder der Einbeziehung sachwidriger Erwägungen in die Entscheidung ergeben.*)

2. Ein Bieter muss nicht von Anfang an sämtliche technischen und personellen Mittel für eine Auftragsdurchführung vorhalten. Es genügt auch die konkrete und berechtigte Erwartung, dass der Bieter aufgrund seiner technischen, organisatorischen und finanziellen Ausstattung bereit und in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen.*)

3. Die materielle Beweislast für das Vorbringen, dass der von einem Konkurrenten angebotene Preis im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, trägt die Antragstellerin, nicht die Antragsgegnerin.*)

4. Der Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben könnten.*)




IBRRS 2008, 2861; VPRRS 2008, 0302
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausschluss wegen Unterschreitung der Mindestsätze?

VK Sachsen, Beschluss vom 08.08.2008 - 1/SVK/039-08

Der Ausschluss eines die HOAI-Mindestsätze preislich unterschreitenden Angebotes kann nach einhelliger oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung in der Regel erst nach Scheitern von Nachverhandlungen über den verordnungswidrigen Angebotsteil erfolgen.*)




IBRRS 2013, 2520; VPRRS 2013, 0735
VergabeVergabe
Konzeption und Betrieb eines Mobilitätserlebnis-Zentrums

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2008 - 1 VK 25/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 1056; VPRRS 2009, 0081
VergabeVergabe
Ordnungsgemäße Kostenprognose?

VK Berlin, Beschluss vom 25.07.2008 - VK-B2-07/08

1. Es liegt nach § 114 Abs. 1 GWB nicht in der Kompetenz der Vergabekammer, den Auftraggeber zur Beseitigung einer Rechtsverletzung zu verpflichten, wenn dadurch ein mittelbarer Zwang zur Vergabe des Auftrags entstünde, obwohl der Auftraggeber von der Auftragvergabe endgültig Abstand genommen hat. Auf die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung kommt es dabei nicht an.*)

2. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB ist allein auf die Gewährung von Primärrechtsschutz ausgerichtet und bietet daher keine Rechtsgrundlage für einen isolierten Feststellungsantrag.*)

3. Bei dem Zeitpunkt der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Wegfall des Vergabewillens kommt es nicht auf den Zeitpunkt der endgültigen Aufgabe des Beschaffungswillens an, sondern auf den Zeitpunkt seiner Feststellung durch eine Nachprüfungsinstanz.*)

4. Der Detaillierungsgrad einer Kostenprognose hängt von der Art des Auftrages und dem Stand des Verfahrens ab. Ein Kostenansatz entspricht nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenprognose, wenn der Auftraggeber die zwischenzeitlich eingetretene Baupreisentwicklung und Konkretisierung Leistungsanforderungen nicht berücksichtigt.*)

5. Soll die Einhaltung eines bestimmten Kostenrahmens als Vergabekriterium herangezogen werden, muss der Auftraggeber dies mit der Ausschreibung deutlich zum Ausdruck bringen. Begründet der Auftraggeber die Aufhebung mit dem Überschreiten des - vorab nicht mitgeteilten - Kostenrahmens, wird er damit den Anforderungen des § 97 GWB an ein transparentes Vergabeverfahren gerecht, insbesondere wenn die geforderten Leistungen mit denen der Kostenprognose nicht übereinstimmen.*)

6. Im Verfahren gegen die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist nicht der gleiche strenge Maßstab an die Rügepflicht anzulegen, der während des Vergabeverfahrens besteht. Denn zu einer unmittelbaren Verzögerung der Auftragserteilung und daraus resultierender Kostenfolgen kann es nach der Aufhebung nicht mehr kommen.*)

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VPRRS 2013, 0461
Waren/GüterWaren/Güter
Zuständigkeit für Rechtsschutz gegen Vergaben gesetzl. Krankenkassen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2008 - Verg 7/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0803; VPRRS 2009, 0048
VergabeVergabe
Antragsbefugnis bei Nichtbeteiligung an einem Ausschreibungsverfahren

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.06.2008 - VK 12/08

1. Ein drohender Schaden und damit eine Antragsbefugnis fehlt, wenn sich ein Unternehmen nicht an einer europaweiten Ausschreibung und - nach Aufhebung dieser Ausschreibung - auch nicht an einem Verfahren nach § 127 Abs. 2 SGB V beteiligt.

2. Soweit die Anwendbarkeit der Regelungen des SGB V, insbesondere des § 127 Abs. 2 SGB V bei Vertragsschlüssen im Oberschwellenbereich, unter Hinweis auf die Vorrangigkeit der Vorschriften des dem EU-Recht entstammenden GWB in Frage gestellt wird, ist dies ebenso wenig im Rahmen der Zulässigkeit zu prüfen, wie die damit verknüpfte Frage der Zweckmäßigkeit einer Auftragsvergabe nach § 127 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB V.

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IBRRS 2008, 2862; VPRRS 2008, 0303
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Dokumentation im VOF-Verfahren

VK Sachsen, Beschluss vom 10.06.2008 - 1/SVK/026-08

1. Rügen einer Bietergemeinschaft müssen erkennbar im Namen und Auftrag aller Mitglieder der Bietergemeinschaft erhoben sein. Das ist der Fall, wenn alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die Rüge unterzeichnen oder dem Rügeschreiben eine Vollmacht aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur rechtsverbindlichen Vertretung auch außerhalb des laufenden Vergabeverfahrens beiliegt. Eine Vollmacht, die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten und entsprechende Erklärungen abzugeben, ist nicht ausreichend.*)

2. Soweit der Antragsteller erst während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens erhebliche und schwerwiegende Dokumentationsmängel feststellt, kann er diese erfolgreich zum Gegenstand seines Nachprüfungsbegehrens machen, wenn sie sich auf seine Rechtsstellung im laufenden Vergabeverfahren auswirken.*)

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IBRRS 2008, 2290; VPRRS 2008, 0207
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Identität des Beschaffungsgegenstandes

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.05.2008 - VK-SH 6/08

1. Ein Antragsteller ist nur antragsbefugt, soweit er die Verletzung eigener Rechte geltend macht. Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert, lässt die Antragsbefugnis entfallen.*)

2. Die Mitteilung des Auftraggebers an einen Bieter im Verhandlungsverfahren, diesen nach Abgabe eines indikativen Angebots nicht zu Verhandlungen aufzufordern, stellt keine ordnungsgemäße Vorabinformation gemäß § 13 VgV dar.*)

3. Auch im Laufe eines Verhandlungsverfahrens ausgeschiedene Bieter bedürfen einer vollständigen Information nach § 13 VgV.*)

4. § 13 VgV ist im Rahmen von de-facto-Vergaben entsprechend anzuwenden, soweit ein oder mehrere Unternehmen ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben.*)

5. Das Wesen des Verhandlungsverfahrens ist ein nach Ablauf der Angebotsfrist beginnender dynamischer Prozess, in dem sich durch Verhandlungen sowohl auf Nachfrage- als auch auf Angebotsseite Veränderungen ergeben können. Seine Grenze findet das Verhandlungsverfahren in dem den Vergabeunterlagen zugrunde gelegten Auftragsgegenstand. So darf nur das beschafft werden, was vom Auftragsgegenstand noch gedeckt ist.*)

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IBRRS 2008, 2759; VPRRS 2008, 0277
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2008 - Verg 27/08

1. Ein Grundstückskaufvertrag, der eine Bauverpflichtung enthält, unterliegt dem Vergaberecht. Ob eine Bauverpflichtung gegeben ist, ergibt sich aus einer Gesamtschau der Vertragsvereinbarungen.

2. Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Sonstige - mittelbar - an dem Auftrag interessierte Unternehmen (z.B. Subunternehmer, Berater, potentielle Mieter) sind demgegenüber nicht antragsbefugt.

3. Die Absicht, sich das "Klagerecht" abkaufen zu lassen, führt zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags.

4. Gemäß Art. 34 EGBGB sind auf die Vergabe durch deutsche öffentliche Auftraggeber die Vorschriften des deutschen Vergaberechts anzuwenden, mag für den Vertrag selbst dann auch ausländisches Recht gelten.

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IBRRS 2013, 0737; VPRRS 2013, 0136
VergabeVergabe
22% Differenz: Angebotpreis nicht unangemessen!

OLG Jena, Beschluss vom 09.05.2008 - 9 Verg 5/08

1. Die Angebotspreise der (anderen) Bieter können nur ein Indiz für einen unangemessenen Preis darstellen.

2. Ein Ausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises (hier: von 22%) setzt voraus, dass der Bieter zuvor zwingend Gelegenheit erhalten hat, die Seriosität und Auskömmlichkeit seines Angebotspreises stichhaltig zu begründen.

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VPRRS 2013, 0462
RechtswegRechtsweg
Vergabe von Arzneimittelrabattvertrag: Zuständigkeit für Rechtsschutz?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2008 - Verg 3/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

II. Lösung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar (BGB § 73 Rn. 13-23)