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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 6/06


Beste Treffer:
IBRRS 2014, 0140; VPRRS 2014, 0039
PPPPPP
Tenor wegen offensichtlichen Schreibversehens korrigiert

OLG München, Beschluss vom 13.06.2006 - Verg 6/06

Dokument öffnen Volltext

IBRRS 2006, 1734; VPRRS 2006, 0283
PPPPPP
VOF-Vergabe - ÖPP-Projekt: Berechnung des Schwellenwertes bei Einzellosen

OLG München, Beschluss vom 28.04.2006 - Verg 6/06



IBRRS 2006, 1046; VPRRS 2006, 0180
VergabeVergabe
Antragsbefugnis bei der Behauptung einer fehlerhaften Vergabeart

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2006 - Verg 6/06

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203 Treffer in folgenden Dokumenten:

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14 Beiträge gefunden
IBR 2006, 520 OLG München - VOF: Berechnung des Schwellenwerts bei Vergabe in Losen
IBR 2006, 467 OLG München - Sind ÖPP-Beratungsleistungen nach VOF oder VOL/A auszuschreiben?
IBR 2006, 466 OLG München - Wann kann Einzelbieter auch Mitglied einer Bietergemeinschaft sein?
IBR 2006, 356 OLG Düsseldorf - Keine automatische Antragsbefugnis bei der Behauptung einer fehlerhaften Verfahrensart!
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2 Aufsätze gefunden
EuGH vs. HOAI: Höchst- und Mindestsatz
(Michael Wiesner)
Dokument öffnen IBR 2019, 1146
Die mangelhafte, insbesondere unvollständige Leistungsbeschreibung und die Rechtsfolgen im Vergaberecht
(Heinz-Peter Dicks)
Dokument öffnen IBR 2008, 1360

144 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1573; VPRRS 2022, 0119
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausführungszeit verschiebt sich massiv: Grund für Aufhebung der Ausschreibung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.12.2021 - 7 Verg 3/21

Eine Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender Änderung der Vergabeunterlagen nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2019 kann ausnahmsweise auch bei einer massiven Verschiebung der Ausführungszeit des Bauauftrags gerechtfertigt sein, wenn besondere Umstände hinzutreten.*)




IBRRS 2022, 0550; VPRRS 2022, 0043
Mit Beitrag
VergabeVergabe
„Geschlossene EU-Lieferkette" verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2021 - Verg 54/20

1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, der die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen fördern soll, gebietet, dass alle Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote aller Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sein müssen.

2. Eine Differenzierung nach Herkunftsstaaten, bei denen Bieter, die in bestimmten Herkunftsstaaten produzieren, einen Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten, der anderen Bietern allein wegen ihrer Fertigung in einem nicht privilegierten Staat vorenthalten wird, begegnet grundlegenden Bedenken, weil diese Bieter nicht den gleichen Bedingungen unterworfen sind.

3. Eine Ungleichbehandlung allein wegen des Herkunftsstaates gestatten - von einigen Ausnahmen abgesehen - weder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen noch die für dessen Auslegung relevanten europäischen Richtlinien.




VPRRS 2022, 0296
GesundheitGesundheit
„Lieferkette“ ist kein zulässiges Zuschlagskriterium!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2021 - Verg 55/20

1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter gebietet, dass alle Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote aller Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sein müssen.

2. Eine Differenzierung nach Herkunftsstaaten, bei denen Bieter, die in bestimmten Herkunftsstaaten produzieren, einen Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten, begegnet grundlegenden Bedenken, weil diese Bieter nicht den gleichen Bedingungen unterworfen sind.

3. Eine Ungleichbehandlung allein wegen des Herkunftsstaates gestatten - von einigen Ausnahmen abgesehen - weder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen noch die für dessen Auslegung relevanten europäischen Richtlinien.

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IBRRS 2021, 3765; VPRRS 2021, 0304
VergabeVergabe
Kostenschätzung muss Preissteigerungen berücksichtigen!

OLG Rostock, Beschluss vom 30.09.2021 - 17 Verg 5/21

1. Selbst wenn ein öffentlicher Auftraggeber ein Vergabeverfahren in Bezug auf die Kosten gänzlich sorglos oder auf einer jedenfalls unzureichenden Grundlage einleitet, unterliegt er keinem Kontrahierungszwang; er muss im Falle einer Verfahrensaufhebung zum Zwecke der Erzielung eines wirtschaftlicheren Ergebnisses dann den durch die sorg- und rücksichtslose Ausschreibung verursachten Schaden ersetzen, ist aber nicht durch seinen Fehler in dem Vergabeverfahren „gefangen“.*)

2. An einer vertretbaren Kostenschätzung des öffentlichen Auftraggebers vor Einleitung des Vergabeverfahrens als Voraussetzung einer rechtmäßigen Verfahrensaufhebung i. S. v. § 17 Abs. 1 Nr. 3, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VgV fehlt es, wenn lediglich Kostenberechnungen nach DIN 276 im Rahmen der Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI zur Verfügung standen und Steigerungen der Baupreise seit deren Erstellung von knapp 13 Prozent unberücksichtigt geblieben sind.*)

3. Ein Bieter ist nicht gehindert, im Falle der Aufhebung eines Vergabeverfahrens einen hilfsweisen Feststellungsantrag auf deren Rechtswidrigkeit zu beschränken. Der Vergabesenat hat dann nicht der Frage nachzugehen, ob eventuell trotz einer rechtswidrigen Verfahrensaufhebung eine Rechtsverletzung der Antragstellerin gemäß § 97 Abs. 6 GWB wegen des Vorliegens eines Ausschlussgrundes für ihr Angebot ausscheidet; vielmehr bleibt eine diesbezügliche Beurteilung nach dem Wortlaut des § 181 Satz 1 GWB der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehalten.*)

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IBRRS 2021, 3382; VPRRS 2021, 0268
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Großbauvorhaben sind (vergaberechtlich) nicht besonders dringlich!

OLG Rostock, Beschluss vom 16.09.2021 - 17 Verg 7/21

1. Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht (Anschluss an OLG Naumburg, Beschluss vom 31.07.2006 - 1 Verg 6/06, IBRRS 2006, 3907 = VPRRS 2006, 0429, und OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, IBRRS 2003, 1258 = VPRRS 2003, 0395).*)

2. Im Falle eines Verstoßes des öffentlichen Auftragsgebers gegen § 3 Abs. 7 Satz 3 und Abs. 9 VgV kommt eine Rechtsverletzung des Bieters gem. § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB durch eine nationale statt eine europaweite Ausschreibung in Betracht, wenn er vom Vergabeverfahren nur zufällig Kenntnis erlangt und ihm in der Folge die Angebotsfrist lediglich noch in verkürztem Umfang für die Erarbeitung einer Bewerbung zur Verfügung steht.*)

3. Von vorneherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers i.S.v. § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind.*)

4. Bei einem Großvorhaben im Baubereich, das sich noch in der Anfangsphase befindet, lässt sich die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlags nicht auf finanzielle Einbußen stützen, welche im Falle einer hinausgeschobenen Fertigstellung frühestens in einigen Jahren zu erwarten wären, wenn die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Kompensierung von Verzögerungen, die durch das anhängige Nachprüfungsverfahren eintreten, im weiteren Bauverlauf nicht ausgeschlossen ist.*)

5. Ebenso wenig kann für eine erhöhte Dringlichkeit der vorzeitigen Zuschlagserteilung die Dauer eines bereits vorangegangenen Vergabeverfahrens angeführt werden, weil ansonsten die Verzögerungen, welche durch die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu einer ersten Teilausschreibung für das Gesamtbauvorhaben verursacht wurden, den vorzeitigen Zuschlag ebenso bei allen noch ausstehenden Vergaben weiterer Leistungen bedingten und die §§ 155 ff. GWB für das restliche Projekt leer liefen.*)




IBRRS 2021, 0600; VPRRS 2021, 0049
VergabeVergabe
Wenn AGB individuelle Absprachen verhindern ...

VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2020 - 1/SVK/036-20

1. Nach Ziff. 2 Abs. 1 der AGB BRIEF NATIONAL kommen Beförderungsverträge für Sendungen, durch deren Übergabe durch oder für den Absender und deren Übernahme in die Obhut der Deutschen Post AG oder von ihr beauftragter Unternehmen nach Maßgabe dieser AGB zustande. Raum für individuelle "Absprachen" existiert in diesem Zusammenhang nicht. Damit ist es einem Bieter nicht möglich, besondere Vertragsbedingungen, wie bspw. konkrete Laufzeitzusagen zum Vertragsbestandteil zu machen.*)

2. Gibt die Leistungsbeschreibung einer Ausschreibung spezielle Vertragsbedingungen für die Leistungserbringung bspw. konkrete Rücksendungsfristen vor, so stellt die beabsichtigte teilweise Inanspruchnahme von Leistungen der Deutschen Post AG nach deren allgemeinen Postbeförderungsbedingungen eine inhaltliche Abweichung zu diesen dar.*)

3. Um dies von Auftraggeberseite her zu vermeiden, ist es notwendig, in den Verdingungsunterlagen vorzusehen, dass bei der Einschaltung der Deutschen Post AG durch den Bieter als Zustellunternehmen für die zu erbringenden Leistungen ab Übergabe an die Deutsche Post AG deren AGB BRIEF NATIONAL maßgeblich sind, sofern diese Vertragsvariante zur Anwendung kommen soll.*)

4. Oder aber, es muss ausdrücklich zugelassen werden, dass es bei Weitergabe der Leistung an einen Universaldienstleister erlaubt ist, Verträge mit diesem im Namen des Auftraggebers zu schließen.*)

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IBRRS 2020, 3846; VPRRS 2020, 0383
VergabeVergabe
Wann besteht ohne Angebotsabgabe ein Interesse am Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2020 - Verg 16/20

1. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der antragstellende Bieter ein Interesse am ausgeschriebenen Auftrag darlegt. Ein Interesse am Auftrag wird grundsätzlich durch die Abgabe eines Angebots dokumentiert.

2. Das Interesse am Auftrag kann ausnahmsweise auch ohne Angebotsabgabe - trotz Kenntnis des Antragstellers von der Ausschreibung - angenommen werden, wenn der Bieter gerade durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß an der Einreichung eines chancenreichen Angebots gehindert war.

3. Hat der antragstellende Bieter kein Angebot abgegeben, sind höhere Anforderungen an die Darlegung des Interesses am Auftrag zu stellen. Der Bieter muss einen gewichtigen Vergaberechtsverstoß rügen und schlüssig vortragen, gerade durch den gerügten Vergaberechtsfehler an der Abgabe eines Angebots gehindert worden zu sein.

4. Ein Interesse am Auftrag ist schließlich auch dann ohne die Abgabe eines Angebots zu bejahen, wenn der Auftraggeber einen Auftrag ohne die Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens direkt vergibt oder zu vergeben beabsichtigt (sogenannte De-facto-Vergabe) und der Antragsteller dieses Vorgehen als vergaberechtsfehlerhaft rügt.

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IBRRS 2020, 1686; VPRRS 2020, 0187
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebungsermessen muss auf zutreffender Tatsachengrundlage beruhen!

VK Südbayern, Beschluss vom 15.05.2020 - Z3-3-3194-1-37-10/19

1. Zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Finanzierungsbedarfs ist die Vergabestelle gehalten, einen Sicherheitsaufschlag auf das Ergebnis der sorgfältig geschätzten Kosten vorzunehmen.

2. Eine nicht vertretbare Kostenermittlung stellt eine unzutreffende Tatsachengrundlage für das vor einer Aufhebung der Ausschreibung auszuübende Ermessen dar. Diese Rechtsverletzung der Vergabestelle entfällt auch nicht durch überhöhte Angebotspreise.

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IBRRS 2018, 2275; VPRRS 2018, 0234
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF statt VOL/A angewendet: Zuwendung kann widerrufen werden!

VG Lüneburg, Urteil vom 11.04.2018 - 5 A 330/15

1. Die VOF ist nur anwendbar, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, die nicht im Vorfeld eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist. Anderenfalls ist die VOL/A anzuwenden.*)

2. Im vorliegenden Einzelfall handelte es sich zwar um freiberufliche Tätigkeiten, die aber eindeutig und erschöpfend beschreibbar waren, weshalb bei einer Freihändigen Vergabe nach der VOL/A drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern gewesen wären.*)

3. Der Widerruf mit Wirkung für die Zukunft nach § 49 Abs. 2 VwVfG genügt zur Beseitigung des Anspruchs auf Auszahlung einer Zuwendung.*)




IBRRS 2018, 1260; VPRRS 2018, 0100
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Kostenberechnung erstellt: Keine Aufhebung wegen Kostenüberschreitung!

VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018 - VK 2-12/18

1. Dem öffentlichen Auftraggeber ist es unbenommen, von der Vergabe des in Aussicht genommenen Auftrags Abstand zu nehmen; er ist keinem Kontrahierungszwang unterworfen.

2. Eine Ausnahme von dem fehlenden Kontrahierungszwang gilt nur, wenn es sich um eine missbräuchliche Scheinaufhebung handelt, die seitens des Auftraggebers gezielt zur Diskriminierung eines Bieters eingesetzt wird, um bei unverändertem Vergabewillen einem anderen Bieter den Auftrag im Verhandlungsverfahren zu erteilen.

3. Ein unwirtschaftliches Ergebnis der Ausschreibung kann einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen, wenn die abgegebenen Angebote eine deutliche Differenz zur ordnungsgemäß erstellten Kostenberechnung des Auftraggebers aufweisen. Hat der Auftraggeber jedoch keine Kostenberechnung erstellt, ist die Aufhebungsentscheidung vergaberechtswidrig.




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1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

II. Lösung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar (BGB § 73 Rn. 13-23)