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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 98/10
BGH, Urteil vom 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
Volltext28 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IMR 2014, 321 | LG Freiburg - Mietvertrag auf Lebenszeit: § 575 BGB ist nicht anwendbar! |
IMR 2011, 48 | BGH - Frist eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses beginnt mit Vertragsabschluss! |
IMR 2010, 503 | BGH - Keine Kaution ohne Kautionskonto! |
11 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 23.10.2019 - XII ZR 125/18
1. Ein Mietvertrag, den eine Gemeinde abgeschlossen hat, um in dem Mietobjekt ihr zugewiesene Flüchtlinge unterbringen zu können, ist unbeschadet seiner Bezeichnung kein Wohnraummietvertrag i.S.v. § 549 Abs. 1 BGB (Fortführung von BGHZ 94, 11 = NJW 1985, 1772).*)
2. Eine in diesem Vertrag enthaltene formularmäßige Klausel, mit der für beide Mietvertragsparteien das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 60 Monaten ausgeschlossen wird, ist nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)
BGH, Beschluss vom 08.05.2018 - VIII ZR 200/17
Zur Zulässigkeit eines individualvertraglich vereinbarten dauerhaften Kündigungsausschlusses.*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 20.07.2017 - 67 S 111/17
1. Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kaution grundsätzlich nur eine Sicherungs- und keine Befriedigungsfunktion; deshalb ist der (Wohnraum-)Vermieter nach Vertragsende nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zur Inanspruchnahme der Kaution befugt.*)
2. Droht nach Beendigung des Mietverhältnisses die Inanspruchnahme der Kaution durch den Vermieter wegen streitiger Ansprüche, kann der Mieter im einstweiligen Verfügungsverfahren Unterlassung verlangen. Die drohende Inanspruchnahme der Kaution reicht unabhängig von ihrer Höhe als Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO aus, selbst wenn vermieterseits ein konkretes Insolvenzrisiko nicht besteht.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 09.06.2015 - VIII ZR 324/14
Der Vermieter muss eine ihm überlassene Kaution nicht nur von seinem Vermögen getrennt, sondern auch nach außen erkennbar als treuhänderisch verwaltetes Vermögen auf einem entsprechend gekennzeichneten Konto ("Mietkautionskonto") anlegen.
VolltextBGH, Urteil vom 07.05.2014 - VIII ZR 234/13
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.*)
LG Berlin, Urteil vom 06.03.2014 - 67 S 425/13
Der Mieter hat gegenüber dem Rechtsnachfolger des Vermieters keinen Anspruch auf insolvenzfeste Anlage einer Mietkaution, wenn noch die Kaution übersteigende Mietzinszahlungen gegenüber dem ursprünglichen Vermieter offen sind. Nichts anderes gilt, wenn der ursprüngliche Vermieter vor Eigentumsübergang die Barkaution anderweitig verwertet hat oder die Aufrechnung erklärt hat.
VolltextBGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 388/12
Zur ergänzenden Vertragsauslegung im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung des Mietvertrags.*)
VolltextLG Freiburg, Urteil vom 21.03.2013 - 3 S 368/12
Der Zweck des § 575 BGB verbietet dessen Anwendung auf Mietverhältnisse, die auf Lebenszeit des Mieters geschlossen sind. Jedenfalls kann es treuwidrig sein, wenn sich der Vermieter auf die Unwirksamkeit eines solchen Vertrages beruft.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.12.2012 - IX ZR 9/12
In der Insolvenz des Vermieters steht dem Mieter gegen vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Mieten ein Zurückbehaltungsrecht wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest angelegten Barkaution nicht zu.*)
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 86/10
Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - überschreitet.*)
Volltext4 Nachrichten gefunden |
(22.07.2013) Die Rückzahlung der Mietkaution ist eines der häufigsten Streitthemen zwischen Mieter und Vermieter. Sobald der Mieter aus der Wohnung ausgezogen ist, hat er natürlich ein Interesse daran, die Mietkaution so schnell wie möglich vom Vermieter zurückzuverlangen. Der Vermieter hingegen, will die Mietkaution so lange zurückhalten, bis keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter entstehen können.
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(24.05.2011) Bei der Mietkaution handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit. Oft sind es mehrere Tausend Euro, die vom neuen Mieter einer Immobilie als Sicherheit hinterlegt werden müssen. Da versteht es sich von selbst, dass es auch immer wieder Streit um den korrekten Umgang mit der Kaution gibt.
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(13.10.2010) Der Bundesgerichtshof hat heute (13.10.2010) entschieden, dass ein Mieter von Wohnraum die Zahlung der Kaution von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter abhängig machen darf.
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(24.09.2010) Im Folgenden werden wichtige Entscheidungen des BGH in den nächsten Monaten vorgestellt. Darunter eine Entscheidung des X. Senats zum Vergaberecht und sechs Entscheidungen des VIII. Senats zum Mietrecht.
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10 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
2. Anlagepflicht (BGB § 551 Rn. 57-59)
3. Zurückbehaltungsrecht des Mieters (Insolvenzfeste Anlage der Kaution) (BGB § 551 Rn. 49)
1. Fälligkeit (§ 551 Abs. 2 BGB) (BGB § 551 Rn. 45-47)
I. Vertragsschluss nach dem 31. 8. 2001 (BGB § 573c Rn. 16-22)
B. Anwendungsbereich (BGB § 573a Rn. 4-9)
II. Kündigungsausschlussvereinbarung (BGB § 557a Rn. 62-66)
III. Voraussetzungen (BGB § 569 Rn. 59-65)
G. Abweichende Vereinbarungen (Abs. 4) (BGB § 573 Rn. 293-301)
1. Zulässige Anlageformen (BGB § 551 Rn. 54-56)
VI. Abweichende Vereinbarungen (Abs. 4) (BGB § 551 Rn. 71-76)