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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 8/10
BGH, Beschluss vom 25.09.2014 - V ZR 8/10
VolltextIBRRS 2012, 1320; IMRRS 2012, 0968
BGH, Beschluss vom 10.02.2012 - V ZR 8/10
VolltextIBRRS 2011, 4830; IMRRS 2011, 3506
BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - V ZR 8/10
VolltextIBRRS 2011, 2110; IMRRS 2011, 1516
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 8/10
Volltext110 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2012, 1056 | BGH - Äußerung einer für eine Partei ungünstigen Rechtsauffassung: Keine Befangenheit! |
109 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 17.07.2018 - VIII ZR 127/17B
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 21.06.2018 - I ZB 58/17
Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn seine Ehegattin als Sekretärin der Rechtsanwaltskanzlei tätig ist, die den Gegner vor diesem Richter vertritt, wenn aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei unter Berücksichtigung der Umstände die Besorgnis besteht, dass der Prozessbevollmächtigte des Gegners auf die Ehefrau und diese wiederum auf den Richter unzulässig Einfluss nimmt (Fortführung von BGH, IBR 2012, 429).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.04.2018 - VIII ZR 127/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 17.01.2018 - V ZB 214/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 20.11.2017 - IX ZR 80/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 10.10.2017 - III ZA 12/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 07.08.2017 - PatAnwZ 1/17A
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 01.06.2017 - I ZB 4/16
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 28.03.2017 - RiZ(R) 1/15A
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15A
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15A
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Jena, Beschluss vom 20.02.2017 - 6 W 52/17
Aus dem Hinweis, der Streitverkündete könne die Klägerin zur Anspruchsgeltendmachung ermächtigen, lässt sich eine Voreingenommenheit gegenüber dem Beklagten nicht ableiten, wenn der Hinweis durch eine schwierig zu beurteilende Aktivlegitimation veranlasst war und den Parteien sowie dem Streitverkündeten einen etwa notwendigen zweiten Prozess ersparen sollte (Fortführung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2007 - 4 W 93/06, IBRRS 2007, 2180 = IMRRS 2007, 0641).*)
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 11.11.2016 - 67 S 152/16
1. Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein objektiver Grund vorliegt, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger und besonnener Überlegung die Befürchtung aufkommen lassen kann, der Richter stehe den Verfahrensbeteiligten oder dem Gegenstand des Verfahrens nicht sachlich und unvoreingenommen, also nicht unparteilich gegenüber. Es kommt insoweit allein darauf an, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln.
2. Ein Befangenheitsantrag kann nicht darauf gestützt werden, dass die Richter mit ausführlicher Begründung auf ihre Absicht hingewiesen haben, die eingelegte Berufung abzuweisen.
3. Unabhängig vom Gegenstand des Rechtsstreits bezweckt der Zurückweisungsbeschluss, den Rechtsschutz für den Bürger effektiver zu gestalten, indem die in erster Instanz erfolgreiche Partei - in einem Mietrechtsstreit der Mieter oder der Vermieter - schneller Gewissheit über die Endgültigkeit ihres Obsiegens erlangt und Anreize vermindert werden, durch die Einlegung der Berufung Zeit zu gewinnen und die Vollstreckung des titulierten Anspruchs hinauszuzögern.
VolltextOLG München, Beschluss vom 22.09.2016 - 34 SchH 14/15
Unbegründete Ablehnung von Schiedsrichtern im Zusammenhang mit der Gestaltung der schiedsgerichtlichen Beweisaufnahme.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 13.01.2016 - V ZB 171/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 13.01.2016 - V ZB 172/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 23.07.2015 - V ZA 15/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 07.05.2015 - III ZA 16/15A
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 07.05.2015 - III ZA 16-15A
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2015 - III ZA 11/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 16.04.2015 - III ZA 6/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 16.04.2015 - III ZA 12/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 02.04.2015 - III ZA 9/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 02.04.2015 - III ZA 10/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 02.04.2015 - III ZA 2/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 02.04.2015 - III ZA 4/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 02.04.2015 - III ZA 5/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 02.04.2015 - III ZA 7/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 02.04.2015 - III ZA 8/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 16.03.2015 - III ZA 27/14
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 05.03.2015 - III ZR 394/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 02.03.2015 - V ZR 219/13
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 02.03.2015 - V ZA 29/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.02.2015 - AnwZ(Brfg) 51/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.02.2015 - AnwZ (Brfg) 51/12
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 26.01.2015 - PatAnwZ 1/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 08.01.2015 - V ZA 16/14, V ZB 184/14
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 08.01.2015 - V ZB 184/14
1. Unzulässig ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts, weil nach § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann.
2. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Ablehnung gegen den Senat richtet oder die Richter des Senats einzeln benannt werden.
VolltextBGH, Beschluss vom 25.09.2014 - V ZR 8/10
ohne amtlichen Leitsatz
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