Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 8/10


Beste Treffer:
IBRRS 2015, 1851
IconAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 25.09.2014 - V ZR 8/10

Dokument öffnen Volltext

IBRRS 2012, 1320; IMRRS 2012, 0968
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Gegenvorstellung

BGH, Beschluss vom 10.02.2012 - V ZR 8/10

Dokument öffnen Volltext

IBRRS 2011, 4830; IMRRS 2011, 3506
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine richterl. Befangenheit bei ungünstiger Rechtauffassung

BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - V ZR 8/10

Dokument öffnen Volltext

IBRRS 2011, 2110; IMRRS 2011, 1516
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 8/10

Dokument öffnen Volltext

110 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 1056 BGH - Äußerung einer für eine Partei ungünstigen Rechtsauffassung: Keine Befangenheit!

109 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2878; IMRRS 2022, 1236; IVRRS 2022, 0436
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgesuch setzt Verhandlung oder Anträge voraus!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.09.2022 - 23 W 9/21

1. § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO, demgemäß ein Ablehnungsgesuch unverzüglich anzubringen ist, setzt voraus, dass sich die Partei bei dem abgelehnten Richter in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat.*)

2. Eine Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Sache über ein in der Vorinstanz als unzulässig verworfenes Ablehnungsgesuch ist - falls das Beschwerdegericht eine Besorgnis der Befangenheit für begründet hält - ohne Zurückverweisung möglich, auch wenn das Ablehnungsgesuch zu Unrecht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen wurde und - falls das Beschwerdeverfahren gem. § 568 Satz 2 ZPO auf den Spruchkörper in voller Besetzung übertragen wurde - auch wenn beim Landgericht nicht die Kammer, sondern allein der abgelehnte Einzelrichter selbst entschieden hat.*)

3. Zur Besorgnis der Befangenheit bei einem Richter, der im Ablehnungsverfahren seine dienstliche Äußerung viele Monate später unaufgefordert mit einer Stellungnahme zu einem die Besorgnis seiner Befangenheit in einem Parallelverfahren mit einem gleichgelagerten Befangenheitsgesuch für begründet erklärenden Beschluss ergänzt, dabei eine als Grundlage für die Entscheidung ersichtlich nicht geeignete Tatsache mitteilt und sich zur Ordnungsgemäßheit der Prüfung des beschiedenen Befangenheitsgesuchs äußert.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2549; IMRRS 2022, 1063; IVRRS 2022, 0381
ProzessualesProzessuales
Verfahren abgeschlossen: Befangenheit wegen „erweiterter dienstlicher Äußerung“!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.08.2022 - 23 W 18/21

Zur Besorgnis der Befangenheit bei einem Richter, der im Ablehnungsverfahren seine dienstliche Äußerung viele Monate später unaufgefordert mit einer Stellungnahme zu einem die Besorgnis seiner Befangenheit in einem Parallelverfahren mit einem gleichgelagerten Befangenheitsgesuch für begründet erklärenden Beschluss ergänzt, dabei eine als Grundlage für die Entscheidung ersichtlich nicht geeignete Tatsache mitteilt und sich zur Ordnungsgemäßheit der Prüfung des beschiedenen Befangenheitsgesuchs äußert.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1690; IMRRS 2022, 0689; IVRRS 2022, 0240
ProzessualesProzessuales
Zurückweisung eines Terminverlegungsantrags ist kein Befangenheitsgrund!

KG, Beschluss vom 25.04.2022 - 2 U 69/19

1. Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters (§ 42 Abs. 2 ZPO) vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, welche vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber.*)

2. Die dienstliche Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO dient allein der Tatsachenfeststellung. Da es nicht Aufgabe des abgelehnten Richters ist, die zur Begründung des Ablehnungsantrags vorgebrachten Tatsachen in seiner Erklärung "zu würdigen" bzw. die von ihm getroffenen Entscheidungen oder seine Rechtsauffassung nachträglich zu rechtfertigen oder zu verteidigen, kann die Abgabe einer dienstlichen Erklärung vollständig unterbleiben oder sich auf einen Verweis auf die Akten beschränken, wenn das Ablehnungsersuchen allein auf bereits aktenkundige Gründe gestützt wird.*)

3. Wird ein Terminänderungsantrag (§ 227 ZPO) erst unmittelbar vor dem anberaumten Termin unter Hinweis auf eine Erkrankung gestellt und bleibt dem Vorsitzenden daher keine Zeit, die Partei zur Glaubhaftmachung der Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit aufzufordern, müssen die Gründe für die Verhinderung bereits in dem Verlegungsantrag so angegeben und untermauert werden, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1193; IMRRS 2022, 0460; IVRRS 2022, 0164
ProzessualesProzessuales
Keine Wiederholung einer verworfenen oder zurückgewiesenen Anhörungsrüge!

KG, Beschluss vom 01.04.2022 - 2 U 14/19

1. Erhebt ein Verfahrensbeteiligter gegen eine verfahrensabschließende Entscheidung eine von vornherein unzulässige Anhörungsrüge, kann ein zugleich gestelltes Ablehnungsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnis ohne weitere Sachprüfung durch die abgelehnten Richter selbst als unzulässig verworfen werden (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.10.2021 - LwZB 2/20, NJW-RR 2022, 138).*)

2. Die Wiederholung einer verworfenen oder zurückgewiesenen Anhörungsrüge ist selbst dann nicht statthaft und die erneute Rüge somit ohne weitere inhaltliche Prüfung als unzulässig zu verwerfen, wenn originäre Gehörsverletzungen im Rügeverfahren geltend gemacht werden (Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.09.2017 - IV ZR 391/16, FamRZ 2017, 1947 = IBRRS 2017, 4401).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1098
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 15.03.2022 - II ZR 97/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3666; IMRRS 2022, 1623; IVRRS 2022, 0588
ProzessualesProzessuales
Kläger vor 10 Jahren angezeigt und verklagt: Richter nicht befangen!

OLG Rostock, Beschluss vom 24.01.2022 - 3 W 144/21

Hat der Richter vor längerer Zeit eine Strafanzeige gegen eine der Parteien gestellt und den Versuch unternommen, seine Rechte gegenüber dieser Partei in einem Zivilprozess durchzusetzen, begründet dies nicht schon regelmäßig die Besorgnis der Befangenheit.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0366
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 22.11.2021 - AnwZ (Brfg) 3/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3240
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 19.10.2021 - V ZA 12/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3246
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 19.10.2021 - V ZA 11/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3135
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.09.2021 - VI ZB 54/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3136
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.09.2021 - VI ZB 55/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3137
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.09.2021 - VI ZB 56/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3138
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.09.2021 - VI ZB 57/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3168
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 23.09.2021 - VI ZB 4/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3259
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 23.09.2021 - VI ZB 65/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3393; IMRRS 2021, 1265; IVRRS 2021, 0533
ProzessualesProzessuales
Auch eine Vorbefassung in nicht-richterlicher Funktion macht befangen!

BGH, Beschluss vom 21.09.2021 - KZB 16/21

1. Es stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, die mit der Anhörungsrüge geltend gemacht werden kann, wenn das Gericht eine unrichtige Endentscheidung trifft, weil es eine tatsächlich nicht abgegebene prozessuale Erklärung der betroffenen Partei (hier: Rücknahme der Rechtsbeschwerde) unterstellt.*)

2. Es kann die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn ein Richter, der zur Entscheidung über Schadensersatzklagen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot (hier: LKW-Kartell) berufen ist, zuvor im Rahmen seiner Referendarausbildung oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Rechtsanwaltskanzlei tätig war, die von einer an dem Kartell beteiligten Prozesspartei mit der Führung des Rechtsstreits sowie weiterer dazu in Sachzusammenhang stehender Rechtsstreitigkeiten betraut ist, und in diesem Zusammenhang an der Erarbeitung von Schriftsätzen in parallel gelagerten Gerichtsverfahren mitgewirkt hat und bei der außergerichtlichen Beratung in die Klärung übergeordneter Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen derartige zivilrechtliche Ansprüche eingebunden war.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2819
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 23.08.2021 - V ZR 189/17

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2908
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 20.08.2021 - VI ZA 22/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2738
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 19.08.2021 - V ZA 9/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2772; IMRRS 2021, 1015; IVRRS 2021, 0431
ProzessualesProzessuales
Rechtskraftzeugnis kann auch separat erteilt werden!

BGH, Beschluss vom 08.07.2021 - I ZR 196/15

1. Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs nicht nur dann für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses zuständig, wenn gegen ein Berufungsurteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, sondern auch dann, wenn die Wiederaufnahme des durch dieses Berufungsurteil geschlossenen Verfahrens betrieben und das im Wiederaufnahmeverfahren ergangene Urteil wiederum mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten wird.*)

2. Das Rechtskraftzeugnis muss nicht auf einer Ausfertigung der Entscheidung vermerkt werden, deren Rechtskraft bescheinigt werden soll. Es kann auch separat erteilt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2437; IMRRS 2021, 1079; IVRRS 2021, 0457
ProzessualesProzessuales
Wann kann ein Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden?

BGH, Beschluss vom 06.07.2021 - II ZR 97/21

1. Die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.

2. Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich, da die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden.

3. Maßgeblich ist, ob aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln.

4. Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen. Solche Zweifel können sich aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu den Parteien ergeben.

5. Maßgeblich sind die besonderen Umstände des Einzelfalls, die in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2322; IMRRS 2021, 0850; IVRRS 2021, 0365
ProzessualesProzessuales
Wann kann der gesamte Spruchkörper wegen Befangenheit abgelehnt werden?

OVG Sachsen, Beschluss vom 04.05.2021 - 3 C 43/21

1. Die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers als solchen ist grundsätzlich unzulässig, weil nur individuelle, auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können. Werden jedoch Befangenheitsgründe geltend gemacht, die für jeden dem Spruchkörper angehörigen Richter gleichermaßen gelten, ist diesem Erfordernis Genüge getan.

2. Ein Ablehnungsgrund kann regelmäßig nicht auf die Rechtsauffassung oder die Verfahrensweise des Richters gestützt werden. Im Ablehnungsverfahren geht es nur um die (Un-)Parteilichkeit des Richters und nicht um die Richtigkeit seiner Handlungen und Entscheidungen.

3. Ausnahmen sind nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung des Richters sich so weit von den anerkannten - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass die Auslegung des Rechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0690
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 17.02.2021 - V ZB 96/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0562
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 10.02.2021 - VI ZB 66/20, VI ZB 67/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0242
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.12.2020 - VI ZR 136/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0243
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.12.2020 - VI ZR 156/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0244
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.12.2020 - VI ZR 24/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0245
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.12.2020 - VI ZR 885/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0247
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.12.2020 - VI ZR 292/19

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0248
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.12.2020 - VI ZR 312/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0251
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.12.2020 - VI ZR 383/19

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0252
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.12.2020 - VI ZR 40/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0253
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.12.2020 - VI ZR 415/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3402; IMRRS 2020, 1378; IVRRS 2020, 0618
ProzessualesProzessuales
Lange Verfahrensdauer als Ablehnungsgrund?

OLG Dresden, Beschluss vom 19.10.2020 - 4 W 759/20

1. Die Verfahrensdauer lässt für sich genommen keinen Rückschluss auf eine Besorgnis der Befangenheit des Richters zu. Der Vorwurf, das Verfahren werde so gestaltet, dass es in der Sache einer Rechtsschutzverweigerung gleichkomme, kann diese Besorgnis nur begründen, wen sich für eine objektive Partei der Eindruck einer willkürlichen und voreingenommenen Verfahrensweise ergibt.*)

2. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens über eine Richterablehnung entspricht dem Streitwert in der Hauptsache.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2940; IMRRS 2020, 1198; IVRRS 2020, 0532
ProzessualesProzessuales
Sämtliche Richter eines OLG befangen?

BGH, Beschluss vom 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

1. Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 45 Abs. 3 ZPO über das Ablehnungsgesuch einer Prozesspartei, mit dem sämtliche Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 unter 4; BVerwG, Beschluss vom 29.01.2014 - 7 C 13.13, Rz. 7, IBRRS 2014, 3201 = NJW 2014, 953).*)

2. Das im Rechtszug höhere Gericht kann, um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, über ein ihm nach § 45 Abs. 3 ZPO vorgelegtes Ablehnungsgesuch auch dann entscheiden, wenn die abgelehnten Richter - anders als von diesen angenommen - zulässigerweise selbst hierüber hätten entscheiden können (Anschluss an Senatsbeschluss vom 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73, a.a.O. unter 3 m.w.N.).*)

3. Das im Rechtszug höhere Gericht muss - entsprechend dem Zweck des § 45 Abs. 3 ZPO, die Beschlussunfähigkeit des für die Entscheidung über die Ablehnungsgesuche an sich zuständigen Gerichts zu überwinden - nicht über sämtliche Ablehnungsgesuche entscheiden. Es kann sich vielmehr im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, sachangemessen nur über eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen zu befinden. Diese Anzahl kann, insbesondere wenn dies zur Vermeidung einer Verzögerung weiterer bei dem Gericht anhängiger Verfahren und zur Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Gerichts erforderlich erscheint, die zur Wiederherstellung von dessen Beschlussfähigkeit erforderliche Mindestanzahl der Ablehnungsgesuche überschreiten (Anschluss an und Fortführung von Senatsbeschluss vom 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73, a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 22.03.2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12; vom 19.12.2012 - 5 AV 3/12; BVerwG, NVwZ 2016, 253, Rz. 5; jeweils m.w.N.).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2510; IMRRS 2020, 1045; IVRRS 2020, 0447
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag "nach dem Gießkannenprinzig" ist unzulässig!

BGH, Beschluss vom 30.07.2020 - III ZR 100/19

Ein Ablehnungsgesuch, das sich unterschiedslos gegen alle an der Entscheidung beteiligten Richter richtet, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten, aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache oder sonstigen ernsthaften Umständen hergeleitet wird oder sonst erkennbar ist, stellt sich als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig dar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2000; IMRRS 2020, 0846; IVRRS 2020, 0353
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mindermeinungen gehören in Aufsätze, nicht in Urteile!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2020 - 16a W 3/20

1. Stellt ein Richter eine von ihm vertretene Mindermeinung als die nach deutschem Recht allein existierende dar, obwohl ihm die überwiegend vertretene Gegenansicht bekannt ist, stellt er die Rechtslage wissentlich falsch als unumstritten und einhellig dar. Hierdurch verletzt er das Gebot der Sachlichkeit und Fairness. Dies begründet aus Sicht einer vernünftigen Partei einen Umstand i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.*)

2. Eine Spruchkörper übergreifende Verfahrensverbindung ist nach § 147 ZPO gegen den Willen der Parteien nicht möglich, wenn es hierfür keine Grundlage im Geschäftsverteilungsplan gibt. Setzt sich ein Richter hierüber wissentlich hinweg, so begründet dies einen groben Verfahrensfehler, der eine Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO begründen kann.*)

3. Beabsichtigt ein Einzelrichter ein Verfahren dem EuGH vorzulegen, so bringt er hierdurch zum Ausdruck, dass er von einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.S.v. § 348 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO ausgeht. Dies löst eine Pflicht aus, den Rechtsstreit der Kammer zur Entscheidung vorzulegen, ob der Rechtsstreit übernommen wird. Verstößt der Einzelrichter hiergegen erkennbar bewusst, so begründet dies einen groben Verfahrensfehler, der eine Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO begründen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3187
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 16.09.2019 - VI ZR 268/18

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2942
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 20.08.2019 - V ZB 69/19

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2472; IMRRS 2018, 0882; IVRRS 2018, 0362
ProzessualesProzessuales
Überall befangene Richter?

BGH, Beschluss vom 17.07.2018 - VIII ZR 127/17

1. Für ein Ablehnungsgesuch, das gegen einen Richter gerichtet ist, dessen weitere Mitwirkung durch Eintritt in den Ruhestand ohnehin nicht mehr in Betracht kommt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis.

2. Für ein Ablehnungsgesuch, das gegen einen Richter gerichtet ist, der aus dem zuständigen Spruchkörper wegen Wechsels in einen anderen Spruchkörper des Gerichts ausgeschieden ist, besteht ebenfalls kein Rechtsschutzbedürfnis.

3. Beruhte die Vertretung eines urlaubsabwesenden Richters durch einen anderen als den eigentlich zuständigen Richter auf einem Versehen, ist dies nicht geeignet, den Anschein der Befangenheit zu begründen.

4. Die dienstliche Äußerung eines Richters ist dessen Zeugnis, auf das sich der Ablehnende zur Glaubhaftmachung des von ihm behaupteten Ablehnungsgrunds beziehen darf. Sie muss sich daher nicht auf Vorbringen erstrecken, das keiner Glaubhaftmachung bedarf, weil damit ein Ablehnungsgrund offensichtlich schon nicht hinreichend dargelegt ist.

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 50 von 109 [51 bis 100