Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 48/98
12 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1999, 123 | BGH - Rechtskräftiges Urteil gegen den Bürgen: Wie wirkt sich die Verjährung der Hauptschuld aus? |
4 Volltexturteile gefunden |
OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 3 U 182/09
Durch die Ablösung einer Bürgschaft durch ein Darlehen entsteht eine neue Schuld, die von der durch die Bürgschaft ursprünglich abgesicherten Hauptforderung unabhängig ist. Der Darlehensnehmer kann dem Anspruch der Bank aus dem Darlehensvertrag die Verjährung der Hauptforderung mithin nicht mit Erfolg entgegenhalten.*)
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2006 - IX ZR 147/04
1. Die Verjährung des Anspruchs aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO beginnt, sobald die Partei Kenntnis von dem aufhebenden Urteil erlangt hat.*)
2. Ist der Anspruch aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO verjährt, kann die zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Zahlung nicht aus § 852 Abs. 3 a.F. (§ 852 Satz 1 n.F.) BGB zurückverlangt werden; jedoch kommt ein Bereicherungsanspruch aus § 812 BGB in Betracht.*)
3. Eine Prozessbürgschaft, die der Kläger als Sicherheit für die Vollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil beigebracht hat, deckt die Verpflichtung, die zur Abwendung der Vollstreckung geleistete Zahlung zurückzugewähren, auch dann, wenn Ansprüche aus § 717 Abs. 2 ZPO verjährt sind, die Klage jedoch rechtskräftig abgewiesen ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 06.07.2000 - IX ZR 206/99
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7Der Aufwendungsersatzanspruch, den eine Bank infolge ihrer Inanspruchnahme aus einer aufgrund eines Avalkredits übernommenen Bürgschaft gegen den Kunden erwirbt, unterliegt grundsätzlich der kurzen Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 BGB.BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - IX ZR 206/99 - OLG Oldenburg LG Oldenburg*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.11.1998 - IX ZR 48/98
Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen
Der Bürge kann eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) darauf stützen, die verbürgte Hauptforderung sei nach seiner rechtskräftigen Verurteilung verjährt (Bestätigung von BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, WM 1998, 1766, z.V.b. in BGHZ).
Volltext1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann) |
B. Sicherheitseinbehalt |
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |