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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 48/98


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0689
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.11.1998 - IX ZR 48/98

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10 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1999, 123 BGH - Rechtskräftiges Urteil gegen den Bürgen: Wie wirkt sich die Verjährung der Hauptschuld aus?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 0533
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Darlehen ersetzt Bürgschaft: Von Hauptforderung unabhängig!

OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 3 U 182/09

Durch die Ablösung einer Bürgschaft durch ein Darlehen entsteht eine neue Schuld, die von der durch die Bürgschaft ursprünglich abgesicherten Hauptforderung unabhängig ist. Der Darlehensnehmer kann dem Anspruch der Bank aus dem Darlehensvertrag die Verjährung der Hauptforderung mithin nicht mit Erfolg entgegenhalten.*)

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IBRRS 2000, 0689
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.11.1998 - IX ZR 48/98

Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

Der Bürge kann eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) darauf stützen, die verbürgte Hauptforderung sei nach seiner rechtskräftigen Verurteilung verjährt (Bestätigung von BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, WM 1998, 1766, z.V.b. in BGHZ).

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

(1) Verjährung. (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 156-163)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

9. Verjährung (VOB/B § 17 Rn. 191-193)