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Ihre Suche nach Volltext: II ZB 4/11 ergab 4 Treffer in 5 Bereichen.
BGH - Rücknahme der Berufung nach Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO: Terminsgebühr für vorherige anwaltliche Besprechung?
3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 2513; IMRRS 2013, 1386
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und Notare
Berufungsbegründungsfrist läuft noch: Termingebühr für Vergleich
OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2013 - 2 W 134/13
Eine Terminsgebühr nach Nrn. 3202, 3104 VV RVG entsteht für das Berufungsverfahren auch dann, wenn in dem Verfahren auf Vorschlag der Parteien noch während der laufenden Frist zur Berufungsbegründung ein schriftlicher Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird.*)
Verfahrensrecht - Keine Terminsgebühr im PKH-Verfahren ohne mdl. Verhandlung
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - XI ZB 15/11
In Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in denen ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, kann eine Terminsgebühr nicht anfallen.*)
Berufungsrücknahme nach Gerichtshinweis: Terminsgebühr?
BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 4/11
a) Die Terminsgebühr für eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts kann in einem Berufungsverfahren, in dem ein Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO erteilt wird, dann anfallen, wenn die Besprechung bereits vor Erteilung des Hinweises geführt wurde.*)
b) Betrifft eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts mehrere zwischen den Parteien anhängige Verfahren, fällt die Terminsgebühr in jedem der Verfahren gesondert an, berechnet nach den jeweiligen Streitwerten der betroffenen Verfahren.*)