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Ihre Suche nach Volltext: II ZB 4/11 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
BGH - Rücknahme der Berufung nach Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO: Terminsgebühr für vorherige anwaltliche Besprechung?
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 1182; IMRRS 2012, 0863
Prozessuales
Verfahrensrecht - Keine Terminsgebühr im PKH-Verfahren ohne mdl. Verhandlung
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - XI ZB 15/11
In Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in denen ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, kann eine Terminsgebühr nicht anfallen.*)
Berufungsrücknahme nach Gerichtshinweis: Terminsgebühr?
BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 4/11
a) Die Terminsgebühr für eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts kann in einem Berufungsverfahren, in dem ein Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO erteilt wird, dann anfallen, wenn die Besprechung bereits vor Erteilung des Hinweises geführt wurde.*)
b) Betrifft eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts mehrere zwischen den Parteien anhängige Verfahren, fällt die Terminsgebühr in jedem der Verfahren gesondert an, berechnet nach den jeweiligen Streitwerten der betroffenen Verfahren.*)