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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Sachverständigenverfahren
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
5 Beiträge gefunden |
IBR 2023, 487 | BGH - Abschlagzahlungen nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung! |
IBR 2022, 654 | OLG Dresden - Sind unzureichende oder ausweichende Antworten eine Obliegenheitsverletzung? |
IBR 2021, 1012 | OLG Dresden - Feststellungsinteresse trotz möglicher Leistungsklage! |
IBR 2003, 1111 | OLG Schleswig - Verfristung des Anspruchs auf die "Neuwertspitze" einer Brandentschädigung |
IBR 2001, 167 | OLG Stuttgart/BGH - Abnahme: Wann sind Mängel "wesentlich"? |
2 Aufsätze gefunden |
IBR 2018, 1037
52 Volltexturteile gefunden |
OLG Dresden, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 2047/19
1. Die Feststellungsklage gegen einen Gebäudeversicherer ist auch dann zulässig, wenn in den Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe vorgesehen ist.*)
2. Der Austritt von Wasser aus der Zuleitung eines Zahnarztstuhls ist ein versicherter Leitungswasserschaden.*)
3. Ist zwischen den Parteien eines Versicherungsvertrages ein Direktinkasso vereinbart, kommt der Versicherungsnehmer in Verzug, wenn eine qualifizierte Mahnung allein seinem Versicherungsmakler zugeht.*)
VolltextVG Stade, Urteil vom 15.10.2019 - 6 A 1256/14
1. Der Kläger hat weder einen Anspruch auf Bestellung aus der verfahrensmäßigen Behandlung seines Antrags durch die Beklagte noch liegen die Voraussetzungen für seine Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor.*)
2. Das Überprüfungsverfahren der Beklagten unter Beteiligung des Sachverständigenausschusses ist kein Prüfungsverfahren, das streng nach normierten Verfahrensabläufen durchzuführen ist. Vielmehr handelt es sich um ein prüfungsähnliches Verfahren. Der Antragsteller hat daher keinen Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Behandlung seines Antrags durch den Sachverständigenausschuss.*)
3. Die besondere Sachkunde des Antragstellers ist bei jeder Bestellung nachzuweisen. Das gilt auch bei einer bereits früher erfolgten Bestellung.*)
4. Bei der besonderen Sachkunde handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff. Der Bestellungskörperschaft steht kein der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungsspielraum zu. Dabei ist es in erster Linie Sache des Antragstellers, seine besondere Sachkunde nachzuweisen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 27.03.2019 - IV ZR 10/18
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 14.01.2016 - I ZB 50/15
Eine Vereinbarung, mit der die Parteien eines Schiedsverfahrens die Klagbarkeit von Ansprüchen im Schiedsverfahren ausgeschlossen haben, berührt nicht die Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Entscheidung über die Schiedsklage.*)
VolltextLG Braunschweig, Urteil vom 04.08.2015 - 9 O 1494/15
1. Das - örtlich zuständige - OLG hat ohne jede Ausnahme alle Handlungen des staatlichen Gerichts vorzunehmen, ohne dass dafür (weitere) Abgrenzungskriterien nach "sachlichen" Gesichtspunkten (Gegenstand des Schiedsverfahrens und/oder Wert des Streitgegenstandes) aufgestellt wären.
2. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob vorläufige Maßnahmen mit sicherndem Charakter erlassen werden können, da dazu auch die Prüfung nötig ist, ob der Schiedsspruch Bestand haben und in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden wird. Ein inzidentes Exequaturverfahren durch das Landgericht darf es nicht geben.
VolltextOLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2015 - 20 W 19/15
Der Versicherungsfall im Fall von Nässeschäden dauert so lange an, wie Wasser bestimmungswidrig aus der Leitung austritt und versicherte Sachen zerstört oder beschädigt. Es ist mithin nicht darauf abzustellen, wann die erste Rohrundichtigkeit im Sinne einer Erstschädigung eingetreten ist. Ebenso unerheblich ist ein Wechsel des Versicherungsnehmers bei Fortführung des bestehenden Versichrungsverhältnisses.
VolltextOLG Schleswig, Urteil vom 04.06.2015 - 16 U 3/15
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf konkret nachgewiesene befallene Stellen innerhalb der Vertragslaufzeit. Vielmehr hat der Gebäudeversicherer dem Gebäudeeigentümer für den gesamten Schwammbefall des versicherten Gebäudes Versicherungsschutz zu gewähren.
VolltextOLG Köln, Urteil vom 17.03.2015 - 9 U 75/14
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.
VolltextBGH, Urteil vom 10.12.2014 - IV ZR 281/14
Ein Mitarbeiter einer Partei ist kein Sachverständiger im Rahmen des Sachverständigenverfahrens nach A.2.18 AKB.*)
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2014 - 9 U 99/13
1. Erhält der Versicherungsnehmer zum Ausgleich seines Schadens eine Zahlung von einem Dritten, der als Schädiger haftpflichtig ist, so vermindert diese Zahlung den Schaden, welchen der Versicherungsnehmer gegen seinen Schadenversicherer geltend machen kann.*)
2. Eine auf Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers gerichtete Klage kann nur dann Erfolg haben, wenn sich feststellen lässt, dass dem Versicherungsnehmer ein Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen entstanden ist. Lässt sich auch durch eine Beweisaufnahme nicht mehr klären, ob der ursprüngliche Schaden die bereits von einem Dritten erhaltene Zahlung übersteigt, ist die Feststellungsklage unbegründet.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.06.2013 - IV ZR 228/12
Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadenminderungskosten nach § 3 Nrn. 1 und 3 a) AFB 87 setzt nicht voraus, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen seinerseits bereits erbracht oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet hat.*)
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2012 - 9 U 64/11
1. Schaltet der Versicherer in der Wohngebäudeversicherung einen Regulierungsbeauftragten ein, so wird dieser als "Helfer" des Versicherers tätig, und nicht etwa als Berater des Versicherungsnehmers oder als unabhängiger Sachverständiger. Der Versicherer haftet daher in der Regel nicht, wenn der Versicherungsnehmer im Vertrauen auf fehlerhafte Feststellungen des Regulierungsbeauftragten einen Schaden nur unzulänglich beheben lässt.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer kann gemäß §§ 280 Abs. 1, 278 BGB allerdings dann in Betracht kommen, wenn der Regulierungsbeauftragte seine Rolle als "Helfer" des Versicherers überschreitet, wenn er z. B. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung aus der Sicht des Versicherungsnehmers mit verbindlicher Wirkung festlegt, oder wenn er gegenüber dem vom Versicherungsnehmer beauftragten Werkunternehmer fehlerhafte Anweisungen erteilt.*)
VolltextOLG Bremen, Urteil vom 26.09.2011 - 3 U 48/10
1. Beauftragt der Versicherungsnehmer zur Beseitigung eines Brandschadens einen bestimmten Brandsanierer und überlässt diesem zur Durchführung der Arbeiten eine Einbauküche, so stellt deren etwaiges "Verschwinden" beim Brandsanierer mangels der Verwirklichung einer typischen Brandgefahr kein Abhandenkommen infolge eines Brandes im Sinne des § 4 Nr. 1 VGB 2004 und damit keinen Versicherungsfall dar.*)
2. Ebenso wenig haftet der Wohngebäudeversicherer aus §§ 280, 249 ff BGB, aus §§ 280, 249 ff i.V.m. § 278 BGB oder aus § 831 BGB für dieses etwaige "Verschwinden". Das gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Beauftragung des Brandsanierers nachdrücklich empfohlen oder sogar auf die Beauftragung gedrängt hat, sofern keine Gründe bekannt waren, die gegen die Empfehlung sprachen.*)
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 19.05.2010 - 7 U 110/09
1. Das versicherte Risiko des Schneedrucks ist verwirklicht, wenn feststeht, dass das Gewicht des auf dem Dach lastenden Schnees am Einsturz des Daches mitgewirkt hat. Ob das Dach theoretisch nicht mehr standsicher war und jederzeit auch ohne den zusätzlichen Schneedruck hätte einstürzen können, stellt die Mitursächlichkeit demgegenüber nicht in Frage.*)
2. Ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt, dass der Versicherer die in Folge des Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen ersetzt, dann wird damit verdeutlicht, dass der Versicherungsnehmer Ersatz erst und nur dann erhält, wenn er tatsächlich Aufwand gehabt hat, also Aufräumungs- und Abbruchmaßnahmen tatsächlich durchgeführt hat bzw. insoweit Verbindlichkeiten eingegangen ist. Auf der Grundlage eines bloßen Kostenvoranschlags kann die Leistung danach nicht beansprucht werden.*)
VolltextLG Kiel, Urteil vom 28.12.2009 - 3 O 68/07
Gibt die Baubehörde dem Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung auf, den Wohnteil aufgrund einer Einsturzgefahr nicht mehr zu nutzen, und kommt es später aufgrund eines Sturms zu einem Zusammenbruch des Gebäudes, ist der Versicherer aufgrund einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Vorgaben der Behörde nicht gefolgt ist.
VolltextOLG Celle, Urteil vom 24.09.2009 - 8 U 99/09
1. Es liegt keine zur Leistungsfreiheit führende Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung (hier: Brand) vor, wenn die bisherigen Mieter eines Wohnhauses sich in U-Haft befinden, der Vermieter als Versicherungsnehmer sowie von den Mietern beauftragte Personen aber weiterhin durch ihnen zur Verfügung stehende Schlüssel das Haus kontrollieren, die Miete weiter gezahlt wird und noch vor dem Brand durch den Versicherungsnehmer das zuvor aufgebrochene Schloss einer Seiteneingangstür ersetzt wird und wieder funktionstüchtig schließt.*)
2. Zur Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer bei Angabe des Versicherungsnehmers im Antrag, dass die Vorversicherung durch den Versicherungsnehmer gekündigt wurde.*)
3. Zu den Indizien einer Eigenbrandstiftung nach § 61 VVG a. F.*)
4. Für die Neuwertentschädigung fehlt es an der Sicherstellung der Wiederherstellung, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Bau nicht begonnen und auch keinen Bauvertrag abgeschlossen hat, sondern nur ein Angebot vorliegt und eine Abwicklung über ein Treuhandkonto erfolgen soll.*)
BGH, Urteil vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07
§ 69 VVG a.F. steht einer Vereinbarung nicht entgegen, nach der der Käufer eines Grundstücks bereits vor der Eintragung im Grundbuch in den mit dem Verkäufer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag - zunächst neben diesem - eintritt und dadurch einen vom Verhalten des Verkäufers unabhängigen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz erwirbt.*)
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2009 - 7 U 55/08
§ 2 Nr. 3 b ABU 1995, wonach keine Entschädigung geleistet wird, soweit gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen oder zumutbare Schutzmaßnahmen nicht getroffen wurden, stellt eine verhüllte Obliegenheit dar.
VolltextBGH, Beschluss vom 19.11.2008 - IV ZR 341/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Schleswig, Urteil vom 31.07.2008 - 16 U 10/08
Bei der Gebäudeversicherung wird nach § 3 Nr. 1 a) VGB 2002 nur der Mietausfall für Wohnungen ersetzt, die zur Zeit des Versicherungsfalls tatsächlich vermietet sind.*)
VolltextBGH, Urteil vom 06.12.2006 - IV ZR 34/05
1. Nach § 12 Abs. 1 VVG beginnt die Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden, für jede dieser Leistungen gesondert zu laufen. Die Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen beginnt deshalb nicht zugleich mit der Hauptforderung zu laufen, sondern erst nach Ende des Jahres, in welchem der jeweilige Zins angefallen ist.*)
2. Auf eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach die Versicherungsleistung so lange verweigert werden kann, wie gegen den Versicherungsnehmer ein Ermittlungsverfahren aus Gründen geführt wird, die für den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind (hier: § 22 Nr. 5 b der Bedingungen für Gebäudeversicherung von Geschäften und Betrieben - BG 98), kann sich der Versicherer nach einer endgültigen Leistungsablehnung nicht mehr berufen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZR 200/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 05.07.2006 - IV ZR 105/05
1. § 19 (1) Satz 3 VHB 98 räumt dem Versicherungsnehmer das unbefristete Recht ein, vom Versicherer einseitig die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens auch zu den tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchsgrundes zu verlangen.*)
2. Solange der Versicherungsnehmer dieses Recht noch nicht verloren hat, ist es dem Versicherer verwehrt, die Leistungsablehnung mit einer Belehrung zu verbinden, die die Frist des § 12 Abs. 3 VVG in Lauf setzt.*)
VolltextOLG Köln, Urteil vom 28.10.2005 - 9 U 146/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 12.04.2005 - 12 U 251/04
Zum Nachweis eines Sturmschadens ist es nicht erforderlich, dass der Beweis für ein direktes Auftreffen einer Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf das versicherte Gebäude erbracht wird.*)
VolltextOLG Schleswig, Urteil vom 18.02.2005 - 14 U 99/04
1. Der Architekt muss Abbrucharbeiten in der Regel nicht persönlich überwachen. Etwas anderes gilt dann, wenn der Architekt beauftragt ist, mit dem Feuerversicherer den Brandschaden zu regulieren, und bei der mit dem Versicherer getroffenen Schadensfeststellung ein Restwert des Gebäudes ermittelt wird, der beim Wiederaufbau verwendet werden soll.
2. Ist dem Architekten neben der Überwachung des Abbruchs auch die Brandschadensregulierung mit dem Feuerversicherer übertragen, beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Überwachung der Abbrucharbeiten frühestens mit der abschließenden Verhandlung mit dem Feuerversicherer.
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2003 - 16 W 146/02
1. Die „Neuwertspitze“ einer Brandentschädigung kann auch an den Ersteher in der Zwangsversteigerung abgetreten werden, wenn sie beim Schuldner verblieben ist.
2. Der Versicherer beruft sich nicht rechtsmissbräuchlich auf den Ablauf der Dreijahresfrist des § 15 Nr. 4 VGB 88 im Rahmen der strengen Wiederherstellungsklausel, wenn die von ihm verursachten Verzögerungen auf seine Wahrnehmung berechtigter Interessen zurückzuführen sind.
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2001 - 4 U 147/00
1. Der Senat neigt dazu, die Sicherheitsvorschrift des § 9 Nr. 2 b VGB 62, in nicht benutzten Gebäuden die Wasserleitungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten, nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass sie nicht nur Schäden durch Nichtbeheizen während der Frostperiode vorbeugen soll, sondern auch Schäden durch Vandalismus oder Materialermüdung zu allen Jahreszeiten.*)
2. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschrift tritt abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG nach § 9 Nr. 1 Satz 2 VGB 62 nur ein, wenn der Versicherer den Beweis eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens des Versicherungsnehmers einschließlich seiner Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der Sicherheitsvorschrift führt.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschrift während der Sommerzeit.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 77/99
1. Der Versicherer ist aus einer Gebäude- sowie Geschäftsversicherung, die eine Versicherung gegen Sturmschäden nach den AStB 68 einschließt, bezüglich des Inhaltsschadens und der Kosten der Ermittlung des Schadens an den in einer Halle in Kartons und Kisten eingelagerten Waren im Wert von angeblich 3 Mio. DM wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensminderung nach § 12 Nrn. 1 b, 3 AStB i. V. m. §§ 62, 6 Abs. 3 VVG leistungfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Sturmschaden an dem Ziegeldach, durch das ungehindert Wasser in die Halle eindringen kann, nicht unverzüglich von sich aus für eine provisorische Abdichtung des Dachs und Trocknungsmaßnahmen sorgt, sondern sich mit der unzureichenden Teilabdeckung der durchnässten Kartons mit Folien begnügt.*)
2. Die Leistungspflicht des Versicherers aus der Gebäudeversicherung für die Kosten der Reparatur des Dachs wird dadurch nicht berührt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 01.06.1994 - XII ZR 227/92
1. Zur Anwendbarkeit der §§ 145 ff. BGB bei Verhandlungen aufgrund einer Anpassungsklausel für Erbbauzins.*)
2. Schweigen bedeutet im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Zustimmung.
VolltextBGH, Urteil vom 28.06.1993 - II ZR 99/92
1. Das Sachverständigenverfahren nach Nr. 8.2 ADS Güterversicherung 1973/1984 bezieht sich lediglich auf Ursache oder Höhe des Schadens; Aussagen über die Höhe der Versicherungsleistung oder über Rechtsfragen liegen außerhalb der Zuständigkeit der Sachverständigen und binden die Parteien nicht.*)
2. Zur Frage, ob es gegen das Bereicherungsverbot verstößt, in der Transportversicherung als Versicherungswert des noch nicht verkauften Gutes dessen Verkaufspreis anzusetzen.*)
VolltextOLG Hamburg, Urteil vom 19.06.1991 - 4 U 18/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 07.11.1990 - IV ZR 201/89
1. Mit der Klausel: "Läßt der Ansprucherhebende die unter Nr. 2 genannte Frist verstreichen, ohne daß er entweder die Entscheidung des Ärzteausschusses verlangt oder Klage erhebt, so sind weitergehende Ansprüche, als sie von der Gesellschaft anerkannt sind, ausgeschlossen", weicht ein Versicherer zum Nachteil seiner Versicherungsnehmer von § 12 III VVG ab. Er kann sich gem. § 15a VVG nicht auf diese Klausel berufen.*)
2. Verbindet der Versicherer seine Leistungsablehnung mit der Erklärung, über Meinungsverschiedenheiten könne nur im Klagewege befunden werden, so setzt er mit einer Belehrung, die den Wortlaut der unter Nr. 1 zitierten Klausel hat, die Frist des § 12 III VVG nicht in Lauf.*)
VolltextBGH, Urteil vom 04.05.1988 - IVa ZR 286/86
Da § 15 Abs. 2 c AFB und § 15 Abs. 2 e VHB 74 unwirksam sind, kann sich der Versicherer auf eine Vereinbarung über die Teilung der Kosten des Sachverständigenverfahrens nur dann berufen, wenn er vorher den Versicherungsnehmer über die Rechtslage aufgeklärt hat oder wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluß der Vereinbarung erwiesenermaßen die Rechtslage kannte, die ohne die Vereinbarung bestünde (Ergänzung zu BGHZ 83, 169).*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.01.1988 - II ZR 142/87
Zum Umfang der Bindung des Obmanns in dem zur Feststellung der Schadenshöhe durchgeführten Sachverständigenverfahren an die Schadenstaxen der von den einzelnen Parteien ernannten Sachverständigen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 06.12.1978 - IV ZR 129/77
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Berufung des Versicherers auf die Ausschlussfrist zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der durch Brand zerstörten Sachen gegen Treu und Glauben verstößt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.06.1976 - IV ZR 84/75
Auch nach § 13 Ziff. 1 c AFB ist der Versicherungsnehmer nur insoweit zur Auskunft verpflichtet, als der Versicherer, dessen Regulierungsbeauftragter oder ein von ihm beauftragter Sachverständiger von ihm Auskunft verlangen.Die Auskunftsobliegenheit nach § 13 Ziff. 1 c AFB umfaßt nicht Auskünfte an Sachverständigenkommissionen (§ 15 AFB) oder deren Mitglieder.*)
VolltextBGH, Urteil vom 21.12.1964 - II ZR 15/63
Das Verlangen des Versicherungsnehmers, der Versicherer solle den Unterschied zwischen der Versicherungssumme und dem Erlös der öffentlichen Versteigerung des Schiffs zahlen, weil das Schiff reparaturunwürdig sei (§ 77 ADS), schließt den Anspruch des Versicherungsnehmers gemäß § 75 Abs. 5 ADS auf Ersatz des festgestellten Schadens ohne Ausbesserung des Schiffs wegen dessen Veräußerung nicht aus, solange nicht die Sachverständigen die Reparaturunwürdigkeit festgestellt haben oder der Versicherer sich mit der Regulierung nach § 77 ADS einverstanden erklärt hat.Ist das Gutachten der Sachverständigen gemäß § 75 Abs. 5 ADS erkennbar unvollständig, so kann jede Partei seine Ergänzung bezüglich der nicht behandelten Punkte verlangen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.11.1962 - II ZR 207/60
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 31.01.1957 - II ZR 216/55
1. Die nach § 64 VVG, § 15 AFB grundsätzlich bindende Wirkung der Schadensfeststellung im Sachverständigenverfahren wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der von der einen Partei ernannte Sachverständige für sie schon in anderen Fällen Gutachten erstattet hatte und auch im Streitfall selbst bereits im Schadenregulierungsverfahren tätig gewesen war. (amtlicher Leitsatz)*)
2. Die Schiedsgutachter sind nicht gehindert, sich im Sachverständigenverfahren der Hilfe eines anderen Sachverständigen zu bedienen, wenn ihre eigene Sachkunde zur Beurteilung von Einzelfragen nicht ausreicht. (amtlicher Leitsatz)*)
3. Die Frage, ob eine schiedsgutachtliche Schadensfeststellung offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht, ist allein aufgrund der schon bei Abgabe des Gutachtens vorliegenden Erkenntnismittel zu beurteilen. (amtlicher Leitsatz)*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat?
(25.03.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16) entschied, daß ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen läßt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
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Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat
(07.11.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16) entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
mehr… IBR 2018, 358 BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16
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Am 1. Mai 2000 tritt das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ (Bundesgesetzblatt I/2000, 339) in Kraft. Im folgenden Interview werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt und bewertet.
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ABN 1995 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)
§ 15Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)
ABN 2005 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)
§ 15Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.2005)
ABU (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen)
§ 15Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff) |
A. Allgemeines zur Abnahme |
VI. Abnahmewirkungen |
3. Verlust von Gewährleistungs- und Vertragsstrafenansprüchen bei fehlendem Vorbehalt |
a) Verlust von Gewährleistungsrechten; Vorbehalt |
bb) Erklärung des Vorbehalts bei Abnahme |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |