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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Sachverständigenverfahren
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1 Beitrag gefunden |
IBR 2001, 167 | OLG Stuttgart/BGH - Abnahme: Wann sind Mängel "wesentlich"? |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2010, 3561; IMRRS 2010, 2604
Mit Beitrag
Bauvertrag
Bauleistungsversicherung - Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2009 - 7 U 55/08
§ 2 Nr. 3 b ABU 1995, wonach keine Entschädigung geleistet wird, soweit gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen oder zumutbare Schutzmaßnahmen nicht getroffen wurden, stellt eine verhüllte Obliegenheit dar.
Volltext1 Nachricht gefunden |
Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker
Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat
(07.11.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16) entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
mehr… IBR 2018, 358 BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16
Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat
(07.11.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16) entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
mehr… IBR 2018, 358 BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16
1 Interview gefunden |
IBR 2000, 247: Was bringt das neue Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen?
Am 1. Mai 2000 tritt das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ (Bundesgesetzblatt I/2000, 339) in Kraft. Im folgenden Interview werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt und bewertet.
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Am 1. Mai 2000 tritt das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ (Bundesgesetzblatt I/2000, 339) in Kraft. Im folgenden Interview werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt und bewertet.
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8 Normen gefunden |
ABN 1995 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)
§ 15Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)
ABN 2005 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)
§ 15Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.2005)
ABU (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen)
§ 15Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff) |
A. Allgemeines zur Abnahme |
VI. Abnahmewirkungen |
3. Verlust von Gewährleistungs- und Vertragsstrafenansprüchen bei fehlendem Vorbehalt |
a) Verlust von Gewährleistungsrechten; Vorbehalt |
bb) Erklärung des Vorbehalts bei Abnahme |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |