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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 0384; IMRRS 2014, 0186
Mit Beitrag
Prozessuales
Zuständiges Gericht bei Streit zwischen Mitmietern?
OLG München, Beschluss vom 08.08.2013 - 34 AR 219/13
Zwar ist für Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis das Amtsgericht ausschließlich zuständig. Bei Streitigkeiten in Bezug auf die gemeinsame Nutzung einer Wohnung und das Aufbringen der Miete zwischen zwei Personen, die als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammen gelebt haben, ist die Streitwerthöhe entscheidend, denn es handelt sich nicht um eine Streitigkeit zwischen sich im Mietverhältnis gegenüberstehenden Parteien.