Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Ã-ffentliches Baurecht

7196 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 1090
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulässigkeit von Hersteller-Direktverkaufszentren

BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05

1. Wenn über den Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplans wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Komplexität der durch den Plan aufgeworfenen Fragen nicht innerhalb der Regelfrist von drei Monaten entschieden werden kann, liegt ein wichtiger Grund im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 2 BauGB für eine Fristverlängerung vor.*)

2. Die höhere Verwaltungsbehörde darf einen Flächennutzungsplan, der einem während des Genehmigungs- oder des sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens in Kraft getretenen Ziel der Raumordnung widerspricht, nicht genehmigen. Daher darf sie hierzu auch nicht verpflichtet werden.*)

3. Gehen die städtebaulichen Auswirkungen von Hersteller-Direktverkaufszentren insbesondere wegen der Größe dieser Betriebe, der Zentrenrelevanz ihres Kernsortiments und der Reichweite ihres Einzugsbereichs über die Auswirkungen der üblichen Formen des großflächigen Einzelhandels hinaus, kann es gerechtfertigt sein, sie landesplanerisch einer im Vergleich zum sonstigen großflächigen Einzelhandel strengeren Sonderregelung zu unterwerfen und nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten zuzulassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1086
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unzulässiger Unterstand aus Holz im Außenbereich

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2006 - 2 L 223/04

Wochenendhäuser sind als nicht zu Dauerwohnzwecken bestimmte Gebäude keine ortsteilsfähigen Bauten im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1984 - 4 C 55.81 - NJW 1984, 1576).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1083
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unzulässiges Wohngebäude im Außenbereich

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2006 - 2 L 222/04

Wochenendhäuser sind als nicht zu Dauerwohnzwecken bestimmte Gebäude keine ortsteilsfähigen Bauten im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1984 - 4 C 55.81 - NJW 1984, 1576).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1082
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Nachwirkende Prägung"

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.02.2006 - 2 L 912/03

1. Eine nicht mehr vorhandene Bebauung kann für eine gewisse Zeit derart fortwirken, dass ein Grundstück nach Beseitigung der Bebauung seine Innenbereichsqualität noch behält. Die Prägung dauert fort, solange mit einer Wiederbebauung oder einer Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen ist. Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34). Bei einer Zeitspanne von mehr als 60 Jahren ist die zeitliche Grenze jedenfalls überschritten.*)

2. Eine solche "nachwirkende Prägung" umfasst nur den Bereich, auf dem sich der alte Baubestand befunden hatte.*)

3. Zur Bedeutung von Baulichkeiten zu Freizeitzwecken und topografischer Verhältnisse für die Reichweite des Bebauungszusammenhangs.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1035
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verfahrensrecht - Streitwert bei Errichtung einer Windkraftanlage

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2006 - 5 S 2516/05

Auch für den Fall, dass für die Errichtung einer Windkraftanlage eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist, erscheint es angemessen, den Streitwert einer Verpflichtungsklage mit 10 % der Herstellungskosten anzusetzen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 - NVwZ 2002, 1112 - DVBl 2002, 706).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1034
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarliche Abwehrrechte gegen Konsulatsbau?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2006 - 5 S 1848/05

1. Gegen die Baugenehmigung zur Nutzung eines Gebäudes als (hier: türkisches) Konsulat kann ein Nachbar weder bauplanungsrechtlich im Rahmen einer erteilten Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und des Rücksichtnahmegebots nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO noch bauordnungsrechtlich über § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO erfolgreich einwenden, dass die Gefahr terroristischer Anschläge bestehe (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.06.2004 - 5 S 1263/04 - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren).*)

2. Eine Aufhebung der Baugenehmigung kann der Nachbar auch nicht unter Berufung auf eine aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitende staatliche Schutzpflicht verlangen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1009
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausschluss von Windenergieanlagen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.2006 - 8 A 11309/05

Eine Gemeinde hat als Ausfluss ihrer Planungshoheit das Recht, Bauvorhaben, die nicht mit § 35 BauGB in Einklang stehen, abzuwehren.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1005
ImmobilienImmobilien
Abbruchgenehmigung für denkmalgeschütztes Haus?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2006 - 10 B 2119/05

1. Das Vorliegen einer bestandskräftigen Abbruchgenehmigung (§§ 63 Abs. 1, 75 BauO NRW) steht einer denkmalrechtlichen vorläufigen Unterschutzstellung (§ 4 DSchG NRW) des von der Abbruchgenehmigung erfassten mutmaßlichen Denkmals nicht grundsätzlich entgegen.*)

2. Die Voraussetzungen für eine Anordnung, dass das mutmaßliche Denkmal vorläufig als eingetragen gilt (§ 4 Abs. 1 DSchG NRW), sind im Interesse einer effektiven Sicherung gefährdeter Denkmäler großzügig zu handhaben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0987
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarschutz im Bereich der Genehmigungsfreistellung

OVG Saarland, Beschluss vom 13.03.2006 - 2 W 37/05

1. Im Rahmen der Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO 2004) für (generell) Gebäude bis zur Gebäudeklasse 3 (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 LBO 2004) in qualifiziert beplanten Bereichen (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 LBO 2004) sind die sich aus den uneingeschränkt anwendbar bleibenden materiell-rechtlichen Vorschriften ergebenden Abwehrrechte des Nachbarn gegebenenfalls durch eine auf die Einstellung der Bauarbeiten zielende Regelungsanordnung nach Maßgabe des § 123 Abs. 1 VwGO vorläufig sicherungsfähig. Beurteilungsgegenstand für den Antrag auf Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörde zur Einstellung von Bauarbeiten ist die tatsächlich ausgeführte bauliche Anlage. Die bisweilen gravierenden wirtschaftlichen Folgen verzögerter Baufertigstellung infolge einer Baueinstellung sind in Fällen, in denen ein Bauherr auf der Grundlage einer kraft Bundesrechts (§ 212a BauGB) sofort vollziehbaren Baugenehmigung trotz Kenntnis des Vorliegens von Nachbarrechtsbehelfen (rechtmäßig) mit der Verwirklichung seines Vorhabens begonnen hat, eine vom Bauherrn bei seinen Planungen zu berücksichtigende Folge. Diese Erwägungen müssen erst recht für den Bereich des genehmigungsfreien Bauens (§ 63 LBO 2004) gelten, dessen Einführung und Erweiterung eine stärkere -und ausdrücklich so gewollte - Betonung der Eigenverantwortlichkeit des Bauherrn für die Einhaltung des materiellen Rechts beinhaltet. Die Bauaufsichtsbehörde ist nach der unverändert umfassenden gesetzlichen Aufgabenbeschreibung in § 57 Abs. 2 LBO 2004 (vormals: § 62 Abs. 2 LBO 1996) durch eine Genehmigungsfreistellung des Vorhabens nicht davon entbunden, gegebenenfalls schon bei der "Errichtung" solcher baulichen Anlagen über die Einhaltung der materiellen Vorschriften insbesondere des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts zu "wachen" und daher gegebenenfalls verpflichtet, (auch schon) zur Verhinderung der Schaffung nachbarrechtswidriger Zustände tätig zu werden. Für den Nachbarschutz ist es nicht von Bedeutung, ob der Bauherr, die Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde das konkrete Vorhaben der Beigeladenen hinsichtlich der anlagenbezogenen Anforderungen (§ 63 Abs. 1 LBO 2004) und in Bezug auf das Vorliegen der rechtlichen Vorgaben des § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 LBO 2004 zutreffend dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zugeordnet haben. Aus dem Nichtvorliegen dieser Anforderungen allein ließe sich eine Nachbarrechtsverletzung nicht herleiten. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss eine von der Gemeinde nach Maßgabe des § 68 Abs. 3 LBO 2004 für den genehmigungsfreigestellten Bereich selbständig zu erteilende Befreiung im Erklärungsinhalt eindeutig sein (hier verneint für die bloße Anbringung eines amtlichen Stempels mit Unterschrift auf einem von dem Bauherrn vorgelegten Befreiungsantrag/Vordruck).*)

2. Der Eintritt der Befreiungsfiktion gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 LBO 2004 setzt den Eingang eines vollständigen Befreiungsantrags voraus. Der nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauVorlVO 2004 hierfür geltenden Forderung des Verordnungsgebers nach einer Angabe von Gründen genügt ein formelhafter Hinweis in Befreiungsanträgen auf "architektonische Gründe" jedenfalls für eine beabsichtigte Nichteinhaltung einer Begrenzung der Wohnungszahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) nicht.*)

3. Ein betroffener Nachbar kann im Falle der Erteilung einer Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans in einem Rechtsbehelfsverfahren mit Erfolg das Nichtvorliegen der objektiv-tatbestandlichen Befreiungsvoraussetzungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) einwenden.*)

4. Zu der Frage des nachbarschützenden Charakters einer Festsetzung über Begrenzung der Wohnungszahl auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB (hier auf zwei) im Falle der Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 14 Wohneinheiten.*)

5. Ein Abwehranspruch des Nachbarn auf der Grundlage der Wohnungszahlbegrenzung setzt zwingend voraus, dass er sich selbst an die Festsetzung hält.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0974
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fehlerhafte Schlussabnahme durch Bauordnungsbehörde

LG Bonn, Urteil vom 15.03.2006 - 1 O 552/04

1. Die Amtspflichten zur Durchführung der Bauzustandsbesichtigungen gem. § 82 BauO-NW sind drittschützend im Sinne des § 839 BGB.*)

2. Im Hinblick auf § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB kommt bei einer nur fahrlässigen Verletzung dieser Amtspflicht eine Haftung der Körperschaft, deren Beamten die Bauaufsicht obliegt, nur in Betracht, wenn dem Verletzten andere Schuldner (Bauherr, Architekten, ausführende Unternehmen, Eigentümer) nicht mehr zur Verfügung stehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0961
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.08.2005 - 5 S 2363/04

1. Bei einer Erweiterung der Verkaufsfläche eines bereits großflächigen und auch bisher schon die Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO auslösenden Lebensmittelsmarkts von 748 m² auf etwa 1000 m² können bodenrechtliche Belange im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BauGB berührt werden.*)

2. Wird ein Lebensmittelmarkt, der bereits jetzt großflächig ist und die Regelvermutungsgrenze des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO überschreitet, lediglich erweitert, begründet dies für sich noch keinen Anhaltspunkt im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO dafür, dass Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht vorliegen (im Anschluss an Senatsurt. v. 22.07.2004 - 5 S 1205/03 -).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0960
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Übergeleiteter Bebauungsplan

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.12.2005 - 5 S 1847/05

1. Eine in einem nach dem alten badischen Straßenrecht (Ortsstraßengesetz von 1908) festgestellte Bau- und Straßenflucht entspricht einer Baulinie im Sinn von § 23 Abs. 2 Satz 1 BauNVO. Sie regelte nicht, in welcher Tiefe ein Grundstück bebaut werden durfte. Nur mit diesem Inhalt konnte sie bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 als eine bauplanerische Festsetzung übergeleitet werden.*)

2. Auch das alte badische Baurecht (Badische Landesbauordnung 1935) kennt - anders als das alte württembergische Recht (Senatsurt. v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 -) - keine der Überleitung fähige Regelung, welche die rückwärtige Bebaubarkeit von Grundstücken in Anknüpfung an eine nach Ortsstraßenrecht festgestellte Bau- und Straßenflucht bestimmte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0959
ImmobilienImmobilien
Erschließungsbeitrag

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.2005 - 3 A 3028/01

1. Ein Grundstück, für das der maßgebliche qualifizierte Bebauungsplan keine überbaubaren Grundstücksflächen festsetzt, ist nicht deshalb Bauland im Sinne von § 133 Abs. 1 BauGB, weil auf ihm gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO die Errichtung untergeordneter Nebenanlagen i.S.v. § 14 Abs. 1 BauNVO zugelassen werden kann; denn eine Grundstücksnutzung, auf deren Realisierung kein Rechtsanspruch besteht, rechtfertigt es nicht, den Eigentümer dieses Grundstücks zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen.*)

2. Die Bebauung eines Grundstücks aufgrund einer rechtswidrigen Baugenehmigung (hier: Genehmigung eines „Gartenhauses“ und eines „Gartenpavillons“, als „Nebeneinrichtungen“ i.S.v. § 14 Abs. 1 BauNVO, denen die hierfür erforderliche „räumlich-gegenständliche“ Unterordnung fehlt) rechtfertigt nicht den Schluss auf dessen Baulandeigenschaft i.S.v. § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0958
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Krematorium in Gewerbegebiet

BVerwG, Beschluss vom 20.12.2005 - 4 B 71.05

Ein Krematorium für menschliche Leichen ist jedenfalls dann, wenn es über einen Raum für eine Einäscherungszeremonie verfügt, nicht in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig. Ob es als Anlage für kulturelle Zwecke ausnahmsweise zulässig ist, bleibt offen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0957
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erweiterung eines Schweinestalls neben Wohnhaus

BVerwG, Beschluss vom 11.01.2006 - 4 B 81.05

1. Der Bauherr kann eine verbindliche Erklärung abgeben, die Baugenehmigung nicht auszunutzen, so dass dadurch eine Verletzung der Rechte des Nachbarn im Einzelfall ausscheiden kann. Nichts anderes kann gelten, wenn der Bauherr verbindlich erklärt, von der Baugenehmigung nur in einer Weise Gebrauch zu machen, die eine Verletzung der Rechte des Nachbarn ausschließt.

2. Sofern nicht die vorhandenen Immissionen bereits die Grenze des schweren und unerträglichen Eingriffs überschreiten und auch die Voraussetzungen des § 22 BImSchG nicht vorliegen, ist bei der Erweiterung eines legalen Betriebes nur zu prüfen, ob eine Verschlechterung der Immissionslage zu erwarten ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0948
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beseitigung eines Carports

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.03.2006 - 9 LA 365/03

Der um das Dach reduzierte Carport stellt keine baugenehmigungsfreie Pergola dar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0947
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft

OVG Saarland, Beschluss vom 20.02.2006 - 3 W 21/05

1. Zwischen § 10 Abs. 1 SNG und Absatz 2 dieser Bestimmung besteht kein Regel-/Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne, dass Einwirkungen auf Natur und Landschaft, die keinen der in § 10 Abs. 2 SNG ausgeführten Tatbestände erfüllen, nur ausnahmesweise als Eingriff qualifiziert werden können.*)

2. Mit der Positivliste des § 10 Abs. 2 SNG soll die Handhabung des Gesetzes durch die Verwaltung erleichtert werden, indem ihr bei Vorliegen eines der dort aufgeführten Tatbestände (im Regelfall) eine Einzelfallprüfung anhand der Kriterien des § 10 Abs. 1 SNG erspart wird.

3. Durch das Landwirtschaftsprivileg des § 10 Abs. 3 SNG ist nur die "tägliche Wirtschaftsweise" des Landwirts geschützt, nicht jedoch die Bodenertragsnutzung vorbereitende Maßnahmen wie das Einplanieren des Geländes.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0945
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Akteneinsicht im Planfeststellungsverfahren

VGH Hessen, Beschluss vom 04.01.2006 - 12 Q 2828/05

1. Bei dem Begehren auf Akteneinsicht in die Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main entstanden sind, handelt es sich um eine Streitigkeit im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof im ersten Rechtszug zu entscheiden hat.*)

2. Das Recht, im Planfeststellungsverfahren Einwendungen erheben und diese in einem Erörterungstermin substantiell erörtern zu können, wird durch den Anspruch auf Umweltinformationen nach der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 mit der rechtlichen Konsequenz erweitert, dass die Betroffenen, die zur Erhebung von Einwendungen befugt sind, bei der Begründung und Erörterung dieser Einwendungen auf den bei der Planfeststellungsbehörde, der Anhörungsbehörde oder sonstigen Behörden vorhandenen Akteninhalt mit Umweltdaten zurückgreifen können.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0923
ImmobilienImmobilien
Hinterliegergrundstück zu Straßenausbaubeiträgen verpflichtet?

VGH Hessen, Beschluss vom 09.11.2004 - 5 TG 2850/04

Ein sogenanntes Hinterliegergrundstück ist zu Straßenausbaubeiträgen gemäß § 11 Abs. 1, 3 KAG heranzuziehen, wenn eine Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße für das Grundstück besteht. Werden Hinterlieger- und Anliegergrundstück bei Eigentümeridentität als einheitliches Firmengelände genutzt, sind diese Voraussetzungen erfüllt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0922
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum

OVG Sachsen, Urteil vom 17.03.2005 - F 7 D 17/04

Ein Verfahren nach § 64 LwAnpG zur Neuordnung getrennten Gebäude- und Grundeigentums ist auf Antrag eines im Grundbuch Eingetragenen durchzuführen. Es ist nicht Aufgabe der Flurneuordnungsbehörde, über streitige Eigentumsverhältnisse zu entscheiden, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragungen im Grundbuch sind solange maßgebend, bis der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs erbracht ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0921
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Ausweisung von Windkraftanlagen im Teilregionalplan

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2005 - 5 S 2124/04

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Urt. v. 12.06.1984 - 5 S 2397/83 - VBlBW 1985, 25) fest, dass eine Gemeinde die Prüfung der Gültigkeit einer in ihrem Gemeindegebiet geltenden Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO stets beantragen kann, wenn sie die Vorschrift als Behörde zu beachten hat.*)

2. Ein Verfahren zur Aufstellung, Fortschreibung oder sonstigen Änderung eines Regionalplans ist im Sinne der Übergangsvorschrift des Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und anderer Gesetze vom 08.05.2003 (GBl. S. 205, ber. S. 320) erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung des Regionalplans im Staatsanzeiger abgeschlossen (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.2005 - 3 S 1545/04 -).*)

3. Legt ein Regionalverband aus sachlichen Gründen einen oder mehrere Standorte für raumbedeutsame Windkraftanlagen auf dem Gebiet einer Gemeinde fest, kann sich diese dagegen nicht erfolgreich mit dem Einwand wehren, für die meisten Gemeinden im Verbandsgebiet seien Ausschlussgebiete festgelegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0885
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Inanspruchnahme privater für öffentliche Flächen

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.12.2005 - 10 D 64/03

An die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen auf privaten Grundstücken sind im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG hohe Anforderungen zu stellen. Die Schaffung eines übergeordneten innerstädtischen Fuß- und Radwegenetzes auf öffentlichen Grünflächen kann eine derartige Inanspruchnahme privater Flächen rechtfertigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0884
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bauland-Verkauf an Einheimische: Gemeinde handelt als Unternehmer

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.01.2006 - 3 U 150/05

1. Nach Umsetzung der Verbraucherrichtlinie RL 93/13/EG vom 05. April 1993 in inländisches Recht richtet sich die Inhaltskontrolle von zwischen Gemeinden und Privatleuten geschlossenen städtebaulichen Verträgen, die eine verbilligte Abgabe von Bauland an Einheimische beinhalten (sog. Einheimischenmodell), bei Mehrfachverwendung nicht mehr allein nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB, sondern auch nach den Vorschriften des AGB-Gesetzes, weil die Gemeinde beim Verkauf von Bauland als Unternehmer im Sinne des § 24 a AGBG (jetzt: § 310 Abs. 3 BGB) handelt (Anschluss an BGH NJW 2003, 888).*)

2. Die Vereinbarung einer Zahlpflicht in Höhe der Differenz zwischen dem verbilligten Verkaufspreis und dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Veräußerung durch die Gemeinde für den Fall der Weiterveräußerung vor Ablauf einer bestimmten Frist kann gegen §§ 9, 11 Nr. 5 lit. b AGB-Gesetz (jetzt: §§ 307, 309 Nr. 5 lit. b BGB) verstoßen, wenn das mögliche Fallen der Grundstückspreise und eine Weiterveräußerung an Einheimische nicht berücksichtigt sind sowie der Gemeinde im Vertrag zusätzlich noch ein Wiederkaufrecht eingeräumt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0858
ImmobilienImmobilien
Was umfassen Straßenreinigungsgebühren?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2006 - 7 A 11436/05

1. Der Begriff des „erschlossenen Grundstücks“ nach § 17 Abs. 3 Satz 2 LStrG, der die Straßenreinigungsgebührenpflicht auslöst, ist nicht mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff gleichzusetzen.*)

2. „Erschlossen“ im Sinne des Straßenreinigungsrechts ist ein Grundstück, wenn die Anlage rechtlich und tatsächlich einen Zugang eröffnet, der eine innerorts übliche wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ermöglicht (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232).*)

3. Für die straßenreinigungsrechtliche Erschließung ist nicht zugleich neben der so genannten Sekundärerschließung durch einen gewöhnlich für Kraftfahrzeuge nicht befahrbaren Wohnweg eine Primärerschließung durch eine mit Kraftfahrzeugen befahrbare Straße erforderlich.*)

4. Wohnwege sind selbständige Erschließungsanlagen im Sinne des Straßenreinigungsrechts, wenn sie aufgrund ihrer Länge oder des planungsrechtlichen Zusammenhangs mit einem Gesamtsystem der inneren Erschließung eines Wohngebiets ein gewisses selbständiges Gewicht haben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0857
ImmobilienImmobilien
Wer muss Straßenreinigungsgebühren zahlen?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2006 - 7 A 11037/05

1. § 17 Abs. 3 Satz 2 LStrG Rheinland-Pfalz, wonach die Gemeinde die Eigentümer oder Besitzer der an die Straße angrenzenden sowie der durch die Straße erschlossenen Grundstücke zu den ihr durch die Straßenreinigung entstehenden Kosten heranziehen kann, gibt ihr das Wahlrecht, durch satzungsrechtliche Bestimmung den Kreis der Gebührenschuldner auf die angrenzenden Grundstücke zu beschränken und von der Heranziehung der so genannten Hinterlieger abzusehen.*)

2. Der Anteil des Einrichtungsträgers, den dieser gemäß § 17 Abs. 3 Satz 4 LStrG "für die Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr" zu übernehmen hat (so genannter Gemeindeanteil) ist selbst dann noch angemessen, wenn er auch für Straßen mit sehr starkem Durchgangsverkehr (hier Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße) auf 30 v.H. begrenzt ist.*)

3. Eine satzungsrechtliche Regelung, die eine Gebührenermäßigung für die Unterbrechung der Reinigungsleistung erst ab einem zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Monaten vorsieht, ist noch mit dem gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzip vereinbar.*)

4. Einwendungen im Hinblick auf eine Minderleistung in Bezug auf die Wahrnehmung der Reinigungspflicht punktuell vor einem heranzuziehenden Grundstück (hier: unzureichende Unkrautentfernung in einer Ablaufrinne) sind unbehelflich, solange die Reinigung bezüglich des gesamten Straßenzugs im Großen und Ganzen ordnungsgemäß erfolgt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0836
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an Teilbeseitigungsanordnung

OVG Berlin, Beschluss vom 26.04.2005 - 2 S 60.04

1. Zum Unfang der gerichtlichen Nachprüfung einer Duldungsanordnung bei bestandskräftiger Teilbeseitigungsanordnung.*)

2. Zu den Anforderungen an eine Teilbeseitigungsanordnung zur Herstellung rechtlicher Zustände.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0818
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verhaltensstörer immer vor Zustandsstörer in Anspruch nehmen?

VGH Hessen, Beschluss vom 06.01.2006 - 6 TG 1392/04

1. Ein genereller Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor derjenigen des Zustandsstörers lässt sich der Vorschrift des § 4 Abs. 3 BBodSchG nicht entnehmen.*)

2. Im Einzelfall kann aus Effizienzgründen eine Heranziehung des Zustandsstörers anstelle des Verhaltensstörers geboten sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0761
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einfügen einer Baumaßnahme

OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2005 - 2 R 7/05

Zu der Frage, wann sich eine Baumaßnahme hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche bei gemeindegebietsübergreifendem Bebauungszusammenhang noch im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 einfügt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0720
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wohnungsprostitution

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.10.2005 - 12 C 11236/05

Der Erlass eines Prostitutionsverbotes zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes nach Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB setzt eine ausreichende Sachverhaltsermittlung sowie die gerechte Abwägung der Interessen der von einem solchen Verbot Betroffenen voraus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0718
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Geruchsbelästigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.2005 - 7 D 17/04

1. Ist eine Gemeinde Eigentümerin eines Grundstücks, das für Maßnahmen zum Ausgleich eines durch den Bau öffentlicher Einrichtungen verursachten Eingriffs in Natur und Landschaft geeignet ist, ist die Inanspruchnahme einer im Eigentum eines Privaten stehenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche durch eine dem Eingriffsausgleich dienende Bebauungsplanfestsetzung regelmäßig abwägungsfehlerhaft.*)

2. Die Bewertung von Geruchsbelästigungen auf Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie genügt den Anforderungen einer sachgerechten Prognose nicht, wenn die zur Bewertung gebildeten Flächenmittelwerte die Geruchsbelastung im Nahbereich eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht in aussagekräftiger Weise erfassen.*)

3. Die Bewertung der zu erwartenden Geruchsbelastung gibt keine hinreichende Abwägungsgrundlage, wenn sie mittels eines Programmsystems erfolgt, das selbst noch der Überprüfung bedarf.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0713
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Benachbarte Windparks: Interkommunales Abstimmungsgebot

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 MN 113/05

Plant eine Gemeinde im Anschluss an einen bereits vorhandenen Windpark einer Nachbargemeinde einen Windpark mit neun Windkraftanlagen auf ihrem eigenen Gemeindegebiet, kann der Nachbargemeinde die Antragsbefugnis für einen dagegen gerichteten Normenkontrollantrag fehlen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0711
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

BVerwG, Beschluss vom 29.11.2005 - 4 B 72.05

Es kommt weder für das Eingreifen der Regelvermutung nach § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO noch für deren Widerlegung darauf an, ob der Einzelhandelsbetrieb von vornherein in der nun zu beurteilenden Größe errichtet oder ob ein bestehender Betrieb nachträglich erweitert werden soll.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0705
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gewerbegebiet: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.01.2006 - 10 A 3413/03

1. Das berechtigte Interesse im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist nicht deshalb zu verneinen, weil der Kläger den - hilfsweise gestellten - Fortsetzungsfeststellungsantrag nach Erlass einer Veränderungssperre erst in der mündlichen Verhandlung stellt. Eine Obliegenheit, den Fortsetzungsfeststellungsantrag schriftsätzlich vor der mündlichen Verhandlung anzukündigen, gibt es regelmäßig nicht. Hält das Verwaltungsgericht nach Stellung des Fortsetzungsfeststellungsantrags eine weitere Sachaufklärung für erforderlich, hat es die Sache spruchreif zu machen und muss die mündliche Verhandlung ggf. vertagen.*)

2. Für den vollständigen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben der Branche Lebensmittel bedarf es konkreter Angaben dazu, weshalb Einzelhandelsbetriebe der besagten Art die Einzelhandelsstrukturen in "zentralen Bereichen" der Gemeinde unabhängig von ihrer Größe schädigen würden. Hat sich ein Zentrum noch nicht herausgebildet, bedarf es einer eindeutigen planerischen Entscheidung der Gemeinde, wo eine dahingehende Entwicklung stattfinden soll.*)

3. Der Ausschluss von Betrieben der Lebensmittelbranche in einem Gewerbegebiet mit dem Ziel, die Gewerbeflächen zur Ansiedlung von Handwerksbetrieben und Betrieben des produzierenden Gewerbes vorzuhalten, ist ungeeignet, wenn sämtliche anderen Betriebe des Einzel- und Großhandels ebenso wie Dienstleistungsbetriebe, Lagerhäuser, Speditionen usw. weiterhin zulässig sind.*)

4. Die Festlegung einer Messlinie für Lärmimmissionen an der Grenze des Plangebiets, beinhaltet keinen unzulässigen Zaunwert (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 7.98 -, BRS 62 Nr. 44 m.w.N.), wenn die Einhaltung des "Planungsrichtpegels" an dieser Grenze jeweils auf die einzelne, zur Überprüfung stehende Anlage bezogen ist und somit kein Summenpegel festgesetzt wird.*)

5. Zu den Anforderungen des Sich-Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB im Einzelfall.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0704
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abweichung vom Regionalplan Mittelhessen

VGH Hessen, Urteil vom 13.10.2005 - 4 UE 3311/03

Regionalplanerische Gründe können zugleich die städtebauliche Qualität aufweisen, die für einen Ausschluss des isolierten Einzelhandels nach § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO erforderlich ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0703
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

VGH Hessen, Beschluss vom 05.01.2006 - 3 TG 3214/05

1. Haben sich die Vertragspartner einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme notariell beurkundet zur Verschwiegenheit verpflichtet und vereinbart Presseerklärungen nur abzugeben, wenn diese zuvor von der Gegenpartei freigegeben wurden, stellt das bloße Schweigen auf eine übersandte Presseerklärung keine Freigabeerklärung dar.*)

2. Die Berufung auf das vertraglich sanktionierte Erlöschen einer notariell beurkundeten und auf den Erwerb von Grundstücken abzielenden Kaufoption stellt sich auch dann nicht als rechtsmissbräuchlich dar, wenn nach dem Erlöschen zwischen den Beteiligten noch weitere Verhandlungen geführt werden, bei denen die Beteiligten irrtümlich vom Fortbestand der Kaufoption ausgehen.*)

3. Die §§ 144, 145, 169 BauGB dienen ausschließlich der - hoheitlichen - Sicherung der Entwicklungsziele. Vertragliche Bindungen zu Dritten können außerhalb des Regelungsgefüges der §§ 144, 145, 169 BauGB den öffentlich-rechtlich bestimmten Handlungsspielraum der Gemeinde weder überlagern noch verändern.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0700
ImmobilienImmobilien
Bauordnungsrechtliche Befreiungen sofort vollziehbar

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2006 - 8 S 638/05

1. Baurechtliche Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 51 Abs. 5 LBO sind gemäß § 212 a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbar.*)

2. Ein Nachbar, der selbst eine satzungsrechtliche Bestimmung missachtet hat, kann vom Bauherrn nicht deren vollständige Beachtung verlangen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0699
ImmobilienImmobilien
Erforderlichkeit von Abstandsflächen

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2006 - 5 S 2335/05

Eine Abstandsfläche kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO auch dann nicht erforderlich sein, wenn ein qualifizierter Bebauungsplan keine Festsetzungen enthält, die eine Grenzbebauung ausdrücklich zulassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0683
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Schutz eines Mastbetriebs gegen herannahende Bebauung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2005 - 10 B 1668/05

Ist in einem Bebauungsplanverfahren die prognostische Abschätzung der zu erwartenden Immissionen durch vorhandene landwirtschaftliche Betriebe oder gewerbliche Mastbetriebe erforderlich, ist bei der Immissionsberechnung der durch die Baugenehmigung oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung legalisierte (Tier)Bestand zu Grunde zu legen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0682
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Umgebungsprägung bei eingestellter Nutzung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2005 - 10 A 1166/04

Eine bereits eingestellte Nutzung kann im Einzelfall auch nach mehr als zwei Jahren die nähere Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB prägen. Dies gilt nicht, wenn von einer endgültigen Aufgabe dieser oder einer gleichartigen Nutzung auszugehen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0631
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anspruch auf Hochwasserschutzmaßnahmen?

OLG München, Urteil vom 29.09.2005 - 1 U 2278/05

1. Hochwasserschutzmaßnahmen können von einer Gemeinde weder nach den §§ 907, 1004 BGB noch nach § 839 BGB gefordert werden, wenn die Hochwassergefährdung mit der Ausweisung eines Baugebiets begründet wird.*)

2. Der öffentlichrechtliche Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, dass die Hochwassergefahr durch sich aus dem Bebauungsplan zwangsläufig ergebende Maßnahmen verursacht worden ist. Gegen wasserableitende Einrichtungen von Anliegern, die durch den Bebauungsplan nicht vorgegeben sind, muss der Betroffene im Zivilrechtsweg vorgehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0629
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Großflächige Einzelhandelsbetriebe

BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 8.05

1. Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten (wie Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 -).*)

2. Ob es sich um einen einzigen oder um mehrere Betriebe handelt, bestimmt sich nach baulichen und betrieblich-funktionellen Gesichtspunkten. Ein Einzelhandelsbetrieb ist nur dann als selbstständig anzusehen, wenn er unabhängig von anderen Betrieben genutzt werden kann und deshalb als eigenständiges Vorhaben genehmigungsfähig wäre (wie Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 14.04 -). Dies ist bei einem Betrieb zu bejahen, der über einen eigenen Eingang, eine eigene Anlieferung und eigene Personalräume verfügt (hier: Getränkemarkt neben einem Lebensmittel-Discount-Markt).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0617
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan: Unzulässige Angabe zu Gebäudehöhe

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2006 - 10 B 1490/05

1. Die Festsetzung einer maximalen Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) durch Angabe einer höchstzulässigen Hauptgesimshöhe im Bebauungsplan ist unbestimmt, weil sich diesem Begriff ein handhabbarer Normgehalt nicht entnehmen lässt.*)

2. Der Begriff des "Hauptbaukörpers" ist baurechtlich irrelevant; für die Aufteilung einer baulichen Anlage in "Hauptbaukörper" und "Nebenbaukörper" bietet weder das Bauplanungs- noch das Bauordnungsrecht brauchbare Maßstäbe oder sinnvolle Anwendungsfälle.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0603
ImmobilienImmobilien
Wohnungsbetretung durch die Baubehörde

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2006 - 8 A 11500/05

1. Das bauaufsichtsbehördliche Betreten einer Wohnung nach § 59 Abs. 4 Satz 2 LBauO stellt keine Durchsuchung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG dar.*)

2. Die Verletzung der baurechtlichen Genehmigungspflicht reicht in aller Regel aus, um das Betreten einer Wohnung zum Zwecke der Bauzustandsbesichtigung zu rechtfertigen.*)

3. Einer übermäßigen Inanspruchnahme der Betroffenen ist durch die Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0582
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erlass des Kaufpreises bei Überplanung: Greift Kopplungsverbot ein?

OLG München, Urteil vom 12.01.2006 - 6 U 2659/05

1. Wird in einem Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde auf Erwerberseite der Erlass des gesamten Kaufpreises für den Fall einer im Vertrag näher bestimmten rechtskräftigen Überplanung von Grundstücken des Veräußerers bis zu einem genau bestimmten Zeitpunkt vereinbart, so ist die Frage nach der Wirksamkeit dieser Vereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Koppelungsverbots oder des Verbots der unangemessenen Leistung jedenfalls dann rechtlich unbeachtlich, wenn die Überplanung nicht bis zu dem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt rechtskräftig erfolgt ist.*)

2. Wird der Kaufpreisanspruch jedoch erst nach 25 Jahren geltend gemacht, kann ihm der Einwand der Verwirkung entgegenstehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0575
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulässigkeit eines Mobilfunkmasts im Außenbereich

VGH Bayern, Beschluss vom 13.02.2006 - 15 CS 05.3346

1. Zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Mobilfunkmasts im Außenbereich.*)

2. Das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens dient regelmäßig nicht auch der Würdigung gemeindlicher Interessen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0556
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abgrenzung Sanierung und Änderung eines Gebäudes

BVerwG, Beschluss vom 10.10.2005 - 4 B 60.05

Zu der Frage der Abgrenzung der Sanierung eines Gebäudes von der Änderung eines Gebäudes i.S.d. § 29 BauGB.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0555
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausschlusszone für Windenergieanlagen

BVerwG, Beschluss vom 28.11.2005 - 4 B 66.05

Weist der Raumordnungsplan Vorranggebiete aus, die der Nutzung der Windenergie im Plangebiet substanziell Raum schaffen, stehen Flächen, auf denen die Träger der Flächennutzungsplanung weitere Standorte für Windenergieanlagen ausweisen dürfen (so genannte "weiße" Flächen), der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht entgegen. Die Ausschlusswirkung erstreckt sich allerdings nur auf die Gebiete, die der Plan als Ausschlusszone festschreibt. Die "weißen" Flächen erfasst sie nicht, weil es in Bezug auf diese Flächen an einer abschließenden raumordnerischen Entscheidung fehlt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0530
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Planfeststellungsverfahren: Rügerecht von Mietern?

OVG Sachsen, Beschluss vom 08.12.2005 - 5 BS 186/05

1. Sowohl nach § 39 Abs. 5 SächsStrG i.d.F. bis 31.8.2003 als auch nach § 39 Abs. 3 Satz 2 SächsStrG i.V.m. § 72 Abs. 4 Satz 3 VwVfG sind Einwendungen gegen eine Planfeststellung, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben werden, präkludiert.*)

2. Auch schuldrechtliche Ansprüche aus Miete und Pacht gehören zu den vermögenswerten Rechten, die verfassungsrechtlichen Schutz genießen. Dieser umfasst auch ein umfassendes Rügerecht im Planfeststellungsverfahren, sofern für den Rechteinhaber eine schwere und unerträgliche Beeinträchtigung zu besorgen ist. Andernfalls beschränkt sich das Rügerecht auf die Geltendmachung subjektiver Belange.*)

3. Die Einhaltung von grundstücksbezogenen Grenzwerten nach der 22. BImSchV ist grundsätzlich keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens. Ggf. ist im Planfeststellungsverfahren aber zu prüfen, ob eine Problemlösung im Rahmen eines separaten (Luftreinhalte-)Verfahrens möglich ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0529
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mischgebiet: Beschränkung des Wahlrechts der Nutzungsart

VGH Bayern, Urteil vom 03.02.2006 - 1 BV 05.613

Das grundsätzliche Wahlrecht des Bauherrn zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung in einem Mischgebiet ist Folge der Ausgestaltung dieses Gebietstypus durch die Baunutzungsverordnung. Soweit ein Mischgebiet in zulässiger Weise nach den Hauptnutzungsarten gegliedert wird, ist - als notwendige Kehrseite - die Wahlmöglichkeit des Bauherrn zwischen diesen Nutzungsarten eingeschränkt oder ausgeschlossen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0528
ImmobilienImmobilien
Dachgauben bei Abstandsfläche zu berücksichtigen?

VGH Bayern, Beschluss vom 30.01.2006 - 25 CS 05.2994

Vortretende Bauteile einer Dachfläche (z. B. Dachgauben) können bei Ermittlung der Abstandsfläche tendenziell umso weniger als untergeordnet außer Betracht bleiben, je mehr sich die übrige Dachfläche der 75-Grad-Grenze nähert.*)

Dokument öffnen Volltext