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Sachgebiet: Ã-ffentliches Baurecht

7177 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2. Februar

IBRRS 2024, 0387
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebietsverträglichkeit eines Moscheeneubaus in besonderem Wohngebiet?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.11.2023 - 8 A 10433/23

1. Die Gebietsverträglichkeit einer Anlage für kirchliche Zwecke (hier: Neubau einer Moschee) in einem besonderen Wohngebiet kann nur beurteilt werden, wenn die Baugenehmigung hinreichend bestimmt ist und die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Nachbarschaft verlässlich beurteilt werden können.*)

2. Zur Lärmbelastung durch Parksuchverkehr bei nächtlicher Sperrung von Parkplätzen.*)

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Online seit 1. Februar

IBRRS 2024, 0383
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung zur Errichtung einer Moschee

VG Neustadt, Urteil vom 25.04.2023 - 4 K 493/22.NW

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2024, 0324
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gehört zu einer barrierefreien Wohnung ein barrierefreier Stellplatz?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.07.2023 - 8 A 11061/22

1. Zum Vorliegen eines aliuds bei einem von der Genehmigung abweichend errichteten Gebäude.*)

2. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 Abs. 4 LBO-RP ist jedenfalls in Fällen, in denen die Gemeinde zugleich als Bauaufsichtsbehörde für die Genehmigung zuständig ist und die Stellplatzverpflichtung gem. § 47 LBO-RP nicht als erfüllt ansieht, im Hinblick auf die Regelung des § 66 Abs. 4 Satz 3 LBO-RP ergänzend zu den in § 66 Abs. 4 Satz 1 LBO-RP genannten Vorschriften auch die Übereinstimmung des Vorhabens mit § 47 LBO-RP zu prüfen.*)

3. Die Verpflichtung des Bauherrn gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 LBO-RP, für eine bauliche Anlage Stellplätze in ausreichender Zahl und geeigneter Beschaffenheit herzustellen, erstreckt sich nicht darauf, für eine nach § 51 Abs. 1 Satz 1 LBO-RP zu schaffende barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnung einen barrierefreien Stellplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung zu errichten.*)

4. Zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Umsetzung des Förderungsauftrags für Menschen mit Behinderungen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. Art. 64 LV-RP.*)

5. Zur Zumutbarkeit der Herstellung notwendiger Stellplätze auf dem Vorhabengrundstück nach § 47 Abs. 4 Satz 1 LBO-RP.*)

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Online seit 31. Januar

IBRRS 2024, 0323
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein pauschaler Ausschluss von Kleinwindenergieanlagen!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2023 - 8 A 10836/22

1. Die pauschale Erstreckung der Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan hinsichtlich nicht-raumbedeutsamer Windenergieanlagen (bis zu einer Höhe von 50 m) ist nicht von der gemeindlichen Planungshoheit gedeckt, weil sie der durch § 62 Abs. 1 Nr. 4 f LBO-RP gebotenen Differenzierung nicht gerecht wird und der Errichtung von Kleinwindenergieanlagen zur Eigenversorgung nicht angemessen Raum bietet.*)

2. Bescheidungsurteil im sog. steckengebliebenen Genehmigungsverfahren.*)

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Online seit 30. Januar

IBRRS 2024, 0386
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte

VG Köln, Entscheidung vom 14.12.2023 - 2 K 5400/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0348
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erschließungsbeitrag

VG Würzburg, Urteil vom 28.07.2022 - W 3 K 18.675

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0322
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wohnbauvorhaben im Innenbereich: Mindestens drei Meter Wegbreite!

VGH Hessen, Beschluss vom 04.07.2023 - 4 B 518/23

Um die Anfahrbarkeit eines Baugrundstücks für Kraftfahrzeuge zu ermöglichen, ist für ein Wohnbauvorhaben im Innenbereich in der Regel eine Wegbreite von mindestens 3 Metern erforderlich, da die erforderliche Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge üblicherweise erst ab dieser Wegbreite gegeben ist.*)

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Online seit 29. Januar

IBRRS 2024, 0384
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung

VG Cottbus, Urteil vom 09.01.2024 - 6 K 727/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0306
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abstandsflächen nicht eingehalten: Baubehörde muss einschreiten!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2023 - 2 L 53/23

Bei einem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts über Abstandsflächen ist das der Behörde gem. § 79 Satz 1 BauO-SA eingeräumte Ermessen in aller Regel dahin auf null reduziert, dass gegen das baurechtswidrige Vorhaben eingeschritten werden muss.*)

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Online seit 26. Januar

IBRRS 2024, 0330
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Soziale Anlage mit wohnähnlichem Charakter (Asylbewerberunterkunft)

VG Augsburg, Urteil vom 02.11.2023 - 5 K 23.138

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0328
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses

VG Hamburg, Urteil vom 15.01.2024 - 12 K 2905/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0286
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausübung eines Vorkaufsrechts = Erlass eines Verwaltungsakts?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.01.2024 - 2 E 738/23

1. Die Annahme eines von der Rechtswegzuweisung des § 217 Abs. 1 Sätze 1 und 4 BauGB erfassten Vorkaufsrechts zum Entschädigungswert gem. § 28 Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass die Gemeinde bei der Ausübung des Vorkaufsrechts einen auf die Anwendung des § 28 Abs. 4 BauGB bezogenen Regelungswillen hat und dies auch im objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids (gegebenenfalls in Zusammenhang mit weiteren Umständen) zum Ausdruck kommt.*)

2. Ein Verwaltungsakt nach § 28 Abs. 4 BauGB liegt nicht bereits (immer) dann vor, wenn ein Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ausgeübt wird.*)

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Online seit 25. Januar

IBRRS 2024, 0288
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzung genehmigt oder nicht? Auch Baugenehmigungen sind auszulegen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.01.2024 - 7 A 1337/23

1. Inhalt, Reichweite und Umfang der mit einer Baugenehmigung getroffenen Regelungen und Feststellungen müssen sich eindeutig erkennen lassen, damit der Bauherr die Bandbreite der für ihn legalen Nutzungen und Drittbetroffene das Maß der für sie aus der Baugenehmigung erwachsenden Betroffenheit zweifelsfrei feststellen können.

2. Eine solche dem Bestimmtheitsgebot genügende Aussage muss dem Bauschein selbst - gegebenenfalls durch Auslegung - entnommen werden können, wobei die mit Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen bei der Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts der Baugenehmigung herangezogen werden müssen.

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Online seit 24. Januar

IBRRS 2024, 0294
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplanänderung im Interesse eines einzelnen Bauherrn?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2023 - 8 C 11093/22

1. Die reine Änderung der Ordnungsnummer einer Bebauungsplanänderung zwischen Beschluss und Ausfertigung der Satzung begründet keinen Ausfertigungsmangel.*)

2. Einer Bebauungsplanänderung, die in einem bestehenden Plangebiet nur Festsetzungen für ein einzelnes Grundstück beinhaltet, fehlt es an der städtebaulichen Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB, wenn aus dem Aufstellungsverfahren und der Planbegründung nur die Interessen eines einzelnen Bauherrn als Plananlass ersichtlich sind.*)

3. Eine Bebauungsplanänderung, die in einem bestehenden Plangebiet nur Festsetzungen für ein einzelnes Grundstück beinhaltet, leidet an einem Abwägungsmangel, wenn die Interessen der benachbarten Grundstückseigentümer, ebenfalls von den neuen Festsetzungen zu profitieren, in die Abwägung nicht eingestellt werden.*)

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Online seit 23. Januar

IBRRS 2024, 0295
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grenzständig geplantes Gebäude: Keine Öffnungen in Gebäudeabschlusswand!

VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 09.11.2023 - 7 L 328/23

1. Bei einem grenzständig geplanten Gebäude lässt das Erfordernis nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO, die Gebäudeabschlusswand als Brandwand auszubilden, keine Öffnungen für dreiseitig umschlossene Räume in der Art von Loggien zu, da äußere Brandwände grundsätzlich in allen Geschossen übereinander angeordnet sein müssen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 BbgBO) und Öffnungen darin unzulässig sind (§ 30 Abs. 8 Satz 1 BbgBO).*)

2. Der Umstand, dass die Außenwand in dem Bereich der Öffnungen von der Grenze weg versetzt angeordnet wird, führt nicht zu einer Staffelung des Gebäudes mit der Folge, dass insoweit keine Brandwand als Gebäudeabschlusswand erforderlich ist, weil das Gebäude als überdeckte bauliche Anlage nach § 2 Abs. 2 BbgBO auch in diesem Bereich weiterhin bis an die Grenze reicht.*)

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IBRRS 2024, 0293
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Terrasse in der Abstandsfläche; Gebäudeteil

VG Sigmaringen, Urteil vom 29.11.2023 - 5 K 2721/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0292
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Klage gegen die Errichtung einer Lagerhalle

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11.12.2023 - 6 K 4194/20

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0291
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarwiderspruch: PKW-Stellplätze

VG Schleswig, Beschluss vom 02.01.2024 - 2 B 21/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0289
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Errichtung einer Pferdezucht

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2024 - 10 A 2134/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0282
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulässiger Normenkontrollantrag?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.12.2023 - 2 D 135/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0246
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einzelhandelsausschluss darf nicht nur an Verkaufsfläche anknüpfen!

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.12.2023 - 2 K 77/22

1. Zur Bestimmung des räumlichen und sachlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche im Sinne des § 9 Abs 2a BauGB.*)

2. Ein Einzelhandelsausschluss zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche, der ausschließlich an die Verkaufsfläche anknüpft, ohne einen bestimmten Anlagentyp plausibel zu ermitteln, ist auf der Grundlage des § 9 Abs 2a BauGB und des § 1 Abs 5, 8 und 9 BauNVO rechtlich nicht tragfähig.*)

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Online seit 22. Januar

IBRRS 2024, 0273
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage

VG Cottbus, Urteil vom 15.01.2024 - 6 K 552/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0271
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung Mehrfamilienhaus

VG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2023 - 25 K 5056/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0270
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unzumutbare Geruchsimmissionen?

VG München, Urteil vom 17.10.2023 - M 1 K 21.798

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0253
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abgrabungsrechtliche Genehmigung für Kiesabbau

VG München, Beschluss vom 22.12.2023 - M 9 SN 23.113

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0252
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarrechtsverletzende Unbestimmtheit

VG Ansbach, Beschluss vom 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0243
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz gegen Überbau!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.01.2024 - 2 M 120/23

Die Zulässigkeit eines Überbaus ist generell kein Gegenstand einer Baugenehmigung, weil diese Frage nicht die mit einer solchen Genehmigung allein festgestellte Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften betrifft, sondern sich nach den zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 912 ff. BGB richtet.*)

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IBRRS 2024, 0233
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beiladung eines Nachbarn zum Prozess auf Baugenehmigung nicht notwendig!

VG Ansbach, Beschluss vom 19.10.2023 - AN 17 K 23.647

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit 19. Januar

IBRRS 2024, 0232
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Flüchtlingsunterkunft Berlin: Naturschutzrechtliches Fällverbot ist rechtswidrig

VG Berlin, Beschluss vom 09.01.2024 - 24 L 305.23

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2024, 0222
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sondereigentümer kann sich auf Verletzung des Rücksichtnahmegebots berufen!

VG Berlin, Beschluss vom 23.11.2023 - 19 L 225.23

1. Im Anwendungsbereich von § 9a Abs. 2 WEG n.F. stehen die Ausübungs- und Wahrnehmungsbefugnis und damit auch das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte ausschließlich dem Verband und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Dazu zählt auch die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum.*)

2. Auch nach neuer Rechtslage bleibt es möglich, dass sich ein Sondereigentümer auf eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme berufen kann, wenn die besorgte Beeinträchtigung ausschließlich oder zumindest auch sein Sondereigentum betrifft. Dafür ist indes erforderlich, dass er substantiiert die Umstände benennt und darlegt, aufgrund derer sich die angegriffene Maßnahme gerade auf sein Sondereigentum - über die allgemeine Betroffenheit des Gemeinschaftseigentums hinaus - auswirkt. Insbesondere ist die Darlegung unerlässlich, in welcher räumlichen Beziehung das Sondereigentum zum angegriffenen Vorhaben steht.*)

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IBRRS 2024, 0208
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine Verkehrslärmzunahme abwägungsrelevant?

VGH Bayern, Beschluss vom 18.12.2023 - 2 N 21.859

1. Lärmschutzbelange betroffener Plannachbarn müssen grundsätzlich dann als für die Planung bedeutsame öffentliche und private Belange (Abwägungsmaterial) ermittelt und bewertet sowie gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden, wenn die Lärmbelastung - z.B. aufgrund der zu prognostizierenden zusätzlichen Verkehrsbelastung - infolge des Bebauungsplans ansteigt.

2. Das Interesse, von planbedingtem Verkehrslärm verschont zu bleiben, ist allerdings nur dann ein abwägungserheblicher Belang, wenn das entsprechende Grundstück über die Bagatellgrenze hinaus betroffen wird. Die Abwägungsrelevanz ist folglich dann zu verneinen, wenn das Interesse, vor einer Verkehrslärmzunahme bewahrt zu bleiben, mit so geringem Gewicht zu Buche schlägt, dass es als planungsrechtlich vernachlässigenswerte Größe außer Betracht bleiben kann.

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Online seit 18. Januar

IBRRS 2024, 0224
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eintrag in Baulastenverzeichnis hindert Erteilung einer Baugenehmigung

VG Mainz, Urteil vom 06.12.2023 - 3 K 47/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0223
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erstmalige Genehmigung von Freiflächen einer Diskothek

VG Ansbach, Urteil vom 22.11.2023 - 3 K 22.01523

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0221
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarklage gegen Kinderspielplatz

VGH Bayern, Beschluss vom 05.12.2023 - 9 CS 23.1241

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0219
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einfügen eines Wohnhauses in die nähere Umgebung

VG München, Urteil vom 04.12.2023 - M 8 K 23.2956

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0206
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ist § 10 Abs. 4 Satz 3 UVPG unionsrechtswidrig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2024 - 2 B 994/23

1. Zur Unionsrechtswidrigkeit von § 10 Abs. 4 Satz 3 UVPG.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer Abänderung von Amts wegen gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO.*)

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Online seit 17. Januar

IBRRS 2024, 0213
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
40 m entfernter Ersatzbau wird nicht „an gleicher Stelle“ errichtet!

VG Freiburg, Beschluss vom 12.12.2023 - 2 K 3207/23

1. Die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB beginnt in der Regel erst zu laufen, wenn dem Antrag alle Unterlagen beigefügt sind, die zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung erforderlich sind. Dazu gehören auch solche Stellungnahmen von Fachbehörden, die von der Bauaufsichtsbehörde nach Landesrecht einzuholen sind.*)

2. Zur Besorgnis der Befangenheit, wenn sich die Verfahrensführung des Amtsträgers so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung entsteht.*)

3. Maßgeblich dafür, ob ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ist stets das Vorhaben, so wie es sich nach Art und Funktion sowie seinen wirklichen Nutzungszwecken aus der Baubeschreibung ergibt.*)

4. Die Ausstattung einer Betriebsleiterwohnung nebst Altenteilerwohnung und Hofladen mit einem über 130 qm Wellnessbereich, der neben einem Whirlpool und einem etwa 13,3 m x 3,6 m großen Pool innerhalb des Gebäudes auch eine Sauna und einen Fitnessraum umfassen soll, ist weder verkehrsüblich noch hinreichend vom Verwendungszweck geprägt.*)

5. Übersteigen die Grundfläche und der umbaute Raum des Ersatzneubaus Grundfläche und umbauten Raum des abgerissenen Gebäudes jeweils um mehr als 100%, ist es ohne Weiteres ausgeschlossen, das Vorliegen einer nur geringfügigen Erweiterung i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 3 BauGB auch nur in Erwägung zu ziehen.*)

6. Ein Ersatzbau, der über 40 m entfernt vom abgerissenen Gebäude in Südhanglage errichtet werden soll, wird nicht mehr "an gleicher Stelle" errichtet.*)

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IBRRS 2024, 0211
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungsbeitragsrecht

VGH Bayern, Urteil vom 14.12.2023 - 6 B 23.1555

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0210
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einbeziehungssatzung

VGH Bayern, Urteil vom 14.12.2023 - 15 N 23.1000

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0209
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde

VG Koblenz, Urteil vom 14.12.2023 - 4 K 461/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0207
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarstreit; heranrückende Wohnbebauung

VG München, Beschluss vom 20.12.2023 - M 1 SN 22.5762

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0205
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Anspruch auf Bewahrung einer schönen Aussicht!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.01.2024 - 2 A 526/23

1. Es gibt grundsätzlich keinen allgemeinen und über das Rücksichtnahmegebot hinausgehenden Schutzanspruch des Nachbarn, dass er die Zulassung eines im Außenbereich objektiv nicht genehmigungsfähigen Vorhabens abwehren kann.

2. Im sog. unbeplanten Innenbereich ist in einem Nachbarstreitverfahren unerheblich, ob sich das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nach den in § 34 Abs. 1 BauGB aufgeführten Kriterien einfügt, da das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche regelmäßig nicht nachbarschützender Natur sind.

3. Ein Gebietsgewährleistungsanspruch besteht nur hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, bezieht sich aber z. B. nicht auf das Maß der baulichen Nutzung.

4. Es existiert kein Rechtsgrundsatz, wonach ein Grundstückeigentümer einen Anspruch auf Bewahrung einer schönen Aussicht hat.

5. Einsichtsmöglichkeiten von den Fenstern oder Balkonen eines Nachbarbauvorhabens auf das eigene Grundstück begründeten regelmäßig keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot. Einblicke in fremde Grundstücke sind in einem bebauten Gebiet üblich und müssen regelmäßig hingenommen werden.

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Online seit 16. Januar

IBRRS 2024, 0158
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauordnungsrecht geht allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht vor!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2023 - 10 B 1044/23

1. Das Bauordnungsrecht als besonderes Gefahrenabwehrrecht geht als spezielleres Recht den subsidiär anwendbaren Bestimmungen des allgemeinen Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrechts vor. Dies gilt auch im Verhältnis von § 52 BauO-NW zur materiellen Polizeipflicht des allgemeinen Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrechts.*)

2. Für eine Verantwortlichkeit des Bauherrn nach § 52 BauO-NW müssen daher die Voraussetzungen von §§ 17 oder 18 OBG-NW nicht (zusätzlich) vorliegen.*)

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Online seit 15. Januar

IBRRS 2024, 0152
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauwilliger trägt Beweislast für Legalität der durchgeführten Baumaßnahme!

OVG Thüringen, Urteil vom 25.04.2023 - 1 KO 85/20

1. Die Einhausung einer zu DDR-Zeiten formell illegal errichteten Terrasse bzw. das Verschließen der Öffnungen eines so entstandenen Wintergartens mit Fenstern führt zu einer Flächenerweiterung, die die Verfestigung einer Splittersiedlung bewirkt.*)

2. Der Grundstückseigentümer ist beweispflichtig für die Behauptung, eine formell illegale Baumaßnahme vor dem nach der Baumaßnahme vor dem nach der DDR-BevölkerungsbauwerkeVO maßgeblichen Stichtag 01.08.1985 erbracht zu haben.*)

3. Der Beweis muss zur vollen Überzeugung des Gerichts erbracht werden.*)

4. Restzweifel gehen zu Lasten des Eigentümers und verhindern einen Eingriffsschutz nach der DDR-BevölkerungsbauwerkeVO.*)

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Online seit 12. Januar

IBRRS 2024, 0055
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Großtagespflege nicht öffentlich zugänglich: Barrierefreiheit nicht notwendig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2023 - 10 A 1499/22

1. An die Ablehnung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses sind hohe Anforderungen zu stellen. Es muss hierfür zweifelsfrei feststehen, dass der Ausnutzung der Baugenehmigung ein schlechthin nicht ausräumbares Hindernis entgegensteht.*)

2. Eine Großtagespflege zur Betreuung von bis zu neun Kindern, bei der insbesondere der Kreis der abholberechtigten Personen feststeht und grundsätzlich kein Zugang für Dritte besteht, ist nicht öffentlich zugänglich im Sinne von § 49 Abs. 2 BauO-NW und muss daher nicht barrierefrei sein.*)

3. Die in Nordrhein-Westfalen geltende Schlusspunkttheorie findet auf Erlaubnisse nach §§ 43, 45 SGB VIII keine Anwendung, da diese nicht bodenbezogen sind.*)

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Online seit 11. Januar

IBRRS 2024, 0135
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebietserhaltungsanspruch auch in Sondergebieten!

VG Neustadt, Beschluss vom 18.08.2023 - 5 L 751/23

1. Die Nachtrags- bzw. Änderungsgenehmigung ist dann ein veränderter Umstand i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO, wenn sie keinen selbstständig anfechtbaren Streitgegenstand, kein selbstständiges (neues) Vorhaben betrifft. Sie kann dann nur zusammen mit der ursprünglichen Baugenehmigung angegriffen werden, der sie, genauso wie dem genehmigten Vorhaben, eine abschließende Gestalt gibt.*)

2. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung ist regelmäßig von der Gültigkeit des der Baugenehmigung zu Grunde liegenden Bebauungsplans auszugehen, wenn dieser nicht offensichtlich unwirksam ist.*)

3. Der Gebietserhaltungsanspruch ist nicht auf die Baugebiete nach §§ 2 bis 9 BauNVO beschränkt. Er kann auch in Sondergebieten nach §§ 10 f. BauNVO zur Geltung kommen.*)

4. Zur Frage nach Geltung und Reichweite des Gebietserhaltungsanspruchs in einem Sondergebiet nach § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO.*)

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IBRRS 2024, 0089
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hotelneubau zwischen Ferienhäusern: Besondere Rücksichtnahme erforderlich!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2023 - 1 KN 45/21

Plant eine Gemeinde unter Hinnahme eines städtebaulichen Strukturbruchs einen Hotelneubau in erheblicher Größe in eine Umgebung, in der ein bestehender Bebauungsplan eine sehr zurückgenommene Bebauung mit Ferienhäusern entlang von Wohnwegen und Grünflächen festsetzt, muss sie in gesteigerter Weise auf die Interessen der Plannachbarn Rücksicht nehmen.*)

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Online seit 10. Januar

IBRRS 2024, 0025
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fachplanung kann Städtebau überwinden!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2023 - 7 MS 49/22

1. Die von einer Fachplanung betroffene Gemeinde ist auf die Rüge von Vorschriften beschränkt, die ihrem Schutz dienen. Gegen eine Planfeststellungsbeschluss kann sie ihr Rechtsmittel auf das in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Selbstverwaltungsrecht oder ihr zivilrechtliches Eigentum stützen. Sie ist hingegen nicht befugt, sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Sachwalterin der Allgemeinheit oder ihrer Bürger zu machen, um den Schutz des Eigentums oder der Gesundheit ihrer Bürger gerichtlich zu verfolgen (BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 8.15, NVwZ 2016, 1734).*)

2. Bestehende entgegenstehende Festsetzungen eines Bebauungsplans sind als öffentliche Belange des Städtebaus in die fachplanerische Abwägung einzubeziehen und entsprechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen, sie können aber abwägend überwunden werden. Weder der Prioritätsgrundsatz noch das Gebot der Rücksichtnahme auf städtebauliche Belange in § 38 Satz 1 Hs. 2 BauGB bedeuten, dass eine abweichende Planung gänzlich ausgeschlossen wäre.*)

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Online seit 9. Januar

IBRRS 2024, 0090
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bekanntmachung und Auslegung des B-Planentwurfs auch während der Schulferien!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.11.2023 - 1 KN 91/21

1. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, heute § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) verlangt, dass die planende Gemeinde die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar zur Verfügung stellt. Der Abruf der Unterlagen muss für den Bürger tatsächlich möglich sein. Zeitweise technische Störungen sind unschädlich, solange sie nicht zu einer unzumutbaren Erschwernis des Zugangs führen und die grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit bei der gebotenen Gesamtbetrachtung als gewährleistet anzusehen ist.*)

2. Beträgt die Dauer der öffentlichen Auslegung sechs Wochen, kann ein drei Tage andauerndes Zugangshindernis zu den im Internet bereitgestellten Unterlagen nach den Gesamtumständen des Einzelfalls unschädlich sein.*)

3. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB schließt weder die Bekanntmachung der Auslegung noch die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs während der Schulferienzeit aus.*)

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Online seit 8. Januar

IBRRS 2024, 0038
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verfahrensfehler im Bauleitplanverfahren: Bebauungsplan unwirksam?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2023 - 1 C 11275/21

1. Für die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kommt es maßgebend auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf den planungsrechtlichen Status der zu überplanenden Flächen an. Eine Innenentwicklung im Sinne dieser Vorschrift ist nur innerhalb des Siedlungsbereichs zulässig. Das gilt auch für die Änderung oder Anpassung von Bebauungsplänen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.06.2020 - 4 CN 5.18, IBRRS 2020, 2605).*)

2. Verfahrensfehler im Bauleitplanverfahren führen in der Regel zur Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans. Anders verhält es sich dann, wenn ein solcher Fehler abgrenzbar nur eine einzelne Festsetzung oder einen bestimmten Teil eines Bebauungsplans betrifft (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 N 3/87, NVwZ 1990, 157).*)

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