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Sachgebiet: Ã-ffentliches Baurecht

7181 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2344
ImmobilienImmobilien
Umbauten an einem Denkmal

OVG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2006 - 1 B 227/0

1. Durchgeführte Umbauten stehen der Annahme einer Denkmaleigenschaft nur entgegen, wenn dadurch ihre Identität aufgehoben worden ist.*)

2. Die Erteilung oder Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (oder Zustimmung) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Denkmalschutzbehörde.*)

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IBRRS 2006, 2343
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Rücknahme eines Bauvorbescheids

OVG Sachsen, Urteil vom 14.06.2006 - 1 B 121/06

1. Ein Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes stellt nur dann eine Rücknahme i.S.v. §§ 48, 50 VwVfG dar, wenn seinen Gründen zu entnehmen ist, dass die Behörde ihn wegen eines zulässigen und begründeten Drittwiderspruchs erlassen hat.*)

2. Die Regelung des § 50 VwVfG findet keine Anwendung, wenn der durch den Verwaltungsakt Begünstigte wegen offensichtlicher Unzulässigkeit oder offensichtlicher Unbegründetheit des hiergegen eingelegten Rechtsbehelfs eines Dritten nicht mit der Rücknahme rechnen musste.*)

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IBRRS 2006, 2342
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Tiergehege aus Zäunen: Genehmigungsfrei?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.2006 - 8 B 10574/06

1. Wird die in der Haltung von Tieren bestehende Nutzung einer baulichen Anlage untersagt, so stellt die gleichzeitige Aufforderung, die gehaltenen Tiere zu entfernen, lediglich eine ebenfalls von § 81 Satz 1 LBauO gedeckte Konkretisierung der Nutzungsuntersagung ohne weitergehenden Regelungsgehalt dar.*)

2. Mittels Zäunen errichtete Tiergehege innerhalb eines eingefriedeten Geländes stellen keine gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 6a LBauO genehmigungsfreien Einfriedungen dar.*)

3. Zum besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung einer baurechtlichen Nutzungsuntersagungsverfügung.*)

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IBRRS 2006, 2341
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Wohn- und Pflegezentrum" in Bebauungsplan zulässig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.03.2006 - 7 D 124/05

1. Ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führender Verfahrensmangel liegt nicht vor, wenn an der Stellungnahme der Bezirksvertretung, der nicht die Mitwirkung im Beteiligungsverfahren nach § 3 BauGB übertragen ist, ein befangener Bezirksvertreter mitwirkt.*)

2. Die Gemeinde darf dem aus der demografischen Entwicklung abgeleiteten Bedarf an Pflegeplätzen auch dann durch die Planung eines allgemeinen Wohngebiets mit der Zweckbestimmung "Wohn- und Pflegezentrum" Rechnung tragen, wenn eine kommunale Pflegeplanung im Sinne des § 6 PfG NRW noch nicht vorliegt.*)

3. Mit der Bezeichnung "Wohn- und Pflegezentrum" ist eine in der Lebenswirklichkeit vorhandene Nutzungsform beschrieben, die in einem allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig ist.*)

4. Ein Fehler in der Ermittlung oder der Bewertung des der Abwägung der von einer Bebauungsplanung berührten Belange zugrundeliegenden Abwägungsmaterials ist nicht beachtlich, wenn der Mangel nicht konkret auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist.*)

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IBRRS 2006, 2340
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau Berlin

BVerwG, Urteil vom 11.05.2006 - 5 C 10.05

1. Ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm kann ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus sachlichen Gründen jederzeit geändert werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 <223>). Ein Subventionsempfänger muss grundsätzlich damit rechnen, dass bei Eintritt grundlegender Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen gekürzt oder eingestellt werden (im Anschluss an BVerwG, a.a.O. S. 227); gerade auch im Bereich der staatlichen Wohnungsbauförderung kann der Einzelne nur eingeschränkt auf das unveränderte Fortbestehen einer ihm günstigen Rechtslage vertrauen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64 <91 f.> m.w.N.).*)

2. Im Rahmen seiner Freiheit, Subventionen zu gewähren, aber auch wieder einzustellen, ist dem Staat ein weites Gestaltungsermessen eingeräumt (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20, 26, 184 und 4/86 - BVerfGE 82, 60 <80> m.w.N.).*)

3. Ungleichheiten, die durch Stichtagsregelungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987 - 1 BvR 564, 684, 877, 886, 1134, 1636, 1711/84 - BVerfGE 75, 78 <106>). Hierbei steht der Verwaltung ein Einschätzungsspielraum im Rahmen der unter Berücksichtigung aller Umstände geltenden Grenze der Zumutbarkeit zu, deren Einhaltung von einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe abhängt (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 a.a.O. S. 89 zu gesetzlich festgelegten Stichtagen sowie Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 <285>).*)

4. Wenn eine Subventionierung Ermessenssache ist, entsprechende Haushaltsmittel aber nicht (mehr) zur Verfügung stehen, darf sie selbst dann zu einem im Übrigen sachgerecht gewählten Stichtag eingestellt werden, wenn davon bereits anhängige, nach bisheriger Subventionspraxis begründete Subventionsanträge betroffen sind.*)

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IBRRS 2006, 2322
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windkraftanlagen und militärische Tiefflugübungsstrecke

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2006 - 3 S 914/05

1. Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m bedürfen seit dem 1.7.2005 einer immissionsrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG.*)

2. Die Übergangsregelung in § 67 Abs. 9 Satz 3 BImSchG, wonach Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung, die vor dem 1.7.2005 rechtshängig geworden sind, nach altem Genehmigungsverfahrensrecht abgeschlossen werden, gilt auch für Klagen auf Erteilung eines Bauvorbescheids.*)

3. Der Bundeswehr steht bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist (§ 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG), ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer verteidigungspolitischer Spielraum zu (wie BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 18.93 -, BVerwGE 97, 203).*)

4. Belange der Verteidigung können einem nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Außenbereichsvorhaben entgegenstehen (hier: Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des Sicherheitskorridors einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke für Hubschrauber).*)

5. Die Schutzwürdigkeit einer militärischen Tiefflugübungsstrecke setzt nicht voraus, dass diese durch den Bundesminister der Verteidigung selbst festgesetzt worden ist.*)

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IBRRS 2006, 2189
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausgleich bei Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan

BVerwG, Beschluss vom 26.04.2006 - 4 B 7.06

Weist ein Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus, ist es im Allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der für den Ausgleich erforderlichen Flächen nicht auf andere Weise gesichert ist, der Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubehalten.*)

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IBRRS 2006, 2157
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Regionalplan: Ausweisung von Windkraftflächen

VG Wiesbaden, Urteil vom 17.03.2005 - 3 E 2844/03

Zur Bindungswirkung des Regionalplanes bei der Ausweisung von Windkraftflächen*)

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IBRRS 2006, 2142
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vereinf. Genehmigungsverfahren: Abstandsflächenprüfung?

VGH Hessen, Beschluss vom 28.11.2005 - 3 TG 2774/05

1. Die Einhaltung des gemäß § 6 HBO dem Bauordnungsrecht zugeordneten Abstandsflächenrechts ist nach den Regelungen der §§ 57, 63 und 64 HBO ohne Stellung eines entsprechenden Abweichungsantrags nicht Prüfprogramm einer Baugenehmigung, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilt wird.

2. Eine Baugenehmigung kann nicht aus Gründen, die nicht zu ihrem Prüfgegenstand gehören, rechtswidrig sein (anderer Auffassung Hess. VGH, Beschluss vom 17. September 2004 - 4 TG 2610/04 -).

3. Macht der Nachbar geltend, dass nachbarschützende bauordnungsrechtliche Vorschriften - die im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht geprüft werden - verletzt werden, so kommt eine Rechtsverletzung nur durch das Vorhaben selbst, nicht jedoch durch die - bauordnungsrechtliche Fragen ausklammernde - Genehmigung in Betracht (so auch BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1997 - 4 B 244/96). Rechtsschutz kann nur mit einem Antrag auf Verpflichtung zum bauaufsichtlichen Einschreiten gegen das Vorhaben selbst begehrt werden, der im Eilverfahren gemäß § 123 VwGO durchzusetzen ist.

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IBRRS 2006, 2095
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens

VG Neustadt, Urteil vom 13.07.2006 - 4 K 623/06

Eine Gemeinde, die gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB an einem Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids zu beteiligen ist und ihr Einvernehmen hierzu fristgerecht versagt hat, kann sich mit Erfolg gegen einen Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses wenden, wenn dieser ohne förmliche Ersetzung des Einvernehmens die Ausgangsbehörde zur Erteilung des beantragten Bauvorbescheids verpflichtet hat.*)

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IBRRS 2006, 2081
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pauschale Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten

BVerwG, Urteil vom 24.05.2006 - 4 C 9.04

Die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen darf nicht von der Einhaltung von Mietobergrenzen abhängig gemacht werden.*)

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IBRRS 2006, 2051
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verunstaltung durch Dachwerbeanlage

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.10.2005 - 2 B 21.04

1. Eine Verunstaltung der Umgebung durch eine Werbeanlage ist nur dann anzunehmen, wenn die Teile der Umgebung, deren Schutz vor Beeinträchtigung in Betracht kommt, und die Werbeanlage, die die Verunstaltung verursachen soll, vom Betrachter gleichzeitig gesehen werden können.

2. Die erforderliche optische Verbindung und der Wirkzusammenhang zwischen den zu schützenden Objekten und der Werbeanlage setzt dabei jedoch nicht voraus, dass die Werbeanlage und die schutzwürdige Umgebung von jedem nur denkbaren Standort aus gleichzeitig mit einem Blick vom Betrachter erfasst werden können. Vielmehr reicht es aus, wenn die Werbeanlage nicht nur aus einem ganz bestimmten, ungewöhnlichen Blickwinkel im Zusammenhang mit dem zu schützenden Bereich sichtbar ist, sondern regelmäßig - mindestens in Teilen - ohne weiteres in den Blick gerät, wenn der Betrachter - wie etwa ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer oder Tourist - seinen Standort verändert.

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IBRRS 2006, 2050
Projektsteuerer und BaubetreuerProjektsteuerer und Baubetreuer
Windkraftanlage contra Naturschutz

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2005 - 2 S 115.05

1. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf die Gemeinde ihr Einvernehmen hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB (nur) aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gründen versagen. Zu diesen Gründen gehören in Bezug auf Außenbereichsvorhaben auch entgegenstehende Belange des Naturschutzes (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB).

2. Darf die Gemeinde unter Berufung auf diesen Grund ihr Einvernehmen versagen, so muss es ihr auch möglich sein, sich unter Berufung auf diesen Grund gegen eine Baugenehmigung zu wehren, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden ist.

3. Zu der Frage, ob ein privilegiertes Vorhaben (hier: Windkraftanlagen) im Außenbereich unzulässig ist, weil ihm Belange des Naturschutzes entgegenstehen.

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IBRRS 2006, 2044
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Bebauungsplanregelung zu Schallausbreitungsberechnung

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2006 - 8 C 11709/05

1. Die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung von Gewerbegebieten setzt voraus, dass zugleich das im Baugenehmigungsverfahren anzuwendende Verfahren der Schallausbreitungsberechnung sowie die Fläche, auf die der IFSP zu verteilen ist, festgesetzt wird (Anschluss an VGH BW BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).*)

2. Die Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzrechts über die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Plänen gelten auch hinsichtlich gemeldeter, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommener und daher "potenzieller" FFH-Gebiete.*)

3. Zu den Anforderungen an eine sog. "FFH-Vorprüfung" (Screening).*)




IBRRS 2006, 2032
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungpläne: Lastengleichheit für alle Grundstücke

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2006 - 8 C 10156/06

Werden für vergleichbare Bebauungsplangebiete dieselben städtebaulichen Ziele verfolgt (hier: Innenstadtschutz), so müssen die damit verbundenen Lasten (hier: Einschränkungen der baulichen Nutzbarkeit) grundsätzlich gleichmäßig auf die betroffenen Grundstücke verteilt werden. Ausnahmen von diesem Prinzip der Lastengleichheit bedürfen der Rechtfertigung.

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IBRRS 2006, 2030
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Voraussetzungen für Erlass einer Veränderungssperre

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2005 - 8 S 794/05

1. Das für den Erlass einer Veränderungssperre erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsziele umfasst nicht die Festlegung der planerischen Mittel zur Zielerreichung oder Aussagen zur Lösung etwaiger Nutzungskonflikte.*)

2. Das Gebot, Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, gilt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht für Bebauungspläne, deren Inhalt sich darauf beschränkt, regionalplanerische Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB etwa durch Begrenzung der Anlagenhöhe oder der Festlegung der Standorte einzelner Anlagen zu konkretisieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Flächennutzungsplan vorliegt und welche Aussagen er trifft.*)

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IBRRS 2006, 2029
ImmobilienImmobilien
Klage auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2005 - 1 S 2953/04

1. Die Gesamtanlagenschutzsatzung "Alt-Heidelberg" vom 15.01.1998 in der Fassung vom 26.06.2003 steht mit § 19 Abs. 1 DSchG in Einklang.*)

2. Für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach § 8 Abs. 1 DSchG fehlt es am erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn feststeht, dass sich das beantragte Vorhaben nicht verwirklichen lässt, weil die weitergehende denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 19 Abs. 2 DSchG zu Recht versagt wurde.*)

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IBRRS 2006, 2028
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Anforderungen an Öffentliche Auslegung d. Bebauungsplans

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.05.2005 - 8 S 582/04

1. Die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag, mit dem der Antragsteller das Ziel verfolgt, die Einbeziehung seines Grundstücks in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans zu erreichen, ist gegeben, wenn objektive Anhaltspunkte für eine willkürliche Nichteinbeziehung ersichtlich sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 7.9.1994 - 3 S 1648/92 - VBlBW 1995, 204 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 30).*)

2. Die von § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit der Begründung verlangt, dass jeder Interessierte ohne weiteres, d. h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann. Diesen Anforderungen ist nicht genügt, wenn die Unterlagen auf einem Aktenschränkchen in einem Dienstzimmer der Gemeinde bereitgehalten werden, das für Dritte nicht frei zugänglich ist (im Anschluss an das Normenkontrollurteil des Senats vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24).*)

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IBRRS 2006, 2027
ImmobilienImmobilien
Ratio des Bebauungsabschlags

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2005 - 8 S 496/05

Der "Bebauungsabschlag" nach § 28 Abs. 3 Satz 2 WertV auf den Ausgleichsbetrag soll nicht sämtliche Nachteile aus einer - etwa wegen des Denkmalschutzes - bestehen bleibenden Bebauung ausgleichen, sondern nur hieraus folgende Einschränkungen bei der Realisierung bestimmter Vorteile aus der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 10.3.2003 - 1 LA 38/03 - , NVwZ-RR 2003, 828).*)

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IBRRS 2006, 2026
ImmobilienImmobilien
Bodenwerterhöhungen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2005 - 8 S 498/05

Bestimmte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, an deren Entstehung die Gemeinde mitgewirkt hat, sind nur insoweit im Sinne des § 155 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 BauGB "durch eigene Aufwendungen des Eigentümers bewirkt" und auf den Ausgleichsbetrag anzurechnen, als sie die Kosten übersteigen, die der Gemeinde hierfür konkret entstanden sind.*)

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IBRRS 2006, 2025
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Rücksichtnahmegebot wg. Baulinien und Baugrenzen?

OVG Sachsen, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BS 251/05

1. Tatsächliche Baugrenzen oder Baulinien vermitteln keinen Nachbarschutz im Rahmen des Rücksichtsnahmegebots.*)

2. Infolge der Reduzierung der regelmäßigen Abstandsflächen auf 0,4 H in § 6 Abs. 5 Satz 1 SächsBO n.F. ist wegen der auf seiner Grundlage zu beurteilenden Vorhaben die Annahme einer regelmäßig nicht feststellbaren "erdrückenden" Wirkung eines Vorhabens bei Einhaltung der Abstandsflächen zu überdenken.*)

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IBRRS 2006, 2024
ImmobilienImmobilien
Erschließung eines Baugrundstückes: Stellplätze

OVG Saarland, Beschluss vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05

1. Aus dem bauordnungsrechtlichen Erschließungserfordernis des § 5 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1996 beziehungsweise aus dem diese Anforderungen inhaltlich unverändert fortschreibenden § 5 Abs. 1 LBO 2004 lässt sich nicht entnehmen, dass ein Stellplatz im rückwärtigen Teil eines vorderseitig an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzenden Grundstücks entweder selbst unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen oder dass er zumindest eine befahrbare, nach Maßgabe des § 2 Abs. 9 LBO 1996 (§ 2 Abs. 11 LBO 2004) öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche haben muss.*)

2. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer bauaufsichtsbehördlichen Nutzungsuntersagung im Anfechtungsprozess sind die konkret erlassene Anordnung und, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt (§ 88 Abs. 2 LBO 1996, heute: § 82 Abs. 2 LBO 2004), die zu deren Begründung von der erlassenden Behörde angestellten rechtlichen Erwägungen in den Blick zu nehmen.*)

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IBRRS 2006, 2023
ImmobilienImmobilien
Denkmal: Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes

OVG Sachsen, Urteil vom 18.01.2006 - 1 B 444/05

1. Eine als Kulturdenkmal anerkannte Passage wird in ihrem Erscheinungsbild durch bauliche Maßnahmen beeinträchtigt, die ihren Charakter von dem einer überdachten Straße - i.S. eines gedachten Außenraums im Innenraum - in den eines geschlossenen Einkaufsbereichs wandeln (hier: Einbau einer Ganzglastüranlage in die Eingangsbereiche der Mädler-Passage in Leipzig).*)

2. Eine im Wege der Fiktion nach § 13 Abs. 4 Satz 1 SächsDSchG erteilte denkmalschutz-rechtliche Genehmigung kann unter den Voraussetzungen des § 48 VwVfG zurückgenommen werden. Für eine fingierte Zustimmung nach § 12 Abs. 3 SächsDSchG findet § 48 VwVfG analoge Anwendung.*)

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IBRRS 2006, 2022
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hofstelle im Sinne des BauGB

BVerwG, Beschluss vom 14.03.2006 - 4 B 10.06

Gebäude, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, können nur dann eine Hofstelle im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e BauGB bilden, wenn jedenfalls eines der Gebäude ein landwirtschaftliches Wohngebäude ist.*)

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IBRRS 2006, 2021
ImmobilienImmobilien
Gesunde Wohnverhältnisse im Bebauungsplan

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2005 - 10 B 9/05

1. Ein Bebauungsplan ist wegen Unzumutbarkeit von Immissionen regelmäßig dann vorläufig außer Vollzug zu setzen, wenn der Grad der schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG erreicht wird. Bei der Beurteilung im Einzelfall können die Werte der DIN 18005 eine Orientierungshilfe bieten. Gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB sind im Regelfall gewahrt, wenn die Orientierungswerte für Dorf- oder Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts unterschritten werden.*)

2. Wird im Bebauungsplan bei der Festsetzung der maximal zulässigen Traufhöhen für den unteren Bezugspunkt auf die gemittelte Höhe der fertig ausgebauten Verkehrsfläche Bezug genommen, so ist diese Festsetzung auch bei erheblich geneigtem Geländeverlauf hinreichend bestimmt, wenn die öffentlichen Verkehrsflächen im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zwar noch nicht hergestellt sind, aber der Höhenverlauf an Hand eines Achsenplans sowie an Hand von Längs- und Querschnitten umfassend festgelegt ist.*)

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IBRRS 2006, 1930
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Konzentrationsplanung raumbedeutsamer Windkraftanlagen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.03.2006 - 9 LC 226/03

1. Eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe ab 100 m ist im (norddeutschen) Flachland als raumbedeutsam einzuordnen.*)

2. Ob eine raumbedeutsame Windenergieanlage abweichend vom Regelfall des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB andernorts als auf der für sie raumordnerisch ausgewiesenen Vorrangfläche errichtet werden darf, ist unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten am geplanten Standort einzelfallbezogen zu überprüfen.*)

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IBRRS 2006, 1894
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Verunstaltung d. Landschaftsbildes durch Windkraftanlage

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2005 - 1 A 12186/04

Zur Verunstaltung des Landschaftsbildes durch eine Windkraftanlage.

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IBRRS 2006, 1831
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zusage einer Gemeinde für den Bau eines Einkaufszentrums

BGH, Urteil vom 18.05.2006 - III ZR 396/04

Zur öffentlich-rechtlichen culpa in contrahendo und zur Amtshaftung gegenüber dem Vorhabenträger im Verfahren betreffend die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.*)

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IBRRS 2006, 1809
ImmobilienImmobilien
Pachtrecht - Streitwert eines gerichtl. Antrags gegen einen Umlegungsbeschluss

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2006 - 21 W 1/06 Baul

Das für den Streitwert maßgebliche Rechtsschutzinteresse eines an der Umlegung beteiligten Grundstückspächters kann nicht in Anlehnung an den Grundstückswert mit 20 % des Wertes der eingeworfenen Fläche bewertet werden. Maßgeblich ist der Wert des Nutzungsrechtes, der bei Miet- und Pachtverträgen gem. § 41 GKG dem einjährigen Entgelt entspricht.*)

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IBRRS 2006, 1805
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Straßenausbaubeitrag: Grundstücksbezogener Artzuschlag

OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.06.2006 - 9 LC 27/04

Die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags wegen tatsächlicher gewerblicher Nutzung eines doppelt erschlossenen Grundstücks ist ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.1.1998 - 8 C 12.96 - u. Beschl. v. 4.2.2000 - 11B 39.99 -) auch im Straßenausbaubeitragsrecht ausnahmsweise dann unzulässig, wenn der durch die gewerbliche Nutzung verursachte Ziel- und Quellverkehr nicht über die abzurechnende Straße abgewickelt wird und ohne Veränderung der für die Gemeinde eindeutig erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück auch nicht abgewickelt werden kann.*)

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IBRRS 2006, 1784
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Verunstaltung d. Landschaftsbildes durch Windkraftanlage

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.05.2006 - 1 A 11398/04

Zur Verunstaltung des Landschaftsbildes durch eine Windkraftanlage (hier bejaht).*)

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IBRRS 2006, 1689
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verbindlichkeit der Feststellung des Planungsbedarfs

OVG Bremen, Urteil vom 28.03.2006 - 1 D 333/05

Die Planrechtfertigung für die Verlegung einer Straße ist gegeben, wenn ihre Verlegung im Bundesverkehrswegeplan 2003 als vordringlicher Bedarf ausgewiesen ist. Die Bindung an die Entscheidung des Gesetzgebers über das Bestehen eines Bedarfs gilt auch für das gerichtliche Verfahren. Im Wege der Optimierung der Vorgaben des Bedarfsplans darf eine fernstraßenrechtliche Planung zugleich auch das Anliegen verfolgen, zur Entspannung einer kleinräumlichen Verkehrssituation, insbesondere zur verkehrlichen Entlastung von Ortslagen, beizutragen. Das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung ist ein abwägungserheblicher öffentlicher Belang.*)

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IBRRS 2006, 1685
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
B-Plan: Angreifbarkeit u. Bestimmtheit von Festsetzungen

VGH Bayern, Urteil vom 26.05.2006 - 1 N 03.504

Ein Bebauungsplan kann nur dann hinsichtlich einzelner Festsetzungen angegriffen werden, soweit ohne die angegriffenen Festsetzungen ein sinnvolles Ganzes bleibt. Das insoweit angreifbare Gebot "Trockenmauer zu erhalten" findet keine Rechtsgrundlage und ist damit unwirksam. Ebenfalls aufgrund fehlender Rechtsgrundlage unwirksam ist die Festsetzung über die Begrenzung der Wohnungszahl in einzelnen Geschossen eines Gebäudes sowie die Festsetzung, wonach "Dachgeschosse in Abhängigkeit des Bestandes und der zulässigen Höhenentwicklung Vollgeschoss sein (können)".*)

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IBRRS 2006, 1673
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Privilegierter Ersatzbau im Außenbereich

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2005 - 5 S 2372/03

1. Die Voraussetzung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c BauGB ist nicht erfüllt, wenn der Eigentümer das vorhandene Gebäude nicht ununterbrochen zur dauerhaften Versorgung mit dem notwendigen Wohnraum genutzt hat.*)

2. Zur Ermessensbetätigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG bei der Rücknahme einer ins Werk gesetzten Baugenehmigung.*)

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IBRRS 2006, 1668
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verhinderung des Missbrauchs von Entwicklungsmaßnahmen

BVerwG, Beschluss vom 06.02.2006 - 4 BN 3.06

Der Gesetzgeber hat, indem er der Gemeinde aufgegeben hat, bei der Veräußerung der Grundstücke die Erreichung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme dauerhaft zu sichern, hinreichende Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass sich die Entwicklungsmaßnahme für Ziele missbrauchen lässt, die vom Gemeinwohlerfordernis des § 165 BauGB nicht gedeckt sind.

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IBRRS 2006, 1661
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausschluss bestimmter Sortimente im Gewerbegebiet

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05

1. Ein Gemeinderat darf grundsätzlich an der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan, durch den in einem Gewerbegebiet im Einzelnen aufgeführte innenstadtrelevante Sortimente ausgeschlossen werden, mitwirken, wenn er selbst oder eine der in § 18 Abs. 1 GemO genannten Bezugspersonen in der Innenstadt ein Einzelhandelsgeschäft mit einem aufgeführten Sortiment betreibt.*)

2. Verfolgt die Gemeinde mit dem Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente in einem Gewerbegebiet das Ziel, die Attraktivität der Ortsmitte in ihrer Funktion als Versorgungszentrum zu erhalten und zu fördern, darf sie in die Liste der ausgeschlossenen innenstadtrelevanten Sortimente auch Sortimente aufnehmen, die in der Innenstadt derzeit nicht (mehr) vorhanden sind, deren Ansiedlung dort aber erwünscht ist.*)

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IBRRS 2006, 1616
Mit Beitrag
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 M 83/06

1. Da das Bauordnungsrecht aus dem Prüfungsprogramm des vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 67 BauO-SA herausgenommen ist (vgl. zur insoweit erforderlichen einschränkenden Auslegung des § 67 Abs. 2 Nr. 2 BauO-SA: Jäde, in: Jäde/ Dirnberger, BauO-SA, § 67 RdNr. 43 ff.) sind auch der Anfechtbarkeit der darin erteilten Baugenehmigung entsprechende Grenzen gezogen.*)

2. Die Vermutung, dass das Rücksichtnahmegebot zumindest aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt sein wird, wenn die (bauordnungsrechtlichen) Abstandvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - IBR 1999, 382), gilt auch und in besonderem Maße für die Frage, ob ein Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Einblicksmöglichkeiten rücksichtslos ist.*)

3. Mit dem in der § 6 Abs. 7 Satz 2 BauO-SA enthaltenen Merkmal des "Gegenüberliegens" von Nachbargrenzen wollte der Gesetzgeber zum Ausdruck bringen, dass nicht nur die Grundstücksgrenze zur Straße hin, sondern auch die seitlichen Nachbargrenzen mit Blick auf die abstandflächenrechtlichen Schutzziele von dieser Vorschrift ausgenommen sein sollen. Das Merkmal des "Gegenüberliegens" im Sinne dieser Vorschrift bezieht sich demnach nicht auf den Vorbau und dessen Außenwände, sondern stattdessen auf die dem Vorbau zugehörige Gebäudeaußenwand, so dass die Vorbauten selbst seitlich keine Abstandfläche einhalten müssen.*)

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IBRRS 2006, 1615
ImmobilienImmobilien
Was fällt unter den Bestandsschutz?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2006 - 2 L 457/04

Der Bestandsschutz rechtfertigt zwar auch die für die Erhaltung des Bestands notwendigen Reparaturmaßnahmen. Keine derartigen Reparaturmaßnahmen sind aber solche Baumaßnahmen, die so umfangreich sind, dass die Identität der baulichen Anlage nicht mehr erhalten bleibt.*)

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IBRRS 2006, 1614
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Abrundung" des Innenbereichs

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2006 - 2 L 484/04

Eine "Abrundung" des Innenbereichs gebieten nur solche topographische Besonderheiten, die - wie Gräben, Bahndämme, Waldgrenzen o.ä. - von der eigentlichen Bebauungsgrenze abgesetzt sind, d.h. im Vergleich zu dieser eigenständig in Erscheinung treten und gerade deshalb die Ausdehnung dieser Grenze als geboten erscheinen lassen. Keine topographische Besonderheit in diesem Sinne ist demnach die Bebauungsgrenze selbst, auch wenn sie - wie hier im Bereich des klägerischen Grundstücks - durch einen rechtwinkligen oder sonst auffälligen Verlauf gekennzeichnet ist.*)

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IBRRS 2006, 1604
ImmobilienImmobilien
Haftung der Baubehörde wegen Nichteinschreitens gg. Voreigentümer?

OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2005 - 11 W 11/05

1. Eine für § 839 BGB relevante Amtspflichtverletzung liegt nur vor, wenn die verletzte Pflicht gerade auch den Inhaber der beeinträchtigten Vermögensposition schützen soll, was voraussetzt, dass der Schutz (zumindest auch) gerade der Interessen des Einzelnen bezweckt ist. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kann das hier nicht angenommen werden.

2. Die Grundsätze, die die Rechtsprechung anhand der Fälle rechtswidrig erteilter Baugenehmigungen entwickelt hat und bei denen der Nachfolger des Adressaten der rechtswidrigen Genehmigung in den Kreis der von der verletzten Amtspflicht geschützten Dritten einzubeziehen ist, sind nicht anwendbar bei Fällen einer versagten Baugenehmigung. Eine analoge Anwendung auf eine Situation nicht erteilter Prozesskostenhilfe scheitert daher an der vergleichbaren Sach- und Rechtslage, da diese Situation eher mit der verweigerten als der rechtswidrig erteilten Baugenehmigung an einen Dritten vergleichbar ist.

3. Die Amtspflicht zu konsequentem Verhalten bezweckt den Schutz derer, die auf solchermaßen konsequentes Verhalten vertrauen und im Hinblick darauf Vermögensdispositionen vornehmen. Im Vertrauen auf ein solches Verhalten vorgenommene Dispositionen sind daher zu beweisen.

4. Im Fall einer baurechtswidrigen Bauerrichtung kann den Beamten auch im Verhältnis zu einzelnen Bürgern eine Pflicht obliegen, zum Zweck der Beseitigung des baurechtswidrigen Zustands tätig zu werden.

5. Das kann auch im Hinblick auf Nachbarn der Fall sein, wenn der rechtswidrige Bau gegen nachbarschützende Bauvorschriften verstößt.

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IBRRS 2006, 1577
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren

OVG Saarland, Urteil vom 09.03.2006 - 2 R 8/05

1. Geht aus dem Vorbringen des Berufungsführers eindeutig hervor, dass und mit welchem Ziel er das Rechtsmittelverfahren durchführen möchte, so kann die Ausformulierung des Berufungsantrags (§ 124a Abs. 3 Sätze 1 und 4 VwGO) noch in der mündlichen Verhandlung nachgeholt werden.*)

2. Der Beginn der den Unteren Bauaufsichtsbehörden in § 67 Abs. 5 Satz 1 LBO 1996 (nunmehr § 64 Abs. 3 Satz 1 LBO 2004) eingeräumten Entscheidungsfrist im vereinfachten Genehmigungsverfahren von regelmäßig drei Monaten setzt nach dem klaren Wortlaut nicht das Vorliegen einer (positiven) Stellungnahme der Gemeinde zu dem jeweiligen Bauvorhaben im Sinne des § 36 BauGB (Einvernehmen) voraus. Einzige die befristete Entscheidungspflicht der Unteren Bauaufsicht auslösende Voraussetzung ist, dass der Bauwerber mit dem Bauantrag alles vorgelegt hat, was nach den einschlägigen Bestimmungen der Bauvorlagenverordnung zur Beurteilung seines Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich ist.*)

3. Auch dem Eintritt der Genehmigungsfiktion (§ 67 Abs. 5 Satz 5 LBO 1996, § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO 2004) steht nicht entgegen, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen im Sinne des auf die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens zielenden § 36 BauGB nicht erteilt hat.*)

4. Die fiktive Baugenehmigung ist verfahrensrechtlich und prozessual in jeder Hinsicht, insbesondere auch mit Blick auf die Rechtsstellung der Gemeinden (§ 36 BauGB), so zu behandeln wie eine in Schriftform durch Bauschein erteilte Baugenehmigung (§ 77 Abs. 1 Satz 1 LBO 1996, heute § 73 Abs. 2 Satz 1 LBO 2004).*)

5. Die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde zur Bestätigung des Fiktionseintritts (§§ 67 Abs. 5 Satz 6 LBO 1996, 64 Abs. 3 Satz 5 LBO 2004) ist - anders als bei der eine positive Entscheidung über die materiellrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im Rahmen des § 67 Abs. 2 LBO 1996 beinhaltenden Baugenehmigung selbst - nicht vom Vorliegen des gemeindlichen Einvernehmens abhängig.*)

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IBRRS 2006, 1576
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bewältigung der Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.2006 - 10 D 43/03

1. Überplant die Gemeinde eine vorhandene Gemengelage aus Gewerbebetrieben und Wohnbebauung, so hat sie zur Ermittlung der abwägungserheblichen Belange eine sorgfältige Bestandsaufnahme durchzuführen, mit der sie die genehmigten Nutzungen und die zulässigen (Lärm-)Emissionen der Betriebe nachvollziehbar ermittelt.*)

2. Bei der Abwägung sind auch die privaten Interessen der Betriebsinhaber am Fortbestand bestehender baulicher Nutzungsrechte und -möglichkeiten zu berücksichtigen, die bislang auf Grund der Prägung der näheren Umgebung als faktisches uneingeschränktes Gewerbegebiet gegeben waren.*)

3. Allein die Gliederung von Gewerbegebieten nach Abstandsklassen des Abstandserlasses NRW ist zur Bewältigung der Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe ungeeignet, wenn die in der Abstandsliste angegebenen Abstände zu Wohngebieten gar nicht eingehalten oder deutlich unterschritten werden. In einem derartigen Fall ist das in § 15 BauNVO enthaltene Gebot der Rücksichtnahme zur nachgelagerten Konfliktlösung im späteren Baugenehmigungsverfahren ungeeignet, weil es nur eine "Nachsteuerung" im Einzelfall ermöglichen soll.*)

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IBRRS 2006, 1575
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Geordnete städtebauliche Entwicklung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.03.2006 - 10 B 2133/05

Jede Bauleitplanung muss auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung ausgerichtet sein und diese gewährleisten. Das ist nicht der Fall, wenn ein Bebauungsplan zur Erschließung der Hinterliegergrundstücke die Entwicklung einer Vielzahl so genannter Pfeifenkopfgrundstücke vorsieht und dadurch städtebauliche Missstände hervorruft.*)

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IBRRS 2006, 1574
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Abgrenzungssatzung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2006 - 15 A 3914/03

1. Zur Bildung einer wirtschaftlichen Einheit im Beitragsrecht wegen einer bauplanerisch angeordneten Grenzhecke.*)

2. Eine baurechtliche Abgrenzungssatzung, die aus einem textlichen Teil und einem Plan besteht, ist zur Sicherstellung der Authentizität hinreichend ausgefertigt, wenn die Planurkunde einen Ausfertigungsvermerk trägt und der Satzungstext im vollen Wortlaut in der Niederschrift des Ratsbeschlusses nach § 52 Abs. 1 GO NRW enthalten ist.*)

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IBRRS 2006, 1491
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Kosten der Ersatzvornahme

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.12.2005 - 2 S 122.05

1. Kosten der Ersatzvornahme, um die Allgemeinheit vor den Gefahren eines Gebäudes mit baulichen Mängeln zu schützen.

2. Bei der nachträglichen Anforderung von Ersatzvornahmekosten handelt es sich um eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung im Sinne des § 39 VwVG-BB, gegen die Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben.

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IBRRS 2006, 1488
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anspruch der Gemeinde auf Beseitigung von Luftschutzbunkern?

BGH, Urteil vom 07.04.2006 - V ZR 144/05

Ein Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 BGB ist im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AKG mit dem Eintritt der Eigentumsstörung, und nicht erst dann entstanden, wenn diese zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit geführt hat.*)

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IBRRS 2006, 1485
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben

VG Neustadt, Urteil vom 23.03.2006 - 4 K 1762/05

1. Der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben und sonstigen Handelsbetrieben mit Verkauf an Endverbraucher in einem Gewerbegebiet mit dem Ziel, die Gewerbeflächen ausschließlich zur Ansiedlung von Betrieben des produzierenden Gewerbes und von Handwerksbetrieben bereitzustellen, ist ungeeignet, wenn sämtliche anderen gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO zulässigen Betriebe weiterhin zulässig sind.*)

2. Schließt der Plangeber gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sämtliche Einzelhandelsbetriebe in einem Gewerbegebiet aus, so darf sich die städtebauliche Begründung nicht darauf beschränken, der Ausschluss diene dem Schutz der ortsnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs durch Betriebe im Ortszentrum. Der Plangeber muss vielmehr darlegen, warum er nicht nur Einzelhandelsbetriebe, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, sondern auch sonstige sich üblichwerweise nicht in Zentren ansiedelnde Einzelhandelsbetriebe, die langlebige Verbrauchsgüter verkaufen, ausschließt.*)

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IBRRS 2006, 1481
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorliegen einer atypische Erschließungssituation

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.10.2005 - 15 A 240/04

1. Eine atypische Erschließungssituation, die hinsichtlich der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands eine Sondersatzung erforderlich macht, liegt nicht schon deshalb vor, weil an die ausgebaute Straße über etwa 1/8 der Frontlänge der Straßenseiten ein nicht der Beitragspflicht unterliegender öffentlicher Parkplatz grenzt.*)

2. Eine tatsächlich angelegte Zufahrt von der ausgebauten Straße über ein Vorderliegergrundstück zu einem demselben Alleineigentümer oder denselben Miteigentümern gehörenden, anderweitig voll erschlossenen Hinterliegergrundstück begründet die Beitragspflicht für dieses Grundstück.*)

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IBRRS 2006, 1480
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Bootsstege im geschützen Uferbereich

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05

1. Im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für einen Bootssteg/eine Slipanlage sind für die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wohl der Allgemeinheit" die Aussagen des Bodenseeuferplans weiterhin heranzuziehen.*)

2. Bootsstege und Slipanlagen in einem im Bodenseeuferplan als Schutzzone II ausgewiesenen Uferbereich beeinträchtigen grundsätzlich das Wohl der Allgemeinheit wegen der typischerweise mit diesen Anlagen und ihrer bestimmungsgemäßen Nutzungen einhergehenden Gefahren für die ökologischen Funktionen der Flachwasserzone einschließlich deren Selbstreinigungskraft.*)

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IBRRS 2006, 1479
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Genehmigung von Kfz-Stellplätzen: Streitwert

VGH Hessen, Beschluss vom 31.10.2005 - 9 TE 2284/05

1. Zur Streitwertfestsetzung bei Rechtsstreitigkeiten, die die Ablehnung von Baugenehmigungen zur Errichtung von Kfz-Stellplätzen zum Gegenstand haben.

2. In Streitwertbeschwerdeverfahren findet das Verbot der sog. Reformatio in peius keine Anwendung.

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