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Sachgebiet: Rechtsanwälte

672 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 0416
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsdienstleistung oder Prozessfinanzierung?

AG Wedding, Urteil vom 08.01.2020 - 22c C 233/19

Bietet ein Dienstleister Mietern einen sog. "Schutzbrief gegen Mieterhöhungen" an, wonach der Mieter für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten aus einer Mandatierung eines Vertragsanwalts des Dienstleisters sowie im Falle einer Klage des Vermieters auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung von Prozesskosten gegen ein Erfolgshonorar freistellt, stellt dies kein Fall einer Rechtsdienstleistung i.S.d. § 3 RDG, sondern lediglich eine Prozessfinanzierung dar.

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IBRRS 2020, 0382
RechtsanwälteRechtsanwälte
Eingelegter Widerspruch gegen Mahnbescheid

AG Grünstadt, Beschluss vom 12.11.2019 - 3 C 4/18

(kein amtlicher Leitsatz)

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IBRRS 2020, 0342
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gegenstandswert bei Zwangsverwaltung

BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - V ZB 154/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 0237
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zeittaktklausel von 15 Minuten ist unwirksam!

OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2019 - 17 U 44/18

1. Die Klausel in den Allgemeinen Mandatsbedingungen eines Rechtsanwalts, wonach in Viertelstundenschritten abgerechnet und ein Viertel des vereinbarten Stundensatzes für jede angefangene 15 Minuten berechnet wird, ist unwirksam.

2. Eine Klausel, wonach die abgerechneten Zeiten als anerkannt gelten, wenn der Mandant nicht binnen einer Frist von vier Wochen der Abrechnung widerspricht, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist ebenfalls unwirksam.

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IBRRS 2020, 0154
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gerichtsfax nicht erreichbar: Schriftsatz ist per beA zu übermitteln!

LG Krefeld, Beschluss vom 10.09.2019 - 2 S 14/19

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei Unerreichbarkeit des gerichtlichen Faxgeräts zur Fristwahrung das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen.*)

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IBRRS 2020, 0119
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unzuverlässige Kanzleikraft muss besonders überwacht werden!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2019 - 2 UF 234/19

1. Ein Rechtsanwalt genügt der von ihm geforderten üblichen Sorgfalt jedenfalls dann nicht mehr, wenn er dieselbe Kanzleikraft, die zuvor weisungswidrig den falsch adressierten und von ihm unterzeichneten fristgebundenen Schriftsatz gefertigt hat, anweist, einen korrigierten Schriftsatz zu erstellen, diesen ihm zur Unterschrift vorzulegen und anschließend an das dort aufgeführte Gericht zu übersenden, ohne die Durchführung dieser Weisung durch weitere Maßnahmen abzusichern (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - XII ZB 583/14, IBRRS 2015, 3555).*)

2. Dies gilt insbesondere, wenn der Rechtsanwalt die Kanzleikraft anweist, den korrigierten Ausdruck des Schriftsatzes nicht ihm selbst, sondern einem Sozietätskollegen zur Unterschrift vorzulegen, weil er selbst für den Rest des Tages außer Haus ist.*)

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IBRRS 2020, 0060
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Fristwahrung per Fax möglich: Rechtsanwalt muss beA nutzen!

OLG Dresden, Beschluss vom 18.11.2019 - 4 U 2188/19

Scheitert die Übertragung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Schriftsatz über das besondere elektronische Anwaltspostfach zu versenden. Das Unterlassen ist der vertretenen Partei nur dann nicht als schuldhaftes Versäumnis zuzurechnen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Übermittlung aus dem beA nicht möglich war.*)

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Online seit 2019

IBRRS 2019, 4183
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mandant vergleichsbereit: Über Vor- und Nachteile ist umfassend aufzuklären!

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2019 - 8 U 129/18

1. Erwägt der Mandant den Abschluss eines Vergleichs, muss ihm sein Rechtsanwalt dessen Vor- und Nachteile darlegen. Dies gilt im besonderem Maße, wenn es sich um einen Abfindungsvergleich handelt.*)

2. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichsabschlusses ist dem Rechtsanwalt ein Ermessensspielraum zuzubilligen.*)

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IBRRS 2019, 4169
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zwangsvollstreckung muss zügig betrieben werden!

BGH, Urteil vom 19.09.2019 - IX ZR 22/17

1. Ein Rechtsanwalt, der mit der zwangsweisen Durchsetzung einer Forderung beauftragt worden ist und einen Titel gegen einen Schuldner des Mandanten erwirkt hat, hat zügig die Zwangsvollstreckung zu betreiben, soweit pfändbares Vermögen bekannt ist oder mit den Möglichkeiten, welche die Zivilprozessordnung bietet, ermittelt werden kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 07.09.2017 - IX ZR 71/16, Rz. 11, IBRRS 2017, 3280).*)

2. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung zum Ausfall des Mandanten führen würde, muss der beauftragte Rechtsanwalt die Zwangsvollstreckung mit besonderer Beschleunigung betreiben. Er muss dann unter den verfügbaren Vollstreckungsmöglichkeiten diejenige auswählen, die am schnellsten zu einem Ergebnis führt.*)

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IBRRS 2019, 4046
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen!

BGH, Urteil vom 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

1. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in Gestalt der Inkassodienstleistung (Forderungseinziehung) gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG, die ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragener Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG erbringen darf, ist unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BVerfG - verfolgten Zielsetzung einer grundlegenden, an den Gesichtspunkten der Deregulierung und Liberalisierung ausgerichteten, die Entwicklung neuer Berufsbilder erlaubenden Neugestaltung des Rechts der außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen nicht in einem zu engen Sinne zu verstehen. Vielmehr ist - innerhalb des mit diesem Gesetz verfolgten Schutzzwecks, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RDG) - eine eher großzügige Betrachtung geboten (im Anschluss an BVerfG, NJW 2002, 1190; NJW-RR 2004, 1570 (jeweils zum RBerG)).*)

2. Für die auf dieser Grundlage vorzunehmende Beurteilung, ob sich die Tätigkeit eines registrierten Inkassodienstleisters innerhalb seiner Inkassodienstleistungsbefugnis gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG hält, lassen sich keine allgemeingültigen Maßstäbe aufstellen. Erforderlich ist vielmehr stets eine am Schutzzweck des Rechtsdienstleistungsgesetzes orientierte Würdigung der Umstände des Einzelfalls einschließlich einer Auslegung der hinsichtlich der Forderungseinziehung getroffenen Vereinbarungen. Dabei sind die Wertentscheidungen des Grundgesetzes in Gestalt der Grundrechte der Beteiligten sowie der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen und ist den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen (im Anschluss an BVerfG, NJW 2004, 672; NJW 2002, 1190, 1191 f.; NJW-RR 2004, 1570, 1571; BVerfGE 97, 12, 32 (jeweils zum RBerG)).*)

3. Überschreitet hiernach ein registrierter Inkassodienstleister seine Inkassodienstleistungsbefugnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, kann darin ein Verstoß gegen § 3 RDG liegen. Ein solcher Verstoß hat, wenn die Überschreitung bei einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände aus der objektivierten Sicht eines verständigen Auftraggebers des Inkassodienstleisters zum einen eindeutig vorliegt und zum anderen unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in ihrem Ausmaß als nicht nur geringfügig anzusehen ist, die Nichtigkeit nach § 134 BGB der zwischen dem Inkassodienstleister und dessen Auftraggeber getroffenen Inkassovereinbarung einschließlich einer in diesem Zusammenhang erfolgten Forderungsabtretung zur Folge (Anschluss an und Fortführung von BGH, Urteil vom 30.10.2012 - XI ZR 324/11, NJW 2013, 59 Rz. 34 ff.; Urteil vom 11.12.2013 - IV ZR 46/13, NJW 2014, 847 Rz. 31; Urteil vom 21.10.2014 - VI ZR 507/13, NJW 2015, 397 Rz. 5; Urteil vom 11.01.2017 - IV ZR 340/13, VersR 2017, 277 Rz. 34; Urteil vom 21.03.2018 - VIII ZR 17/17, NJW 2018, 2254 Rz. 18; BVerfG, NJW 2002, 1190, 1192). *)

4. Von einer Nichtigkeit nach § 134 BGB ist danach insbesondere dann regelmäßig auszugehen, wenn der registrierte Inkassodienstleister Tätigkeiten vornimmt, die von vorneherein nicht auf eine Forderungseinziehung i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG, sondern etwa auf die Abwehr von Ansprüchen gerichtet sind oder eine über den erforderlichen Zusammenhang mit der Forderungseinziehung hinausgehende Rechtsberatung zum Gegenstand haben oder wenn das "Geschäftsmodell" des Inkassodienstleisters zu einer Kollision mit den Interessen seines Auftraggebers führt.*)

5. Nach diesen Maßstäben ist es von der Inkassodienstleistungsbefugnis eines nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG registrierten Inkassodienstleisters (noch) gedeckt, wenn dieser auf seiner Internetseite einen "Mietpreisrechner" zur - zunächst unentgeltlichen - Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Verfügung stellt und im Anschluss hieran dem Mieter die Möglichkeit gibt, ihn durch Anklicken eines Buttons mit der außergerichtlichen Durchsetzung von - näher bezeichneten - Forderungen und etwaigen Feststellungsbegehren gegen den Vermieter im Zusammenhang mit der "Mietpreisbremse" - unter Vereinbarung eines Erfolgshonorars in Höhe eines Drittels der jährlichen Mietersparnis (vier Monate) sowie einer Freihaltung des Mieters von sämtlichen Kosten - zu beauftragen und in diesem Zusammenhang die genannten Ansprüche zum Zweck der Durchsetzung treuhänderisch an den Inkassodienstleister abzutreten, der im Falle einer Erfolglosigkeit der eigenen außergerichtlichen Rechtsdienstleistungstätigkeit einen Vertragsanwalt mit der anwaltlichen und gegebenenfalls auch gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche beauftragen kann, zum Abschluss eines Vergleichs jedoch grundsätzlich nur mit Zustimmung des Mieters befugt ist.*)

6. Da damit (auch) die in diesem Rahmen erfolgte treuhänderische Abtretung der genannten im Zusammenhang mit der "Mietpreisbremse" stehenden Forderungen des Mieters (noch) nicht gegen ein gesetzliches Verbot (§ 3 RDG) verstößt und demzufolge nicht gem. § 134 BGB nichtig ist, ist der Inkassodienstleister im gerichtlichen Verfahren aktivlegitimiert, diese Ansprüche im Wege der Klage gegen den Vermieter geltend zu machen.*)

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IBRRS 2019, 4079
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristversäumnis nicht nachvollziehbar erklärt: Keine Wiedereinsetzung!

OVG Saarland, Beschluss vom 03.12.2019 - 1 B 293/19

1. Eine beantragte Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

2. Ein bevollmächtigter Rechtsanwalt kann sich nur dann vom eigenen Verschulden entlasten, wenn die Hilfsperson, der die Aufgabe übertragen war, das Alleinverschulden trifft und dies nachvollziehbar aufgeklärt werden kann.

3. Bleibt unklar, welcher Art die Versäumnisse waren, die zur Versäumung der Frist geführt haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Verschulden der Prozessbevollmächtigten zumindest mitursächlich für die Nichtbeachtung der Beschwerdebegründungsfrist war.

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IBRRS 2019, 3967
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch nacheinander geltend gemachte Streitgegenstände sind zusammenzurechnen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.11.2019 - 7 OA 35/19

Die Zusammenrechnung mehrerer Streitgegenstände nach § 39 Abs. 1 GKG setzt nicht voraus, dass die Streitgegenstände gleichzeitig geltend gemacht werden. Es kommt darauf an, dass mehrere Streitgegenstände in demselben Verfahren - hier der Klage - und in demselben Rechtszug - hier dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht - geltend gemacht werden.

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IBRRS 2019, 3889
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vorfrist mangelhaft notiert: Wiedereinsetzung möglich?

BGH, Beschluss vom 29.10.2019 - VI ZB 31/19

Zur Wiedereinsetzung bei mangelnder Notierung einer Vorfrist.*)

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IBRRS 2019, 3920
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterbevollmächtigten beauftragt: Keine Abrechnung fiktiver Reisekosten!

LAG Nürnberg, Beschluss vom 19.09.2019 - 6 Ta 82/19

Fiktive Reisekosten bei einer Beauftragung einer Terminsvertretung nach § 5 RVG im Rahmen des § 121 Abs. 3 ZPO sind nicht erstattungsfähig, wenn durch die Beauftragung der Terminsvertretung keine zusätzlichen gesetzlichen Kosten entstanden sind.*)

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IBRRS 2019, 3900
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wie ist die Kontrolle fristgebundener Schriftsätze zu organisieren?

BGH, Beschluss vom 29.10.2019 - VIII ZB 104/18

Zur Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden Organisation der Ausgangskontrolle in einer Rechtsanwaltskanzlei (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 08.01.2013 - VI ZB 78/11, Rz. 10, IBRRS 2013, 0456; vom 16.12.2013 - II ZB 23/12, IBRRS 2014, 0592; vom 11.03.2014 - VIII ZB 52/13, IBRRS 2014, 3462; vom 04.11.2014 - VIII ZB 38/14, Rz. 8, IBRRS 2014, 4222; IBR 2015, 104; vom 16.04.2019 - VI ZB 33/17, Rz. 8, IBRRS 2019, 2106).*)

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IBRRS 2019, 3888
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wie ist die Kontrolle fristgebundener Schriftsätze zu organisieren?

BGH, Beschluss vom 29.10.2019 - VIII ZB 103/18

Zur Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden Organisation der Ausgangskontrolle in einer Rechtsanwaltskanzlei (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 08.01.2013 - VI ZB 78/11 = IBRRS 2013, 0456, NJW-RR 2013, 506 Rn. 10; vom 16.12.2013 - II ZB 23/12 = IBRRS 2014, 0592; vom 11.03.2014 - VIII ZB 52/13 = IBRRS 2014, 3462; vom 04.11.2014 - VIII ZB 38/14 = IBRRS 2014, 4222, NJW 2015, 253 Rn. 8; vom 09.12.2014 - VI ZB 42/13 = IBRRS 2015, 0077, NJW-RR 2015, 442 Rn. 8; vom 16.04.2019 - VI ZB 33/17 = IBRRS 2019, 2106, NJW-RR 2019, 950 Rn. 8).*)

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IBRRS 2019, 3785
RechtsanwälteRechtsanwälte
Werkvertraglicher Schadensersatz verjährt: In welcher Höhe haftet der Anwalt?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.09.2019 - 5 U 58/19

Ein Rechtsanwalt, der für den Eintritt der Verjährung eines werkvertraglichen Schadensersatzanspruchs verantwortlich ist, schuldet seinem Mandanten im Wege der Rechtsanwaltshaftung die Erstattung der Netto-Schadensbeseitigungskosten, wenn bei ordnungsgemäßer Mandatsbearbeitung gegenüber dem Werkunternehmer ein entsprechender Titel noch vor der Rechtsprechungsänderung des BGH (IBR 2018, 196) hätte erstritten werden können.*)

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IBRRS 2019, 3770
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterbevollmächtigter Anwalt ist zu überwachen!

OLG Schleswig, Urteil vom 14.10.2019 - 11 U 67/19

1. Wiedereinsetzung kann gewährt werden, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Frist zur Begründung der Berufung einzuhalten. Dabei steht das Verschulden des Prozessbevollmächtigten dem Verschulden der Klagepartei gleich.

2. Ein Prozessbevollmächtigter kann sich seiner Aufgabe, Fristen einzutragen und zu überwachen, nicht dadurch entziehen, dass er die Fristwahrung auf einen anderen Anwalt überträgt. Eine derartige Übertragung ist nur zulässig, wenn der unterbevollmächtigte Anwalt angeleitet und kontrolliert wird.

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IBRRS 2019, 3743
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kostenfestsetzungsbeschluss ist keine bloße Zwischenentscheidung!

OLG München, Beschluss vom 28.10.2019 - 34 Wx 444/19 Kost

Eine einer Kostenfestsetzung zugrundeliegende Beschwerdeentscheidung, in der neben der Zwischenverfügung nach § 18 GBO auch über einen weitergehenden Antrag entschieden wird, stellt sich nicht als bloße Entscheidung über eine Neben- oder Zwischenentscheidung des Grundbuchamts i.S.v. Nr. 3500 VV-RVG dar.*)

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IBRRS 2019, 3718
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zulassung als Syndikus setzt mindestens 65 % anwaltliche Tätigkeit voraus!

BGH, Urteil vom 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 63/17

1. Für die anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses ist entscheidend, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern oder Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird.*)

2. Ein Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit liegt am unteren Rand des für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses Erforderlichen.*)

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IBRRS 2019, 3699
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anwalt macht Honoraransprüche aus WEG-Verfahren geltend: Welches Gericht ist zuständig?

AG Idstein, Beschluss vom 07.08.2019 - 3 C 165/19

1. Für Klagen Dritter gegen Wohnungseigentümer, die sich auf das Sondereigentum beziehen, ist nach § 43 Nr. 5 WEG das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet.

2. Dies ist auch bei Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts zu bejahen, der im Auftrag eines Wohnungseigentümers Ansprüche wegen des Sondereigentums geltend macht.

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IBRRS 2019, 3383
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch ein nur kurzes Telefonat löst die Terminsgebühr aus!

SG Kassel, Beschluss vom 14.10.2019 - S 7 SF 15/19

Die Terminsgebühr nach Ziffer 3104 VV-RVG i.V.m. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV-RVG entsteht auch, wenn die außergerichtliche Mitwirkung an einer Besprechung, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet war, fernmündlich, von kurzer Dauer und sogar erfolglos war (nach BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 9/06, IBRRS 2007, 0264).*)

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IBRRS 2019, 3297
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss auch Steuerrecht können!

OLG Rostock, Urteil vom 26.02.2019 - 24 U 1/17

Ein Rechtsanwalt haftet für vermeidbare steuerlich nachteilige Auswirkungen einer von ihm empfohlenen Vertragsgestaltung grundsätzlich auch dann, wenn eine Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich Inhalt des ihm erteilten Mandats gewesen ist.*)

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IBRRS 2019, 3102
RechtsanwälteRechtsanwälte
Erst die Rechtsmittelfrist notieren, dann das Empfangsbekenntnis unterzeichnen!

BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 13/19

1. Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis für eine Urteilszustellung erst unterzeichnen, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.*)

2. Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen müssen so notiert werden, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben.*)

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IBRRS 2019, 3030
RechtsanwälteRechtsanwälte
Partner haftet auch nach Mandatsabgabe noch mit!

BGH, Urteil vom 12.09.2019 - IX ZR 190/18

War ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, endet seine Mithaftung nicht mit der Abgabe des Mandats innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft.*)

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IBRRS 2019, 3043
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt in eigener Sache muss für Vertretung sorgen!

BGH, Beschluss vom 21.08.2019 - XII ZB 93/19

Auch ein sich selbst vertretender Rechtsanwalt hat Vorkehrungen dafür zu treffen, dass im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Verfahrenshandlungen vornimmt.*)

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IBRRS 2019, 2921
RechtsanwälteRechtsanwälte
Einzelanwalt wird unerwartet krank: Was muss er tun?

BGH, Beschluss vom 08.08.2019 - VII ZB 35/17

Der Einzelanwalt, der am Tag des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist unvorhergesehen erkrankt und deshalb nicht mehr in der Lage ist, die Berufungsbegründung rechtzeitig fertigzustellen, genügt seinen Sorgfaltspflichten regelmäßig dann, wenn er einen Vertreter beauftragt, der einen Fristverlängerungsantrag stellt. Erteilt die Gegenseite in diesem Fall die zur Fristverlängerung gemäß § 520 Abs. 2 ZPO erforderliche Einwilligung nicht und wird die Frist deshalb nicht verlängert, ist dem Berufungsführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren (Fortführung von BGH, IBR 2009, 1368 - nur online).*)

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IBRRS 2019, 2771
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer Schriftsätze per Fax verschickt, muss Sicherheitszuschlag einkalkulieren!

OVG Thüringen, Beschluss vom 06.03.2019 - 2 EO 768/18

1. Bei Fristen für die Begründung eines Rechtsmittels muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass er sich rechtzeitig auf die Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen sowie Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen vor Fristablauf Rechnung tragen kann. Daher muss er einen über die voraussichtliche Übermittlungsdauer des eigentlichen Telefaxvorgangs hinausgehenden Sicherheitszuschlag einkalkulieren.*)

2. Ein Rechtsanwalt handelt fahrlässig, wenn er 21 Minuten vor Fristablauf mit der Telefax-Übermittlung eines 20-seitigen Schriftsatzes beginnt, nicht glaubhaft machen kann, dass er unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Übermittlungszeit mit einem fristgerechten Eingang rechnen durfte, und darüber hinaus keine Zeitreserve einplante.*)

3. Der Sicherheitszuschlag gilt nicht nur für den Fall, dass der Zielanschluss belegt ist, sondern für allfällige sonstige Übertragungsprobleme.*)

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IBRRS 2019, 2810
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Niemals zu früh aufgeben!

BGH, Beschluss vom 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an der temporären Belegung oder Störung des Telefaxempfangsgeräts des Gerichts, darf der Prozessbevollmächtigte der Partei nicht ohne Weiteres mehrere Stunden vor Ablauf des letzten Tages der Frist - vorliegend bereits gegen 20.00 Uhr - zusätzliche Übermittlungsversuche einstellen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 04.11.2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rz. 21).*)




IBRRS 2019, 2769
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Versendung per Telefax nicht möglich: Rechtsanwalt muss beA nutzen!

OLG Dresden, Beschluss vom 29.07.2019 - 4 U 879/19

1. Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an das Gericht aus zunächst ungeklärter Ursache, hat der Rechtsanwalt technische Störungen im Empfangsbereich durch eine Rückfrage bei Gericht auszuschließen.*)

2. Ist auch hiernach eine Versendung per Telefax nicht möglich, hat der Rechtsanwalt den Schriftsatz gegebenenfalls persönlich aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu versenden; dass hierfür derzeit nur eine passive Nutzungspflicht besteht, steht einer solchen Pflicht nicht entgegen.*)




IBRRS 2019, 2762
RechtsanwälteRechtsanwälte
Welche Vorkehrungen muss ein Einzelanwalt gegen unvorhergesehene Ausfälle treffen?

BGH, Beschluss vom 31.07.2019 - XII ZB 36/19

Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Dabei hat der Einzelanwalt für den Fall einer Verhinderung im Rahmen der ihm obliegenden allgemeinen Vorkehrungen selbst für eine anwaltliche Vertretung Vorsorge zu treffen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 16.04.2019 - VI ZB 44/18, IBRRS 2019, 1877 = IMRRS 2019, 0691, und vom 10.04.2018 - VI ZB 44/16, NJW-RR 2018, 1210 = IBRRS 2018, 2170 = IMRRS 2018, 0777).*)

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IBRRS 2019, 2698
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zahlung an Mandanten weitergeleitet: Kann die Versicherung Schadensersatz verlangen?

BGH, Urteil vom 23.07.2019 - VI ZR 307/18

§ 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Rechtsschutzversicherers.*)

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IBRRS 2019, 2639
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristsachen sind mit größter Genauigkeit zu behandeln!

OVG Saarland, Beschluss vom 16.08.2019 - 2 B 250/19

1. Rechtsanwälte sind grundsätzlich verpflichtet, Fristsachen mit größter Genauigkeit zu behandeln.*)

2. Der Antragsteller muss sich das Versäumnis seiner (früheren) Prozessbevollmächtigten, ihn auf ihre fehlende Absicht, Beschwerde einzulegen, hinzuweisen, zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2019, 2550
RechtsanwälteRechtsanwälte
Lediglich Versäumnisurteil beantragt: Nur 0,5 Terminsgebühr!

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.04.2019 - 12 W 43/18

Die Terminsgebühr reduziert sich bei Wahrnehmung eines Termins, in dem eine Partei nicht erschienen ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt wird, auf 0,5.

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IBRRS 2019, 2381
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
beA-Datei enthält unzulässige Zeichen: Wiedereinsetzung von Amts wegen?

BFH, Beschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18

1. Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz vom Intermediär-Server nicht an den BFH weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kommt Wiedereinsetzung von Amts wegen in Betracht, wenn der Absender nicht eindeutig darauf hingewiesen worden ist, dass entsprechende Zeichen nicht verwendet werden dürfen und wenn er nach dem Versenden an Stelle einer Fehlermeldung eine Mitteilung über die erfolgreiche Versendung des Schriftsatzes erhalten hat.*)

2. Die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist schon dann willkürlich, wenn die Ablehnung des Gesuchs ein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand, den Verfahrensstand oder den Akteninhalt erfordert.*)




IBRRS 2019, 2369
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Räumungstermin ist kein Gerichtstermin: Keine Terminsgebühr!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.05.2019 - 5 T 81/18

Die Teilnahme des Rechtsanwalts bei der Räumungsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher begründet keine Terminsgebühr gemäß RVG VV 3310, da der Räumungstermin des Gerichtsvollziehers kein Gerichtstermin im Sinne dieser Vorschrift ist. *)

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IBRRS 2019, 2214
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren?

BGH, Beschluss vom 01.07.2019 - VII ZR 168/17

1. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach dem Wert, der die Grundlage für den Auftrag zur Einlegung der Nichtzulassungbeschwerde bildet.

2. Erteilt der Beklagte einen unbeschränkten Rechtsmittelauftrag, erstreckt sich dieser auf die gesamte, durch das Berufungsurteil begründete Beschwer. Diese entspricht dem Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren.

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IBRRS 2019, 2164
ProzessualesProzessuales
Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme: Kosten erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 23.05.2019 - V ZB 196/17

1. Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 07.02.2018 - XII ZB 112/17, NJW 2018, 1403 = IBRRS 2018, 0938 = IMRRS 2018, 0308; Beschluss vom 18.12.2018 - VI ZB 2/18, NJW-RR 2019, 381 = IBRRS 2019, 0473).*)

2. Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen und berechnet sich seine Vergütung nach Wertgebühren, erfolgt die Deckelung der Erhöhung durch eine Begrenzung auf einen Gebührensatz von 2,0; dass die Erhöhung das Doppelte der Ausgangsgebühr übersteigt, ist unschädlich.*)

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IBRRS 2019, 2158
RechtsanwälteRechtsanwälte
Telefonat zur Tippfehlerkorrektur löst keine Terminsgebühr aus!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.06.2019 - 6 W 15/18

Ein vom Rechtsanwalt geführtes Telefonat mit dem Gegner, das allein die Korrektur von Tippfehlern in einer bereits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung zum Gegenstand hat, führt nicht zur Entstehung einer Einigungs- und Terminsgebühr.*)

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IBRRS 2019, 2048
RechtsanwälteRechtsanwälte
Klägerwechsel aufgrund Abtretung: Kosten werden nicht gekürzt!

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.01.2019 - 12 W 81/18 (KfB)

Erfolgt ein Wechsel der klagenden Partei infolge Abtretung eines jederzeit begründeten Anspruchs, ist eine kopfanteilige Kürzung der nach § 104 ZPO festzusetzenden Kosten des Rechtsanwalts, der beide Kläger vertreten hat, zu Gunsten der Beklagten nicht gerechtfertigt.*)

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IBRRS 2019, 2049
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Legal-Tech-Geschäftsmodell verstößt nicht gegen RDG

LG Berlin, Urteil vom 15.01.2019 - 15 O 60/18

1. Die Bereitstellung von Online-Formularen und das bloße Abfragen von Daten sowie deren Auswertung zur Vorbereitung eines Inkassovertrags sind keine Rechtsdienstleistungen.

2. Die Abgabe von Erklärungen sowie die Äußerungen von Rechtsansichten gegenüber dem Schuldner sind von der Inkassoerlaubnis erfasst, hier: Aussprache der Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB.

3. Auskunftsansprüche nach § 556g Abs. 3 BGB sind als Hilfsansprüche inkassofähig, so dass sich eine begleitende Rechtsberatung auch auf diese beziehen darf.

4. Im Rahmen einer Prozessfinanzierungsdienstleistung sind die rechtliche Prüfung und die Mitteilung des Ergebnisses an den Kunden keine Rechtsdienstleistung.

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IBRRS 2019, 2023
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Mietrückforderung durch Inkassounternehmen: Ist die Abtretung doch unwirksam?

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 23.01.2019 - 3 C 2/18

1. Die Abtretung von Ansprüchen auf die Mietrückforderung im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse ist wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes unwirksam. Der Auffassung dass die Inkassozession zulässig ist, ist nicht zu folgen. (a. A. LG Berlin, IMR 2018, 388).

2. Ist die Abtretung gegenüber dem Inkassounternehmen unwirksam, kann der Vermieter gegenüber dem Mieter im Wege der zulässigen Drittwiderklage negative Feststellungsklage erheben, dass Rückzahlungsansprüche der Überzahlungen nicht geschuldet sind.

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IBRRS 2019, 2045
RechtsanwälteRechtsanwälte
Erledigungsgebühr auch bei Satzungsänderung der Gemeinde?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.06.2019 - 9 OA 245/19

1. Die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, 1003 VV-RVG kann auch entstehen, wenn die Gemeinde im Laufe des Verfahrens ihr eigenes Satzungsrecht ändert und die Beitragsbescheide nicht aufhebt oder ändert. Denn die Beitragsbescheide erfahren auch dann eine wesentliche inhaltliche Änderung, wenn ihnen im Laufe des gerichtlichen Verfahrens eine Beitragssatzung zu Grunde gelegt wird, die die Beitragspflicht erst zur Entstehung gebracht und die vorher rechtswidrigen Bescheide geheilt hat.*)

2. Eine nachträglich in den Prozess eingeführte Satzungsänderung führt ohne ausdrückliche Änderung/Aufhebung der angefochtenen Bescheide noch keine Erledigung des Rechtsstreits herbei. Insofern obliegt die Entscheidung, ob der Rechtsstreit dadurch in der Sache erledigt ist oder fortgesetzt werden soll, dem Kläger. An dieser Entscheidungsfindung kann der Prozessbevollmächtigte besonders mitwirken.*)

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IBRRS 2019, 2034
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Schaden trotz möglichem Rechtsmittelverfahren?

BGH, Urteil vom 06.06.2019 - IX ZR 104/18

Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und dem bei dem Mandanten eingetretenen Schaden entfällt nicht bereits durch die naheliegende Möglichkeit, den Schaden in einem Rechtsmittelverfahren beseitigen zu können.*)

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IBRRS 2019, 1965
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Vertretung erst nach Erledigung angezeigt: Erstattungsverlangen treuwidrig?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2019 - 2 S 896/19

Ein Erstattungsverlangen nach § 162 Abs. 1 und 2 Satz 1 VwGO ist nicht treuwidrig, wenn zwar die Vertretungsanzeige gegenüber dem Gericht erst nach Erledigung der Hauptsache erfolgt, die Kosten aber bereits vor der Erledigung der Hauptsache entstanden sind und die Heranziehung des Rechtsanwalts weder offensichtlich nutzlos noch objektiv nur dazu angetan war, dem Gegner Kosten zu verursachen.*)

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IBRRS 2019, 1962
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fehler in "groben" Entwürfen sind kein Kündigungsgrund!

BGH, Urteil vom 07.03.2019 - IX ZR 221/18

1. Die Kündigung des Dienstverhältnisses ist nur dann durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst, wenn zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vertragsverletzung Motiv für die außerordentliche Kündigung war und sie diese adäquat kausal verursacht hat (Anschluss an BGH, NJW 2018, 3513 = IBRRS 2018, 3152 = IMRRS 2018, 1136).*)

2. Vorarbeiten eines Anwalts, welche noch zu keinem Arbeitsergebnis geführt haben, das an den Mandanten oder einen Dritten herausgegeben werden sollte, können eine Pflichtwidrigkeit nicht begründen, selbst wenn sie Fehler aufweisen.*)

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IBRRS 2019, 1854
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Schriftsatzübermittlung per Telefax: Mindestens 20 Minuten Zeit einplanen!

OLG Dresden, Beschluss vom 16.05.2019 - 4 U 384/19

1. Die Kopfzeile eines per Telefax an das Gericht übermittelten Schriftsatzes erbringt keinen Nachweis, dass die Sendung auch zu der aufgedruckten Zeit eingegangen ist. Maßgeblich ist hierfür allein der Empfangsbericht.*)

2. Schöpft ein Rechtsanwalt eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag aus, muss er eine ausreichende Zeitreserve für die Übermittlung des Schriftsatzes einplanen. Diese beträgt auch bei einem nur wenige Seiten umfassenden Schriftsatzes mindestens 20 Minuten.*)

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IBRRS 2019, 1877
RechtsanwälteRechtsanwälte
Welche Vorkehrungen sind gegen unvorhergesehene Ausfälle zu treffen?

BGH, Beschluss vom 16.04.2019 - VI ZB 44/18

1. Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Ist er als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, treffen. Durch konkrete Maßnahmen im Einzelfall muss sich der Rechtsanwalt allerdings nur dann vorbereiten, wenn er einen solchen konkreten Ausfall vorhersehen kann.*)

2. Ein Rechtsanwalt muss, wenn er unvorhergesehen erkrankt, nur das, aber auch alles zur Fristwahrung unternehmen, was ihm dann möglich und zumutbar ist. Die fristwahrenden Maßnahmen eines unvorhergesehen erkrankten Einzelanwalts ohne eigenes Personal können sich darin erschöpfen, die Vertretung, für die er zuvor im Rahmen der ihm obliegenden allgemeinen Vorkehrungen für Verhinderungsfälle Vorsorge zu treffen hatte, zu kontaktieren und um die Beantragung einer Fristverlängerung zu bitten.*)

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IBRRS 2019, 1848
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Deckungszusage erforderlich: Kein Anwaltsvertrag zu Stande gekommen!

BGH, Urteil vom 14.02.2019 - IX ZR 203/18

Zum Zustandekommen eines Anwaltsvertrags, wenn eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers eingeholt werden soll.*)

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IBRRS 2019, 1807
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Vereinbarung eines 15-Minuten-Takts ist unwirksam!

OLG München, Beschluss vom 05.06.2019 - 15 U 319/18

1. Besteht eine gesetzliche Vergütungsregelung wie das RVG, unterliegen davon abweichende Mandatsbedingungen einer AGB-Kontrolle.

2. Klauseln über die Mindestvergütung und die Hinzurechnung einer Abfindung zum Gegenstandswert sind unwirksam, wenn sie den Mandanten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

3. Dies gilt erst recht, wenn die streitigen Klauseln zu einer indirekten Erfolgsbeteiligung des Mandanten führen, denn Erfolgshonorarvereinbarungen sind grundsätzlich unzulässig (§ 49b Abs. 2 BRAO).

4. Die formularmäßige Vereinbarung eines 15-Minuten-Takts, die zur Aufrundung des Zeitaufwands für jede Tätigkeit führt, ist nach § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Senats vom 30.11.2016 - 15 U 1298/16, NJW 2017, 2127).

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