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Sachgebiet: Rechtsanwälte

672 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 1517
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann kann ein Notanwalt beigeordnet werden?

BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - VIII ZR 300/18

1. Einer Partei kann ein Notanwalt beigeordnet werden, wenn sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.

2. Hat die Partei zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Beiordnung eines Notanwalts nur dann in Betracht, wenn sie die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat.

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IBRRS 2020, 1876
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristenüberwachung und kein Ende

BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 17/18

Übernimmt der Anwalt die Fristenkontrolle zwischenzeitlich durch Bearbeitung der Sache selbst, muss er bei Rückführung der Akte in den Kanzleibetrieb sicherstellen, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Frist wieder bei seinem Personal liegt. Ein Missverständnis geht zu seinen Lasten.

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IBRRS 2020, 1660
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Durchsetzung der Mietpreisbremse ist keine Inkassodienstleistung

LG Berlin, Urteil vom 29.04.2020 - 64 S 95/19

1. Wie die Abwehr einer ungerechtfertigten Mieterhöhung nicht mehr als Inkassodienstleistung angesehen werden kann, kann auch die Durchsetzung der Mietpreisbremse und die Reduktion der Miete auf das gesetzlich zulässige Maß nicht mehr als Inkassodienstleistung angesehen werden.

2. Die gesetzlichen Vorschriften über die "Mietpreisbremse" einschließlich der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung sind wirksam.

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IBRRS 2020, 1754
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Reisekosten des Anwalts hängen vom Sitz des Verwalters ab

LG Rostock, Beschluss vom 14.05.2020 - 1 T 100/20

1. Wer mehrere Streitgenossen verklagt, die an unterschiedlichen Orten wohnen, muss mit der Bestellung eines Rechtsanwalts am Sitz eines jeden der Streitgenossen rechnen.

2. Dies gilt zwar grundsätzlich auch für den Fall, dass sich eine Anfechtungsklage gegen einzelne Wohnungseigentümer richtet. Wenn aber der Verwalter kraft Gesetzes bei Passivprozessen zur Vertretung und Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts befugt ist, ist es im Rahmen der Reisekostenproblematik demgegenüber gerechtfertigt, für die Frage des Wohnsitzes jedenfalls dann auf den Sitz des Verwalters abzustellen, wenn die Beauftragung durch den Verwalter erfolgt.

3. Sind mehrere Streitgenossen Kostengläubiger, von denen nicht alle vorsteuerabzugsberechtigt sind, kommt es für die Festsetzung der Umsatzsteuer darauf an, wer im Innenverhältnis die Prozesskosten zu tragen hat. Ist dies ein Streitgenosse, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist die Umsatzsteuer (auch bezüglich der Erhöhungsgebühr) festsetzungsfähig. Müssen die Kostengläubiger im Innenverhältnis ihre Kosten anteilig tragen und ist der eine Kostengläubiger vorsteuerabzugsberechtigt, der andere aber nicht, ist auch die Umsatzsteuer nur anteilig festsetzbar.

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IBRRS 2020, 1834
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Terminsgebühr auch für Vergleich im einstweiligen Verfügungsverfahren!

BGH, Beschluss vom 07.05.2020 - V ZB 110/19

1. Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG genügt der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs; nicht erforderlich ist, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gemäß § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichts festgestellt wird.*)

2. Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG entsteht auch dann, wenn der schriftliche Vergleich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nach §§ 935 ff. ZPO geschlossen wird.*)

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IBRRS 2020, 1753
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wie sind fiktive Fahrtkosten des auswärtigen Anwalts zu berechnen?

VG Halle, Urteil vom 06.05.2020 - 3 E 190/20

1. Ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Rechtsanwalt hat Anspruch auf die (fiktiven) Fahrtkosten für die Strecke vom Gerichtsstandort bis zum am weitesten vom Gerichtsstandort entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks (Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.05.2018 - I ZB 62/17, IBRRS 2018, 2160).*)

2. Als am weitesten entfernte Orte sind solche anzusehen, bei denen typischer Weise davon auszugehen ist, dass sich dort niedergelassene Rechtsanwälte befinden. Dies ist bei Unterzentren anzunehmen.*)

3. Bei der Streckenbemessung ist die Ortsmitte bzw. das Ortszentrum des am weitesten entfernten Ortes abzustellen. Gängige Routenplanerprogramme sind erfahrungsgemäß geeignet, realitätsnahe Ergebnisse zu liefern.*)

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IBRRS 2020, 1711
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt muss Faxgerät an Autobahnraststätte vor Nutzung prüfen!

OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2020 - 6 W 115/19

Nutzt ein Prozessbevollmächtigter zur Einreichung einer Rechtsmittelschrift (hier: Beschwerdeschrift) ein Telefaxgerät in einer Autobahnraststätte, ohne sich vorher über dessen ordnungsgemäße Bedienung zu informieren und das Gerät auf seine einwandfreie Funktion hin zu überprüfen, verschuldet er es, wenn die Rechtsmittelfrist versäumt wird, weil das Fax nur unvollständig übermittelt wird.

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IBRRS 2020, 1749
RechtsanwälteRechtsanwälte
Sind die Kosten für das Kopieren der gesamten Behördenakte erstattungsfähig?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2020 - 4 O 42/20

Kosten für die Ablichtung der gesamten Behördenakte sind grundsätzlich nur erstattungsfähig, wenn der Rechtsanwalt substantiiert darlegt, weshalb die Ablichtung des gesamten Akteninhalts ausnahmsweise erforderlich gewesen ist.*)

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IBRRS 2020, 1778
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung eines Bauvertrags ist Anwaltssache!

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.05.2020 - 3 U 2182/19

1. Erteilt ein mit der Ausführungsplanung und Mitwirkung bei der Vergabe beauftragter Architekt (Leistungsphasen 5 bis 7) dem Bauherrn in einer unklaren Vertragssituation den Rat, ein konkretes Gestaltungsrecht (hier: Kündigung) auszuüben, handelt es sich dabei um eine Rechtsdienstleitung i.S.d. § 2 RDG, die nur in dem gesetzlich zugelassen Umfang zulässig ist (§ 3 RDG).*)

2. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Rechtsdienstleistung eines Architekten nach § 5 Abs. 1 RDG als Nebenleistung zulässig ist, ist zu Gunsten des Architekten ein großzügiger Maßstab anzulegen, weil Architektenleistungen in vielfacher Hinsicht Berührungen zu Rechtsdienstleistungen haben. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass - jedenfalls in einigen Leistungsphasen nach HOAI - Rechtsdienstleistungskompetenzen des Architekten als Teil ihres vertraglichen Pflichtenprogramms angesehen werden.*)

3. Auch unter Zugrundelegung dieses großzügigen Maßstabs werden die Grenzen der erlaubten Nebenleistung spätestens dann verlassen, wenn der Architekt in Bezug auf die Geltendmachung konkreter Sekundärrechte im Außenverhältnis tätig wird. Hierbei handelt es sich in der Regel um komplexe Rechtsdienstleistungen, die häufig ein erhebliches Risikopotenzial für den Auftraggeber haben und damit den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorzubehalten sind.*)

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IBRRS 2020, 1710
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch nach Mandatsbeendigung: Anwalt muss Zustellung weiterleiten!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2020 - 6 W 105/19

1. Das Zwangsvollstreckungsverfahren gehört nach § 172 Abs. 1 Satz 3 ZPO zum ersten Rechtszug, weshalb Zustellung in diesem Verfahren nach § 87 ZPO auch nach Erlöschen der Vollmacht an den Prozessbevollmächtigten des ersten Rechtszuges zugestellt werden können.*)

2. Der Fortbestand der Pflicht zur Weiterleitung von Schriftstücken auch nach Beendigung des Mandats mag einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Rechtsanwaltes darstellen, der aber zur Sicherstellung der Rechtspflege erforderlich ist.*)

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IBRRS 2020, 0364
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristenkalender muss jeden Abend kontrolliert werden!

BGH, Beschluss vom 09.01.2020 - I ZB 41/19

1. Ein Rechtsanwalt hat durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und beim zuständigen Gericht innerhalb der laufenden Frist eingeht.

2. Dazu gehört, dass die Erledigung von Sachen, bei denen eine Frist zu wahren ist, am Abend eines jeden Arbeitstags anhand des Fristenkalenders durch eine dazu beauftragte Bürokraft überprüft wird.

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IBRRS 2020, 1709
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kostenentscheidung nach Vergleich: Keine Ermäßigung der Gerichtskosten!

OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2019 - 25 W 189/19

Schließen die Parteien in der Sache einen Vergleich, überlassen die Kostenentscheidung aber gem. § 91a ZPO dem Gericht, rechtfertigt dies keine Herabsetzung der Gerichtskosten auf 1,0 nach Ziff. 1211 KV GKG, auch wenn die Parteien auf eine Begründung und Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung verzichten. Eine analoge Anwendung von Nr. 1211 Ziff. 2. und 4. KV GKG kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2020, 1620
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Mehrvertretungsgebühr für geborene Ansprüche der Gemeinschaft

OLG Köln, Beschluss vom 27.05.2019 - 17 W 71/17

1. Kann die Klage durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband erhoben werden, scheidet die Erstattung des "Mehrvertretungszuschlags" (RVG VV Nr. 1008) im Kostenfestsetzungsverfahren aus.

2. Dabei ist es irrelevant, ob die Klage jeweils individuell durch sämtliche Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Streitgenossen im Wege der subjektiven Klagenhäufung oder ob die Klage durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als teilrechtsfähiger Verband erhoben wird.

3. In ersterem Fall kann der Rechtsanwalt aber zumindest gegenüber seinen Auftraggebern die nach RVG VV Nr. 1008 erhöhte Verfahrensgebühr abrechnen.

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IBRRS 2020, 1649
RechtsanwälteRechtsanwälte
Neben Fristablauf ist auch eine Vorfrist zu notieren!

OLG Rostock, Beschluss vom 28.02.2020 - 3 U 41/19

1. Eine spezielle Anweisung, eine Handlung sofort vorzunehmen, ist geeignet, den Rechtsanwalt und damit auch die Partei zu entschuldigen und geht grundsätzlich allgemeinen Organisationsanweisungen vor.*)

2. Hat der Rechtsanwalt eine Einzelanweisung getroffen, dass die von ihm beauftragte und stets zuverlässige Bürokraft eine Tätigkeit sofort und vor der Erledigung aller anderen Arbeiten auszuführen hat, muss er die Umsetzung dieser Anweisung nicht mehr kontrollieren.*)

3. Zur ordnungsgemäßen Organisation einer Anwaltskanzlei gehört die allgemeine Anordnung, dass bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine Vorfrist notiert werden muss, die regelmäßig eine Woche zu betragen hat.*)

4. Für eine anwaltliche Versicherung ist neben einer eidesstattlichen Versicherung der Rückgriff auf eine anwaltliche Versicherung, das heißt die auf standesrechtlichen Pflichten beruhende Versicherung der Richtigkeit einer Tatsache, zulässig, wenn diese unter Bezugnahme auf die standesrechtlichen Pflichten erfolgt.*)

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IBRRS 2020, 1682
RechtsanwälteRechtsanwälte
Bei kurzfristiger Erkrankung bedarf es keiner Vertretung

BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - IX ZB 8/18

Erkrankt ein Rechtsanwalt unvorhersehbar am Tag vor dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, ist er in der Regel nicht gehalten, einen vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der Berufungsbegründung zu beauftragen.*)

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IBRRS 2020, 1612
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mandant schreibt an Gericht: Schwer wiegende Pflichtverletzung?

LG Bremen, Urteil vom 29.05.2020 - 4 S 102/19

1. Ein Anwalt kann unter dem Gesichtspunkt "Interessenwegfall" seinen Vergütungsanspruch verlieren, wenn er in einem schwierigen Mandatsverhältnis seinem Mandanten bei Nichtzahlung eines Vorschusses vor der Kündigung keine Kündigungsandrohung unter Verdeutlichung der Folgen zukommen lässt.*)

2. Schreiben des Mandanten ohne Einschaltung seines Anwalts an das Gericht können nur in Ausnahmefällen als schwerwiegende Pflichtverletzungen angesehen werden.*)

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IBRRS 2020, 1584
RechtsanwälteRechtsanwälte
Syndikusanwalt muss nach Arbeitgeberwechsel neue Zulassung beantragen

BGH, Urteil vom 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19

Im Fall eines Arbeitgeberwechsels ist der Erlass eines Erstreckungsbescheids gem. § 46b Abs. 3 BRAO auch bei durchgehender Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 46a, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO nicht zulässig. Vielmehr ist die bisherige Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach § 46b Abs. 2 BRAO zu widerrufen und bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen eine neue Zulassung für die anschließend aufgenommene Tätigkeit nach § 46a BRAO zu erteilen.*)

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IBRRS 2020, 1518
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterbrechung des Verfahrens bei Erkrankung des Anwalts

BGH, Beschluss vom 04.05.2020 - AnwZ (Brfg) 54/18

Wird ein sich selbst ver­tre­ten­der Rechts­an­walt in einem Pro­zess mit An­walts­zwang für eine ge­wis­se Zeit pro­zess­un­fä­hig, führt dies zu einer Un­ter­bre­chung des Ver­fah­rens.

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IBRRS 2020, 1569
RechtsanwälteRechtsanwälte

BGH, Urteil vom 06.05.2020 - VIII ZR 120/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 1529
RechtsanwälteRechtsanwälte
Einwendungen gegen Vergleichsgebühr stehen deren Festsetzung nicht entgegen

BGH, Beschluss vom 29.04.2020 - XII ZB 536/19

Die Behauptung des Auftraggebers, die Tätigkeit seines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts sei für den späteren Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs nicht ursächlich geworden, stellt eine Einwendung dar, die im Gebührenrecht ihren Grund hat und die der Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG nicht entgegensteht.*)

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IBRRS 2020, 1511
RechtsanwälteRechtsanwälte
Reichweite einer anwaltlichen Berufshaftpflichtversicherung

BGH, Beschluss vom 18.03.2020 - IV ZR 52/19

Die Frage um die Reichweite einer anwaltlichen Berufshaftpflicht ist immer eine Frage des Einzelfalls und abhängig von den vertraglichen Versicherungsbedingungen.

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IBRRS 2020, 1443
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt muss die Leerungszeiten eines Briefkastens nicht kennen

BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - VIII ZB 12/19

Der Vortrag des Rechtsanwalts, er habe den Schriftsatz persönlich erstellt, eingetütet, frankiert und in den Briefkasten eingeworfen, gibt hinreichenden Anlass anzunehmen, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sei. Er muss hierfür nicht auch noch zu den Leerungszeiten des Briefkastens vortragen.

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IBRRS 2020, 1437
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fax gestört: Muss das beA genutzt werden?

BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - X ZR 60/19

1. Ein Patentanwalt, der kurz vor Ablauf der dafür maßgeblichen Frist feststellt, dass die Telefax-Übermittlung einer Berufungsbegründung in einem Patentnichtigkeitsverfahren wegen nicht von ihm zu vertretender technischer Probleme voraussichtlich scheitern wird, ist nicht verpflichtet, nach einem Rechtsanwalt zu suchen, der den Versand für ihn über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vornehmen kann.*)

2. Es ist zweifelhaft, ob Rechtsanwälte bei streikendem Fax verpflichtet sind, das beA zu nutzen. Angesichts der vielen Störungen des Systems bestehen Zweifel, ob das System bei Sendungen kurz vor Fristablauf eine höhere Sicherheit bietet.

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IBRRS 2020, 1403
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Büropersonal darf Fristen weder ändern noch löschen!

BGH, Beschluss vom 20.04.2020 - VI ZB 49/19

Ein Rechtsanwalt bleibt auch bei solchen Fristen, die er nicht selbst zu berechnen hat, verpflichtet, durch allgemeine Anweisungen sicherzustellen, dass sein Büropersonal nicht eigenmächtig im Fristenkalender eingetragene Fristen ändert oder löscht. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine außergewöhnliche Verfahrensgestaltung Anlass zur Prüfung gibt, ob die bereits eingetragenen Fristen maßgeblich bleiben oder nicht (Anschluss BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - II ZB 11/12, Rz. 16, IBRRS 2013, 5264 = FamRZ 2014, 295).*)

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IBRRS 2020, 1404
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wie hat die Ausgangskontrolle des elektronischen Postfachs beA zu erfolgen?

BGH, Beschluss vom 17.03.2020 - VI ZB 99/19

1. Die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze muss sich entweder - für alle Fälle - aus einer allgemeinen Kanzleianweisung oder - in einem Einzelfall - aus einer konkreten Einzelanweisung ergeben. Eine konkrete Einzelanweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übersenden, macht die weitere Ausgangskontrolle, auch die zusätzliche allabendliche Kontrolle fristgebundener Sachen, nicht entbehrlich (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 15.06.2011 - XII ZB 572/10, IBRRS 2011, 2574 = IMRRS 2011, 1873 = NJW 2011, 2367, und vom 04.11.2014 - VIII ZB 38/14, IBRRS 2014, 4222 = NJW 2015, 254).*)

2. Für die Ausgangskontrolle des elektronischen Postfachs beA bei fristgebundenen Schriftsätzen genügt jedenfalls nicht die Feststellung, dass die Versendung irgendeines Schriftsatzes mit dem passenden Aktenzeichen an das Gericht erfolgt ist, sondern anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens ist auch zu prüfen, welcher Art der Schriftsatz war.*)




IBRRS 2020, 1248
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch rechtsschutzversicherte Mandanten sind umfassend zu beraten!

OLG Köln, Urteil vom 03.03.2020 - 9 U 77/19

Die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers berührt allein das Verhältnis des Versicherers zu seinem Versicherungsnehmer. Sie hat keinen Einfluss auf die rechtliche Beziehung des Rechtsanwalts zum Mandanten und begründet insbesondere zu Gunsten des Rechtsanwalts keinen Vertrauenstatbestand dahin, dass dieser nachfolgend vom Rechtsschutzversicherer nicht mehr per übergegangenem Recht wegen Verletzung seiner aus dem Anwaltsvertrag begründeten Beratungspflicht in Regress genommen werden kann.

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IBRRS 2020, 1311
RechtsanwälteRechtsanwälte

BGH, Urteil vom 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

1. § 557 Abs. 2 ZPO schließt eine Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht im Rahmen des Rechtsmittels gegen eine von erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung in der Hauptsache aus (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 unter II 2 a; vom 18. Oktober 2006 XII ZB 244/04, NJW-RR 2007, 411 Rn. 9; vom 30. November 2006 III ZR 93/06, NJW-RR 2007, 775 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 11. Juli 1985 X ZB 18/84, BGHZ 95, 302, 306; BVerfG, NJW 2009, 833 Rn. 15 mwN). (Rn. 20)*)

2. Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. November 2019 VIII ZR 285/18, NJW 2020, 208). (Rn. 30 - 51)*)

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IBRRS 2020, 1303
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwälte können Deutsch und kennen das Recht!

AG Bremen, Urteil vom 24.04.2020 - 9 C 410/19

1. Die auf einem Bewertungsportal erklärte Äußerung: "Meiner Meinung nach sollte ein Anwalt in Deutschland zumindest die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und sich an das Deutsche Gesetz halten", ist nicht zu dulden.*)

2. Ein Rechtsanwalt, der Unterlassung vom Störer fordert, hat keinen Anspruch auf Erstattung seiner (eigenen) Abmahnkosten.*)

3. Ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Rechtsanwalts scheidet aus.*)

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IBRRS 2020, 1236
RechtsanwälteRechtsanwälte
Eine oder mehrere "Angelegenheiten"?

AG Rinteln, Beschluss vom 16.04.2020 - 1 II 378/19

1. Eine Angelegenheit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegt vor, wenn der Tätigkeit des Rechtsanwalts ein einheitlicher Auftrag zugrunde liegt, sie sich im gleichen Rahmen hält und zwischen den einzelnen Gegenständen des anwaltlichen Handelns ein innerer Zusammenhang besteht.

2. Ob von einer oder mehreren Angelegenheiten auszugehen ist, lässt sich dabei nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände beantworten.

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IBRRS 2020, 1238
RechtsanwälteRechtsanwälte
Von Anfang an Klage beabsichtigt: Keine Inkassodienstleistung!

LG München I, Urteil vom 07.02.2020 - 37 O 18934/17

1. Ein Erlaubnistatbestand des RDG ist für die mit der "fiduziarischen Inkassozession" intendierte gebündelte Durchsetzung einer Vielzahl äußerst heterogener Ansprüche mit einer Vergütung der Klagepartei auf Basis einer Erfolgsbeteiligung unter Einbeziehung eines dritten Prozessfinanzierers nicht erfüllt.*)

2. Die Vertragspflichten der Klagepartei gegenüber ihren Kunden sind im vorliegenden Fall keine Inkassodienstleistung im Sinne des RDG. Gemessen an einer Gesamtschau der vertraglichen Regeln, des Auftretens der Klagepartei gegenüber ihren Kunden und der tatsächlichen Durchführung sind die Vertragspflichten der Klägerin von vorneherein ausschließlich auf eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche gerichtet. Es liegt daher ein Verstoß gegen § 3 RDG vor.*)

3. Unerlaubt ist die Rechtsdienstleistung zudem gem. § 4 RDG, da ihre Erfüllung durch andere Leistungspflichten der Klagepartei unmittelbar beeinflusst und gefährdet wird. Eine solche Beeinflussung und Gefährdung der ordnungsgemäßen Erfüllung einer anderen Leistungspflicht liegt hier vor - sowohl im Verhältnis der Klagepartei zu ihren jeweils einzelnen Kunden als auch im Verhältnis der Klagepartei zu ihren Kunden einerseits und dem Prozessfinanzierer andererseits. Dabei ist auch die Leistungspflicht der Klagepartei gegenüber dem Prozessfinanzierer im Verhältnis zur Leistungspflicht der Klagepartei gegenüber ihren Kunden eine "andere Leistungspflicht" im Sinne des § 4 RDG. Es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Leistungspflichten aus getrennten Vertragsverhältnissen mit jeweils unterschiedlichen Personen.*)

4. Die Abtretungen an die Klagepartei sind gem. § 134 BGB in Verbindung mit § 3 und § 4 RDG nichtig. Das Vorhandensein einer Registrierung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG steht der Nichtigkeitsfolge nicht entgegen.*)

5. Auch die Gesamtabwägung unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des RDG und der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit der Klagepartei sowie der Eigentumsgarantie ihrer Kunden führt zu einer Bewertung der Dienstleistung als verbotene Rechtsdienstleistung und zur Nichtigkeit der Abtretungen.*)

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IBRRS 2020, 1172
RechtsanwälteRechtsanwälte
Sind Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft im Spruchverfahren erstattungsfähig?

OLG München, Beschluss vom 22.04.2020 - 31 Wx 147/19

1. Der Grundsatz, dass bei Vertretung eines Anwalts in eigener Sache in einem Spruchverfahren kein Rechtsschutzinteresse für eine Festsetzung des Geschäftswerts zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren besteht, gilt nicht, sofern eine Rechtsanwaltsgesellschaft-mbH Antragsteller vertritt, die zugleich ihre Organe und Namensgeber sind.*)

2. Die Frage der Erstattungsfähigkeit etwaiger Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft-mbH, die in einem Spruchverfahren Antragsteller vertritt, die zugleich ihre Organe und Namensgeber sind, ist allein im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären.*)

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IBRRS 2020, 1171
ProzessualesProzessuales
Fehlende Vorsteuerberechtigung erklärt: Umstatzsteuer ist mitzuerstatten!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2020 - 3 K 225.19

Bei der Festsetzung der zu erstattenden Kosten auch die auf die Vergütung des Rechtsanwalts entfallende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, wenn der Erstattungsberechtigte eindeutig und unmissverständlich erklärt, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

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IBRRS 2020, 1117
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristenkorrektur geht allen anderen Aufgaben vor!

BGH, Beschluss vom 11.03.2020 - XII ZB 446/19

Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Kanzleikraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch konkrete Einzelanweisung sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelfrist muss eine mündliche Einzelanweisung klar und präzise beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender zu korrigieren ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19.02.2020 - XII ZB 458/19 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)

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IBRRS 2020, 1060
ProzessualesProzessuales
Ausdrücklicher Hinweis des Gerichts: Anwaltsbeauftragung ist nicht "notwendig"!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.02.2020 - 4 O 19/20

Auch nach Übersendung der Berufungszulassungsbegründungsschrift ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dann nicht notwendig, wenn das Gericht den Antragsgegner ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine Erwiderung nicht veranlasst sei.*)

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IBRRS 2020, 1046
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwaltsreisekosten vom Drittort trotz Sozietätssitz am Gerichtsort erstattungsfähig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2020 - 18 W 32/20

1. Stellen mehrere Streitgenossen gemeinsam einen einheitlichen Kostenfestsetzungsantrag, muss daraus deutlich werden, in welchen Beteiligungsverhältnissen oder - bei gleicher Beteiligung am Rechtsstreit - in welcher Gläubigerstellung (Teil-, Mit- oder Gesamtgläubiger) sie die Festsetzung begehren.*)

2. Der Kostengläubiger kann gem. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch dann die Erstattung der Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten verlangen, wenn dieser seinen Sitz am dritten Ort hat und zugleich Mitglied einer überörtlichen Sozietät ist, die auch über eine Niederlassung am Ort des Prozessgerichts verfügt.*)

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IBRRS 2020, 0304
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Zusatzgebühr für den Sachverständigentermin!

LG Chemnitz, Beschluss vom 09.12.2019 - 4 O 2009/13

Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen entsteht nur bei einem Beweistermin, bei dem es sich um einen echten Verhandlungstermin handeln muss. Ein Termin nur mit dem Sachverständigen genügt hierfür nicht.

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IBRRS 2020, 0985
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristen erst in den Kalender, dann in die Handakte eintragen!

BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - XII ZB 458/19

1. Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Bürokraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Hierzu gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27.11.2013 - XII ZB 116/13, FamRZ 2014, 284 = IMR 2014, 83).*)

2. Erforderlich ist hierbei zudem die klare Anweisung, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Vermerk in der Akte eingetragen werden kann.*)

3. Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23.01.2013 - XII ZB 167/11, FamRZ 2013, 1117 = IBRRS 2013, 2219 = IMRRS 2013, 1257).*)

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IBRRS 2020, 0930
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Erst die Rechtsmittelfrist notieren, dann das Empfangsbekenntnis unterschreiben!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.03.2020 - 2 MB 5/20

Ein Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis über die Zustellung einer Entscheidung erst dann unterzeichnen und zurücksenden, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.*)

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IBRRS 2020, 0911
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Vereinbarung eines 15-Minuten-Takts ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 13.02.2020 - IX ZR 140/19

1. Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Rechtsanwalts in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine Erhöhung des Gegenstandswerts um die Abfindung vorsieht.*)

2. Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.*)

3. Sieht eine Vergütungsvereinbarung ein Zeithonorar für Sekretariatstätigkeiten vor und eröffnet sie dem Rechtsanwalt die an keine Voraussetzungen gebundene Möglichkeit, statt des tatsächlichen Aufwandes pauschal 15 Minuten pro Stunde abgerechneter Anwaltstätigkeit abzurechnen, gilt insoweit die gesetzliche Vergütung als vereinbart.*)

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IBRRS 2020, 0895
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Kein Erfolgshonorar bei vorzeitig gekündigtem Mandatsvertrag!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2019 - 24 U 211/18

1. Ein Dienstverhältnis über Dienste höherer Art gem. § 627 Abs. 1 BGB kann jederzeit und ohne die Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses durch den Dienstberechtigten als Kündigenden muss weder dargelegt noch bewiesen werden.*)

3. Ist ein Erfolgshonorar vereinbart und tritt der Erfolg erst nach Vertragsbeendigung ein, dann muss festgestellt werden, welchen Anteil die bis zur Kündigung entfalteten Bemühungen des Dienstverpflichteten an dem letztlich erreichten Erfolg hatten. Diese Leistungen müssen (mit-)ursächlich geworden sein, wofür der Dienstverpflichtete die Darlegungs- und Beweislast trägt.*)

3. Besteht kein materiell-rechtlicher Zahlungsanspruch, ist nicht nur der auf der ersten Stufe geltend gemachte Auskunftsanspruch, sondern gleichzeitig der auf der zweiten Stufe bereits rechtshängige, aber noch unbestimmte Zahlungsanspruch abzuweisen. Der erwartete Zahlungsbetrag bestimmt den Streitwert, wobei auf die Vorstellung des Klägers zu Beginn der Instanz abzustellen ist.*)

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IBRRS 2020, 0878
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Schuldner insolvent: Anwalt haftet nicht für Pflichtverletzung!

OLG Dresden, Beschluss vom 03.02.2020 - 4 W 918/19

1. An der haftungsausfüllenden Kausalität eines Anwaltsverschulden fehlt es, wenn infolge dessen zwar das Prozessziel verfehlt wird, die Forderung aber wegen Vermögenslosigkeit des in Anspruch Genommenen ohnehin nicht hätte durchgesetzt werden können.*)

2. Ein Franchisevertrag ist ein Ratenlieferungsvertrag im Sinne von § 510 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Ist die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft, kann er innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen widerrufen werden.*)

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IBRRS 2020, 0787
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Geld unbekannter Herkunft weitergeleitet: Anwalt macht sich strafbar!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2020 - 4 U 418/19

1. Der Straftatbestand der Geldwäsche ist nur dann ein Schutzgesetz im Sinne des zivilrechtlichen Deliktsrechts, wenn die erforderliche Vortag in einem gewerbsmäßigen Betrug besteht, der allerdings nicht vollendet sein muss; auch ein konkreter Täter muss nicht bekannt sein.*)

2. Ein Rechtsanwalt, der auf seinem Geschäftskonto eingegangene Geldbeträge unbekannter Herkunft unter Abzug einer Provision ohne nähere Prüfung an einen Dritten auskehrt, obwohl ihm bekannt ist, dass dieser in der Vergangenheit in vergleichbare Vorfälle verwickelt war, handelt leichtfertig im Sinne des § 261 StGB.*)

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IBRRS 2020, 0767
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Schulungen sind keine anwaltlichen Tätigkeiten!

BGH, Beschluss vom 06.02.2020 - AnwZ (Brfg) 64/19

1. Um als Syndikusanwalt zugelassen zu werden, müssen die in § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO genannten, fachlich unabhängig und eigenverantwortlich auszuübenden Tätigkeiten quantitativ und qualitativ den Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses darstellen.

2. Ein Anteil von etwa 70 bis 80 Prozent der insgesamt geleisteten Arbeit reicht regelmäßig aus. Ein Anteil von 65 Prozent anwaltlicher Tätigkeit liegt am unteren Rand des für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses Erforderlichen.

3. Verwaltungstagungen und Schulungen stellen keine anwaltlichen Tätigkeiten dar.

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IBRRS 2020, 0649
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber Rechtsschutzversicherung?

BGH, Urteil vom 13.02.2020 - IX ZR 90/19

1. Dem Rechtsschutzversicherer, der einen Prozess vorfinanziert hat, steht zur Ermittlung eines möglichen Herausgabeanspruchs ein Auskunftsanspruch gegen den durch seinen Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwalt zu.*)

2. Finanziert der Rechtsschutzversicherer mit Einverständnis seines Versicherungsnehmers einen Prozess und überlässt der Mandant dem beauftragten Rechtsanwalt den Verkehr mit dem Rechtsschutzversicherer, ist von einer konkludenten Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den rechtsschutzversicherten Mandanten auszugehen, soweit es die Abrechnung des Mandats betrifft.*)

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IBRRS 2020, 0577
ProzessualesProzessuales
Hausanwalt am "dritten Ort": Welche Reisekosten sind erstattungsfähig?

OLG München, Beschluss vom 04.02.2020 - 11 W 1542/19

1. Eine Partei kann einen Prozessbevollmächtigten am Wohn-/Geschäftsort und am Ort des Prozessgerichts beauftragen. Ausnahmsweise können auch die Kosten eines Anwalts an einem "dritten Ort" erstattungsfähig sein.

2. Liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines "Hausanwalts" an einem dritten Ort vor, führt dies jedoch nicht dazu, dass anwaltliche Reisekosten in voller Höhe erstattungsfähig sind.

3. Reise-Mehrkosten sind nicht zu erstatten, wenn auch am Geschäftssitz der Partei ein gleichwertiger "Hausanwalt" auffindbar ist. Die Höhe der Reisekosten richtet sich dann nach der innerhalb des Gerichtsbezirks maximalen Entfernung eines Orts zum Gerichtsgebäude.

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IBRRS 2020, 0545
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauvoranfrage negativ beschieden: Widerspruchsverfahren ist Anwaltssache!

OLG Koblenz, Urteil vom 04.12.2019 - 9 U 1067/19

1. Stellt jemand in offener Stellvertretung für den Eigentümer des betroffenen Grundstücks eine Bauvoranfrage, wird er damit i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG in einer konkreten fremden Angelegenheit tätig.*)

2. Die Vertretung seiner Auftraggeber im Widerspruchsverfahren nebst Geltendmachung entsprechender Kostenerstattungsansprüche ist einem Architekten nicht nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.*)

3. Die Rechtsanwaltskammern sind Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen i.S.v. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG.*)

4. Bei § 3 RDG handelt es sich um eine Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG.*)

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IBRRS 2020, 0557
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Fristwahrung per Fax nicht möglich: Rechtsanwalt muss kein beA nutzen!

LG Mannheim, Beschluss vom 17.01.2020 - 1 S 71/19

Scheitert die Übertragung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax, ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Schriftsatz über das besondere elektronische Anwaltspostfach zu versenden.*)

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IBRRS 2020, 0502
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Gesonderte Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren bei unterschiedlicher Beteiligung

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 27.09.2019 - 14 T 6001/19 WEG

Sind Parteien unterschiedlich am Rechtsstreit beteiligt, indem mehrere voneinander unabhängige Ansprüche zum Teil gegen eine Partei, zum anderen Teil gegen eine andere Partei geltend gemacht werden, ist auf Antrag der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessvertreters der nur teilweise beteiligten Parteien abweichend festzustellen.

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IBRRS 2020, 0503
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Kostenerstattung bei mehreren bevollmächtigten Rechtsanwälten

LG München I, Beschluss vom 11.09.2019 - 1 T 10828/19

1. Werden mehrere gegen denselben WEG-Beschluss durch unterschiedliche Miteigentümer erhobene Beschlussanfechtungsklagen verbunden, zwingt dies zunächst keinen der Kläger, wegen § 50 WEG das Mandatsverhältnis zu seinem Rechtsanwalt für die Zukunft zu beenden und an dessen Stelle einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der bereits einen oder mehrere andere Anfechtungskläger vertritt.

2. Im Berufungsverfahren kann jedoch etwas Anderes gelten. Jedenfalls dann, wenn die Kläger erstinstanzlich obsiegt haben und im Berufungsverfahren die Prozessrolle als Berufungsbeklagte wahrnehmen, kann es geboten sein, in Anwendung von § 50 WEG nur die Kosten der Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten zu erstatten.

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IBRRS 2020, 0463
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Wertfestsetzung nicht zugestellt: Beschwerdefrist läuft nicht!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2020 - 12 W 16/19

1. Vertritt der Rechtsanwalt im Spruchverfahren mehrere Antragsteller, so beträgt der Gegenstandswert für seine Tätigkeit gem. § 31 Abs. 2 RVG mindestens 5.000 Euro multipliziert mit der Zahl der von ihm vertretenen Antragsteller.*)

2. Der Beschluss über die Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren gem. § 33 Abs. 1 RVG ist zuzustellen. Durch eine formlose Mitteilung wird die Beschwerdefrist des § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG nicht in Lauf gesetzt.*)

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