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Sachgebiet: Öffentliches Baurecht

7215 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 2799
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein "Seniorenhotel" in allgemeinem Wohngebiet!

OVG Thüringen, Urteil vom 15.03.2023 - 1 KO 26/20

1. Eine Baugenehmigung genügt dem Bestimmtheitsgrundsatz, solange für den potentiell betroffenen Nachbarn hinreichend erkennbar ist, welche konkreten Betätigungen und Nutzungen erlaubt sind. Dies ist gegebenenfalls durch Auslegung unter Hinzunahme der im Bauantragsverfahren vorgelegten Betriebsbeschreibung und/oder des Nutzungskonzepts zu ermitteln.*)

2. Ein Seniorenhotel mit 81 Betten und angeschlossener Tagespflege sowie Anteilen von betreutem Wohnen erweist sich in einem allgemeinen Wohngebiet als überdimensioniert und nicht mehr gebietsverträglich.*)

3. Dem Nachbarn steht gegenüber einem solchen Bauvorhaben ein Abwehranspruch (Gebietserhaltungsanspruch) zu.*)

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IBRRS 2023, 2438
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einwendungen gegen Baugenehmigung durch einzelne Miteigentümer unbeachtlich

VG Freiburg, Beschluss vom 07.08.2023 - 6 K 1728/23

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird gerichtlich und außergerichtlich - von einer (hier: nicht einschlägigen) Not-/Eilmaßnahme abgesehen - nur durch ihren Verwalter vertreten, nicht indessen durch den Verwaltungsbeirat, geschweige denn durch einzelne Mitglieder dieses Beirats (vgl. § 9b Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 3, § 29 WEG).*)

2. Eine Genehmigung des ohne Vertretungsmacht erfolgten Handelns einzelner Wohnungseigentümer - hier: Einwendungen im Verfahren nach § 55 LBO und Widerspruch gegen die spätere Baugenehmigung - kann nicht rückwirkend zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einhaltung der für diese geltenden Präklusions- und Widerspruchsfrist führen. Die BGB-Regelungen über die Vertretung ohne Vertretungsmacht (§§ 177 ff. BGB) sind zwar grundsätzlich entsprechend anwendbar, können aber das sog. fristgebundene Vertretergeschäft nicht nachträglich wirksam werden lassen, wenn es um die Einhaltung von Fristen geht, die der Rechtssicherheit dienen.*)

3. Zum für die Prüfung nachbarschützender Vorschriften maßgeblichen Gegenstand des Vorhabens i.S.v. § 29 Abs. 1 BauGB bei einer Baugenehmigung für die Erweiterung, den Umbau und die Sanierung.*)

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IBRRS 2023, 2795
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bestimmtheit: Nutzung als Ferienwohnung oder als Beherbergung?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.06.2023 - 1 MB 3/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2790
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist umweltbezogene Rechtsvorschrift!

OVG Sachsen, Beschluss vom 27.09.2023 - 1 B 131/23

§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist eine umweltbezogene Rechtsvorschrift i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, soweit im Rahmen seiner Anwendung untersucht wird, ob das Vorhaben künftige umweltbezogener Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans einhalten wird und ob umweltbezogene Rechtsvorschriften der materiellen Planreife des Bebauungsplans entgegenstehen.*)

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IBRRS 2023, 2783
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fiktiver Erbenbesitzer ist kein Zustandsstörer!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.09.2023 - 2 M 86/23

1. Der nicht tatsächlich ausgeübte (fiktive) Erbenbesitz nach § 857 BGB begründet keine Zustandsverantwortlichkeit.*)

2. Zur Übertragbarkeit der vom Bundesverfassungsgericht für den Eigentümer entwickelten Grundsätze über die Zumutbarkeit der Inanspruchnahme als Zustandsverantwortlicher auf den Inhaber der tatsächlichen Gewalt.*)

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IBRRS 2023, 2775
ProzessualesProzessuales
Kein vorläufiger Rechtsschutz nach Fertigstellung des Rohbaus!

VGH Bayern, Beschluss vom 19.09.2023 - 1 CS 23.1418

Ist der Rohbau bereits fertiggestellt, kann das mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung verfolgte Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen in Bezug auf den Baukörper und seine Auswirkungen zu verhindern, nicht mehr erreicht werden. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch den Nachbarn stellt sich in einem solchen Fall für seine subjektive Rechtsstellung als unnütz dar.

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IBRRS 2023, 2765
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an die Planung einer klassifizierten Straße?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2023 - 3 S 4259/20

1. Setzt eine Gemeinde in einem Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche fest, die nach der planerischen Konzeption die Verkehrsbedeutung einer klassifizierten Straße haben soll, darf sie diese nicht als Gemeindestraße planen, sondern muss sie entsprechend den Einstufungskriterien des Landesstraßengesetzes bzw. des Bundesfernstraßengesetzes in die richtige Straßengruppe einstufen und dies auch in der Bauleitplanung zum Ausdruck bringen (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007 - 5 S 2243/05, IBRRS 2007, 4744).*)

2. Plant die Gemeinde eine klassifizierte Straße im Wege eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans, bedarf es der Zustimmung des künftigen Baulastträgers (wie Senatsurteil vom 09.02.2010 - 3 S 3064/07, IBRRS 2010, 1038).*)

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IBRRS 2023, 2735
ProzessualesProzessuales
Naturschutzvereinigung kann nur gegen UVP-pflichtiges Vorhaben vorgehen!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.07.2023 - 5 MR 2/23

1. Das Exklusivitätsverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UmwRG ist mit Blick auf die den mitgliedstaatlichen Gerichten obliegende Verpflichtung, das nationale Recht so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention als auch mit dem Ziel eines effektiven Rechtsschutzes auszulegen, einschränkend dahin zu verstehen, dass es nur solche Vorhaben betrifft, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.*)

2. Die in der Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Schutzkriterien dienen dem Gebietsschutz und nicht dem besonderen Artenschutz.*)

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IBRRS 2023, 2716
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Wettvermittlung im Nebengeschäft!

VG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2023 - 3 K 1460/23

1. Das im Land Nordrhein-Westfalen geltende sog. Nebengeschäftsverbot für Wettvermittlungsstellen gem. § 13 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AG GlüStV-NW, wonach die Wettvermittlung im Nebengeschäft unzulässig ist und die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle nur für die Vermittlung im Hauptgeschäft erteilt werden darf, ist mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar.*)

2. Eine der Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle beigefügte Nebenbestimmung, durch die dem Wettveranstalter aufgegeben wird, der Erlaubnisbehörde bauliche bzw. räumliche Veränderungen der Wettvermittlungsstelle spätestens zwei Wochen vor Beginn des Umbaus oder der räumlichen Veränderung unter Vorlage entsprechender Nachweise schriftlich anzuzeigen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken.*)

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IBRRS 2023, 2715
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einhaltung der Abstandsflächen spricht gegen erdrückende Wirkung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2023 - 10 B 479/23

Hält ein Vorhaben die abstandsflächenrechtlichen Vorgaben mehr als ein, spricht dies gegen die Annahme einer erdrückenden Wirkung.

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IBRRS 2023, 2734
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verlust eines alten Bebauungsplans

VG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2023 - 9 K 4933/21

Der Verlust eines alten Bebauungsplans führt nicht zu seiner Unwirksamkeit, aber unter Umständen zu Beweisschwierigkeiten, die hinsichtlich solcher Festsetzungen, die dem Bauherrn zur Begründung der Zulässigkeit seines Vorhabens günstig wären, nach allgemeinen Beweislastregeln regelmäßig zu seinen Lasten gehen. Zur Einordnung einer lockeren Bebauung mit bis zu 12 Gebäuden auf weitläufigen Grundstücken in einem Waldstück einer Großstadt im Ruhrgebiet als Splittersiedlung und nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteil. Trifft eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 S. 3 BauGB nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben in ihrem Geltungsbereich, so bleibt daneben § 35 Abs. 4 BauGB gemäß § 35 Abs. 6 S. 7 BauGB auch dann anwendbar, wenn das fragliche Vorhaben diese Bestimmungen nicht beachtet. Zum Einzelfall des Erlöschens einer Baugenehmigung zur Erweiterung eines größeren Wohnhauses um einen Anbau infolge einer wesentlichen Überschreitung seiner genehmigten Außenmaße im Rahmen der Bauausführung. Im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude unangemessen im Sinne des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 b) BauGB ist eine Erweiterung, wenn sie zur Größe und Funktion des Gebäudes unverhältnismäßig wäre und dies zu einer erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigung von Außenbereichsbelangen führen würde. Dabei darf eine an sich zulässige quantitative Vergrößerung nicht in eine andere Qualität umschlagen, was etwa der Fall wäre, wenn aus einem Einfamilienhaus ein Gebäude nach Art eines Zwillingsbaus mit zwei selbstständig nutzbaren Haushälften wird oder aber wenn ein nicht unerhebliches neues Bauvolumen geschaffen wird und wenn Art und Weise des geplanten Anschlusses bei objektiver Betrachtung auch eine selbstständige Nutzung des geplanten Vorhabens zulassen würden (hier für eine beinahe Verdoppelung der Wohnfläche bejaht). Bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Erweiterung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse kommt es nicht darauf an, wie die jeweiligen Bewohner ihre Bedürfnisse selbst bestimmen. Maßgeblich ist vielmehr eine objektive Bewertung der jeweiligen familiären Wohnbedürfnisse. Bei dieser Bewertung liegt es nahe, sich an den Zahlen zu orientieren, die für die Förderung im sozialen Wohnungsbau gelten, ohne damit allerdings die Angemessenheit metrisch einheitlich zu bestimmen. Als Orientierungswerte herangezogen werden können in Nordrhein-Westfalen insoweit die betreffenden Ansätze im Außenbereichserlass, obwohl dieser bereits außer Kraft getreten ist.*)

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IBRRS 2023, 2689
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzung nach B-Plan zulässig: Waldumwandlung erforderlich!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.09.2023 - 1 LB 18/23

1. Eine Waldumwandlung ist erforderlich im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NWaldLG, wenn für ein Grundstück in einem Bebauungsplan eine Nutzung zugelassen wird, die sich nicht verwirklichen lässt, ohne einen vorhandenen Wald ganz oder teilweise umzuwandeln. In einem solchen Fall besteht weder eine Genehmigungspflicht nach Waldrecht, noch eine Ausgleichspfllicht.*)

2. Dies gilt auch, wenn der Bebauungsplan früher als das NWaldLG bzw. das LWaldG in Kraft getreten ist.*)

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IBRRS 2023, 2667
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
§ 4 Abs. 3 Satz 1 26. BImSchV gilt auch für provisorische Leitung!

BVerwG, Urteil vom 21.02.2023 - 4 A 2/22

§ 4 Abs. 3 Satz 1 der 26. BImSchV findet auf eine provisorische Leitung Anwendung.*)

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IBRRS 2023, 2703
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorbescheid für Windenergieanlage: Entweder Ablehnung oder Zurückstellung!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2023 - 8 C 10877/22

1. Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage nach § 14 a BImSchG.*)

2. Die Klärung der Frage des Entgegenstehens der Ausschlusswirkung einer Konzentrationszonenplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (a. F.) kann zulässiger (alleiniger) Gegenstand eines Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG sein.*)

3. Ablehnung und Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für eine Windenergieanlage stehen in einem Alternativverhältnis und schließen sich daher gegenseitig aus.*)

4. Zu den materiellen Voraussetzungen für die Zurückstellung des Antrags auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für eine Windenergieanlage nach §§ 245 e Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 BauGB, insbesondere zur ermessensfehlerfreien Bestimmung der Zurückstellungsfrist.*)

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IBRRS 2023, 2714
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grundstückseinfahrt auch bei parallel zur Fahrbahn angelegten Stellplätzen

OVG Saarland, Urteil vom 06.09.2023 - 1 A 163/21

Ob eine Grundstücksein- und -ausfahrt vorliegt und daher das Verbot des § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 1 StVO greift, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann auch bei einem parallel zur Fahrbahn angelegten Stellplatz zu bejahen sein.*)

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IBRRS 2023, 2700
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauvorbescheid für Wohnhaus

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.08.2023 - 6 K 1112/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2682
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eingeschränkte Gewerbegebiete mit Mischgebiet-Schutzniveau sind zulässig!

BVerwG, Beschluss vom 24.08.2023 - 4 BN 13.23

1. Die allgemeine Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets ist noch gewahrt ist, wenn ein Bebauungsplan eine Festsetzung nach § 1 Abs. 5 BauNVO enthält, wonach im gesamten Gebiet nur Nutzungen zulässig sind, "die das Wohnen nicht wesentlich stören" (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 08.11.2004 - 4 BN 39.04, IBRRS 2005, 0186).

2. Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO bietet keine Rechtsgrundlage dafür, eine oder mehrere Arten von Nutzungen aus dem gesamten Baugebiet auszuschließen (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 29.06.2021 - 4 CN 8.19, IBRRS 2021, 2967). Will eine Gemeinde dieses Ergebnis erreichen, steht ihr nur der Weg über § 1 Abs. 5 BauNVO zur Verfügung.

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IBRRS 2023, 2675
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine notwendige Beiladung bei Aufhebung einer Beseitigungsanordnung

VG München, Beschluss vom 17.07.2023 - M 8 K 21.4359

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2023, 2633
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Klage gegen vereinfachte Genehmigung zweier Windenergieanlagen

OVG Sachsen, Beschluss vom 21.06.2023 - 1 B 309/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2631
ProzessualesProzessuales
Keine einstweilige Anordnung bei Vorwegnahme der Hauptsache!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.04.2023 - 22 B 336/23

1. Das im einstweiligen Rechtsschutz verfolgte Begehren der Standortgemeinde, der Genehmigungsbehörde bis zu einer Entscheidung über ihre Klage, mit der sie eine erneute Entscheidung über ihren von der Genehmigungsbehörde abgelehnten Zurückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB erstrebt, zu untersagen, dem Vorhabenträger den von ihm beantragten Vorbescheid zu erteilen, ist der Sache nach auf eine (mindestens teilweise) Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet.*)

2. In einer solchen Konstellation droht der Standortgemeinde regelmäßig jedenfalls kein für die Annahme eines Anordnungsgrundes dann erforderlicher unwiederbringlicher Rechtsverlust, weil sie im nachgelagerten Klageverfahren gegen den Vorbescheid/die Genehmigung die Verletzung ihrer gemeindlichen Planungshoheit mit der Erwägung geltend machen kann, der Vorbescheid/die Genehmigung sei unter Verletzung ihres Zurückstellungsanspruchs nach § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB erteilt worden und verletze sie deshalb in ihrer gemeindlichen Planungshoheit.*)

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IBRRS 2023, 2690
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verletzung des Abwägungsgebots

OVG Münster, Urteil vom 22.06.2023 - 2 D 347/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2615
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann kommt es zu einer störenden Häufung von Werbeanlagen?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.09.2023 - 2 L 49/22

Zur Frage, wann es zu einer störenden Häufung von Werbeanlagen i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 3 BauO-SA kommen kann.*)

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IBRRS 2023, 2556
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kann ein Sondereigentümer die Baugenehmigung eines Nachbarn anfechten?

VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.07.2023 - 2 K 712/23

1. Nachbarn können nach § 42 Abs. 2 VwGO sowohl in ihrer Eigenschaft als Sondereigentümer als auch als Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum antragsbefugt sein.*)

2. Ein Nachbar hat nur dann Anspruch auf Aufhebung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben, das sich - objektiv rechtlich - nicht einfügt im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB, wenn das Vorhaben zugleich gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt, er also dadurch einer billigerweise nicht mehr zumutbaren Beeinträchtigung ausgesetzt wird.*)

3. ...

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IBRRS 2023, 2668
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein eigenes Fachpersonal vorhanden: Einholung eines Gutachtens zulässig!

OVG Hamburg, Beschluss vom 11.05.2023 - 2 Bs 32/23

1. Sofern die Gemeinde nicht über eigenes fachlich geeignetes Personal verfügt, bedarf sie zur rechtmäßigen Wahrnehmung des ihr nach § 154 BauGB zustehenden Wertermittlungsspielraums der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Bestimmung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung.*)

2. Die Gutachtenerstellung aufgrund Antragstellung bei dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg gem. § 193 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB eröffnet nicht die Möglichkeit einer autarken Gutachtenerstellung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Dieses wird durch die Aufgaben- und Kompetenzverteilung in §§ 192 f. BauGB und nach den Vorschriften der Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2023, 2653
ProzessualesProzessuales
Verletzung organschaftlicher Beteiligungsrechte begründet keine Antragsbefugnis!

BVerwG, Urteil vom 06.12.2022 - 4 CN 4/21

1. Die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan kann nicht auf die Verletzung organschaftlicher Beteiligungsrechte im Normsetzungsverfahren gestützt werden.*)

2. Die Antragsberechtigung einer Behörde nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwGO knüpft bei einer Landesbehörde an die in § 61 Nr. 3 VwGO abschließend geregelte und ihr der Sache nach vorausliegende Beteiligungsfähigkeit an.*)

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IBRRS 2023, 2606
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vollstreckung ohne Duldungsverfügung?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.03.2023 - 1 ME 6/23

Die Vollstreckung einer gegen den Bauherrn ergangenen bauaufsichtlichen Verfügung ist auch dann ohne den Erlass einer Duldungsverfügung möglich, wenn das Baugrundstück im Eigentum einer juristischen Person steht, die von dem in Anspruch genommenen Bauherrn allein beherrscht wird.*)

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IBRRS 2023, 2619
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schallauswirkungen bei Genehmigung einer Windenergieanlage

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.09.2023 - 8 A 1576/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2614
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Terminwohnungen im EG eines Wohnhauses im Mischgebiet!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.09.2023 - 2 L 100/21

Die Nutzungsänderung von zwei Wohnungen zu Terminwohnungen, in denen Prostitution betrieben wird, kann in einem faktischen Mischgebiet im Einzelfall bauplanungsrechtlich unzulässig sein, wenn die Terminwohnungen im Erdgeschoss eines ansonsten zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhauses eingerichtet werden sollen.*)

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IBRRS 2023, 2570
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abweichungsentscheidung der höheren Verwaltungsbehörde ist Verwaltungsakt!

VG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2023 - 2 B 1269/23

1. Die Abweichungsentscheidung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 246 Abs. 14 Satz 1 und 2 BauGB stellt gegenüber der Gemeinde, auf deren Gebiet die Gemeinschaftsunterkunft errichtet werden soll, einen Verwaltungsakt dar.*)

2. Der Widerspruch der Gemeinde gegen eine solche Abweichungsentscheidung entfaltet keine aufschiebende Wirkung.*)

3. Die Abweichungsentscheidung ist eine behördliche Verfahrenshandlung i.S.v. § 44a VwGO.*)

4. Zu den Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von § 246 Abs. 14 BauGB.*)

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IBRRS 2023, 2604
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erheblich abweichende Bauausführung: Genehmigte Anlage formell illegal!

OVG Hamburg, Beschluss vom 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

1. Eine genehmigungsbedürftige bauliche Anlage ist nicht nur dann formell illegal, wenn sie ohne die nach § 59 Abs. 1 Satz 1 HBauO erforderliche Baugenehmigung errichtet wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung so erheblich von den genehmigten Plänen abgewichen wird, dass nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, nämlich ein Aliud, erstellt wird.*)

2. Für die Beurteilung der Frage, wann ein Bauherr bei der Bauausführung so erheblich von der erteilten Genehmigung abweicht, dass er nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben errichtet, kommt es darauf an, ob durch die Abweichung Belange, die bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen waren, erneut oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage des Bauvorhabens neu stellt.*)

3. Bei der Zustimmungserklärung nach § 71 Abs. 2 HBauO) handelt es sich um eine gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abzugebende empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Erklärung. Als solche wird sie entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 BGB nicht wirksam, wenn der Bauaufsichtsbehörde gleichzeitig ein Widerruf zugeht.*)

4. Steht das Grundstückseigentum mehreren Personen als Miteigentümern zu, erfordert § 71 Abs. 2 HBauO die Zustimmung eines jeden Mitberechtigten. Soll eine Zustimmungserklärung (auch) für einen anderen Miteigentümer abgegeben werden, muss dies in der Erklärung, die zudem der Schriftform bedarf, hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen.*)

5. Der Umstand, dass eine Dachterrasse formell und materiell illegal errichtet worden ist, begründet kein besonderes Vollzugsinteresse i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO, weil gem. § 80 Abs. 1 VwGO das Aussetzungsinteresse grundsätzlich auch dann Vorrang genießt, wenn sich die Beseitigungsanordnung als rechtmäßig erweist.*)

6. Von einer Halbierung des Streitwerts in Anlehnung an Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist abzusehen, wenn die sofortige Vollziehung der Beseitigungsanordnung angesichts der hiermit verbundenen Substanzbeeinträchtigung der baulichen Anlage und der entstehenden Beseitigungskosten einer Vorwegnahme der Hauptsache zumindest nahe kommt.*)

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IBRRS 2023, 2607
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist ein nachbarliches Abwehrrecht verwirkt?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2023 - 2 A 1303/22

Zur Verwirkung eines nachbarlichen Abwehrrechts.

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IBRRS 2023, 2603
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Baugenehmigung für Sportwettenlokal

OVG Berlin, Beschluss vom 28.07.2023 - OVG 10 N 67.19

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2023, 2590
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer als Bauherr auftritt, muss sich auch als Bauherr behandeln lassen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.08.2023 - 7 A 1142/22

1. Auch derjenige, der nach außen als Bauherr auftritt und sich aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde so verhält, muss sich als Ordnungspflichtiger behandeln lassen. Im Bauordnungsrecht gelten die im Polizei- und Ordnungsrecht zum sog. Anscheinsstörer entwickelten Grundsätze ebenfalls.

2. Der Umfang der Amtsermittlung bestimmt sich maßgeblich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und korreliert mit der Mitwirkungspflicht der Beteiligten. Die behördliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenzen, wo ein Beteiligter oder sein Vertreter zu Fragen Aufklärung geben kann, dies aber unterlässt, obwohl ihm die Bedeutung für das Verfahren bewusst sein muss und die Aufklärung von ihm erwartet werden kann, weil sie ihm zumutbar ist.

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IBRRS 2023, 2587
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann gilt das Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

OVG Saarland, Beschluss vom 05.09.2023 - 2 B 96/23

1. Streitgegenstand des vom Nachbarn in Bezug auf eine Baugenehmigung eingeleiteten Aussetzungsverfahrens ist allein ein vorläufiger, anhand einer prognostischen Bewertung der Erfolgsaussichten des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache zu beurteilender Sicherungsanspruch konkret dieses Nachbarn, nicht hingegen die materielle Zulässigkeit des genehmigten Bauvorhabens insgesamt.*)

2. Der Außenbereich (§ 35 BauGB) ist kein "Baugebiet mit einem bestimmten Gebietscharakter“, dessen Erhaltung nach den Grundsätzen eines individuellen Austausch- und Gegenseitigkeitsverhältnisses Gegenstand subjektiver Rechte privater Nachbarn sein könnte (vgl. dazu etwa OVG Saarland, Beschluss vom 28.07.2022 - 2 B 139/22, NVwZ-RR 2022, 756 = IBRRS 2022, 2368).“

3. Der Eigentümer eines Grundstücks im Innenbereich kann gegenüber einer auf dem Nachbargrundstück im Außenbereich genehmigten Bebauung Rücksichtnahme auf seine Interessen im Rahmen einer Abwägung mit den Interessen des Bauherrn nur verlangen, wenn er über eine schutzwürdige Abwehrposition verfügt. Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass das genehmigte Vorhaben wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist (vgl. dazu auch OVG Saarland, Beschluss vom 04.07.2016 - 2 A 161/16, SKZ 2017, 67 = IBRRS 2016, 1816, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93, BRS 55 Nr. 68 = IBR 1994, 387).*)

4. Eine Nachbarrechtsverletzung kann auch auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht allein daraus hergeleitet werden, dass ein Bauvorhaben sich hinsichtlich des städtebaulichen Kriteriums der überbaubaren Grundstücksfläche nicht einfügt, weil es einen durch faktische Baugrenzen bestimmten Umgebungsrahmen überschreitet.*)

5. Bei der mit Blick auf das Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme vorzunehmenden Bewertung der gegenläufigen Interessen des Bauherrn und der Nachbarn kann vom Eigentümer eines von ihm zur Bebauung ausersehenen Grundstücks in aller Regel nicht verlangt werden, auf die bauliche Nutzung seines Grundeigentums deswegen zu verzichten, weil die Eigentümer umliegender Grundstücke ein Bauvorhaben auf einem bisher unbebaut gebliebenen Grundstück als Belastung einer bisher baulich nicht genutzten rückwärtigen Ruhezone bewerten.*)

6. Das Bauplanungsrecht vermittelt keinen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken auf das Nachbargrundstück und die Rücksichtslosigkeit eines Bauvorhabens lässt sich auch nicht mit dem drohenden Verlust einer bisher unverbauten Aussichtsmöglichkeit begründen.*)

7. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass für eine Unzumutbarkeit geplanter Bauvorhaben auf einem angrenzenden Grundstück im Regelfall kein Raum ist, wenn die der Sicherstellung einer ausreichenden Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken und der Gewährleistung des störungsfreien Wohnens zur Wahrung des Nachbarfriedens dienenden Bestimmungen der §§ 7 und 8 LBO-SL über Abstände, insbesondere Grenzabstände, gegenüber dem Grundstück des konkret Beschwerde führenden Nachbarn eingehalten werden.*)

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IBRRS 2023, 2572
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Klage gegen Baugenehmigung eines Seminargebäudes

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2023 - OVG 10 N 17/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2564
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rohstoff-Abbau beeinträchtigt: Zumutbarkeitsschwelle überschritten?

BVerwG, Urteil vom 23.05.2023 - 4 C 1.22

Die für § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG maßgebliche fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle ist regelmäßig überschritten, wenn die Planfeststellung einer Energieleitung dazu führt, dass auf quantitativ nicht unbedeutenden Teilflächen eines Bewilligungsfeldes keine Rohstoffe mehr aufgesucht und gewonnen werden können.*)

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IBRRS 2023, 2555
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erlass einer Veränderungssperre: Zeitspanne bis Aufstellung eines B-Plans?

BVerwG, Beschluss vom 23.08.2023 - 4 BN 18.23

1. Eine Veränderungssperre darf nur erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll. Die Gemeinde muss im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt haben.

2. Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus.

3. Das Baugesetzbuch regelt nicht, welche Zeitspanne längstens zwischen der Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans und dem Erlass der Veränderungssperre liegen darf. Dieser Zeitraum kann auch länger sein als die in § 17 BauGB geregelte Dauer der Veränderungssperre.

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IBRRS 2023, 2552
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was ist die Traufhöhe?

BVerwG, Beschluss vom 25.07.2023 - 4 B 28.22

Der Begriff der Traufhöhe im Sinne der Nr. 2.8 der Anlage zur Planzeichenverordnung bezeichnet die Höhe des Schnittpunkts der Außenfläche des aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut (sog. Traufpunkt) über dem unteren Höhenbezugspunkt.*)

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IBRRS 2023, 2541
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungssituation wird verschlechtert: Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2023 - 7 B 808/22

1. Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot kann ausnahmsweise auch dann zu bejahen sein, wenn sich die Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließenden Straße erheblich verschlechtert und die entstehende Gesamtbelastung infolgedessen bei Abwägung aller Belange unzumutbar ist (hier verneint).

2. Eine Baugenehmigung kann das Eigentumsrecht verletzen, wenn sie infolge Fehlens der Erschließung für den Nachbarn in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechts eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in der Weise bewirkt, dass er gehindert ist, der Inanspruchnahme des Notwegerechts die Rechtswidrigkeit des Vorhabens entgegenzuhalten.

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IBRRS 2023, 2530
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
(Nutzungs-)Änderung unzulässig: Keine Legalisierung nach § 1 Abs. 10 BauNVO!

VGH Bayern, Urteil vom 08.08.2023 - 1 N 20.2600

Mit § 1 Abs. 10 BauNVO können bauliche Anlagen, deren (Nutzungs-)Änderung formell und materiell unzulässig ist, nicht legalisiert werden.*)

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IBRRS 2023, 2515
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Stellplätze sind keine Nebenanlagen!

VGH Bayern, Beschluss vom 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619

1. Stellplätze sind keine Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO.

2. Nicht über die Geländeoberfläche hinausragende Stellplätze können auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden, soweit im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist und sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.

3. Die Erschließung dient der Gewährleistung einer der geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechenden Benutzbarkeit bebaubarer und bebauter Grundstück. Das Erfordernis der gesicherten planungsrechtlichen Erschließung dient grundsätzlich nur den öffentlichen Interessen und hat keine nachbarschützende Funktion.

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IBRRS 2023, 2494
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Klage gegen Baugenehmigung zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft

VG München, Beschluss vom 09.08.2023 - M 1 SN 23.3188

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2505
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Anspruch auf „Gleichbehandlung“ unter den Nachbarn!

VGH Bayern, Beschluss vom 02.08.2023 - 9 ZB 23.451

1. Die beantragte Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn das geplante Vorhaben den zu prüfenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.

2. Gegenstand der erteilten Baugenehmigung ist allein der ihr zugrundeliegende Antrag des Bauherrn.

3. Es gibt kein keinen Anspruch auf „Gleichbehandlung“ im Verhältnis privater Grundstückseigentümer untereinander.

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IBRRS 2023, 2215
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
§ 13b BauGB verstößt gegen EU-Recht!

BVerwG, Urteil vom 18.07.2023 - 4 CN 3.22

§ 13b BauGB ist mit Art. 3 Abs. 1 und 5 Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar.*)

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IBRRS 2023, 2479
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Großflächig angebrachte Solarpaneelen sind keine Nebenanlage!

VGH Bayern, Beschluss vom 03.08.2023 - 2 ZB 22.1401

Die Frage der Unterordnung einer Nebenanlage bestimmt sich nicht im Verhältnis Nebenanlage zur Grundstücksgröße, sondern im Verhältnis Nebenanlage zur Hauptanlage. Demgemäß darf die Nebenanlage im Verhältnis zur Hauptanlage nach ihren Abmessungen nicht gleichwertig erscheinen oder jene gar optisch verdrängen.

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IBRRS 2023, 2468
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was heißt "offene Bauweise"?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2023 - 1 ME 85/23

Die Bedeutung des Begriffs der offenen Bauweise erschöpft sich in der Einhaltung von Grenzabständen oder dem (teilweisen) Verzicht hierauf und beinhaltet keine Aussage über die Anzahl von Wohneinheiten oder Gebäuden auf ein und demselben Grundstück.*)

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IBRRS 2023, 2443
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzung formell illegal: Keine Nutzungsuntersagung in atypischen Fällen!

OVG Saarland, Beschluss vom 12.06.2023 - 2 B 23/23

In Fällen einer ungenehmigten Nutzung baulicher Anlagen ist in der Regel lediglich der Erlass einer Nutzungsuntersagung ermessensgerecht. Stützt die Behörde sich auf die formelle Illegalität, erweist sich die Nutzungsuntersagung regelmäßig nur dann als ermessenfehlerhaft, wenn die streitige Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt.*)

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IBRRS 2023, 2433
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann sind wechselseitige Abstandsflächenunterschreitungen vergleichbar?

VGH Bayern, Beschluss vom 11.08.2023 - 15 ZB 22.1617

1. Voraussetzung dafür, dass ein Nachbar sich gegenüber einer Baugenehmigung nicht auf die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift berufen kann, ist, dass die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und nicht zu schlechthin untragbaren, als Missstand zu qualifizierenden Verhältnissen führen.

2. Für die Beantwortung der Frage, ob die wechselseitigen Unterschreitungen der Abstandsflächen annähernd vergleichbar sind, ist keine zentimetergenaue quantitative Entsprechung gefordert, sondern es ist eine wertende Betrachtung in Bezug auf die Qualität der mit der Verletzung der Abstandsflächenvorschriften einhergehenden Beeinträchtigungen anzustellen.

3. Bei der Bewertung der von einem Baukörper für das Nachbargrundstück ausgehenden Beeinträchtigung ist neben dem konkreten Grenzabstand auch die Qualität der mit der Verletzung der Abstandflächenvorschriften einhergehenden Beeinträchtigung von wesentlicher Bedeutung. Zu berücksichtigen ist, auf welcher Länge und mit welcher Tiefe das fragliche Gebäude die Abstandflächenvorschriften missachtet, welche Höhe es aufweist, welche Emissionen (Lärm, Gerüche) mit seiner Nutzung verbunden sind, welche Brandgefahren von ihm ausgehen und in welcher Himmelsrichtung es vom Nachbargrundstück aus gesehen steht.

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IBRRS 2023, 2420
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Aufenthalt in Ferienwohnung ist kein Wohnen!

VGH Bayern, Beschluss vom 18.08.2023 - 15 CS 23.1288

1. Der Aufenthalt in einer Ferienwohnung ist kein Wohnen im Sinne der BauNVO.

2. Die Nutzung einer baulichen Anlage kann untersagt werden, wenn die Nutzung öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht. Diese Voraussetzungen sind grundsätzlich schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage ohne erforderliche Genehmigung und somit formell illegal genutzt wird.

3. Eine formell rechtswidrige Nutzung darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (hier verneint).

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IBRRS 2023, 2412
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet zulässig?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.08.2023 - 1 ME 78/23

1. Bei einem Bauvorhaben innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets ist nach Niedersächsischem Bauordnungsrecht vor Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen, ob das Vorhaben mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung vereinbar ist. Ergibt die Prüfung, dass eine Befreiung nach der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet erforderlich ist, darf ein Bauvorhaben erst nach Erteilung dieser Befreiung genehmigt werden (Schlusspunkttheorie).*)

2. Eine Erweiterung einer landwirtschaftlichen Hofstelle, die nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung keiner Befreiung bedarf, liegt nur dann vor, wenn am vorhandenen Standort des Betriebs noch landwirtschaftliche Tätigkeit von erheblichem Gewicht ausgeübt wird, mithin der betriebliche Schwerpunkt am vorhandenen Standort verbleibt.*)

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