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Sachgebiet: Öffentliches Baurecht

7214 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 0228
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebaungsplan zum Schutz einer Flachdachsiedlung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2002 - 8 S 2228/01

1. Ein Bebauungsplan, der das Ziel verfolgt, eine aus dem architektonischen Geist der 70er Jahre entstandene Flachdachsiedlung mit gegen Einblicke vom Nachbargrundstück geschützten Außenwohnbereichen zu bewahren, stellt keinen städtebaulichen Missgriff dar.*)

2. Die Festsetzung einer Gebäudehöhe für ein solches Gebiet, die praktisch nur eine Flachdachbebauung erlaubt, kann abwägungsfehlerfrei sein.*)

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IBRRS 2003, 0220
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Der Begriff des Verbrauchermarkts

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2002 - 8 S 435/02

Der Begriff des Verbrauchermarkts im Sinn der §§ 9 Abs. 2 Nr. 1, 11 Abs. 3 BauNVO 1968 entspricht jedenfalls im Wesentlichen dem des großflächigen Einzelhandelsbetriebs im Sinn der neueren Fassungen der BauNVO ab dem Jahre 1977. Eine bestimmte Zusammensetzung des Warenangebots ist daher nicht erforderlich.*)

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IBRRS 2003, 0206
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Konzentrationszone für Windenergieanlagen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.07.2002 - 7 B 918/02

1. Beabsichtigt die Gemeinde, durch einen einfachen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in einer im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone für Windenergieanlagen zum Schutz des Landschaftsbilds restriktiv zu steuern (hier: vorgesehene Beschränkung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf 100 m Höhe), kann eine solche Bebauungsplanung mit der Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB gesichert werden.*)

2. Bei der weiteren Abwicklung der Bebauungsplanung hat die Gemeinde konkret abwägend zu prüfen, ob die zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen der ausgeschlossenen Windenergieanlagen auf den betroffenenen Landschaftsraum so gewichtig sind, dass sie die vorgesehene Einschränkung der vom Flächennutzungsplan vorgegebenen Errichtungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen gerechtfertigt erscheinen lassen; sie hat ferner zu prüfen, ob im Ergebnis eine Umsetzung des Flächennutzungsplans etwa unter wirtschaftlichen Aspekten faktisch unterlaufen wird.*)

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IBRRS 2003, 0205
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Lärmbeeinträchtigung durch Windenergieanlage

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2002 - 7 B 665/02

Ist in die Prognose, ob der Betrieb einer Windenergieanlage unzumutbare Lärmimmissionen erwarten lässt, ein unzureichender Sicherheitszuschlag für Prognoseunsicherheiten und Serienstreuung eingestellt, führt dies allein dann (noch) nicht zum Erfolg des Nachbarwiderspruchs, wenn durch geeignete Auflagen zur Baugenehmigung (hier: Bestimmung einer Obergrenze für den immissionsrelevanten Schallleistungspegel der Windenergieanlage) für den Nachbarn unzumutbare Lärmimmissionen ausgeschlossen werden können.*)

Der Betrieb einer Windenergieanlage ist gegenüber einem landwirtschaftlichen Pferdezuchtbetrieb nicht bereits dann rücksichtslos, wenn Reaktionen der gehaltenen Pferde auf Immissionen der Windenergieanlage nicht ausgeschlossen werden können.*)

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IBRRS 2003, 0204
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abgabenrecht: GbR als Grundstückseigentümerin

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2002 - 15 A 5299/00

1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann als solche Eigentümerin eines Grundstücks und damit auch Beitragspflichtige nach § 8 KAG NRW sein.*)

2. Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 8 KAG NRW beitragspflichtig ist, können die Gesellschafter nur im Wege eines Haftungsbescheides nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG NRW i.V.m. § 191 Abs. 1 Satz 1 AO in Anspruch genommen werden.*)

3. Ein Haftungsbescheid an die Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt jedenfalls dann, wenn derjenige persönlich beitragspflichtig ist, der im Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides Eigentümer ist, zwingend voraus, dass ein Beitragsbescheid an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ergangen ist.*)

4. Wird ein Beitragsbescheid, durch den eine Beitragsschuld einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts festgesetzt wird, mehreren Gesellschaftern bekannt gegeben, wird durch die Aufhebung des Bescheides gegenüber einem Gesellschafter die Beitragsfestsetzung insgesamt aufgehoben. Einer gesonderten "Aufhebung" der den anderen Gesellschaftern gegenüber bekannt gegebenen Ausfertigungen bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2003, 0203
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Lärmbeeinträchtigung durch Windenergieanlagen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2002 - 10 B 671/02

1. Ist vor dem 3.8.2001, dem Tag des Inkrafttretens des Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001 (BGBl. I S. 1950), nach dem Windfarmen mit mehr als drei Windenergieanlagen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, eine Baugenehmigung zur Errichtung einer dementsprechenden Windfarm beantragt worden, so richtet es sich nach § 67 Abs. 2 BImSchG, ob das Genehmigungsverfahren nach den (neuen) Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetz zu Ende zu führen ist.*)

2. Zur Schädlichkeit der von Windenergieanlagen ausgehenden Umwelteinwirkungen.*)

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IBRRS 2003, 0202
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Skybeamer als Werbeanlage im Außenbereich unzulässig

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.01.2003 - 8 A 11286/02

1. Ein sogenannter Himmelsstrahler (Skybeamer) ist eine Werbeanlage im Sinne der Landesbauordnung.*)

2. Diese Werbeanlage besteht aus den Lichtstrahlen und dem sie erzeugenden Gerät.*)

3. Reicht der Lichtstrahl auch in den Luftraum über dem Außenbereich, so ist die Anlage gemäß § 52 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 LBauO regelmäßig unzulässig.*)

4. Eine im Außenbereich ausnahmsweise zulässige Werbeanlage an der Stätte der Leistung nach § 52 Abs. 3 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 LBauO liegt nur vor, wenn sich das Betriebsgebäude im Außenbereich befindet.*)

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IBRRS 2003, 0184
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan für großflächige Fachmärkte

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.03.2002 - 10 a D 48/99

1. Trifft der Plangeber nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Festsetzungen zu baulichen oder sonstigen technischen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen, darf er nicht in der Weise planerische Zurückhaltung üben und dem Bauwilligen die Auswahl der konkreten Vorkehrungen überlassen, dass er die in Betracht kommenden Vorkehrungen nicht einmal beispielhaft benennt, die Frage der Geeignetheit in keiner Weise konkretisiert und auch das Ziel der Festsetzungen nicht eindeutig bestimmt.*)

2. Will der Plangeber für ein im Bebauungsplan festgesetztes Sondergebiet "Großflächiger Einzelhandel" die im Einzelhandelserlass aufgeführten zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandelssortimente generell ausschließen und das Sondergebiet bestimmten Fachmärkten vorbehalten, deren Warenangebot sich aus anderen Sortimentsgruppen zusammensetzt, muss er im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB berücksichtigen, dass es zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der im Sondergebiet gewollten Fachmärkte möglicherweise erforderlich sein kann, Randsortimente anzubieten, die zum Teil aus zentren- oder nahversorgungsrelevanten Waren im Sinne des Einzelhandelserlasses bestehen.*)

3. Im vorgenannten Fall ist für eine gerechte Abwägung zu fordern, dass sich der Plangeber bewusst macht, welche zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimentsgruppen üblicherweise in Fachmärkten der gewollten Art im Rahmen der Kern- oder Randsortimente angeboten werden, und dass er konkret prüft, ob er alle oder einige dieser Sortimentsgruppen - etwa beschränkt auf eine bestimmte Verkaufsfläche - zulassen kann, ohne dass sich negative Folgen für die gemeindliche Zentrenstruktur ergeben.*)

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IBRRS 2003, 0155
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fassadenbeleuchtung ist Werbeanlage

VG Köln, Urteil vom 18.12.2002 - 8 L 2362/02

Die Fassadenbeleuchtung eines gewerblich genutzten Gebäudes ist baurechtlich als Werbeanlage zu werten, die von der Baugenehmigung für das Gebäude selbst nicht umfasst ist.

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IBRRS 2003, 0153
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verletzung des Entwicklungsgebotes

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2002 - 5 S 2687/00

1. Ob bei einer Verletzung des Entwicklungsgebots die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden ist, ist nicht nach der planerischen Konzeption des Flächennutzungsplans für den engeren Bereich des Bebauungsplans zu beurteilen, sondern nach der planerischen Konzeption dieses Plans für den größeren Raum, d.h. für das gesamte Gemeindegebiet oder einen über das Bebauungsplangebiet hinausreichenden Ortsteil (wie BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 CN 6.98 - PBauE § 8 BauGB Nr. 9a).*)

2. Zur vollständigen Überplanung der Fläche eines Gewerbebetriebs mit einer öffentlichen Grünfläche sowie Fuß- und Radwegen.*)

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IBRRS 2003, 0149
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00

1. Das Fehlen eines auf den Vorhabenplan bezogenen Durchführungsvertrags führt grundsätzlich zur Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.*)

2. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan kann funktionslos werden, wenn der Vorhabenträger aufgrund eines unwirksamen Änderungsplans ein anderes Vorhaben im Rohbau erstellt hat und nicht zu erwarten ist, dass die Baurechtsbehörde einen Rückbau des Vorhabens anordnen bzw. der Vorhabenträger einen solchen von sich aus vornehmen würde.*)

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IBRRS 2003, 0143
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mängel der Bauvorlagen: Materielle Präklusion?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.09.2002 - 5 S 1280/02

Zur Frage, ob Mängel der Bauvorlagen auch dann einem Einwendungsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO entgegenstehen, wenn die unterbliebenen Angaben allein für die Frage der rechtlichen, nicht aber der tatsächlichen Betroffenheit eines Angrenzers wesentlich sind.*)

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IBRRS 2003, 0142
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Überbaubare Grundstücksfläche

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2002 - 5 S 1985/02

Eine an topografischen Gegebenheiten (hier: steile Böschung) ausgerichtete Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche kann einen Grundzug der Planung i. S. des § 31 Abs. 2 BauGB darstellen.*)

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IBRRS 2003, 0141
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Muß ein Balkon Abstandsflächen einhalten?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2002 - 5 S 1655/01

1. Ein Balkon, der die Privilegierungsmaße des § 5 Abs. 6 Nr. 2 LBO nicht einhält, ist selbst abstandsflächenpflichtig.*)

2. Zur Frage, ob eine an der Grundstücksgrenze errichtete gemeinsame Brandmauer die für eine Zulassung eines grenznahen Balkons nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO erforderliche Sondersituation auf dem Nachbargrundstück begründen kann.*)

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IBRRS 2003, 0140
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung für Einzelhandelsgroßbetriebe

BVerwG, Beschluss vom 09.07.2002 - 4 B 14.02

Aufgrund der Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Satz3 BauNVO erübrigt sich eine Beweisaufnahme zu den möglichen Auswirkungen eines Betriebes. Beweisbedürftig können aber die tatsächlichen Umstände sein, die nach Satz 4 der Vorschrift Anhaltspunkte für das Bestehen einer atypischen Fallgestaltung sind.

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IBRRS 2003, 0139
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungszusammenhang: Einbeziehung von Nebengebäuden

BVerwG, Beschluss vom 11.07.2002 - 4 B 30.02

Zur Frage, unter welchen Bedingungen ein Gebäude, welches nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dient, unter den Begriff der Bebauung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB fällt und deshalb Bestandteil eines Bebauungszusammenhangs sein kann.

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IBRRS 2003, 0134
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.03.2002 - 6 A 11508/01

1. Die Veranlagung von Sportplatz-, Schwimmbad-, Festplatz-, Campingplatz- und Friedhofsgrundstücken mit weniger als der Hälfte der bei wohnlich genutzten Grundstücken der Verteilung zugrunde zu legenden Maßstabsdaten bei typisierender Betrachtung bewirkt eine nicht mehr gerechtfertigte Entlastung der Sondergrundstücke.

2. Im Außenbereich gelegene Grundstücke unterliegen nicht der Beitragspflicht.

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IBRRS 2003, 0133
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan: Einschränkung von Großprojekten

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.07.2002 - 1 C 10098/02

1. Die Gemeinde hat nach § 11 Abs. 2 BauNVO die Möglichkeit, die höchstzulässige Verkaufsfläche für ein Grundstück so festzusetzen, dass die maximale Verkaufsflächengröße im Verhältnis zur Grundstücksgröße durch eine Verhältniszahl festgelegt wird, sofern dadurch die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelsbetriebe verhindert werden soll.

2. Das gleiche Ziel kann auch durch eine Positivliste der zulässigen Einzelhandelssortimente erreicht werden.

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IBRRS 2003, 0129
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauordnungsrechtliche Einordnung einer Dachterrasse

OVG Thüringen, Urteil vom 26.02.2002 - 1 KO 305/99

1. Frei liegende Dachterrassen sind baugenehmigungspflichtig.

2. Sie haben auch die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen zu beachten.

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IBRRS 2003, 0120
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Haftung einer Aufsichtsbehörde auch gegenüber einer Gemeinde?

BGH, Urteil vom 12.12.2002 - III ZR 201/01

Die kommunale Rechtsaufsicht kann Amtspflichten der Aufsichtsbehörde auch gegenüber der zu beaufsichtigenden Gemeinde als einem geschützten Dritten begründen. Schutzpflichten der Aufsicht gegenüber der Gemeinde können auch bei begünstigenden Maßnahmen bestehen, also solchen, die von der Gemeinde selbst angestrebt werden, etwa bei der Genehmigung eines von der Gemeinde abgeschlossenen Rechtsgeschäfts. Verletzungen dieser Pflichten können Amts- oder Staatshaftungsansprüche der Gemeinde gegen die Aufsichtsbehörde auslösen.*)

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IBRRS 2003, 0076
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan geht rechtskräftiger Verurteilung vor

BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 C 10.01

Gegenüber der Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windenergieanlage kann die Behörde die Vollstreckungsabwehrklage darauf stützen, dass nach Rechtskraft des Urteils durch eine Änderung des Flächennutzungsplans die Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB geschaffen wurden (Fortführung von BVerwGE, 70, 227).*)

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IBRRS 2003, 0073
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verhältnis der Bauleitplanung zur Fachplanung

BVerwG, Beschluss vom 05.11.2002 - 9 VR 14.02

1. Grundsätzlich hat diejenige Planung Rücksicht auf die konkurrierende Planung zu nehmen, die den zeitlichen Vorsprung hat (sog. Prioritätsgrundsatz). Voraussetzung ist dafür eine hinreichende Verfestigung der Planung, die einen Vorrang beansprucht.*)

Bezüglich eines Fachplanungsvorhabens markiert in der Regel erst die Auslegung der Planunterlagen den Zeitpunkt einer hinreichenden Verfestigung. Abweichendes gilt im Falle eines gestuften Planungsvorgangs mit verbindlichen Vorgaben, wie er bei der gesetzlichen Bedarfsfeststellung im Fernstraßenausbaugesetz vorliegt. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann hier schon vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens eine Verfestigung bestimmter fachplanerischer Ziele eintreten.*)

2. Auch unter Berufung auf ihre Planungshoheit kann eine Gemeinde eine umfassende objektiv-rechtliche Planprüfung nicht fordern.*)

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 2299
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festsetzungen für Einzelhandelsbetriebe im Bebauungsplan

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.05.2001 - 5 S 901/99

1. Die Änderung eines Bebauungsplans für ein Industriegebiet mit dem Ziel, im Plangebiet - großflächigen - Einzelhandel zu beschränken, um auf der Grundlage eines durch Marktforschungsgutachten getragenen Einzelhandelskonzepts der Gemeinde einerseits die mit erheblichen Investitionen umgestaltete Innenstadt als Einzelhandelszentrum zu festigen und auszubauen und andererseits die Versorgung der Verbraucher in den Nahversorgungslagen der übrigen Stadtquartiere mit einem den Wohngebieten zugeordneten Netz von Einzelhandelsbetrieben mit einem Sortiment für den kurzfristigen Bedarf zu sichern und zu stärken, kann auch dann mit § 1 Abs. 3 BauGB vereinbar sein, wenn nicht konkret nachgewiesen ist, dass ohne diese Beschränkungen andere Einzelhandelsstandorte gefährdet würden oder dass die Innenstadt an Attraktivität verlöre.*)

2. Die Festsetzung "Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Flächen für den Verkauf an letzte Verbraucher sind nicht zulässig, wenn die angebotenen Waren den zentrenrelevanten Sortimenten zuzuordnen sind" verstößt nicht gegen das Gebot der Bestimmtheit planerischer Festsetzungen, wenn die "zentrenrelevanten Sortimente" in einer Anlage der Bebauungsvorschriften abschließend definiert sind. Die Festsetzung "Branchentypische zentrenrelevante Randsortimente sind ausnahmsweise auf untergeordneter Fläche zulässig" ist hinreichend bestimmt.*)

3. Ein auf bestimmte Branchen bezogenes Hauptsortiment des Einzelhandels ist grundsätzlich geeignet, eine Nutzungsunterart i. S. des § 1 Abs. 9 BauNVO darzustellen, wenn die Differenzierung marktüblichen Gegebenheiten entspricht.*)

4. Ist der Ausschluss bestimmter Unterarten des Einzelhandels nach den Feststellungen und Schlussfolgerungen eines Marktforschungsgutachtens erforderlich, um sicherzustellen, dass die Realisierung des Einzelhandelskonzepts der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird, ist er nach §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO hinreichend städtebaulich gerechtfertigt.*)

5. Wird durch ein Marktforschungsgutachten festgestellt, dass das Angebot bestimmter Sortimente des Einzelhandels in Gewerbe- und Industriegebieten städtischer Randlagen in besonderer Weise geeignet sein kann, die mit dem Einzelhandelskonzept der Gemeinde verfolgten städtebaulichen Ziele zu beeinträchtigen (Zentrenrelevanz), kann diese Eigenschaft des Sortiments auch ein "besonderer" städtebaulicher Grund i. S. des § 1 Abs. 9 BauNVO sein.*)

6. Zur Vereinbarkeit des nachträglichen Ausschlusses von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten auf bisher als Industriegebiet und künftig als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesenen Grundstücken mit § 1 Abs. 6 BauGB und Art. 14 Abs. 1 und 2 GG.*)

7. Die auf die bloße Festschreibung des (Sortiments-)Bestands eines vorhandenen großflächigen Einzelhandelsbetriebs beschränkte nachträgliche Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets auf bisher als Industriegebiet ausgewiesenen Grundstücken ist abwägungsfehlerhaft und verstößt gegen § 1 Abs. 6 BauGB sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 GG, wenn sie die bisher mögliche sonstige gewerbliche Nutzung auf den betroffenen Grundstücken mehr einschränkt, als zur Realisierung der mit der Änderungsplanung verfolgten städtebaulichen Ziele erforderlich ist.*)

8. Die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets für die Nutzungsart "Großflächiger Einzelhandelsbetrieb" verstößt gegen das Gebot der Bestimmtheit planerischer Festsetzungen, wenn sie den Umfang dieser Nutzungsart auf "genehmigte Einzelhandelsnutzungsbestände" und auf die tatsächlich vorhandene Nutzung an einem vor Inkrafttreten der Norm liegenden "Stichtag für die Bestandsfeststellung" begrenzt und dies nicht durch Beifügung der Genehmigungen oder einer Aufstellung über die vorhandene Nutzung konkretisiert wird.*)

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IBRRS 2002, 2293
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan und Bürgerbeteiligung

BVerwG, Beschluss vom 23.10.2002 - 4 BN 53.02

Ein Verstoß gegen die Regelung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung in § 3 Abs. 1 BauGB ist für die Wirksamkeit des Bebauungsplans unerheblich.*)

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IBRRS 2002, 2292
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Teilnichtigkeit eines Bebauungsplanes

BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 CN 1.02

1. Bundesrecht steht nicht entgegen, wenn ein Gemeindeorgan, das für die Beschlussfassung über einen Bebauungsplan zuständig ist, die Prüfung einer näher umschriebenen Feststellung einem anderen Gemeindeorgan überträgt und von dem Ergebnis dieser Prüfung die Bekanntmachung des beschlossenen Bebauungsplanes abhängig macht. Das gilt nicht, wenn die Prüfung und die Bewertung des Prüfungsergebnisses nur im Rahmen der planerischen Abwägung sachgerecht stattfinden kann.*)

2. § 1 Abs. 3 BauGB schließt einen Bebauungsplan nicht grundsätzlich aus, der durch eine isolierte Straßenplanung die Erschließung für eine zunächst nur im Flächennutzungsplan dargestellte Vorbehaltsfläche ermöglichen soll.*)

3. Eine Abschnittsbildung bei einer isolierten Straßenplanung nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ist zulässig, wenn hinreichend gesichert ist, dass die Planung nur im Zusammenhang mit der angestrebten Gesamtplanung verwirklicht werden wird.*)

4. Eine "sonstige geeignete Maßnahme" im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB ist eine naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme jedenfalls dann, wenn die planende Gemeinde Eigentümerin der dafür vorgesehenen Grundstücksfläche ist, sie die Maßnahmen im Verfahren der Planaufstellung näher beschrieben, sich zur Durchführung der Maßnahme selbst verpflichtet hat und die Fläche Gegenstand der (überörtlichen) Regionalplanung ist.*)

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IBRRS 2002, 2256
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2002 - 1 K 1948/00

Bebauungsplanfestsetzungen treten wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn die tatsächliche Entwicklung einen Zustand erreicht hat, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und ein Vertrauensschutz aufgrund der Erkennbarkeit dieser Entwicklung auszuschließen ist.

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IBRRS 2002, 2219
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtswidrige Versagung einer Nutzungsänderung

BGH, Urteil vom 21.11.2002 - III ZR 278/01

Zur Amtshaftung der Gemeinde wegen rechtswidriger Versagung des - objektiv nicht erforderlichen - Einvernehmens.*)

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IBRRS 2002, 2204
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verbandsklage im Naturschutzrecht

BVerwG, Urteil vom 28.06.2002 - 4 A 59.01

§ 69 Abs. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25. März 2002 (BGBl I S. 1193) eröffnet rückwirkend die Klagebefugnis für solche anerkannten Naturschutzverbände, die eine im Übrigen zulässige Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss erhoben haben, der nach dem 1. Juli 2000 erlassen wurde.*)

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IBRRS 2002, 2182
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wohngebäude in Gewerbe- und Industriegebiet

VG Neustadt, Urteil vom 25.10.2002 - 4 K 701/02

Ein Appartement, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans für ein Gewerbe- und Industriegebiet liegt, darf nicht zu allgemeinen Wohnzwecken genutzt werden.

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IBRRS 2002, 2181
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abriss eines denkmalschutzwürdigen Gebäudes

VG Neustadt, Urteil vom 20.09.2002 - 4 K 2599/01

Auch ein denkmalschutzwürdiges Gebäude darf abgerissen werden, wenn es für den Eigentümer keinerlei wirtschaftlichen Nutzen mehr hat.

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IBRRS 2002, 2177
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Errichtung eines Ferkellaufzuchtstalls

VG Stuttgart, Urteil vom 20.06.2000 - 13 K 2208/98

Auch in einem Dorfgebiet im Sinne von § 5 BauNVO wird das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot im Sinne von § 15 Abs. 1 BauNVO verletzt, wenn eine aussagekräftige Sonderbeurteilung gemäß 3.2.3.4 der VDI-Richtlinie 3471 unterbleibt und deshalb eine unzumutbare Geruchsbelästigung des Wohnungsnachbarn nicht ausgeschlossen werden kann.

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IBRRS 2002, 2175
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtsmittelverfahren: Neue Einwendungen präkludiert

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02

1. Nachbauliche Belange im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO-BW umfassen nicht das Interesse an einem Schutz vor Lärmimmissionen durch die Nutzung von Garagen/Stellplätzen.

2. Erhebt ein Nachbar gegen ein Stellplatzvorhaben nur Einwendungen wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsfläche, so ist er in einem nachfolgenden Rechtsmittelverfahren mit Einwendungen wegen unzumutbarer Lärmimmissionen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO-BW ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2002, 2174
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Landw. Nebenerwerbsbetrieb und Wohnhaus

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2002 - 5 S 2048/00

1. Zur Außenbereichsanlage eines Wohngebäudes, das am Ortsrand zwischen zwei landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden verwirklicht werden soll.*)

2. Ein Wohngebäude dient unter anderem dann nicht einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb, wenn die Zinsen für die Investition in das Wohngebäude bzw. die Kapitalverzinsung sowie die Unterhaltungs- und Abschreibungskosten nicht aus dem Gewinn dieses Nebenerwerbsbetriebs finanziert werden können.*)

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IBRRS 2002, 2163
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verfahrensrecht - Gütliche Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens

BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZR 13/02

a) Für die gütliche Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens, das eine Enteignung betrifft, kommt sowohl eine Einigung in der Form des § 110 Abs. 2 BauGB als auch ein Vergleich nach den Formvorschriften der Zivilprozeßordnung in Betracht.*)

b) Zur Wahl der Form des Prozeßvergleichs in einem solchen Fall.*)

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IBRRS 2002, 2078
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abriss von Schwarzbauten

VG Koblenz, Urteil vom 24.09.2002 - 1 K 1783/02

Eine Baugenehmigungsbehörde handelt rechtswidrig, wenn sie nicht die Beseitigung aller illegalen Gebäude in einem Gebiet verlangt.

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IBRRS 2002, 2059
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wahrt Vorbescheid die Übergangsfrist d. § 35 IV BauGB?

BVerwG, Beschluss vom 08.10.2002 - 4 B 54.02

Ein Antrag auf Erlass eines baurechtlichen Vorbescheides, in dem nicht über alle klärungsbedürftigen Fragen mit Bindung für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren entschieden wurde, wahrt nicht die Übergangsfrist des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.d.F. des § 4 Abs. 3 BauGB-MaßnahmenG.*)

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IBRRS 2002, 2058
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an einen Verschuldensvorwurf

OLG München, Urteil vom 03.08.2000 - 1 U 1903/00

1.) Wird ein eine Baugenehmigung versagender Bescheid auf einen (hier: aufgrund nicht gegebener Gemengelage und des Vorliegens eines faktischen Kerngebiets wegen fehlender Rechtsgrundlage in § 25 c Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1990) unwirksamen Bebauungsplan gestützt, begründet dies im Rahmen der Amtshaftung der Gemeinde mangels besonderer Anhaltspunkte dafür, dass Anlass bestanden hätte, die Wirksamkeit des Plans zu überprüfen, noch keinen Verschuldensvorwurf.*)

2.) Hält die Gemeinde nach Vorliegen eines ihr nachteiligen erstinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Urteils gleichwohl an ihrer (unrichtigen) Auffassung von der Wirksamkeit des Bebauungsplans fest, kann dies einen Schuldvorwurf nur hindern, wenn dem Festhalten an ihrer ablehnenden Haltung eine sorgfältige rechtliche und tatsächliche Überprüfung zugrunde liegt und das verwaltungsgerichtliche Urteil mit beachtenswerten Argumenten bekämpft wird.*)

3.) Wird dem Bauwerber im Rahmen des Verfahrens nach § 123 VwGO vorläufiger Rechtsschutz versagt, stellt dies keine nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgte Billigung der Rechtsauffassung der Gemeinde dar, die im Sinne der Kollegialrechtsprechung entschuldigend wirken könnte.*)

4.) Soweit Amtshaftungsansprüche auf verfahrensmäßig fehlerhafte Handlungen einer Behörde gestützt werden, kann diesen allgemein nicht entgegengehalten werden, die Maßnahme der Behörde hätte bei Beachtung der Verfahrensvorschriften rechtsgültig vorgenommen werden können und die Behörde würde auch bei nicht fehlerhaftem Vorgehen nicht anders entschieden haben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Behörde bei pflichtgemäßem Verhalten die in Rede stehende Maßnahme hätte treffen müssen. Dieser Grundsatz findet auch Anwendung, wenn einer Amtshandlung die materiell-rechtliche Grundlage fehlt.*)

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IBRRS 2002, 1981
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Recht der Erschließungsbeiträge

BVerwG, Beschluss vom 09.08.2002 - 9 B 35.02

Nach der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgenommen Auslegung des § 5 a des bayerischen Kommunalabgabengesetzes i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) hat der bayerische Landesgesetzgeber durch diese Vorschrift die §§ 127 bis 135 BauGB in der am 1. Januar 1997 geltenden Fassung in bayerisches Landesrecht überführt. Damit ist auch die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgenommene Auslegung dieser Vorschriften des Baugesetzbuchs der Überprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich entzogen.*)

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IBRRS 2002, 1957
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Factory-Outlet-Center im Außenbereich

BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01

1. Die Zulassung eines Außenbereichsvorhabens kann am öffentlichen Belang des Planungserfordernisses scheitern. Ein solches Erfordernis liegt vor, wenn das Vorhaben einen Koordinierungsbedarf auslöst, dem nicht das Konditionalprogramm des § 35 BauGB, sondern nur eine Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung angemessen Rechnung zu tragen vermag.*)

2. Besteht im Verhältnis benachbarter Gemeinden ein qualifizierter Abstimmungsbedarf i.S. des § 2 Abs. 2 BauGB, so ist dies ein starkes Anzeichen dafür, dass die in § 35 Abs. 3 BauGB aufgeführten Zulassungsschranken nicht ausreichen, um ohne Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des beabsichtigten Vorhabens treffen zu können.*)

3. Von einem qualifizierten Abstimmungsbedarf ist dann auszugehen, wenn das Vorhaben die in § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO bezeichneten Merkmale aufweist.*)

4. § 33 Abs. 1 BauGB ist nicht anwendbar, wenn der Planungsträger erklärt, alles zum Abschluss des Planaufstellungsverfahrens Erforderliche getan zu haben, aber den Bebauungsplan nicht durch öffentliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Kraft setzt.*)

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IBRRS 2002, 1955
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Übernahmeanspruch gegen Straßenbaulastträger

BVerwG, Urteil vom 06.06.2002 - 4 A 44.00

Der Anspruch gegen den Träger der Straßenbaulast, ein Grundstück, das von den Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens unzumutbar betroffen ist, gegen Zahlung einer Entschädigung zu übernehmen, kann seine Rechtsgrundlage in § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG finden.*)

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IBRRS 2002, 1926
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anspruch auf Baugenehmigung für Mobilfunksendeanlage

VG Koblenz, Urteil vom 08.10.2002 - 1 K 1471/02

1. Eine Mobilfunksendeanlage unterliegt der Baugenehmigungspflicht, wenn dem Gebäude, auf dem sie errichtet wird, hierdurch eine neue gewerbliche Nutzung hinzugefügt wird.

2. Eine Abweichung vom Bebauungsplan ist aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich und städtebaulich vertretbar. Die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen, der die Antennenanlage dient, liegt im Allgemeinwohl.

3. Dies insbesondere, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird und die gültigen Grenzwerte für elektromagnetische Wellen nicht überschritten werden.

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IBRRS 2002, 1893
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Steuervergünstigungen bei Baudenkmalen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2002 - 1 S 1199/01

Eine Steuervergünstigung nach § 7 i Abs. 1 S. 4 EStG kommt nur für Aufwendungen an bestehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen in Betracht, wenn an diesen Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach Art und Umfang zur Erhaltung einer nach § 19 DSchG geschützten Gesamtanlage erforderlich sind.*)

Neubauten zählen auch dann nicht zu den begünstigungsfähigen Objekten, wenn mit Rücksicht auf eine geschützte Gesamtanlage denkmalschutzrechtliche Auflagen zu beachten waren.*)

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IBRRS 2002, 1878
ImmobilienImmobilien
Unzutreffende Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2001 - 7 U 74/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1870
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Konfliktbewältigung durch privatrechtliche Verträge?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2001 - 5 S 1218/99

1. Das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Gebot der Konfliktbewältigung gibt der Gemeinde, die sich dazu entschlossen hat, die bauliche Nutzung bestimmter Flächen öffentlich-rechtlich in der Handlungsform eines Bebauungsplans städtebaulich zu entwickeln und zu ordnen, auf, einen durch diese Planung ausgelösten Konflikt unterschiedlicher Nutzungsinteressen mit dem ihr durch das Baugesetzbuch zur Verfügung gestellten städtebaurechtlichen Instrumentarium zu bewältigen, soweit dies planungsrechtlich zulässig und im Einzelfall möglich ist.*)

2. Auf privatrechtliche Gestaltungsformen kann die Gemeinde bei der Bewältigung eines planbedingten Konflikts allenfalls zurückgreifen, wenn oder soweit das Recht der Bauleitplanung weder hoheitliche Anordnungen ermöglicht noch andere Handlungsformen, z. B. nach §§ 11, 12 BauGB, zur Konfliktbewältigung bereitstellt.*)

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IBRRS 2002, 1869
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erforderlichkeit eines Bebauungsplans

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2001 - 5 S 2534/99

1. Eine Gemeinde, die ein zunächst von ihr verfolgtes, auf Grund von Einwendungen jedoch wieder aufgegebenes städtebauliches Konzept zu einem Zeitpunkt erneut aufgreift, in dem sie sich einer erheblichen Entschädigungsforderung (hier nach § 21 Abs. 2 Satz 2 BauGB a.F.) gegenübersieht, die durch die Aufgabe dieses Konzepts begründet worden ist, unterliegt im Blick auf das Gebot der Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB einer besonderen Begründungslast, um den in dieser Situation naheliegenden Anschein auszuräumen, dass die Bauleitplanung nur das Mittel zur Abwendung der Entschädigungsforderung darstellt.*)

2. Die Gemeinde muss sich insbesondere damit auseinandersetzen und offen legen, warum jene Belange, die sie früher zur Aufgabe ihrer städtebaulichen Planungsvorstellungen bewogen haben, nicht mehr vorliegen oder - falls das nicht der Fall sein sollte - warum sie diese Belange jetzt - ungeachtet der Entschädigungsforderung - anders bewertet.*)

3. Zur Unvereinbarkeit eines Bebauungsplans mit § 1 Abs. 3 BauGB, weil seine Festsetzungen nicht dem wahren planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur ein vorgeschobenes Mittel zur Verfolgung anderer als städtebaulicher Gründe darstellen.*)

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IBRRS 2002, 1822
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an Schutzbereichsanordnung

BVerwG, Beschluss vom 25.01.2002 - 4 B 37.01

1. Bei der öffentlichen Bekanntmachung einer Schutzbereichsanordnung des Bundesministers der Verteidigung ist sicherzustellen, dass die Betroffenen in hinreichender Weise auf die mögliche Inanspruchnahme ihrer Grundstücke hingewiesen werden. Dem genügt auch die Bekanntmachung durch eine nachgeordnete Behörde, in der die Anordnung des Ministeriums nicht als Zitat wörtlich wiedergegeben, sondern bei gleich bleibendem Inhalt eine Form der indirekten Wiedergabe gewählt wird.*)

2. Auch nach Ablauf der fünfjährigen Frist, innerhalb der gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 SchBG zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Schutzbereichs noch vorliegen, erlischt die Anordnung nicht ohne ausdrückliche behördliche Entscheidung nach § 2 Abs. 5 Satz 1 SchBG.*)

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IBRRS 2002, 1819
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"überwiegend bebautes Gebiet" i.S.d. § 1 Abs. 10 BauNVO

BVerwG, Beschluss vom 06.03.2002 - 4 BN 11.02

Zu den Anforderungen an die Voraussetzung "überwiegend bebautes Gebiet" für Festsetzungen nach § 1 Abs. 10 BauNVO.

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IBRRS 2002, 1818
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
subj. öffentl. Rechtsanspruch d. Vermessungsingenieurs

BVerwG, Beschluss vom 21.06.2002 - 4 BN 26.02

Die Regelung des § 46 Abs. 4 Satz 3 BauGB, nach der die Gemeinde öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit der Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen beauftragen kann, vermittelt dem Vermessungsingenieur keinen subjektiv öffentlichen Rechtsanspruch.*)

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IBRRS 2002, 1817
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kontrolldichte bei städtebaulichem Entwicklungsbereich

BVerwG, Beschluss vom 05.08.2002 - 4 BN 32.02

Zur gerichtlichen Kontrolldichte bei der Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs (§ 165 BauGB) gegeben sind.*)

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IBRRS 2002, 1816
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Typische Prägung eines Baugebiets: Rechtsfolgen

BVerwG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01

1. § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets (im Anschluss an BVerwGE 94, 151 <161>).*)

2. Auch für Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO gilt, dass das Vorhaben mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets vereinbar sein muss. Da im Gewerbegebiet nicht gewohnt werden soll, sind in ihm Seniorenpflegeheime typischerweise wegen der wohnähnlichen Unterbringung der betreuten Personen unzulässig.*)

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