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Sachgebiet: Schiedswesen

491 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 1259
ProzessualesProzessuales
Ablehnung des Schiedsrichters wegen Befangenheit

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2008 - 26 Sch 21/07

1. Zum Beginn der Antragsfrist nach § 1037 Abs. 3 Satz 1 ZPO.*)

2. Eine Verletzung der Offenbarungspflicht des § 1036 Abs. 1 ZPO kann die Ablehnung des Schiedsrichters wegen Befangenheit rechtfertigen.*)

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IBRRS 2008, 1194
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit

OLG München, Beschluss vom 10.04.2008 - 34 SchH 5/07

Zur Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit (hier u.a. im Zusammenhang mit der Zurückweisung eines Ablehnungsantrags gegen den vom Schiedsgericht bestellten Sachverständigen, wegen der Behandlung von Fristverlängerungsanträgen und wegen Mitgliedschaft im selben Verein).*)

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IBRRS 2008, 1135
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nichtbeachtung des rechtl. Gehörs: Verstoß gegen ordre public?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2007 - 4 Sch 2/06

1. Schiedsgerichte müssen das rechtliche Gehör in wesentlich gleichem Umfang wie staatliche Gerichte berücksichtigen.

2. Das Schiedsgericht muss den Parteivortrag tatsächlich zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen.

3. Es genügt, wenn der Verstoß eine Partei benachteiligt haben kann.

4. Ein Ergänzungsschiedsspruch kann einen Verstoß gegen das Gehörrecht nicht beheben, wenn die Voraussetzungen zum Erlass eines Teilschiedsgerichtsurteils nicht vorliegen.

5. Innerhalb eines Schiedsgutachtens als materiell-rechtlicher Vertrag muss kein rechtliches Gehör gewährt werden.

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IBRRS 2008, 0870
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsgutachter kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden!

OLG München, Urteil vom 09.01.2008 - 20 U 3478/07

1. Ein Recht einer Partei, einen befangenen Schiedsgutachter abzulehnen, besteht nicht.

2. Ein Schiedsgutachter muss den Parteien kein rechtliches Gehör gewähren.

3. Ein Schiedsgutachter muss wissen, dass er für beide Parteien tätig wird, weil er sonst nicht "Dritter" ist. Andernfalls handelt es sich nur um ein Parteigutachten. Unerheblich für ein Schiedsgutachten ist es, wenn der Schiedsgutachter eine Partei als "Auftraggeber" bezeichnet.

4. Ein Schiedsgutachten ist "offenbar unrichtig", wenn sich dieses einem sachverständigen Beobachter und nicht schon dem Richter sofort aufdrängt.

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IBRRS 2008, 0711
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Überprüfbarkeit von Schiedsgerichtsentscheidungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2007 - 26 Sch 10/07

Steht in Frage, ob das Schiedsgericht das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör verletzt hat, verbleibt es bei der autonomen Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichts darüber, ob eine Tatsache überhaupt entscheidungsrelevant ist. Nur diese Entscheidung unterliegt der freien Beurteilung des staatlichen Gerichts auf ihre Unvereinbarkeit mit dem ordre public.*)

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IBRRS 2008, 0644
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2007 - 9 Sch 2/07

1. Wurden Aufhebungsgründe, die in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsland hätten geltend gemacht werden können, dort nicht fristgerecht geltend gemacht, so sind diese Gründe in einem Verfahren der Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs präkludiert.

2. Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Präklusion plausibel begründet worden und seitens des Antragsgegners unwidersprochen geblieben ist.

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IBRRS 2008, 0631
SchiedswesenSchiedswesen
Überprüfung eines ausländischen Schiedsspruchs

OLG Jena, Beschluss vom 08.08.2007 - 4 Sch 3/06

1. Das Anerkennungs- und Vollstreckbarkeitsverfahren ausländischer Schiedssprüche richtet sich nach §§ 1061, 1062 ff ZPO. Im Anerkennungsverfahren gilt der Grundsatz der "révision au fond". Dieser bedeutet, dass es im Anerkennungsverfahren grundsätzlich nicht um die sachliche Nachprüfung des ausländischen Schiedsspruchs geht, die (eventuelle) sachliche Unrichtigkeit insbesondere keinen Aufhebungsgrund darstellt, vielmehr der Schiedsspruch lediglich darauf überprüft wird, ob die (privaten) Schiedsrichter in zulässiger Weise von ihrer Rechtsprechungsbefugnis Gebrauch gemacht haben.*)

2. Allerdings muss ein ausländischer Schiedsspruch dem "ordre public" der Bundesrepublik Deutschland entsprechen, also den hier geltenden fundamentalen Normen und Rechtsgrundsätzen, die die Grundlagen des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens berühren; hierzu zählen insbesondere die Grundrechte und die guten Sitten, ferner ein Mindeststandard an Verfahrensgerechtigkeit.*)

3. Auf eine entsprechende Rüge eines Verfahrensbeteiligten ist daher ein ausländischer Schiedsspruch auf seine Übereinstimmung mit dem ordre public im Anerkennungsverfahren zu überprüfen.*)

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IBRRS 2008, 0564
SchiedswesenSchiedswesen
Kostenentscheidung des OLG mit Rechtsbeschwerde anfechtbar?

BGH, Beschluss vom 13.02.2008 - III ZB 33/07

Die in einem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs von dem Oberlandesgericht als Gericht erster Instanz getroffene Kostenentscheidung entsprechend § 93 ZPO ist nicht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.*)

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IBRRS 2008, 0526
SchiedswesenSchiedswesen
Tatbestand ist Beweis für mündliches Parteivorbringen

KG, Beschluss vom 15.06.2006 - 20 SCH 2/06

1. Da gemäß § 1055 ZPO der Schiedsspruch unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils hat, liefert entsprechend § 314 Satz 1 ZPO der Tatbestand des Schiedsspruchs Beweis für das mündliche Parteivorbringen.

2. Das Anerkenntnis löst dieselbe prozessuale Wirkung wie im ordentlichen Prozess aus.

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IBRRS 2008, 0494
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wirkt sich Mangel des Hauptvertrags auf Schiedsvereinbarung aus?

OLG München, Beschluss vom 12.02.2008 - 34 SchH 6/07

Hauptvertrag und Schiedsvereinbarung sind voneinander unabhängig. Nur in Ausnahmefällen schlägt ein Mangel des Hauptvertrags auf die Schiedsvereinbarung durch.*)

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IBRRS 2008, 0456
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Einrede gegen auf Absonderungsrecht gestützte Schiedsklage?

BGH, Beschluss vom 17.01.2008 - III ZB 11/07

1. Der auf ein Absonderungsrecht gestützten Schiedsklage, die (allein) auf einer noch mit dem Schuldner getroffenen Schiedsvereinbarung beruht, kann der Insolvenzverwalter Ansprüche aus Insolvenzanfechtung weder im Wege der Einrede noch mit der Schieds(wider)klage entgegensetzen.*)

2. Der Insolvenzverwalter kann die Einrede der Insolvenzanfechtung aber im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs erheben, durch den der auf ein Absonderungsrecht gestützten Schiedsklage stattgegeben wurde.*)

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IBRRS 2008, 0385
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zulässig trotz vorliegenden Schiedsgutachten?

LG München I, Beschluss vom 23.10.2007 - 8 OH 10262/07

Schließen die Parteien eines Bauvertrags nachträglich eine Schiedsgutachtervereinbarung ab und holen sie anschließend einvernehmlich ein Schiedsgutachten ein, so ist der Antrag des Bauherrn auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Schiedsgutachterabrede sowie die festgestellten Tatsachen unstreitig sind und das Beweisverfahren nur zur Hemmung der Verjährung dienen soll.

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IBRRS 2008, 0371
SchiedswesenSchiedswesen
Geltendmachung einer schiedsbefangenen Gegenforderung

BGH, Beschluss vom 17.01.2008 - III ZR 320/06

1. Das Verbot, eine schiedsbefangene Gegenforderung im Wege der Aufrechnung vor dem staatlichen Gericht geltend zu machen, besteht nicht mehr, wenn das Schiedsverfahren durchgeführt und mit einem abschließenden Schiedsspruch über die Gegenforderung beendet wurde (Fortführung von BGHZ 38, 254, 258).*)

2. Bei der Anfechtung eines Schiedsspruchs ist die Restitutionsklage entsprechend § 580 Nr. 6 ZPO eröffnet.*)

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IBRRS 2008, 0370
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zulässig trotz vorliegendem Schiedsgutachten?

OLG München, Beschluss vom 25.01.2008 - 9 W 2847/07

Schließen die Parteien eines Bauvertrags nachträglich eine Schiedsgutachtervereinbarung ab und holen sie anschließend einvernehmlich ein Schiedsgutachten ein, so ist der Antrag des Bauherrn auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Schiedsgutachterabrede sowie die festgestellten Tatsachen unstreitig sind und das Beweisverfahren nur zur Hemmung der Verjährung dienen soll.

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IBRRS 2008, 0337
SchiedswesenSchiedswesen
Versagung der Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs

OLG Dresden, Beschluss vom 31.01.2007 - 11 Sch 18/05

Einem ausländischen Schiedsspruch ist dann die Anerkennung im Inland zu versagen, wenn er im Ursprungsland aufgrund Verletzung der Verfahrensordnung, auf welcher der Schiedsspruch basiert, aufgehoben wird und diese Aufhebung mit Grundsätzen des deutschen Rechts vereinbar ist.

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IBRRS 2008, 0328
SchiedswesenSchiedswesen
Feststellung der Zulässigkeit des Schiedsverfahrens: Streitwert?

OLG München, Beschluss vom 05.06.2007 - 34 SchH 2/07

In Verfahren nach § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO - Feststellung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens - ist nicht die Hauptsacheforderung selbst Verfahrensgegenstand. Vielmehr geht es nur um eine Vorfrage, so dass ein Bruchteil des Hauptsachestreitwerts (hier rund ein Drittel) als Streitwert festgesetzt wird.

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IBRRS 2008, 0080
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheit eines Schiedsrichters bei Vergleichsvorschlägen

OLG München, Beschluss vom 03.01.2008 - 34 SchH 3/07

1. Mit der Erklärung des Schiedsrichters, er trete nicht zurück, ist bei einem aus einer Person bestehenden Schiedsgericht das der gerichtlichen Entscheidung vorgeschaltete Verfahren nach § 1037 Abs. 2 ZPO abgeschlossen.*)

2. Die Frist des § 1037 Abs. 3 Satz 1 ZPO wird auch durch die rechtzeitige Anrufung eines örtlich unzuständigen Oberlandesgerichts gewahrt.*)

3. Zur Befangenheit eines Schiedsrichters bei Vergleichsvorschlägen.*)

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Online seit 2007

IBRRS 2007, 5017
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs

BGH, Beschluss vom 08.11.2007 - III ZB 95/06

Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224) sind im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs über die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO hinaus solche Einwendungen zugelassen, die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören.*)

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IBRRS 2007, 5002
SchiedswesenSchiedswesen
Vollziehbarkeitserklärung einer vorläufigen Maßnahme

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.02.2007 - 4 Sch 1/07

Zu der Frage der Vollziehbarkeitserklärung einer vorläufigen Maßnahme im Schiedsgerichtsverfahren.*)

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IBRRS 2007, 4906
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklagen

OLG München, Urteil vom 12.11.2007 - 34 Sch 10/07

Erstinstanzielle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Vollstreckungsabwehrklagen, die sich auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Oberlandesgerichts in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen beziehen.*)

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IBRRS 2007, 4516
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Aufforderung zur Benennung eines Schiedsrichters

KG, Beschluss vom 13.08.2007 - 20 SchH 2/07

Voraussetzung einer wirksamen Aufforderung zur Bestellung eines Schiedsrichters ist, dass diese den Namen des eigenen Schiedsrichters enthält.*)

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IBRRS 2007, 4393
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Benennung eines nicht bestehenden Schiedsgerichts

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.04.2007 - 1 U 232/06

Eine Schiedsvereinbarung wird nicht dadurch undurchführbar, dass sie auf ein nicht bestehendes Schiedsgericht verweist, wenn sich durch ergänzende Auslegung ein genau bestimmbares Schiedsgericht ableiten lässt.*)

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IBRRS 2007, 4390
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aufhebungsantrag gegen Zwischenschiedsspruch zulässig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2007 - 26 Sch 20/06

Gegen einen Zwischenschiedsspruch über den Anspruchsgrund ist der Aufhebungsantrag unzulässig. Das gilt ebenso, wenn in dem Zwischenschiedsspruch eine Schiedswiderklage endgültig abgewiesen worden ist.*)

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IBRRS 2007, 4054
SchiedswesenSchiedswesen
Auslegung des Verweises auf "ICC Brüssel"

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.10.2006 - 26 Sch 6/06

Wenn der Wille der Parteien zur Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit klar festgestellt werden kann, dann ist bei der Auslegung einer Schiedsklausel diese, so weit es geht, als wirksam zu betrachten. Dies gilt sowohl für das deutsche wie auch für das belgische Recht.

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IBRRS 2007, 3734
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Kann man Schiedseinrede auch im Urkundsprozess erheben?

BGH, Urteil vom 31.05.2007 - III ZR 22/06

1. Durch eine Schiedsvereinbarung ist grundsätzlich - außer der ordentlichen Klage - auch der gewöhnliche Urkundenprozess vor dem staatlichen Gericht abbedungen; die anders lautenden Grundsätze zum Wechselprozess können nicht auf den (gewöhnlichen) Urkundenprozess übertragen werden.

2. Falls ein Rahmenvertrag eine umfasssende Schiedsklausel enthält, dann gilt diese auch für daraus hervorgehende Ansprüche und eventuell dazu getroffene Vereinbarungen, selbst wenn darin keine Schiedsvereinbarung enthalten ist.

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IBRRS 2007, 3680
ProzessualesProzessuales
Präklusion der Gründe zur Ablehnung eines Schiedsrichters

OLG München, Beschluss vom 20.12.2006 - 34 Sch 16/06

1. Zur Präklusion von Gründen für die Ablehnung eines Schiedsrichters.*)

2. Ein Schiedsrichter, dem die steuerliche Beratung einer Gesellschaft obliegt, wird nicht in eigener Sache tätig mit der Folge, dass der von ihm (mit-)erlassene Schiedsspruch aufzuheben ist, wenn der Schiedsspruch die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung des Gesellschaftsvertrags aus wichtigem Grund zum Gegenstand hat und im Hintergrund des Zerwürfnisses unter den Gesellschaftern auch Auseinandersetzungen über die steuerliche Behandlung der Gesellschaft stehen.*)

3. Die Beurteilung des Schiedsgerichts, die Kündigung eines Praxisgemeinschaftsvertrags aus wichtigem Grund sei wegen vorsätzlicher körperlicher Misshandlung des Mitgesellschafters sowie dessen Ehefrau berechtigt, verstößt nicht deswegen gegen den ordre public, weil das Schiedsgericht es unterlassen hat, die Umstände, die zur Entfremdung der beiden Gesellschafter beigetragen haben, näher aufzuklären.*)

4. Die Beurteilung der Erheblichkeit von Beweisangeboten ist grundsätzlich Sache des Schiedsgerichts. Ein Unterlassen der Beweiserhebung begründet deshalb in der Regel keinen Verstoß gegen den ordre public.*)

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IBRRS 2007, 3679
ProzessualesProzessuales
Abänderung der Schiedsvereinbarung

OLG München, Beschluss vom 25.04.2007 - 34 SchH 10/06

Zur Zulässigkeit der Abänderung einer individualvertraglichen Vereinbarung über das schiedsrichterliche Verfahren durch gesellschaftsrechtlichen Mehrheitsbeschluss (hier: Bestellung des Schiedsrichters durch das Oberlandesgericht anstelle der Rechtsanwaltskammer).*)

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IBRRS 2007, 3678
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarerklärung einer Kostenerstattungsanordnung

OLG München, Beschluss vom 03.02.2007 - 34 Sch 31/06

Die Vollstreckbarerklärung einer im Schiedsspruch tenorierten und auch auf das Schiedsrichterhonorar bezogenen Kostenerstattungsanordnung für die Parteien untereinander ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn Streitwerthöhe und Schiedsrichterhonorar unstrittig und zudem vollständig durch Vorschüsse der Parteien abgedeckt sind; ein Verstoß gegen den ordre public liegt dann nicht vor.*)

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IBRRS 2007, 3599
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Anerkennung einer rechtskräftigen chinesischen Entscheidung

KG, Beschluss vom 18.05.2006 - 20 SCH 13/04

1. Eine rechtskräftige Entscheidung eines Volksgerichts (in China) kann gemäß § 328 ZPO anerkannt werden.*)

2. Für die Feststellung chinesischen Rechts genügt es, dass eine Entscheidung eines chinesischen Gerichts vorliegt, die der Vorgabe des höchsten chinesischen Gerichts in der konkreten Sache entspricht.*)

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IBRRS 2007, 3588
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarerklärung eines finnischen Schiedsspruchs

OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2007 - 8 Sch 6/06

1. Hat der Schiedskläger zunächst ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten im Inland gegen den späteren Schiedsbeklagten eingeleitet und nach Abweisung der Klage als unzulässig wegen Bestehens einer Schiedsabrede selbst ein Schiedsverfahren im Ausland unter Bezugnahme auf die Schiedsabrede eingeleitet, in dessen Verlauf der Schiedsbeklagte erfolgreich Widerklage erhoben hat, so kann der unterlegene Schiedskläger sich in dem späteren Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs (hier: Finnland) wegen der Rechtskraft des inländischen Urteils sowie unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht mehr auf das Fehlen einer Schiedsabrede berufen.*)

2. Zu den Voraussetzungen der fehlenden Anerkennung des Schiedsspruch wegen Versagung des rechtlichen Gehörs, Art. V Abs. 1b) UNÜ, und des Verstoßes gegen den ordre public, Art. V Abs. 2b) UNÜ, wegen gerügter Befangenheit des Schiedsrichters (hier: verneint).*)

3. Ein ausländischer Schiedsspruch kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren hinsichtlich eines unbestimmten Zinsausspruchs konkretisiert werden.*)

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IBRRS 2007, 3482
ProzessualesProzessuales
Ablehnung des Obmanns wegen Besorgnis der Befangenheit

OLG Dresden, Beschluss vom 20.03.2007 - 11 Sch 3/07

1. Zur Problematik der Ablehnung des Obmanns wegen Besorgnis der Befangenheit.

2. Ein Satz von 150,00 EUR/Stunde netto ist nicht geeignet, um bei Berücksichtigung der Bürokosten das Einkommen eines Richters bei staatlichen Gerichten zu erzielen. Das aber wird ein Schiedsrichter wohl verlangen dürfen.

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IBRRS 2007, 3258
SchiedswesenSchiedswesen
Keine Zuständigkeit des OLG bei Vollstreckungsgegenklagen

KG, Beschluss vom 26.02.2007 - 20 Sch 1/07

Auch in Schiedssachen ist das Oberlandesgericht (Kammergericht) für Vollstreckungsgegenklagen nicht zuständig. Greift die Schiedsabrede nicht ein, ist daher - wie sonst auch - das erstinstanzliche staatliche Gericht zur Entscheidung berufen, also das Gericht, das den Rechtsstreit zu entscheiden hätte, wenn die Schiedsvereinbarung nicht bestünde.*)

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IBRRS 2007, 3257
SchiedswesenSchiedswesen
Vollstreckbarerklärung bei z.T. noch nicht fälligen Ansprüchen

OLG München, Beschluss vom 08.03.2007 - 34 Sch 28/06

1. Zur Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen, die neben sofort fälligen auch erst zukünftig fällig werdende Leistungen zum Gegenstand haben.*)

2. Die Vollstreckbarerklärung einer auf das Schiedsrichterhonorar bezogenen und bezifferten Kostenerstattungsanordnung des Schiedsgerichts ist unter dem Gesichtspunkt des Verbots, in eigener Sache zu entscheiden, jedenfalls dann unbedenklich, wenn Streitwerthöhe und Schiedsrichterhonorar Gegenstand eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut sind und dieses durch Vorschussleistung vollständig abgedeckt ist (Ergänzung zum Beschluss vom 23.2.2007, 34 Sch 31/06).*)

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IBRRS 2007, 3158
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Reichweite einer Schiedsklausel bei gekündigtem Hauptvertrag

OLG München, Beschluss vom 04.09.2006 - 34 SchH 6/06

Zu Fortgeltung und Reichweite einer Schiedsklausel bei gekündigtem Hauptvertrag.*)

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IBRRS 2007, 3143
SchiedswesenSchiedswesen
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs

OLG München, Beschluss vom 25.09.2006 - 34 Sch 12/06

1. Zur Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs, der zur Räumung und Herausgabe eines landwirtschaftlichen Pachtobjekts verpflichtet (siehe auch Senat vom 22.6.2005, 34 Sch 10/05 = OLG-Report 2005, 727).*)

2. Ohne Parteivereinbarung ist das Schiedsgericht für die Kostenentscheidung in einem zivilen Streitverfahren nicht an die Kostenfolge der §§ 91 ff. ZPO gebunden. Maßstab für die Kostenverteilung ist das pflichtgemäße Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere, aber nicht nur, des Verfahrensausgangs.*)

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IBRRS 2007, 3018
SchiedswesenSchiedswesen
Präklusion von Gründen für die Ablehnung eines Schiedsrichters

OLG München, Beschluss vom 20.12.2006 - 34 SchH 16/06

1. Zur Präklusion von Gründen für die Ablehnung eines Schiedsrichters.*)

2. Ein Schiedsrichter, dem die steuerliche Beratung einer Gesellschaft obliegt, wird nicht in eigener Sache tätig mit der Folge, dass der von ihm (mit-)erlassene Schiedsspruch aufzuheben ist, wenn der Schiedsspruch die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung des Gesellschaftsvertrags aus wichtigem Grund zum Gegenstand hat und im Hintergrund des Zerwürfnisses unter den Gesellschaftern auch Auseinandersetzungen über die steuerliche Behandlung der Gesellschaft stehen.*)

3. Die Beurteilung des Schiedsgerichts, die Kündigung eines Praxisgemeinschaftsvertrags aus wichtigem Grund sei wegen vorsätzlicher körperlicher Misshandlung des Mitgesellschafters sowie dessen Ehefrau berechtigt, verstößt nicht deswegen gegen den ordre public, weil das Schiedsgericht es unterlassen hat, die Umstände, die zur Entfremdung der beiden Gesellschafter beigetragen haben, näher aufzuklären.*)

4. Die Beurteilung der Erheblichkeit von Beweisangeboten ist grundsätzlich Sache des Schiedsgerichts. Ein Unterlassen der Beweiserhebung begründet deshalb in der Regel keinen Verstoß gegen den ordre public.*)

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IBRRS 2007, 3017
SchiedswesenSchiedswesen
Antrag auf Zustimmung zu Schiedsverfahrensvereinbarung

OLG München, Beschluss vom 21.12.2006 - 34 SchH 12/06

Für einen Antrag (eine Klage) auf Zustimmung zu Vereinbarungen über die schiedsrichterliche Verfahrensgestaltung und die Vergütung der Schiedsrichter besteht keine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach dem 10. Buch der ZPO.*)

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IBRRS 2007, 2970
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs

OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 - 34 Sch 1/07

Ein Vergleich vor einem inländischen Schiedsgericht, der zwar von diesem protokolliert, aber nicht in der Form des Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut erlassen wurde, kann nicht für vollstreckbar erklärt werden.*)

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IBRRS 2007, 2768
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Nebenverfahren in schiedsrichterl. Angelegenheiten: Streitwert?

OLG München, Beschluss vom 10.01.2007 - 34 SchH 8/06

Der Streitwert eines Nebenverfahrens in schiedsrichterlichen Angelegenheiten (§ 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) ist regelmäßig niedriger (nämlich mit rund einem Drittel) als der Wert des Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahrens (§ 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) anzusetzen (Abweichung von der bisherigen Senatsrechtsprechung; z.B. Beschluss vom 7.8.2006, 34 SchH 9/05 = SchiedsVZ 2006, 286/288).*)

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IBRRS 2007, 2767
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

OLG München, Beschluss vom 10.01.2007 - 34 SchH 7/06

Zur Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis des Befangenheit, weil dieser mit der Erstattung einer Strafanzeige gegen die Verfahrensbevollmächtigte der Partei droht.*)

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IBRRS 2007, 2761
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Verurteilung der Gesellschafter statt der GbR durch Schiedsspruch

OLG München, Beschluss vom 29.01.2007 - 34 Sch 23/06

Ein Schiedsspruch, der statt der beklagten BGB-Gesellschaft deren Gesellschafter als Gesamtschuldner verurteilt, verstößt gegen den ordre public.*)

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IBRRS 2007, 2696
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Einseitiges Wahlrecht in AGB zulässig?

OLG Bremen, Beschluss vom 28.06.2006 - 2 Sch 3/06

Zu der Frage, ob eine Schiedsklausel in den AGB eines Kaufvertrags, die hinsichtlich der Entscheidung von Streitigkeiten dem Verkäufer ein einseitiges Wahlrecht zwischen Schiedsverfahren staatlichem Gerichtsverfahren einräumt, nach § 9 AGB-Gesetz bzw. BGB n.F. § 307 unwirksam ist.

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IBRRS 2007, 2158
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtsnachfolger: Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - III ZB 21/06

Ein Schiedsspruch kann im Verfahren nach § 1060 ZPO unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger für vollstreckbar erklärt werden.*)

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IBRRS 2007, 2089
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
AGB: Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts

BGH, Urteil vom 01.03.2007 - III ZR 164/06

Eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Der benachteiligten Partei steht der Antrag gemäß § 1034 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu Gebote, um durch die Entscheidung des staatlichen Gerichts eine ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu erreichen.*)

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IBRRS 2007, 2088
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann liegt eine Schiedsvereinbarung vor?

BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - III ZB 7/06

1. Eine Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 Abs. 1 ZPO kann auch dann vorliegen, wenn darin den Parteien freigestellt ist, innerhalb bestimmter Frist den Schiedsspruch nicht anzuerkennen und in Bezug auf das streitige Rechtsverhältnis den Weg zum staatlichen Gericht zu beschreiten (Aufgabe von RGZ 146, 262).*)

2. Ein aufgrund einer solchen Schiedsvereinbarung ergangener, nicht "angefochtener" Schiedsspruch ist exequaturfähig.*)

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IBRRS 2007, 0642
ProzessualesProzessuales
Endgültige Kostenentscheidung in Schiedsspruch vollstreckbar?

BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - III ZB 35/06

Ein (Teil-)Schiedsspruch ("Partial Award on Jurisdiction"), der für einen Verfahrensabschnitt eine endgültige Kostenentscheidung trifft, kann bezüglich dieser Kostenentscheidung für vollstreckbar erklärt werden.*)

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IBRRS 2007, 0641
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Obligatorisches Schlichtungsverfahren ist verfassungsmäßig!

BVerfG, Beschluss vom 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01

Die im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor einer Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch.

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IBRRS 2007, 0580
SchiedswesenSchiedswesen
Folgen der Nichtigkeit einer Schiedsvereinbarung in AGB

EuGH, Urteil vom 26.10.2006 - Rs. C-168/05

Die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, das über eine Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs zu entscheiden hat, die Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung prüft und den Schiedsspruch aufhebt, wenn die Schiedsvereinbarung eine missbräuchliche Klausel zu Lasten des Verbrauchers enthält, auch wenn der Verbraucher diese Nichtigkeit nicht im Schiedsverfahren, sondern erst im Verfahren der Aufhebungsklage geltend gemacht hat.*)

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IBRRS 2007, 0559
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
AGB-Gerichtsstandsklausel lässt Schiedsvereinbarung unberührt

BGH, Urteil vom 25.01.2007 - VII ZR 105/06

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, nach der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht ist, ist nicht dahin auszulegen, dass ausschließlich das staatliche Gericht zuständig ist und die Vereinbarung eines Schiedsgerichts in nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners ausgeschlossen ist.*)

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IBRRS 2007, 0231
ProzessualesProzessuales
Präklusion von Anerkennungsverweigerungsgründen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2006 - 9 Sch 2/05

Der deutsche Schuldner aus einem Schiedsspruch eines ausländischen Schiedsgerichts ist im Vollsteckbarerklärungsverfahren mit den Anerkennungsverweigerungsgründen ausgeschlossen, die im Herkunftsland des Schiedsspruchs Gegenstand einer Anrufung des ordentlichen Gerichts hätten sein können, dort jedoch verfristet sind.*)

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