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Sachgebiet: Schiedswesen

491 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 0711
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des Obmanns im Schiedsgerichtsverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2000 - 8 SchH 1/00

Haben Vertragsparteien, von denen eine ihren Sitz im Ausland hat, ihr Vertragsverhältnis ausschließlich dem deutschen materiellen Recht unterworfen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass auch ein zukünftiges Schiedsgericht deutsches materielles und formelles Recht anzuwenden haben soll.

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IBRRS 2005, 0710
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Schiedsspruchs

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2000 - 8 Sch 3/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 0709
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des Obmanns im Schiedsgerichtsverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2000 - 8 SchH 4/00

Haben Vertragsparteien, von denen eine ihren Sitz im Ausland hat, ihr Vertragsverhältnis ausschließlich dem deutschen materiellen Recht unterworfen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass auch ein zukünftiges Schiedsgericht deutsches materielles und formelles Recht anzuwenden haben soll.

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IBRRS 2005, 0708
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruches durch OLG

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2000 - 8 Sch 6/00

Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruch: Funktionelle und Örtliche Zuständigkeit; Umfang der Nachprüfung der Schiedsgerichtsentscheidung

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IBRRS 2005, 0707
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruches durch OLG

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2001 - 8 Sch 8/00

Vollstreckbarkeitserklärung im Schiedsgerichtsverfahren: Funktionelle und örtliche Zuständigkeit des OLG

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IBRRS 2005, 0704
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruches

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2003 - 8 Sch 3/03

1. Unter den Voraussetzungen der §§ 1060 ff. ZPO ein zuvor ergangener Schiedsspruch regelmäßig für vollstreckbar erklärt werden.

2. Die örtliche Zuständigkeit des den Schiedsspruch für vollstreckbar erklärenden Gerichts können die Parteien in ihrer Schiedsvereinbarung gemäß § 1062 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. ZPO vereinbaren.

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IBRRS 2005, 0503
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Klage vor staatlichen Gerichten trotz Schiedsvereinbarung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.01.2005 - 10 SchH 2/04

1. Notwendiger Inhalt einer Schiedsvereinbarung gemäß § 1029 ZPO ist es, dass die Entscheidung eines Rechtsstreits den staatlichen Gerichten entzogen und den Schiedsrichtern übertragen wird. Wenn der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nach dem Scheitern des Versuchs, die Meinungsverschiedenheiten anderweitig beizulegen, offen bleiben soll, liegt nur eine Güte- oder Schlichtungsvereinbarung vor.

2. Trotz Schiedsvereinbarung kann vor den staatlichen Gerichten geklagt werden, wenn eine Partei verarmt ist und die notwendigen Vorschüsse für das Schiedsverfahren nicht mehr aufbringen kann.

3. Allein die Behauptung, dass eine Partei verarmt ist, reicht aber nicht.

4. Im Verfahren nach § 1032 Abs. 2 ZPO findet eine Amtsermittlung nicht statt, sondern es ist eine Beweisaufnahme nach allgemeinen Regeln durchzuführen; einzig im Rahmen des § 1059 Abs. 2 Nr. 2 ZPO besteht die Pflicht zur Prüfung von Amts wegen.

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IBRRS 2005, 0176
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Urkundsklage aus Schiedsgutachten über Nachträge!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.11.2003 - 8 U 29/03

1. Ein Schiedsgutachten, das auf der Grundlage einer zwischen den Parteien getroffenen Schiedsgutachtervereinbarung erstellt wird, stellt eine Urkunde im Sinne von § 592 ZPO dar und ist geeignet, einen Anspruch im Urkundenprozess zu belegen.

2. Das Schiedsgutachten ist in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB nur dann unverbindlich, wenn es offenbar unrichtig ist.

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IBRRS 2005, 0111
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Obligatorisches Schlichtungsverfahren muss durchgeführt werden

BGH, Urteil vom 23.11.2004 - VI ZR 336/03

Ist durch Landesrecht ein obligatorisches Güteverfahren vorgeschrieben, so muß der Einigungsversuch der Klageerhebung vorausgehen. Er kann nicht nach der Klageerhebung nachgeholt werden. Eine ohne den Einigungsversuch erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen.*)

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Online seit 2004

IBRRS 2004, 3803
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Abwendungsbefugnis gegenüber einer Zwangsvollstreckung

BayObLG, Beschluss vom 25.08.2004 - 4 Z Sch 13/04

Die Abwendungsbefugnis nach § 1063 Abs. 3 Satz 3 ZPO steht dem Antragsgegner (Schiedsbeklagten) nur gegenüber einer nach § 1063 Abs. 3 Satz 1 ZPO als vorläufige Sicherungsmaßnahme zugelassenen Zwangsvollstreckung zu, nicht gegenüber einer Zwangsvollstreckung, die auf einer Vollstreckbarerklärung nach § 1064 Abs. 2 ZPO beruht.*)

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IBRRS 2004, 1945
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Änderung der eidesstattlichen Versicherung

BGH, Beschluss vom 19.05.2004 - IXa ZB 181/03

Zur Befugnis des Vollstreckungsgerichts, im Verfahren nach § 889 ZPO eine den Umständen entsprechende Änderung der vom Prozeßgericht angeordneten eidesstattlichen Versicherung zu beschließen.*)

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IBRRS 2004, 1936
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsverfahren wegen Aufbringung des Stammkapitals

BGH, Urteil vom 19.07.2004 - II ZR 65/03

Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit der Aufbringung des Stammkapitals einer GmbH sind schiedsfähig i.S. des § 1025 Abs. 1 ZPO a.F..*)

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IBRRS 2004, 1462
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO statthaft?

BGH, Beschluss vom 27.05.2004 - III ZB 53/03

1. Der Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO ist nur gegen einen im schiedsrichterlichen Verfahren im Sinne der §§ 1025 ff ZPO erlassenen (inländischen) Schiedsspruch statthaft. Ob ein solcher Schiedsspruch vorliegt, ist eine von Amts wegen zu prüfende besondere Prozeßvoraussetzung des Aufhebungsverfahrens.*)

2. Die Entscheidungen der sogenannten Vereins- oder Verbandsgerichte sind keine Schiedssprüche im Sinne der §§ 1025 ff ZPO.*)

3. Durch Vereinssatzung können auf das Mitgliedschaftsverhältnis bezogene Streitigkeiten zwischen einem Vereinsmitglied und dem Verein oder zwischen Vereinsmitgliedern einem Schiedsgericht im Sinne der §§ 1025 ff ZPO zugewiesen werden.*)

4. Das satzungsmäßig berufene Schiedsgericht ist nur dann als Schiedsgericht im vorgenannten Sinn anzuerkennen, wenn Rechtsstreitigkeiten unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges der Entscheidung einer unabhängigen und unparteilichen Instanz unterworfen werden.*)

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IBRRS 2004, 0768
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzuständigkeitsrüge: Voraussetzungen einer Präklusion

BayObLG, Beschluss vom 16.01.2004 - 4 Z Sch 22/03

Zu den Voraussetzungen einer Präklusion der Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts.*)

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IBRRS 2004, 0052
Internationales BaurechtInternationales Baurecht
Schiedsverfahren - Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs

OLG Celle, Beschluss vom 04.09.2003 - 8 Sch 11/02

1. Die Partei, die die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs nach dem UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. 1961 II S. 121) im Inland betreibt (§ 1061 ZPO), ist darlegungs und beweispflichtig für das Zustandekommen einer wirksamen Schiedsabrede.*)

2. Das innerstaatliche Gericht ist nicht an die Feststellungen des ausländischen Schiedsgerichts zum Vorliegen einer wirksamen Schiedsabrede gebunden.*)

3. Der Antragsgegner im Anerkennungs und Vollstreckungsverfahren ist jedenfalls dann berechtigt, die Unwirksamkeit der Schiedsabrede geltend zu machen, wenn er die Zuständigkeitsrüge bereits vor dem ausländischen Schiedsgericht erhoben und sich nicht auf das dortige Verfahren eingelassen hat.*)

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Online seit 2003

IBRRS 2003, 3384
SchiedswesenSchiedswesen
Insolvenzverwalter ist an Schiedsabrede gebunden!

BGH, Beschluss vom 20.11.2003 - III ZB 24/03

Der Insolvenzverwalter ist an eine Schiedsabrede, die noch der Schuldner getroffen hat, gebunden.

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IBRRS 2003, 2705
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Rechtzeitige Benennung eines Schiedsrichters

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2003 - 10 SchH 1/03

1. Zur Frage, ob die nicht rechtzeitige Benennung eines Schiedsrichters durch eine Partei zur Verwirkung des Bestimmungsrechts führt. (hier offen gelassen)

2. Aus dem Umstand, dass eine Schiedsvereinbarung in allen Einzelregelungen die gesetzliche Regelung nachstellt, kann gefolgert werden, dass die Parteien, wenn sie bei Vertragsschluss die künftigen Gesetzesänderungen gekannt hätten, die entsprechenden Änderungen vereinbart hätten.

3. Die Vereinbarung der Parteien einer Schiedsvereinbarung, dass die Benennung eines Schiedsrichters "per Einschreiben mit Rückschein" erfolgen soll, ist im Zweifel nicht als Vereinbarung eines konstitutiven Formerfordernisses auszulegen. Sie soll vielmehr lediglich der Sicherung eines Nachweises des Zugangs der Aufforderung zur Dokumentation des Fristbeginns der Monatsfrist dienen.

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IBRRS 2003, 2687
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZB 68/02

1. Das deutsche Gericht ist nach Art. VII Abs. 1 UNÜ befugt - auch ohne daß sich die Parteien darauf berufen -, auf das anerkennungsfreundlichere innerstaatliche Recht in toto zurückzugreifen.*)

2. Für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs ist nach §§ 1025 Abs. 4, 1064 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 ZPO lediglich die Vorlage des Schiedsspruchs in Ur- oder beglaubigter Abschrift erforderlich, nicht dagegen die Vorlage einer Übersetzung des Schiedsspruchs oder der Schiedsvereinbarung. Diese nationale Regelung hat nach dem Günstigkeitsprinzip des Art. VII Abs. 1 UNÜ Vorrang vor der entsprechenden Bestimmung des Art. IV UNÜ.*)

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IBRRS 2003, 1705
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Einwand der Verletzung des rechtlichen Gehörs

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2002 - 17 Sch 3/01

Zum Einwand der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen*)




IBRRS 2003, 1156
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Interventionswirkung der Streitverkündung?

OLG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2002 - 6 Sch 7/01

1. Ein Schiedsgericht ist grundsätzlich an die Interventionswirkung der Streitverkündung in einem staatlichen Vorprozess gebunden.

2. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Schiedsgericht der betroffenen Partei zu dieser Frage rechtliches Gehör gewährt hat.

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IBRRS 2003, 1118
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Versäumung der Zuständigkeitsrüge

BGH, Beschluss vom 27.03.2003 - III ZB 83/02

Die Versäumung des Antrags nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO schließt den Einwand der Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung (§ 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ZPO) für das Schiedsverfahren und für das Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren aus.*)

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 2091
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - gerichtliche Bestimmung des Vorsitzenden

BayObLG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 Z SchH 4/02

Zur Frage der Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Vorsitzenden gemäß § 1035 Abs. 4 ZPO.

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IBRRS 2002, 1706
SchiedswesenSchiedswesen

OLG München, Urteil vom 02.08.2000 - 3 U 2022/00

Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Schiedsgerichtsvereinbarung.*)

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IBRRS 2002, 1008
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Nachprüfbarkeit durch die ordentlichen Gerichte

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.03.2002 - 10 Sch 4/01

1. Hat das nach § 1062 ZPO zuständige Oberlandesgericht das Ablehnungsgesuch einer Partei eines Schiedsverfahrens gegen den Schiedsrichter rechtskräftig als unbegründet zurückgewiesen, so kann diese Partei einen Antrag auf Aufhebung des nachfolgend ergangenen Schiedsspruchs diese Schiedsrichters nicht auf den Einwand fehlerhafter Besetzung des Schiedsgerichts stützen.*)

2. Grundsätzlich unterliegen schiedsgerichtliche Entscheidungen nicht einer inhaltlichen Nachprüfung durch ein staatliches Gericht. Der Zweck der Schiedsgerichtsbarkeit und eines ihrer Wesensmerkmale liegt gerade darin, den Zugang zum staatlichen Rechtsschutz auszuschließen. Nur ausnahmsweise darf der Grundsatz des Verbots der "revision au fond" durchbrochen werden, nämlich dann, wenn das Ergebnis des schiedsgerichtlichen Verfahrens mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist.*)




IBRRS 2002, 0910
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufhebung eines Schiedsspruchs

BGH, Beschluss vom 06.06.2002 - III ZB 44/01

Gegen eine Entscheidung des Schiedsgerichts, durch die es seine Zuständigkeit verneint (Prozeßschiedsspruch), kann der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach § 1059 ZPO gestellt, aber nur auf die dort ausdrücklich genannten Aufhebungsgründe gestützt werden.*)

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IBRRS 2002, 0565
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Schiedsgutachten oder Schiedsurteil?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.01.2002 - 1 Sch 21/01

1.) Ob ein Schiedsgutachten oder ein Schiedsrichterliches Verfahren vereinbart ist, richtet sich danach, welche Wirkung die Feststellung nach dem Willen der Parteien haben soll.*)

2.) Danach kann auch eine als "Schiedsgutachten" bezeichnete Entscheidung der Gebührenabteilung einer Rechtsanwaltskammer ein Schiedsurteil sein.*)

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IBRRS 2002, 0563
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Rechtsfolgen der Verweigerung einer mündlichen Verhandlung

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.02.2002 - 10 Sch 8/01

1.) Führt ein Schiedsgericht, für dessen Verfahren die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht ausgeschlossen ist, trotz entsprechenden Antrags einer Partei des Schiedsgerichtsverfahrens eine mündliche Verhandlung nicht durch, so handelt es verfahrensfehlerhaft, § 1047 Abs. 1 S. 2 ZPO.*)

2.) Eine Partei eines schiedsgerichtlichen Verfahrens ist im Verfahren auf Aufhebung des Schiedsspruches mit der Rüge dieses Verfahrensfehlers nach § 1027 S. 1 ZPO ausgeschlossen, wenn sie den Fehler nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung gerügt hatte. Zur Kenntniserlangung genügt es, dass der Partei die Anordnung des Schiedsrichters zugeht, aus der sich ergibt, dass der Schiedsrichter trotz des Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Wege des schriftlichen Verfahrens zu entscheiden beabsichtigt.*)

3.) Die - ausdrückliche oder konkludente - Weigerung des Schiedsgerichts, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, führt jedenfalls dann nicht zu einer Versagung rechtlichen Gehörs, wenn die Parteien des schiedsgerichtlichen Verfahrens Gelegenheit haben, sich schriftlich zur Sache zu äußern.*)

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IBRRS 2002, 0548
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Auslegung einer Schiedsgerichtsvereinbarung

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.06.2001 - 13 U 27/01

Ein Vertrag, der neben einer Schiedsklausel Vereinbarungen zum Gerichtsstand und zum zuständigen Gericht enthält, ist dahin auszulegen, dass mit dem Gerichtsstand der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens sowie mit dem zuständigen Gericht die in §§ 1033, 1062 ZPO genannten Gerichte bestimmt werden sollen.

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IBRRS 2002, 0505
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - ausländischer Schiedsspruch

BGH, Beschluss vom 27.03.2002 - III ZB 43/00

Zum Nachweis der Bevollmächtigung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs.*)

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IBRRS 2002, 0407
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Schiedsrichterernennnung

BayObLG, Beschluss vom 16.01.2002 - 4 Z SchH 9/01

Nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzlichen Frist hat die Antragsgegnerin ihr Recht auf Schiedsrichterernennung verloren, da gemäß § 1035 Abs. 3 Satz 3 ZPO nach Fristablauf der Schiedsrichter auf Antrag der betreibenden Partei durch das Gericht zu bestellen ist.

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IBRRS 2002, 0334
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Ablehnung eines Schiedsrichters

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.12.2001 - 10 SchH 3/01

1. Ein Schiedsrichter kann abgelehnt werden, wenn tatsächliche Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen, oder wenn er die zwischen den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt. Hinsichtlich des erstgenannten Ablehnungsgrundes ist ergänzend auf die Grundsätze abzustellen, die für die Ablehnung eines Richters gelten.*)

2. Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf berufliche und wirtschaftliche Berührungspunkte zwischen dem Einzelschiedsrichter und dem Geschäftsführer einer Streitpartei (hier: verneint).*)

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IBRRS 2002, 0331
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Sch 13/01

Ein Berichtigungsschiedsspruch, der eine Änderung im Willen des Schiedsgerichts enthält, ist wegen fehlender Zuständigkeit des Schiedsgerichts aufzuheben.*)

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IBRRS 2000, 0895
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedswesen

BGH, Urteil vom 02.11.2000 - III ZB 55/99

1. Die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut richtet sich nach den für Schiedssprüche geltenden allgemeinen Vorschriften.

2. Ein durch den Restitutionsgrund des § 580 Nr. 4 ZPO konkretisierter Verstoß gegen den ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b ZPO) ist gegeben, wenn der (inländische) Schiedsspruch (hier: Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut) durch Betrug erwirkt worden ist.

3. Die Geltendmachung dieses Aufhebungsgrundes unterliegt den Einschränkungen des § 581 ZPO (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1952 - II ZR 276/51 - NJW 1952, 1018).

4. Analog den in § 1059 Abs. 2 ZPO bezeichneten Aufhebungsgründen ist der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs gemäß § 1060 Abs. 2 Satz 1 ZPO abzulehnen, wenn zugunsten des Antragsgegners der Einwand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung (§ 826 BGB) greift.

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IBRRS 2000, 0861
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedswesen

BGH, Urteil vom 14.09.2000 - III ZR 33/00

Die im Prozeß vor dem staatlichen Gericht erhobene Schiedseinrede des Beklagten ist unbegründet, wenn das Gericht entsprechend dem Klägervortrag (hier: wegen Mittellosigkeit des Klägers) feststellt, die Schiedsvereinbarung sei undurchführbar; einer Kündigung der Vereinbarung bedarf es nicht.

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IBRRS 2000, 0519
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 20.01.1994 - III ZR 143/92

a Haben die Parteien eines Schiedsvertrages mit der Auswahl einer bestimmten Organisation, bei der das schiedsrichterliche Verfahren durchgeführt werden soll - sog. institutionelles Schiedsgericht hier: Schiedsgericht bei der Kammer für Außenhandel der ehemaligen DDR -, bereits gewichtige Vorentscheidungen für die Besetzung des Spruchkörpers getroffen, indem sie der Organisation einen erheblichen Einfluß auf dessen Zusammensetzung eingeräumt haben etwa: Listenzwang, Ersatzbestellung der Schiedsrichter und des Vorsitzenden durch den von der Organisation berufenen Präsidenten des Schiedsgerichts, so führt die Auflösung dieser Institution in entsprechender Anwendung des § 1033 Nr. 1 ZPO zu einem Wegfall der Schiedsabrede.

b) Durch die Schiedsabrede wird der Institution, bei der das Schiedsgericht gebildet werden soll, eine Rechtsstellung, die sie unabhängig von dem Willen der Vertragspartner auf eine andere Organisation übertragen könnte, nicht eingeräumt.

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IBRRS 2000, 0059
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 12.07.1990 - III ZR 174/89

Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

a) Einwendungen, die sich gegen den durch Schiedsspruch zuerkannten Anspruch selbst richten, können im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vorgebracht werden, soweit auf sie eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte. Sie sind jedoch nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sie in dem schiedsrichterlichen Verfahren spätestens hätten geltend gemacht werden müssen (Bestätigung von BGHZ 34, 274, 277).

b) Ist eine zur Aufrechnung gestellte Forderung mit der Einrede des Zurückbehaltungsrechts behaftet, so findet der Aufrechnungsausschluß nach § 390 Satz 1 BGB nicht statt, wenn das Zurückbehaltungsrecht gerade diejenige Gegenforderung sichert, gegen die sich die Aufrechnung richtet (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 4.7.1962 - V ZR 33/61 = LM ZPO § 767 Nr. 23 = NJW 1962, 2004).

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IBRRS 2000, 0047
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 18.01.1990 - III ZR 269/88

War in einem ausländischen Schiedsgerichtsverfahren ein juristischer Berater beteiligt, der in der mündlichen Verhandlung das Wort ergriffen, den Parteien Fragen gestellt, bei den Beratungen des Schiedsgerichts Hinweise zur Rechtslage und zur Beweiswürdigung gegeben und schließlich den Schiedsspruch und seine Begründung schriftlich niedergelegt hat, so führt die Anerkennung des Schiedsspruchs nicht schon wegen dieser Mitwirkung des Beraters zu einem Ergebnis, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar wäre.

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Online seit 1995

IBRRS 1995, 0731
SchiedswesenSchiedswesen
Baustoffgutachten nach § 18 Nr. 3 VOB/B ist verbindlich!

OLG Celle, Urteil vom 26.01.1995 - 14 U 48/94

Ein Baustoffgutachten, das ein Bauherr über die bei einem Neubau verwandten Baustoffe bei der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen einholt, ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der von dem Verfahren unterrichtete Unternehmer zu einem Ortstermin nicht geladen worden ist, da er sich an dem Verfahren nicht beteiligt hat.

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Online seit 1993

IBRRS 1993, 0720
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zivilverfahrensrecht - Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags

BGH, Urteil vom 15.10.1993 - V ZR 19/92

1. Eine Klage auf Auflassung Zug um Zug gegen Vergütung des durch ein Schiedsgutachten erst für den Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung des Grundstücks festzustellenden Verkehrswerts des vom Beklagten errichteten Hauses ist mangels Bestimmtheit des Antrages unzulässig. Eine Fristsetzung entsprechend §§ ZPO § 356, ZPO § 431 ZPO § 431 Absatz I ZPO zur Beibringung des Gutachtens und damit zur Nachholung der Antragsbezifferung kommt in diesem Fall nicht in Betracht.*)

2. Wird der Rechtsstreit auf die Revision des Berufungsbeklagten zurückverwiesen, so kann sich dieser mit seinem in erster Instanz abgewiesenen Hauptantrag der Berufung gegen das nach dem Hilfsantrag ergangene Urteil anschließen.*)

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Ältere Dokumente

IBRRS 2001, 0122
SchiedswesenSchiedswesen

BGH, Urteil vom 01.02.2001 - III ZR 332/99

Im Verfahren der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche können unter dem Gesichtspunkt des ordre public - vor oder während des Schiedsverfahrens bekannt gewordene - Gründe für die Befangenheit eines Schiedsrichters nur dann geltend gemacht werden, wenn es der betroffenen Partei nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen ist, die im Schiedsverfahren selbst oder vor den Gerichten des Erlaßstaates bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten zu nutzen.

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