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Sachgebiet: Bauvertrag

7692 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 1040
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Ausschluss von § 768 BGB - Bürgschaft unwirksam!

LG Hamburg, Urteil vom 03.03.2006 - 420 O 75/04

Der vom Auftraggeber formularmäßig vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB ist unwirksam. Da dieser Ausschluss darauf hinausläuft, dass der Bürge sofort bei Anforderung zu zahlen hat, obwohl nicht ausdrücklich eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vorliegt, ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam.

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IBRRS 2006, 0998
BauvertragBauvertrag
AGB: Zulässigkeit der Beschränkung der Bürgenhaftung

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.02.2006 - 3-14 O 108/05

Eine AGB-Klausel, die als Voraussetzung für die Bürgschaftsverpflichtung bestimmt, dass das Werk in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertig gestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen wurde, ist wirksam.

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IBRRS 2006, 0996
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Bürgschaft nur für VOB/B-Vertrag zulässig?

LG Wiesbaden, Urteil vom 23.02.2006 - 13 O 145/05

Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass eine Bürgschaft nur im Falle eines VOB/B-Bauvertrages gestellt wird und nicht bei Vereinbarung eines BGB-Bauvertrages, ist wirksam.

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IBRRS 2006, 0995
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Arglistiges Verschweigen bei "Serienfehler"

KG, Urteil vom 08.12.2005 - 4 U 16/05

1. Ein arglistiger Verstoß gegen vertragliche Offenbarungspflichten liegt nicht nur dann vor, wenn bekannte Mängel verschwiegen werden. Vielmehr kann der Architekt sich seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält.

2. Eine offenbarungspflichtige Unwissenheit aufgrund fehlender Bauüberwachungstätigkeit liegt nicht erst dann vor, wenn überhaupt keine Bauüberwachung stattgefunden hat, sondern bereits dann, wenn hinsichtlich eines abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teils der Baumaßnahmen keine Bauüberwachung vorgenommen wird.

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IBRRS 2006, 0988
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksame AGB: Letzte 10% der Rechnungssumme gegen Bürgschaft?

OLG Hamburg, Urteil vom 16.02.2006 - 10 U 23/05

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zum Werkvertrag enthaltene Klausel, wonach die letzten 10% der Rechnungssumme nur dann geleistet werden, wenn dem Auftraggeber eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, alle Einreden ausschließende, auf erste Anforderung zahlbare Bankgarantie vorliegt, benachteiligt den Auftragnehmer in unangemessener Weise und ist unwirksam. Zu keiner anderen Bewertung führt es, dass im Werkvertrag ein Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren zuzüglich sechs Monaten vereinbart ist.*)

2. Klagt der Bürgschaftsgläubiger aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Erstprozess, können Einwände des Bürgen nur berücksichtigt werden, wenn sie sich aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne Weiteres ergeben. Eine Beweisaufnahme darf nicht durchgeführt werden. Hat jedoch rechtsfehlerhaft das Erstgericht eine Beweisaufnahme zu einem Einwand des Bürgen durchgeführt und ist dadurch der Einwand des Bürgen bewiesen worden, so ist jedenfalls für das Berufungsgericht offensichtlich geworden, dass die Einwände des Bürgen berechtigt sind.*)

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IBRRS 2006, 0986
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung bis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2002 - 14 U 207/00

Vereinbarungen wie § 8 Nr. 2 VOB/B, die an das wirtschaftliche Unvermögen, den Verzug oder die Verschlechterung der Vermögenslage anknüpfen und damit ein einseitiges Lösungsrecht auslösen, sind jedenfalls solange zulässig, als das Recht vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeübt wird.*)

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IBRRS 2006, 0978
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Insolvenzverwalter verlangt Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes!

OLG Jena, Urteil vom 22.03.2005 - 8 U 599/04

1. Der Anspruch auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehaltes wird fällig mit Ablauf der Gewährleistungsfrist, so dass erst dann die Verjährung des Auszahlungsanspruches zu laufen beginnt.

2. Ist die Sicherungsabrede hinsichtlich des Gewährleistungseinbehaltes aus AGB-rechtlichen Gründen unwirksam, so ist die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes zwar gleichzeitig mit der Schlusszahlung fällig sein. Der Auftraggeber muss sich gleichwohl an den Verjährungsbeginn ab Ende der Gewährleistungsfrist festhalten lassen.

3. Es bleibt dahingestellt, ob der Auftraggeber mit einem Mängelanspruch aus einem anderen Bauvorhaben gegen den Anspruch des Unternehmers bzw. Insolvenzverwalters auf Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes die Aufrechnung erklären kann.

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IBRRS 2006, 0977
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt und Bauunternehmer als Gesamtschuldner

OLG Celle, Urteil vom 28.03.2006 - 14 U 168/05

Wenn im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung von Bauunternehmer und Architekt (BGHZ 43, 227) der Bauherr einen von beiden in Anspruch nimmt, ist eine etwaig im Innenverhältnis der Gesamtschuldner bestehende Ausgleichspflicht für den Anspruch des Bauherrn gegenüber dem von ihm in Anspruch genommenen Schuldner unmaßgeblich. Er kann grundsätzlich die volle Leistung von der einen oder anderen Seite verlangen, § 421 BGB. Eine ggf. auch von sachverständiger Seite vorgenommene Quotelung der Verursachungsbeiträge ist hierbei unbeachtlich.*)

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IBRRS 2006, 0966
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Rückabwicklung: Nutzungsvorteile aus Vermietung werden angerechnet

BGH, Urteil vom 09.02.2006 - VII ZR 228/04

Macht der Erwerber eines Bauwerks Rückabwicklung des Vertrags im Wege des großen Schadensersatzes geltend, sind die durch die Vermietung erzielten Einnahmen als Nutzungsvorteil anzurechnen.*)

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IBRRS 2006, 0955
BauvertragBauvertrag
Genehmigung eines Bauvertrages durch schlüssiges Verhalten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005 - 22 U 112/04

Ein Bauvertrag, der durch einen nicht bevollmächtigten Dritten im Namen eines Auftraggebers geschlossen wird, kann stillschweigend und konkludent durch den Verpflichteten rechtswirksam genehmigt werden.

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IBRRS 2006, 0893
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauinsolvenz - Aufrechnung mit Avalkosten für Bauhandwerkersicherung?

LG Augsburg, Urteil vom 16.12.2005 - 6 O 3171/05

Der Auftraggeber kann in der Insolvenz des Bauunternehmers gegen die fällige Werklohnforderung unbegrenzt die Aufrechnung mit dem Anspruch auf Erstattung der Avalkosten gem. § 648a BGB aus dem selben Vertrag erklären. Soweit die Bürgschaftskosten vor der Insolvenzeröffnung fällig waren, folgt dies aus § 94 InsO. Soweit sie nach Insolvenzeröffnung und nach der Werklohnforderung fällig wurden, steht dem § 95 Abs. 1 Nr. 3 InsO nicht entgegen, sofern der Unternehmer den Werklohn wegen eines auf Mängel gegründeten Leistungsverweigerungsrechts des Auftraggebers nicht hätte durchsetzen können.

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IBRRS 2006, 0890
BauvertragBauvertrag
Bauinsolvenz - Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung

OLG Celle, Urteil vom 21.03.2006 - 14 U 182/05

1. Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der die Umsatzsteuervorauszahlung am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig wird, ist auf Umsatzsteuervorauszahlungsschulden, die entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht rechtzeitig angemeldet worden sind, nicht anwendbar.*)

2. Wenn ein Unternehmer entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgegeben hat, wird der Anspruch des Finanzamts auf die Umsatzsteuervorauszahlungen gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO (1977) grundsätzlich mit seiner Entstehung sofort fällig.*)

3. Der Anspruch des Finanzamts auf Umsatzsteuervorauszahlungen entsteht mit Ablauf des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums.*)

4. Die Fälligkeitsregelung des § 220 Abs. 2 Satz 2 AO (1977), nach der die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis nicht vor Bekanntgabe der Festsetzung eintritt, gilt nicht, wenn der Anspruch des Finanzamts keiner Festsetzung durch den Steuerbescheid nach § 218 Abs. 1 AO (1977) mehr zugänglich ist, weil das Finanzamt wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 87 InsO daran gehindert ist, seine Steuerforderung durch Steuerbescheid festzusetzen.*)

5. Eine Aufrechung mit Gegenforderungen des Finanzamts aus dem Steuerverhältnis kann zulässig sein, wenn ein Unternehmer entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgegeben hat und deshalb der Anspruch des Finanzamts auf die Umsatzsteuervorauszahlungen gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO (1977) schon mit Ablauf des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums fällig wird. Das Aufrechnungsverbot des § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO kann in diesem Fall nicht anwendbar sein.*)

6. Bund und Länder sind Teilgläubiger i. S. v. § 420 (2. Alt.) BGB der Umsatzsteuer, deren Aufkommen ihnen gemeinsam zusteht (Gemeinschaftsteuer, Art. 106 Abs. 3 GG).*)

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IBRRS 2006, 0878
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Aufträge außerhalb Generalübernehmervertrag zu überhöhten Preisen

KG, Urteil vom 02.02.2006 - 16 U 28/05

Vergibt der Geschäftsführer einer Immobilienfonds GbR (Bauherrenmodell) außerhalb des Generalübernehmervertrages Aufträge an mit ihm verbundene Firmen (hier: an eine KG, deren einziger Kommanditist sowie einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär GmbH er war) zu weit überhöhten Preisen, kommt eine Nichtigkeit des Auftrags wegen kollusiven Zusammenwirkens zum Nachteil der GbR in Betracht, auch wenn der im Prospekt der Wohnanlage kalkulierte Endpreis für die Errichtung insgesamt nicht überschritten wird.*)

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IBRRS 2006, 0855
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlussrechnung: Fälligkeit vor Ablauf der Prüfungsfrist?

BGH, Beschluss vom 19.01.2006 - IX ZR 104/03

1. Die Schlussvergütung des Auftragnehmers wird beim VOB/B-Bauvertrag bereits vor Ablauf der Höchstfrist von zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung fällig, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung prüft und feststellt; Fälligkeit tritt mit Zugang der Mitteilung beim Auftragnehmer ein.

2. Wird die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung des Insolvenzgläubigers noch vor Eröffnung des Insolvenzfahrens, aber nach Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht fällig, so ist die Aufrechnung nicht analog § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO ausgeschlossen.

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IBRRS 2006, 0854
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Anerkannte Regeln der Baukunst: Anforderungen an den Schallschutz

OLG München, Urteil vom 14.06.2005 - 28 U 1921/05

1. Die Anforderungen an den Schallschutz im konkreten Fall ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung und deren Auslegung.

2. Allein wegen der Kenntnis des Auftraggebers von der Errichtung einer einschaligen Trennwand gemäß der Baubeschreibung darf der Auftragnehmer nicht von den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst abweichen. Diese Kenntnis beinhaltet nicht das Wissen von einem verminderten Schallschutz. Darauf muss gesondert hingewiesen werden.

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IBRRS 2006, 0841
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A.: Keine Umdeutung in einfache Bürgschaft

LG München I, Urteil vom 07.01.2005 - 24 O 15651/04

Eine einfache Gewährleistungsbürgschaft ohne erstes Anfordern kann nicht wirksam in Anspruch genommen werden, wenn sie aufgrund einer formularmäßigen Sicherungsabrede erteilt wurde, die für die Ablösung eines Bareinbehaltes die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern vorsieht und somit nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam ist.

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IBRRS 2006, 0840
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafen häufig AGB-rechtlich unwirksam!

OLG Köln, Urteil vom 19.01.2005 - 11 U 4/00

Ein Aushandeln im Sinne von § 1 Abs. 2 AGB-Gesetz (BGB n.F. § 305 Abs. 1 Satz 3) liegt nur dann vor, wenn der Verwender den Inhalt der Regelung ernsthaft zur Disposition stellt und dem anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt; der Vertragspartner muss die Möglichkeit haben, den Inhalt der Bedingung wirklich zu beeinflussen.

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IBRRS 2006, 0833
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abbrucharbeiten: Planungs- und Überwachungspflichten

OLG Stuttgart, Urteil vom 13.02.2006 - 5 U 136/05

1. Der mit der Ausführungsplanung betraute Architekt hat bei Teil-Abbrucharbeiten, die eine Sicherung des bestehen bleibenden Bauwerks notwendig machen, eine schriftliche Planung zu erstellen. Der bloße Hinweis auf die DIN 4123 ist unzureichend. Diese DIN ist vielmehr in ein individuelles Planwerk umzusetzen.*)

2. Bei Aushub- und Unterfangungsarbeiten an einem solchen Bauvorhaben hat der objektüberwachende Architekt in besonders kritischen Phasen ständig vor Ort zu sein und die Arbeiten unter Erteilung fachkundiger Weisungen zu überwachen.*)

3. Der Bauunternehmer haftet für von ihm verursachte Mängel grundsätzlich allein. In Ausnahme dazu kommt eine Mithaftung des überwachenden Architekten in Betracht bei besonders schwerwiegenden Aufsichtsfehlern und im Rahmen der Überwachung besonders fehlerträchtigter Bauabschnitte.*)

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IBRRS 2006, 0832
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe bei erheblicher Verlängerung der Ausführungsfristen

OLG Celle, Urteil vom 21.09.2004 - 16 U 111/04

Verlängern die Parteien eines Bauvertrages ohne eine Bezugnahme oder Wiederholung der im Bauvertrag vereinbarten Vertragsstrafe die vertraglichen Ausführungsfristen, ist eine solche Vereinbarung im Zweifel dahin auszulegen, daß die ursprünglich vereinbarte Vertragsstrafe nicht aufrechterhalten soll.

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IBRRS 2006, 0828
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang!

OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2006 - 11 W 5/06

Eine Fälligkeitsbestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach alle Zahlungen innerhalb von 90 Tagen zu erfolgen haben, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB n.F. nicht stand und ist unwirksam.

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IBRRS 2006, 0826
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fälligkeit der Werklohnforderung

OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2005 - 24 U 59/05

1. Wird auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach Verkündung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten zusprechenden Urteils gezahlt, ist bei Fehlen klarstellender Begleitumstände im Zweifel nicht von einer (endgültigen) Erfüllung des Klageanspruchs und einer Erledigung der Hauptsache auszugehen.

2. Der Auftraggeber genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er einen Mangel, aus dem er Rechte herleitet, in seinem objektiven Erscheinungsbild beschreibt. Der Auftraggeber ist nicht genötigt, auf die Mängelursachen im Einzelnen anzugehen.

3. Kündigt der Auftraggeber trotz fehlender oder zweifelhafter Abnahme keinen Klageabweisungsantrag an, sondern den Antrag, ihn nur Zug um Zug gegen Beseitigung der von ihm gerügten Mängel zu verurteilen, so kann hierdurch die Fälligkeit der Werklohnforderung eintreten.

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IBRRS 2006, 0819
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann die Geschäftsgrundlage bei übernommenem Risiko wegfallen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.2004 - 19 U 120/97

1. Fallen maßgebliche Vertragsgrundlagen in einem Bereich außerhalb eines übernommenen Risikos weg, ist das nach allgemeinen Grundsätzen zu berücksichtigen.

2. Künftige ungünstige Entwicklungen können bei Prognosen nur dann ein Ausschreibungsverschulden begründen, wenn sie schuldhaft fehlerhaft waren.




IBRRS 2006, 0809
BauvertragBauvertrag
Anwendungsbereich des § 767 BGB

OLG München, Urteil vom 26.02.2002 - 28 U 3865/01

Obwohl bei genauer Subsumtion der Tatbestand des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht erfüllt ist, ist gleichwohl der Sache nach diese Norm anwendbar, wenn auf Verlangen des Auftraggebers nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, vom Auftragnehmer ausgeführt werden.

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IBRRS 2006, 0807
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verblendziegel: Schadensersatz wegen mangelhafter Montageanleitung

OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2005 - 24 U 57/05

1. Eine Montageanleitung ist mangelhaft und begründet einen Sachmangel der zu montierenden Sache, wenn die Anleitung nicht in deutscher, sondern in niederländischer und französischer Sprache verfasst ist.

2. Ist für das Muster eines Klinkermauerwerks eine Mischung der Steine erforderlich, um dem optischen Erscheinungsbild wie auf der Mustertafel zu entsprechen, so muss in ausreichender Weise über die Montage aufgeklärt werden. Das ist geade dann der Fall, wenn die Erzielung völlig unterschiedlicher optischer Erscheinungsbilder mit den gelieferten Steinen möglich ist und die Bauherren, die eine Fassade von ganz bestimmter Optik wünschen, dies erkennbar zur Grundlage ihrer Kaufentscheidung gemacht haben.

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IBRRS 2006, 0793
BauvertragBauvertrag
Abrechnung nach Kündigung: Verrechnung von Mängelansprüchen

OLG Köln, Urteil vom 04.05.2005 - 11 U 167/05

1. Nach Aufkündigung des Bauvertrags erfolgt die Abrechnung durch Verrechnung der wechselseitigen Vergütungs- und Schadensersatzforderungen, bei der die Gegenforderungen lediglich als Rechnungsposten im Rahmen einer Abrechnung zu würdigen sind und die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Gegenrechten nicht gemäß § 322 Abs. 2 ZPO in Rechtskraft erwächst.

2. Im Rahmen der Mängelfeststellung durch das Gericht können die Parteien nach ständiger Rechtsprechung verlangen, dass einem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich halten, zur Erläuterung und ergänzenden Beantwortung vorgelegt werden. Dieses Antragsrecht besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO, und zwar auch dann, wenn eine bereits erfolgte Begutachtung aus der Sicht des Gerichts ausreichend und überzeugend ist.

3. Im Rahmen der Feststellung der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten bei Einfamilienhäusern können pauschale Gemein- und Regiekosten nur mit konkreter Begründung für ihre Notwendigkeit angesetzt werden.

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IBRRS 2006, 0783
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werkvertragsrecht - Verjährung: Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns

BGH, Urteil vom 06.12.2005 - X ZR 41/05

1. Auch bestimmte ("nahe") Mangelfolgeschäden sind der Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB a.F. mit der Folge unterworfen, dass für aus ihnen hergeleitete Ansprüche die dreißigjährige Regelverjährung nach § 195 BGB a.F. ausgeschlossen ist.

2. Bei Schäden, die auf der alsbald erkennbaren Mangelhaftigkeit des Werks beruhen, kommt die kurze Verjährungsfrist des § 638 BGB a.F. zur Anwendung.

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IBRRS 2006, 0762
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung und ersparte Aufwendungen nach Kündigung

OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2003 - 24 U 195/01

1. Der Vergütungsanspruch ist auch bei einem Verlustgeschäft begründet, soweit die in § 649 Satz 2 BGB bzw. § 8 Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 VOB/B genannten Abzüge geringer sind als der vereinbarte Vergütungsanspruch.

2. Die Höhe der ersparten Aufwendungen richtet sich nach den Aufwendungen bzw. Kosten, die bei Erfüllung des Bausolls tatsächlich angefallen wären, und nicht nach der ursprünglichen Kalkulation des Auftragnehmers.

3. Ein Füllauftrag liegt nicht nur in den Fällen vor, in denen ein zusätzlicher Auftrag nur wegen der Kündigung angenommen und in dem Zeitraum ausgeführt werden kann, in dem der gekündigte Auftrag ausgeführt werden sollte, sondern auch dann, wenn dieser Zeitraum durch das Vorziehen bereits erteilter Aufträge ausgefüllt und für die dadurch zeitlich versetzt entstehende Lücke ein Zusatzauftrag angenommen werden kann.

4. Ein Füllauftrag kann in der Regel nur dann festgestellt werden, wenn ein Unternehmen voll oder zumindest im Grenzbereich von 100 % ausgelastet ist, so dass es den weiteren Auftrag ohne die Kündigung nicht hätte annehmen können.




IBRRS 2006, 0740
BauträgerBauträger
Steuerberater als Generalübernehmer eines Bauvorhabens

OLG Naumburg, Urteil vom 09.12.2005 - 10 U 19/05

1. Ein Steuerberatungsunternehmen übernimmt in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte als Treuhänder im Rahmen eines Generalübernehmervertrages nicht die technische Baubetreuung. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Bauabnahmen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, kann aber vereinbart werden.*)

2. Eine Vorauszahlungsbürgschaft sichert nur den Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers, nicht die Gewährleistungsansprüche vor und nach der Abnahme.*)

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IBRRS 2006, 0709
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz nach freier Kündigung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 13.12.2005 - 4 U 1785/05

§ 649 BGB und § 8 Nr. 1 VOB/B sind abschließende Regelungen, durch die ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen Nichterfüllung ausgeschlossen ist.

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IBRRS 2006, 0708
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz nach Kündigung?

LG Weiden, Urteil vom 19.07.2005 - 1 O 806/04

§ 649 BGB und § 8 Nr. 1 VOB/B sind abschließende Regelungen, durch die ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen Nichterfüllung ausgeschlossen ist.

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IBRRS 2006, 0701
BauträgerBauträger
Beurkundungspflichtigkeit des Bauvertrages

OLG Celle, Urteil vom 15.02.2006 - 3 U 192/05

1. Unterlässt der Notar eine an sich notwendige Beurkundung eines Vertrages und erleidet ein aus beurkundeten Vertrag nicht beteiligter Dritter dadurch einen Schaden, ist der Dritte im Regressprozess aktivlegitimiert.*)

2. Auch bei einem engen wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Bauvertrag ist für die Frage der Beurkundungspflichtigkeit des Bauvertrages ausschließlich auf die rechtliche Abhängigkeit der Verträge voneinander abzustellen.*)

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IBRRS 2006, 0698
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann liegt ein Mangel vor?

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2006 - 4 U 86/01

1. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss bei einem auf dem Bausektor gewerblich tätigen Unternehmer angenommen werden, dass er die VOB/B kennt, so dass die bloße Bezugnahme auf die VOB/B für deren Einbeziehung in den Vertrag genügt.

2. Eine konkludente Abnahme kommt nicht in Betracht, wenn der Auftraggeber eine Abnahme verweigert hat, da ihm dann der Abnahmewille fehlt

3. Nach dem auch für § 633 BGB a.F. herrschenden subjektiven Fehlerbegriff ist ein Fehler nicht rein objektiv zu verstehen, vielmehr wird er subjektiv vom Vertragswillen der Parteien mitbestimmt, was nunmehr auch in § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. ausdrücklich geregelt ist.

4. Nach dem subjektiven Fehlerbegriff ist ein Werk frei von Mängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist vertraglich eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart, ist das hergestellte Werk schon dann mangelhaft, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist, auch wenn die Werkausführung wirtschaftlich oder technisch besser als die vereinbarte Leistung sein sollte.

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IBRRS 2006, 0695
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung von Mengenänderung und Leistungsänderung

OLG Koblenz, Urteil vom 13.04.2005 - 1 U 530/04

Ist ein Aushub von nicht tragfähigem Boden mit einer vorläufigen Mengenangabe von 22.000 cbm ausgeschrieben und stellt sich während der Arbeiten heraus, dass ein Mehraushub von ca. 31.000 cbm erforderlich wird, bis Tragfähigkeit erreicht wird, so stellt der Aushub dieser Mehrmenge keine bloße Mengenmehrung im Sinne des § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B dar, sondern eine Leistungsänderung im Sinne der §§ 1 Nr. 3, 2 Nr. 5 VOB/B.




IBRRS 2006, 0693
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann liegt Bürgschaft des Bauherrn gegenüber Nachunternehmer vor?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2004 - 17 U 87/01

Die vom Architekten des Bauherrn (B) dem Nachunternehmer (NU) übersandte, dem B zurechenbare Erklärung

"... namens und im Auftrag des B teile ich Ihnen hiermit mit, dass die Bezahlung für o.g. Bauvorhaben durch den B [...] gewährleistet wird. Das heißt, sollte vom Generalunternehmer (GU) [...] eine Zahlung Ihnen gegenüber nicht ausgeführt werden, wird B diese Zahlung direkt an Sie vornehmen. Diese Zahlungsaussage trifft jedoch nur zu, wenn die von Ihnen gelieferten und verlegten Betonwerksteine ordnungsgemäß verlegt sind"

begründet eine akzessorische Bürgenhaftung des B gegenüber dem NU für dessen Werklohnansprüche aus dem Vertrag des NU mit dem GU. Dem B stehen jedoch im Verhältnis zum NU eigenständige werkvertragliche Gewährleistungsrechte zu.

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IBRRS 2006, 0692
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekte & Ingenieure - Architektenhaftung: Vergabe im Stundenlohn

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2005 - 17 U 158/02

1. Ein Architekt macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er ohne Leistungsverzeichnis und ohne Vergleichsangebote Rohbauarbeiten im Stundenlohn vergibt.

2. Der Architekt ist nicht verpflichtet, so kostengünstig wie möglich zu bauen.

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IBRRS 2006, 0690
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht beauftragte Alternativpositionen keine Vertragsbestandteile

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2005 - 22 U 150/04

Alternativpositionen, deren Gleichwertigkeit nicht mit den in der Ausschreibung geforderten Nachweisen belegt wird, gelten als nicht angeboten und werden ohne gesonderte Beauftragung nicht Vertragsbestandteil.

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IBRRS 2006, 0681
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann Subunternehmer Zahlung direkt vom Bauherrn verlangen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2006 - 5 U 104/05

Zur Frage, ob der Subunternehmer (= Gerüstbauer) für Zusatzleistungen einen direkten Zahlungsanspruch gegen den Bauherren (= Auftraggeber des Generalunternehmers) haben kann.

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IBRRS 2006, 0673
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zur Absicherung des Vergütungsanspruchs des Nachunternehmers

OLG Koblenz, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 1468/01

Übersendet der Bauherr (B) dem Nachunternehmer eine auf einen Teilwerklohnanspruch seines direkten Vertragspartners, eines Generalunternehmers, bezogene, den Nachunternehmer des Generalunternehmers begünstigende Abtretungserklärung zusammen mit folgendem Begleitschreiben "Wir sichern Ihnen hiermit zu, dass Ihre vertraglich festgelegte Leistung bezahlt wird.", begründet dies keinen direkten Zahlungsanspruch des Nachunternehmers gegen den B; vielmehr ist diese Erklärung des B so zu verstehen, dass der B von der Abtretung Kenntnis erlangt hat und aufgrund der Abtretung an den Nachunternehmer als neuen Gläubiger zahlen wird sowie dass der B die nach seinem Vertrag mit dem GU notwendige Zustimmung zur Abtretung der Werklohnforderung erteilt.

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IBRRS 2006, 0670
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BauvertragBauvertrag
Mangelschaden: Ersatz der Kosten einer vollständigen Neuherstellung

OLG Bamberg, Urteil vom 22.11.2004 - 4 U 50/02

1. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. umfasst bei einer Vielzahl von - überwiegend gravierenden - Mängeln die Kosten einer vollständigen Neuherstellung.

2. Diesem stehen weder der Einwand der Unverhältnismäßigkeit noch der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen.

3. Ein Abzug "Neu für Alt" kommt nicht in Betracht, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung verzögert.

4. Die Verjährungseinrede hindert eine Aufrechnung nicht, wenn die verjährte Gegenforderung in dem Zeitpunkt, in dem sie gegen die Hauptforderung erstmals aufgerechnet werden konnte, noch nicht verjährt war (BGB a.F. § 390 Satz 2 = BGB n.F. § 215).




IBRRS 2006, 0669
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Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofffreigabe nach Bemusterung: Gewährleistungsbefreiung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 02.02.2005 - 6 U 2794/04

1. Schreibt der Auftraggeber die Verwendung eines bestimmten Baustoffs vor, kommt eine Gewährleistungsbefreiung des Auftragnehmers nach § 13 Nr. 3 VOB/B nur in Betracht, wenn der Baustoff für den vorgesehenen Zweck generell ungeeignet ist.

2. Eine vom Auftraggeber nach Bemusterung erteilte Freigabe eines Baustoffs stellt bezüglich eines versteckten Mangels allenfalls dann eine gewährleistungsbefreiende Anordnung nach § 13 Nr. 3 VOB/B dar, wenn der Auftraggeber das Risiko für einen solchen Mangel übernehmen will.

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IBRRS 2006, 0656
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BauvertragBauvertrag
Unwirksame Vertragsklauseln zu Abnahme und Sicherheitseinbehalt

LG Itzehoe, Urteil vom 30.11.2005 - 2 O 278/05

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß § 307 BGB unwirksam:

"§ 12 Ziff. 5 (1) und (2) VOB/B gelten nicht. Nur eine tatsächlich durchgeführte Abnahme hat die Wirkung in der Abnahme. Wird keine tatsächliche Abnahme im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien durchgeführt, so tritt an ihre Stelle die Abnahme im Verhältnis zwischen den Architekten und deren Auftraggebern, und zwar in dem Umfang, wie die Abnahme in diesem Verhältnis jeweils durchgeführt wird."

"Bei der Schlusszahlung werden 5 % des als sachlich richtig festgestellten Gesamtpreises von dem Auftraggeber als Sicherheit einbehalten. Die Sicherheit wird 24 Monate nach der Schlussabnahme zur Auszahlung fällig. (...)."

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IBRRS 2006, 0654
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BauvertragBauvertrag
Wann kann Auftraggeber Neuherstellung verlangen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.09.2005 - 7 U 189/03

Der Auftraggeber kann Neuherstellung verlangen, wenn nur auf diese Weise Mängel endgültig beseitigt werden können. Ihm ist eine ständige Nachbesserung wiederkehrender Mängelbilder nicht zumutbar.




IBRRS 2006, 0637
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorarrückforderung: Schlussrechnung gilt!

BGH, Urteil vom 12.01.2006 - VII ZR 2/04

1. Auf die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung kann sich der Besteller nicht berufen, wenn er eine Abrechnung des Architektenvertrags vorgenommen hat und einen Anspruch auf Rückzahlung bezahlten Honorars geltend macht.*)

2. Das Objekt im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 10 Abs. 1 HOAI wird durch den Vertragsgegenstand bestimmt.*)




IBRRS 2006, 0619
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für Baugrund- und Gründungsgutachten

OLG Celle, Urteil vom 28.11.2003 - 7 U 93/03

1. Wird ein Architekt/Ingenieur mit der Ausführung von Rammkern-Sondierbohrungen und Rammsondierungen zum Zwecke der Baugrunderkundung sowie mit der Erstellung eines Baugrund- und Gründungsgutachtens nebst Ausführungsvorschlägen mit Kostenschätzungen beauftragt, so sind die geschuldeten erfolgsbezogenen Leistungen werkvertraglich einzuordnen.

2. Standsicherheitsberechnungen fallen nicht nur im Rahmen des Leistungsbildes der §§ 55, 64 HOAI an, sondern, wie unmittelbar aus dem Wortlaut des § 91 Abs. 2 Nr. 5 HOAI folgt, vor allem im Zusammenhang mit der Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung nach § 92 Abs. 1 HOAI.

3. Der Regelung in § 91 Abs. 2 Nr. 5 HOAI kommt der Charakter eines Auffangtatbestandes zu; von seinem Anwendungsbereich werden nur solche Setzungsberechnungen erfasst, die außerhalb des § 91 Abs. 2 Nr. 1 HOAI bzw. der §§ 55, 64 HOAI anfallen.

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IBRRS 2006, 0618
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BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Bauunternehmen

OLG Celle, Urteil vom 02.02.2005 - 9 U 74/04

1. Zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn auf einen Dritten ist eine ausdrückliche vertragliche Regelung nicht erforderlich; entscheidend ist, dass der Bauherr die Bauarbeiten einem ihm als zuverlässig bekannten Bauunternehmer überträgt, der die Verkehrssicherungspflicht faktisch übernimmt. In diesem Fall ändert sich der Inhalt der Pflichten des Bauherrn; die ursprünglich primäre Verkehrssicherungspflicht besteht in Form von Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten fort.*)

2. Schaltet der primär Sicherungspflichtige ein selbstständiges Drittunternehmen zur Erfüllung auch der Verkehrssicherungspflichten ein, haftet er lediglich für eigene Verstöße gegen die bei ihm verbleibenden Auswahl-, Instruktions- und Kontrollpflichten; für Pflichtverstöße des eingeschalteten Drittunternehmers haftet er nicht nach § 831 BGB.*)

3. §§ 836, 837 BGB eröffnen keine zusätzliche Haftung des primär Verkehrssicherungspflichtigen, sofern er in zulässiger Weise die Verkehrssicherungsspflicht an ein drittes Unternehmen übertragen hat.*)

4. Der Haftungsausschluss nach § 636 RVO (nunmehr § 104 SGB VII) gilt nicht nur im Verhältnis zum Geschädigten, sondern auch gegenüber den Regressansprüchen von Dritten, die ebenfalls für den eingetretenen Schaden verantwortlich sind. Soweit dem Zweitschädiger wegen sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften kein Ausgleichsanspruch gegenüber dem Erstschädiger zusteht, führt dies zu einer Beschränkung seiner Haftung auch gegenüber dem Geschädigten selbst; die Haftung des Zweitschädigers ist danach insoweit ausgeschlossen, als der für den Schadensfall mitverantwortliche Unternehmer ohne seine Haftungsfreistellung im Verhältnis zum Zweitschädiger für den Schaden aufkommen müsste. Für das insofern maßgebliche "Innenverhältnis" ist bedeutsam, dass sich derjenige, der seinerseits eine Pflicht verletzt hat, im Innenausgleich nicht darauf berufen kann, in der Erfüllung eben dieser Pflicht nicht genügend überwacht worden zu sein.*)

5. Der Erlass eines Grundurteils steht nach § 304 Abs. 1 ZPO grundsätzlich im Ermessen des Gerichts. Streiten allerdings die Parteien insbesondere über die Haftung dem Grunde nach (etwa über die Frage des pflichtwidrigen Verhaltens, der Kausalität und der Möglichkeit des sozialversicherungsrechtlichen Haftungsausschlusses), ist es vor dem Hintergrund einer ersichtlich umfangreichen und kostenintensiven Beweisaufnahme über die Anspruchshöhe geboten, zunächst die Haftung durch ein Grundurteil festzustellen und die weitere Beweisaufnahme erst nach Rechtskraft dieses Urteils fortzusetzen, um zu verhindern, dass den möglicherweise in der Berufungsinstanz unterlegenen Kläger diese Kosten treffen würden. Wird dies nicht beachtet, kommt – bei Klagabweisung in der Berufungsinstanz - eine Nichterhebung der durch die Beweisaufnahme erster Instanz entstandenen Kosten nach §§ 71, 72 GKG n. F. (§ 8 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F.) in Betracht.*)




IBRRS 2006, 0602
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BauvertragBauvertrag
Erfüllungsbürgschaft: Anpassung nach Auftragsreduzierung

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2006 - 1 U 114/05

1. Die im Rahmen eines VOB-Einheitspreisvertrages getroffene Vereinbarung zur Stellung einer Erfüllungsbürgschaft in aus dem geschätzten "Gesamt-Auftragswert" abgeleiteter Höhe kann - ggf. ergänzend - dahin auszulegen sein, dass der Auftragnehmer im Falle einer etwa hälftigen Reduzierung der auszuführenden Leistung einen Anspruch auf entsprechende Reduzierung der Sicherheit hat.*)

2. Wenn der Auftragnehmer auf diesen Anspruch ein Zurückbehaltungsrecht stützt und seine Arbeiten vorläufig einstellt, kann dies nicht allein unter Hinweis auf eine niedrige Avalzins-Differenz als treuwidrig angesehen werden.*)

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IBRRS 2006, 0599
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BauvertragBauvertrag
Inanspruchnahme einer bedingten Gewährleistungsbürgschaft

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2006 - 19 U 50/05

Die Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft, die unter der Bedingung der Zahlung des Sicherheitseinbehaltes an den Auftragnehmer übernommen wurde, kann durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber der Werklohnforderung oder Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch nicht herbeigeführt werden, wenn die geltend gemachten Mängel der Werkleistung streitig sind.*)

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IBRRS 2006, 0573
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BautechnikBautechnik
Mehrkosten wegen kontaminierter Betonbeschichtung im Pauschalpreis?

KG, Urteil vom 14.02.2006 - 21 U 5/03

1. Die VOB/A besteht nicht aus Rechtsnormen, sondern stellt eine interne Verwaltungsanweisung dar.

2. Aus § 9 VOB/A lässt sich keine vertragsimmanente Risikobeschränkung zu Gunsten des Auftragnehmers ableiten.

3. Der Auftraggeber ist durch § 9 VOB/A nicht gehindert, eine offene und vollständige Risikoübertragung auf den Auftragnehmer zu vereinbaren.

4. Legt der Auftraggeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen offen und gibt zu erkennen, dass er dieses Risiko auf den Auftragnehmer übertragen will, ohne dass sich dazu eine eindeutige Beschreibung in den Vertragsunterlagen befindet, ist ein Vertrauen des Auftragnehmers, kein ungewöhnliches Wagnis i.S. von § 9 VOB/A aufgebürdet zu bekommen, nicht begründet.

5. Die offene Überbürdung dieser Risiken führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch wegen c.i.c.; es fehlt an dem erforderlichen Vertrauen des Auftragnehmers sowie an der Schutzwürdigkeit eines etwaigen Vertrauens.

6. Die Rechtsprechung über die Wissenszurechnung soll die organisatorische Aufteilung von Wissen kompensieren, nicht aber die Zurechnung erweitern. Die Zurechnung von Wissen des Rechtsvorgängers kommt daher ohne weitere Gründe weder bei natürlichen noch bei juristischen Personen in Betracht.




IBRRS 2006, 0558
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BauvertragBauvertrag
Überziehungskredit auch i.H.d. nicht abgerufenen Betrages Baugeld!

OLG Hamm, Urteil vom 27.06.2005 - 13 U 193/04

1. Liegen bei einem Überziehungskredit die Baugeldmerkmale des § 1 Abs. 3 GSB vor, so handelt es sich bei der gesamten Kreditlinie um Baugeld und nicht nur bei den tatsächlich ausgeschöpften Beträgen.

2. Wird - zusätzlich zu dem von der Bank eingeräumten Kredit - Baugeld von den Erwerbern der Eigenheime zur Verfügung gestellt, sind diese Beträge mit dem Kredit zu addieren, um die Baugeldhöhe zu ermitteln.

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IBRRS 2006, 0536
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prozentuale Beschränkung von Abschlagszahlungen durch AGB?

BGH, Beschluss vom 22.12.2005 - VII ZB 84/05

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach dem Architekten oder Ingenieur Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v.H. des Honorars für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt werden, weicht vom gesetzlichen Leitbild des § 8 Abs. 2 HOAI ab.*)

2. Die Klausel ist jedenfalls dann wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam, wenn sie in einem Vertrag verwendet wird, der die Leistungen aller Leistungsphasen des § 15 Abs. 2 HOAI enthält, eine Teilschlusszahlung lediglich nach Genehmigung der bis zur Leistungsphase 4 erbrachten Leistungen vereinbart ist und die Schlusszahlung für die Leistungsphasen 5 bis 9 erst fällig wird, wenn der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus dem Vertrag erfüllt hat.*)

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