Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7693 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 0056
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2005 - 13 U 226/04
Schmiergeldzahlungen begründen in voller Höhe einen ersatzfähigen Vertrauensschaden des Bauherrn. Der Werklohnanspruch ist in Höhe der Schmiergeldzahlung zu hoch. Selbst wenn die Auftragserteilung in einem förmlichen Vergabeverfahren erfolgt und das das Schmiergeld zahlende Bauunternehmen den niedrigsten Preis geboten hat, ist die Schmiergeldzahlung ursächlich für den Schaden.

IBRRS 2007, 0040

OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2006 - 21 U 120/06
Händigt ein Bauherr einem Subunternehmer zur Ermöglichung der Werkleistung einen Generalschlüssel unmittelbar aus, ohne den Hauptunternehmer hierüber zu informieren, so ist der Subunternehmer gleichwohl Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB mit der Folge, daß der Hauptunternehmer dem Bauherrn für den Verlust des Schlüssels haftet. Der Bauherr muß sich jedoch ein Mitverschulden anrechnen lassen.*)

IBRRS 2007, 0028

OLG Köln, Urteil vom 19.07.2006 - 11 U 139/05
1. Für den Umfang der Prüf- und Hinweispflichten ist maßgebend, ob dem Auftragnehmer bei der von ihm als Fachunternehmen zu erwartenden Prüfung Bedenken hätten kommen müssen. Wird die Bauleistung von einer Fachfirma mit besonderen Spezialkenntnissen ausgeführt, so verstärkt sich die Prüfungspflicht.
2. Der Auftragnehmer ist zur Mitteilung von Bedenken auch dann verpflichtet, wenn diese erst während oder nach der Ausführung entstehen.

IBRRS 2007, 0027

LG Regensburg, Urteil vom 21.09.2006 - 1 O 487/06
1. Die Verjährung der Bürgschaftsforderung beginnt, wenn die (verbürgte) Hauptschuld fällig wird und der Bürgschaftsgläubiger von den den Bürgschaftsanspruch begründenden Tatsachen Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis erlangt hat.
2. Mithin wird ein Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft fällig, wenn hinsichtlich eventueller Mängel ein Schadensersatzanspruch entstanden ist, etwa weil der Unternehmer als Hauptschuldner die Nachbesserung endgültig verweigerte.

IBRRS 2007, 0025

LG Verden, Urteil vom 10.11.2006 - 8 O 165/06
Der Bauunternehmer darf sich auf die Auskunft eines Fachhändlers für die Eignung bestimmter Materialien verlassen. In diesen Fällen scheidet eine arglistige Täuschung aus.

IBRRS 2007, 0009

OLG Naumburg, Urteil vom 05.05.2006 - 10 U 2/06
Zum Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bei vorzeitig beendetem Pauschalpreisvertrag. Bei einem solchen fallen Mehr- und Mindermengen erst bei einer Opfergrenze von 20 % gegenüber dem Gesamtpreispauschalbetrag ins Gewicht; auf die Mengenabweichung zu der Einzelposition kommt es nicht an. Angelieferte, aber noch nicht eingebaute Bauteile und Werkstoffe stellen noch keine Werkleistung dar.*)

IBRRS 2007, 0007

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.09.2006 - 4 U 525/05
Keine (abstrakte) Nutzungsentschädigung für einen zerstörten Balkon.*)

IBRRS 2007, 0006

BGH, Urteil vom 09.11.2006 - VII ZR 151/05
1. Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. März 2005 - VII ZR 220/03, BauR 2005, 1052 = ZfBR 2005, 460 = NZBau 2005, 397).*)
2. Setzt sich die Klageforderung aus in einer Schlussrechnung zusammengefassten einzelnen Rechnungspositionen zusammen, die auf § 2 Nr. 5 und Nr. 6 sowie § 6 Nr. 6 VOB/B gestützt werden, gehört die Prüfung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelungen erfüllt sind, zum Grund des Anspruchs.*)
3. Ein unter der Geltung des alten Schuldrechts erklärter und somit unwirksamer Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede hat nur die Wirkung, dass der Schuldner sich nach Treu und Glauben insoweit nicht auf die Verjährung berufen kann, solange er den Gläubiger durch den Verzicht von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abgehalten hat. Erklärt der Schuldner, sich nicht mehr an den erklärten Verzicht halten zu wollen, muss der Gläubiger innerhalb einer angemessenen Frist seinen Anspruch gerichtlich geltend machen, wobei in der Regel von einer Frist von etwa einem Monat auszugehen ist.
IBRRS 2007, 0001

OLG Rostock, Urteil vom 16.11.2004 - 4 U 73/03
1. Die Abtretung eines Teilbetrages aus der Gesamtsumme mehrerer Forderungen ist nur wirksam, wenn der abgetretene Teil der jeweils einzelnen Forderung exakt bestimmbar ist.
2. Auch die Abtretung eines Teilbetrages aus einer einzigen Forderung ist nur wirksam, wenn das Rangverhältnis des abgetretenen Forderungsteils zur Restforderung bestimmt ist.

Online seit 2006
IBRRS 2006, 4492
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2006 - 11 U 53/03 (Kart)
Zum Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Submissionsabsprachen.*)

IBRRS 2006, 4490

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2006 - 4 U 105/06
Das selbständige Beweisverfahren endet mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens oder nach der letzten Stellungnahme des Sachverständigen, wenn weder das Gericht von sich aus weitere Anordnungen trifft noch die Parteien durch Stellung weiterer Fragen oder Anträge oder Erhebung von Einwendungen innerhalb angemessener Frist auf den Fortgang des selbständigen Beweisverfahrens hinwirken.

IBRRS 2006, 4470

LG München II, Urteil vom 19.09.2006 - 2 S 3359/06
Zu der Frage, ob der Auftraggeber sein Rücktrittsrecht verliert, wenn er nach fruchtloser Mängelbeseitigungsaufforderung das Nachbesserungsangebot mit der Erklärung ablehnt, "Mängelbeseitigung ist erfolgt".

IBRRS 2006, 4469

AG Garmisch-Patenkirchen, Urteil vom 04.05.2006 - 5 C 99/06
Zu der Frage, ob der Auftraggeber sein Rücktrittsrecht verliert, wenn er nach fruchtloser Mängelbeseitigungsaufforderung das Nachbesserungsangebot mit der Erklärung ablehnt, "Mängelbeseitigung ist erfolgt".

IBRRS 2006, 4465

OLG Dresden, Urteil vom 15.11.2005 - 14 U 2368/04
1. Auch im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B - also bei Schadenseintritt vor Abnahme der Werkleistung - hat der Werkunternehmer die Beweislast für die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit seiner Leistung.
2. Der Werkunternehmer hat darzulegen und zu beweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat, wenn der Schaden aus seinem Verantwortungsbereich hervorgegangen ist.

IBRRS 2006, 4464

OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2006 - 3 U 21/04
1. Lediglich auf Ansprüche aus § 13 Nr. 7 VOB/B und § 634 Nr. 4 i.V.m. §§ 280 ff BGB ist die Verrechnungstheorie des BGH anzuwenden. Ansprüche aus § 13 Nr. 5 VOB/B können hingegen aufgerechnet werden.
2. Auch im nachhaltigen Bestreiten eines Mangels - selbst noch im Prozess - kann eine Ablehnung des Nachbesserungsverlangens gesehen werden.
3. Eine Voraussetzung sowohl für den kleinen Schadensersatzanspruch nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 als auch für den kleinen nach § 13 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B ist, dass ein wesentlicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigt.

IBRRS 2006, 4462

OLG Naumburg, Urteil vom 30.03.2006 - 9 U 75/05
Will ein Unternehmer einen bestimmten Preis oder die gemäß § 632 Abs. 2 BGB übliche Vergütung berechnen, hat er grundsätzlich zu beweisen, dass eine vom Besteller behauptete Pauschalpreisvereinbarung nicht getroffen wurde. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Einheitspreisvertrages liegt daher beim Unternehmer und nicht beim Auftraggeber. Dabei dürfen an die Negativbeweisführung keine zu strengen Anforderungen gestellt werden.

IBRRS 2006, 4449

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2006 - 12 U 76/06
1. Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommene Bürge kann sich im Erstprozess nicht darauf berufen, der Hauptschuldner sei nicht verpflichtet gewesen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, wenn er den zu Grunde liegenden Bauvertrag und die Sicherungsabrede bewusst nicht zur Kenntnis genommen hat; dies entspricht der bewussten Abweichung von der Sicherungsabrede.*)
2. Das Vorgehen des Bürgschaftsgläubigers aus einer vom Bürgen bewusst ohne Kenntnisnahme von der Sicherungsvereinbarung erteilten Bürgschaft ist nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich.*)

IBRRS 2006, 4430

BGH, Urteil vom 26.10.2006 - VII ZR 194/05
Für ein Verhandeln genügt, wie bei § 852 Abs. 2 BGB a.F., jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird. Die zu § 639 Abs. 2 BGB a.F. ergangene Rechtsprechung kann zur Ausfüllung des Begriffs herangezogen werden.*)

IBRRS 2006, 4413

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.04.2006 - 8 U 243/05
Im Rahmen der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erkennbare Beschaffenheit der Leistung anderer Unternehmer zu berücksichtigen und auf eventuelle Risiken für Leistungen von Nebenunternehmern, die auf seinem Werk aufbauen, hinzuweisen.

IBRRS 2006, 4410

OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2006 - 21 W 7/06
Zu den Voraussetzungen, unter denen für den Anspruch auf Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 648 BGB die Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller nach Treu und Glauben entbehrlich ist.*)

IBRRS 2006, 4408

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2005 - 23 U 104/04
1. Überschreitet der Geschäftsführer des Auftraggebers bei dem Abschluss von Bauverträgen den ihm im Innenverhältnis vorgegebenen Finanzierungsrahmen (hier: um rund 1 Mio. DM bei vorgesehenen 3,5 Mio. DM), sind die Bauverträge nicht ohne weiteres wegen Missbrauchs der Vertretungsmacht nichtig. Dies würde ein bewusstes treuwidriges Verhalten voraussetzen, welches zu verneinen sein kann, wenn die Überschreitung des Finanzierungsrahmens sich erst allmählich mit dem Baufortschritt zeigte.
2. Auch die Vereinbarung eines Generalunternehmerzuschlag von 15 % auf die Subunternehmerrechnungen begründet keinen Missbrauchsvorwurf.
3. Zur Frage des Verbotes des Insichgeschäfts und der Befreiung hiervon, wenn der Geschäftsführer sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer vertritt und keine ausreichende schriftliche Dokumentation erstellt.
4. Der Auftragnehmer verliert den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlussrechnung, wenn er ihn nicht innerhalb von zwei Monaten geltend macht.

IBRRS 2006, 4399

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.08.2005 - 9 W 1205/05
1. Die Kosten für ein Privatgutachten, das vom Bauherrn aufgewendet werden muß, um Schäden an dem Bauwerk festzustellen und abzuklären, welche Maßnahmen zur Schadensbeseitigung erforderlich sind, sind Mangelfolgeschäden. Sie können aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs nach § 635 BGB a.F. als Schadensposition der Hauptsache geltend gemacht werden.
2. Eine Partei hat nach § 91 ZPO unter engen Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein vorprozessuales Gutachten in einem schwierigen Fall, in dem die Partei ihre Rechte nicht allein aufgrund des gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens genügend wahrnehmen kann, auch für ein während des Rechtsstreits zusätzlich in Auftrag gegebenes Privatgutachten.

IBRRS 2006, 4397

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.11.2006 - 2 U 1723/06
Der Vertrauensschaden des Auftragnehmers wegen fahrlässig falscher Massenangaben des Auftraggebers umfasst nur denjenigen Schaden, der durch die Veränderung der Massen ausgelöst worden ist. Ein Anspruch auf Erstattung solcher Verluste, die auch bei Ausführung des Werkvertrages zu den vom Auftragnehmer angenommenen Bedingungen entstanden wären, besteht nicht. Beim Vertrauensschaden besteht regelmäßig kein Anspruch auf Anpassung des Vertrages.

IBRRS 2006, 4376

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2006 - 5 U 89/05
Zu der Frage, welche Leistungen vom Bausoll umfasst sind und welche Leistungen im Rahmen eines Nachtrags geltend gemacht werden können.

IBRRS 2006, 4351

OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2006 - 10 U 18/03
1. Der bauleitende Architekt hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, wenn seine Tätigkeit zur Behebung eines Schadens erforderlich wird, für den er ebenfalls verantwortlich ist.
2. Der Auftragnehmer haftet über § 278 BGB für die unzureichende Informationsweitergabe seines Bauleiters.
IBRRS 2006, 4350

OLG München, Urteil vom 30.11.1999 - 9 U 3009/99
1. Für die Frage, ob eine Innentreppe innerhalb einer Wohnung verkehrssicher ist, kommt es nicht darauf an, wie der Benutzer die Treppe begehen könnte, sondern wie er sie als Laie üblicherweise benutzt.
2. Wird bei der Planung von Innentreppen in mehrfacher Hinsicht gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen (hier: Nichteinhaltung der DIN 18065 bezüglich nutzbarer Treppenbreite und Unterschreitung der Mindestauftrittsbreiten von Treppenstufen) und bestehen deshalb Unfallgefahren, dann liegt ein grob fahrlässiger Planungsfehler vor.
3. Weisen die Treppenanlagen in zahlreichen Wohnungen eines Bauvorhabens den gleichen Mangel auf, dann wird die Verjährung der Gewährleistungsansprüche für das gesamte Bauvorhaben schon durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens gegen die Planer und Unternehmer hinsichtlich einer dieser Wohnungen unterbrochen, wenn sich jedenfalls aus der Antragsbegründung ergibt, dass sich das Verfahren gegen die Antragsgegner wegen grundsätzlicher Meinungsverschiedenheiten über die Verkehrssicherheit der Treppen richtet.
IBRRS 2006, 4337

OLG Naumburg, Urteil vom 12.05.2006 - 10 U 8/06
1. Arglistiges Verschweigen eines Mangels an einem Architektenwerk ist gegeben, wenn der Architekt weiß, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragsgegners von Erheblichkeit ist, er verpflichtet war, diesen Umstand mitzuteilen, und dies trotz positiver Kenntnis nicht tut.
2. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze zur 30-jährigen Verjährungsfrist bei einem festgestelltem Organisationsverschulden des Werkunternehmers kommen nur dann zur Anwendung, wenn sich der Unternehmer seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des Werks dadurch entzieht, dass er sich unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient, Mängel zu offenbaren.
3. Diese Grundsätze sind nicht auf die Haftung eines Architekten übertragbar, da sich der Architekt des Werkunternehmers nicht als Gehilfe zur Verrichtung eines eigenen Geschäfts bedient.
4. Auch besonders eklatanten Fehler bzw. Mängeln führen nicht, ohne Prüfung von Kenntnis und Vorsatz, zu einer automatische Annahme eines arglistigen Verschweigens und damit zu einer dreißigjährigen Verjährungsfrist.
5. Die Voraussetzungen, die zur Annahme einer dreißigjährigen Verjährungsfrist nach § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. führen, hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.

IBRRS 2006, 4322

OLG Nürnberg, Urteil vom 15.12.2005 - 13 U 1911/05
1. Erreichen die Sanierungsleistungen eines Altbaus ein solches Gewicht, dass sie einer Neuherstellung gleichkommen, kann im Anschluss an die Sanierung ein neuzeitlicher Standard der Wohnung erwartet werden.
2. Dabei schließt der im Keller anzubringende Putz mitsamt Anstrich die Pflicht zu Maßnahmen ein, die einen trockenen Untergrund und damit ein trockenes Mauerwerk sicherstellen.

IBRRS 2006, 4320

OLG Celle, Urteil vom 06.10.2005 - 6 U 58/05
1. Der Generalunternehmer hat arglistiges Verschweigen von Mängeln durch seine Nachunternehmer gemäß § 278 BGB wie eigenes arglistiges Verschweigen zu vertreten.
2. Das Vorliegen umfangreicher, gravierender Mängel spricht dafür, dass die Mängel dem Unternehmer bekannt waren.

IBRRS 2006, 4318

OLG Celle, Urteil vom 16.11.2006 - 6 U 71/06
§ 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B gewährt keinen allgemeinen Schadensersatzanspruch, sondern dieser besteht nur unter den engen Voraussetzungen des § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 2 VOB/B.*)

IBRRS 2006, 4317

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006 - 4 U 94/05
1. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A, nach dem auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Gesamtpreis der Zuschlag nicht erteilt werden darf, ist nicht bieterschützend.
2. Die Aufklärung über die Ermittlung einzelner Einheitspreise nach § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A dient dem Schutz des Bieters.
3. Schadensersatzansprüche einer Baufirma wegen unklarer Leistungsbeschreibung setzen u. a. eine Pflichtverletzung des Bauherrn und den Nachweis der Firma voraus, dass ihr gerade dadurch ein Schaden entstanden ist.
4. Konkret formulierte Leistungspositionen gehen allgemein gehaltenen Hinweisen auf DIN-Vorschriften in den Vorbemerkungen vor.
5. Weisen einzelne Positionen eine Gerüststandzeit von mehreren Wochen aus, gilt diese auch für eine für den gleichen Zeitraum notwendige Leistung, für die eine Zeitangabe offensichtlich übersehen wurde.
IBRRS 2006, 4315

OLG Naumburg, Urteil vom 02.02.2006 - 4 U 56/05
Ist der Leistungsumfang nicht anhand der Vertragsunterlagen definiert, sondern nur das Leistungsziel beschrieben, liegt ein sog. Globalpauschalpreisvertrag vor. Bei diesem kommen Preisanpassungen wegen Mengenänderungen nur nach § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Betracht.

IBRRS 2006, 4314

OLG Hamm, Urteil vom 04.09.2006 - 17 U 31/06
1. Ein Vertrag zwischen einem Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer ist kein Vertrag zu Gunsten des Auftraggebers.
2. Verursacht ein Nachunternehmer Mängel, die eine Schadensersatzpflicht des Auftraggebers gegenüber einem Dritten begründen, kann der Nachunternehmer vom Auftraggeber nicht unmittelbar in Anspruch genommen werden, wenn dem Auftraggeber eigene vertragliche Ansprüche zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die dem Auftraggeber über eine Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages zukämen.

IBRRS 2006, 4312

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2006 - 22 U 114/05
1. Zinsaufwendungen und die Bindung von Eigenkapital für den Zeitraum eines schadensbedingten Stillstandes oder einer Verzögerung können einen Mangelfolgeschaden darstellen.
2. Es ist zweifelhaft, ob dieser auch erstattungsfähig ist. Bei einem Schaden an einem Einfamilienhaus ist dies jedoch denkbar.
3. Eine Anordnung des Auftraggebers zu dem zu verwendenden Baustoff befreit den Auftragnehmer nur unter ganz engen Voraussetzungen von der Mängelhaftung.
4. Ein Haftungsübergang auf den Auftraggeber kommt dann in Frage, wenn dieser eine bestimmte Partie des Baustoffes auswählt oder eine von dem Bestimmungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Anordnung trifft.
5. Eine solche liegt nicht in der Ausübung eines im Leistungsverzeichnis vorbehaltenen Auswahlrechtes des Auftraggebers (hier der Farbauswahl).
IBRRS 2006, 4311

LG Hannover, Urteil vom 30.08.2006 - 6 O 185/05
1. Ein Zurückbehaltungs- und damit auch das vom BGH 1993 durch Auslegung geschaffene Verwertungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft aus § 17 Nr. 8 VOB/B nach Verjährung der Gewährleistungsansprüche setzt auch nach der BGH-Rechtsprechung aus 1993 voraus, dass der Bürge sich für verjährte Gewährleistungsansprüche verbürgt hat.
2. Ob der Bürge auch verjährte Ansprüche sichern wollte, ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde im Einzelfall zu ermitteln.

IBRRS 2006, 4305

KG, Urteil vom 26.01.2006 - 27 U 55/04
1. Das bloß passive Verhalten des fälschlicherweise verklagten Vertreters des eigentlich passivlegitimierten Beklagten im Prozess führt nicht dazu, dass die spätere Erhebung der Verjährungseinrede des richtigen Beklagten eine unzulässige Rechtsausübung darstellt.
2. Die Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel in der Berufungsinstanz ist rechtsmißbräuchlich, wenn es dem neuen Beklagten unter Berücksichtigung aller Umstände zumutbar ist, in diesem Stadium in den Rechtsstreit einzutreten.

IBRRS 2006, 4296

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.05.2006 - 4 U 654/04
Zu Sorgfaltspflichten des Werkunternehmers bei Rohrvortriebsarbeiten.*)

IBRRS 2006, 4289

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.10.2006 - 26 U 2/06
1. Der Auftraggeber hat nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung gegenüber dem Bauunternehmer einen Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsplänen.*)
2. Zur Pflicht zur Herausgabe der statischen Nachweise bedarf es eines besonderen Interesses auf Seiten des Auftraggebers.*)

IBRRS 2006, 4288

OLG Oldenburg, Urteil vom 21.07.2005 - 8 U 31/05
Für ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis gilt dieselbe Verjährungsfrist wie für das dadurch bestätigte Rechtsverhältnis.

IBRRS 2006, 4287

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.04.2005 - 15 U 89/99
1. Der Auftraggeber kann Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten auch dann verlangen, wenn er ankündigt, die Mängel nicht beseitigen zu wollen, weil die Beseitigung unzumutbar ist.
2. Verlangt der Auftraggeber die Kosten für die Neuverlegung gedämmter Heizungsrohre als Schadensersatz, sind diese Kosten grundsätzlich nicht unverhältnismäßig, weil sie fast 30-fach höher liegen, als die Heizungsmehrkosten, die bei ungedämmten Rohren für die Zeit der Lebensdauer der Heizungsanlage entstehen.

IBRRS 2006, 4280

OLG München, Urteil vom 17.05.2005 - 9 U 1777/03
1. Ist neben der schlüsselfertigen Herstellung einer Doppelhaushälfte der Anschluss des Wohngebäudes an die öffentlichen Versorgungsleitungen geschuldet, erwächst daraus konkludent die Verpflichtung, die Anschlüsse so zu errichten, dass eine ungestörte Nutzung möglich ist, sei es dadurch dass die Leitungen nur über das eigene Grundstück des Käufers zum Straßengrund verlaufen, oder dadurch, dass über fremde Grundstücke verlaufende Leitungen durch Grunddienstbarkeiten rechtlich abgesichert sind.
2. Auch wenn eine Leitungsführung aus technischer Sicht dem Üblichen entspricht, besagt das nicht, dass dadurch die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen entbehrlich wäre. Soweit der Leitungsverlauf aus der Sicht des angeschlossenen Anwesens jeweils über fremde Grundstücke verläuft, bedarf es in jedem Fall der rechtlichen Absicherung durch Dienstbarkeiten.
3. Eine individualvertragliche Vereinbarung, die dem Immobilienverkäufer oder der Baufirma die Pflicht aufbürdet, dem Käufer das Eigentum frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen und von Rechten Dritter verschaffen zu müssen, jedoch mit der Einschränkung "soweit sie nicht ausdrücklich übernommen werden. Belastungen, denen der Käufer in diesem Vertrag ... zugestimmt hat, dürfen jedoch bestehen bleiben", schließt nicht aus, im Grundstück Leitungen zur Versorgung angrenzender Grundstücke zu verlegen und mit Grunddienstbarkeiten abzusichern.
4. Auf eine denkbare Errichtung eines Schwimmbeckens, die bei einer vorhandenen Leitungsführung nicht möglich ist, muss der Bauunternehmer keine Rücksicht nehmen, wenn die Errichtung nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

IBRRS 2006, 4247

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.04.2006 - 7 U 99/05
1. Ähnlich wie das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB soll auch das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB nicht nur die Erbringung der Leistung sowie den Anspruch auf Gewährleistung sichern, sondern darüber hinaus auch Druck auf den Auftragnehmer ausüben, damit dieser die geschuldete Leistung alsbald erbringt.*)
2. Um diesen Druck zu entfalten, ist zur Bemessung des Umfangs der Leistungsverweigerung auch im Rahmen des § 320 BGB der 3-fache Betrag des zu erwartenden Nachbesserungsaufwandes zugrunde zu legen.*)

IBRRS 2006, 4195

KG, Urteil vom 24.10.2006 - 7 U 6/06
Der Bürge kann sich auch nach geltendem Recht nicht auf Verjährung der Hauptschuld berufen, wenn der Mangel in unverjährter Zeit gerügt, die Bürgschaft aber erst in verjährter Zeit in Anspruch genommen wird. Die Forderung aus der Gewährleistungsbürgschaft unterliegt grundsätzlich der Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt, wenn sich der Anspruch des Auftraggebers gegen den Unternehmer auf Nachbesserung in eine Geldschuld umgewandelt hat.*)

IBRRS 2006, 4192

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2006 - 4 U 54/06
Zu der Frage, ob eine sog. "Schwarzarbeiterregelung", wonach der Auftragnehmer pro Tag und pro illegal beschäftigtem Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- € zu zahlen hat, wirksam ist.

IBRRS 2006, 4189

AG Fritzlar, Urteil vom 27.10.2006 - 8 C 729/06
Zur Frage, ob und wann die Tätigkeit eines Auftragnehmers nach einer Mängelrüge eine vergütungspflichtige bzw. nicht vergütungspflichtige Leistung darstellt.

IBRRS 2006, 4188

BGH, Urteil vom 12.10.2006 - VII ZR 307/04
Der Unternehmer wird nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist, die er dem Besteller gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1, § 643 Abs. 1 BGB gesetzt hat, von jeglicher Pflicht frei, den Vertrag zu erfüllen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335, 342 = IBR 2004, 201).*)
IBRRS 2006, 4179

LG Dessau, Urteil vom 24.06.2005 - 3 O 4/05
1. Aus Inhalt und Zweck der im Zusammenhang mit der Vertragserfüllungsbürgschaft getroffenen Sicherungsabrede folgt die Verpflichtung des Gläubigers/Auftraggeber, die Sicherung zurückzugewähren, sobald feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.
2. Verlangt der Auftragnehmer im Hauptantrag die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich und im Hilfsantrag die Herausgabe an den Bürgen und unterliegt er mit dem Hauptantrag, trägt gleichwohl der AG die vollen Kosten des Rechtsstreits.

IBRRS 2006, 4174

LG Potsdam, Urteil vom 04.01.2006 - 4 O 538/04
1. Eine Gewährleistungsfrist wurde bis zur Schuldrechtsmodernisierung durch Einleiten eines selbständigen Beweisverfahrens nach den §§ 639 Abs. 1, 477 Abs. 2 BGB a.F. unterbrochen.
2. Seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wird nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens die Gewährleistungsfrist, deren Ablauf mit Einleitung des Verfahrens unterbrochen wurde, nicht automatisch erneut in Gang gesetzt (vgl. § 217 BGB a.F.), weil für noch nicht verstrichene Verjährungsfristen gem. Artikel 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB die Verjährungsbestimmungen in der seit dem 01. Januar 2002 geltenden Fassung einschließlich der Übergangsbestimmungen anzuwenden sind.
3. Die Regelung "Neubeginn der Verjährung" (§ 212 BGB n.F.) ordnet abweichend von der früheren Rechtslage den nochmaligen Beginn der vollständigen Verjährungszeit als Ausnahme nur noch in den ausdrücklich gesetzlich geregelten Fällen an.
4. Für Verjährungsfristen außerhalb des BGB gibt es durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz keine ausdrücklichen Regelungen. Es ist auf Artikel 229 § 6 EGBGB abzustellen und grundsätzlich der früher vollendeten Verjährung der Vorrang einzuräumen. Damit ist letztlich auf diejenige Frist abzustellen, die zuerst verstrichen ist.

IBRRS 2006, 4173

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.10.2006 - 8 U 5/06
Wenn der Auftragnehmer zusätzlich zu der vereinbarten Sicherheit noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht, hat dies auf die Wirksamkeit der Bürgschaft keinen Einfluss. Die gewünschte Absicherung wäre entwertet, wenn der Auftraggeber sich ohne Rücksicht auf weitere durchsetzbare Ansprüche sofort aus der Sicherheit befriedigen müsste.*)

IBRRS 2006, 4172

KG, Urteil vom 17.10.2006 - 21 U 70/04
1. Ist in einem Nachtrag der Vorbehalt der späteren Abrechnung der tatsächlich anfallenden Vorhaltezeiten aufgenommen und wird diese Berechnung erst mit der Berufung vorgenommen, ist dies verspätet und wird vom Berufungsgericht nicht mehr berücksichtigt.
2. Bezieht sich ein Nebenangebot dem Wortlaut nach nur auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, kann der Inhalt einer hiervon nicht erfassten funktional beschriebenen Teilleistung gleichwohl so zu verstehen sein, dass hierunter auch alle Maßnahmen fallen, die infolge der Beauftragung des Nebenangebots notwendig werden, um das vereinbarte Leistungsziel zu erreichen.
3. Solche Maßnahmen sind durch einen für diese Teilleistung vereinbarten (Teil-)Pauschalpreis abgegolten.