Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7693 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 0461
BGH, Urteil vom 11.01.2007 - VII ZR 165/05
Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses.*)

IBRRS 2007, 0456

OLG München, Urteil vom 13.02.2007 - 9 U 4100/06
1. Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 635 BGB a.F. nach neuem Schuldrecht.*)
2. Das selbständige Beweisverfahren zu mehreren Mängeln hemmt die Verjährung nur solange, als die Untersuchung des den Schadensersatzanspruch begründenden Mangels betrieben wird. Auf die Gesamtdauer des Beweisverfahrens kommt es nicht an.*)

IBRRS 2007, 0454

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2006 - Fall 1470
Zur Frage, ob Fugenglattstrich durch EP abgegolten ist.

IBRRS 2007, 0453

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1467
Die Herstellung und Montage gekrümmter Schalungen kann im Vergleich zur Betonierleistung als sehr kostenintensiv angesehen werden. Schon vor diesem Hintergrund ist eine Zuordnung zu den Nebenleistungen der DIN 18331 nicht im Sinne der VOB. Daher steht dem Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung gem. § 2 Nr. 5 VOB/B für die gekrümmte Schalung zu.

IBRRS 2007, 0452

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1466
Hat der Auftraggeber die Ausführung des Bürgersteiges dadurch geändert, dass er die Breite von 2 m, die in der der Kalkulation zu Grunde liegenden Planung angegeben war, bei der Ausführung auf 1,39 bis 1,95 m verändert und ist zusätzlich in den Bürgersteig eine Ausbuchtung eingefügt worden, so steht dem Auftragnehmer eine veränderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu, die die durch die zusätzlichen Schnitte entstandenen Mehrkosten umfasst.

IBRRS 2007, 0451

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1465
Ist die Herstellung von Stahlbetonstürzen und Unterzügen nicht vorgesehen, steht dem Auftragnehmer nach § 2 Nr. 6 VOB/B hierfür eine gesonderte Vergütung zu. Die Abrechnung der Stürze und Unterzüge unter den Positionen der Wand- und Deckenflächen kann hier nicht vorgenommen werden, da der Aufwand zur Herstellung von Stahlbetonstürzen und Unterzügen wesentlich höher ist als die Herstellung von Wänden und Decken – zudem kommt eine andere Betongüte zum Einsatz.

IBRRS 2007, 0450

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1463
Die Prüfung bzw. Genehmigung von einzelnen Nachträgen hat auf die Fälligkeit der Schlussrechnung keinen Einfluss.

IBRRS 2007, 0449

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1462
Geht aus dem Leistungsverzeichnis hervor, dass der Betrieb der Kläranlage während der Bauarbeiten nicht heruntergefahren werden soll, so ist das Aufstellen von zusätzlichen Pumpen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, nicht gesondert zu vergüten.

IBRRS 2007, 0448

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1461
Zur Abrechnung eines Verbaues.

IBRRS 2007, 0447

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1460
Zur Frage der gesonderten Vergütung für Änderung und Abstützung eines Bohrplanums.

IBRRS 2007, 0446

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - Fall 1459
Schalpläne und Bewehrungspläne zählen zu den Unterlagen, die für die Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich sind und die nach der Verkehrssitte vom Auftragnehmer beizubringen sind, ebenso wie beispielsweise Bestandspläne o. Ä., die häufig auch erst nach der Ausführung angefertigt werden. Für das Anfertigen der Schal- und Bewehrungspläne steht dem Auftragnehmer daher keine gesonderte Vergütung zu.

IBRRS 2007, 0445

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - Fall 1458
Zur Frage der Vergütung von Zusatzleistungen, wenn der Auftragnehmer sie bereits bei Angebotsabgabe hätte erkennen müssen.

IBRRS 2007, 0437

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2007 - 14 U 12/06
1. Erteilt ein Gericht entgegen § 139 Abs. 4 ZPO einen rechtlichen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei ebenso ausreichend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben.
2. Ein zur Unwirksamkeit von Klauseln führender Verstoß gegen das Transparenzgebot liegt bereits vor, wenn die Klauseln eine objektive Eignung zur Irreführung aufweisen; eine Täuschungsabsicht ist nicht erforderlich.
IBRRS 2007, 0434

OLG München, Urteil vom 30.01.2007 - 13 U 2750/06
Zur Frage, ob die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen ist.

IBRRS 2007, 0432

BGH, Urteil vom 07.12.2006 - VII ZR 166/05
Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts kann das nachträgliche Verhalten der Partei nur in der Weise berücksichtigt werden, dass es Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zulassen kann.*)
IBRRS 2007, 0431

LG Hagen, Beschluss vom 04.08.2006 - 22 O 37/06
In der Übergabe einer befristeten Bürgschaft - entgegen der im Bauvertrag geregelten Sicherheitsleistung durch unbefristete Bürgschaft - liegt ein Angebot auf Abänderung der Sicherungsabrede, welches ein Auftraggeber durch die vorbehaltlose Annahme dieser Bürgschaft annimmt.

IBRRS 2007, 0430

LG Duisburg, Urteil vom 30.11.2006 - 7 S 172/06
Die Zulässigkeit der Verwendung von Hakennägeln zur Befestigung von Elektroleitungen ist in Fachkreisen umstritten, weshalb eine Abweichung von der dies untersagenden VDE-Norm keine mangelhafte Werkleistung darstellt.

IBRRS 2007, 0429

OLG Bamberg, Urteil vom 07.11.2005 - 4 U 59/05
Verschleiert der Ausschreibende einer Bauleistung bewusst den Ort des Bauvorhabens, um von einem Bieter ein günstigeres Angebot zu erhalten, ist dieser zur Anfechtung des Bauvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Im Fall einer positiven Täuschungsabsicht ist es (anders als bei der Täuschung durch Verschweigen) unerheblich, ob sich die Täuschung auf Umstände von objektiv vertragswesentlicher Bedeutung bezieht.

IBRRS 2007, 0428

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.01.2007 - 4 U 123/06
1. Aus einer Vereinbarung über Abschlagszahlungen im Bauvertrag folgt die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, seine Leistung abzurechnen und damit auch der vertragliche Anspruch des Auftraggebers auf Auskehrung eines Überschusses, soweit sich dieser aus der (gegebenenfalls zu korrigierenden) Schlussrechnung des Auftragnehmers ergibt.
2. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber, sofern eine Schlussrechnung des Auftragnehmers vorliegt, zur Begründung seines Rückzahlungsanspruches nur darlegen muss, dass sich aus der Schlussrechnung ein Überschuss ergibt oder nach einer vorzunehmenden Korrektur jedenfalls ergeben müsste. Es ist dann Sache des Auftragnehmers, dieser Berechnung entgegen zu treten und nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Abschlagszahlungen endgültig zu behalten.
3. Ein Grund, dies beim Architektenvertrag anders zu sehen, ist nicht ersichtlich.

IBRRS 2007, 0411

OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.2007 - 10 U 423/06
1. Bestimmt die Leistungsbeschreibung, dass der Unternehmer 460 qm Pflaster aufnehmen, wieder verwendbare Steine säubern sowie sortiert auf der Baustelle lagern soll, und bestimmt sie zudem, dass er 460 qm Verbundsteinpflaster aus Steinen des Bestellers herstellen soll, so ergibt sich hinreichend deutlich, dass vorrangig die wiederverwendbaren und gesäuberten Pflastersteine verwendet werden sollen und eine Bezahlung für neue Steine nur verlangt werden kann, wenn die wiederverwendeten Steine nicht ausreichen.
2. Den Beweis für die fehlende Wiederverwertbarkeit der ausgebauten Pflastersteine hat der Unternehmer zu führen.
3. Zu der Frage, wann eine Bindung an die für die Entsorgung getroffene Preisabsprache nicht mehr gegeben ist.
4. Akzeptiert der Besteller die vorgetragenen Gründe für eine Verlängerung der Bauzeit nicht und besteht er auf der rechtzeitigen Fertigstellung der Bauleistung, so ist hierin noch keine Beschleunigungsanordnung zu sehen.
5. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibung und der zeichnerischen Darstellung, auf die die Leistungsbeschreibung ausdrücklich verweist, ist in erster Linie durch Auslegung des wirklichen Parteiwillens das von den Parteien tatsächlich Gewollte gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Dabei ist das gesamte Vertragswerk zu Grunde zu legen. Verbleiben nach der Auslegung Widersprüche, sind diese dem Verfasser des Vertrages anzulasten, weil dieser den eigentlichen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
6. Kosten für die Räumung und Wiedereinrichtung der Baustelle wegen Hochwassers können vom Besteller nicht verlangt werden.
IBRRS 2007, 0399

OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.01.2006 - 7 U 74/05
Kündigt der Auftraggeber einen VOB/B-Vertrag vor Abnahme aufgrund eines Mangels, dann muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass der Kündigungsgrund nicht vorliegt.

IBRRS 2007, 0397

OLG Jena, Urteil vom 07.12.2006 - 1 U 34/05
Nach einer unberechtigten Selbstvornahme des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer der Werklohn für seine bis dahin erbrachten mangelhaften Leistungen selbst dann ungekürzt zu, wenn er diese zum Zwecke der Neuherstellung vollständig abgerissen hatte.

IBRRS 2007, 0393

OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2005 - 8 U 125/04
Ändert der Bauunternehmer die mit dem Auftraggeber vereinbarte Ausführung einer Bauleistung (hier: Treppen in Fertigteilen statt in Ortbeton), kann er hierfür keine Vergütung verlangen.

IBRRS 2007, 0392

OLG Hamm, Urteil vom 19.07.2006 - 12 U 155/03
1. Weicht die ausgeführte von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ab, ist das Werk mangelhaft. Hierfür ist es bei mehrstufigen Vertragsverhältnissen ausreichend, dass der eigentliche Bauherr wegen der Abweichungen Nacherfüllungsansprüche gegen den Generalunternehmer/-übernehmer geltend machen kann.
2. Auch beim teilgekündigten Bauvertrag ist eine Abnahme Voraussetzung für die Fälligkeit der Werklohnforderung. Dies jedenfalls, soweit der Bauherr wegen des nicht gekündigten Teils noch Erfüllung verlangt.
IBRRS 2007, 0391

OLG Celle, Urteil vom 01.06.2006 - 6 U 233/05
1. Die HOAI greift auch zu Gunsten solcher Personen ein, die weder Architekt noch Ingenieur sind, sofern sie Leistungen erbringen, die von den Leistungsbildern der HOAI umfasst sind.
2. Wirkt sich ein behaupteter Mangel (hier: der Betonzusatzgründung) nicht aus und ist aufgrund des Zeitablaufs auch nicht zu erwarten, dass zukünftig nennenswerte Mängel entstehen, steht eine Mängelbeseitigung, die nur durch Neuherstellung erfolgen kann, in keinem vernünftigem Verhältnis zu dem mit der Mängelbeseitigung erzielbaren Erfolg.
IBRRS 2007, 0385

OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006 - 14 U 61/06
1. In der Mitteilung des (öffentlichen) Auftraggebers an den Auftragnehmer über das Ergebnis der Rechnungsprüfung und den sich zu Gunsten des Auftragnehmers ergebenden geprüften Rechnungsbetrag liegt regelmäßig kein deklaratorisches Anerkenntnis des Auftraggebers.
2. Ein auf die Rechnungsprüfungserklärung gestützte Urkundenklage ist unstatthaft.

IBRRS 2007, 0366

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2007 - 5 U 2/06
Arglistig verschweigt der Bauunternehmer einen Mangel, wenn er ihn kennt, er sich darüber hinaus bewusst ist, dass der Mangel für Entscheidung des anderen zur Abnahme erheblich ist, und er ihn trotzdem entgegen Treu und Glauben nicht offen legt.*)

IBRRS 2007, 0338

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 U 137/06
1. Für die Behauptung, dass in Ergänzung des schriftlichen Vertrags mündlich eine Abrede der Parteien über den zu erbringenden Nachweis der ausgeführten Leistungen erfolgte, ist der Auftraggeber beweispflichtig.
2. Zu der Frage, wann die Berufung auf eine solche Vereinbarung treuwidrig sein kann.

IBRRS 2007, 0337

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2007 - 4 U 70/06
Vereinbarte Zahlungsmodalitäten einer Abschlagsrechnung können auch durch Aussagen von Familienangehörigen als Zeugen geführt werden. Denn allein der Umstand, dass es sich bei sämtlichen Zeugen um Familienangehörige handelt, lässt nicht darauf schließen, dass die Zeugen bewusst die Unwahrheit sagen.

IBRRS 2007, 0327

OLG Celle, Urteil vom 17.01.2007 - 14 U 262/05
1. Für Ansprüche aus Verträgen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen worden sind und nach altem Recht unter § 196 Abs. 1 BGB fielen, gilt die zweijährige Verjährungsfrist und nicht die längere des neuen Rechts.
2. Ein Architekt ist grundsätzlich nicht bevollmächtigt, als Vertreter des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer insbesondere umfangreiche Schlussrechnungen rechtswirksam anzuerkennen.

IBRRS 2007, 0322

OLG München, Urteil vom 31.01.2006 - 9 U 4028/02
Gibt der Unternehmer, nachdem er seinerseits bereits den vorbereiteten Bauvertrag unterschrieben hat, auf Anfrage des Auftraggebers die Höhe eines Teuerungszuschlages für die Zeit nach Ablauf der Preisbindung an und unterschreibt anschließend der Auftraggeber seinerseits den Bauvertrag, ohne auf diese Mitteilung einzugehen, wird der mitgeteilte Teuerungszuschlag nicht Vertragsbestandteil.

IBRRS 2007, 0235

LG Hamburg, Urteil vom 02.06.2006 - 328 O 397/05
1. Muss sich der Bürge laut vom Auftraggeber vorgegebenem Bürgschaftsmuster verpflichten, „sofort“ zu zahlen, ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gegeben.
2. Eine Sicherungsabrede, in der ein Barsicherheitseinbehalt vereinbart ist, welcher ausschließlich durch eine vom Auftraggeber im Mustertext vorgegebene Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam und kann auch nicht in eine wirksame Sicherungsabrede umgedeutet werden.

IBRRS 2007, 0203

OLG Bamberg, Beschluss vom 19.06.2006 - 5 U 3/06
1. Der Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entsteht, wenn der Gläubiger die Bürgschaft in Anspruch nimmt.
2. Erst mit diesem Zeitpunkt beginnt die dreijährige Verjährung des Zahlungsanspruchs aus der Bürgschaft, nicht bereits mit Fälligkeit des gesicherten Hauptanspruchs.

IBRRS 2007, 0201

OLG Schleswig, Urteil vom 22.12.2005 - 5 U 55/05
1. Hat der Auftragnehmer in einem Angebotsbegleitschreiben dargelegt, von welchen Grundlagen er bei seiner Angebotskalkulation ausgegangen ist, und nimmt der Auftraggeber das Angebot an, wird der Inhalt des Angebotsbegleitschreibens gleichzeitig Vertragsgrundlage.
2. Weichen die Baugrundverhältnisse von den Annahmen im Angebotsbegleitschreiben ab, kann der Auftragnehmer Nachtragsansprüche geltend machen.

IBRRS 2007, 0200

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2005 - 11 U 15/05
Werden entgegen der Baubeschreibung eines Bauträgervertrags formaldehydhaltige Spanplatten verwendet, so kann der Erwerber Mängelbeseitigung durch Austausch der Platten auch dann verlangen, wenn die Raumluftbelastung die üblichen Grenzwerte einhält. Das Austauschverlangen ist trotz hoher Kosten nicht treuwidrig, selbst wenn der Erwerber in anderen Bereichen formaldehydhaltiges Material einsetzt. Für entgangene Mieteinnahmen durch offensichtlich unberechtigte Mietminderungen kann der Erwerber vom Bauträger keinen Ersatz verlangen.

IBRRS 2007, 0199

OLG Bamberg, Beschluss vom 01.08.2006 - 5 U 3/06
1. Der Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entsteht, wenn der Gläubiger die Bürgschaft in Anspruch nimmt.
2. Erst mit diesem Zeitpunkt beginnt die dreijährige Verjährung des Zahlungsanspruchs aus der Bürgschaft, nicht bereits mit Fälligkeit des gesicherten Hauptanspruchs.

IBRRS 2007, 0197

OLG Dresden, Urteil vom 23.02.2006 - 4 U 1017/05
1. Die für den Beginn der Verjährung für unerlaubte Handlungen gemäß § 852 BGB a.F. erforderliche Kenntnis vom Schadenshergang liegt nicht schon dann vor, wenn der Geschädigte von der Insolvenz seines Vertragspartners weiß und die Person des Ersatzpflichtigen kennt.
2. Auch die Kenntnis von der Verwendung des Baugelds ist erforderlich, wobei es dem Geschädigten nicht ohne weiteres zuzumuten ist, seine Wissenslücke durch Aktensichtung und -auswertung zu schließen.
3. Fördermittel sind Baugeld, wenn sie als Darlehen zur Verfügung gestellt werden, grundbuchrechtlich abgesichert sind und für die Herstellung einen Baus verwendet werden.
4. Verfügt der Baugeldempfänger über Eigenkapital, so hat er dies vorrangig einzusetzen.
5. Führt der Baugeldempfänger kein Baubuch ist bei einem modifizierten Baugelddarlehen davon auszugehen, dass der gesamte Darlehensbetrag in Höhe der grundpfandrechtlichen Sicherung Baugeld ist.
6. Die Bedienung eines Darlehens, insbesondere die Zinszahlung, stellt keine zweckentsprechende Baugeldverwendung dar.
IBRRS 2007, 0196

KG, Urteil vom 22.08.2005 - 10 U 54/01
1. Führt eine angeordnete Leistungsänderung zu Minderkosten, so ist der Pauschalpreis zu reduzieren.
2. Der Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Mindervergütung.

IBRRS 2007, 0195

OLG Köln, Urteil vom 19.10.2005 - 11 U 170/03
Die handwerkliche Ausführung eines nachträglich hergestellten Bodeneinlaufes und/oder einer Rohrdurchführung durch die Bodenplatte oder erdberührende Teile der Außenwand stellt eine handwerkliche Selbstverständlichkeit dar, die der Architekt, wenn nicht mit drückendem Wasser zu rechnen ist, grundsätzlich nicht besonders überwachen muss.

IBRRS 2007, 0193

OLG Celle, Urteil vom 17.01.2007 - 14 U 102/05
Eine "als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie für die Erstattung von Überzahlungen" gestellte Bürgschaft soll nicht den Auftraggeber vor Verstößen gegen die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten schützen, sondern ihm vielmehr nur ein besonderes Sicherungsmittel geben, bei einem Ausfall des Auftragnehmers Rückgriff beim Bürgen nehmen zu können.*)

IBRRS 2007, 0148

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - VII ZR 24/06
Die Vereinbarung eines Geldinstituts, bei dem ein gemeinsames Sperrkonto einzurichten ist, ist keine Voraussetzung für die Pflicht des Auftraggebers, den Einbehalt einzuzahlen. Setzt der Auftragnehmer ohne Angabe des Bankinstituts eine Nachfrist, gibt er zu erkennen, dass er mit jedem Geldinstitut einverstanden ist und die Wahl dem Auftraggeber überlässt.
IBRRS 2007, 0147

OLG Rostock, Urteil vom 13.01.2006 - 8 U 79/04
Die Vereinbarung eines Geldinstituts, bei dem ein gemeinsames Sperrkonto einzurichten ist, ist keine Voraussetzung für die Pflicht des Auftraggebers, den Einbehalt einzuzahlen. Setzt der Auftragnehmer ohne Angabe des Bankinstituts eine Nachfrist, gibt er zu erkennen, dass er mit jedem Geldinstitut einverstanden ist und die Wahl dem Auftraggeber überlässt.
IBRRS 2007, 0138

BGH, Urteil vom 21.12.2006 - VII ZR 275/05
Zur Frage, unter welchen Umständen im Rahmen einer Generalbereinigung in einen Vergleich eingestellte Einzelpositionen Vergleichsgegenstand mit der Folge geworden sind, dass ein sie betreffender Irrtum die Wirksamkeit des Vergleichs nicht im Sinne von § 779 Abs. 1 BGB in Frage stellt.*)

IBRRS 2007, 0111

OLG Köln, Urteil vom 28.06.2006 - 11 U 48/04
1. Der Auftraggeber hat einen wichtigen Grund zur Kündigung, wenn Vertragsverletzungen des Auftragnehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrages für ihn unzumutbar ist.
2. Das Recht zu einer derartigen Kündigung kann auch dann bestehen, wenn die schwerwiegende Vertragsverletzung noch nicht eingetreten ist, ihr Eintritt jedoch sicher ist. Denn es kann dem Auftraggeber nicht zugemutet werden, die Vertragsverletzung abzuwarten.
3. Die vorherige Kündigungsandrohung ist bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nur dann entbehrlich, wenn das Verhalten des Vertragspartners eine besonders schwere Vertragsverletzung darstellt.

IBRRS 2007, 0109

OLG Schleswig, Urteil vom 31.03.2006 - 1 U 162/03
1. Ein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns (hier: Mietausfall) setzt voraus, dass der Auftragnehmer die Verzögerung mindestens grob fahrlässig verursacht hat (VOB/B § 6 Nr. 6).
2. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber.
3. Grobe Fahrlässigkeit liegt nicht schon deswegen vor, weil der Auftragnehmer den Arbeitskräftebedarf um bis zu 50% zu niedrig kalkuliert hat oder weil er seine Kapazitäten falsch eingeschätzt hat und trotz Abhilfeverlangens des Auftraggebers Arbeitskräfte auf andere Baustellen abzieht.
4. Beruht eine Änderung der vertraglich vorgesehenen Ausführung auf einem Missverständnis, das aus dem Risikobereich des Auftraggebers herrührt, wird die vereinbarte Pauschalvergütung nicht angepasst, solange das Festhalten am Pauschalpreis gemäß § 242 BGB zumutbar ist.
5. Dies ist jedenfalls bei einer umstrittenen Reduktion mit einem Volumen von unter 2% des Pauschalpreises der Fall.
IBRRS 2007, 0108

OLG Schleswig, Urteil vom 23.08.2005 - 3 U 76/03
1. Die bloße Erschwerung oder Verzögerung einer bereits bestehenden Leistungsverpflichtung (hier die sog. Unterhaltsbaggerung eines Schiffskanals) begründet allein noch keinen Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B. Dieser setzt vielmehr eine leistungserweiternde oder -ändernde Anordnung des Auftraggebers voraus.
2. Erklärungen der Auftraggeber-Mitarbeiter im Aufklärungsgespräch gemäß § 24 VOB/A dürfen den Inhalt der Leistungsbeschreibung nicht abändern. Sie können daher regelmäßig nicht als Eingrenzung des Leistungsumfangs zu Gunsten des Bieters verstanden werden.

IBRRS 2007, 0060

OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2006 - 21 U 43/06
Ein Tiefbauunternehmen hat bei Arbeiten auf einem Privatgrundstück nur dann erhöhte Erkundigungs- und Informationspflichten, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten besondere Anhaltspunkte für ein Vorhandensein von Versorgungsleitungen bestehen.

IBRRS 2007, 0059

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2005 - 12 U 241/03
Standortbedingte Algenbildungen sind auch dann hinzunehmen, wenn die Dachziegel nicht DIN-konform sind. Eine Neuherstellung der Dachdeckung ist unverhältnismäßig.

IBRRS 2007, 0058

OLG München, Urteil vom 21.02.2006 - 28 U 1823/04
1. Eine abnahmereife Werkleistung liegt bei der Einbringung einer Spundwand im Rahmen eines BGB-Vertrages erst beim kompletten Rückbau vor. Ein Anspruch auf Teilabnahme einer Spundwand nach dem Einbringen setzt beim BGB-Bauvertrag eine gesonderte Vereinbarung voraus.
2. Die Zahlung der Vergütung für die Einbringung einer Spundwand stellt keine Abnahmehandlung dar.
3. Wird ein Bauunternehmer mit der Einbringung einer Spundwand zur Sicherung einer Baugrube und zum Schutz eines Nachbargrundstücks beauftragt, dann zählt der Standsicherheitsnachweis zur originären Leistungsverpflichtung, auch wenn die Tragwerksplanung nicht gesondert beauftragt wird.
4. Ein Bauunternehmer ist auch dann für Setzungsschäden an Nachbargebäuden wegen einer Vertiefung verantwortlich, wenn er den Bauherrn nicht in gehöriger Form auf die Notwendigkeit einer Tragwerksplanung für eine Spundwand hinweist.
IBRRS 2007, 0057

OLG Dresden, Urteil vom 14.10.2005 - 18 U 2297/04
1. Die Fälligkeit des Werklohns hängt beim BGB-Vertrag nicht von der Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung, insbesondere nicht von der Vorlage von Aufmaßen ab.
2. Jedenfalls (auch außerhalb der VOB/B) kann sich der Schuldner nicht auf die fehlende Prüfbarkeit berufen, wenn er eine angemessene, zweimonatige Prüfungsfrist ohne konkrete Rüge verstreichen lässt.
