Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7693 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2780
BGH, Urteil vom 08.03.2007 - VII ZR 101/05
Vollstreckt der Gläubiger aus einem erstinstanzlichen Urteil, das fehlerhaft ein Leistungsverweigerungsrecht nicht berücksichtigt, steht dem Schuldner ein Anspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO in Höhe des Betrages zu, in dem ihm im zweiten Rechtszug das Leistungsverweigerungsrecht zuerkannt wird.*)

IBRRS 2007, 2735

OLG Celle, Urteil vom 03.04.2007 - 16 U 267/06
1. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Ersatz der Kosten eines Baugerüsts für die über die vertragliche Laufzeit hinausreichende Aufstellung richten sich allein nach Mietrecht.
2. Verlangt der Auftraggeber über die vertragliche Laufzeit hinaus eine weitere Vorhaltung des Gerüstes, steht dem Auftragnehmer ein Kündigungsrech zu. Unterlässt der Auftragnehmer die Kündigung, stehen ihm keine Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.

IBRRS 2007, 2726

BGH, Beschluss vom 11.01.2007 - VII ZB 28/06
Die Hebegebühr nach § 22 BRAGO, die ein Prozessbevollmächtigter deswegen erhält, weil an ihn die Zahlung zur Erfüllung des gerichtlichen Vergleichs geleistet wird und er diese an den Berechtigten auszahlt, kann im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO geltend gemacht werden, wenn die Einschaltung des Prozessbevollmächtigten in den Zahlungsvorgang im Hinblick auf den Inhalt des Vergleichs aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist.*)

IBRRS 2007, 2697

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2007 - 11 U 166/05
1. Nach § 2 Nr. 7 VOB/B kann der Bauunternehmer unter den Voraussetzungen des § 242 BGB, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls oder der Änderung der Geschäftsgrundlage eine Änderung des Pauschalpreises verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich abweicht, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist. Dagegen sind Mehrleistungen grundsätzlich nicht auszugleichen, soweit sie sich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges halten. Dies ist hier aber gegeben.
2. Der Global-Pauschalvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass die Leistung durch globale Elemente, meist in der Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung und nicht - jedenfalls überwiegend nicht - detailliert beschrieben wird.
3. Haben die Parteien als Leistungsziel die "Flächenentsiegelung zum Zwecke der späteren Baureifmachung" definiert und im Weiteren die Leistungsbeschreibungen im Einzelnen sehr pauschal gehalten. Haben die Parteien darüber hinaus vereinbart, dass zum Gegenstand des Vertrages "weiterhin alle Leistungen und Lieferungen, die zur funktionsgerechten, technisch einwandfreien, termingerechten Ausführung erforderlich sind, auch wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind ...", gehören, so handelt es sich um einen Global-Pauschalvertrag, bei dem der Unternehmer verpflichtet ist, die wegen der Betonmehrdicken und der doppelwandigen Barackeninnenverkleidung notwendigen Mehrleistungen als vertraglich geschuldete Leistung ohne Anspruch auf Mehrvergütung zu erbringen.

IBRRS 2007, 2687

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.04.2007 - 2 U 5/07
1. Ist die Zahlungsvoraussetzung in einem Bürgschaftsvertrag wie folgt geregelt:
„.... soweit der Hauptschuldner den Vergütungsanspruch anerkannt hat oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf ...."
kann nicht nur der Hauptschuldner den Vergütungsanspruch anerkennen, sondern im Insolvenzverfahren an seiner Statt der Insolvenzverwalter.
2. Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition. § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB ist hier nicht einschlägig, weil durch die Anerkennung eines Teils der Vergütungsforderung die Bürgschaftsverpflichtung nicht erweitert, sondern nur ihre Voraussetzungen festgestellt werde.

IBRRS 2007, 2655

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.04.2007 - 13 U 105/06
1. Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlusszahlung sind beim VOB/B- Bauvertrag zum einen die Abnahme der Werkleistung und zum anderen die Erstellung einer prüfbaren Schlussrechnung.
2. Die Erstellung und Vorlage einer neuen Schlussrechnung im Berufungsverfahren ist nicht als neues Angriffs- und Verteidigungsmittel im prozessrechtlichen Sinne zu werten, da hierdurch erst im Laufe des Verfahrens die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch geschaffen und alsdann in den Prozess eingeführt werden.
3. Eine vereinbarte förmliche Abnahme wird nicht dadurch ersetzt, dass der Auftraggeber in das Haus einzieht; dies gilt zumindest dann, wenn das Haus unstreitig noch nicht fertig gestellt war.

IBRRS 2007, 2654

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2007 - 13 U 1/05
Um festzustellen, ob es bei Windgeräuschen und Schallbelästigung bei Niederschlägen in Dachgeschossräumen um einen Dachfehler handelt, ist der Beregnungsversuch durch Aufbringen von Wasser mittels eines Wasserschlauchs keine brauchbare Untersuchungsmethode.

IBRRS 2007, 2650

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.08.2006 - 3 U 103/05
1. Ein Sondervorschlag oder Nebenangebot eines Bieters welches den inhaltlichen und formellen Anforderungen des § 21 Nr. 1 und 2 VOB/A widerspricht, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend von der Wertung ausgeschlossen.*)
2. Die Bestimmung des § 25 VOB/A dient vor allem dem Schutz des Auftraggebers und nicht des Bieters, der ein zu niedriges Angebot erstellt hat, so dass dieser sich grundsätzlich nicht darauf berufen kann, sein Angebot hätte zwingend ausgeschlossen werden müssen.*)
3. Wenn der Auftraggeber nicht nur ein zwingend auszuschließendes Gebot berücksichtigt, sondern darüber hinaus gleichzeitig einem Bieter den Zuschlag erteilt, der vor der Auftragserteilung auf einen Kalkulationfehler und Erklärungsirrtum hingewiesen hat, kann ein widersprüchliches Verhalten vorliegen, welches ihn nicht berechtigt, von dem die Auftragserfüllung verweigernden Bieter Schadensersatz zu verlangen.*)
4. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein offensichtlicher Fehler vorliegt, der so gewichtig ist, dass dem sich auf einen Kalkulationsirrtum berufenden Bieter ein Festhalten an seinem Angebot nicht zugemutet werden kann und, dass er von sich aus sämtliche Unterlagen an den Auftraggeber übermittelt, aus welchen sich der Kalkulationsfehler ermitteln lässt.*)

IBRRS 2007, 2646

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2007 - 12 U 155/06
1. Eine "Ohne-Rechnung"-Vereinbarung zweier Vertragsparteien dient einer Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO und führt gemäß §§ 134, 139 BGB zur einer Nichtigkeit des Vertrags, wenn die Steuerhinterziehung den Hauptzweck des Vertrags darstellt.
2. Eine Nichtigkeit ist darüber hinaus anzunehmen, wenn die "Ohne-Rechnung"-Vereinbarung auch auf den Vertrag im übrigen Einfluss gehabt hat. Daran fehlt es nur, wenn der Vertrag auch ohne die steuerliche Absprache zu denselben Bedingungen - insbesondere im Hinblick auf die Vergütung - abgeschlossen worden wäre.

IBRRS 2007, 2451

OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2006 - 12 U 1056/05
1. Ob ein Werk mangelhaft ist, bemisst sich auch danach, welcher Auftrag erteilt worden war. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels obliegt dem Besteller erst nach der Abnahme des Werkes. Vor der Abnahme, im Falle ihrer berechtigten Verweigerung ober bei einem Vorbehalt trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass das Werk die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit erheblichen Fehlern behaftet ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers können zudem verneint werden, wenn er sich mit einer technisch ungenügenden Planung und Ausführung des Bauwerks einverstanden gezeigt hatte. Eine derartige Einwilligung unter Handeln auf eigene Gefahr kann allerdings nur in Ausnahmefällen angenommen werden.*)
2. Der Besteller muss sich eine schuldhafte Mitverursachung von Baumängeln durch Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. Bedient sich der Bauherr eines Architekten, so ist dieser Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in seinem Verhältnis zum Bauunternehmer.*)
3. Das Gericht hat dann, wenn ein Sachverständigengutachten unvollständig ist, von Amts wegen entweder den Sachverständigen anzuhören oder ein weiteres Gutachten einzuholen. Die Einholung eines weiteren Gutachtens kann im Einzelfall geboten sein, wenn das bisherige Gutachten an groben Mängeln leidet.*)
4. Eine Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht ist geboten, wenn das Verfahren im ersten Rechtszug an wesentlichen Mängeln leidet, die Sache deshalb nicht hinreichend aufgeklärt worden ist, Hinweise an die Parteien erforderlich sowie Zeugen- und Sachverständigenbeweis zu erheben ist. Wird der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen, es ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2007, 2446

OLG Naumburg, Urteil vom 20.10.2006 - 10 U 46/06
Dem Unternehmer obliegt als Nebenpflicht zum Werkvertrag die Pflicht, den Besteller vor drohenden Schäden zu bewahren. Schafft er durch seine Arbeit eine Gefahrenquelle, hat er diese zu bewachen und ggfls. abzusichern.*)

IBRRS 2007, 2434

OLG Jena, Urteil vom 12.07.2006 - 2 U 1122/05
1. Der Hinweis der Bedenken des Auftragnehmers muss inhaltlich so abgefasst sein, dass der Auftraggeber über die Sachlage richtig, vollständig und zweifelsfrei informiert wird. Er muss so eindeutig sein, dass die Tragweite einer Nichtbefolgung klar wird.
2. Ist der Streitgegenstand bei nachfolgenden Prozesskostenhilfeanträgen identisch, tritt die Hemmung der Verjährung nach § 204 Nr. 14 BGB nur wegen des erstmaligen Antrags auf Prozesskostenhilfe ein.
IBRRS 2007, 2418

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.10.2006 - 13 U 116/05
1. Wenn bei einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung eine Regelung durch die Vertragsparteien bezüglich des zu zahlenden Werklohns fehlt, gilt § 649 BGB.
2. Erst mit Abnahme der bis zur Aufhebung erbrachten Leistung ist bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages der Werklohn des Unternehmers fällig. Wenn nur noch Minderung verlangt wird bzw. verlangt werden kann, aber nicht mehr Erfüllung des Vertrages, dann kann eine Abnahme ausnahmsweise entbehrlich sein.

IBRRS 2007, 2410

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.11.2006 - 12 U 52/06
1. Mängel können überzeugende Indizien für eine fehlende oder unzureichende Organisation sein, wenn es nahezu undenkbar erscheint, dass diese Mängel im Fall einer ausreichenden Organisation der Überwachung und Überprüfung der Arbeiten übersehen worden wären.
2. Einem Mangel kann nur dann eine Indizwirkung für die Annahme eines Organisationsverschuldens zukommen, wenn es sich um einen objektiv so schwerwiegenden Mangel handelt, dass die Funktion oder der Bestand des Gesamtbauwerks beeinträchtigt ist.

IBRRS 2007, 2409

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2006 - 4 U 136/04
1. Eine neben der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung erforderliche Ablehnungs- bzw. Kündigungsandrohung muss in derselben Erklärung ausgesprochen werden.
2. Bloße Fotos von vermeintlich mangelhaften Bauteilen sind in der Regel keine brauchbare Beweisgrundlage.

IBRRS 2007, 2365

OLG Schleswig, Urteil vom 30.03.2007 - 17 U 21/07
1. Das Merkmal der Vertragsmäßigkeit der Leistung in § 632a BGB ist unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung dahin zu verstehen, dass nur bei mängelfreier Leistung überhaupt ein Anspruch auf Abschlagszahlung fällig ist - jedenfalls nicht, wenn die erbrachten Werkleistungen mit nicht nur unwesentlichen Mängeln behaftet, also nicht abnahmefähig im Sinne des § 640 Abs. 1 BGB sind.
2. Es ist kein Grund ersichtlich, das Kriterium "vertragsmäßig" in § 632a BGB in einem anderen Sinne als in § 640 BGB zu verstehen. Zwar hat das entsprechende Kriterium in § 640 BGB die bisherige Rechtsprechung nicht gehindert, bei § 16 Nr. 1 VOB/B einen Anspruch auf Abschlagszahlungen auch bei Mängeln zu gewähren. Diese Rechtsprechung ist jedoch deswegen auf § 632a BGB nicht übertragbar, weil - wie § 4 Nr. 7 VOB/B und § 16 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B zeigen - der Auftraggeber nach dem Regelungsmodell der VOB/B grundsätzlich berechtigt sein soll, auch schon während der Bauausführung Mängelbeseitigungsansprüche im Rahmen des § 320 BGB Zahlungsansprüchen entgegen zu halten, während er bei einem Werkvertrag nach BGB vor Abnahme über den generellen Erfüllungsanspruch hinaus einen Anspruch auf Beseitigung einzelner Mängel gerade noch nicht geltend machen kann.

IBRRS 2007, 2362

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2007 - 11 U 72/06
1. Die bloße Änderung von Vertragsentwürfen stellt keine Individualvereinbarung dar, die zur Unanwendbarkeit des AGB-Gesetzes führt.
2. Macht der AGB-Verwender in Punkten, die nicht Gegenstand der AGB sind - etwa im Preis oder im Fertigstellungstermin -, Zugeständnisse, so begründen diese nicht die Annahme, der Verwender sei ohne weiteres auch bereit, von seinen sonstigen Bedingungen abzulassen.
3. Eine Vertragsstrafeklausel ist überraschend, wenn bereits bei Vertragsunterzeichnung feststeht, dass die Leistung nicht bis zum Zeitpunkt der Verwirkung der Vertragsstrafe fertig gestellt werden kann.
4. Eine Vertragsstrafeklausel muss klar, eindeutig und unmissverständlich sein.

IBRRS 2007, 2350

OLG Rostock, Urteil vom 26.10.2006 - 7 U 131/05
1. Stehen der vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Art der Mängelbeseitigung denkmalschutzrechtliche Gründe entgegen, verletzt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Kooperation dadurch, dass er den Vertrag gemäß § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B kündigt, ohne sich zuvor um eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts zu bemühen. Dies setzt voraus, dass er den Auftragnehmer über die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen, die der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Art der Nachbesserung entgegenstehen, informiert.
2. Diese Verletzung des Kooperationsgedankens führt dazu, dass eine freie Kündigung nach § 8 Nr. 1 VOB/B mit der entsprechenden Vergütungsfolge vorliegt.

IBRRS 2007, 2340

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2006 - 16 U 91/06
Sehen die Vertragsunterlagen eines Fertighausunternehmens Ausstattungsdetails und Regelungen zum Grundstück vor, ist der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen, wenn eine Einigung hierüber nicht stattgefunden hat.

IBRRS 2007, 2339

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.10.2006 - 13 U 90/06
1. Dem Baugläubiger kommt bei einem pflichtwidrig nicht geführten Bautagebuch als Beweiserleichterung eine Vermutung hinsichtlich der im Bautagebuch zu dokumentierenden Tatsachen zu.
2. Der Baugläubiger hat auch bei einem pflichtwidrig nicht geführten Bautagebuch den Zufluss grundbuchmäßig gesicherter Geldmittel darzutun und im Bestreitensfalle zu beweisen.
3. Ist vom Baugeld nichts mehr vorhanden, ist es Sache des Baugeldempfängers, die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes darzulegen und zu beweisen.

IBRRS 2007, 2336

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2006 - 12 U 184/05
Die Verweigerung der Sicherheit gemäß § 648a BGB stellt auch dann eine Pflichtverletzung dar, wenn damit die Kreditgefährdung des Auftraggebers einhergeht.

IBRRS 2007, 2315

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2007 - 12 U 120/06
1. Unterlässt der Bauunternehmer die Bedenkenanzeige, obwohl er Mängel der Planung positiv erkannt hat, so ist er für den daraus folgenden Schaden allein verantwortlich.
2. Umgekehrt besteht eine alleinige Haftung des Bauunternehmers nicht, wenn der Bauherr gegen seine Pflicht verstößt, die ihm zumutbare Sorgfalt zum Schutz eigener Interessen anzuwenden (§ 4 Nr. 3 Halbsatz 2 VOB/B), insbesondere er vorhandene Informationen nicht sinnvoll auswertet und ausgeschriebene Leistungen nachträglich, wohl um Kosten zu sparen, streicht.

IBRRS 2007, 2314

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2006 - 12 U 160/05
Schuldet der Bauunternehmer die Verlegung der Elektroleitungen in Leerrohren in den Wänden des Hauses bereits aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrag, kommt es nicht darauf, dass die im Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten zu beachtenden Regeln der Technik eine Verlegung der Leitungen in Leerrohren nicht erforderten.

IBRRS 2007, 2313

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2006 - 9 U 9/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2310

BGH, Urteil vom 18.01.2007 - IX ZR 202/05
1. Der Kautionsversicherungsvertrag erlischt mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; dem Gesamtvollstreckungsverwalter steht kein Wahlrecht nach § 9 Abs. 1 GesO zu.*)
2. Für die Zeit nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens stehen dem Kautionsversicherer keine Prämienansprüche mehr zu (im Anschluss an BGH ZIP 2006, 1781, z.V.b. in BGHZ).*)

IBRRS 2007, 2297

LG Berlin, Urteil vom 15.11.2006 - 23 O 148/06
Ein Auftragnehmer kann vom öffentlichen Auftraggeber aus einer entsprechenden Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B den Ersatz der Mehrkosten verlangen, die ihm durch die infolge Bindefristverlängerung eingetretene zeitliche Verschiebung der Bauausführung entstehen.

IBRRS 2007, 2290

KG, Urteil vom 15.02.2007 - 23 U 12/06
1. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) ist nicht Empfehler der VOB/B im Sinne des § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), weil er die Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern nicht empfiehlt.
2. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und der weit überwiegenden Meinung in der Literatur sind die einzelnen Klauseln der VOB/B einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff BGB entzogen, soweit die VOB/B als Ganzes vereinbart wird.

IBRRS 2007, 2283

LG München I, Urteil vom 05.04.2006 - 24 O 5433/05
Werden vom Auftragnehmer zur Erlangung eines Auftrags Bestechungsgelder an den Mitgeschäftsführer der Auftrag gebenden GmbH gezahlt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

IBRRS 2007, 2282

OLG München, Beschluss vom 07.02.2007 - 9 U 3865/06
Werden vom Auftragnehmer zur Erlangung eines Auftrags Bestechungsgelder an den Mitgeschäftsführer der Auftrag gebenden GmbH gezahlt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

IBRRS 2007, 2281

LG Berlin, Urteil vom 14.02.2007 - 105 O 114/05
1. Die Androhung des Auftragnehmers, nach Ablauf der gesetzten Frist den Vertrag wegen Zahlungsverzugs zu kündigen, ist unverzichtbare Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung nach § 9 VOB/B.
2. Eine zu Unrecht erklärte Kündigung stellt eine besonders schwere Vertragsverletzung dar, die den anderen Vertragspartner dazu berechtigt, den Vertrag seinerseits aus wichtigem Grund ohne vorherige Kündigungsandrohung zu kündigen.

IBRRS 2007, 2280

OLG Schleswig, Urteil vom 31.01.2007 - 9 U 43/06
Auch in AGB-Verträgen kann die Subsidiarität der Haftung des mit einer Vollarchitektur beauftragten Architekten gegenüber dem Bauherrn für Ausführungsmängel vereinbart werden, wenn diese auf einfache Fahrlässigkeit beschränkt ist.

IBRRS 2007, 2279

OLG Koblenz, Urteil vom 15.02.2007 - 5 U 915/06
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Gesellschafter und Geschäftsführer einer Baugesellschaft persönlich aus Delikt für die von der Gesellschaft zu verantwortenden Baumängel haften (hier verneint).
2. Schadensersatz für ein vor- oder innerprozessual wegen Baumängeln eingeholtes Gutachten kann in der Regel nur beansprucht werden, wenn das Gutachten im Prozess vorgelegt wird.

IBRRS 2007, 2264

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2007 - 8 U 47/06
1. Zur Frage, inwieweit Kosten eines Privatgutachtens im Rahmen eines Annahmeverzugs des Bestellers erstattet verlangt werden können.
2. Zur Frage der Rechtsnatur des Entschädigungsanspruchs aus § 642 Abs. 1 BGB.

IBRRS 2007, 2263

LG Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2006 - 13 O 133/03
1. Zur Frage, wie weit Kosten eines Privatgutachtens im Rahmen eines Annahmeverzugs des Bestellers erstattet werden können.
2. Zur Frage der Rechtsnatur des Entschädigungsanspruchs aus § 642 Abs. 1 BGB.

IBRRS 2007, 2261

OLG Celle, Urteil vom 06.12.2006 - 7 U 296/05
Für die Einbeziehung eines mit einem Dritten abgeschlossenen Bauvertrages in die Formpflicht des separat abgeschlossenen Grundstückskaufvertrages ist nicht genügend, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen beiden Verträgen besteht oder eine Absprache mit dem Dritten, nämlich der Baufirma als Vertragspartner des Bauvertrages, den Grundstückskaufvertrag erst ermöglicht.*)

IBRRS 2007, 2259

OLG Köln, Urteil vom 16.01.2007 - 3 U 214/05
1. Die Prüfungs- und Hinweispflicht entfällt, wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen kann, dass der fachkundige Auftraggeber selbst oder durch seinen bauleitenden Vertreter (Architekt bzw. Sonderfachmann) ein bestimmtes Risiko erkannt und bewusst in Kauf genommen hat.
2. Tritt der Architekt auch als Bauleiter auf, muss sich der Bauherr das Wissen des Architekten nach dem Rechtsgedanken des § 166 BGB zurechnen lassen.
3. Der Auftraggeber, der um Gefahren für das Gelingen des Werkes weiß, ist verpflichtet, durch Handlungen, die - etwa ein entsprechender Hinweis – geeignet und unschwer möglich sind, dazu beizutragen, dass sich die Gefahr nicht realisiert.

IBRRS 2007, 2258

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.02.2007 - L 17 U 46/06
1. Der Unfallversicherungsträger ist nicht befugt, den Anspruch aus der gesetzlich fingierten selbstschuldnerischen Bürgschaft für Beitragsrückstände von Nachunternehmern durch Verwaltungsakt geltend zu machen (§ 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28e Abs. 3a SGB IV).*)
2. Bauträgergesellschaften, die selbst keine Bauleistung erbringen, haften nicht als gesetzliche Bürgen für Beitragsrückstände, weil sie keine Unternehmen des Baugewerbes sind.*)

IBRRS 2007, 2238

KG, Beschluss vom 19.12.2006 - 6 U 124/06
Zum Recht des Schuldners, nachträglich eine Tilgungsbestimmung analog § 366 Abs. 1 BGB zu treffen, wenn eine verdeckte Teilabtretung der Forderung zur Aufspaltung der Gläubigerposition geführt und der Schuldner in Unkenntnis davon, Teilleistungen an den bisherigen Gläubiger erbracht hatte.

IBRRS 2007, 2216

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2006 - 8 U 274/01
1. Die sich aus § 633 BGB a.F. ergebende Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers, die lediglich auf Mängeln der Leistung beruhen.*)
2. Zum Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten.*)
3. Die überschlägige Kostenermittlung eines Sachverständigen ist keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung zu einer endgültigen Schadensersatzleistung und genügt regelmäßig auch für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht.*)
IBRRS 2007, 2205

OLG Naumburg, Urteil vom 21.07.2006 - 10 U 1/06
1. Werden Baumängel im VOB-Vertrag vor der Abnahme im Wege der Selbstvornahme beseitigt, ohne dass die Voraussetzungen von § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B vorlagen, steht dem Auftraggeber grundsätzlich keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung zu.
2. Die Festlegung eines Aufrechnungsverbots in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben zu einem Bauvertrag stellt keine wesentliche Abweichung vom Ergebnis der vorhergehenden Verhandlungen dar und wird somit Vertragsbestandteil.
IBRRS 2007, 2204

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - VII ZR 220/05
1. Hat der Bauhandwerker seinen Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek durch eine Vormerkung sichern lassen, so kann er diesen Anspruch auch gegen denjenigen durchsetzen, der das Grundstück vom Besteller erworben hat.
2. Dies soll auch dann gelten, wenn die materielle Berechtigung des zu sichernden Anspruchs noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.
3. Das Ankündigungserfordernis aus § 2 Nr. 6 VOB/B soll wegen Verstoßes gegen die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen bei isolierter Betrachtung unwirksam sein.

IBRRS 2007, 2203

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.07.2005 - 7 U 93/98
1. Hat der Bauhandwerker seinen Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek durch eine Vormerkung sichern lassen, so kann er diesen Anspruch auch gegen denjenigen durchsetzen, der das Grundstück vom Besteller erworben hat.
2. Dies soll auch dann gelten, wenn die materielle Berechtigung des zu sichernden Anspruchs noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.
3. Das Ankündigungserfordernis aus § 2 Nr. 6 VOB/B soll wegen Verstoßes gegen die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen bei isolierter Betrachtung unwirksam sein.

IBRRS 2007, 2188

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2006 - 4 U 669/05
Zur Auslegung einer an eine Altfassung der VOB/B angelehnten Klausel eines Bauvertrags.*)

IBRRS 2007, 2149

OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.12.2006 - 8 U 182/05
1. Haben die Parteien im Leistungsverzeichnis eine „punktförmige Siebbedruckung im oberen Glasbereich zur Abdeckung der Sonnenschutz-Jalousien" vereinbart, so haben sie damit vereinbart, dass die Verglasung das besondere Ziel hat, die Sonnenschutz-Jalousien zu verdecken.
2. Erfüllt die Verglasung diesen Zweck nicht, so ist das Werk mangelhaft.

IBRRS 2007, 2148

OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.10.2006 - 8 U 182/05
1. Haben die Parteien im Leistungsverzeichnis eine „punktförmige Siebbedruckung im oberen Glasbereich zur Abdeckung der Sonnenschutz-Jalousien" vereinbart, so haben sie damit vereinbart, dass die Verglasung das besondere Ziel hat, die Sonnenschutz-Jalousien zu verdecken.
2. Erfüllt die Verglasung diesen Zweck nicht, so ist das Werk mangelhaft.

IBRRS 2007, 2146

OLG Naumburg, Urteil vom 16.01.2007 - 9 U 77/06
Zu der Frage, ob Krankenhausbetriebe, die von Stiftungen oder der öffentlichen Hand betrieben werden, Gewerbebetriebe im Sinne von § 196 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB a.F. (altes Schuldrecht) sind.

IBRRS 2007, 2142

OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.12.2006 - 4 U 12/06
Ein Bauträger kann sich gegenüber einer Mängelrüge nicht darauf berufen, dass sich die für das Gewerk zu beachtenden DIN-Normen erst nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages geändert haben, wenn die Regeländerung vor Beginn der Bauarbeiten erfolgt ist.*)

IBRRS 2007, 2138

KG, Urteil vom 01.02.2007 - 27 U 56/04
Der dem Unternehmer nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist, die er dem Besteller zur Stellung einer Sicherheit gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1, § 643 Abs. 1 BGB gesetzt hat, zustehende Vergütungsanspruch ist fällig, ohne dass es einer Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit bedarf.

IBRRS 2007, 2137

OLG Schleswig, Urteil vom 10.03.2006 - 14 U 47/05
Wird beim Einbau von Feuchtigkeitssperrfolien von den vertraglichen Vorgaben im Leistungsverzeichnis und von den Vorgaben der einschlägigen DIN-Normen abgewichen (hier: 0,3 mm anstatt 0,4 mm bzw. 1,2 mm), liegt ein wesentlicher Mangel vor, der einer Abnahmefähigkeit der Bauleistung entgegensteht (BGB n.F. § 640 Abs. 1 Satz 2).

IBRRS 2007, 2136

LG Berlin, Urteil vom 09.02.2007 - 96 O 62/06
1. Bei der Ausführung von Bauleistungen (hier: Mikrotunnelvortrieben) steht der Leistungserfolg, nicht die eingesetzte Technologie im Vordergrund. Erreicht der Auftragnehmer diesen Erfolg anders als vereinbart, handelt es sich um die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, nicht jedoch um Leistungsunvermögen.
2. Der Gläubiger gerät in Verzug mit der Annahme, wenn er die vereinbarte Leistung trotz eines wörtlichen Angebots des Schuldners nicht annimmt. In einem solchen Fall ist die Bereitschaft des Schuldners zur sofortigen Leistung nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Leistung so weit vorbereitet ist, dass geleistet werden kann, sobald der Gläubiger zur Annahme bereit ist.
