Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7693 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4227
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007 - 12 U 143/06
Maßgebend dafür, wer Schuldner eines Werklohnsanspruchs ist und somit Beklagter sein soll, ist, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zu verstehen ist, wobei es darauf ankommt, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhaltes beizulegen ist. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll

IBRRS 2007, 4222

OLG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 8 U 21/06
1. Sieht die Baubeschreibung die Erstellung einer Perimeterdämmung im Bereich der Kelleraußenwände und einen Vollwärmeschutz mit Putzstrukturoberfläche an den Außenwänden des Erd- und Obergeschosses vor, so ist bei einer Ausbildung des Vollwärmeschutzes in einer Stärke von 12 cm die Perimeterdämmung in einer Stärke von 8 cm auszubilden.
2. Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag unterliegen als verbundenes Geschäft dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), soweit sie eine rechtliche Einheit bilden. Eine rechtliche Einheit liegt dann vor, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.
3. Für die Verbindung von Kaufvertrag und Bauvertrag zu einer rechtlichen Einheit spricht bereits die Zusammenfassung beider Verträge in einer Urkunde.
4. Liegt ein verbundenes Geschäft vor, dann bedürfen auch alle Änderungen des Vertrages der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB.
5. Die Berufung der Partei auf einen Formmangel verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn durch die Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarung ihre Interessen nicht berührt werden. Eine nur unwesentliche Abweichung vom Vertragsinhalt, die den Interessenbereich der anderen Partei nicht berührt, ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Änderung wesentliche Vertragspflichten betrifft.
6. § 313 Satz 2 BGB (Heilung des Formmangels durch Auflassung) erfasst nur Fälle, in denen bereits der beurkundungspflichtige Kaufvertrag formunwirksam ist, nicht jedoch Fälle, in denen in Bezug auf einen formwirksam abgeschlossenen Vertrag nachträglich formunwirksame Änderungsvereinbarungen getroffen werden.
7. Der Auftraggeber eines Bauwerkes kann nicht als verpflichtet angesehen werden, eine für ihn günstige Abweichung vom Vertragssoll zu rügen, zumal diese keinen Mangel im Sinne des § 633 BGB darstellt.
8. Hat der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung nicht wegen hoher Kosten der Mangelbeseitigung verweigern.

IBRRS 2007, 4214

LG Halle, Urteil vom 03.09.2007 - 3 O 326/06
1. Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur, wenn dieser Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend individualisiert ist. Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will.
2. Werden mehrere Mängel geltend gemacht, muss deutlich werden, in welcher Höhe die Ansprüche wegen der einzelnen Mängel jeweils erhoben werden.
3. Voraussetzung für die verjährungsunterbrechende Wirkung ist allerdings nicht, dass aus dem Mahnbescheid selbst für einen außenstehenden Dritten ersichtlich ist, wegen welcher Mängel welche konkreten Forderungen gegen den Antragsgegner erhoben werden. Es reicht aus, dass für den Antragsgegner erkennbar ist, in welcher Höhe wegen welcher Mängel Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

IBRRS 2007, 4192

AG Bremen, Urteil vom 30.08.2007 - 25 C 309/2007
Die über die AGB des Vertrags getroffene ausdrückliche Vereinbarung, den Sicherungseinbehalt durch eine „Bankbürgschaft“ ablösen zu dürfen, schließt das Wahlrecht aus § 17 Ziff. 3 VOB/B aus.

IBRRS 2007, 4130

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2007 - 7 U 193/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4112

LG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 5 O 367/06
1. Wenn Gerüstbauarbeiten "nach Wahl des Auftragnehmers" ausgeschrieben werden, ist dies eine funktionale Ausschreibung. Wenn diese Leistungen zu einem Pauschalpreis beauftragt werden, steht dem Auftragnehmer kein Mehrvergütungsanspruch zu, falls sich die Gerüstbauarbeiten nicht so umsetzen lassen, wie der Auftragnehmer dies geplant hatte.
2. Welche Vorgaben dem Auftragnehmer für die Gerüstbauarbeiten gemacht worden sind, ist eine Frage der Vertragsauslegung. Wenn eine statische Berechnung, die zudem keine Aussage über die Realisierbarkeit einer bestimmten Gerüstbauweise enthält, ausdrücklich nur zur Einsicht bei der Vergabestelle ausgelegt wird, wird diese nicht Vertragsbestandteil im Sinne einer Bausollbestimmung.
3. Wenn zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Streit darüber besteht, ob eine bestimmte Gerüstbauweise realisierbar ist oder nicht, und der Autraggeber während der Durchführung der Baumaßnahme ein Gutachten erstellen lässt, um die Einwände der Auftragnehmerin zu überprüfen, hat diese keinen Anspruch darauf, dass ihr dieses Gutachten zugänglich gemacht wird.

IBRRS 2007, 4098

OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2006 - 6 U 79/06
1. § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B kommt über den Wortlaut hinaus die Bedeutung einer Generalklausel für den Fall grober Vertragsverletzung zu (Anschluss an BGH, Urt. v. 23.05.1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704 und v. 12.02.2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880). Danach kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen, wenn das vertragliche Vertrauensverhältnis durch den Auftragnehmer so grob gestört wurde, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.*)
2. Ein solcher Kündigungsgrund liegt in der Erklärung des Auftragnehmers, mit der Aufnahme der Produktion bestellter Küchenmöbel für ein Studentenwohnheim erst unter der Bedingung zu beginnen, dass der Auftraggeber die wegen vorangegangener Verzögerungen gestellte Ankündigung der Geltendmachung von Vertragsstrafe und Verzugsschadensersatz zurücknimmt.*)

IBRRS 2007, 4081

LG München I, Urteil vom 29.03.2007 - 30 S 19856/06
Begehrt ein Vermieter Rechtsschutz für eine Klage gegen Mieter auf Duldung baugenehmigungspflichtiger Baumaßnahmen, so ist die sog. Bauklausel nicht anwendbar, weil es insofern an einem Bezug zu dem spezifischen Baurisiko fehlt.

IBRRS 2007, 4080

BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 5/06
1. Einem gesamtschuldnerisch mit einem Unternehmer wegen Bauaufsichtsfehlern haftenden Architekten ist in der Regel der Einwand versagt, der Auftraggeber hätte sich durch rechtzeitigen Zugriff bei dem Unternehmer befriedigen können und müssen. Der Schadensersatzanspruch kann nicht allein deshalb verneint werden, weil der Auftraggeber entgegen der Empfehlung des Architekten Werklohn wegen Mängeln der Bauausführung nicht einbehalten hat.*)
2. Die Versagung der Zustimmung zur Parteierweiterung durch einen in der Berufungsinstanz erstmals mit einer Widerklage überzogenen Architekten ist nicht missbräuchlich, wenn die Widerklage wegen Bauaufsichtsfehlern einer in Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätigen Architektengemeinschaft zunächst nur gegen einen Gesellschafter erhoben wird und sodann nach mehreren Jahren der Prozessführung zu einem geringen Teil auch gegen den anderen, bisher am Prozess nicht beteiligten Gesellschafter, nachdem dieser als Zeuge geladen worden ist.*)
IBRRS 2007, 4075

LG Wiesbaden, Urteil vom 24.08.2007 - 3 O 221/06
1. Der von Seiten des Auftraggebers formularmäßig in der Sicherungsabrede zum Bauvertrag vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB in der Gewährleistungsbürgschaft führt zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt.
2. Zu Gunsten des Auftraggebers kann auch in der Herausgabe einer Bürgschaft ohne Verzicht auf die Rechte aus § 768 BGB weder die Abänderung der Sicherungsabrede gesehen werden, noch gibt es Raum für eine inhaltserhaltende Reduktion.

IBRRS 2007, 4068

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.05.2007 - 13 U 103/03
1. Der Auftragnehmer kann sich grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Auftraggeber bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (Architekt oder Sonderfachmann) stammenden Leistungsverzeichnisses verlassen.
2. Im Rahmen des Zumutbaren trifft den Auftragnehmer eine Prüfungspflicht. Diese Prüfungspflicht hat ihre Grenzen in der Fachkenntnis, die von einem ordnungsgemäßen Auftragnehmer des maßgeblichen Berufszweiges verlangt werden kann und muss.
3. Der Auftragnehmer wird von seiner Mängelbeseitigungspflicht frei, wenn der Auftraggeber die Verwendung eines bestimmten Materials verbindlich vorschreibt und dem Auftragnehmer hiergegen bei sorgfältiger Prüfung keine Bedenken kommen müssen.

IBRRS 2007, 4060

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2007 - 12 U 181/06
1. Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt für die Erfüllung von Mängelansprüchen durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse ablösen kann, ist bereits ohne Bezugnahme auf ein beigefügtes Muster in sich verständlich.
2. Auf den Inhalt eines gegebenenfalls beiliegenden Bürgschaftsmusters kommt es in einem solchen Fall nicht mehr an.

IBRRS 2007, 4057

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - VII ZR 149/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4037

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.07.2007 - 8 U 655/05
Den Beweis einer vertragsändernden Vereinbarung hat derjenige zu erbringen, der sich zur Herleitung einer ihm günstigen Rechtsfolge auf sie beruft.*)

IBRRS 2007, 4028

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2006 - 8 U 211/04
1. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz wegen verzögerter Mängelbeseitigung vor Abnahme ist § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B, der Spezialregelung gegenüber § 6 Nr. 6 VOB/B ist und die Haftung für entgangenen Gewinn nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.
2. Die fehlende Abnahmefähigkeit eines Geschäftszentrums indiziert nicht die Unvermietbarkeit des Objekts im Ganzen.
3. Um einen etwaigen Mietausfall- bzw. Finanzierungsschaden geltend zu machen, muss der Bauherr im Einzelnen darlegen, welche Mängel hinsichtlich welcher Mietbereiche und für welche Zeiträume konkret eine Vermietung verhinderten und deshalb für diesen Schaden ursächlich waren.

IBRRS 2007, 4027

OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 13 U 223/06
Verzichten Auftraggeber und Auftragnehmer auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme, wird hierdurch die Bürgin, die in der Gewährleistungsbürgschaft auf den Bauvertrag und damit auf die förmliche Abnahme Bezug nimmt, im Sinne des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB benachteiligt, weshalb sie aus der Gewährleistungsbürgschaft nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

IBRRS 2007, 4026

OLG Celle, Beschluss vom 24.05.2007 - 13 U 223/06
Verzichten Auftraggeber und Auftragnehmer auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme, wird hierdurch die Bürgin, die in der Gewährleistungsbürgschaft auf den Bauvertrag und damit auf die förmliche Abnahme Bezug nimmt, im Sinne des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB benachteiligt, weshalb sie aus der Gewährleistungsbürgschaft nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

IBRRS 2007, 4024

OLG Naumburg, Urteil vom 14.11.2006 - 9 U 112/05
1. Die Voraussetzungen für ein Organisationsverschulden hat der Auftraggeber darzulegen.
2. Die Behauptungen "Bauleiter kaum vor Ort", "Keine Überprüfung des Fundaments nach den statischen Vorgaben", "Fehlendes Bodengutachten", "Vielzahl von Mängeln während der Bauphase" lassen noch keinen Rückschluss auf ein Organisationsverschulden zu.

IBRRS 2007, 4015

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2006 - 22 U 83/06
Die Eintragung einer Bauhandwerker–Sicherungshypothek für Architektenleistungen ist nach der Kündigung des Werkvertrags unabhängig von einer Wertsteigerung des Grundstücks.*)

IBRRS 2007, 4014

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2007 - 22 U 115/06
Bei mehreren Bauvorhaben erstreckt sich, soweit keine gesonderte Abrede getroffen wird, die Sicherungsabrede über einen Gewährleistungseinbehalt regelmäßig nur auf das jeweilige konkrete Bauvorhaben.*)

IBRRS 2007, 3967

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.03.2007 - 2-25 O 491/06
1. Ein Antrag auf Eintragung einer Vormerkung im Wege einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ist bei einer BGB-Gesellschaft als Auftraggeber nur begründet, wenn diese selbst im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.
2. Es reicht nicht aus, dass alle Gesellschafter der BGB-Gesellschaft als Eigentümer des Baugrundstücks im Grundbuch eingetragen sind.

IBRRS 2007, 3962

LG Dresden, Urteil vom 08.08.2007 - 8 O 3971/06
1. Die Verjährung des Anspruchs aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt, wenn ein auf Geld gerichteter Kostenvorschuss- oder Kostenerstattungsanspruch für die Mängelbeseitigung nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist entstanden ist.
2. Der Anspruch aus der Gewährleistungsbürgschaft ist kein sog. verhaltener Anspruch, so dass eine Inanspruchnahme der Gewährleistungsbürgschaft für die Fälligkeit und den Beginn der Verjährungsfrist nicht erforderlich ist.

IBRRS 2007, 3943

BGH, Urteil vom 12.07.2007 - VII ZR 154/06
1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet werden und weitergehende Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber ohne besonderen Grund kündigt, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - VII ZR 65/83, BGHZ 92, 244).*)
2. Die Verweisung in einem Einheitspreisvertrag zwischen dem Auftraggeber (Generalunternehmer) und seinem Auftragnehmer (Nachunternehmer) auf Bedingungen eines Pauschalpreisvertrages zwischen dem Generalunternehmer und seinem Auftraggeber, die eine Beschränkung des Werklohns für den Fall der Nichtinanspruchnahme der Leistung vorsehen, kann überraschend sein, § 305 c Abs. 1 BGB.*)

IBRRS 2007, 3940

BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 262/05
1. Ein neues Verteidigungsmittel kann nicht zurückgewiesen werden, wenn es durch einen gerichtlichen Hinweis veranlasst wurde.*)
2. Der Auftraggeber kann dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen Mängeln der Werkleistung auch dann entgegenhalten, wenn er die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69, BGHZ 55, 354).*)
IBRRS 2007, 3932

OLG Bamberg, Urteil vom 23.07.2007 - 3 U 31/07
1. Die dem Architekten erteilte (übliche) Vollmacht umfasst auch die Mängelbeseitigungsaufforderung, Fristsetzung und Kündigungsandrohung zur Vorbereitung einer Kündigung nach § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B.
2. Im Verhältnis zum Gesamtauftragswert unerhebliche Mängel berechtigen zur Kündigung nach § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B.

IBRRS 2007, 3927

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1506
Müssen Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von 1,51 m bis 1,90 m aufgestellt werden und sieht das Leistungsverzeichnis lediglich Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von max. 1,50 m vor, so muss eine geänderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B vereinbart werden.

IBRRS 2007, 3926

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1501a
Zur Frage des Leistungsumfangs einer Erdbauposition.

IBRRS 2007, 3925

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2007 - Fall 1500
Zur Problematik der Abrechnung eines landwirtschaftlichen Weges.

IBRRS 2007, 3924

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1499
1. Zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gehört es, dass der Auftraggeber den entscheidenden Lastfall auch in der Statikposition mit angibt.
2. Kann der Auftragnehmer die Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung erkennen, so kann er diesbezüglich keine veränderte Vergütung verlangen.

IBRRS 2007, 3921

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2006 - 21 U 41/06
1. Allein die Erstellung einer Wohnflächenberechnung stellt nicht bereits eine „Bestandsaufnahme“ als besondere Leistung im Sinne der Leistungsphase 1 zu § 15 Abs. 2 HOAI dar, weil zu dieser darüber hinaus eine umfassende Erhebung des baulichen Bestandes gehört.*)
2. Auch wenn im Innenverhältnis zwischen Bauunternehmer und objektüberwachendem Architekten der Bauunternehmer den durch einen Baumangel verursachten Schaden alleine zu tragen hat, entfaltet ein zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer geschlossener Vergleich zu Gunsten des dem Bauherrn wegen dieses Mangels zum Schadensersatz verpflichteten Architekten nur eine beschränkte Gesamtwirkung des Inhalts, dass durch den Vergleich die Verpflichtung des Bauunternehmers zum Schadensersatz endgültig erledigt werden soll, dieser also keinem Regress des Architekten ausgesetzt sein soll.*)
3. Steht in einem Bauprozess eine fachunkundige Partei einer Partei mit besonderen Fachkenntnissen im Bauwesen gegenüber, sind die Kosten eines von der fachunkundigen Partei beauftragten Privatgutachters unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit erstattungsfähig, wenn diese Partei ohne Hilfe des Privatgutachters nicht in der Lage ist, zu den relevanten bautechnischen Fragen Stellung zu nehmen, sei es, um ihrer prozessualen Darlegungslast zu genügen, sei es, um Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen vorbringen zu können.*)
4. Unter diesen Voraussetzungen können auch die Kosten einer von dem Privatgutachter veranlassten Bauteilöffnung als notwendige Vorbereitungskosten erstattungsfähig sein, wenn der Privatgutachter und damit die betreffende fachunkundige Partei ohne die Bauteilöffnung nicht in der Lage ist, qualifizierte Einwendungen gegen das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu erheben.*)
5. Ebenso können die Kosten der Teilnahme des von der fachunkundigen Partei beauftragten Privatgutachters an einem Ortstermin des gerichtlich bestellten Sachverständigen ersatzfähige notwendige Aufwendungen für die Prozessführung darstellen.*)
6. Eine Verpflichtung zur Überwachung von Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln, hinsichtlich derer der objektüberwachende Architekt dem Bauherrn zum Schadensersatz verpflichtet ist, trifft den Architekten nur dann, wenn auch die Leistungen gemäß Leistungsphase 9 des § 15 Abs. 2 HOAI Gegenstand seiner Beauftragung gewesen sind.*)

IBRRS 2007, 3919

OLG München, Urteil vom 26.06.2007 - 13 U 5389/06
Nach Wegfall des Sicherungszweckes einer Bürgschaft im Sinne von § 17 Nr. 8 VOB/B kann der Auftragnehmer Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (auch) an sich selbst verlangen.*)

IBRRS 2007, 3918

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007 - 15 W 7/07
1. Vor Prozessbeginn erstattete Gutachten sind ausnahmsweise erstattungsfähig, soweit die angefallenen Kosten mit einem konkreten, bevorstehenden Rechtsstreit in einer unmittelbaren Beziehung stehen, also prozessbezogen waren. Das eingeholte Privatgutachten muss damit den Streitgegenstand des Bauprozesses betreffen.
2. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten, prozessbegleitenden Gutachtens können ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit erstattungsfähig sein, so wenn dadurch die fachunkundige Partei erst in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können.

IBRRS 2007, 3916

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2005 - 13 U 91/04
1. Ein Feststellungsantrag, mit welchem die Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer in Bezug auf die Abrechnung des frei gekündigten Leistungsteil begehrt wird, ist zulässig. Das Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass nach wie vor offen ist, ob nach den Regelungen der 6. Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer 77/388/EWG nicht erbrachte Leistungen im Sinne des § 649 BGB mehrwertsteuerpflichtig sind.
2. Die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung des Architekten führt dazu, dass der Honoraranspruch nicht fällig und der Lauf der Verjährungsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Der Bauherr kann sich auf den Eintritt der Verjährung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben insbesondere dann nicht berufen, wenn er zuvor den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit erhebt.
3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist treuwidrig, wenn der Bauherr dem Architekten eine Frist zur Fertigstellung der Ausführungsplanung setzt, er jedoch nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Kündigung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erklärt, sondern die fertig gestellte Ausführungsplanung entgegennimmt. Eine solche Kündigung ist eine freie Kündigung im Sinne des § 649 BGB.
IBRRS 2007, 3856

OLG München, Urteil vom 19.09.2006 - 9 U 1838/06
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) enthaltene Klausel, dass die Sicherheit für die Gewährleistung 5% der Abrechnungssumme beträgt und mit der Schlussrechnung in Ansatz gebracht wird, und dem weiteren Inhalt, dass
a) während der Gewährleistungsfrist dem Auftragnehmer (AN) das Wahlrecht nach § 17 Nr. 3 VOB/B zusteht, er jedoch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern stellen muss, falls er die Sicherheit durch Bürgschaft wählt, oder
b) - falls der AN die Sicherstellung aus der Gewährleistung durch Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wählt - deren Form durch den AG vorgegeben wird und die Bürgschaft insbesondere folgende Erklärungen zu enthalten hat: Geltung deutschen Rechts; Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung sowie der Vorausklage; unbefristete Dauer und Erlöschen mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde
ist unwirksam.

IBRRS 2007, 3846

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 309/07
1. Soll aufgrund einstweiliger Verfügung die Vormerkung für eine Sicherungshypothek des Bauunternehmers eingetragen werden, bedarf es keiner Glaubhaftmachung der Gefährdung des Anspruchs.
2. Die Dringlichkeitsvermutung ist nicht durch Zuwarten des Bauunternehmers widerlegt, wenn dies durch ernsthafte wirkende Zahlungsversprechen des Bauherrn veranlasst war.

IBRRS 2007, 3827

BGH, Urteil vom 28.06.2007 - VII ZR 8/06
Steht im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette fest, dass der Nachunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird, so kann er nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen dieser Mängel gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 24. März 1977 - VII ZR 319/75, BauR 1977, 277).*)

IBRRS 2007, 3825

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007 - 21 U 38/05
1. Dass sich verschiedene Baustoffe thermisch bedingt unterschiedlich ausdehnen, stellt eine einfache bauphysikalische Grundregel dar, deren Kenntnis sowohl von einem Statiker als auch von einem Architekten vorausgesetzt werden kann.*)
2. Der Architekt haftet dem Bauherrn gesamtschuldnerisch mit dem Statiker, wenn er nicht erkannt hat, dass die vom Statiker vorgegebene Konstruktion einer Balkonbrüstung aufgrund der thermisch bedingten Längenbewegungen der verschiedenen Baumaterialien (hier: Betonringbalken auf Porotonmauerwerk) ohne die Anordnung von Dehnungsfugen zu Zwängungen und damit zu Rissbildungen führt.*)

IBRRS 2007, 3820

OLG Schleswig, Urteil vom 16.02.2007 - 4 U 151/06
1. Die Neuregelung des § 280 BGB n.F. ändert nichts an dem von der Rechtsprechung zu § 282 BGB a.F. entwickelten Grundsatz, dass sich die Beweislastverteilung an den Verantwortungsbereichen von Schuldner und Gläubiger zu orientieren hat. Wenn der Gläubiger dartut, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrührt, kann ausnahmsweise von dem Schaden auf eine Pflichtverletzung geschlossen werden. Das gilt für eine defekte bzw. nicht ordnungsgemäß verschlossene Entlüftungseinheit des Heizkörpers im obersten Stockwerk, wenn feststeht, dass ein Wasserschaden in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang nach der Durchführung von Installationsarbeiten mit Hantierung an der Entlüftungseinheit eingetreten ist und unstreitig das Leck im Bereich der Entlüftungseinheit lokalisiert werden konnte. Es ist deshalb zunächst Sache des Werkunternehmers darzulegen und zu beweisen, dass er bzw. seine Mitarbeiter die Installationsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt haben.*)
2. Eine Beweisvereitelung setzt ein missbilligenswertes Verhalten vor dem Prozess voraus, durch welches die Beweiswürdigung unmöglich oder erschwert wird. Neben der Beseitigung von Beweismitteln gehört dazu unter anderem auch die Beseitigung der von dem Sachverständigen auf ihre Erheblichkeit zu untersuchenden Störquelle. Das liegt auch dann vor, wenn der Werkunternehmer die genaue Feststellung der Schadensursache dadurch verhindert, dass er einen als Schadensursache in Betracht kommenden Heizkörper nicht im Originaleinbauzustand belässt, sondern schon vor der Untersuchung durch einen Sachverständigen eigenmächtig repariert.*)

IBRRS 2007, 3786

BGH, Urteil vom 12.07.2007 - VII ZR 186/06
§ 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B kann bei verständiger Würdigung nicht dahin ausgelegt werden, dass die Wirkungen der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung auch dann eintreten sollen, wenn eine der Schlusszahlung gleichstehende Aufrechnung aufgrund zwingender insolvenzrechtlicher Vorschriften unzulässig ist.*)
IBRRS 2007, 3785

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007 - 21 U 164/06
1. Hat der erkennende Richter einen den Parteien erteilten Hinweis nicht ins Protokoll aufgenommen, ist diese Sachlage im Berufungsverfahren so zu behandeln, als sei der Hinweis nicht erteilt worden. Diese Wirkung kann nicht durch einen Aktenvermerk des Richters, der den Parteien nicht zugegangen ist, beseitigt werden.*)
2. Ohne konkreten Hinweis darauf, dass vom Auftraggeber in die Übernahme der Kosten für den Fall eingewilligt wird, dass sich später die fehlende Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Schäden herausstellen sollte, kann ein entsprechender Vertragsschluss nicht angenommen werden.*)

IBRRS 2007, 3782

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.08.2006 - 4 U 132/99
1. Nachbesserungskosten sind auch dann erstattungsfähig, wenn sie sich auf eine ungeeignete Maßnahme beziehen, solange ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender und sachkundig beratener Bauherr (ex ante) dieselbe Maßnahme hätte durchführen lassen.
2. Ein Entwässerungssystem an Terrassentüren in Form von Öffnungen mit einem Durchmesser von 7 mm und seitlich versetzten Entwässerungsschlitzen ist nicht ausreichend funktionssicher und damit mangelhaft, weil die Gefahr besteht, dass sich der Bohrungsquerschnitt durch Verschmutzungen weiter verringert und schon ab einem Durchmesser von 6 mm Wasser nicht mehr dauerhaft sicher abgeführt werden kann.
IBRRS 2007, 3775

OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2007 - 21 W 8/07
1. Bei einer Internetauktion werden die AGB des Auktionsportals nicht als solche rechtsgeschäftlich in die Vertragsverhältnisse der Beteiligten einbezogen; sie sind jedoch Grundlage für die Auslegung ihrer Erklärungen.
2. Durch eine Internetauktion kann ein Werkvertrag über die Lieferung und den Einbau von Sachen geschlossen werden.
3. Ein solcher wirksamer Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber den Auftrag in das Auktionsportal einstellt, der Bieter selbst innerhalb der Auktionsfrist das günstigste Gebot abgibt und anschließend der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fristende "online" einen anderen Bieter ausgewählt hat.

IBRRS 2007, 3772

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2007 - 4 U 25/06
1. Versäumt der Auftraggeber die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto und verstreicht die gesetzte Nachfrist, so führt dies zu einem Auszahlungsanspruch des Auftragnehmers.
2. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, gegen diesen Auszahlungsanspruch mit Schadensersatzansprüchen aus Mängelbeseitigung aufzurechnen.

IBRRS 2007, 3736

BGH, Urteil vom 28.06.2007 - VII ZR 81/06
Steht im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette fest, dass der Nachunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird, so kann er nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen dieser Mängel gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 24. März 1977 - VII ZR 319/75, BauR 1977, 277).*)

IBRRS 2007, 3703

VG Berlin, Urteil vom 08.06.2007 - 4 A 434.05
Auch Nachunternehmer sind im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung von Straßenunterhaltungsdienstleistungen für diese Einsatzfahrten mautfrei.

IBRRS 2007, 3695

BGH, Urteil vom 28.06.2007 - VII ZR 199/06
1. Der Bürge auf erstes Anfordern kann sich zur Vermeidung seiner Inanspruchnahme auf die fehlende Prüfbarkeit der Rechnung über eine Werklohnforderung nur dann berufen, wenn sich die fehlende Prüfbarkeit aus dem Sachverhalt ohne weiteres ergibt und die Rechtslage eindeutig ist.*)
2. Ein Bürge ist nicht verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Anspruch des Gläubigers fällig gestellt wird, um seine Inanspruchnahme zu rechtfertigen.*)
IBRRS 2007, 3691

LG Aachen, Urteil vom 08.11.2005 - 8 O 323/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3689

OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006 - 26 U 49/04
1. Die Ingebrauchnahme einer Leistung stellt bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahme keine schlüssige Abnahme dar, wenn die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls mehrfach verweigert wird.
2. In einem solchen Fall kann auch in der gezwungenermaßen erfolgten Nutzung keine Billigung der Leistung als vertragsgerecht gesehen werden.
3. Nimmt der Auftraggeber das Werk des Auftragnehmers ab, wirkt sich diese Abnahme nicht unmittelbar auf die Leistungen eines Nachunternehmers aus.

IBRRS 2007, 3688

AG Hannover, Urteil vom 13.06.2007 - 464 C 1984/07
Eine vom Auftraggeber vorgegebene, formularmäßige Sicherungsabrede, die einen durch eine einfache Bürgschaft ablösbaren Barsicherheitseinbehalt für 5 Jahre, beginnend mit der "Bauleistungsendabnahme" vorsieht, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

IBRRS 2007, 3686

OLG Köln, Urteil vom 20.09.2006 - 11 U 213/05
1. Sind Mängel nach ihrem Beseitigungsaufwand und nach ihren Auswirkungen nicht erheblich (Schlussrechnung: ca. 58.000 Euro, Beseitigungsaufwand: 570 Euro), berechtigen sie nicht zur Abnahmeverweigerung.
2. Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit hindert die Abnahmefähigkeit nicht, wenn der Minderwert (hier: 50 Euro) im Verhältnis zur vereinbarten Leistung unerheblich ist.
