Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7693 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4811
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 99/06
1. Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies, so verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers - wie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels - erst nach dreißig Jahren, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (Bestätigung von BGH, Urteil vom 12. März 1992 - VII ZR 5/91, BGHZ 117, 318).*)
2. Diese Organisationspflicht ist keine vertragliche Verbindlichkeit gegenüber dem Besteller, sondern eine Obliegenheit des Unternehmers.*)
3. Dem Unternehmer kann eine Obliegenheitsverletzung nicht allein deshalb angelastet werden, weil sein Nachunternehmer die Herstellung des ihm übertragenen Werks seinerseits nicht richtig organisiert. Eine Zurechnung über § 278 BGB kommt nicht in Betracht.*)
4. Soweit Leistungen zur Herstellung von Bauteilen an einen Nachunternehmer vergeben werden, die der Unternehmer mangels eigener Fachkunde oder mangels Lizenzierung nicht selbst vornehmen kann, genügt der Unternehmer grundsätzlich seinen Obliegenheiten, wenn er den Nachunternehmer sorgfältig aussucht.*)
IBRRS 2007, 4810

OLG Dresden, Urteil vom 21.03.2007 - 6 U 219/03
1. Erreicht knapp die Hälfte des Straßenbelags deutlich vor dem Ende der üblichen Nutzungsdauer den sog. Warnwert, so ist die Nachbesserung des gesamten Straßenbelags nicht unverhältnismäßig.
2. Erhält durch die Nachbesserung aber auch der Anteil des Straßenbelags eine deutlich höhere Lebensdauer, bei dem die Warnwerte voraussichtlich nicht überschritten werden, muss sich der Auftraggeber dies als Vorteil anrechnen lassen.

IBRRS 2007, 4808

OLG Dresden, Urteil vom 27.01.2006 - 12 U 2705/99
1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.
2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.
3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.
4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.
5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.
6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.
7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.
8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.
IBRRS 2007, 4800

BGH, Urteil vom 18.09.2007 - XI ZR 447/06
1. Ein ohne zeitliche Einschränkung ausgesprochener Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist regelmäßig dahin zu verstehen, dass er auf die dreißigjährige Maximalfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist, soweit sich aus der Auslegung der Erklärung nichts Abweichendes ergibt.*)
2. Nach § 768 Abs. 2 BGB kann der Hauptschuldner durch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung die Haftung des Bürgen nicht erweitern. Dabei ist es unerheblich, ob im Zeitpunkt der Erklärung des Verjährungsverzichts durch den Hauptschuldner die Hauptschuld bereits verjährt war oder nicht.*)

IBRRS 2007, 4797

OLG Rostock, Urteil vom 19.04.2007 - 1 U 141/06
1. Hat der Auftraggeber sich gegenüber der Werklohnklage seines Auftragnehmers erfolglos auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln berufen, sind damit seine Mängelansprüche nicht rechtskräftig abgewiesen.
2. Geht das Gericht im Werklohnprozess auf die hilfsweise erklärte Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen der Mängel nicht ein, fehlt es an einer Entscheidung über diesen Anspruch, der rechtskräftig werden könnte.

IBRRS 2007, 4795

OLG Jena, Urteil vom 22.11.2006 - 7 U 253/06
§ 648a Abs. 6 Nr. 1 BGB, wonach die Absätze 1 - 5 des § 648a BGB keine Anwendung finden, wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist eine Ausnahmevorschrift. Sie ist nicht analog anwendbar auf die Fälle, in denen die Gesellschaftsanteile einer juristischen Person des Privatrechts mehrheitlich oder vollständig im Eigentum von juristischen Personen des öffentlichen Rechts stehen.

IBRRS 2007, 4794

OLG Dresden, Urteil vom 10.01.2007 - 6 U 519/04
1. Wird bei einem Autobahnbau ein zusätzlicher Bodenabtrag und dessen Zwischenlagerung in 6 km Entfernung notwendig, so steht dem Auftragnehmer ein zusätzlicher Vergütungsanspruch als Nachtrag gemäß § 2 Nr. 8 VOB/B zu, sofern dies dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn ohne diese Zusatzleistung das Bauwerk nicht fertig gestellt werden kann.
2. Wird der Wiedereinbau durch Andecken des zusätzlich ausgebauten und zwischengelagerten Oberbodens in einer Baubesprechung angeordnet, steht dem Auftragnehmer ein Nachtrag gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B zu.
3. Aktiviert der Bauherr eine Bedarfsposition nicht, lässt er die darin beschriebene Leistung aber ohne einzugreifen ausführen, schuldet er dafür eine nach § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu ermittelnde Vergütung.
IBRRS 2007, 4792

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.10.2007 - 1 U 1757/07
1. Das Vorschussurteil steht einem Urteil über einen Teilanspruch gleich, dem keine Rechtskraft in Bezug auf eine Nachforderung zukommt.
2. Dies hat auch zur Folge, dass die 30-jährige Verjährung des § 197 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur den titulierten Vorschussanspruch ergreift und die weiterhin einklagbare Nachforderung nach den allgemeinen Vorschriften verjährt.
3. Ein Feststellungsantrag steht dem Kläger in unverjährter Zeit offen und ist gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ohne weiteres im Rahmen eines Vorschussprozesses zulässig.

IBRRS 2007, 4788

OLG Celle, Urteil vom 31.10.2007 - 14 U 95/07
1. Anders als bei einer Schlussrechnung ist bei einer Abschlagsrechnung die Klage auch aus einzelnen Positionen zumindest dann zulässig, wenn eine Schlussrechnung noch nicht gestellt ist.
2. Ist bereits vor Schlussrechnungsreife eine Abschlagsforderung eingeklagt worden, bleibt die Klage trotz Schlussrechnungsreife zulässig. Das Gebot der Abrechnungsklarheit fordert lediglich, dass nicht aus einer vorläufigen Leistungsaufstellung für ein vorläufiges Zahlungsbegehren und einer abschließenden Schlussrechnung mit dem Ziel der Durchsetzung einer Schlusszahlung zugleich vorgegangen wird.
3. Zu der Frage, wann ein Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen kann.

IBRRS 2007, 4785

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.10.2007 - 4 W 97/07
Da präjudizielle Vorfragen nicht an der Rechtskraft teilnehmen, ist ein Auftraggeber nicht gehindert, seine gegenüber der Werklohnklage des Auftragnehmers erfolglos geltend gemachten Mängel zum Gegenstand einer eigenen Schadensersatzklage zu machen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schadensersatzanspruch bereits Gegenstand einer (Hilfs-)Aufrechnung im Vorprozess gewesen und darüber eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist. Wurde die Hilfsaufrechnung dort im Berufungsverfahren wegen Verspätung (§§ 530, 520 Abs. 3 ZPO) zurückgewiesen, ist darüber nicht entschieden worden.*)

IBRRS 2007, 4746

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2007 - 11 O 142/06
Stimmt der Auftragnehmer der Bindefristverlängerung vorbehaltlos zu, dann hält er sein Angebot in der ursprünglichen Fassung aufrecht, so dass mit der Zuschlagserteilung ein Vertrag mit diesem Inhalt zu Stande kommt und Kosten infolge Bauzeitverzögerung auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B erstattet werden.

IBRRS 2007, 4729

BGH, Urteil vom 28.09.2007 - V ZR 139/06
Voraussetzung des Verzugs ist auch im Fall der grundlosen Erfüllungsverweigerung die Fälligkeit der Forderung gegen den Schuldner.*)

IBRRS 2007, 4696

BGH, Urteil vom 27.09.2007 - VII ZR 80/05
1. Ein Vorbehaltsurteil darf grundsätzlich nicht ergehen, wenn der Unternehmer gegenüber dem Anspruch des Bestellers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten oder der Fertigstellungsmehrkosten mit einem Werklohnanspruch aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnet.*)
2. Der Unternehmer kann sich gegenüber der Aufforderung des Bestellers zur Mängelbeseitigung wegen einer ausstehenden Sicherheit gemäß § 648a BGB nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, wenn er zur Beseitigung dieser Mängel nicht (mehr) bereit ist.*)
IBRRS 2007, 4694

OLG Celle, Urteil vom 05.09.2007 - 7 U 26/07
Die Unterbrechung der Verjährung durch § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand.

IBRRS 2007, 4693

OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007 - 21 U 34/07
1. Die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" stellt einen Mängelvorbehalt dar, wenn im Abnahmeprotokoll die Mängel aufgeführt sind. Die Unterzeichnung des Protokolls durch den Bauherrn mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" steht der förmlichen Abnahme der Werkleistungen des Bauunternehmers nicht entgegen und führt zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs.
2. Wendet der Auftraggeber gegenüber einer Werklohnklage Mängel und Begleitschäden ein und weist das erstinstanzliche Gericht die Klage zu Unrecht bereits als (mangels Abnahme) nicht fällig ab, so kann in der Berufungsinstanz im Hinblick auf die geltend gemachten Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen ein kombiniertes Grund- und Vorbehaltsurteil ergehen (Ausnahme zu BGH NJW 2006, 698) und die Sache zur weiteren Aufklärung der Mängel und Begleitschäden zurückverwiesen werden.*)

IBRRS 2007, 4678

LG Dresden, Urteil vom 18.10.2007 - 4 S 405/07
Ein Sachverständigengutachten, welches auf Mutmaßungen basiert, kann eine offenkundig missbräuchliche Inanspruchnahme der Bürgschaft nicht beweisen.

IBRRS 2007, 4677

OLG Naumburg, Urteil vom 28.03.2007 - 6 U 83/06
1. Ist die bei einer Dachsanierung von außen angebrachte Dämmung mangelhaft, weil das Dämmmaterial z. B. nicht zwischen die Sparren eingeklemmt ist und eine ausreichende Unterlüftung fehlt, so sind diese Mängel nicht derart grob und unübersehbar, dass sie für ein arglistiges Verschweigen sprechen.
2. Dass die Untersuchung der Dämmung auf Mängel eingeschränkt ist, weil sie auftragsgemäß von außen angebracht wurde, kann dem Dachdecker nicht als Organisationsverschulden angelastet werden.
3. Wenn ein Bauhandwerker zusagt, im Zuge eines in Aussicht gestellten neuen Auftrags Mängel seines Werks zu beseitigen, der Bauherr diesen Auftrag aber anderweitig vergibt, kann der Zusage weder ein Anerkenntnis der Mängelansprüche noch für den Fall, dass im Zeitpunkt der Zusage Mängelansprüche bereits verjährt sind, ein Verzicht auf die Verjährungseinrede entnommen werden.
IBRRS 2007, 4676

LG Wiesbaden, Urteil vom 17.08.2007 - 7 O 333/05
Der von Seiten des Auftraggebers formularmäßig in der Sicherungsabrede zum Bauvertrag vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB in der Gewährleistungsbürgschaft führt zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt.

IBRRS 2007, 4629

LG Bielefeld, Urteil vom 25.09.2007 - 15 O 127/07
1. § 72 Abs. 1 ZPO ist weit und großzügig auszulegen. Es sind nicht nur Regress- und Gewährleistungsansprüche im engeren Sinne gemeint, sondern es genügen vielmehr auch Ansprüche aus Alternativverhältnissen.
2. Maßgebend ist, ob der Drittanspruch des Streitverkünders zu seiner Rechtsposition im Erstprozess in einem Alternativverhältnis im Sinne wechselseitiger Ausschließung steht, also nur bei ungünstigem Ausgang des Erstprozesses geltend gemacht werden können.
3. An einer solchen Alternativität fehlt es bei Vergütungsansprüchen in einem Generalunternehmer-Nachunternehmer-Subunternehmer-Verhältnis, auch wenn die Vertragsbedingungen in den einzelnen Verträgen übereinstimmen.
4. Die prozessökonomisch sinnvolle Parallelität der einheitlichen Beurteilung gleich gelagerter Streitpunkte ist statt über Streitverkündung gegebenenfalls über Absprachen der beteiligten Parteien herbeizuführen.

IBRRS 2007, 4619

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 43/06
1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.
2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.
3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.
4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.
5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.
6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.
7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.
8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.
IBRRS 2007, 4601

OLG Köln, Urteil vom 10.11.2006 - 20 U 18/06
1. Auch im Urkundenprozess kann der Beweis durch Urkunden für solche klagebegründenden Tatsachen entbehrlich sein, die unstreitig oder zugestanden sind.
2. Die Zulässigkeit einer Urkundenklage auf Vergütung von Bauleistungen scheitert also nicht daran, dass keine Aufmaßurkunden vorgelegt werden, soweit die aufgemessenen Mengen unstreitig sind.

IBRRS 2007, 4599

OLG Jena, Urteil vom 19.09.2007 - 7 U 35/07
Hat der Auftragnehmer wegen auftragslos erbrachter Leistungen nur einen Anspruch aus §§ 2 Nr. 8 Abs. 3 VOB/B, 670, 677, 683 BGB, so bestimmt sich die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs nach der im ausgeübten Gewerbe des Auftragnehmers üblichen Vergütung. Die Preisermittlungsgrundlagen des § 2 Nr. 5 und 6 VOB/B gelten in diesem Falle nicht. Der Ersatzanspruch darf aber nicht höher sein, als ein für die auftragslos erbrachte Leistung konkret vereinbarter Vertragspreis.*)

IBRRS 2007, 4591

OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2007 - 10 U 1476/06
Ausfallentschädigung bei Stellung eines Baukrans ist im Rahmen des als Mietvertrag mit Dienstverschaffungselementen zu qualifizierenden Vertragsverhältnisse grundsätzlich nach § 537 BGB zu bemessen; Möglichkeiten der Schätzung nach § 287 ZPO.*)

IBRRS 2007, 4529

KG, Urteil vom 25.09.2007 - 7 U 5/07
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Erstattung von Kosten für die Einlagerung von Baumaterialien (hier: zur Wiederverwendung bestimmte Fußbodendielen) vom Unternehmer verlangt werden können.*)
2. Mehraufwendungen im Sinne des § 304 BGB ist auch das Lagergeld gemäß § 354 Abs. 1 HGB.*)

IBRRS 2007, 4514

OLG Koblenz, Urteil vom 18.10.2007 - 5 U 521/07
1. Die werkvertraglichen Mängelgewährleistungsansprüche stehen einem Bauherrn erst nach der Fertigstellung des Gesamtwerkes zu.
2. Zeigen sich bereits zu Beginn der Bauarbeiten schwerwiegende Mängel, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch des Bestellers nach § 280 BGB ergeben, wenn dem Mangel durch eine Nachbesserung nicht mehr abgeholfen werden kann oder der Unternehmer seine Nachbesserungsbefugnis aus sonstigen Gründen verloren hat.
3. Die vertragwidrige Einstellung oder Verzögerung der Bauarbeiten kann ein derartiger Grund sein. Auch ohne ausdrückliche Parteivereinbarung ist bei einem im Frühjahr begonnen Bau eines Einfamilienhauses davon auszugehen, dass die Arbeiten bis zur Dacheindeckung vor Winterbeginn fertig gestellt sein müssen.
IBRRS 2007, 4502

OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.2007 - 10 U 640/06
Ist die Vorschussklage wegen Ablaufs der Nachbesserungsfrist zu Recht abgewiesen worden, kann der Besteller noch durch Klageänderung auf Schadensersatz in der Berufungsinstanz obsiegen, sofern die Voraussetzungen des Schadensersatzes keiner weiteren Feststellungen bedürfen. Kostensanktion nach § 97 Abs. 2 ZPO.

IBRRS 2007, 4486

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.08.2007 - 4 U 448/03
1. Zum Umfang der Prüfpflicht eines mit dem Einbau von bauseits gestelltem Beton beauftragten Werkunternehmers.*)
2. Vereinbaren die Parteien, dass die Lieferung bestimmter Baumaterialien "bauseits" erfolgen soll, liegt es im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeigneten Baustoffe zu beschaffen und dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Durch eine solche Regelung wird das Risiko der Lieferung fehlerhafter Materialien ausschließlich dem Auftraggeber zugewiesen.
3. Die Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers aus § 4 Nr. 3 VOB/B kann entfallen, wenn der Auftraggeber fachkundig ist und selbst über konkret vorliegende oder ersichtlich zu erwartende Fachkenntnisse verfügt.

IBRRS 2007, 4474

LG Schweinfurt, Urteil vom 16.01.2007 - 22 O 178/05
Die dem Architekten erteilte (übliche) Vollmacht umfasst auch die Mängelbeseitigungsaufforderung, Fristsetzung und Kündigungsandrohung zur Vorbereitung einer Kündigung nach § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B.

IBRRS 2007, 4469

OLG Bamberg, Beschluss vom 11.06.2007 - 6 U 36/07
1. Eine Bürgschaftsformulierung: "…zu zahlen, sofern der Auftraggeber uns schriftlich mitteilt, dass der Auftragnehmer seine vertragsgemäßen Verpflichtungen nicht oder nicht gehörig erfüllt" qualifiziert die Bürgschaft nicht als solche zahlbar auf erstes Anfordern.
2. Ist für die Geltendmachung des Bürgschaftsanspruchs eine vertragliche Fälligkeitsvoraussetzung vereinbart, beginnt die Verjährung erst zu dem Zeitpunkt, in dem diese Vorraussetzung erfüllt ist.

IBRRS 2007, 4467

OLG Oldenburg, Urteil vom 18.07.2006 - 12 U 18/06
1. Eine GbR ist zwar kein Kaufmann im engeren Sinn. Als Investorin und Bauherrin von größeren Bauvorhaben mit Gewerbe, die auch selbständig die Verträge mit den einzelnen Subunternehmen aushandelt, nimmt sie wie ein Kaufmann am Geschäftsverkehr teil.
2. Wird durch den Bauherrn der Generalunternehmervertrag gekündigt und kommt es in Folge dessen zu mündlichen Vertragsverhandlungen mit seinem Subunternehmer über die Fortsetzung der Arbeiten und bestätigt der Subunternehmer mit Auftragsbestätigungen für die einzelnen Gewerke den Vertragsabschluss mit einzelnen, teilweise abweichenden Bedingungen, so werden diese Vertragsinhalt, sofern der Bauherr nicht unverzüglich widerspricht.

IBRRS 2007, 4458

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2006 - 5 U 31/06
Beendet werden Verhandlungen (nur) durch ein doppeltes Nein des Schuldners zum Anspruch überhaupt und zu weiteren Gesprächen über diesen. Erforderlich ist insoweit eine Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen, die durch ein klares und eindeutiges Verhalten einer Partei zum Ausdruck kommen muss.

IBRRS 2007, 4454

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2007 - 4 U 22/07
1. Bei einer Patronatserklärung, die vom Patron (Muttergesellschaft) gegenüber dem Unterstützten (Tochtergesellschaft) abgegeben wird, kommt es für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite darauf an, wie die Tochtergesellschaft die Erklärung nach §§ 133, 157 BGB und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen konnte und durfte.*)
2. Aus einer Patronatserklärung, wonach es der „Geschäftspoliktik“ („business policy“) der Erklärenden entspreche, die Kreditwürdigkeit der Erklärungsempfängerin zu erhalten, ergibt sich grundsätzlich keine Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung zur Unterstützung der Tochtergesellschaft.*)

IBRRS 2007, 4451

OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006 - 13 U 145/06
1. Arglist liegt dann vor, wenn der Unternehmer den Mangel als solchen wahrgenommen, seine Bedeutung als erheblich für den Bestand oder die Benutzung der Leistung erkannt, ihn aber dem Besteller pflichtwidrig nicht mitgeteilt hat.
2. Arglist setzt sich aus zwei Elementen zusammen: Wissen und Wollen. Die Kenntnis des Mangels ist daher Voraussetzung der Arglist; bloße Nachlässigkeit reicht nicht aus.

IBRRS 2007, 4450

OLG München, Urteil vom 10.10.2006 - 13 U 4639/03
Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers nach Kündigung des Bauvertrags wird ohne Abnahme fällig, wenn die Abnahme entbehrlich ist. Das ist der Fall, wenn eine Erfüllung des Werkvertrags nicht mehr verlangt wird, weil die zunächst gerügten Mängel ausnahmslos beseitigt sind und der Vertrag sich in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat.

IBRRS 2007, 4429

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2006 - 23 U 113/05
Haben die Parteien eines Nachunternehmervertrags über Reinigungsarbeiten bei Vertragsschluss vereinbart, eine Preisanpassung für den Fall tarifvertraglicher Lohnkostenerhöhungen insoweit vorzunehmen, als der Hauptauftraggeber diese akzeptiere, so gelten die gleichen Grundsätze auch für eine vertraglich nicht geregelte Senkung der tarifvertraglichen Lohnkosten.

IBRRS 2007, 4410

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.02.2007 - 17 U 153/06
Aus einer Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Stichwort "Inanspruchnahme aus der Bürgschaft" geht nicht hervor, dass die Zahlungsaufforderung Fälligkeitsvoraussetzung sein soll, wenn die Klausel gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Regelungen enthält, ab welchem Zeitpunkt die Gläubigerin an den selbstschuldnerischen Bürgen herantreten kann (gegen OLG München WM 2006, 1813)*)

IBRRS 2007, 4406

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.09.2007 - 12 U 214/06
Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Besteller. Verwirklicht es sich, stehen dem Unternehmer Mehrvergütungsansprüche nach § 2 Nr. 5 VOB/B gleichwohl nur zu, wenn die Erschwernisse für ihn unvorhersehbar waren, was jedenfalls dann nicht der Fall ist, wenn sie von ihm als Fachunternehmen aufgrund einer Inaugenscheinnahme oder eine lückenhaften Ausschreibung bereits erkennbar gewesen sind (hier verneint).

IBRRS 2007, 4376

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.09.2007 - 12 U 86/06
1. Der Besteller kann einen Kostenvorschussanspruch nach § 637 Abs. 3 BGB solange geltend machen, wie das Selbstvornahmerecht nach § 637 Abs. 1 BGB oder der damit zusammenhängende Nacherfüllungsanspruch aus § 635 BGB besteht. Diese Rechte enden erst, wenn er den Rücktritt erklärt, mindert oder Schadensersatz geltend macht. Nach neuem Schuldrecht kommt einer Erklärung des Bestellers, nach Fristablauf eine Nachbesserung durch den Unternehmer abzulehnen, nicht diese Wirkung zu.
2. Fehler bei der Geltendmachung des Mangelbeseitigungsanspruchs (hier: unberechtigtes Verlangen einer bestimmten Art und Weise der Mangelbeseitigung) schließen den Kostenvorschussanspruchs dann nicht aus, wenn der Unternehmer seinerseits die Mangelbeseitigung unberechtigt verweigert.
IBRRS 2007, 4371

OLG München, Urteil vom 24.07.2007 - 9 U 5022/06
Es liegt kein Verschulden des Werkunternehmers bei Beachtung des Standes der Technik vor, selbst wenn in der Wissenschaft Zweifel diskutiert werden.

IBRRS 2007, 4350

OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007 - 9 U 53/07
1. Hat das Landgericht entgegen § 406 Abs. 4 ZPO über ein Ablehnungsgesuch gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht durch Beschluss entschieden, sondern in den Gründen des Urteils, ist das Berufungsgericht dann nicht gehindert das Beweisergebnis zu verwerten, wenn die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss keinen Erfolg gehabt hätte. Diese Prüfung kann das Berufungsgericht selbst in den Gründen seines Urteils vornehmen.*)
2. Eine Aufrechnungserklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben werden. Ausreichend ist die Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens. Eine Aufrechnungserklärung kann deshalb auch in der Leistungsverweigerung hinsichtlich einer gleichartigen Schuld enthalten sein. Sind Forderung und Gegenforderung jeweils fällig und auf Geld gerichtet, stellt ein wegen der Gegenforderung geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht bei sachgerechtem Verständnis eine Aufrechnungserklärung dar. Das erklärte Gegenrecht ist jedenfalls in die tatsächlich gewollte Einwendung umzudeuten.
3. Außergerichtlich entstandene Gutachterkosten zur Aufklärung von Baumängeln sind als Mangelfolgeschaden selbständig einklagbar, wenn sie erforderlich waren, dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß von ihm festgestellter Mängel zu verschaffen. Im Einzelfall kann ausnahmsweise in Betracht kommen, die für ein Privatgutachten entstandenen Kosten nur in dem Umfang als erstattungsfähig anzusehen, wie sich vom Besteller vermutete Mängel später bestätigen (hier verneint).

IBRRS 2007, 4349

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.2007 - 4 U 11/07
1. Für eine Zurückweisung nach § 174 S. 1 BGB ist es nicht ausreichend, wenn dem vollmachtlosen Vertreter entgegengehalten wird, er sei nicht Vertragspartei. Vielmehr muss die Zurückweisung die Verdeutlichung in sich schließen, dass durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde das Hindernis beseitigt wird.
2. Bei unberechtigter Zurückweisung einer schriftlichen Erklärung unter Weigerung, von ihr überhaupt Kenntnis zu nehmen, kann die spätere Behauptung, das Schreiben habe die fragliche Erklärung nicht enthalten, rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB sein.
3. Nach der durch die Zivilprozessrechtsreform geänderten Vorschrift des § 529 ZPO ist das Berufungsgericht an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen gebunden, solange sich nicht aus der Berufungsbegründung konkrete Anzeichen für das Vorliegen unrichtiger Feststellungen ergeben. Das gilt auch in Fällen von "Aussage gegen Aussage", in denen sich das erstinstanzliche Gericht für die Richtigkeit der einen Version entscheidet und damit die andere Zeugenaussage als unglaubwürdig behandelt.

IBRRS 2007, 4337

BGH, Urteil vom 17.07.2007 - X ZR 31/06
a) Erbringt ein Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten Leistung aufgrund eines gesondert geschlossenen Vertrages direkt für dessen Auftraggeber, reicht der Eintritt des Leistungserfolgs als solcher nicht aus, um insoweit zugleich eine Bewirkung der Leistung des Nachunternehmers an den Hauptunternehmer anzunehmen.*)
b) Bei der Ermittlung der dem Nachunternehmer gegen den Hauptunternehmer noch zustehenden Restvergütung ist regelmäßig zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Nachunternehmer seinen Anspruch auf die Gegenleistung behalten haben könnte, aber sich den vom Auftraggeber erhaltenen Werklohn anrechnen lassen muss, bzw. ob umgekehrt der Nachunternehmer für dem Hauptunternehmer entgangenen Gewinn und ggfs. für weitere Schäden aufzukommen hat.*)

IBRRS 2007, 4321

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 67/06
1. Zur Frage der Verantwortlichkeitsabgrenzung zwischen mehreren am Bau beteiligten technischen Fachunternehmen (Planungs- und Überwachungsverschulden).
2. Eine (Hilfs-)Aufrechnung in der Berufungsinstanz unterliegt auch dann den erhöhten Anforderungen des § 533 ZPO, wenn sie bereits in erster Instanz erhoben worden, dann aber fallen gelassen worden war.

IBRRS 2007, 4315

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2007 - 4 U 164/06
1. Zu den Kritierien, wann eine Zustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO (Rückwirkung der Zustellung im Hinsicht auf die Verjährung).
2. Eine stillschweigende Abnahme ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Besteller den Werklohn an den Unternehmer ohne die Erklärung eines Vorbehalts zahlt.

IBRRS 2007, 4303

OLG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 17 U 20/06
1. Eine Klage ist schlüssig, wenn der Tatsachenvortrag – seine Richtigkeit unterstellt – geeignet ist, den Klageantrag sachlich zu rechtfertigen.
2. Zu der Problematik, ob die ARGE oder deren einzelne Gesellschafter Vertragspartei sein sollen.

IBRRS 2007, 4297

OLG Celle, Urteil vom 14.02.2007 - 7 U 165/06
1. Die Weitergabe eines Auftrags an ein Subunternehmen, häufig auch mehrstufig, ist im Baugewerbe üblich, insbesondere auch bei Großaufträgen.
2. Hat der Bauherr kein Interesse an der Eigenleistung des Auftragnehmers, steht dem Bauherrn ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung nicht zu, wenn der Auftragnehmer ein Subunternehmen mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt, ohne dies dem Auftraggeber zu offenbaren.
3. Schreitet der Auftraggeber nach einer Kündigung sogleich zur Ersatzvornahme und werden die Arbeiten durch den Nachfolgeunternehmer fertig gestellt, ohne dass eine Abgrenzung zur Teilleistung des gekündigten Auftragnehmers erfolgt, kann sich der Auftraggeber nicht mehr auf die fehlende Abnahme für die erbrachte Teilleistung berufen.
4. Der Auftragnehmer kann bei Fehlen eines gemeinsamen Aufmaßes seiner Darlegungs- und Beweislast zum Umfang der erbrachten Leistungen auch durch einseitig vorgenommene Dokumentationen genügen.
5. Nach der ordentlichen Kündigung des Vertrags kann der Auftragnehmer den ihm zustehenden entgangenen Gewinn für nicht ausgeführte Leistungen auch dann aus der Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und dem mit einem Subunternehmer vereinbarten Werklohn berechnen, wenn der Subunternehmereinsatz gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B unzulässig war bzw. gewesen wäre.
IBRRS 2007, 4277

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.03.2007 - 4 U 47/06
1. Eine Abnahme liegt bereits vor, wenn der Auftraggeber durch sein Verhalten konkludent erklärt, die Lieferung sei im Wesentlichen vertragsgemäß. Dies setzt bei einer auf einer Vielzahl von Einzelleistungen bestehenden Gesamtleistung nicht voraus, dass dem Verhalten des Auftragnehmers entnommen werden kann, er halte die Leistung für insgesamt mangelfrei.
2. Die Nutzung von Außenanlagen durch den Besteller und seine Gäste ist als konkludente Abnahme zu werten.

IBRRS 2007, 4262

BGH, Beschluss vom 23.08.2007 - VII ZB 79/06
Ein Beschluss gemäß § 494a Abs. 2 ZPO kann nicht ergehen, wenn mehrere Antragsteller wegen ihnen zustehender Mängelansprüche aus einem Bauvertrag ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt haben und der Antragsgegner daraufhin von einem der Antragsteller, der zugleich Rechtsnachfolger des anderen Antragstellers hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Ansprüche geworden ist, im Klagewege in Anspruch genommen wird.*)

IBRRS 2007, 4245

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2006 - 5 U 70/06
1. Für den Fall einer nicht prüfbaren Schlussrechnung tritt die Fälligkeit einer Werklohnforderung, die auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung erhoben wird, u.a. (dennoch) ein, wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Beanstandungen zur Prüffähigkeit (mehr) erhoben werden.*)
2. Die bloße Abzeichnung von Stundenlohn-/Tagelohnzetteln genügt für die Annahme einer nachträglich - stillschweigend (konkludent) getroffenen - Vereinbarung zur Stundenlohnbezahlung nicht.*)

IBRRS 2007, 4234

LG Wiesbaden, Urteil vom 29.08.2007 - 11 O 33/07
Der Bürge kommt mit der Zahlung der Bürgschaftsforderung erst in Verzug, wenn der Bürgschaftsgläubiger die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung und den Eintritt des Sicherungsfalls qualifiziert behauptet und durch geeignete Unterlagen belegt.
