Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7693 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 0349
LG Dresden, Beschluss vom 20.09.2007 - 9 O 2648/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0343

OLG Dresden, Beschluss vom 06.11.2007 - 10 W 1212/07
Der Verzicht auf das Identitätserfordernis in § 648 BGB setzt nicht unabdingbar ein kollusives Zusammenwirken zwischen dem Auftraggeber und dem Grundstückseigentümer voraus. Es reicht vielmehr aus, dass besondere Umstände gegeben sind, die es mit Treu und Glauben als unvereinbar erscheinen lassen, dass sich der Grundstückseigentümer auf die Personenverschiedenheit beruft. Dies ist der Fall, wenn der Grundstückseigentümer seinen Ehepartner als Auftraggeber vorschiebt und er auch der eigentliche Nutznießer der Leistungen des Auftragnehmers ist.

IBRRS 2008, 0342

LG Rottweil, Urteil vom 10.01.2008 - 3 O 163/07
Ein auf Lüftungstechnik spezialisiertes Unternehmen muss im Rahmen seiner Prüfungs- und Hinweispflicht erkennen, dass ein vom Fachplaner erstelltes Lüftungskonzept für ein Schwimmbad unzureichend ist.

IBRRS 2008, 5094

BGH, Beschluss vom 05.02.2008 - VIII ZR 278/05
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 2008, 0304

OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2007 - 21 U 164/06
Leistet eine mit dem Auftraggeber gesellschaftsrechtlich verbundene KG Zahlungen auf den gegen den Auftraggeber bestehenden Werklohnanspruch des Auftragnehmers und fällt später diese KG in förmliche Insolvenz, kann der Auftragnehmer als Bereicherung den Betrag vom Auftraggeber verlangen, den er - der Auftragnehmer - wegen einer gegen ihn gerichteten, materiell aber den Auftraggeber betreffenden Insolvenzanfechtung an den Insolvenzverwalter der zwischenzeitlich insolventen KG gezahlt hat.

IBRRS 2008, 0295

OLG Naumburg, Urteil vom 20.12.2007 - 1 U 80/07
Verpflichtet sich ein gewerblicher Auftragnehmer zur Zerkleinerung von Betonbruchmaterial eines gewerblichen Auftraggebers auf dessen Baustelle unter konkreter Vereinbarung der Qualität des Endprodukts, so liegt hierin ein Werkvertrag.*)
Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers setzt grundsätzlich eine Abnahme der Brecherarbeiten als vertragsgerechte Leistung voraus.*)

IBRRS 2008, 0288

OLG Köln, Urteil vom 22.08.2007 - 17 U 57/06
1. Über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs (Klage wegen Bauleistungen aus einem VOB-Vertrag), der nach Grund und Höhe streitig ist, kann nur dann durch Teilurteil entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
2. Eine Forderung im Rechtssinne ist beim VOB-Vertrag lediglich der Schlussrechnungssaldo, d. h. der Anspruch auf restliche Vergütung aus dem Werkvertrag. Dabei sind auch die Abschlagszahlungen lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Vertrages bezogen werden können. Der Saldo hat dabei keinen inhaltlichen Bezug zu den einzelnen Leistungspositionen, d. h. er ist nicht die Vergütung für solche Einzelpositionen. Dies gilt auch für Nachtrags und Eventualpostionen, die in die Schlussrechnung eingeflossen sind, denn einzelne Rechnungspositionen können generell nicht selbständig abgewiesen oder zugesprochen werden.
3. Für den Fall der Abweisung bestimmter Rechnungsposten verbietet sich der Erlass eines Teilurteils jedenfalls wegen der fehlenden materiellen und verfahrensrechtlichen Selbständigkeit solcher Ansätze.

IBRRS 2008, 0220

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2007 - 17 U 89/07
Die Verjährungfrist einer Bürgschaftsforderung beginnt gleichzeitig mit der Fälligkeit der gesicherten Hauptforderung. Auf eine Zahlungsaufforderung des Gläubigers an den Bürgen kommt es daher für den Eintritt der Fälligkeit der Bürgschaftsforderung nicht an.*)

IBRRS 2008, 0215

OLG Dresden, Gerichtlicher Hinweis vom 18.10.2007 - 12 U 1498/07
1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle, die nach neuer BGH-Rechtsprechung bei jeglicher Abweichung von der VOB/B als Ganzes zu erfolgen hat, wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.
2. Dies hat zur Folge, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.

IBRRS 2008, 0214

OLG Jena, Urteil vom 18.04.2007 - 7 U 946/06
1. Der Bauherr kann von einem BGB-Bauvertrag grundsätzlich erst dann wirksam zurücktreten, wenn er dem Unternehmer zuvor fruchtlos eine Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung gesetzt hat.
2. Ein unwirksamer Rücktritt des Bauherrn wird regelmäßig in eine ordentliche Kündigung umgedeutet, wenn aus der Rücktrittserklärung deutlich wird, dass der Bauherr eine weitere Erfüllung des Bauvertrags durch den Unternehmer nicht mehr zulässt.

IBRRS 2008, 0211

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2007 - 3/1 O 104/07
Für einen Anspruch auf Abschlagszahlung muss der Auftragnehmer nach § 16 Nr. 1 VOB/B nicht mehr tun, als die Leistung zu erbringen, deren Vergütung er beansprucht, und diese prüfbar nachweisen. Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Fälligkeit von Faktoren abhängig gemacht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, verstößt dies gegen § 307 Abs. 2 BGB.

IBRRS 2008, 0203

OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2007 - 12 U 1498/07
1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle, die nach neuer BGH-Rechtsprechung bei jeglicher Abweichung von der VOB/B als Ganzes zu erfolgen hat, wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.
2. Dies hat zur Folge, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.
3. Die Inanspruchnahme der Öffnungsklausel des § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B a.F. stellt eine inhaltliche Abweichung von der in der VOB/B damals noch vorgesehenen Regelfrist von zwei Jahren dar und führt damit zu einer Störung des von der VOB/B beabsichtigten Interessenausgleichs.

IBRRS 2008, 0202

BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZR 137/07
1. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.
2. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.
3. Ein solcher Fall kann nicht nur vorliegen, wenn das Gericht bei der Beweiswürdigung eine Vielzahl von gegen seine Auffassung sprechenden Ergebnissen der Beweisaufnahme unbeachtet lässt, sondern auch dann, wenn es bei der Vertragsauslegung naheliegende und erhebliche Gründe unberücksichtigt lässt, die eine Partei für ihre von der Auffassung des Gerichts abweichende Würdigung vorträgt.
4. Die Hinterlegung einer Preisbildung in einem verschlossenen Umschlag dient in der Regel nicht der Festlegung neuer Preise.
IBRRS 2008, 0161

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2007 - 2 U 195/06
Der Besteller kann gegen die Werklohnforderung des Unternehmers mit einem Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung auch dann aufrechnen, wenn die Parteien individualvertraglich ein Aufrechnungsverbot vereinbart haben.

IBRRS 2008, 0160

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007 - 11 U 19/07
1. Das Verwendungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B begründet keine Befugnis zu eigenmächtigem Handeln.*)
2. Der Auftraggeber, der in Ausübung seines Verwendungsrechts die auf die Baustelle verbrachten Geräte und Materialien des Auftragnehmers ohne dessen Willen in Besitz nimmt, begeht verbotene Eigenmacht i.S.d. § 858 BGB.*)
IBRRS 2008, 0158

EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-277/05
Art. 2 Nr. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind in dem Sinne auszulegen, dass die Beträge, die im Rahmen von Verträgen, die der Mehrwertsteuer unterliegende Beherbergungsdienstleistungen zum Gegenstand haben, als Angeld geleistet worden sind, in Fällen, in denen der Erwerber von der ihm eröffneten Möglichkeit des Rücktritts Gebrauch macht und der Hotelbetreiber diese Beträge einbehält, als pauschalierte Entschädigung zum Ausgleich des infolge des Vertragsrücktritts des Gastes entstandenen Schadens - ohne direkten Bezug zu einer entgeltlichen Dienstleistung - und als solche nicht als mehrwertsteuerpflichtig anzusehen sind.*)

IBRRS 2008, 0156

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.05.2007 - 15 U 11/07
Zur Frage, ob eine Höchstbetragsbürgschaft, die als „Sicherheit gemäß § 648a BGB“ bezeichnet ist, auch Zinsen und Kosten des gegen die Hauptschuldnerin geführten Prozesses umfasst.*)

IBRRS 2008, 0155

OLG München, Urteil vom 01.08.2006 - 13 U 4425/02
Ein Auftraggeber verhält sich treuwidrig, wenn er sich auf einen vertraglich vereinbarten Gewährleistungseinbehalt beruft und einen unstrittigen Restwerklohn wegen (angeblicher) mängelbedingter Gegenansprüche nicht an den Auftragnehmer auszahlt, obwohl ihm eine Bürgschaft in der Größenordnung des Gewährleistungseinbehalts vorliegt. Das gilt auch dann, wenn diese Bürgschaft nicht explizit als Austauschsicherheit betrachtet werden kann, weil sie durch Umwandlung der früheren (höheren) Vertragserfüllungsbürgschaft entstanden ist.

IBRRS 2008, 0150

OLG Jena, Urteil vom 20.12.2007 - 1 U 409/07
Auch wenn eine Erfüllungsbürgschaft ausdrücklich Ansprüche auf Erstattung von Überzahlungen sichert, deckt sie den Rückerstattungsanspruch hinsichtlich einer Überzahlung nicht ab, die auf einer in einer Interimsvereinbarung nach Schlussrechnungserteilung vereinbarten Sonderzahlung beruht.

IBRRS 2008, 0149

KG, Urteil vom 05.10.2007 - 21 U 52/07
Der Bauherr muss einer Preisanpassung wegen veränderter Materialkosten zustimmen, wenn diese auf Verzögerungen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 97 Abs. 7 GWB nach Ablauf der ursprünglichen Bindefrist zurückzuführen sind. Diese Verpflichtung folgt aus den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage und der die Bauparteien verbindende Pflicht zur Kooperation.*)

IBRRS 2008, 0148

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.05.2007 - 13 U 176/02
1. Einen Planungsfehler des mit der Planung beauftragten Architekturbüros hat sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer gemäß §§ 254, 278 BGB zurechnen zu lassen. Bei von Anfang an nicht geplanten Sicherungsmaßnahmen gegen Wasserschäden im Zuge von Dacharbeiten, mit damit einhergehenden Öffnungen der Dachhaut, beträgt das dem Auftraggeber anzulastende Mitverschulden aufgrund eines Planungsfehlers 75%.
2. Die dem Auftraggeber bei von Anfang an ordnungsgemäßer Planung entstehenden Mehrkosten, sind als Sowieso-Kosten von dem durch den Auftraggeber geltend gemachten Schadensersatzanspruch in Abzug zu bringen.
3. Zu der Frage, wann der planende und zugleich bauleitende Architekt und/oder seine Mitarbeiter ausnahmsweise als bevollmächtigt zur Erteilung von Zusatzaufträgen anzusehen sind.

IBRRS 2008, 0125

BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 83/05
Die gemäß § 649 Satz 2 BGB oder § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846 = NJW 1996, 3270; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 39/86, BGHZ 101, 130).*)

IBRRS 2008, 0095

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.06.2006 - 13 U 18/04
Eine vertikale Abdichtung von Kellerwänden gegen drückendes Wasser mit einer zweilagigen Bitumendickbeschichtung entspricht weder der DIN 18195 noch den anerkannten Regeln der Technik und ist deshalb mangelhaft.

IBRRS 2008, 0094

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.12.2007 - 10 U 154/06
Die Verjährung der Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt bereits mit dem Sicherungsfall.

IBRRS 2008, 0089

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 125/06
Ein Besteller, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 nicht zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen (Fortführung BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133, 134 = ZfBR 1997, 31).*)
Ist der Auftraggeber nach § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B berechtigt, einen den noch nicht erfüllten Ansprüchen entsprechenden Teil eines Bareinbehalts zurückzuhalten, bestimmt sich der Teil, den er zurückhalten darf, danach, in welcher Höhe er von seinem Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 320, 641 Abs. 3 BGB Gebrauch machen darf.*)
IBRRS 2008, 0067

OLG Celle, Urteil vom 20.02.2007 - 16 U 133/03
1. Ist das vom Besteller vorzulegende Bodengutachten mangelhaft, so dass die Arbeiten bis zur Vorlage eines neuen Gutachtens eingestellt werden müssen, hat der Besteller dem Unternehmer die Ausfälle nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zu ersetzen.
2. Hat der Unternehmer ausreichend Hinweise auf Fehler des vom Besteller vorgelegten Bodengutachtens, dann kann wegen eines überwiegenden Mitverschuldens ein Schadensersatz wegen Fehlbohrungen ausgeschlossen sein.
3. Zur Problematik bzgl. der Beweisführung einer mündlichen Kostenübernahmezusage.

IBRRS 2008, 0060

LG Mainz, Urteil vom 05.05.2004 - 9 O 74/00
Hat der Auftraggeber, wenn auch unter dem Druck drohender Arbeitseinstellung, dem Unternehmer einen Nachtragsauftrag erteilt, ist der geheime Vorbehalt späterer Nachprüfung unbeachtlich.

IBRRS 2008, 0044

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.09.2007 - 8 W 44/07
§ 648 BGB ist auf juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht anwendbar, soweit diese nicht insolvenzfähig sind. § 648 BGB enthält im Hinblick auf den öffentlichen Auftraggeber eine Regelungslücke, die analog zu § 648a Abs. 6 Nr. 1 BGB zu schließen ist.

IBRRS 2008, 0006

KG, Urteil vom 09.11.2007 - 7 U 75/07
Für die Abgrenzung zwischen werkvertraglichen zu dienstvertraglichen Leistungen ist allein maßgeblich, dass die Vergütung nicht nur für die Arbeitsleistung, sondern für den vertraglich geschuldeten Erfolg erfolgen soll. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vertragsgegenstand erst im Einzelnen auf der Baustelle festgelegt worden ist. Ebenso wenig ist erheblich, dass Material und geschuldeter Lohn getrennt voneinander abgerechnet werden sollen, zumal die Lieferung von Material nicht zwingend Gegenstand eines Werkvertrages sein muss, sondern nach den Grundregeln der § 631 ff. BGB die Ausnahme darstellt.*)

IBRRS 2008, 0003

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2007 - 13 U 24/07
1. Nach Baubeginn ist der Haupt-Auftragnehmer als Vertragspartner des Auftraggebers in erster Linie verkehrssicherungspflichtig. Wird ein Nachunternehmer mit der Ausführung der Leistung beauftragt, bleibt der Haupt-Auftragnehmer zumindest zur stichprobenartigen Kontrolle und Überwachung der Baustelle verpflichtet.
2. Der bauausführende Nachunternehmer ist im Rahmen seiner allgemeinen Verkehrssicherungspflicht auch dann für den Schutz von Rechtsgütern Dritter verantwortlich, wenn er nach § 4 Nr. 3 VOB/B Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung anmeldet.
3. Kommt es aufgrund einer Weisung des Auftraggebers zu einer Kollision zwischen vertraglichen Pflichten einerseits und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht andererseits ist der Auftragnehmer zum Schutz der Rechtsgüter Dritter verpflichtet, sich einer solchen Anordnung zu widersetzen.

Online seit 2007
IBRRS 2007, 5051
OLG Koblenz, Urteil vom 30.08.2007 - 5 U 522/07
1. Beim Werkvertrag besteht keine gesetzliche oder sonstige Vermutung, dass der Werklohn in Geld zu entrichten ist. Vom Besteller kann daher nicht der Nachweis einer abweichenden Vereinbarung verlangt werden. Es ist vielmehr Sache des Werkunternehmers seine Darstellung zu beweisen.
2. Wendet der Besteller ein, nicht zu einer Geld-, sondern zu einer Naturalleistung verpflichtet zu sein, ist er lediglich gehalten, die Umstände einer derartigen Vereinbarung zu substantiieren.

IBRRS 2007, 5496

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.07.2007 - 12 U 189/06
1. Eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B scheidet bei einem gekündigten Vertrag aus.
2. Möglich bleibt eine konkludente Abnahme, d. h. eine Abnahme durch Ingebrauchnahme der Werkleistung. Das gilt auch dann, wenn eine förmliche Abnahme zwar vereinbart wurde, jedoch nicht zur Durchführung gelangt.

IBRRS 2007, 5277

LG Heilbronn, Urteil vom 10.10.2007 - 1 S 27/07
1. Unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind diejenigen Prinzipien und Lösungen zu verstehen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben. 2. Technische Regelwerte kommen hierfür als geeignete Quellen in Betracht, begründen allerdings keinen Ausschließlichkeitsanspruch. Als Ausdruck der fachlichen Mehrheitsmeinung sind sie nur dann zu werten, wenn sie sich mit der in der Praxis überwiegend angewandten Vollzugsweise decken.
3. Technische Regelwerte begründen eine widerlegliche, tatsächliche Vermutung für das Enthalten sicherheitstechnischer Maßnahmen, die einer objektiven Kontrolle standhalten, schließen den Rückgriff auf weitere Erkenntnismöglichkeiten aber nicht aus.
4. Die Verwendung von Epoxidharz GEVI R 3001 D bei der Sanierung von Wasserrohren entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

IBRRS 2007, 5030

BGH, Urteil vom 30.10.2007 - X ZR 101/06
1. Bei einem Werkmangel genügt für die Geltendmachung der Rechte des Bestellers und für die Hemmung der Verjährung der Hinweis auf die bloßen Mangelerscheinungen. Die Mangelursachen braucht er überhaupt nicht mitzuteilen und darf sie auch irrtümlich falsch angeben. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller irrtümlich annimmt, dass einer objektiven Funktionsstörung gar kein Mangel, sondern lediglich ein Bedienungsfehler zugrunde liegt.*)
2. Das Revisionsgericht kann nicht in der Sache selbst entscheiden, wenn das Sachverhältnis bisher nur vom erstinstanzlichen Gericht festgestellt worden ist und das Berufungsgericht noch nicht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO geprüft hat, ob konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen.*)

IBRRS 2007, 5006

BGH, Urteil vom 25.10.2007 - VII ZR 27/06
1. Verteidigt sich der Auftraggeber gegenüber einer Werklohnklage des Auftragnehmers damit, er verweigere die Abnahme wegen verschiedener Mängel, so kann die Feststellung, der Auftragnehmer sei zur Beseitigung aller Mängel verpflichtet, Gegenstand einer Zwischenfeststellungswiderklage sein. Unerheblich ist, ob das Gericht die Berechtigung zur Abnahmeverweigerung lediglich auf einen Mangel stützt.*)
2. Hat das Berufungsgericht sachlich über eine erst in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage entschieden, so kann entsprechend § 268 ZPO mit der Revision weder angegriffen werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 533 ZPO bejaht und die Widerklage deshalb zugelassen hat, noch, dass es § 533 ZPO nicht für anwendbar gehalten hat.*)

IBRRS 2007, 4978

OLG Rostock, Urteil vom 13.09.2007 - 7 U 128/05
1. Beruht die Kalkulation eines Einheitspreises auch darauf, dass ein bestimmtes vertraglich vorausgesetztes Leistungserschwernis vorliegt (hier Beseitigung einer Mineralwolldämmung und einer PE-Dichtungsfolie), und stellt sich bei der Auftragsdurchführung heraus, dass dieses Leistungserschwernis nicht vorliegt, findet für die Berechnung des dem Werkunternehmer zustehenden Werklohns § 645 BGB entsprechende Anwendung, weil das Werk infolge der Eigenschaften des von der Beklagten "gelieferten" Gebäudes teilweise unausführbar geworden ist.*)
Die dem Werkunternehmer in diesem Fall zustehende Vergütung ist nach dem Verhältnis zu bemessen, in dem der Aufwand für die tatsächlich erbrachte Leistung zu dem - hypothetischen - Aufwand für die Gesamtleistung steht.*)
2. Dies gilt auch, wenn die VOB/B vereinbart sind (Bestätigung von BGH, Urt. v. 21.08.1997 - VII ZR 17/96 - NJW 1997, 3018).*)
3. Die allgemeinen Unmöglichkeitsregeln sind insoweit ausgeschlossen (Bestätigung von BGH, Urt. v. 30.11.1972, VII ZR 239/71, BGHZ 60, 14; Urt. v. 21.08.1997 - VII ZR 17/96 - NJW 1997, 3018).*)

IBRRS 2007, 4957

OLG München, Beschluss vom 11.09.2007 - 23 U 3005/07
Sieht eine Klausel in einer Gewährleistungsbürgschaft vor, dass der Bürge nur bei vorbehaltloser Abnahme haftet, kann der Bürge auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftraggeber zunächst bei der Abnahme Vorbehalte wegen Leistungsmängel erklärt hat und sie erst später fallen lässt.

IBRRS 2007, 4956

Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.

IBRRS 2007, 4955

Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.

IBRRS 2007, 4947

OLG Schleswig, Urteil vom 09.02.2007 - 14 U 26/06
Die Auslegung einer Vereinbarung im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Bauleistung, wonach dem Auftragnehmer in diesem Fall Schadensersatzansprüche zustehen sollen, ergibt nicht, dass hiermit auch ein Anspruch auf entgangenen Gewinn umfasst ist.

IBRRS 2007, 4945

OLG München, Beschluss vom 23.10.2007 - 23 U 3005/07
Sieht eine Klausel in einer Gewährleistungsbürgschaft vor, dass der Bürge nur bei vorbehaltloser Abnahme haftet, kann der Bürge auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftraggeber zunächst bei der Abnahme Vorbehalte wegen Leistungsmängel erklärt hat und sie erst später fallen lässt.

IBRRS 2007, 4943

LG München II, Urteil vom 12.06.2007 - 8 O 7269/06
Sofern die Parteien in der notariellen Urkunde unzweifelhaft zum Ausdruck bringen, dass zu Gunsten des Auftraggebers der Zahlungsplan der Makler- und Bauträgerverordnung aufgehoben und der Werklohn mit Zugang der Fälligkeitsmitteilung des Notars fällig wird, ist von einer konstitutiven Fälligkeitsregelung im Kaufvertrag auszugehen, weshalb es im Urkundenverfahren auf die Frage der Abnahme bzw. die Frage des Vorhandenseins von Mängeln nicht mehr ankommt.

IBRRS 2007, 4904

BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)
2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)
3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)

IBRRS 2007, 4903

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
1. Grundsätzlich ist derjenige, der zugleich als Bauherr und Bauunternehmer ein Gebäude errichtet umfassend dafür verantwortlich, dass durch das Bauwerk die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, namentlich Rechtsgüter Dritter, nicht gefährdet werden.
2. Bedient sich der als Bauherr und Bauunternehmer am Bau Beteiligte zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Mitwirkung Dritter, so treffen ihn Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten.
3. Wird er diesen Pflichten gerecht, kann er grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße Erledigung der an Dritte delegierten Aufgaben vertrauen.
4. Anderes gilt aber dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt.

IBRRS 2007, 4902

OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2006 - 21 U 80/06
Die Voraussetzungen einer Durchgriffshaftung liegen vor, wenn der Grundstückseigentümer zum Auftragszeitpunkt Alleingesellschafter der Bestellerin war und die Bauleistung beim späteren Grundstückskauf ohne Gegenleistung erhält.

IBRRS 2007, 4861

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.11.2007 - 11 U 177/05
1. Die Zahlung von Lohnsteigerungen nach einem anderen als dem in der vertraglich vereinbarten Lohngleitklausel erwähnten Tarif ist nicht als Anerkenntnis des Auftraggebers zu werten.
2. Ist die vereinbarte Klausel dahingehend mehrdeutig, dass sowohl die Geltung des Tarifvertrags Bau-Ost als auch die des Tarifvertrags Bau-West in Betracht kommt, darf die Mehrdeutigkeit nicht zu Lasten des Vertragspartners des Verwenders gehen.

IBRRS 2007, 4860

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2007 - 4 U 48/07
1. Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach die Wahl der Transportwege dem Auftragnehmer obliegt, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass dem Auftragnehmer im Hinblick auf den Transportweg zur Baustelle ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB eingeräumt wird.
2. Die vom Auftragnehmer getroffene Wahl des Transportweges wird deshalb nicht Vertragsbestandteil.
3. Kommt es aufgrund einer behördlichen Anordnung zu einer Sperrung des gewählten Transportweges, hat der Auftragnehmer weder Anspruch auf Mehrvergütung aus § 2 Nr. 5 VOB/B noch auf Schadensersatz aus § 6 Nr. 6 VOB/B.

IBRRS 2007, 4849

KG, Urteil vom 02.10.2007 - 7 U 1/07
1. Im Regelfall geht der Anspruch eines Unternehmers auf Abschlagszahlungen nach Erteilung der Schlussrechnung unter.
2. Ausnahmsweise kann aus einer Abschlagsforderung vorgegangen werden, wenn die Abschlagsforderung fällig und vor Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung darüber bereits ein Rechtsstreit anhängig ist.
IBRRS 2007, 4814

AG Dresden, Urteil vom 10.08.2007 - 106 C 5128/07
Ein Sachverständigengutachten, welches auf Mutmaßungen basiert, kann eine offenkundig missbräuchliche Inanspruchnahme der Bürgschaft nicht beweisen.

IBRRS 2007, 4813

OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2007 - 12 U 33/07
Wird ein Zirkuszelt massiv im Boden verankert und zu einer auf Dauer angelegten ortsfesten Nutzung aufgestellt (hier als Reithalle), ist das Zelt als "Bauwerk" anzusehen. Mängelrechte verjähren deshalb erst nach 5 Jahren.
