Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7693 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 1178
OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2007 - 5 U 1860/06
Die Übersendung einer Schlussrechnung ist Fertigstellungsmitteilung im Sinne von § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B.

IBRRS 2008, 1158

EuGH, Urteil vom 03.04.2008 - Rs. C-306/06
Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii Zahlungsverzugsrichtlinie 00/35/EG ist dahin auszulegen, dass bei einer Zahlung durch Banküberweisung der geschuldete Betrag dem Konto des Gläubigers rechtzeitig gutgeschrieben sein muss, wenn das Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet werden soll.*)

IBRRS 2008, 1146

FG Niedersachsen, Beschluss vom 02.04.2008 - 7 K 333/06
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sogenannter einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen?

IBRRS 2008, 1134

BGH, Beschluss vom 28.02.2008 - VII ZR 51/07
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die eine Verpflichtung des Auftragnehmers vorsieht, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch dann unwirksam, wenn der Auftragnehmer wahlweise die Sicherheit durch Hinterlegung leisten kann.*)

IBRRS 2008, 1115

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.02.2008 - 7 U 29/07
Die schadensersatzrechtlichen Grundsätze der Vorteilsausgleichung in der werkvertraglichen Leistungskette sind nicht nur beim Schadensersatzanspruch, sondern auch beim Minderungs- und Zurückbehaltungsrecht anwendbar.

IBRRS 2008, 1091

BGH, Urteil vom 06.03.2008 - III ZR 206/07
Die Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheids auf den Eingang des Antrags (§ 693 Abs. 2 ZPO in der Fassung des Gesetzes vom 3. Dezember 1976, BGBl. I S. 3281, und in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, sowie § 167 ZPO n.F.) setzt nicht voraus, dass die Verjährung zum Zeitpunkt der Zustellung ohne die Rückwirkung eingetreten wäre.*)

IBRRS 2008, 1087

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008 - 7 U 29/07
Die schadensersatzrechtlichen Grundsätze der Vorteilsausgleichung in der werkvertraglichen Leistungskette sind nicht nur beim Schadensersatzanspruch, sondern auch beim Minderungs- und Zurückbehaltungsrecht anwendbar.

IBRRS 2008, 1084

OLG Hamm, Urteil vom 22.01.2008 - 24 U 46/07
1. Eine Schlussrechnung schafft keinen Vertrauenstatbestand des Auftraggebers, der zu einer Bindung des Auftragnehmers an den darin ausgewiesenen Betrag führt.
2. Legt ein Auftragnehmer in einem Prozess eine neue Schlussrechnung vor, so liegt darin keine Klageänderung.
3. Die Anforderungen an eine Abrechnung sind kein Selbstzweck, sondern müssen nur dem Kontroll- und Informationsinteresse des Auftraggebers genügen.
4. Das Gericht muss mit den Parteien und dem hinzugezogenen Sachverständigen erörtern, welche Punkte der Abrechnung noch aufklärungsbedürftig sind und wie die Aufklärung möglich ist. Soweit sich bei dieser Erörterung ergibt, dass noch einzelne Punkte erläuterungsbedürftig sind, muss das Gericht konkrete Auflagen erteilen; im Übrigen hat das Gericht die Richtigkeit der Abrechnung mit Hilfe des Sachverständigen und unter Vernehmung der Zeugen aufzuklären.

IBRRS 2008, 1069

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2008 - 10 U 147/07
1. Die Vereinbarung eines Verzichts des Bürgen auf die Rechte des § 768 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt wegen der damit verbundenen Aushebelung des Akzessorietätsprinzips zu einer unangemessenen Benachteiligung des Bürgen und ist daher nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam. Damit wird aber nicht der Bürgschaftsvertrag als ganzer hinfällig, sondern er bleibt nach § 6 Abs. 1 AGB-Gesetz ohne diesen Verzicht bestehen.
2. Das Bürgschaftsmuster bestimmt auch den Inhalt der Sicherungsabrede. Gegenstand der Inhaltskontrolle ist daher auch das Bürgschaftsmuster als Teil der Sicherungsabrede.
3. Die in einem Bauvertrag getroffene formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungseinbehalts von 5% der Vergütung für die Dauer einer 5-jährigen Gewährleistungsfrist ist unangemessen, wenn dem Unternehmer kein angemessener Ausgleich zugestanden wird.
4. Keinen angemessenen Ausgleich bildet die Ablösbarkeit durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern, da diese zu einer nicht berechtigten Risikoverlagerung auf den Unternehmer führt.

IBRRS 2008, 1060

BGH, Urteil vom 29.01.2008 - XI ZR 160/07
1. Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert den Rückgewähranspruch des Erwerbers bei Nichtigkeit des Bauträgervertrages mangels ordnungsgemäßer Beurkundung gemäß § 313 Satz 1 BGB a.F. bzw. § 311b Satz 1 BGB n.F. unabhängig davon, ob Erwerber und Bauträger die Formunwirksamkeit zu vertreten haben.*)
2. Die Fälligkeit der Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.*)
IBRRS 2008, 1053

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.02.2008 - 12 U 56/06
Zu der Frage, ob Schadensersatzansprüche gegen den Bodengutachter bestehen, wenn der Planer aus dem Gutachten erforderliche Baumaßnahmen erkennen kann.

IBRRS 2008, 1052

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.05.2007 - 12 U 118/06
1. § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B erfasst auch sonstige wichtige Gründe, wie etwa eine unberechtigte Arbeitseinstellung.
2. Erfolgt eine Aufforderung zur Weiterführung der Arbeiten unter Fristsetzung und unter der Androhung, dass für den Fall der Nichtwiederaufnahme der Arbeiten diese durch einen Dritten durchgeführt werden, so beinhaltet diese Androhung zwar nicht ausdrücklich eine Androhung zur Entziehung des Auftrags, genügt aber gleichwohl noch für eine wirksame Fristsetzung mit Androhung der Auftragsentziehung, da aus der gewählten Formulierung noch hinreichend deutlich wird, dass durch den Unternehmer eine Fortsetzung zur Durchführung des Vertrags nicht mehr gewünscht wird, sofern er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

IBRRS 2008, 1043

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2008 - 12 U 45/06
Der bloße Hinweis im Vertrag auf die Regelungen der VOB/B reicht gegenüber einem Auftraggeber, der keine Kenntnis von dem Regelwerk hat, für deren wirksame Einbeziehung auch dann nicht aus, wenn dieser von einem Architekten beraten wird.

IBRRS 2008, 1019

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2007 - 13 U 103/06
Ungeachtet von Herstellerempfehlungen oder technischen Regeln kann sich das Vorliegen einer mangelhaften Bauleistung schon allein aus dem objektiv feststellbaren Erscheinungsbild (hier: fleckenhafte Abplatzungen am Kautschukbelagboden) ergeben.

IBRRS 2008, 1018

LG Köln, Urteil vom 17.07.2007 - 5 O 22/07
1. Ist im Bauvertrag ein Baubeginn "nach Aufforderung" vereinbart, muss der Auftraggeber Mehrkosten, die durch Verlängerung der Bindefrist entstehen, nicht bezahlen.
2. Aus dem sich aus § 6 Nr. 1 VOB/B ergebenden Rechtgedanken folgt, dass ein Auftragnehmer, der sich in der vorgesehenen Ausführung des Auftrags durch einen Umstand gehindert sieht, der in der Sphäre des Auftraggebers liegt (hier: Änderungen beim Bodeneinbau), dies anzuzeigen hat. Unterlässt er das, bestehen keine Zahlungsansprüche.

IBRRS 2008, 0940

OLG Braunschweig, Urteil vom 20.12.2007 - 8 U 134/06
1. Hat der Auftragnehmer den Erfolg pauschal ohne jede Leistungsbeschreibung oder Leistungsverzeichnis versprochen, so können Sowieso-Kosten nur in dem Umfang entstehen, in dem die Pauschalierung überschritten wird.
2. Richtet sich die Kalkulation des Unternehmers nicht nach seiner eigenen Vorstellung, sondern nach einem Leistungsverzeichnis, so sind dann später notwendige Zusatzarbeiten gesondert zu vergüten.

IBRRS 2008, 0933

OLG Bamberg, Urteil vom 16.04.2007 - 4 U 198/05
1. Ein Wärmedämmverbundsystem (WDV) ist mangelhaft, wenn es von der Beschaffenheit abweicht, die es für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch haben muss (hier: formbeständige Oberfläche bei nass-kalten Witterungsverhältnissen).
2. Dies gilt unabhängig davon, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden.
3. Bei witterungsabhängig nur zeitweise auftretenden und an der Grenze der Wahrnehmbarkeit liegenden optischen Beeinträchtigungen (hier: Aufschüsseln der Dämmplatten) kann der Unternehmer dem Nachbesserungsverlangen (Kosten: 35.500 Euro) des Bestellers den Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegenhalten, wenn das Werk voll funktionsfähig und dem Unternehmer nur ein geringer Schuldvorwurf zu machen ist.

IBRRS 2008, 0925

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.10.2006 - 22 U 37/06
Zur Kündigung des Bauvertrages durch den Auftragnehmer wegen Zahlungsverzugs gemäß § 9 VOB/B.*)

IBRRS 2008, 0871

KG, Urteil vom 19.02.2008 - 21 U 202/05
Fehlt es bei einem Kauf- und Werkvertrag über eine Doppelhaushälfte, die im Rahmen eines Gesamtprojekts (hier 30 Doppelhäuser) errichtet werden soll, an einer ausdrücklichen Regelung zur Regenwasserableitung, stellt es keinen, eine Sachmängelhaftung auslösenden Mangel dar, wenn statt einer Einzelableitung eine Sammelableitung installiert wird.*)

IBRRS 2008, 0852

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2008 - 12 U 104/07
1. Wendet der Auftraggeber gegenüber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers ein, die Parteien hätten einen Pauschalpreisvertrag geschlossen, trägt der Auftragnehmer die Beweislast für das Vorliegen eines Einheitspreisvertrags.
2. Behauptet der Auftragnehmer, im Verlauf der Auftragsverhandlungen wären Einschränkungen des Leistungsumfangs vereinbart worden, hat er dies darzulegen und zu beweisen.

IBRRS 2008, 0774

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2007 - 1 U 71/05
1. Die Störung einer Heizkraftanlage, die auf telefonische Anweisung des Installateurs vom Auftraggeber selbst beseitigt werden kann, sowie weitere Mängel, deren Beseitigungsaufwand sich auf weniger als 1% des Auftragswerts beläuft und welche die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht beeinträchtigen, stellen lediglich unerhebliche Pflichtverletzungen dar, so dass ein Rücktritt ausgeschlossen ist.
2. Soll eine zu installierende Heizkraftanlage vereinbarungsgemäß nur die vorhandene Ölheizung ersetzen, das Haus im Übrigen aber wie bisher mit Holz beheizt werden, so entspricht die lediglich anteilige Abdeckung des Gebäude-Nennwärmebedarfs durch die eingebaute Heizkraftanlage der vereinbarten Beschaffenheit und stellt keinen Mangel dar.
IBRRS 2008, 0773

KG, Urteil vom 07.02.2007 - 26 U 213/05
1. Baumängel werden durch die Bezeichnung der Mangelerscheinungen (Symptome) ausreichend beschrieben ("Symptomtheorie"). Mit der Rüge "Risse im Außenputz" sind daher alle Mängel umfasst, die auf diese Ursache zurückgehen.
2. Risse in der Fassade können eine Gesamtsanierung zur Mängelbeseitigung erforderlich machen, wenn ansonsten die Vergrößerung der Risse durch Witterungseinflüsse, der Eintritt von Feuchtigkeit sowie das Entstehen von Kälteschäden zu befürchten sind.

IBRRS 2008, 0769

LG Leipzig, Urteil vom 08.02.2008 - 04HK O 7871/03
1. Der Auftragnehmer (AN) kann für eine geforderte und ausgeführte Zusatzleistung auch dann eine Abschlagszahlung verlangen, wenn noch keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zu Stande gekommen ist. Bei Verweigerung der Abschlagszahlung ist der AN nach Setzung einer Nachfrist gemäß § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 3 VOB/B berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.
2. Zur Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags mit detailliertem Leistungsverzeichnis ist nicht erforderlich, dass der AN die ausgeführten von den übernommen Leistungen abzugrenzen und vertragsbezogen deren jeweiligen Wert darzulegen hat. In einem solchen Fall genügt es, die ausgeführte Leistung per Aufmaß zu ermitteln und diese mit den ursprünglichen Einheitspreisen sowie dem der Pauschale zu Grunde liegenden Kürzungsfaktor zu multiplizieren.

IBRRS 2008, 0768

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2007 - 12 U 30/07
Jede inhaltliche Abweichung von der VOB/B führt unabhängig vom Gewicht des Eingriffs dazu, dass diese nicht als Ganzes vereinbart ist. Die Vereinbarung einer 5jährigen Verjährungsfrist begründet eine derartige Abweichung nicht, weil die VOB/B in § 13 Nr. 4 für abweichende vertragliche Vereinbarungen eine Öffnungsklausel enthält und sie damit ausdrücklich zulässt.

IBRRS 2008, 0767

OLG Bamberg, Urteil vom 04.10.2007 - 1 U 68/07
1. Erhält ein Bauträger Baugeld von den jeweiligen Erwerbern von Einfamilienhäusern bzw. Doppelhaushälften, so ist der Baugeldanteil für jedes Objekt separat zu ermitteln.
2. Ein Schadensersatzanspruch auf Grundlage des GSB setzt voraus, dass die (offene) Werklohnforderung schlüssig dargelegt und gegebenenfalls bewiesen wird.

IBRRS 2008, 0741

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.04.2007 - 4 U 190/03
Kündigt der Besteller den Werkvertrag nach § 8 Nr. 1 VOB/B oder nach § 649 Satz 1 BGB, hat der Unternehmer im Rahmen der Abrechnung der erbrachten Leistungen darzulegen und zu beweisen, welche Leistungen er ausgeführt hat. Außerdem hat er plausibel vorzutragen, wie sich der vereinbarte Werklohn auf erbrachte und auf nicht erbrachte Leistungen aufteilt.

IBRRS 2008, 0716

LG Hannover, Urteil vom 20.02.2008 - 11 O 397/05
1. Es ist interessengerecht, den Anspruch auf Ersatz der verzögerungsbedingten Mehrkosten auf eine ergänzende Auslegung der vertraglichen Erklärung des Bieters zu stützen.
2. Es ist unzutreffend, die Kosten der verzögerten Vergabe anhand eines abstrakten Erzeugerpreisindex zu ermitteln. Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Kalkulationsgrundlagen des Auftragnehmers.

IBRRS 2008, 0713

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.04.2007 - 23 U 54/06
Es stellt keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten dar, wenn der Arbeitgeber zum Abladen von Baustahlmatten auf der Baustelle mit einem Ladekran einen Lkw-Fahrer allein einteilt und keine weiteren Hilfspersonen hinzuzieht.*)

IBRRS 2008, 0699

OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2007 - 12 U 1435/05
Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Dabei kann sich die andere Bestimmung auch aus den Umständen ergeben. Bei einer Gesamtschuldnerschaft von Architekt und Bauhandwerker kommt es auf die jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Bauhandwerkers einerseits und des Architekten andererseits an. Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, so ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft. Bei Baumängeln kann der Unternehmer dem Architekten im Einzelfall nicht entgegenhalten, dass dieser ihn nicht genügend beaufsichtigt habe. Eine Ausnahme davon kann bei groben Überwachungspflichtverletzungen in Betracht kommen.*)

IBRRS 2008, 0555

BGH, Urteil vom 08.01.2008 - X ZR 97/05
Fehlen anderweitige Absprachen der Parteien, ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet.*)

IBRRS 2008, 0554

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2008 - 11 U 98/07
1. Ein Bauvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn das gerade für den Bauvertrag als eines auf Kooperation der Vertragspartner angelegten Langzeitvertrags vorauszusetzende Vertrauensverhältnis derart empfindlich gestört ist, dass die Erreichung des Vertragszwecks konkret gefährdet und dem betroffenen Teil die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zuzumuten ist.
2. Eine fristlose Kündigung ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer trotz Abmahnungen mehrfach und nachhaltig gegen eine Vertragspflicht verstößt und wenn sein Verhalten ein hinreichender Anlass für die Annahme ist, dass er sich auch in Zukunft nicht vertragstreu verhalten wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Haupt- oder Nebenpflichten aus einem Vertrag verletzt worden sind.

IBRRS 2008, 0553

OLG Jena, Urteil vom 07.02.2008 - 1 U 102/07
Bei einer funktional beschriebenen Leistung gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, die planerischen Vorgaben des Auftraggebers auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen und insoweit vorhandene Planungsfehler zu korrigieren.

IBRRS 2008, 0552

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 280/05
1. Der gemäß § 642 BGB zu zahlenden Entschädigung liegt eine steuerbare Leistung des Unternehmers zugrunde. Diese Entschädigung ist Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den Umsatz.*)
2. Die gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu zahlende geänderte Vergütung ist Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG für die geänderte Leistung des Auftragnehmers und damit Bemessungsgrundlage für den Umsatz.*)
3. § 6 Nr. 6 VOB/B gewährt dem Auftragnehmer einen Schadensersatzanspruch, dem keine steuerbare Leistung zugrunde liegt, so dass hierfür eine Umsatzsteuerpflicht ausscheidet.*)
IBRRS 2008, 0551

OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2006 - 4 U 78/06
Wird ein Lichtwellenleiterkabel eines Telekommunikationsnetzes beschädigt und kann eine Reparatur durch Einsatz von Muffen und Einspleißen einer Teillänge erfolgen, ist ein Austausch ganzer Kabellängen zur Schadenbeseitigung nicht notwendig. Durch diese Art der Reparatur wird nur eine unwesentliche Signaldämpfung bewirkt, die keine wesentliche Beeinträchtigung der vorgehaltenen Systemreserve zur Folge hat.

IBRRS 2008, 0538

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2008 - 4 U 49/07
1. Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung auf, kann eine solche Aufforderung regelmäßig nicht im Sinne eines von der Mangelhaftigkeit der ursprünglich beauftragten Leistung unabhängigen, entgeltlichen Auftrags verstanden werden.
2. Behauptet der Auftragnehmer, ein Mangel sei auf einen fehlerhaften, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustoff zurückzuführen, trägt er hierfür die Beweislast.

IBRRS 2008, 0529

BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - VII ZR 43/07
Ein Teilbetrag aus einem Schlussrechnungssaldo kann mit einer Teilklage auch dann ohne weitere Individualisierung in zulässiger Weise geltend gemacht werden, wenn in die Schlussrechnung auch Ansprüche aus Änderungsanordnungen oder zusätzlichen Leistungen eingestellt sind.*)
IBRRS 2008, 0527

LG Berlin, Urteil vom 29.11.2007 - 5 O 72/07
1. Eine Klausel in der Rücktrittvereinbarung zu einem Bauvertrag ist mehrdeutig, wenn aus ihr nicht ersichtlich ist, ob nur der Grundstückserwerb mit Hilfe des Grundstückservices der Klägerin oder jeder beliebige Grundstückserwerb die Rücktrittsvereinbarung aufhebt.
2. Unwirksame Vereinbarung der Erklärung des Rücktritts durch Einschreiben (BGH NJW 1985, 2585, 2587).

IBRRS 2008, 0523

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007 - 6 U 120/06
Unterlässt der Architekt eine nach DIN 4123 erforderliche Baugrunduntersuchung und kommt es deshalb bei Unterfangungsarbeiten zu Gebäudeschäden, besitzt der Architekt gegen den Unternehmer keinen Regressanspruch im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs.

IBRRS 2008, 0522

LG Kassel, Urteil vom 01.02.2008 - 12 S 2/06
1. Ein Unternehmer kann die für die Untersuchung eines vom Bauherrn behaupteten Mangels und für die anschließende Mängelbeseitigung anfallenden Aufwendungen – auch in Form der Vergütung – vom Bauherrn ersetzt verlangen, wenn er vor Tätigwerden ausdrücklich erklärt hat, dass er für den Fall, dass die Mangelursache nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, eine Kostenerstattung verlangt.
2. Der Unternehmer muss dann allerdings den Auftraggeber vor Beginn seiner Tätigkeit unmissverständlich darauf hinweisen und seine Tätigkeit davon abhängig machen, dass im Falle der Feststellung der Mangelfreiheit seines Gewerkes seine Kosten zu erstatten sind. In einem solchen Fall liegt ein konkludenter Abschluss eines Werkvertrages über die Prüfung der Mängelursache (und gegebenenfalls anschließender Mängelbeseitigung) vor, der den Auftraggeber bei festgestellter Mangelfreiheit zur Zahlung der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung nach §§ 631, 632 BGB verpflichtet.

IBRRS 2008, 0521

LG Essen, Urteil vom 15.11.2007 - 4 O 168/07
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen kein konkretes Datum für den Beginn der Straßenbauarbeiten und kann daher der Bauunternehmer bei der Angebotskalkulation nicht von einem bestimmten Arbeitsbeginn ausgehen, können folglich keine Kosten aus Bauzeitverzögerung gelten gemacht werden.

IBRRS 2008, 0510

FG München, Urteil vom 29.11.2007 - 14 K 1722/06
1. § 17 Abs. 1 Satz 7 UStG stellt eine eigenständige materiell-rechtliche Grundlage für die Rückforderung von Vorsteuererstattungsansprüchen dar.
2. Bei nachträglicher Uneinbringlichkeit der Rechnungsbeträge darf nicht rückwirkend für den Zeitraum der Rechnungsstellung die Vorsteuer berichtigt werden, sondern im Zeitraum in welchem die Uneinbringlichkeit feststeht.

IBRRS 2008, 0501

OLG Naumburg, Urteil vom 09.02.2007 - 10 U 47/05
Gelingt die Darlegung des Restwerklohnanspruches nicht, so steht damit noch nicht fest, dass das Sicherungsbedürfnis im Sinne des § 648a BGB entfallen ist.*)

IBRRS 2008, 0487

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2008 - 5 U 1029/07
1. Für einen Neubeginn der Verjährung genügt jedes auch rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs – zumindest dem Grunde nach - ergibt und dass deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Fristablauf auf Verjährung berufen wird.
2. Macht der Gläubiger mehrerer offener Forderungen die Belieferung mit Neuware davon abhängig, dass der Schuldner zu jeder neuen Rechnung auch einen Abschlag auf die alten Verbindlichkeiten leistet, führen diese Abschlagszahlungen nicht zu einem sämtliche Altforderungen erfassenden Neubeginn der Verjährung. Mangels Tilgungsbestimmung des Schuldners sind die Abschlagszahlungen nach Maßgabe des § 366 Abs. 2 BGB den Altverbindlichkeiten zuzuordnen.*)

IBRRS 2008, 0451

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 17/07
Zu den Voraussetzungen der nachträglichen Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 261/04, BGHZ 167, 337).*)
IBRRS 2008, 0415

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.01.2008 - 8 U 138/07
Ein Antrag auf Eintragung einer Vormerkung im Wege einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ist bei einer BGB-Gesellschaft als Auftraggeber begründet, wenn alle Gesellschafter der BGB-Gesellschaft als Eigentümer des Baugrundstücks im Grundbuch eingetragen sind.

IBRRS 2008, 0414

OLG Schleswig, Urteil vom 27.04.2007 - 14 U 113/06
1. Die Einbeziehung von Subunternehmerleistungen in die Berechnung des Änderungssatzes einer Lohngleitklausel ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Unternehmer bei Angebotsabgabe plant, in die Subunternehmerverträge später ebenfalls Lohngleitklauseln aufzunehmen.
2. Bei der nachträglichen Überprüfung des Änderungssatzes ist es nicht erforderlich, diesen mathematisch exakt nachzuweisen.
IBRRS 2008, 0413

OLG Köln, Urteil vom 23.03.2007 - 19 U 162/06
1. Verwendet der Auftragnehmer ein von den vertraglichen Vereinbarungen im Leistungsverzeichnis abweichendes Material, so liegt ein arglistiges Verschweigen des Mangels nahe, so dass die Verjährungsfrist von 30 Jahren zunächst zur Anwendung kommt.
2. Aufgrund der Novellierung des Schuldrechts gilt seit dem 01.01.2002 jedoch bei arglistig verschwiegenen Mängeln die Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB n.F.. Sie beginnt mit der Entstehung des Anspruchs und der Kenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners.
3. Wenn die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB n.F. - Entstehung des Anspruchs und Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners - bereits vor dem 01.01.2002 erfüllt waren, begann die nach neuem Recht dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist am 01.01.2002 und endete am 31.12.2004, es sei denn, die nach altem Recht längere regelmäßige Verjährungsfrist lief früher ab.

IBRRS 2008, 0367

BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.*)

IBRRS 2008, 0362

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2007 - 4 U 156/07
Wird ein Zahlungsvergleich in einem Werklohnprozess herbeigeführt und ist die Zahlung eines Teilbetrags von einer Mängelbeseitigung abhängig, so kann dadurch konkludent die Anwendung des § 648a BGB für diese Vergleichsforderung abbedungen sein.

IBRRS 2008, 0355

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 28/07
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, nach der der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Fertigstellung des Bauvorhabens in Verzug gerät, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer nicht allein deswegen unangemessen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, BauR 1999, 645).*)
b) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Anschluss an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungsfrist folgende Regelung enthält:
"Die Frist gilt als verbindlich und verlängert sich auch nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen.
Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Schlussrechnungssumme."
ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.*)
