Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7693 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2008, 1471
OLG Naumburg, Urteil vom 06.09.2007 - 1 U 17/07
1. Die fehlende gemeinsame Feststellung des Aufmaßes hindert die Abrechnung der Vergütung auch dann nicht, wenn die Zusätzlichen Vertragsbedingungen eine gemeinsame Vornahme der Feststellungen zur Abrechnung vorsehen.
2. Der Auftragnehmer trägt aber die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der abgerechneten Mengen.

IBRRS 2008, 1470

BGH, Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 140/07
1. Ob ein Werkvertrag aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede insgesamt nichtig ist, richtet sich nach § 139 BGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 192/98, BauR 2001, 630 = NZBau 2001, 195 = ZfBR 2001, 175 = IBR 2001, 120).*)
2. Hat ein Ingenieur seine Vermessungsleistungen mangelhaft erbracht und hat sich dieser Mangel im Bauwerk bereits verkörpert, handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Bestellers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Werkvertrags.*)
IBRRS 2008, 1468

LG Amberg, Urteil vom 14.08.2007 - 13 O 224/07
1. Die Rechtskraft eines Urteils auf Mangelbeseitigungskostenvorschuss beinhaltet nicht jegliche den ausgeurteilten Betrag übersteigende Mangelbeseitigungskosten.
2. Zur Vermeidung des Verjährungseintritts sind weitergehende unbezifferbare Forderungen neben dem eingeklagten Mangelbeseitigungskostenvorschuss im Wege des Feststellungsantrags geltend zu machen.

IBRRS 2008, 1458

OLG Hamm, Urteil vom 10.10.2007 - 12 U 30/07
Gutachterkosten für Baurechnungsprüfung.

IBRRS 2008, 1425

OLG München, Urteil vom 27.01.1999 - 27 U 415/98
Weist der Außenputz im Bereich der gesamten Fassade aufgrund von Algenbefalls wenige Jahre nach der Abnahme grau-blaue Verfärbungen auf, so handelt es sich um einen Baumangel.

IBRRS 2008, 1422

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2008 - 3 U 14/07
1. Der aus einer Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch genommene Bürge kann erwarten, dass der Hauptschuldner tätig wird, um unberechtigte Mängelbeseitigungsansprüche abzuwehren.
2. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Bürge Zahlung leisten darf, nachdem er den Hauptschuldner von der Inanspruchnahme unterrichtet und aufgefordert hat, gerichtliche Maßnahmen einzuleiten, ist wirksam.
3. Den Bürgen treffen keine erweiterten Prüfungspflichten.

IBRRS 2008, 1420

OLG Celle, Urteil vom 07.05.2008 - 14 U 182/07
1. Erhebt der auf Zahlung von Werklohn verklagte Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung Einwände gegen deren Prüfbarkeit, wird im Honorarprozess abschließend geklärt, ob die Forderung begründet ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.07.2007 - VII ZR 230/06).*)
2. Die Behauptung, die berechneten Leistungen seien nicht erbracht worden, ist kein Einwand gegen die Prüfbarkeit der Rechnung.*)
3. Wird eine an den vertraglichen Voraussetzungen orientierte schlüssige Abrechnung nicht vorgelegt (auch nicht nach Erteilung eines richterlichen Hinweises), ist die Forderung endgültig - und nicht lediglich als „zur Zeit unbegründet“ - abzuweisen.*)

IBRRS 2008, 1417

LG Hamburg, Urteil vom 22.05.2008 - 325 O 194/07
Ein faktischer Geschäftsführer haftet neben dem nur als „Strohmann“ eingetragenen Geschäftsführer auf Schadenersatz bei zweckwidriger Verwendung von Baugeld und Insolvenz des eigentlichen Baugeldempfängers.

IBRRS 2008, 1415

LG Münster, Urteil vom 17.04.2008 - 2 O 569/07
1. Die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft im Austausch gegen die Auszahlung eines Bareinbehaltes erfolgt unter der stillschweigend vereinbarten auflösenden Bedingung, dass der Bareinbehalt alsbald effektiv, also nicht durch Aufrechnung, ausgezahlt wird.
2. Verwertet der AG den Bareinbehalt durch Aufrechnung, tritt die auflösende Bedingung ein – die Gewährleistungsbürgschaft kann nicht mehr in Anspruch genommen werden und ist herauszugeben.
3. Dies gilt auch dann, wenn mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben aufgerechnet wird.

IBRRS 2008, 1414

BGH, Beschluss vom 14.02.2008 - VII ZR 100/07
1. Die vertragliche Pflicht zur Montage von Fenstern kann die Auslegung nahelegen, dass die Fenster in voll funktionsfähigen Zustand gebracht, also wind- und dampfdicht ausgeführt werden müssen.
2. Geht das Berufungsgericht dagegen wegen der Vereinbarung einer weiteren Position "dreiseitiges Ausschäumen" von einem erheblich geringeren geschuldeten Leistungsumfang aus, so hält diese Auslegung rechtlicher Überprüfung nur stand, wenn eine umfassende interessengerechte Würdigung aller Umstände vorgenommen wurde und die Parteien Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen und die technischen Vorfragen mit dem Sachverständigen zu erörtern.

IBRRS 2008, 1412

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.03.2008 - 21 U 45/07
1. Weil streitig ist, welche Ansprüche § 648a BGB umfasst, kann aus dem Wortlaut einer "Bürgschaft gemäß § 648a BGB" nicht darauf geschlossen werden, dass sich der Bürge auch für Schadensersatzansprüche oder vergütungsgleiche Ansprüche verbürgen will.
2. Die Beschränkung einer Bürgschaftserklärung auf Vergütungsansprüche für erbrachte Bauleistungen ist nicht treuwidrig.
IBRRS 2008, 1404

OLG Koblenz, Urteil vom 30.08.2007 - 5 U 105/07
1. Auch wenn eine vorherige Ankündigung von Zusatzleistungen in Einzelfällen nicht notwendig ist, muss der Auftraggeber zumindest Kenntnis von der Durchführung der Zusatzarbeiten haben. Fehlt es an dieser Kenntnis, kommt ein Anspruch aus § 2 Nr. 6 VOB/B nicht in Betracht.
2. Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenes Aufrechnungsverbot ist auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr nichtig, wenn es nicht dem Wortlaut des § 309 Nr. 3 BGB (AGB-Gesetz § 11 Nr. 3) entspricht.
IBRRS 2008, 1400

AG Mainz, Urteil vom 13.03.2008 - 86 C 119/06
Schuldet der Auftraggeber die Bereitstellung von Material, so ist davon auszugehen, dass den Auftragnehmer die vertragliche Nebenpflicht trifft, dieses Material schonend zu behandeln und nur so viel Material zu verbrauchen, wie für die Ausführung der Leistung erforderlich ist. Hält sich der Auftragnehmer nicht an die einschlägigen DIN-Normen, verletzt er schuldhaft diese Nebenpflicht.

IBRRS 2008, 1395

OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2007 - 12 U 9/06
1. Grundsätzlich trägt der Bauherr die Beweislast dafür, dass der angetroffene Baugrund mit den beschriebenen Baugrundverhältnissen übereinstimmt, da der "Baustoff Baugrund" von diesem beigestellt wird.
2. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Parteien eine Vereinbarung treffen, wonach Mehraufwand im Zusammenhang mit dem Baugrund nur dann vergütet wird, wenn der Bauunternehmer den Nachweis für unerwartete Baugrundabweichungen führt.

IBRRS 2008, 1389

LG Lübeck, Beschluss vom 19.03.2008 - 7 T 70/08
Eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft zur Schaffung der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils muss im Original übergeben werden. Die Zustellung einer anwaltlich beglaubigten Abschrift der Bürgschaft schafft nicht die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung.

IBRRS 2008, 1383

OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2007 - 9 U 0445/07
Zur Problematik des Einredeverzichts nach Verjährungseintritt.

IBRRS 2008, 1379

LG Rostock, Urteil vom 12.03.2008 - 10 O 257/07
1. Zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Mietvertrag mit Ausbauverpflichtung des Vermieters.
2. Handelt es sich um einen Mietvertrag mit Ausbauverpflichtung des Vermieters, so hat dieser zu beweisen, dass die von ihm vorgenommenen Arbeiten nicht im Rahmen seiner allgemeinen mietvertraglichen Gebrauchsüberlassungspflicht geschuldet sind, sondern von den Mietern aufgrund eines besonderen Begehrens über die mietvertragliche Ausbaupflicht hinausgehend gefordert und in Erfüllung einer solchen zusätzlichen Vereinbarung geleistet worden sind.

IBRRS 2008, 1372

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.08.2007 - 2 U 885/07
1. Das selbständige Beweisverfahren hemmt die Verjährung nicht, wenn der falsche Antragsgegner bezeichnet wurde.
2. Eine Änderung der Parteibezeichnung nach Durchführung der Beweisaufnahme ändert nichts an der Inanspruchnahme des falschen Antragsgegners.
3. Eine Unterbrechung der Verjährung durch ein Anerkenntnis kann auch in einem tatsächlichen Verhalten des Auftragnehmers liegen, indem er Mängelbeseitigungsarbeiten durchführt.
4. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erbracht hat und zwar unabhängig von Umfang, Dauer und Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten.
IBRRS 2008, 1345

OLG Dresden, Urteil vom 19.07.2007 - 10 U 1904/06
1. Eine Streitverkündung genügt bereits dann den Anforderungen für eine Hemmung der Verjährung, wenn der Streitverkünder im Antrag die Ursachen von Mängeln festgestellt wissen möchte.
2. Die vom Bauherren gegen einen Handwerker aufgewandten Kosten eines Beweissicherungsverfahrens stellen einen Schaden dar, den der Bauherr gegen den bauüberwachenden Architekten geltend machen kann, selbst wenn im Beweisverfahren handwerkliche Fehler festgestellt wurden.
IBRRS 2008, 1323

BGH, Urteil vom 10.04.2008 - VII ZR 214/06
Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung darf das Interesse des Auftraggebers an einer vertraglich vereinbarten höherwertigen und risikoärmeren Art der Ausführung nicht deshalb als gering bewertet werden, weil die tatsächlich erbrachte Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.*)
IBRRS 2008, 1317

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.05.2008 - 5 W 255/08
Gegen die gerichtliche Untätigkeit im selbständigen Beweisverfahren einer Bausache ist in der Regel keine Beschwerde statthaft.*)

IBRRS 2008, 1312

LG Darmstadt, Urteil vom 07.08.2007 - 14 O 615/05
1. Ein Wärmedämmverbundsystem mit mineralischem Oberputz ist nicht mangelhaft, wenn bereits nach 2 – 3 Jahren ein Algenbefall auftritt, der zu Verfärbungen führt.
2. Vorhersagen über einen möglichen Befall von Algen oder Pilzen eines solchen Systems sowie über deren Ausmaß und Umfang sind nicht möglich. Solche Aussagen wären bestenfalls als Spekulation zu bezeichnen. Deshalb muss der Auftragnehmer auch nicht auf eine solche Möglichkeit bei Auftragserteilung hinweisen.

IBRRS 2008, 1309

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.05.2007 - 19 U 127/06
1. Erweisen sich vertragliche Pläne zum bestehenden Geländeprofil als falsch und sind deshalb die Mengenansätze des Leistungsverzeichnisses für Erdarbeiten zu gering, stellt die Bauausführung unter den tatsächlich gegebenen Umständen keine Änderung des Bauentwurfs im Sinne von § 2 Nr. 5 VOB/B dar.
2. Äußert der Auftraggeber die Erwartung, dass der Auftragnehmer trotz geänderter Verhältnisse weiterarbeitet, ist dies allein noch keine Anordnung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B.
3. Zusätzliche Vergütungsansprüche nach § 2 Nr. 5 VOB/B setzen voraus, dass die behaupteten Mehraufwendungen tatsächlich entstanden sind und nicht nur baubetrieblich kalkulatorisch ermittelt worden sind.
IBRRS 2008, 1308

BGH, Urteil vom 13.03.2008 - VII ZR 194/06
1. Fordert der Auftraggeber ein funktionales Angebot des Auftragnehmers zur Erstellung einer technischen Anlage für ein Bauwerk unter Vorlage der von ihm bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Bauwerksplanung, so wird diese grundsätzlich Gegenstand des Angebots.*)
2. Soweit nach Vertragsschluss vom Auftraggeber angeordnete Änderungen der Bauwerksplanung Änderungen der technischen Leistungen zur Folge haben, ist das als Änderung des Bauentwurfs anzusehen, § 1 Nr. 3 VOB/B, und kann zu einem geänderten Vergütungsanspruch des Auftragnehmers führen, § 2 Nr. 5 VOB/B (im Anschluss an: BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - VII ZR 42/05, BGHZ 173, 314).*)
3. Die Parteien können vereinbaren, dass der Auftragnehmer auch solche Mehrleistungen ohne Anspruch auf Mehrvergütung zu erbringen hat, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss die dem Vertrag zugrunde liegende Planung ändert. Wegen der damit übernommenen Risiken sind an die Annahme einer solchen Vereinbarung strenge Anforderungen zu stellen.*)
4. Mit der bei einer Ausschreibung technischer Leistungen üblichen Formulierung "nach Erfordernis" wird regelmäßig zum Ausdruck gebracht, dass es Sache des Auftragnehmers ist, auf der Grundlage der dem Vertrag zugrunde liegenden Planung die für eine funktionierende und zweckentsprechende Technik notwendigen Einzelheiten zu ermitteln. Damit wird der funktionale Charakter der Ausschreibung zum Ausdruck gebracht.*)
5. Es besteht keine Auslegungsregel, dass ein Vertrag mit einer unklaren Leistungsbeschreibung allein deshalb zu Lasten des Auftragnehmers auszulegen ist, weil dieser die Unklarheiten vor der Abgabe seines Angebots nicht aufgeklärt hat (im Anschluss an: BGH, Urteil vom 25. Juni 1987 - VII ZR 107/86, BauR 1987, 683, 684 = ZfBR 1987, 237; Urteil vom 25. Februar 1988 - VII ZR 310/86, BauR 1988, 338, 340).*)
6. Zur Bestimmung der Anforderungen an eine Lüftungsanlage, wenn sich aus der zugrunde liegenden Planung weder die vereinbarte Beschaffenheit der zu belüftenden Räumlichkeiten noch die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung ergibt.*)
IBRRS 2008, 1303

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.04.2006 - 12 U 205/05
1. Die Abweichung von einer Fabrikatsvereinbarung für Baumaterial (Rollläden und Jalousien) im Leistungsverzeichnis ist ein Mangel.
2. Die Geltendmachung eines Austauschverlangens nach § 4 Nr. 7 VOB/B stellt sich als Verstoß gegen Treu und Glauben dar, wenn der Auftraggeber nur auf einer formalen Rechtsposition beharrt.

IBRRS 2008, 1301

LG Hannover, Urteil vom 15.02.2008 - 16 O 329/07
1. Ein Antrag auf Eintragung einer Vormerkung im Wege einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ist auch dann begründet, wenn zwar nicht die BGB-Gesellschaft als Auftraggeberin, jedoch ihre Gesellschafter als Eigentümer des Baugrundstücks im Grundbuch eingetragen sind.
2. Nach Zugang einer Kündigung kann die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek aus einer Abschlagsrechnung, die vor einer ausgesprochenen Kündigung erstellt worden ist, nicht mehr verlangt werden.
IBRRS 2008, 1298

OLG Dresden, Urteil vom 28.11.2007 - 6 U 1208/06
Bei der Bestimmung des Lohnkostenanteils und des Änderungssatzes für eine Lohngleitklausel dürfen
1. der vereinbarte Selbstbehalt nicht eingerechnet werden und
2. Lohnanteile aus Subunternehmerleistungen nur berücksichtigt werden, wenn auch mit dem Subunternehmer eine Lohngleitung vereinbart wurde.

IBRRS 2008, 1297

AG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2007 - 6 C 482/06
1. Ist bei einem Werkvertrag über die Abdichtung von Hallentoren und Montage eines Nothandbetriebs die Werkleistung funktional beschrieben, so schuldet der Werkunternehmer die Umsetzung des Leistungserfolgs durch eigenverantwortliche Planung und Ausführung.
2. Der Werkunternehmer kann sich grundsätzlich nicht darauf berufen, er habe die mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung verbundene Risikoverlagerung nicht erkannt, nicht erkennen können oder nicht zu erkennen brauchen.

IBRRS 2008, 1296

LG Hannover, Urteil vom 22.09.2006 - 1 O 1436/01
Ein Zurückbehaltungsrecht - und damit auch das vom BGH 1993 durch Auslegung geschaffene Verwertungsrecht - an einer Gewährleistungsbürgschaft besteht bei einem BGB-Bauvertrag nicht.

IBRRS 2008, 1294

OLG Hamm, Urteil vom 27.06.2000 - 21 U 111/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 1292

OLG Celle, Urteil vom 04.01.2007 - 13 U 244/05
1. Zur Frage der Kündigungsabrechnung bei Pauschalpreisvertrag.
2. Eine Klausel, wonach der Auftragnehmer notwendige oder geforderte Leistungen ohne Vergütung erbringen muss, ist unwirksam.
3. Eine Klausel, wonach jegliche Nachforderung ausgeschlossen ist, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- oder Nachtragsaufträgen beruht, ist ebenfalls unwirksam.
3. Nur wenn sich das Gericht nicht mehr an den Parteivortrag erinnern kann, erfordert die Verkündung einer Entscheidung mehr als drei Monate nach der letzten mündlichen Verhandlung eine Wiederholung derselben.
4. Zu der Frage, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das Gericht dem Antrag auf Durchführung eines Ortstermins nicht folgt.

IBRRS 2008, 1281

KG, Beschluss vom 14.02.2008 - 2 AR 3/08
Auch für Werklohnklagen gegen eine ARGE ist die Kammer für Handelssachen zuständig.

IBRRS 2008, 1280

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2008 - 23 U 51/07
Eine Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam.

IBRRS 2008, 1279

LG Potsdam, Beschluss vom 29.11.2007 - 3 S 81/07
Der einen Bauzaun errichtende Unternehmer trägt die vollumfassende Verantwortung und damit Verkehrssicherungspflicht für den Bauzaun. Dies gilt auch dann, wenn der Bauzaun durch einen Dritten verändert wird.

IBRRS 2008, 1278

LG Potsdam, Beschluss vom 21.10.2007 - 3 S 81/07
Der einen Bauzaun errichtende Unternehmer trägt die vollumfassende Verantwortung und damit Verkehrssicherungspflicht für den Bauzaun. Dies gilt auch dann, wenn der Bauzaun durch einen dritten verändert wird.

IBRRS 2008, 1277

AG Potsdam, Urteil vom 21.03.2007 - 33 C 245/06
Der einen Bauzaun errichtende Unternehmer trägt die vollumfassende Verantwortung und damit Verkehrssicherungspflicht für den Bauzaun. Dies gilt auch dann, wenn der Bauzaun durch einen dritten verändert wird.

IBRRS 2008, 1265

OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2007 - 8 U 493/07
Eine Aufrechnung scheitert an fehlender Gegenseitigkeit, wenn der aufrechnende Schuldner nicht selbst Gläubiger der Gegenforderung ist; mit der Forderung eines Dritten kann er selbst mit dessen Zustimmung nicht aufrechnen.*)

IBRRS 2008, 1244

KG, Urteil vom 22.08.2006 - 21 U 165/03
1. Die Sanitärinstallation in einem Schwimmbad muss auch dann korrosionsbeständig sein, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, die zu Korrosionsschäden führen kann.
2. Die Aufforderung an einen Auftragnehmer, binnen bestimmter Frist zunächst die Bereitschaft zur Mängelbeseitigung bis zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zu erklären, genügt den formalen Anforderungen des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B jedenfalls dann, wenn die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber mit hohem organisatorischen Aufwand verbunden ist und der Auftragnehmer seine Nacherfüllungspflicht bis dahin in Abrede gestellt hat.
IBRRS 2008, 1243

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2008 - 23 U 87/07
Die Nachtragsvergütung für Leistungsänderungen und Zusatzleistungen gemäß § 1 Nr. 3, 4 VOB/B wird von einer Zahlungsbürgschaft gemäß § 648a BGB, die lediglich auf den Hauptvertrag Bezug nimmt, nicht abgedeckt.

IBRRS 2008, 1242

OLG Naumburg, Urteil vom 30.01.2008 - 5 U 112/07
1. Ein Mahnantrag hat nur dann verjährungshemmende Wirkung, wenn die geltend gemachten Ansprüche für den Schuldner als Antragsgegner hinreichend erkennbar sind.
2. Im Regelfall muss daher der Anspruchsteller für eine Gesamtforderung, die aus 14 Einzelforderungen besteht, die auf zahlreichen Mängel beruhen, die Einzelansprüche entsprechend aufteilen, es sei denn, die Zusammensetzung ist dem Schuldner bereits aus anderen Gründen bekannt.

IBRRS 2008, 1239

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2008 - 5 W 109/06
1. Einigen sich die Parteien in einem Vergleich (auch) über die "Kosten des Rechtsstreits" - ohne diese Kosten näher zu konkretisieren - , so sind die Kosten eines Privatgutachtens dann von dieser Regelung mitumfasst, wenn das Privatgutachten prozessbezogen in Auftrag gegeben wurde, und wenn das Gutachten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war.*)
2. Auch im Bauprozess sind Privatgutachten nur ausnahmsweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, da die Beweisaufnahme im Zivilprozess dem Gericht obliegt; dies gilt insbesondere dann, wenn die Partei eigene Fachkenntnisse besitzt.*)

IBRRS 2008, 1238

OLG Schleswig, Urteil vom 05.07.2007 - 5 U 48/07
1. Der Bürge haftet nach § 767 Abs. 2 BGB jedenfalls dann nicht für die durch den Rechtsstreit eines Insolvenzverwalters gegen den Gläubiger nach einer Insolvenzanfechtung entstandenen Kosten, wenn die Berechtigung der Insolvenzanfechtung nicht zweifelhaft ist.*)
2. Lebt die Forderung, für die der Bürge einstehen muss, nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung gemäß § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Insolvenzanfechtung wieder auf, gilt dies auch für die Bürgschaftsforderung. Die Voraussetzungen für einen Verzug mit der Begleichung der Bürgschaftsforderung können allerdings nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt der Insolvenzanfechtung entstehen.*)

IBRRS 2008, 1198

BGH, Urteil vom 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Dem Kautionsversicherer steht bei Inanspruchnahme aus einer von ihm erteilten Bürgschaft in der Insolvenz des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht an einem ihm vor Insolvenzeröffnung sicherungshalber abgetretenen Festgeldguthaben auch dann zu, wenn er den gesicherten Anspruch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat.*)

IBRRS 2008, 1195

BGH, Beschluss vom 19.03.2008 - III ZR 220/07
Die für den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners setzt grundsätzlich keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus. Das gilt auch für Bereicherungsansprüche nach den §§ 812 ff. BGB (hier: Rückforderung der vertraglichen Vergütung wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz).*)

IBRRS 2008, 1189

LG Dresden, Urteil vom 28.11.2007 - 9 O 1516/07
In der Übersendung einer einfachen Bürgschaft ist ein stillschweigendes Angebot zur Abänderung des Vertrags dahingehend zu sehen, dass anstelle einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine einfache Bürgschaft vereinbart wird.

IBRRS 2008, 1188

LG Bremen, Beschluss vom 06.03.2008 - 4 S 284/07
Die AGB-Klausel in einem VOB-Vertrag, den vereinbarten Sicherungseinbehalt nur durch eine "Bankbürgschaft" ablösen zu dürfen, hält der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB stand. Sie schließt das Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B wirksam aus.

IBRRS 2008, 1187

LG Bremen, Beschluss vom 05.02.2008 - 4 S 284/07
Die AGB-Klausel in einem VOB-Vertrag, den vereinbarten Sicherungseinbehalt nur durch eine "Bankbürgschaft" ablösen zu dürfen, hält der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB stand. Sie schließt das Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B wirksam aus.

IBRRS 2008, 1184

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2007 - 7 U 69/07
Privatgutachterkosten, die zur Ermittlung des Schadens im Einzelfall erforderlich sind, sind als Mangelfolgeschaden gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B zu ersetzen, soweit das Privatgutachten Voraussetzung dafür ist, dass sich der Bauherr ein zuverlässiges Bild über die Mängel verschafft und ihm auf dieser Grundlage eine Beurteilung seiner möglichen Ansprüche ermöglicht wird.

IBRRS 2008, 1183

OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2006 - 26 U 45/04
1. Auf die substanziiert vom Bauherrn behauptete Überzahlung hat der Unternehmer darzulegen und zu beweisen, dass die bis zur vorzeitigen Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen eine Vergütung rechtfertigen, die den erhaltenen Abschlagszahlungen zumindest entspricht bzw. diese übersteigt.
2. Ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Finanzierungsnachweis vor Baubeginn zu stellen, kann der Unternehmer, der ohne Nachweis mit den Bauleistungen begonnen hat, mangels Finanzierungsnachweises weder wegen unterlassener Mitwirkung noch aus sonstigem Schuldnerverzug den Bauvertrag kündigen.
IBRRS 2008, 1182

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2007 - 4 U 255/06
1. Weist die Werkleistung keine wesentlichen Mängel auf und wurde deshalb die Abnahme zu Unrecht verweigert, so ist der Werklohnanspruch trotz fehlender Abnahme dennoch fällig.
2. Das Verwenden von Material der Wärmeleitgruppe (WLG) 040 zur Dämmung von Häusern stellt nur dann einen Mangel dar, wenn das konkrete Haus nach seiner Beschaffenheit oder wegen öffentlich-baurechtlicher Anforderungen eine bessere (geringere) WLG benötigt.
