Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7693 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 2649
OLG Celle, Urteil vom 12.07.2007 - 13 U 191/06
Der Gewährleistungsbürge kann sich gegenüber dem Auftraggeber/Bürgschaftsgläubiger erfolgreich damit verteidigen, dass im Verhältnis des Auftraggebers zum Hauptschuldner/Auftragnehmer Verjährung eingetreten ist. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Mängel in unverjährter Zeit gegenüber dem Auftragnehmer gerügt hat, aber § 17 Nr. 8 VOB/B bzw. eine vergleichbare Klausel nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geworden ist (Abgrenzung zu BGH, IBR 1993, 139).

IBRRS 2008, 2648

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2006 - 2 U 178/05
1. Wenn der Auftragnehmer Forderungen aus einem Bauvertrag nur mit Zustimmung des Auftraggebers abtreten darf, kann der Auftraggeber gemäß § 354a Satz 2 HGB auch nach Abtretung der Forderung an einen Dritten diese durch Zahlung an den Auftragnehmer tilgen.
2. Der Anwendung des § 354a Satz 2 HGB steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber der Abtretung zugestimmt hat.

IBRRS 2008, 2646

OLG Celle, Urteil vom 10.09.2008 - 14 U 79/08
1. Bei der Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags kann der Auftragnehmer in besonderen Ausnahmefällen die ihm zustehende Mindestvergütung in der Weise abrechnen, dass er die gesamte Leistung als nicht erbracht zugrunde legt und von dem Pauschalpreis die hinsichtlich der Gesamtleistung ersparten Aufwendungen absetzt.*)
2. Dies kann in Ermangelung einer „Urkalkulation“ so geschehen, dass die Angebote aller Subunternehmer mit der Gesamtkalkulation des Auftragnehmers gleichgesetzt und darüber hinaus keine weiteren Eigenleistungen des Auftragnehmers berücksichtigt werden. Der Wert der nicht erbrachten Leistungen des Auftragnehmers entspricht dann den Aufwendungen, die nach den Angeboten der Subunternehmer insgesamt hätten erbracht werden müssen.*)

IBRRS 2008, 2643

OLG Schleswig, Urteil vom 07.12.2007 - 4 U 51/07
Zu den nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B zu erstattenden Schäden gehören die fiktiv berechneten Kosten der Anmietung einer Ersatzwohnung und die zweifachen Umzugskosten, wenn ein Auszug aufgrund gesundheitsschädlicher Folgen von Mängeln erforderlich ist.

IBRRS 2008, 2642

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2008 - 4 U 187/07
1. Das Baugrundrisiko fällt grundsätzlich in die Risikosphäre des Auftraggebers, weil es sich um den vom Auftraggeber im Sinne der §§ 644 ff BGB zur Vergütung stellenden Stoff handelt.
2. Das Baugrundrisiko kann vertraglich dem Auftragnehmer zugewiesen werden.
3. Verwirklicht sich in diesem Fall das Baugrundrisiko steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung nur zu, wenn die Erschwernisse für ihn unvorhersehbar waren, was nicht der Fall ist, wenn sie für den Auftragnehmer als Fachunternehmen aufgrund einer Inaugenscheinnahme oder eine lückenhafte Ausschreibung erkennbar waren.

IBRRS 2008, 2636

LG Koblenz, Urteil vom 08.02.2007 - 4 O 167/06
1. Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen auszuführen hat, muss in zumutbarem Umfang prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können.
2. Kommt der Unternehmer dieser Prüfungs- und Hinweispflicht nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft.
3. Der Verleger eines Bodenbelages ist grundsätzlich verpflichtet, die Verlegereife des Estrichs zu prüfen. Dabei gehört zur Prüfung der Verlegereife auch die Prüfung der Feuchtigkeit des Estrichs.
4. Die in DIN vorgegebenen Prüfungspflichten gegenüber Vorleistungen anderer Unternehmer enthalten durchweg keine abschließenden Regelungen. Vielmehr handelt es sich hierbei um beispielhafte Aufzählungen.

IBRRS 2008, 2632

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.07.2006 - 13 U 147/05
Ein Mangel der Bauausführung ist dann nicht anzunehmen, wenn unter Einsatz nicht in vollem Umfang DIN-gerechter Konstruktionen ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird.

IBRRS 2008, 2556

OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2007 - 2 U 105/07
1. Der rechtzeitig erklärte Vorbehalt des Auftragnehmers gegen die Schlusszahlung des Auftraggebers wird nur dann gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 5 Satz 2 VOB/B hinfällig, wenn der Vorbehalt nicht innerhalb von weiteren 24 Werktagen, beginnend am Tag nach Ablauf der 24-Werktagesfrist für die Erklärung des Vorbehaltes, eingehend begründet oder innerhalb dieser Frist eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht wird.*)
2. Das gilt - obwohl erst in § 16 Nr. 3 Abs. 5 VOB/B 2006 ausdrücklich so geregelt - auch bereits im zeitlichen Geltungsbereich der VOB/B idF der Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BAnz. Nr. 202a).*)

IBRRS 2008, 2550

OLG Naumburg, Urteil vom 10.01.2008 - 2 U 125/07
1. Ein Werk, das nach Herstellung Teil einer bereits vorhandenen Anlage werden soll, ist auch dann mangelhaft, wenn es zwar für sich genommen ordnungsgemäß funktioniert, jedoch mit der vorhandenen Anlage nicht so zusammenpasst, dass eine sachgerechte Gesamtfunktion gewährleistet ist.*)
2. Deshalb ist die Störmeldeanlage einer gesondert hergestellten Pumpstation mangelhaft im Sinne des § 13 Nr. 1 VOB/B, wenn sie zwar Funktionsstörungen per SMS an die Bereitschaftstechniker meldet, ihr Datenübermittlungsprotokoll jedoch nicht mit demjenigen des zentralen Störmeldeerfassungssystems der Abwasseranlage des Auftraggebers kompatibel ist und deswegen deren Störmeldungen nicht von dem zentralen Störmeldeerfassungssystem empfangen werden können.*)
3. Weiß der Auftragnehmer, dass sein Pumpwerk Teil einer schon vorhandenen Abwasseranlage wird, hat er auch dann eine mit dem zentralen Störmeldeerfassungssystem kompatible Störmeldeanlage einzubauen, wenn die Ausschreibung des Auftraggebers hierzu keine besonderen Vorgaben gemacht hat. Die Kompatibilität beider Anlagen ist eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Beschaffenheit gemäß § 13 Nr. 1 Satz 3 a VOB/B.*)

IBRRS 2008, 2546

BGH, Urteil vom 08.07.2008 - XI ZR 230/07
Die Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer (formgerechten) Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.*)

IBRRS 2008, 2499

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1542
Abrechnung von Außenwandschalung.

IBRRS 2008, 2497

VOB-Stelle Niedersachsen, Beschluss vom 19.06.2008 - Fall 1540
Hat zwar der Auftraggeber nicht gemäß § 9 Nr. 1 und 2 VOB/A die Leistung eindeutig und so erschöpfend beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibungen im gleichen Sinne verstehen und dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet wird, der Auftragnehmer die unzureichende Leistungsbeschreibung vor Angebotsabgabe aber nicht gerügt, so kann er den zusätzlichen Verschnitt nicht geltend machen, da er sich auf die ungenügende Leistungsbeschreibung eingelassen hat.

IBRRS 2008, 2496

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1539
Kosten der Bodenanalyse bei Bodenablagerung

IBRRS 2008, 2495

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1538
Wenn der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn Wochenendarbeit anordnet, hat der Auftragnehmer gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B Anspruch auf eine geänderte Vergütung, die die erhöhten Kosten gegenüber der normalen Ausführungszeit abdeckt.

IBRRS 2008, 2494

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2008 - Fall 1537
Wenn der Auftraggeber Zusatzleistungen für Erschwernisse vorsieht, dann sollen sie sachgerecht und aufwandsbezogen aufgegliedert sein. Es wirkt sich auf den Arbeitsablauf unterschiedlich aus, ob eine oder mehrere Querkreuzungen die Arbeiten behindern. In einer Pauschalposition dürfen diese Erschwernisse nicht zusammengefasst werden.

IBRRS 2008, 2493

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2008 - Fall 1536
Ermittlung des Abrechnungsgewichts für Schottertragschicht zur Profilregulierung.

IBRRS 2008, 2492

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1533
Die Abrechnung einer Sauberkeitsschicht erfolgt in der notwendigen Größe der Streifenfundamente.

IBRRS 2008, 2491

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1531
Nach Abschnitt 4.2.4 der DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten-Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen hat der Auftraggeber für das Zuarbeiten oder Schneiden von Platten oder Pflaster einschließlich Passstücken gesonderte Positionen in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.

IBRRS 2008, 2490

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1525
Abrechnung von in Filigrandeckenplatten eingebrachtem Stahl.

IBRRS 2008, 2488

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1524b
Wenn zur Herstellung der Leistung die Verwendung von Betonschalungssteinen unerlässlich ist, bekommt der Auftragnehmer diese Leistung zusätzlich gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B vergütet, sofern sich dieser Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis und Plan) nicht ergibt.

IBRRS 2008, 2479

BGH, Urteil vom 24.07.2008 - VII ZR 55/07
1. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss empfiehlt die VOB Teil B im Sinne von § 1 UKlaG. Die Empfehlung enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Verwendung gegenüber Verbrauchern.*)
2. Wird die VOB Teil B gegenüber Verbrauchern verwendet, unterliegen ihre einzelnen Klauseln auch dann einer Inhaltskontrolle, wenn sie als Ganzes vereinbart ist.*)
3. Klauseln, die gemäß § 308 Nr. 5 und § 309 Nr. 8 b ff BGB den zwingenden Klauselverboten entzogen sind, können gemäß § 307 BGB unwirksam sein.*)
IBRRS 2008, 2477

BGH, Beschluss vom 08.05.2008 - VII ZR 201/07
1. Zeigen sich bereits zu Beginn der Bauarbeiten schwerwiegende Mängel, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch des Bestellers nach § 280 BGB ergeben, wenn dem Mangel durch eine Nachbesserung nicht mehr abgeholfen werden kann oder der Unternehmer seine Nachbesserungsbefugnis aus sonstigen Gründen verloren hat.*)
2. Die vertragswidrige Einstellung oder Verzögerung der Bauarbeiten kann ein derartiger Grund sein. Auch ohne ausdrückliche Parteivereinbarung ist bei einem im Frühjahr begonnenen Bau eines Einfamilienhauses davon auszugehen, dass die Arbeiten bis zur Dacheindeckung vor Winterbeginn fertig gestellt sein müssen.*)

IBRRS 2008, 2475

KG, Urteil vom 29.04.2008 - 7 U 108/07
1. Zur Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung durch Ausführungsanweisung des vom Bauherrn mit der Bauüberwachung betrauten Architekten und seine Haftung hierfür gegenüber dem Bauherrn.*)
2. Zum Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mangelbeseitigungsmaßnahmen vor Ausführung bzw. Auftragserteilung.*)

IBRRS 2008, 2454

BGH, Urteil vom 10.07.2008 - III ZR 292/07
Zur Verpflichtung des Notars, sich im Zusammenhang mit der Annahme einer Verwahrungsanweisung, wonach der Zahlungsverkehr zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen über Notaranderkonto in Ratenzahlungen nach Baufortschritt entsprechend einer Bestätigung des Bauleiters abzuwickeln ist, darüber zu vergewissern, dass die Beteiligten sich über die benannte Person und deren Stellung ausreichend im Klaren sind, und ihnen die mit der Einschaltung eines nicht neutralen Dritten verbundenen Risiken aufzuzeigen.*)

IBRRS 2008, 2452

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2008 - 10 W 43/08
Die vom Sachverständigen angegebenen Kosten der von ihm vorgeschlagenen Mangelbeseitigungsmaßnahme sind auch dann der Festsetzung des Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens zu Grunde zu legen, wenn der Antragsteller eine andere, teurere Mangelbeseitigungsmaßnahme und deren vermutliche Kosten in der Begründung seiner Anträge genannt hat, ohne sich in seinen Anträgen oder dessen Begründung ausdrücklich auf diese eine Mangelbeseitigungsmaßnahme festzulegen.*)

IBRRS 2008, 2451

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2008 - 8 U 119/07
Zur Haftung bei unzutreffender Baufortschrittsanzeige gegenüber dem Kreditgeber.*)

IBRRS 2008, 2442

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.05.2008 - 4 U 500/07
1. Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen Bauvertrags.*)
2. Der Auftragnehmer kann nicht analog § 2 Nr. 5 VOB/B eine Vergütung wegen seiner Mehrkosten aufgrund der verzögerten Zuschlagserteilung verlangen, wenn er vorbehaltlos der Verlängerung der Bindefrist zugestimmt hat.
3. Nur unter extremen Umständen steht dem Auftragnehmer nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Mehrvergütungsanspruch zu.

IBRRS 2008, 2412

LG München I, Urteil vom 29.05.2008 - 2 O 21977/07
Die AGB-Klausel, wonach der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden kann, ist wirksam. Trotz dieser Beschränkung steht dem Auftragnehmer eine ausreichend hohe Zahl an in Betracht kommenden Bürgen zur Verfügung.

IBRRS 2008, 2391

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 233/07
Stand der Technik und Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei einem Reparaturauftrag.*)

IBRRS 2008, 2390

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 64/08
1. Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess.*)
2. Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abnahme von Bauleistungen.*)

IBRRS 2008, 2386

OLG München, Urteil vom 15.01.2008 - 13 U 4378/07
1. Der Anwendungsbereich des § 648a BGB ist im Wege der teleologischen Reduktion so zu beschränken, dass die Vorschrift auch auf die Errichtung einer Eigentumswohnung für eine Privatperson nicht anzuwenden ist.
2. Gemäß § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Behauptet der Auftraggeber, dass ihm ein Abnahmeverweigerungsrecht im Sinne des § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB aufgrund eines oder mehrerer Mängel zusteht, hat der Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast, dass der oder die Mängel unwesentlich sind.
3. Für die Abgrenzung von wesentlichen und unwesentlichen Mängeln ist von folgenden Kriterien auszugehen:
- Die Umfang der Mängelbeseitigungsmaßnahmen, insbesondere Höhe der Mängelbeseitigungskosten,
- Die Auswirkungen des Mangels auf die Funktionsfähigkeit der Gesamtwerkleistung und
- Das Maß der - möglicherweise auch nur optischen - Beeinträchtigung.
4. Es ist anerkannt, dass eine Vielzahl von unwesentlichen Mängeln im Einzelfall einem wesentlichen Mangel gleichstehen kann.
IBRRS 2008, 2360

BGH, Urteil vom 15.07.2008 - VIII ZR 211/07
1. Der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe schuldet im Zuge der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 1 BGB) nur die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe, das heißt die Verschaffung von Besitz und Eigentum an einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB); zur Verlegung ersatzweise gelieferter Parkettstäbe ist der Verkäufer im Wege der Nacherfüllung auch dann nicht verpflichtet, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hatte.*)
2. Eine Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe, die der Käufer vor der Entdeckung des Mangels auf seine Kosten hat verlegen lassen, für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe kommt nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung (§ 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, §§ 281 ff. BGB) in Betracht. Der Verkäufer haftet nicht, wenn er die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 Satz 1, § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).*)
IBRRS 2008, 2353

LG Regensburg, Urteil vom 29.06.2007 - 4 O 2240/06
Soll die Klage auch die Verjährung hemmen, muss der vom Gericht angeforderte Kostenvorschuss binnen zwei Wochen eingezahlt sein. Andernfalls ist die Zustellung der Klage nicht mehr "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO.

IBRRS 2008, 2349

OLG Koblenz, Urteil vom 24.05.2006 - 6 U 1273/03
1. Auch wenn ein Einheitspreis außergewöhnlich hoch oder niedrig ist - sei es aus spekulativen Gründen, sei es aufgrund eines Kalkulationsfehlers - erlaubt eine Nachtragsberechnung gemäß § 2 Nr. 3 und 5 VOB/B grundsätzlich keine Korrekturen bezüglich dieses Preises.
2. Im Rahmen der Neuberechnung der Einheitspreise nach § 2 Nr. 3 VOB/B trägt der Unternehmer die volle Beweislast für die Höhe des kalkulierten Gewinns.
3. Kann der Auftragnehmer diesen Beweis nicht durch Vorlage der Urkalkulation führen, ist eine Schätzung gemäß § 287 ZPO anhand von Erfahrungswerten unter Beachtung des vertraglichen Preisniveaus möglich. Für die Ermittlung der Selbstkosten sind aus der Bandbreite der erfahrungsgemäß üblichen Kosten die jeweils höchsten zugrunde zu legen.
IBRRS 2008, 2346

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.05.2008 - 12 U 179/07
Wenn der Auftraggeber die Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht beanstandet, kann das Gericht die Rechnung nicht mangels Prüfbarkeit zurückweisen. Das Gericht kann seine Informations- und Kontrollinteressen nicht ohne Weiteres über diejenigen des Auftraggebers stellen.

IBRRS 2008, 2345

OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2008 - 12 U 781/08
Die Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit in AGB des Auftraggebers darf 6% bis 10% des Werklohns nicht übersteigen.

IBRRS 2008, 2343

LG Wiesbaden, Urteil vom 30.05.2008 - 3 O 207/04
1. Ein Parkettverleger kommt seinen Prüfungs- und Sorgfaltspflichten grundsätzlich durch Prüfung der Restfeuchte im Estrich nach.
2. Ihn treffen keine weitergehenden Überprüfungspflichten hinsichtlich der Konstruktion und des Aufbaus einer Tiefgaragendecke.

IBRRS 2008, 2341

OLG Celle, Urteil vom 11.06.2008 - 14 U 213/07
1. Für eine entsprechende Anwendung des § 635 Abs. 3 BGB im Rahmen des § 4 Nr. 7 VOB/B besteht kein Raum.*)
2. Die Forderung aus der Schlussrechnung wird auch ohne Abnahme fällig, wenn der Auftraggeber nicht mehr auf weiterer Vertragserfüllung, sondern auf Zahlung von Schadensersatz oder Minderung besteht.
3. Auch nur unerhebliche Abweichungen vom vertraglich vorausgesetzten Gebrauch können einen Mangel darstellen, selbst wenn dadurch die Gebrauchstauglichkeit objektiv nicht beeinträchtigt wird.*)
IBRRS 2008, 2326

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2008 - 12 U 189/07
1. Der Ausschluss der Abnahmefiktion gemäß § 12 Nr. 5 VOB/B in einem Bauvertrag führt dazu, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde und eröffnet die Inhaltskontrolle der VOB/B.
2. Eine Inhaltskontrolle der VOB/B-Regelungen findet jedoch nicht zu Gunsten des Verwenders statt.

IBRRS 2008, 2323

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2007 - 7 U 228/01
1. Der Gewährleistungsbürge kann sich nicht auf die Einrede der Verjährung der Hauptforderung berufen, wenn in unverjährter Zeit die Mängel angezeigt worden sind.
2. Die Zurückweisung einer Mängelrüge, die ein Vertreter des Auftraggebers ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde erhebt, ist nicht "unverzüglich", wenn seit dem Zugang der Mängelrüge fünf Wochen verstrichen sind; daran ändert sich nichts, wenn der für Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten des Auftragnehmers zuständige Jurist sich bei Zugang der Mängelrüge in Urlaub befindet und nach seiner Rückkehr wegen Arbeitsrückständen nicht sofort dazu kommt, die Mängelrüge zu bearbeiten.
3. Eine Klausel in vom Auftraggeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Inhalt: "Für Mängel, die bei Abnahme nicht oder nur durch sachverständige Untersuchung feststellbar sind, beginnt die vertragliche Gewährleistung mit ihrer Feststellung." ist unwirksam.
IBRRS 2008, 2318

OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - 27 U 468/07
1. Ein innerer zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang im Sinne der Konnexität gemäß § 273 Abs. 2 BGB ist zwischen verschiedenen Verträgen jedenfalls dann nicht gegeben, wenn Zurückbehaltungsrechte wegen Baumängeln gegenüber andersartigen Forderungen aus Kaufverträgen wegen Warenlieferungen geltend gemacht werden.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB ist auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen zweier Kaufleute in der Regel nur dann zu bejahen, wenn ein späterer Vertrag gleichsam als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist.

IBRRS 2008, 2317

OLG Koblenz, Urteil vom 10.09.2007 - 12 U 201/05
Ein Auftragnehmer braucht trotz fehlender Abnahme nicht die Mängelfreiheit seiner ausgeführten Arbeiten zu beweisen, wenn der Auftraggeber die Feststellung der Mängelfreiheit durch fehlende Ausführungspläne und die Veränderung der Bauarbeiten unmöglich macht.

IBRRS 2008, 2316

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008 - 23 U 43/07
Der Unternehmer wird von seiner Mängelhaftung nur dann frei, wenn ein Mangel auf Anweisungen des Auftraggebers, auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustoffe oder auf die Vorarbeiten anderer Unternehmer zurückzuführen ist und der Unternehmer seinen Prüfungs- und Hinweispflichten ausreichend nachgekommen ist.

IBRRS 2008, 2312

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2008 - 22 U 113/07
Die Vorgabe in einer vom Auftraggeber vorformulierten Sicherungsabrede, dass der Vertragserfüllungsbürge den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit erklären muss, ist unwirksam. Dies führt jedoch nicht zur Gesamtnichtigkeit der Sicherungsabrede.

IBRRS 2008, 2283

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.1995 - 23 U 66/95
1. Bei Durchfeuchtung von Kelleraußenwänden trifft den Unternehmer eine Erfolgshaftung für deren Wasserdichtigkeit. Das Gericht muß nicht ermitteln, worauf genau die Durchfeuchtung zurückzuführen ist, wenn der Unternehmer nicht in nachvollziehbarer Weise andere, außerhalb seiner Verantwortung liegende Schadensursachen darlegen kann.
2. Der Unternehmer schuldet mangels besonderer Absprache diejenige Abdichtung, die nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich ist, eine dauerhafte und wirksame Dichtigkeit eines Kelleraußenmauerwerks zu bewirken.
IBRRS 2008, 2276

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 254/06
1. Zur Auslegung eines Leistungsverzeichnisses.*)
2. Zur Zulässigkeit von Bedarfspositionen, § 9 Nr. 1 S. 2 VOB/A.*)
3. Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 8 VOB/B für ohne vorherige Anordnung des Auftraggebers ausgeführte Bedarfspositionen.*)
IBRRS 2008, 2273

OLG Oldenburg, Urteil vom 07.12.2006 - 8 U 182/06
1. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Oberlandesgericht als Berufungsgericht seiner Entscheidung die vom Landgericht auf der Grundlage der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine neue Feststellung gebieten. Dies gilt grundsätzlich auch für Tatsachenfeststellungen, die auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffen worden sind. Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens können sich dabei aus dem Gutachten selbst oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage. Dass solche Zweifel gegeben sind, hat der Berufungsführer im Einzelnen darzulegen.*)
2. Die Sollbeschaffenheit eines Bauwerkes wird nicht nur allein durch die vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung, sondern - wenn eine solche wie z.B. im zu entscheidenden Fall bezüglich des luftdichten Verschließens der Fugen von Dämmplatten fehlt - auch durch die Verwendungseignung, d.h. durch die Funktionstauglichkeit des Bauwerkes für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch bestimmt. Fehlt diese, liegt selbst bei Einhalten der anerkannten Regeln der Technik ein Mangel vor.*)

IBRRS 2008, 2271

OLG Oldenburg, Urteil vom 24.04.2008 - 8 U 4/08
Zur Frage der gesamtschuldnerischen Haftung von bauausführendem Handwerker, bauplanendem Architekten und Sonderfachmann.*)

IBRRS 2008, 2270

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.11.2007 - 8 U 123/07
1. Der Anspruch des Bauunternehmers gegen den Bauherrn auf Rückzahlung eines zur Mängelbeseitigung gezahlten Kostenvorschusses unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, nicht der längeren Frist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)
2. Zur Entstehung und Verjährung des Rückforderungsanspruchs.*)
3. Zur Frage der Hemmung des Rückforderungsanspruchs durch Vergleichsverhandlungen oder den Abschluss eines Stillhalteabkommens.*)

IBRRS 2008, 2265

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2007 - 10 U 115/06
1. Die Abrechnung erbrachter Leistungen nach Massen und Einheitspreisen ist bei einem (Global-) Pauschalvertrag nicht prüfbar, wenn eine Bewertung der nicht erbrachten Leistungen fehlt; der Prüfbarkeit steht es auch entgegen, wenn ohne weitere Erläuterung gegenüber der Kalkulation erhöhte Beträge (hier: für Erdarbeiten 65.501,42 Euro brutto statt kalkulierter 20.100 Euro netto) abgerechnet werden.
2. Wegen des erhöhten Abrechnungsaufwands nach Kündigung eines Pauschalvertrags steht dem Auftragnehmer keine zusätzliche Vergütung zu.
