Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7693 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2008, 2948
OLG München, Beschluss vom 16.01.2007 - 27 W 3/07
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Kopien der geöffneten Urkalkulation nach Nachtragsprüfung zu vernichten.

IBRRS 2008, 2944

LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2007 - 4 O 96/06
Gibt der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass die zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts von 5% des Bruttogesamtrechnungsbetrags für Mängelansprüche zu stellende Bürgschaft unter Verzicht des Bürgen auf die Einreden gemäß § 768 BGB zu stellen ist, führt dies zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsabrede.

IBRRS 2008, 2907

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2006 - 21 U 149/05
1. Eine Rechnung des Unternehmers nach Abschluss aller vereinbarten Bauleistungen ist nicht automatisch als Schlussrechnung anzusehen. Eine solche liegt nur vor, wenn sie alle übernommenen und ausgeführten Arbeiten beinhaltet, so dass sich eine weitere Rechnung erübrigt und dadurch dem Auftraggeber ausreichend klar wird, dass endgültig über die beanspruchte Vergütung abgerechnet wird.
2. Hat der Bauunternehmer nur 85% der Leistung abgerechnet, kann sich der Auftraggeber auch vier Jahre nach Fertigstellung nicht darauf berufen, dass der Auftragnehmer seine Vergütungsforderungen verwirkt habe.

IBRRS 2008, 2903

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.08.2008 - 1 U 511/07
Gibt der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass die zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts von 5% des Bruttogesamtrechnungsbetrags für Mängelansprüche zu stellende Bürgschaft unter Verzicht des Bürgen auf die Einreden gemäß § 768 BGB zu stellen ist, führt dies zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsabrede.

IBRRS 2008, 2899

BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 204/07
Ein Urteil, mit dem dem Auftraggeber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zugesprochen wird, enthält regelmäßig die Feststellung, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die gesamten Mängelbeseitigungskosten zu tragen, gegebenenfalls auch die den gezahlten Vorschuss übersteigenden Selbstvornahmekosten (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138 und vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345 = ZfBR 1986, 210).*)

IBRRS 2008, 2896

OLG Schleswig, Urteil vom 17.04.2008 - 5 U 156/07
1. Ist dem Kreditvertrag eine Zweckbestimmung für das Darlehen nicht zu entnehmen, handelt es sich kraft konkludenter Vereinbarung dennoch um Baugeld iSv § 1 Abs. 3 GSB, wenn die kreditgebende Bank dem Bauunternehmer auf Wunsch der Bauherrn die Finanzierung des Bauvorhabens mit einer Bankbescheinigung bestätigt.*)
2. Empfänger von Baugeld iSv § 1 Abs. 1 S. 1 GSB kann auch sein, wer nicht mit allen Teilen der Errichtung eines Gebäudes befasst ist, wenn er dem Leitbild nach die Rolle eines Generalunternehmers behält.*)
IBRRS 2008, 2895

OLG Schleswig, Urteil vom 06.06.2008 - 1 U 175/06
1. "Baugeld" im Sinne des § 1 BauFordSiG darf auch zur Erfüllung von Geldforderungen öffentlich-rechtlicher Gläubiger verwendet werden, denen Leistungen zugrunde liegen, die unmittelbar der "Herstellung des Baus" dienen. Dabei ist unerheblich, ob die öffentlich-rechtlichen Leistungen auf dem Baugrundstück selbst erbracht worden sind.*)
2. Öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren können analog § 1 Abs. 1 BauFordSiG unter Verwendung von "Baugeld" erfüllt werden, es sei denn, ihnen fehlt ein direkter Baubezug.*)
3. Baugenehmigungsgebühren sind ansatzfähige Kosten der Herstellung des Baus. Ohne eine Baugenehmigung kann eine Herstellung des Baus von vornherein nicht erfolgen; die Kosten sind erforderlich, um eine rechtmäßige Bauausführung zu ermöglichen.*)
4. Auszahlungen des Baugeldes sind auch bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Bauherr einschließlich der Umsatzsteuer dem "Baugeldkonto" anzulasten.*)
5. Kosten der "Herstellung des Baus" müssen sich nicht notwendig "gegenständlich" in einem einzelnen Bauteil niederschlagen; sie können auch die Planung, Vermessung, Prüfstatik und Bauleitung sowie den Um- oder Ausbaus schon errichteter Gebäude bzw. von Gebäuden, an die Anschlüsse herzustellen sind, umfassen.*)
6. Eine (haftungsbegründende, auch bedingt) vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Verwendung von Baugeld für die Herstellung des Baus scheidet aus, wenn sich der Bauherr über die Zuordnung bestimmter Forderungen zu den Baukosten geirrt hat. Dies gilt gleichermaßen unter dem Aspekt eines Verbots- wie eines Tatbestandsirrtums.*)
IBRRS 2008, 2879

OLG Celle, Urteil vom 10.09.2008 - 14 U 2/08
1. Der Hauptschuldner kann sich gegenüber dem Gläubiger nicht auf anderweitige Rechtshängigkeit berufen, weil dieser in einem weiteren Prozess den Bürgen in Anspruch nimmt.*)
2. Ein Feststellungsinteresse besteht schon dann, wenn der Feststellungsantrag nur den Zweck haben soll, die Verjährung hinauszuschieben, auch wenn die Frage der Verjährung des Anspruchs zweifelhaft ist.*)
3. Auch wenn der Bürgschaftsanspruch in seinem Bestand abhängig von der Hauptforderung ist, bleibt er ein selbstständiger Anspruch, der auch einer eigenständigen Verjährung unterliegt.

IBRRS 2008, 2878

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.09.2008 - 12 U 36/07
1. Bietet der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung nicht in der vertraglich vorgesehenen Art und unter der Bedingung vorheriger bauseitiger Maßnahmen an, liegt darin eine eindeutige und endgültige Verweigerung der Nachbesserung.
2. In diesem Fall steht dem Auftraggeber auch ohne Fristsetzung mit Androhung des Auftragsentzugs ein Kostenvorschuss- bzw. -erstattungsanspruch zu.

IBRRS 2008, 2876

BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 32/07
1. Bessert der Auftragnehmer nach Abnahme nach, wird bei Vereinbarung der VOB/B die Gewährleistungsfrist grundsätzlich gehemmt, bis die Mängelbeseitigungsarbeiten abgenommen sind.*)
2. Die Hemmung endet auch, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert, weil er eine weitere Erfüllung des Vertrages ablehnt. Sie endet ferner, wenn der Auftraggeber die Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung verweigert und der Auftragnehmer seinerseits die weitere Mängelbeseitigung ablehnt.*)
3. Erbringt der Auftragnehmer Mängelbeseitigungsleistungen und werden diese abgenommen, beginnt mit der Abnahme die neue Gewährleistungsfrist des § 13 Nr. 5 Satz 3 VOB/B (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 14/88, BGHZ 108, 65).*)
IBRRS 2008, 2871

OLG Bamberg, Urteil vom 27.03.2008 - 1 U 164/07
1. § 641 Abs. 2 BGB regelt ausschließlich die Voraussetzungen der sog. (Durchgriffs-)Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Unternehmers. Das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers nach §§ 641 Abs. 3, 320 BGB wird hierdurch nicht ausgeschlossen (Anschluss an OLG Nürnberg, IBR 2003, 531).*)
2. Kann der Hauptunternehmer vom Subunternehmer die Beseitigung eines Mangels verlangen, so steht ihm somit im Fall einer Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 BGB das Verweigerungsrecht aus § 641 Abs. 3 BGB ebenso zu wie bei Fälligkeitseintritt nach erfolgter Abnahme gemäß § 641 Abs. 1 BGB.*)

IBRRS 2008, 2856

LG Darmstadt, Urteil vom 19.12.2007 - 7 S 123/07
1. Der Erbringer einer Bauleistung darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn er und der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne der §§ 2, 13b Satz 1 Nr. 4 UStG sind, da in diesem Fall die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.
2. Stellt der Leistungserbringer dennoch die Umsatzsteuer in Rechnung, darf der Leistungsempfänger die Zahlung der Umsatzsteuer verweigern.

IBRRS 2008, 5095

BGH, Urteil vom 14.10.2008 - X ZR 15/08
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 2008, 2843

OLG München, Urteil vom 27.11.2007 - 9 U 2444/07
Zu der Frage, ob für Kernbohrungen die Freigabe durch den Fachbauleiter erforderlich ist.

IBRRS 2008, 2823

OLG Hamm, Urteil vom 12.10.2004 - 24 U 158/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 2821

OLG Celle, Urteil vom 07.10.2008 - 16 U 49/08
Lässt der Auftraggeber eine Leistung eines Detail-Pauschalvertrags nicht ausführen, weil sie aufgrund fehlender, von ihm zu leistender Vorleistungen nicht möglich ist, handelt es sich um eine freie Teilkündigung.

IBRRS 2008, 2820

BGH, Urteil vom 10.07.2008 - IX ZR 160/07
1. Nimmt der Gläubiger in einem Mahnantrag auf Rechnungen Bezug, die dem Mahngegner weder zugegangen noch dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt sind, so sind die angemahnten Ansprüche nicht hinreichend bezeichnet, soweit sich ihre Individualisierung nicht aus anderen Umständen ergibt.*)
2. Wird jemand durch Mahnbescheid auf Vergütung von Leistungen in Anspruch genommen, die nicht allein ihm gegenüber erbracht worden sind, so ist der Gesamtanspruch unzureichend bezeichnet, wenn nur die Leistung an den Schuldner genannt ist und eine Mithaftung für die Schuld Dritter nicht behauptet wird.*)

IBRRS 2008, 2815

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2008 - 8 U 599/06
Zur Frage der Schadenseratzansprüche wegen Schlechterfüllung eines selbständigen, auf Erstellung einer Wärmebedarfsberechnung gerichteten Beratungsvertrags.*)

IBRRS 2008, 2813

OLG München, Urteil vom 06.11.2007 - 9 U 2387/07
Auch nach Änderung des § 17 Nr. 8 VOB/B entspricht es grundsätzlich der Akzessorietät der Bürgschaft, dass der Bürge nicht erfolgreich die Enrede der Verjährung einwenden kann, weil der Auftragnehmer dazu nicht berechtigt ist (BGB § 768).

IBRRS 2008, 2811

LG München I, Urteil vom 29.05.2008 - 8 O 2231/01
1. Verwendet der Auftragnehmer ein Wärmedämmverbundsystem, dessen Putz in einem so geringen Umfang biozid eingestellt ist, dass sich bereits ein bis zwei Jahre nach Fertigstellung deutlicher Schimmelpilz- und Algenbefall zeigt, so handelt es sich um einen Mangel.
2. Zeigt sich dieser Schimmelpilz- und Algenbefall auf drei von vier Hausseiten über den Fenster- und Türstürzen mit schwarzen und grünlichen Verfärbungen, so liegt nur dann kein Mangel vor, wenn der Befall auf einem Lüftungsverhalten der Bewohner beruht, welches nicht mehr üblich ist und mit dem nicht gerechnet werden musste.

IBRRS 2008, 2808

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2008 - Fall 1548
Zur Problematik der Ausschreibung einer Bauleistung für eine Pauschalsumme.

IBRRS 2008, 2800

LG Duisburg, Urteil vom 07.12.2007 - 10 O 297/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 2798

LG Stuttgart, Urteil vom 23.07.2008 - 4 S 100/08
1. Ein Stromversorger darf die Energiebelieferung an einzelne Baustromanschlüsse einer Firma nicht einstellen, wenn wegen anderer Baustromanschlüsse Rückstände bestehen und zum Zeitpunkt der Herstellung des betroffenen Baustromanschlusses bereits bestanden haben.
2. Allerdings darf der Energielieferant eine Sicherheitsleistung für den an die konkrete Baustelle zu liefernden Strom verlangen.

IBRRS 2008, 2795

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2008 - Fall 1544
Ist vereinbart, dass der Auftraggeber den einzubauenden Boden zu Verfügung stellt und macht er dies nicht, so kann der Auftragnehmer gemäß § 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen.
IBRRS 2008, 2794

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1527
Ist in einem Leistungsverzeichnis bzgl. des Baugrubenverbaus die Belastung aus einer Böschung nicht angegeben, so steht dem Auftragnehmer eine geänderte Vergütung für die veränderte Bemessung des Verbaus auf der einen Uferseite zu, weil die Belastung der Böschung aufgefangen werden muss.

IBRRS 2008, 2791

OLG Köln, Urteil vom 09.07.2008 - 11 U 72/07
Werden Abbruch und Entsorgung eines Bauwerks funktional ausgeschrieben, muss der Unternehmer auch einen erhöhten Belastungsgrad nach LAGA Z.2 einkalkulieren.

IBRRS 2008, 2786

KG, Urteil vom 20.06.2008 - 7 U 8/08
1. Enthält ein Bauvertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses eine Klausel, wonach der Besteller vom Vertrag kostenlos zurücktreten kann, bis er den notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen hat, so ist diese Klausel weder mehrdeutig noch dahin auszulegen, dass sich der Ausschluss des Rücktrittrechts auf den Fall beschränke, dass das Grundstück durch den Unternehmer vermittelt worden sei.
2. Ein Bauvertrag ist nicht schon deshalb formbedürftig, weil der Besteller des Hauses zum Erwerb eines Grundstücks gezwungen ist.
3. Ein Verbraucher kann einen Bauvertrag (Werkvertrag) weder nach §§ 505 Abs. 1 Nr. 1, 355 Abs. 1 BGB (Ratenlieferungsverträge) noch nach §§ 501 Satz 1, 499 Abs. 2, 495 Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB (Teilzahlungsgeschäfte) widerrufen.

IBRRS 2008, 2784

KG, Beschluss vom 22.07.2008 - 7 U 58/08
Auch ein abzurechnender Vorschussanspruch muss sich an den tatsächlich zu erwartenden Kosten orientieren und kann nicht einfach „ins Blaue hinein“, „aufs Geratewohl“ geltend gemacht werden.

IBRRS 2008, 2775

OLG München, Beschluss vom 09.05.2008 - 9 U 1913/08
1. Auch die Nachfrist des § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB i.V.m. § 643 Satz 1 BGB muss angemessen sein. Sie darf jedoch kürzer bemessen sein als die erste Frist nach § 648a Abs.1 Satz 1 BGB.
2. Eine Nachfrist von zweieinhalb Tagen ist auch gegenüber dem privaten Auftraggeber nicht unangemessen.

IBRRS 2008, 2773

LG München I, Urteil vom 15.01.2008 - 2 O 12581/06
1. Auch die Nachfrist des § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB i.V.m. § 643 Satz 1 BGB muss angemessen sein. Sie darf jedoch kürzer bemessen sein als die erste Frist nach § 648a Abs.1 Satz 1 BGB.
2. Eine Nachfrist von zweieinhalb Tagen ist auch gegenüber dem privaten Auftraggeber nicht unangemessen.

IBRRS 2008, 2772

OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - 9 U 1913/08
1. Auch die Nachfrist des § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB i.V.m. § 643 Satz 1 BGB muss angemessen sein. Sie darf jedoch kürzer bemessen sein als die erste Frist nach § 648a Abs.1 Satz 1 BGB.
2. Eine Nachfrist von zweieinhalb Tagen ist auch gegenüber dem privaten Auftraggeber nicht unangemessen.

IBRRS 2008, 2754

BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - VII ZR 127/06
Zur Frage des ausreichenden Beweisantritts für den Umfang der Bauleistung.

IBRRS 2008, 2733

OLG Koblenz, Urteil vom 25.09.2008 - 5 U 550/08
1. Wird die Werkleistung vor der Abnahme durch Dritte beschädigt, die ebenfalls dem Bauherrn vertraglich verbunden sind, ist dieser verpflichtet, dem Geschädigten umfassend und sachgemäß Auskunft über die Vertragsgestaltung zu geben. Scheitert ein Schadensersatzprozess gegen den vermeintlich Verantwortlichen infolge einer falschen Auskunft des Bauherrn, muss dieser dem Werkunternehmer die notwendigen Prozesskosten erstatten.
2. Trotz der Beschädigung durch einen ebenfalls vom Bauherrn beauftragten Dritten, kann der Unternehmer eine Vergütung erst verlangen, wenn er die Werkleistung unter Beseitigung des Schadens vertragsgemäß fertig stellt.

IBRRS 2008, 2729

BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - VII ZR 146/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 2727

OLG München, Urteil vom 13.11.2007 - 9 U 2947/07
Eine Herauskündigung von Teilen der Leistung durch den Auftraggeber kann unzulässig sein und den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

IBRRS 2008, 2726

KG, Urteil vom 23.11.2007 - 7 U 114/07
1. Die Hemmung der Verjährung bei Verhandlung gemäß § 203 BGB ist zu dem Zeitpunkt beendet, in dem nach Treu und Glauben der nächste Schritt zu erwarten gewesen wäre. Welche Frist angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel kann erwartet werden, dass spätestens nach Ablauf eines Monats nach Zugang eines Schreibens eine Reaktion erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, sind die Verhandlungen zwischen den Parteien und damit auch die Hemmung der Verjährung beendet. Der Umstand, dass die Verjährung nach § 203 S. 3 BGB frühestens drei Monate nach dem Ende der Verjährung eintritt, wirkt sich nur dann aus, wenn diese sonst früher als Monate nach dem Ende der Hemmung eintreten würde; andernfalls hat § 203 S. 3 BGB keine Auswirkungen.*)
2. Eine Formularklausel, dass die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab "Gesamtabnahme durch Bauherrn" beträgt, ist unwirksam.

IBRRS 2008, 2719

OLG Celle, Urteil vom 11.10.2007 - 6 U 40/07
1. Eine im Übrigen den Anforderungen der Rechtsprechung genügende Vertragsstrafenregelung hält einer Klauselkontrolle nicht stand und ist daher unwirksam, wenn sich der Auftragnehmer bei einer Fristüberschreitung nicht auf eine verspätete oder ausgefallene Materiallieferung seines Lieferanten berufen kann.
2. Ist ein Verblendmauerwerk entgegen der Leistungsbeschreibung aus einem in Nuancen dunkleren Stein hergestellt, welcher weder technisch noch optisch minderwertig ist, kann der Auftragnehmer dem Begehren des Bauherrn auf Neuherstellung des gesamten Verblendmauerwerks den Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegen halten.
IBRRS 2008, 2718

OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2007 - 10 U 293/07
1. Ein von einem Sonderfachmann für den Auftraggeber fehlerhaft verfasstes Leistungsverzeichnis entlastet den Bauhandwerker nicht von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht. Es ermöglicht ihm jedoch den Einwand des Mitverschuldens.
2. Die Vereinbarung eines Zeithonorars für Leistungen zur Bauüberwachung kann eine lediglich punktuelle Beauftragung indizieren, die nicht sämtliche Grundleistungen einer Objektüberwachung im Sinne des § 15 HOAI, Leistungsphase 8. Eine Haftung für Baumängel wegen fehlerhafter Überwachung lässt sich hiernach nur begründen, wenn ein Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Überwachungsleistung feststeht.
IBRRS 2008, 2717

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2007 - 21 U 256/06
1. Auch bei einem Pauschalpreisvertrag hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Vergütungsanpassung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B, wenn durch eine Änderung des Bauentwurfs oder Anordnung des Auftraggebers die Grundlage des Pauschalpreises für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert wird und sich das geschuldete und mit dem Pauschalpreis abgegoltene Bausoll durch Einwirkung des Auftraggebers ändert (VOB/B § 2 Nr. 7 Satz 4).
2. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer bei unklaren Pauschalverträgen die Beweislast dafür, dass eine streitige Leistung nicht vom Pauschalpreis erfasst ist. Für den Fall, dass die Pläne und das Leistungsverzeichnis, das dem Angebot zu Grunde liegt, von Auftraggeberseite gestellt werden, ändert sich die Beweislast zu Lasten des Auftraggebers.
3. Nachtragsforderungen verjähren auch dann mit den Schlussrechnungsforderungen, wenn sie später als die Schlussrechnung selbstständig fakturiert werden, aber zusammen mit der Schlussrechnung hätten geltend gemacht werden können.
IBRRS 2008, 2694

OLG Dresden, Urteil vom 10.09.2008 - 9 U 2048/07
1. In der Übersendung einer einfachen Bürgschaft statt der laut AGB-Klausel vorgesehenen Bürgschaft auf erstes Anfordern ist kein stillschweigendes Angebot zur Abänderung des Vertrags zu sehen.
2. Ist die Sicherungsabrede hinsichtlich der Gewährleistungsbürgschaft aus AGB-rechtlichen Gründen unwirksam, so ist der Anspruch auf Herausgabe einer dennoch übergebenen Bürgschaft mit deren Übergabe fällig. Der AG kann sich auf Verjährung berufen, er muss sich nicht an den Verjährungsbeginn ab Ende der Gewährleistungsfrist festhalten lassen.
3. Dies gilt auch für den Anspruch auf Unterlassung der Inanspruchnahme der Bürgschaft.

IBRRS 2008, 2691

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2008 - 5 U 59/07
Die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Absicherung einer echten Vorauszahlung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Sie ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam, weil die Bereitstellung einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern nicht zu einer unangemessen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders im Sinne des § 9 AGB-Gesetz führt.

IBRRS 2008, 2690

OLG Schleswig, Urteil vom 13.03.2008 - 16 U 123/06
Bei der Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung durch Angabe im Angebot-LV des Auftragnehmers ist Zurückhaltung geboten. Insbesondere Massenangaben im Leistungsverzeichnis stellen grundsätzlich keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

IBRRS 2008, 2677

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2008 - 5 U 193/04
1. Die vereinbarte Beschaffenheit eines Bauwerks (hier: Dämmmaterial eines Flachdachs mit Wärmeleitfähigkeitswert 0,25) kann sich in Abweichung vom Positionstext des Leistungsverzeichnisses aus einem geprüften Wärmebedarfsausweis ergeben, wenn der Wärmebedarfsausweis ausdrücklich Vertragsbestandteil werden sollte.
2. Solange der Bieter sich den Wärmebedarfsausweis jedenfalls hätte besorgen können, kommt es dabei nicht darauf an, ob dem Bieter der Wärmebedarfsausweis bei Vertragsabschluss inhaltlich bekannt war.

IBRRS 2008, 2676

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2008 - 23 U 58/07
1. Der Bauherr muss sich ein Mitverschulden des Architekten als seines Erfüllungsgehilfen anspruchsmindernd anrechnen lassen (BGB §§ 254, 278), soweit dem Architekten Planungsfehler vorzuwerfen sind.
2. Die Abgrenzung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hat im Einzelfall unter Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche des planenden Architekten und des ausführenden Unternehmers zu erfolgen.
IBRRS 2008, 2675

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.11.2007 - 5 U 193/04
1. Die vereinbarte Beschaffenheit eines Bauwerks (hier: Dämmmaterial eines Flachdachs mit Wärmeleitfähigkeitswert 0,25) kann sich in Abweichung vom Positionstext des Leistungsverzeichnisses aus einem geprüften Wärmebedarfsausweis ergeben, wenn der Wärmebedarfsausweis ausdrücklich Vertragsbestandteil werden sollte.
2. Solange der Bieter sich den Wärmebedarfsausweis jedenfalls hätte besorgen können, kommt es dabei nicht darauf an, ob dem Bieter der Wärmebedarfsausweis bei Vertragsabschluss inhaltlich bekannt war.

IBRRS 2008, 2673

OLG Jena, Urteil vom 09.10.2007 - 5 U 684/06
Liegen die Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht vor, kann eine als Bauleiter bezeichnete Person für ein Unternehmen rechtswirksam Verpflichtungen begründen unbeschadet einer entgegenstehenden schriftlichen Vertragsklausel.

IBRRS 2008, 2670

LG Leipzig, Urteil vom 15.07.2008 - 1 HK O 259/07
1. Das Gericht ist im Nachverfahren zwingend an das Vorbehaltsurteil gebunden.
2. Die Feststellungen des Vorbehaltsurteils stehen nicht zur Parteidisposition.
3. Die Parteien können die Bindungswirkung nicht durch einen Prozessvertrag abbedingen.

IBRRS 2008, 2669

LG Mainz, Urteil vom 02.06.2008 - 5 O 157/06
1. Eine vom Bauträger übergebene Wärmebedarfsberechnung stellt eine Tatsachenauskunft bzw. Information über einen voraussichtlichen Wärmebedarf eines Hauses dar. Sie begründet ohne vertragliche Vereinbarung bestimmter Richtwerte keine Zusicherung oder Garantie der darin enthaltenen Daten, namentlich nicht des "k-Werts" der Fenster.
2. Der Begriff "Niedrigenergiehaus" war im Jahr 2000 nicht gesetzlich definiert.

IBRRS 2008, 2668

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.09.2004 - 3-5 O 91/04
Eine Feststellungsklage darüber, dass eine - bestimmte - Vergütung nicht vereinbart worden ist und - deshalb - die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen ist, ist nicht zulässig!

IBRRS 2008, 2652

OLG Dresden, Urteil vom 25.07.2008 - 12 U 137/08
1. Zu der Frage, inwieweit ein Mahnbescheid für eine Hemmung der Verjährung hinreichend konkretisiert sein muss.
2. Werden durch einen Mahnbescheid ausschließlich Ansprüche aus Abschlagszahlungen geltend gemacht, so haben diese zwar mit Erteilung der Schlussrechnung ihre Durchsetzbarkeit verloren, durch den Mahnbescheid wird aber der Anspruch auf Werklohnzahlung aus der Schlussrechnung mitgehemmt.
