Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7692 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 0928
BGH, Urteil vom 12.02.2009 - VII ZR 39/08
1. Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, diesem eine selbstschuldnerische, unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft nach einem zum Vertrag gehörenden Muster zu stellen, und der in diesem Bürgschaftsmuster erklärte Verzicht des Bürgen auf die Einreden nach § 768 BGB, sind sprachlich und inhaltlich trennbare Teile der Sicherungsvereinbarung, die einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung zugänglich sind.*)
2. Die Unwirksamkeit der Verpflichtung zum Verzicht des Bürgen auf die Einrede nach § 768 BGB führt nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung im Übrigen.*)

IBRRS 2009, 0905

OLG Jena, Urteil vom 31.07.2008 - 1 U 381/07
Verspricht ein Hauptauftraggeber, der Formkaufmann im Sinne des § 6 Abs. 1 HGB ist, gegenüber einem die Bauarbeiten koordinierenden Bauleiter, dass er in jedem Fall die Leistungen der Nachunternehmer am Bauvorhaben in voller Höhe vergüten und er dafür eintreten werde, dass für die Zahlung der Werklohnforderung eingestanden wird, begründet dies einen eigenständigen Anspruch auf Zahlung für den Nachunternehmer.

IBRRS 2009, 0902

KG, Urteil vom 19.12.2007 - 26 U 177/05
Bei der Einbringung von Verpressankern zur Stabilisierung und Sicherung von Baugrubenwänden ist stets der jeweilige Einbringbereich des einzelnen Ankers auf Baufreiheit zu überprüfen.

IBRRS 2009, 0901

OLG Koblenz, Urteil vom 03.01.2008 - 5 U 685/07
1. Der Vertrag zur Anfertigung und Lieferung einer Treppe unterfällt auch dann § 651 Satz 1 BGB, wenn der Lieferant aufgrund gesonderter Vereinbarung einen Montagehelfer stellt. Die Vertragspflichten des Lieferanten werden nicht dadurch geändert oder erweitert, dass der Montagehelfer vor Ort federführend tätig geworden ist.*)
2. Die wirksame Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln setzt die Präzisierung des Gegenanspruchs voraus, auf den es gestützt wird, weil ansonsten kein vollstreckbarer Urteilsausspruch geschaffen werden kann.*)

IBRRS 2009, 0889

KG, Urteil vom 23.12.2008 - 27 U 62/08
Die Prüfungspflicht gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B, die ein Ausfluss der Erfolgshaftung des Werkunternehmers ist, kann allenfalls dann wegfallen, wenn der Auftraggeber über besondere, dem Werkunternehmer eventuell sogar überlegene Spezialkenntnisse verfügt.

IBRRS 2009, 0888

KG, Urteil vom 15.07.2008 - 21 U 40/07
Ist ein Baubeginn "spätestens" 21 Werktage nach Erteilung der Baugenehmigung vereinbart, kann dem Unternehmer schon vor diesem Termin gemäß § 323 Absatz 1 BGB eine Frist zur Aufnahme der Arbeiten gesetzt werden, nach deren Ablauf der Rücktritt möglich ist.

IBRRS 2009, 0883

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 162/07
1. Nach § 138 Abs. 4 ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Parteien noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung sind. Die Partei trifft in diesem Zusammenhang jedoch eine Informationspflicht, wenn es um Tatsachen geht, von denen die Partei keine Kenntnis hat, sich diese aber mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann. Sie ist verpflichtet, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen oder Geschäftsbereich und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind.
2. Werden in einem Bauprozess nach erfolgter Abnahme Mängel gerügt, besteht für den Unternehmer im Rahmen seiner Prüfungspflicht, ob der gerügte Mangel besteht und in den Rahmen seines Verantwortungsbereiches fällt, zugleich eine Erkundigungspflicht über den Zustand des von ihm selbst hergestellten Werkes, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, so dass im Streitfall der Unternehmer sich nicht damit begnügen kann, die von dem Besteller gerügten Mängel mit Nichtwissen zu bestreiten, sondern es ihm im Rahmen seiner Erkundigungspflicht obliegt, sich über das Vorhandensein der gerügten Mängel aus eigener Wahrnehmung zu überzeugen, selbst wenn er nach seiner Auffassung für das Auftreten der Mängel nicht verantwortlich ist.

IBRRS 2009, 0856

LG Berlin, Urteil vom 03.09.2007 - 101 O 33/07
Ein Organisationsverschulden ist restriktiv auszulegen.

IBRRS 2009, 0853

LG Dortmund, Urteil vom 30.01.2009 - 5 O 297/08
Klagt ein Insolvenzverwalter streitige Vergütungsansprüche eines Bauunternehmers ein, muss er dem Gegner die Prozesskosten nicht erstatten, wenn er nach Beweisaufnahme den Prozess verliert.

IBRRS 2009, 0850

BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08
1. Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig.*)
2. Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.*)

IBRRS 2009, 0848

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2008 - 10 U 118/08
1. Da ein Baubürge am Austausch der bauvertraglichen Leistungen nicht beteiligt und nicht über den Vertragsstatus informiert ist, ist es nach allgemeinen Darlegungsgrundsätzen Aufgabe des Bürgschaftsgläubigers, dem Bürgen diesen Status und damit den geltend gemachten Anspruch darzulegen.
2. Dem außergerichtlich zur Zahlung aufgeforderten Bürgen steht es gemäß § 286 Abs. 4 BGB frei, zur Abwehr von Verzugszinsen den Beweis zu führen, dass er unverschuldet nicht vor schlüssiger Darlegung des Anspruchs durch den Bürgschaftsgläubiger gezahlt hat.

IBRRS 2009, 0844

OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2008 - 26 U 56/07
Wenn der Auftraggeber in der Erwartung einer zeitnahen, aber unrealistischen Baufertigstellung für eine Maschinenhalle bereits vor Baubeginn die Verpflichtung zur Lieferung von Waren, die erst in den zu errichtenden Räumlichkeiten produziert werden müssen, übernimmt, dann kann er bei Nichteinhaltung dieser Lieferverpflichtung den dadurch entstandenen Schaden nicht beim Bauunternehmer geltend machen.

IBRRS 2009, 0813

BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - VII ZB 79/08
1. § 576 Abs. 2 ZPO schließt eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens aus. Dies gilt auch, wenn in Frage steht, ob sich die örtliche Zuständigkeit aus einer Gerichtsstandsvereinbarung (hier § 18 Nr. 1 VOB/B) ergibt.*)
2. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur örtlichen Zuständigkeit kann die gesetzlich festgelegte Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erweitern.*)
3. § 18 Nr. 1 VOB/B ist nach seiner Entstehungsgeschichte und nach seinem Sinn und Zweck auf private Auftraggeber nicht anwendbar.

IBRRS 2009, 0812

OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2008 - 19 U 89/08
1. Das Sicherungsverlangen des Unternehmers nach § 648a BGB ist bei Streit über Mängel der Werkleistung erst dann verwerflich, wenn er damit berechtigte Ansprüche des Bestellers abwehren will und das Sicherungsverlangen nur als Vehikel dazu verwendet.*)
2. Die Nachfrist zur Herbeiführung der Wirkungen des § 643 S. 2 BGB kann gleichzeitig mit der Frist zur Leistung der Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 S. 1 BGB gesetzt werden.*)

IBRRS 2009, 0810

OLG Schleswig, Urteil vom 21.02.2008 - 5 U 122/05
1. Die Haftung eines Zahlungsbürgen umfasst auch Ansprüche des Auftragnehmers wegen Leistungsänderungen und -anordnungen bei VOB/B-Bauverträgen gemäß § 1 Nr. 3, 4 Satz 1 VOB/B.
2. Der Auftraggeber eines VOB/B-Bauvertrags ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, wenn er ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Erhalt der Schlussrechnung erhebt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung durch einen von ihm beauftragten Architekten tatsächlich prüft.
3. Auch der für den Auftraggeber bürgende Zahlungsbürge ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, wenn feststeht, dass der Auftraggeber als Hauptschuldner diesen Einwand nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Schlussrechnung gegenüber dem Auftragnehmer als Bürgschaftsgläubiger erhoben hat.
IBRRS 2009, 0807

OLG München, Urteil vom 18.12.2007 - 13 U 3113/07
Ein aus einer momentanen Verärgerung heraus erteiltes Hausverbot bedeutet noch nicht die endgültige Ablehnung der für die Herstellung des Werks erforderlichen Mitwirkung des Bestellers. Der Auftragnehmer kann hierauf keine Kündigung aus wichtigem Grund stützen.

IBRRS 2009, 0806

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2007 - 22 U 135/07
1. Die Haftung des vollmachtlosen Vertreters setzt voraus, dass der Vertragsgegner den Abschluss des Vertrags nachweisen kann. Eine vertragliche Einigung ist insbesondere dann noch nicht anzunehmen, wenn der Auftraggeber noch Preisverhandlungen vornehmen will.
2. Die Bestimmung der Höhe einer Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB kommt erst dann zum Tragen, wenn ein vergütungspflichtiger Werkvertrag dem Grunde nach geschlossen ist.

IBRRS 2009, 0802

OLG Hamm, Urteil vom 11.06.2008 - 12 U 22/08
Die Abnahme setzt die Erklärung des Bestellers voraus, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht annehme und billige. Dafür reicht die Durchführung eines Termins zum Zwecke der Abnahme oder der Bezug des Hauses als solcher nicht aus.

IBRRS 2009, 0800

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2008 - 23 U 48/08
1. Bei Schriftformregelungen in Satzungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und in mit ihnen geschlossenen Verträgen handelt es sich um materielle Kompetenzvorschriften, die Schutz vor rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen gewähren, vor den Bindungswirkungen unbedachter und übereilter Verpflichtungserklärungen bewahren und nicht durch die Regeln der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der unzulässigen Rechtsausübung außer Kraft gesetzt werden können.*)
2. Ein Bundesministerialerlass, in dem es ausdrücklich heißt, dass nach Eröffnungstermin die dortigen Regelungen zu Stoffpreisgleitklauseln für neue Ausschreibungen nicht gelten, enthält keine planwidrige zeitliche Lücke, so dass seine entsprechende Anwendung auf bereits eröffnete Angebote nicht in Betracht kommt.*)
3. In der Vereinbarung eines Festpreises liegt eine stillschweigende Übernahme des Risikos von Leistungserschwerungen durch Erhöhungen der Selbstkosten im Sinne einer Preisgarantie, die einen Anspruch des Auftragnehmers aus § 313 Abs. 1 BGB auf Anpassung des Vertrages regelmäßig ausschließt.*)
4. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erstattung erhöhter Selbstkosten aus §§ 280, 249 ff. BGB bzw. wegen Verletzung einer bauvertraglicher Kooperationspflicht scheidet aus, wenn der Auftraggeber bei einer überwiegend öffentlich finanzierten Baumaßnahme lediglich zusichert, sich um eine Refinanzierung der Mehrkosten zu bemühen, und er den Auftragnehmer über den Stand dieser Bemühungen zeitnah und inhaltlich zutreffend informiert.*)
IBRRS 2009, 0797

BGH, Beschluss vom 14.01.2009 - VIII ZR 70/08
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
a) Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 und 2 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, wonach der Verkäufer im Falle der Vertragswidrigkeit des gelieferten Verbrauchsgutes die vom Verbraucher verlangte Art der Abhilfe auch dann verweigern kann, wenn sie ihm Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut ohne die Vertragswidrigkeit hätte, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit unzumutbar (absolut unverhältnismäßig) wären?*)
b) Falls die erste Frage zu bejahen ist: Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 3 der vorbezeichneten Richtlinie dahin auszulegen, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung die Kosten des Ausbaus des vertragswidrigen Verbrauchsgutes aus einer Sache, in die der Verbraucher das Verbrauchsgut gemäß dessen Art und Verwendungszweck eingebaut hat, tragen muss?*)

IBRRS 2009, 0783

BGH, Urteil vom 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08
1. Zu den Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 analog i.V.m. Abs. 2 ZPO.
2. Die Unterbrechung des Rechtsstreits gemäß § 240 Abs. 1 ZPO infolge der Insolvenz eines Beklagten hindert die Gerichtsstandsbestimmung durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht nicht.
3. Eine Bau-Arge ist ohne anderslautende sichere Anhaltspunkte als GbR zu qualifizieren.

IBRRS 2009, 0775

OLG Hamm, Urteil vom 22.01.2008 - 19 U 152/06
1. Ein Vertrag über die Lieferung von nach Angaben des Bestellers hergestellten Trockenrinnen kann als Werkliefervertrag über nicht vertretbare Sachen eingeordnet werden.
2. Auf einen solchen Vertrag sind nach "altem" Recht die Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts anzuwenden.
3. Danach verliert der Besteller den Anspruch auf Schadensersatz, wenn er dem Lieferanten keine Gelegenheit zur Nachbesserung gibt bzw. sogar dessen Nachbesserungsangebot ablehnt.

IBRRS 2009, 0772

OLG Jena, Urteil vom 27.07.2006 - 1 U 897/04
1. Die Einhaltung von Herstellervorschriften zur Verarbeitung eines bestimmten Produkts (Mindestschichtdicke der Spachtelmasse 3 - 5 mm) kann zur vereinbarten Beschaffenheit des Werks gehören (BGB § 633 Abs. 2 Satz 1).
2. Fehlt eine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung, setzt die Annahme einer stillschweigenden Beschaffenheitsvereinbarung im Einzelfall zumindest voraus, dass dem Besteller die Einhaltung der Herstellervorschrift unabhängig vom Erfolg (hier: dauerhaft einheitliches Fassadenbild) erkennbar wichtig war, wofür es keine Vermutung gibt.
3. Die Abweichung von Herstellervorschriften begründet jedoch die Vermutung der Mangelhaftigkeit. Um diese Vermutung zu widerlegen, muss der Unternehmer beweisen, dass dem Werk als Folge der Abweichung auch künftig kein gesteigertes Mangelrisiko anhaftet.

IBRRS 2009, 0759

OLG Bremen, Urteil vom 29.10.2008 - 1 U 47/08
Einigen sich die Parteien eines Bauvertrages entgegen ihren Vorstellungen nicht über die Vergütung, liegt ein versteckter Dissens vor, der regelmäßig die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat.

IBRRS 2009, 0747

OLG München, Urteil vom 29.01.2008 - 9 U 3605/03
1. Auch wenn ein vereinbarter Fertigstellungstermin durch Verzug eines vorleistenden Unternehmers hinfällig wird, bleibt der Auftragnehmer zur zügigen Fortführung der Arbeiten verpflichtet.
2. Eine zu kurze Fristsetzung durch den Auftraggeber berechtigt nicht zur Einstellung der Leistung.

IBRRS 2009, 0745

OLG Dresden, Urteil vom 02.10.2008 - 9 U 418/08
1. Bei der Abnahme besonders wichtiger Bauteile ist ein Unternehmer gehalten, sich sachkundig beraten zu lassen und die entsprechenden Werkleistungen einer besonderen Kontrolle zu unterziehen.
2. Das gilt auch, wenn ihm weder bei der Auswahl des Nachunternehmers noch bei der Kontrolle der Bautätigkeit im Übrigen ein Vorwurf gemacht werden kann.

IBRRS 2009, 0744

OLG Hamm, Urteil vom 01.08.2008 - 19 U 7/08
Weder aus der Mitwirkungspflicht des § 642 BGB noch aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 242 BGB (Treu und Glauben) ergibt sich eine Pflicht des Auftraggebers, im Rahmen von Nacherfüllungsarbeiten des Auftragnehmers die Lagerung von Erdaushub auf seinem Grundstück zu dulden.

IBRRS 2009, 0743

OLG München, Urteil vom 29.01.2008 - 13 U 4811/07
1. Wenn der Auftragnehmer zusichert, einen Mangel zu beseitigen, und damit den Mängelbeseitigungsanspruch anerkennt sowie auch anschließend seine Mängelbeseitigungspflicht nicht mehr in Abrede stellt, erklärt er durch die Mitteilung der Termine der Mängelbeseitigungsarbeiten und mit deren Durchführung keine weiteren Anerkenntnisse.
2. Verkündet der Bauherr im Mängelprozess gegen den Generalunternehmer dem Architekten den Streit und tritt dieser in der mündlichen Verhandlung über die Berufung des Bauherrn dem Generalunternehmer bei, nachdem das OLG zu erkennen gegeben hat, dass die Berufung wegen Verjährung der Mängelansprüche unbegründet ist, so ist der Beitritt nicht rechtsmissbräuchlich.
IBRRS 2009, 0740

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.12.2008 - 4 U 100/08
1. Der Baustofflieferant des Nachunternehmers hat gegen den Generalunternehmer keinen vertraglichen Zahlungsanspruch. Ein verlängerter Eigentumsvorbehalt umfasst ohne besondere Erwähnung nicht den Vergütungsanspruch für die Inanspruchnahme der gelieferten Stoffe und Bauteile gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B.
2. Der vertraglich mit einem Nachunternehmer verbundene Baustofflieferant hat gegen den Hauptunternehmer, der Vorbehaltsware nach Kündigung gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B in Anspruch nimmt, keinen Kondiktionsanspruch. Die Eingriffskondiktion gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt BGB scheitert am Vorrang der Leistung des Nachunternehmers. Eine Abrechnung erfolgt lediglich entlang der Vertragskette.
IBRRS 2009, 0739

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.11.2008 - 4 U 78/08
1. Maßgeblich für die Art und den Umfang der geschuldeten Mängelbeseitigung ist das vertraglich geschuldete Werk.
2. Eine Mängelbeseitigung, die nicht den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt, muss der Besteller grundsätzlich nicht akzeptieren.
3. Der Besteller verhält sich nicht widersprüchlich, wenn er nach Verzug ein Angebot des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung prüft und dann begründet ablehnt.

IBRRS 2009, 0709

OLG Bamberg, Beschluss vom 18.09.2008 - 8 W 60/08
Die Erheblichkeit eines Mangels i.S.d. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist in der Regel zu bejahen, wenn die Kosten der Beseitigung mindestens 10 % der vereinbarten Gegenleistung ausmachen.

IBRRS 2009, 0626

BFH, Urteil vom 20.11.2008 - VI R 14/08
Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in seiner im Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung aus.*)

IBRRS 2009, 0362

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - XII ZR 123/07
1. Zur materiellrechtlichen Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung im Prozess.*)
2. Das sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB ergebende Widerspruchsrecht des Aufrechnungsgegners gilt auch für den Fall, dass dem Aufrechnenden mehrere Gegenforderungen zustehen.*)
3. Die sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 366 Abs. 2 BGB ergebende Tilgungsreihenfolge bei mehreren im Prozess zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen bestimmt sich nach dem Sachstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.*)
IBRRS 2009, 0345

KG, Urteil vom 12.02.2008 - 21 U 155/06
Kann ein Auftragnehmer wegen unstreitig fehlender Vorleistungen seine Arbeiten nur mit Bauzeitverlängerung fertig stellen, bedarf es einer bauablaufbezogenen Darstellung der jeweiligen Behinderung nicht. Dies insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer wegen der eingetretenen Bauzeitverlängerung nur die nicht gedeckten, zeitabhängigen Baustellengemeinkosten geltend macht.
IBRRS 2009, 0325

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2007 - 8 W 18/07
Möchte der Auftragnehmer festgestellt wissen, dass vom Auftraggeber behauptete Mängel nicht vorliegen, so entspricht sein Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens dem der Durchsetzung seiner Restwerklohnforderung.

IBRRS 2009, 0315

BSG, Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 3/07 R
Ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück im Rahmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ein Gebäude errichtet oder verändert wird, ist Unternehmer, auch wenn er die Baumaßnahme nicht selbst betreibt.*)

IBRRS 2009, 0188

OLG München, Beschluss vom 19.06.2008 - 13 W 1556/08
Auch dem Auftraggeber, der Schadensersatz in Höhe der Kosten einer noch durchzuführenden Mängelbeseitigung verlangt, ist die darauf entfallende Umsatzsteuer erst zu ersetzen, wenn diese tatsächlich angefallen ist.

IBRRS 2009, 0186

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2008 - 5 W 48/08
Bei gleichzeitiger klageweiser Geltendmachung des Werklohnanspruchs und des Anspruchs auf Zustimmung zur Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek in Höhe dieser behaupteten Werklohnforderung durch den Auftragnehmer liegen zwei unterschiedliche Streitgegenstände vor, so dass für die Bemessung des Streitwerts der Klage eine Zusammenrechnung der Werte der eigenständigen Streitgegenstände zu erfolgen hat (Bestätigung der Senatsrechtsprechung aus dem Beschluss vom 24.08.2005 – I- 5 U 170/04 – NZBau 2005, 697).*)

IBRRS 2009, 0169

LG Gießen, Urteil vom 21.09.2006 - 4 O 380/05
Für Stillstandskosten wegen fehlender Baugenehmigung haftet der Architekt alleine, und nicht gesamtschuldnerisch mit dem Bauunternehmen.

IBRRS 2009, 0164

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2008 - 5 U 130/07
Eine grob fehlerhafte Bauausführung vermag einen tiefgreifenden Vertrauensverlust des Auftraggebers in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers nicht mehr zu begründen, wenn dieser bereits mit der Mängelbeseitigung begonnen und der Auftraggeber sich daráuf eingelassen hat.

IBRRS 2009, 0162

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06
1. Steht der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B neu zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.*)
2. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das Achthundertfache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.*)
3. Diese Vermutung wird nicht dadurch entkräftet, dass der Auftragnehmer in anderen Positionen unüblich niedrige Einheitspreise eingesetzt hat. Ein derartig spekulatives Verhalten des Auftragnehmers ist nicht schützenswert.*)
4. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Bildung eines neuen Preises auf der Grundlage des überhöhten Einheitspreises tritt die Vereinbarung, die Mehrmengen nach dem üblichen Preis zu vergüten.*)
IBRRS 2009, 0131

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel
"Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt."
gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.*)

IBRRS 2009, 0129

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2008 - 7 U 254/07
1. Der Auftraggeber (AG) kann die Schlusszahlungseinrde gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B nur erheben, wenn den Auftragnehmer (AN) nicht nur auf die Vorbehaltsfrist von 24 Werktagen, sondern auch auf die Begründungsfrist von weiteren 24 Werktagen nach Ablauf der Vorbehaltsfrist hingewiesen hat.
2. Ein Hinweis auf die Ausschlusswirkung ist falsch und damit unwirksam, wenn der AG auf eine Vorbehaltsfrist von 24 Tagen statt - wie richtig - von 24 Werktagen hinweist und den Beginn der Vorbehaltsfrist nicht angibt.
3. Ob die Unvollständigkeit bzw. Fehlerhaftigkeit des Hinweises kausal dafür ist, dass der AN den Vorbehalt nicht erklärt, spielt keine Rolle.

IBRRS 2009, 0112

OLG Zweibrücken, Urteil vom 04.12.2008 - 4 U 137/07
Regressansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer für Schadensersatzansprüche Dritter ergeben sich nicht aus Gewährleistungsrecht, sondern aus allgemeinem Leistungsstörungsrecht gemäß § 241 Abs. 2, § 280 BGB oder dem Gesamtschuldnerausgleich gemäß § 426 Abs. 1 BGB und verjähren gemäß §§ 195, 199 BGB in drei Jahren.

IBRRS 2009, 0101

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2008 - 3 U 83/06
Vereinbaren die Parteien einen Forderungsverzicht des Gläubigers im Falle fristgemäßer Zahlung eines Teilbetrags durch den Schuldner (sog. Las Vegas- oder Monte Carlo-Vergleich), widerspricht es Treu und Glauben, wenn der Gläubiger bei geringfügiger Überschreitung der Zahlungsfrist (hier: eine Stunde und 47 Minuten) die gesamte Forderung geltend macht.

IBRRS 2009, 0097

OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2008 - 16 U 22/08
1. Zur Gefahrerhöhung in der Rohbaufeuerversicherung.*)
2. Zur Prozessführungsbefugnis in der Gebäudeversicherung bei Beschlagnahme des Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren.*)
IBRRS 2009, 0096

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.02.2008 - 5 U 151/06
1. Der ausführende Unternehmer hat seine Leistung so zu erbringen, dass sie nicht mit Gebrauchsrisiken behaftet ist.
2. Schweigt der Auftraggeber auf ein vom Auftragnehmer eingeholtes Privatgutachten, wonach die fertig gestellte Leistung mangelfrei ist, kann darin eine stillschweigende Abnahmeerklärung liegen.

IBRRS 2009, 0095

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2007 - 4 U 97/07
1. Wird ein Grundstück mit Bauverpflichtung veräußert, ist der Vergütungsanspruch einheitlich entweder nach Kaufrecht oder nach Werkvertragsrecht zu beurteilen.
2. Eine differenzierte Betrachtung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die Vergütungsteile für das Grundstück und die Bauverpflichtung eindeutig voneinander abgrenzen lassen.
3. Verjährungs- und Insolvenzrisiko beim gescheiterten Abtretungsmodell.
IBRRS 2009, 0092

OLG München, Urteil vom 20.11.2007 - 9 U 2741/07
1. Zur Begründung eines Anspruchs aus § 642 BGB wegen Behinderung muss der Auftragnehmer zunächst den bauvertraglich vereinbarten Bauablauf darlegen, dann die genaue Behinderung und schließlich deren konkrete Auswirkungen auf seine Leistungen.
2. Die allgemeine Darlegung, dass der Bauablauf und die Zustände auf der Baustelle chaotisch waren, verbunden mit der Behauptung betriebswirtschaftlich-kalkulatorischer Konsequenzen, genügt diesen Anforderungen nicht.

IBRRS 2009, 0090

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.02.2008 - 4 U 15/07
Trotz Abnahme und Zahlung durch den Bauherrn steht dem Unternehmer gegenüber dem Werklohnanspruch seines Nachunternehmers wegen Mängeln an dessen Leistung ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
