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Sachgebiet: Bauvertrag

7692 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3022
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelhaftigkeit eines Schwimmbades: Minderung oder Nacherfüllung?

OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2006 - 6 U 946/06

1. Der Auftragnehmer kann die Beseitigung fehlender Flächenbündigkeit von Einlaufdüsen und Unterwasserscheinwerfern mit der Beckenwand eines privaten Schwimmbades durch Rückbau und komplette Neuerrichtung des Beckens wegen unverhältnismäßigen Aufwands verweigern, wenn diese nicht nennenswerte optische Beeinträchtigung im Unterwasserbereich nur zu geringfügigen Gebrauchsbeeinträchtigungen führt.

2. Die Abnahmewirkungen treten auch dann ein, wenn der Auftraggeber die förmliche Abnahme wegen unwesentlicher Mängel unberechtigt aber ausdrücklich verweigert. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Auftraggeber das Bauwerk danach viereinhalb Jahren ohne erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung nutzt und der Mängelbeseitigungsaufwand nur 6% der Auftragssumme ausmacht.

3. Wird die Bauausführung durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände so erheblich verzögert, dass der ganze Zeitplan des Auftragnehmers umgeworfen und er zu einer durchgreifenden Neuordnung gezwungen wird, so wird die ursprüngliche Vertragsstrafenzusage hinfällig.

4. Davon ist auszugehen, wenn der Baubeginn vom Auftraggeber bei einer geplanten Bauzeit von ca. zwei Monaten um zwei Wochen verschoben wird.

5. Soll der neu vereinbarte Fertigstellungstermin mit einer Vertragsstrafe bewehrt sein, ist dies unmissverständlich zu regeln.




IBRRS 2009, 3018
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planungsfehler: Verlangen von Zuschuss vor Mängelbeseitung möglich?

OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007 - 9 U 59/07

Führt der Bauunternehmer eine erkennbar fehlerhafte Planung des Bauherrn oder seines Architekten/Ingenieurs aus, ohne Bedenken anzumelden, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Er kann jedoch einen Zuschuss zu den Kosten der Mängelbeseitigung verlangen. Im Rechtsstreit führt dies zu einer Verurteilung des Bauunternehmers zur Mängelbeseitigung Zug-um-Zug gegen Zuschusszahlung.

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IBRRS 2009, 3002
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Teilkündigung eines VOB-Vertrages möglich?

BGH, vom 20.08.2009 - VII ZR 212/07

1. Leistungsteile innerhalb eines Gewerks stellen grundsätzlich keinen in sich abgeschlossenen Teil der Leistung dar, auf den die Entziehung des Auftrags nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B beschränkt werden kann.*)

2. Ist der Auftragnehmer nach einer unzulässigen Teilkündigung des Auftraggebers seinerseits zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, kann der Auftraggeber dem sich hieraus ergebenden Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gemäß § 254 Abs. 1 BGB den Einwand des Mitverschuldens entgegenhalten, wenn der Auftragnehmer durch sein vertragswidriges Verhalten Anlass für die Teilkündigung gegeben hat.*)

3. Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart, so dass die Möglichkeit der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen eröffnet ist, ist § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B nach § 307 BGB unwirksam, wenn der Auftraggeber Verwender der VOB/B ist.*)




IBRRS 2009, 2973
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückforderung eines vollstreckungsrechtlichen Vorschusses

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2009 - 23 U 118/08

1. Die von der Rechtsprechung für die Rückforderung eines materiell-rechtlichen Vorschusses aus § 637 BGB entwickelten Grundsätze zu dem für dessen Verwendung angemessenen Zeitraum und dessen Abrechnungsreife sind auf die Rückforderung eines vollstreckungsrechtlichen Vorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO nicht ohne Weiteres anwendbar.*)

2. Eine abweichende Beurteilung der Abrechnungsreife kann sich auch aus dem Zeitraum zwischen der erstmaligen Mangelfeststellung bis zur Beitreibung des Vorschusses ergeben.*)

3. Der Zeitraum, der im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens dem privaten Bauherrn als Vollstreckungsgläubiger zur notwendigen Erforschung und Feststellung der Ursachen sowie zur Behebung von Abdichtungsmängeln des Kellers eines Wohnhauses mithilfe eines Vorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO zuzubilligen ist, geht über den Zeitraum hinaus, der einem Fachunternehmen zur vertraglichen Mängelbeseitigung gemäß § 633 ff. BGB zuzubilligen ist.*)

4. Der Vollstreckungsgläubiger ist nicht ohne Weiteres an die Art der Mängelbeseitigung gebunden, wenn diese im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 887 ZPO ausschließlich zur Schätzung der Höhe eines angemessenen Vorschusses und damit lediglich betragsmäßig zugrundegelegt worden ist.*)

5. Bei Abdichtungsmängeln eines Kellers kann bei der Feststellung der Abrechnungsreife eines Vorschusses gemäß § 887 ZPO ein angemessener Heiz- und Trocknungszeitraum sowie ein anschließender Prüfungs- und Beobachtungszeitraum zu berücksichtigen sein.*)

6. Eine tenorierte Verpflichtung zur Abdichtung von Kellerboden und -wänden eines Objekts kann sich auch auf Bauteile, die abdichtungstechnisch in einem hinreichend engen Zusammenhang mit Kellerwänden und Kellerboden stehen, sowie auf Maßnahmen zum Fernhalten von Wasser von Kellerboden und -wänden beziehen, wenn sich andernfalls nach den allgemeinen Regeln der Technik eine hinreichende Dichtungsfunktion von Kellerboden und -wänden nicht erreichen lässt.*)

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IBRRS 2009, 2947
BauvertragBauvertrag
Verjährung von Gewährleistungsbürgschaften

AG Hannover, Urteil vom 11.06.2009 - 514 C 7957/08

1. Eine Hemmung der Verjährung durch die Zustellung eines Mahnbescheids kann nur durch eine hinreichende Individualisierung der mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Forderung eintreten.

2. Soll durch den Mahnbescheid der Bürge in Anspruch genommen werden, muss deshalb der Mahnbescheid auch Ausführungen zur Hauptforderung enthalten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Hauptforderung aus mehreren selbstständigen Forderungen zusammen setzt.

3. Der Bürge kann sich auch dann mit Erfolg auf die Verjährung der Hauptschuld berufen, wenn die Hauptschuldnerin nach der Übernahme der Bürgschaft wegen Vermögenslosigkeit und Löschung im Handelsregister als Rechtsperson untergegangen ist und aus diesem Grund bereits die gegen sie gerichtete Forderung weggefallen ist.

4. Unterbrechungsmaßnahmen gegen den Bürgen können auch Unterbrechungsmaßnahmen gegen den Hauptschuldner bedeuten. Zwingende Voraussetzung ist aber auch hierfür, dass die Hauptschuld benannt wird.

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IBRRS 2009, 2929
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtragsforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B

OLG Hamm, Urteil vom 12.03.2009 - 21 U 60/08

1. Zusatzleistungen im Sinne des § 2 Nr. 6 VOB/B sind zunächst einmal alle im ursprünglichen Vertrag nicht vereinbarten Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich sind und vom Auftragnehmer nach § 1 Nr. 4 VOB/B schon aufgrund einseitigen Verlangens des Auftraggebers mit ausgeführt werden müssen.

2. Zum anderen fallen aber auch nicht erforderliche Zusatzleistungen darunter, die der Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung auszuführen braucht. Erklärt er sich in Ergänzung des bereits bestehenden Vertrages damit einverstanden und erbringt er nicht erforderliche Zusatzleistungen, ohne zuvor seinen Mehrvergütungsanspruch durch Vereinbarung zu regeln, so fallen auch diese als sog. "andere" Leistungen im Sinne des § 1 Nr. 4 VOB/B unter § 2 Nr. 6 VOB/B.

3. Lediglich neue selbstständige Leistungen, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit der bisher vereinbarten Leistung stehen, fallen nicht mehr unter § 2 Nr. 6 VOB/B.

4. Eine prüfbare Abrechnung der Mehrvergütungsansprüche gem. §§ 2 Nr. 6, 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 4 VOB/B setzt voraus, dass der Preisbildungsprozess genau nachzuvollziehen ist. Gem. § 2 Nr. 6 Abs.2 S. 1 VOB/B bestimmt sich die Vergütung für die im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehenen Leistungen nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der (zusätzlich) geforderten Leistung.

5. Es genügt also nicht zu behaupten, der geltend gemachte Preis sei der angemessene.

6. Der Unternehmer ist an das Preisgefüge des Vertragspreises und damit an seine ursprüngliche Kalkulation gebunden. Aus dieser muss der Preis hergeleitet werden. Dabei sind die neuen - und ggf. die entfallenen - Leistungen genau darzustellen und deren Preise gemessen an dem durch den Vertragspreis bestimmten Wert der Leistung nachträglich zu bestimmen.

7. Die vertraglichen Preisermittlungsgrundlagen sind nur dann nicht übertragbar, wenn die vertraglichen und die zusätzlichen Leistungen nicht vergleichbar sind und daher in keiner kalkulatorischen Beziehung stehen.




IBRRS 2009, 2887
BauvertragBauvertrag
Werklohnforderung nach fristloser Kündigung des Bauvertrags

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.05.2009 - 12 U 170/08

1. Es bedarf keiner Überreichung der VOB/B, wenn der Besteller selbst Bauunternehmer ist bzw. ein Architekt für ihn bei Vertragsschluss tätig ist.

2. Der durch die Kündigung im geschuldeten Leistungsumfang reduzierte Bauvertrag richtet sich bezüglich der Fälligkeit der Vergütungsforderung weiterhin nach den werkvertraglichen Regelungen, wie sie für den ursprünglichen Vertragsumfang galten.

3. Eine Abnahme wird dadurch entbehrlich, dass sich der Bauvertrag, nachdem der Besteller keine Erfüllung des Vertrages mehr verlangt, in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat.

4. In der Vereinbarung eines gemeinsamen Aufmaßes ist nicht ohne Weiteres eine Vereinbarung über die Fälligkeit der Werklohnforderung zu sehen. Vielmehr begibt sich der Auftragnehmer, der auf das gemeinsame Aufmaß verzichtet, lediglich der Vorteile, die ihm ein vom beiderseitigen Einverständnis getragenes Aufmaß bietet, nämlich der rechtlichen Bindung hinsichtlich der gemeinschaftlichen tatsächlichen Feststellungen über den Umfang der ausgeführten Arbeiten.

5. Grundsätzlich muss das Aufmass zwar aus sich heraus so verständlich sein, dass das jeweilige Stockwerk, der Raum und die konkrete Lage der abgerechneten Leistung nachvollziehbar werden. Wird die Rechnung aber tatsächlich von dem für den Bauherrn tätigen Baubetreuer geprüft und korrigiert, ist der Einwand der fehlenden Prüfbarkeit rechtsmissbräuchlich.

6. Stellt der Auftraggeber seinen Anspruch auf Schadensersatz oder auch Kostenerstattung um, hat er die Rechte aus § 641 Abs. 3 BGB nicht mehr.

7. Die Regelungen des § 13 VOB/B kommen auch bei einem vorzeitig beendeten Vertrag zur Anwendung, sofern die Abnahme, wie hier spätestens mit dem auf die mangelnde Fälligkeit der Leistung gerichteten Klageabweisungsantrag, ausdrücklich und endgültig verweigert wird.

8. Die behaupteten Mängel sind vom Auftraggeber ihrem äußeren objektiven Erscheinungsbild nach so exakt zu beschreiben, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei ersehen kann, was im Einzelnen beanstandet wird bzw. welche Abhilfe erforderlich ist.

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IBRRS 2009, 2886
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen optischer Mängel?

OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2009 - 21 U 46/09

1. Eine Leistung ist selbst dann mangelhaft, wenn das Fehlen einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht auf einen Ausführungsfehler, sondern allein auf die fehlende Eignung der Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen ist. Ein Auftragnehmer hat die betreffenden Vorleistungen deshalb daraufhin zu untersuchen, ob diese geeignet sind, ein mängelfreies Werk entstehen zu lassen.

2. Ein zum Schadensersatz führender Mangel liegt nicht nur bei technischen Defekten vor. Auch ein optischer Mangel kann zum Schadensersatz verpflichten, wenn der Auftraggeber ein spezielles Interesse an einem optisch einwandfreien Gewerk hat.

3. Die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruchs setzt voraus, dass der Auftragnehmer zuvor - unter Fristsetzung - zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden ist.

4. Verlangt der Auftraggeber statt Nacherfüllung nur noch Schadensersatz, erlischt der Nacherfüllungsanspruch und der Vertrag wird in ein reines Abrechnungsverhältnis umgestaltet.

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IBRRS 2009, 2885
BauvertragBauvertrag
Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.07.2009 - 11 U 145/07

1. Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen.

2. Die Abrechnung muss dem Auftraggeber die Prüfung ermöglichen, ob der Auftragnehmer ersparte Kosten auf der Grundlage der konkreten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Kalkulation zutreffend berücksichtigt hat.

3. Die nicht erbrachten Leistungen hat der Auftragnehmer getrennt nach § 649 Satz 2 BGB abzurechnen. Dafür ist erforderlich, dass er schlüssig darlegt, welche Aufwendungen er insoweit erspart hat und gegebenenfalls welchen anderweitigen Erwerb sie sich anrechnen lässt.

4. Erspart sind die Aufwendungen, die der Unternehmer bei der Ausführung des Vertrages hätte machen müssen, und die er wegen der Kündigung nicht mehr machen muss. Dabei ist auf die Aufwendungen abzustellen, die durch die Nichtausführung des konkreten Vertrages entfallen sind.

5. Solange sich keine Anhaltspunkte für eine andere Kostenentwicklung ergeben, reicht es aus, wenn der Auftragnehmer die Ersparnis auf der Grundlage seiner ursprünglichen Kalkulation berechnet.

6. Eine Teilklage hemmt die Verjährung nur in Höhe des eingeklagten Betrags, auch wenn der Kläger den Anspruch insgesamt begründet und selbst dann, wenn er sich die Geltendmachung des Restes vorbehält. Dies gilt auch für verdeckte Teilklagen, bei denen der Kläger nicht weiß, dass sein Anspruch höher ist als die bezifferte Forderung.

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IBRRS 2009, 2863
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz infolge Ausschachtungsarbeiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2009 - 3 U 92/08

Zu der Frage, ob ein kommunaler Zweckverband einem Grundstückseigentümer für Gebäudeschäden, speziell für Risse, zersprungene Fensterbretter und Undichtigkeiten der Kellerwände, Ersatz zu leisten hat, die infolge von Ausschachtungsarbeiten entstanden sein sollen, die von einem Bauunternehmen im Auftrage des Verbandes zur Verlegung von Entwässerungsrohren unter anderem vor dem Grundstück durchgeführt wurden.

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IBRRS 2009, 2858
BauvertragBauvertrag
Außergerichtlicher Vergleich über Nachbesserungsarbeiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.08.2009 - 4 U 7/09

Zur Auslegung und Wirksamkeit eines Besprechungsprotokolls während eines anhängigen Baurechtsstreits als außergerichtlicher Vergleich.

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IBRRS 2009, 2854
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsverpflichtung privater Bauherrn in AGB wirksam!

OLG Celle, Urteil vom 19.08.2009 - 13 U 48/09

Die Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers

"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen",

ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam (Aufgabe von Senat, Urteil vom 03. Juli 2008 - 13 U 68/08, BauR 2009, 103 = IBR 2008, 511).*)

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IBRRS 2009, 2849
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Orkan Kyrill lässt Giebelwände einstürzen: Haftet Bauleiter?

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.04.2009 - 4 U 149/08

1. Der Bauleiter muss mehr unternehmen, als auf die im Leistungsverzeichnis beschriebene Abstützung zu verweisen.

2. Er muss ausdrücklich auf unverzügliche Ausführung dringen und überprüfen, ob sein Hinweis konkret in der jeweiligen Situation umgesetzt wird.

3. Eine Sturmwarnung konkretisiert die Überprüfungspflicht erneut.

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IBRRS 2009, 2842
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unterschiedliche Steigungshöhen einer Innentreppe: Schadensersatz?

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.04.2009 - 4 U 49/08

Zu der Frage, ob der Bauherr einen Schadensersatzanspruch bei Einbau einer wegen unterschiedlichen Steigungshöhen mangelhaften Innentreppe hat.

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IBRRS 2009, 2796
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückgabe der nichtausgezahlten Mängelbürgschaften bei Insolvenz?

OLG München, Urteil vom 16.06.2009 - 13 U 5717/08

Lässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor dessen Insolvenz eine Mängelbürgschaft zukommen, um die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts zu erreichen, zahlt der Auftraggeber den Sicherheitseinbehalt jedoch nicht aus, kann der Auftragnehmer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter über das Vermögen des Auftraggebers verlangen, dass dieser ihm die Originalbürgschaftsurkunde herausgibt.

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IBRRS 2009, 2795
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnung der Restfertigstellungsmehrkosten bei Vertragsbeendigung

KG, Urteil vom 29.04.2008 - 6 U 17/07

1. Ein Anspruch auf Erstattung von Restfertigstellungsmehrkosten steht dem Auftraggeber auch dann zu, wenn er zwar den Vertrag dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich entzieht, aber der Auftraggeber und der Auftragnehmer sich konkludent über die Aufhebung des Werkvertrags verständigen, nachdem der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert hat.

2. Wenn sich der Vertragserfüllungsbürge im Prozess mit dem Bürgschaftsgläubiger (= Auftraggeber) erfolgreich mit dem Argument verteidigen will, der Hauptschuldner (= Auftragnehmer) habe einen höheren Werklohnanspruch gegen den Bürgschaftsgläubiger, als von diesem anerkannt, muss der Bürge diesen angeblichen weiteren Vergütungsanspruch des Hauptschuldners konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen.

3. Nach einer seitens des Auftraggebers berechtigten Bauvertragsbeendigung muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Mehrkosten der Restfertigstellung erstatten. Diese bestehen in der Differenz zwischen den vom Auftraggeber tatsächlich zur Durchführung des Bauvorhabens aufgewandten Kosten (Summe aus dem Werklohn für die vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen und den Kosten, die an das Nachfolgeunternehmen gezahlt wurden, das die Arbeiten fertig stellte) und dem Betrag, den der Auftraggeber bei unverändertem Leistungssoll und einer vollständigen Durchführung des Bauvortrags mit dem Auftragnehmer nach den mit ihm vereinbarten Einheitspreisen hätte zahlen müssen.




IBRRS 2009, 2790
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlende Abnahme trotz erheblichem Zeitablauf nach Ingebrauchnahme

OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2008 - 19 U 152/04

1. Auch nach einer über sechsjährigen Ingebrauchnahme eines Gebäudes kann es an einer konkludenten Abnahme fehlen.

2. An die Feststellung eines konkludenten Verzichtswillens von der vertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme sind erhebliche Anforderungen zu stellen.

3. Die fehlende Übergabe von Revisionsplänen kann einen wesentlichen Mangel darstellen, der einer Abnahmereife entgegensteht.

4. Gleiches gilt für ein unzureichendes Bodengefälle in zahlreichen Bädern eines Gebäudes.




IBRRS 2009, 2789
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten als Mangelfolgeschaden

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2009 - 26 U 19/08

1. Privatgutachterkosten sind grundsätzlich Mangelfolgeschäden, wenn sie vom Bauherrn aufgewandt werden mussten, um Mängel am Bauwerk feststellen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn das Gutachten teilweise nicht zutreffende Feststellungen enthält.

2. Die Angemessenheit der zu erstattenden Kosten bemisst sich nicht nach einem mittleren Markpreis, sondern nach den Kosten, die ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Auftraggeber im konkreten Einzelfall akzeptieren würde.

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IBRRS 2009, 2752
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sind spontan brechende Glasscheiben mangelhaft?

LG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2009 - 1 O 472/08

1. Spontan brechendes Einscheiben - Sicherheitsglas (ESG) ist jedenfalls dann mangelhaft, wenn die Anzahl der zerbrochenen Scheiben über dem nach dem derzeitigen Stand der Technik unvermeidbaren statistischen Restrisiko eines Bruches liegt.

2. Als Nachbesserung kommt auch eine Maßnahme, die den Mangel an sich zwar nicht beseitigt, aber dessen Folgen abmildert, in Betracht.

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IBRRS 2009, 2719
BauvertragBauvertrag
Keine Vollmacht des Bauleiters für abändernde Vergütungsabrede

OLG Dresden, Beschluss vom 17.09.2007 - 12 U 1413/07

Der Bauleiter hat keine Vollmacht für abändernde Vergütungsabreden bzgl. des Stundenlohns.

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IBRRS 2009, 2718
BauvertragBauvertrag
Keine Vollmacht des Bauleiters für abändernde Vergütungsabrede

LG Görlitz, Urteil vom 31.07.2007 - 1 O 29/07

Der Bauleiter hat keine Vollmacht für eine abändernde Vergütungsabrede bzgl. des Stundenlohns.

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IBRRS 2009, 2717
BauvertragBauvertrag
Muss GU Nachtragsvergütung an Nachunternehmer durchreichen?

LG Magdeburg, Urteil vom 14.09.2007 - 31 O 302/02

Zur Frage, ob der Generalunternehmer die Nachtragsvergütung an Nachunternehmer durchreichen muss.

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IBRRS 2009, 2697
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Überzahlung: Kein Verjährungsprivileg für den öffentlichen AG!

OLG Celle, Urteil vom 07.05.2009 - 5 U 163/08

1. Für die Beurteilung der Frage, ob die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB vorliegen, kommt es auf die konkrete Person des Gläubigers und nicht auf eine vermeintliche objektive Erkennbarkeit an. Es findet daher keine ex-post-Betrachtung durch das Gericht statt.

2. Ein Neubeginn der Verjährung nach § 212 BGB ist nach Vollendung der Verjährung ausgeschlossen.

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IBRRS 2009, 2680
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Kauf-, wann Werkvertragsrecht anzuwenden?

BGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08

1. Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern.*)

2. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung.*)

3. Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Gegenstand des Vertrages auch Planungsleistungen sind, die der Herstellung der Bau- und Anlagenteile vorauszugehen haben und nicht den Schwerpunkt des Vertrages bilden.*)

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IBRRS 2009, 2659
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unternehmer muss vom Besteller gestelltes Material prüfen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.08.2009 - 5 U 333/09

1. Bei einem Hochseilgarten, der an 2,60 Meter tief im Erdreich verankerten Baumstämmen befestigt ist, handelt es sich um ein Bauwerk. Mängelgewährleistungsansprüche verjähren daher erst in 5 Jahren.

2. Beschafft der nicht sachkundige Auftrageber Baumaterial, hat der Projektleiter des Bauunternehmers dessen Eignung zu prüfen. Versäumt er dies, trifft den Auftrageber wegen des aus dem Mangel resultierenden Schadens kein Mitverschulden.

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IBRRS 2009, 2655
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich verjährt eigenständig!

BGH, Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 109/08

Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. März 1972 - VII ZR 178/70, BGHZ 58, 216).*)

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IBRRS 2009, 2597
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bodenplatte überdimensioniert: Tragwerksplaner haftet

BGH, Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 130/07

Ein Mangel eines Ingenieurwerkes kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird.*)

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IBRRS 2009, 2592
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umfangreiches Angebot - vergütungsfrei!

LG Kiel, Urteil vom 19.12.2008 - 11 O 61/08

Auch ein Angebot für umfangreiche Sanitär- und Heizungsarbeiten mit eigener erarbeiteter Planung des Unternehmers löst keinen Vergütungsanspruch bei Nichtbeauftragung aus.

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IBRRS 2009, 2591
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nichteinhaltung der einschlägigen DIN-Normen: Indiz für Mangel!

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.06.2009 - 12 U 164/08

1. Die Nichteinhaltung der einschlägigen DIN-Normen zieht die widerlegbare Vermutung eines Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit eines Mangels nach sich, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis offensteht, dass gleichwohl ein Mangel der Werkleistung nicht gegeben ist.*)

2. Eine Gebäudeabdichtung ist grundsätzlich nach der DIN 18195, Teil 6, vorzunehmen, wenn in wenig durchlässigen Böden (Versickerungswert < = 10-4 m/sek.) gegründet wird und eine Dränung nicht verlegt ist.*)

3. Die Vermutung eines Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik infolge einer Nichteinhaltung der Anforderungen der DIN 18195, Teil 6, ist widerlegt, wenn wegen der Topografie des Geländes im Zeitpunkt der Errichtung des Hauses angesichts der Gründungstiefe des Gebäudes das Entstehen von drückendem Wasser auf abzudichtende Bauteile nicht drohte.*)

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IBRRS 2009, 2590
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Lieferung und Montage einer Einbauküche: Gewährleistungsansprüche

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2009 - 5 U 605/09

1. Die Nacherfüllung des Werkunternehmers kann vom Besteller nicht mit dem Hinweis abgelehnt werden, der Auftragnehmer wolle erklärtermaßen nicht seiner Vertragspflicht nachkommen, sondern nur aus Kulanz tätig werden.

2. In der Weigerung des Unternehmers, einen Mangel unter der Erheblichkeitsschwelle zu beseitigen, kann nicht ohne weiteres eine den Rücktritt rechtfertigende Pflichtverletzung gesehen werden.

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IBRRS 2009, 2557
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Toleranzüberschreitung bei vereinbarter Wiegegenauigkeit: Mangel

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2008 - 26 U 43/04

Wenn für eine zu errichtende Anlage zur Dosierung und Verwiegung von Toner-Rohstoffen eine Wiegegenauigkeit von +/- 5 g vereinbart ist, weil die Qualität des Endprodukts davon abhängt, dass die einzelnen Komponenten mit der exakt vorgegebenen Menge im Endprodukt enthalten sind, stellt bereits die konkrete und naheliegende Möglichkeit der Überschreitung des ausbedungenen Toleranzbereichs einen Mangel der Anlage dar.

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IBRRS 2009, 2552
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hersteller-Anforderungen gehen anerkannten Regeln der Technik vor!

BGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 164/08

Eine mit der Grundüberholung einer technischen Anlage beauftragte Fachwerkstatt hat die hierfür geltenden, über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Anforderungen des Herstellers jedenfalls dann zu beachten, wenn sie die Sicherheit des Betriebs dieser Anlage betreffen.*)

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IBRRS 2009, 2544
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2006 - 24 U 8/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2541
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2007 - 8 U 155/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2537
BauvertragBauvertrag
Bausicherheiten

LG Wiesbaden, Urteil vom 04.05.2007 - 7 O 318/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2536
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

LG Kaiserslautern, Urteil vom 29.01.2007 - 3 O 907/05

(ohne amtilchen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2534
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

LG Dresden, Urteil vom 30.10.2007 - 3 O 3901/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2530
BauvertragBauvertrag
Gewinnausgleich bei ordentlicher Kündigung nach § 8 Nr. 1VOB/B

OLG Koblenz, Urteil vom 11.09.2008 - 5 U 276/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2526
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stillschweigendes Aufrechnungsverbot bei Barzahlungsvereinbarung?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.05.2009 - 8 U 53/09

Barzahlungsklauseln begründen ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot, wenn sie in Kenntnis einer aufrechenbaren Gegenforderung vereinbart werden.

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IBRRS 2009, 2525
BauvertragBauvertrag
Stillschweigendes Aufrechnungsverbot bei Barzahlungsvereinbarung?

LG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2009 - 21 O 3154/08

Barzahlungsklauseln begründen ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot, wenn sie in Kenntnis einer aufrechenbaren Gegenforderung vereinbart werden.

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IBRRS 2009, 2523
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber Bund, Land und Kreis: Gesamtschuld!

OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2008 - 1 U 1363/07

Schließen sich mehrere öffentliche Auftraggeber zu einer Auftraggebergemeinschaft zusammen und verfolgen sie mit ihrem zusammengefassten Auftreten einen weitergehenden Zweck als nur den gemeinsamen Abschluss eines Rechtsgeschäfts, bildet dies ein Indiz für die Annahme einer Gesamtschuldnerschaft.

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IBRRS 2009, 2522
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegung von LV-Position: Übereinstimmender Wille vor Wortlaut

OLG Braunschweig, Urteil vom 27.11.2008 - 8 U 58/07

1. Haben die Parteien übereinstimmend bei Vertragsschluss etwas anderes gewollt, kommt es bei der rechtsgeschäftlichen Auslegung einer Positionsbeschreibung nicht entscheidend auf den Wortlaut an.

2. Die Abrechnungsregeln der VOB/C greifen nur dann, wenn die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

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IBRRS 2009, 2480
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Gesamtschuldnern

BGH, Urteil vom 18.06.2009 - VII ZR 167/08

1. Der Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern unterliegt unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch einer einheitlichen Verjährung. Auch soweit er auf Zahlung gerichtet ist, ist er mit der Begründung der Gesamtschuld im Sinne des § 199 BGB entstanden.*)

2. Für eine Kenntnis aller Umstände, die einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB begründen, ist es erforderlich, dass der Ausgleichsberechtigte Kenntnisse von den Umständen hat, die einen Anspruch des Gläubigers gegen den Ausgleichsverpflichteten begründen, von denjenigen, die einen Anspruch des Gläubigers gegen ihn selbst begründen, sowie von denjenigen, die das Gesamtschuldverhältnis begründen, und schließlich von den Umständen, die im Innenverhältnis eine Ausgleichspflicht begründen.*)




IBRRS 2009, 2432
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch bei Bauzeitverzögerung

OLG Celle, Urteil vom 22.07.2009 - 14 U 166/08

1. Bei Bauzeitverzögerungen kann dem Unternehmer ein Mehrvergütungsanspruch aus § 2 Nr. 5 VOB/B zustehen, sofern die Verzögerung auf Umständen beruht, die weder er noch allein ein Vorunternehmer zu vertreten hat.*)

2. Akzeptiert ein Auftragnehmer bauzeitverlängernde Anordnungen seines Auftraggebers und führt sie aus, kann sich hieraus im Einzelfall eine einvernehmliche Änderung ergeben, die eine vertragswidrige Anordnung des Auftraggebers ausschließt.*)

3. Einem Auftragnehmer kann im Rahmen des § 2 Nr. 5 VOB/B ein Mehrvergütungsanspruch auch für Leistungen zustehen, die nicht Gegenstand seiner Urkalkulation waren, wenn diese Leistungen erst durch die Verzögerung notwendig wurden oder durch sie entstanden sind.*)




IBRRS 2009, 2428
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Freistellungserklärung: AGB-Recht anwendbar?

BGH, Beschluss vom 16.04.2009 - VII ZR 240/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2427
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von § 768 BGB: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam!

BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - XI ZR 475/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2397
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs wegen Überzahlung?

LG Braunschweig, Urteil vom 19.05.2009 - 7 O 3303/08

1. Der Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers wegen Überzahlung wird fällig, sobald der Auftraggeber den überzahlten Betrag an den Auftragnehmer zahlt.

2. Weitere Voraussetzung für die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs ist, dass die Zahlung auf die Schlussrechnung erfolgt. Überzahlungen aus Abschlagsrechnungen führen nicht zur Fälligkeit der Rückzahlungsforderun

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IBRRS 2009, 2396
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baurecht - AGB-Kontrolle: § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. unwirksam!

LG Hannover, Urteil vom 03.12.2008 - 22 O 102/08

1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam, was zur Folge hat, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.

2. Ob der Bürge entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 auch verjährte Ansprüche sichern wollte, ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde im Einzelfall zu ermitteln.

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IBRRS 2009, 2391
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertrauen in Baugrundangaben?

OLG Schleswig, Urteil vom 05.08.1993 - 11 U 197/89

1. Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß der Bauherr für die Feststellung der Bodenverhältnisse an der Baustelle verantwortlich ist und die Verpflichtung hat, diese in seiner Ausschreibung hinreichend zu benennen (§ 9 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A).

2. Es gehört weder zum allgemeinen Aufgabenbereich des (Spezialtief-) Bauunternehmers noch zum Leistungsbild des Tragwerksplaners, Untersuchungen des Baugrundes und der Boden- und Wasserverhältnisse vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

3. Bei der Risikoverteilung zwischen AG und AN ist, wenn Nebenangebote oder Änderungs- oder Sondervorschläge des AN ausgeführt werden, davon auszugehen, daß für deren Inhalt, insbesondere die technische Gestaltung und praktische Ausführung betreffend, der Bauunternehmer - auch hinsichtlich der Planung - verantwortlich ist.

4. Der Bauunternehmer kann sich jedoch auf die Angaben zum Baugrund auch bei der Planung und Ausführung eines Bauwerkes im Rahmen eines von ihm eingebrachten Nebenangebotes oder Sondervorschlages verlassen, soweit der "beschriebene Baugrund" die Grundlage der Bauleistung bleibt.




IBRRS 2009, 2389
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BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einreden gemäß § 768 BGB in Bürgschaften unwirksam!

BGH, Urteil vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08

1. Haben die Vertragsparteien eine Klausel übereinstimmend in einem bestimmten Sinne verstanden, so geht dieser übereinstimmende Wille nicht nur der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Das Verhalten der Parteien nach Abschluss der Sicherungsvereinbarung ist als Indiz für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und Verständnisses bei Vertragsschluss bedeutsam.

3. Zwar kann der Auftraggeber durch beigefügte Vertragsmuster den abweichenden, eindeutigen Inhalt einer Sicherungsvereinbarung nicht ändern. Ist die Klausel jedoch nicht eindeutig, so erlangt ein Vertragsmuster, das Bestandteil der Vereinbarung geworden ist, für die Auslegung dieser Klausel Bedeutung.

4. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die vorsieht, dass der Auftragnehmer einen Sicherungseinbehalt nur gegen Stellung einer Bürgschaft ablösen kann, die den Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB enthält, ist unangemessen im Sinne des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).

5. Eine Regelung, die dem Bürgen den Schutz des § 768 BGB umfassend nimmt, kann nur formularmäßig nicht wirksam vereinbart werden. Dagegen ist eine individualvertragliche Vereinbarung möglich.

6. In den Fällen, in denen formularmäßig eine Gewährleistungsbürgschaft mit umfassendem Einredeverzicht zur Ablösung eines Sicherungseinbehalts gefordert wird, ist die Sicherungsvereinbarung vollständig unwirksam, da die betreffende Klausel nicht teilbar ist und auch eine ergänzende Vertragsauslegung nicht in Betracht kommt.

7. Auch eine ergänzende Auslegung der Sicherungsvereinbarung dahingehend, dass eine Bürgschaft ohne umfassenden Einredeverzicht zu stellen ist, um den Sicherungseinbehalt abzulösen, kommt nicht in Betracht.

8. Zu den Einreden, die der Bürge seiner Inanspruchnahme entgegenhalten kann, gehört auch die Unwirksamkeit der der Bürgschaftsübernahme zu Grunde liegenden Sicherungsvereinbarung.