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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7692 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3439
BauvertragBauvertrag
Aufmaßanspruch bei Kündigung:Feststellung der erbrachten Leistungen

LG Leipzig, Beschluss vom 18.05.2009 - 04 O 1758/09

Ziel des Aufmaßes ist es, die bei Kündigung von dem Unternehmer ausgeführten Leistungsstände im Einzelnen festzustellen, um die nach dem Vertrag geschuldete Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen festzustellen.

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IBRRS 2009, 3437
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Eine Schiedsvereinbarung verstößt nicht gegen das Transparenzgebot

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2009 - 14 Sch 4/09

1. Die vertragliche Verpflichtung der Bauvertragsparteien, vor Durchführung eines schiedsrichterlichen Verfahrens ein Mediationsverfahren einzuleiten, steht der Zulässigkeit eines Feststellungsantrages nach § 1032 Abs. 2 ZPO nicht entgegen.

2. Eine Schiedsvereinbarung, die im Bauvertrag unter der Überschrift "Zusätzliche Vereinbarungen" geregelt ist, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

3. Eine von den Parteien gleichzeitig getroffene Gerichtsstandvereinbarung steht einer Schiedsvereinbarung nicht entgegen. Die Gerichtsstandvereinbarung regelt nur den Fall, dass eine Zuständigkeit staatlicher Gerichte gegeben ist.

4. Sieht eine Schiedsvereinbarung lediglich vor, dass das Schiedsverfahren nach einer Schiedsgerichtsverordnung entschieden werden soll, ohne diese konkret zu benennen, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. Diese Teilunwirksamkeit berührt aber nicht die grundsätzliche Vereinbarung der Parteien, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs eine schiedsrichterliche Entscheidung herbeizuführen.

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IBRRS 2009, 3435
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfüllarbeiten für Gebäudeerrichtung: Verjährung - Mängelansprüche

OLG Köln, Urteil vom 07.02.2008 - 15 U 106/07

1. Die Verfüllung eines Baugrundstücks durch Lieferung und Einbau von Schlacke, um darauf die Bodenplatte des zu errichtenden Gebäudes zu gründen, ist eine Bauwerksarbeit, weshalb Mängelansprüche nach § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in fünf Jahren verjähren.

2. Aus §§ 477, 651 BGB a.F. ergibt sich nichts anderes; denn der Auftrag zur Verfüllung mit zu liefernder Schlacke ist kein Werklieferungsvertrag, sondern ein reiner Werkvertrag.

3. Wenn der mit der Errichtung eines Gebäudes beauftragte Unternehmer die Verfüllung des Baugrundstücks an einen Subunternehmer vergibt, der hierzu vereinbarungsgemäß Thyssen-RCL-Schlacke verwendet, die sich als nicht raumbeständig erweist und deshalb zu Rissen in der Bodenplatte des Gebäudes führt, dann ist dem Unternehmer als schadensursächliches Mitverschulden anzulasten, dass er sich wegen der Eignung des Verfüllmaterials vor dessen Einbau nicht beim SubU erkundigt und/oder eine zumindest stichprobenweise Prüfung durch diesen angestoßen hat.

4. Wenn der Auftragnehmer auf Anregung des Auftraggebers für die Auffüllung des Baugrundstücks unter der Bodenplatte eines zu errichtenden Gebäudes alternativ ein anderes Material anbietet und der Auftraggeber sich für dieses - billigere - Verfüllmaterial entscheidet, handelt es sich nicht um einen von ihm vorgeschriebenen Stoff, so dass eine Haftungsbefreiung des Auftragnehmers nach § 13 Nr. 3 VOB/B für durch das Verfüllmaterial verursachte Schäden an der Bodenplatte ausscheidet.




IBRRS 2009, 3434
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber von Zusatzleist. in sale-and-lease-back Konstellation

KG, Urteil vom 17.06.2008 - 6 U 163/06

1. Die Bezugnahme auf den Hauptauftrag des Eigentümers in Zusatzaufträgen durch den Mieter stellt ein Indiz für ein Handeln in fremdem Namen dar.

2. Unsicherheiten über den Auftraggeber von Zusatzleistungen in sale-and-lease-back Konstellationen gehen nicht zu Lasten des Unternehmers.

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IBRRS 2009, 3433
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Abnahmefiktion bei ausdrücklichem Widerspruch des Bestellers!

OLG München, Urteil vom 02.06.2009 - 9 U 2141/06

1. Obwohl der Auftraggeber die Abnahme des Werks wegen Mängeln zu Recht verweigert, kann er seinen Kostenerstattungsanspruch nicht nach § 4 Nr. 7 VOB/B ersetzt verlangen, wenn er es versäumt hat, eine Auftragsentziehung auszusprechen.

2. Der ausdrückliche Widerspruch des Bestellers gegen die Abnahmereife der Werkleistung aufgrund von Mängeln kann bei vereinbarter förmlicher Abnahme nicht durch Ingebrauchnahme beseitigt werden.




IBRRS 2009, 3432
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verteilung der Schlussrechnung auf mehrere Teilschlussrechnungen

KG, Urteil vom 09.06.2009 - 21 U 182/07

Ein Bauvertrag ist auch dann insgesamt schlussgerechnet, wenn in mehreren Teilrechnungen erkennbar abschließend und umfassend abgerechnet wird.

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IBRRS 2009, 3431
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz nach § 8 Nr. 3 VOB/B ohne Ausspruch einer Kündigung?

LG Bonn, Urteil vom 07.08.2009 - 1 O 91/09

1. Eine Kündigung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Parteien ausdrücklich oder konkludent eine Vertragsaufhebung vereinbaren.

2. Die einvernehmliche Vertragsaufhebung steht einem Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B nicht entgegen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Vertragsaufhebung die Voraussetzungen für die Kündigung vorlagen.

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IBRRS 2009, 3423
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe bei Rücknahme einer Baugenehmigung

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2008 - 1 U 1210/07

Im Falle der rechtswidrigen Rücknahme einer Baugenehmigung unterfällt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe zwischen Bauherr und Unternehmer nicht dem Schutzbereich der verletzten Amtspflicht.

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IBRRS 2009, 3413
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung: Keine Vergütung für unbrauchbar erbrachte Teilleistung!

OLG Celle, Urteil vom 31.03.2009 - 7 U 77/07

1. Der Auftraggeber kann nach Kündigung des Werkvertrags eine geleistete Vorauszahlung zurückverlangen, wenn die bis zur Kündigung erbrachte Teilleistung wegen vorhandener Mängel nicht brauchbar oder deren Verwertung dem Auftraggeber nicht zumutbar ist.

2. Der Auftragnehmer muss die Voraussetzungen der Vergütungsfähigkeit der ausgeführten Teilleistung darlegen und beweisen.

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IBRRS 2009, 3411
BauvertragBauvertrag
Schadensrecht - Ersatz von Umsatzsteuer

BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 312/08

Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, steht ihm jedenfalls dann kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer angefallen ist.*)

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IBRRS 2009, 3366
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbeziehung der ATV in einen Bauvertrag und besondere Vergütung

OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2009 - 11 U 29/09

Haben die Parteien eines Bauvertrages die Geltung der VOB/B vereinbart, so gehören dazu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen (ATV). Eine Besondere Leistung im Sinne von Abschnitt 4 der ATV kann unter den Voraussetzungen des § 2 Nr. 5 bis 8 VOB/B besonders zu vergüten sein. Dies ist jedoch nicht stets der Fall, sondern nur dann, wenn die Auslegung der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung aller nach §§ 133, 157 BGB maßgebenden Umstände ergibt, dass diese Leistung nicht von der Leistungsbeschreibung umfasst ist.*)

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IBRRS 2009, 3365
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht-Anlegen des Sicherheitseinbehalts stellt keine Untreue dar

OLG Köln, Beschluss vom 27.07.2009 - 11 U 86/09

Dadurch, dass der Werkunternehmer gegen seine Verpflichtung aus § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B verstößt, den vereinbarten Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, erfüllt er noch nicht den Tatbestand der Untreue nach § 266 StGB. Daher macht er sich hierdurch nicht nach § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig.*)

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IBRRS 2009, 3345
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen Mietausfall für die Dauer des Beweisverfahrens

OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2007 - 6 U 326/06

1. Im Rahmen einer Schadensersatzberechnung wegen Mietausfalls ist für die Höhe des Mietzinses vom Mietzins des beendeten Mietverhältnisses auszugehen, wenn dies bei ungestörtem Mietverhältnis weiter bestanden hätte.

2. Der Vermieter kann neben dem durch den Mietausfall entgangenen Mietzins auch die umlagefähigen Betriebskosten, die zu entrichtende Grundsteuer und die verbrauchsunabhängigen Gebühren für Strom ersetzt verlangen.

3. Der Vermieter kann im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens mit der Sanierung und Neuvermietung seiner Wohnung bis zur Erstellung des Ergänzungsgutachtens warten, wenn das Ausgangsgutachten nicht alle offenen Fragen beantwortet, ohne gegen seine ihm obliegende Schadensminderungspflicht zu verstoßen.




IBRRS 2009, 3341
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Subjektives Verständnis bei Auslegung LV-Position unbeachtlich!

OLG Jena, Urteil vom 23.10.2008 - 1 U 25/08

1. Für die rechtsgeschäftliche Auslegung des Textes eines Leistungsverzeichnisses ist der "objektive Empfängerhorizont" maßgeblich.

2. Entscheidend ist nicht das rein subjektive Erklärungsverständnis des einzelnen Bieters, sondern das Verständnis, mit dem durchschnittliche Bieter die Erklärung verstehen dürfen.

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IBRRS 2009, 3340
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rücktritt des Bestellers: Berechnung des Nutzungsersatzes

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2008 - 14 U 229/07

1. Tritt der Besteller wegen eines Mangels vom Werkvertrag zurück, nachdem er die hergestellte Sache genutzt hat, so steht dem Unternehmer ein Anspruch auf Nutzungsersatz zu.

2. Dieser Nutzungsersatz richtet sich nicht nach dem üblichen Mietzins; maßgeblich ist die Wertminderung nach der Relation von tatsächlicher Nutzung und voraussichtlicher Nutzungsdauer.

3. Für die Nutzungsdauer kann auf steuerliche AfA-Tabellen nicht zurückgegriffen werden.

4. Kosten für Wartungs- und Erhaltungsmaßnahmen sind für die Berechnung des Nutzungsersatzes nicht zu berücksichtigen.

5. Rechnet der Beklagte im Rechtsstreit hilfsweise mit einer Gegenforderung gegen die Klageforderung auf, kann der Kläger der Hilfsaufrechnung des Beklagten nicht dadurch begegnen, dass er mit einer weiteren Forderung hilfsweise gegen die Gegenforderung des Beklagten die Aufrechnung erklärt.




IBRRS 2009, 3338
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Akontozahlung ohne Bestimmung = Tilgung der verjährten Forderung?

OLG München, Urteil vom 07.10.2008 - 28 U 6468/98

Wird bei einer Akontozahlung nicht spezifiziert, welche Teilforderungen damit getilgt werden sollen, richtet sich die Tilgungsreihenfolge nach § 366 Abs. 2 BGB. Eine nachträgliche Tilgungsbestimmung durch den Schuldner ist unbeachtlich.

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IBRRS 2009, 3336
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unzureichendes Gutachten: Hinweispflicht des Bauunternehmers!

OLG Rostock, Urteil vom 07.12.2006 - 1 U 19/06

1. Ein Bieter, der ein Angebot trotz erkannter oder erkennbarer unklarer oder lückenhafter Beschreibung der Baugrundverhältnisse abgibt, kann in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung nicht enttäuscht werden.

2. Bei erkennbarer Unvollständigkeit der Angaben zu den Bodenverhältnissen muss der Unternehmer hierauf hinweisen und die offene Frage klären.

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IBRRS 2009, 3322
BauvertragBauvertrag
Reihenfolge bei mehreren Kündigungsgründen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2008 - 21 U 22/07

1. Unterbrechung der Ausführung im Sinne des § 6 Nr. 7 VOB/B bedeutet, dass die Arbeit des Auftragnehmers nicht weitergeführt wird, bloße Verzögerungen der Arbeiten insgesamt oder die Einstellung nur einzelner Teilleistungen reichen nicht aus.

2. Allerdings ist eine Unterbrechung nicht erst dann gegeben, wenn von dem Auftragnehmer überhaupt keine Tätigkeit auf dem Bau mehr entfaltet werden kann. Vielmehr ist entscheidend, dass nicht mehr geschehen kann, was unter Zugrundelegung der dem Auftragnehmer vertraglich auferlegten Leistungspflichten mit zur unmittelbaren Leistungserstellung und damit zum Leistungsfortschritt als solchem gehört.

3. Wird einer von zwei Kündigungsgründe nur "hilsfweise und vorsorlgich" vorgetragen, so wird hierdurch eine Reihenfolge der Kündigungsgründe festgelegt.

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IBRRS 2009, 3307
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Nutzungsausfallentschädigung

OLG Stuttgart, Urteil vom 20.03.2007 - 1 U 152/06

1. Enthält ein Schiedsgutachtenvertrag keine ausdrückliche Regelung zur Kostentragung, kann sich eine solche nur aus einer - gegebenenfalls ergänzenden - Auslegung der Vereinbarung im Einzelfall ergeben; anderenfalls ist die allgemeine Gesetzeslage maßgeblich.

2. Das Verschulden des Baustofflieferanten - der Hersteller von Teppichkleber - muss sich ein Bauuunternehmer nur dann nach § 278 BGB zurechnen lassen, wenn jener ausnahmsweise in den werkvertraglichen Pflichtenkreis des Unternehmers einbezogen ist.

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IBRRS 2009, 3303
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Unzureichende Türdurchgangshöhe als Mangel einer Eigentumswohnung

LG Köln, Urteil vom 23.01.2009 - 37 O 57/07

1. Hinsichtlich der bei Neubauten dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Durchgangshöhe von Wohnungseingangstüren bestehen keine verbindliche Normen für die Durchgangshöhe von Wohnungseingangstüren.

2. Nach Auswertung von Auskünften von Türenherstellern ergibt sich, dass die Durchgangshöhe einer Einganstür mindestens 1,93 m betragen muss; eine vorgefundene Durchgangshöhe von 1,91 m stellt somit einen Mangel im Sinne des § 633 BGB dar und ist nachzubessern.

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IBRRS 2009, 3294
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Trotz unzureichender Heizleistung kein Mangel?

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.09.2008 - 3 U 48/08

Wenn der Bauherr im Rahmen der Sanierung seines Hauses einen Heizungsbauer beauftragt, eine Strom- und Wärmeerzeugungsanlage einzubauen, und ihn zugleich darüber informiert, dass eine Dämmung des Hauses noch vorgesehen sei, stellt die Auslegung der Energieanlage auf den Wärmebedarf eines gedämmten Hauses keinen Mangel dar.

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IBRRS 2009, 3293
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragserfüllungssicherheit über 20%

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2009 - 21 U 130/08

1. Sind sich die Parteien eines Bauvertrags über die richtige Höhe einer Sicherheitsleistung im Sinne des § 648a BGB nicht einig, so muss der Besteller zumindest eine Sicherheitsleistung in derjenigen Höhe übergeben, die er für richtig hält.

2. Die Höhe einer vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung von 20% ist auch nicht durch die angespannte wirtschaftliche Situation eines Insolvenzverwalters als Auftragnehmer gerechtfertigt. Ein ausgewogener Vertrag liegt nur vor, wenn dieser einen Ausgleich für die hohe Sicherheitsleistung auch zu Gunsten des Insolvenzverwalters vorsehen würde.




IBRRS 2009, 3291
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Minderung wegen geringfügiger Mängel?

KG, Urteil vom 15.09.2009 - 7 U 120/08

1. Geringfügige, kaum wahrnehmbare Mängel am Bodenbelag eines Wohnhauses rechtfertigen keine Minderung des Werklohns.*)

2. Wird die Minderung nach dem Geldbetrag berechnet, der aufzuwenden ist, um den Mangel zu beseitigen, ist die zu zahlende Vergütung der Schätzung zu Grunde zu legen, die die Mehrwertsteuer jedenfalls dann umfasst, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht.*)

3. Lässt sich der Schaden an einem Bauwerk (hier: hohe Heizkosten infolge einer unzureichenden Wärmedämmung) nicht sofort ermitteln, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage nur dann, wenn mit einer Schadensfeststellung in der Zukunft gerechnet werden kann.*)




IBRRS 2009, 3255
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Prüfungspflicht des Bauunternehmers hinsichtlich Vorgewerken

OLG Rostock, Urteil vom 11.06.2009 - 3 U 213/08

1. Steht die Arbeit eines Werkunternehmers in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen Unternehmers oder ist sie aufgrund dessen Planung auszuführen, muss er prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können. Das gilt erst recht, wenn ein Fachunternehmer sein Werk in ein gegebenes Gebäude einpassen muss (hier: Montage eines Tores an einem fehlerhaft dimensionierten Stahlträger).

2. Der Bauherr muss sich das Versäumnis des Statikers, die konkreten Anforderungen an die Bauwerksausführung zu berücksichtigen, gegenüber den bauausführenden Unternehmern als Mitverschulden anrechnen lassen.

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IBRRS 2009, 3252
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Ersatz von Fremdnachbesserungskosten vor Kündigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2009 - 5 U 92/07

1. Ist die Vergütungsklage des Werkunternehmers nur wegen der vom Besteller erklärten Aufrechnung mit Gegenforderungen abgewiesen worden, so ist die Klageforderung als solche rechtskräftig festgestellt, wenn nur der Kläger ein Rechtsmittel eingelegt hat.*)

2. Für eine wirksame Anschlussberufung ist es zwar nicht erforderlich, dass der Berufungsbeklagte das Anschlussrechtsmittel als solches ausdrücklich bezeichnet; jedoch muss klar und eindeutig der Wille des Berufungsgegners zum Ausdruck kommen, eine Änderung des vorinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten zu erreichen. Aus dem Vorbringen des Berufungsbeklagten in der Berufungserwiderung muss zweifelsfrei hervorgehen, dass er sich durch das vorinstanzliche Urteil beschwert fühlt und deshalb einen Angriff vortragen will, der den Streitgegenstand der Rechtsmittelinstanz erweitert.*)

3. Ersatz von Fremdnachbesserungskosten nach §§ 4 Nr. 7 Satz 3, 8 Nr. 3 VOB/B kann der Auftraggeber regelmäßig nicht für Mängelbeseitigungsmaßnahmen verlangen, die von ihm durchgeführt oder veranlasst wurden, bevor er dem Auftragnehmer den Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen hat. Ohne Entziehung des Auftrages steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Kostenvorschuss oder auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten dann zu, wenn der Auftragnehmer endgültig und ernsthaft die vertragsgemäße Fertigstellung verweigert hat.*)

4. Kosten für Privatsachverständigengutachten stellen einen erstattungsfähigen Schaden dar, wenn die Beauftragung erforderlich war, um dem Auftraggeber über die eingetretenen und noch zu erwartenden Mängel ein zuverlässiges Bild zu verschaffen. Regelmäßig steht dem Erstattungsanspruch nicht der Einwand entgegen, der Auftraggeber hätte ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten können.*)




IBRRS 2009, 3245
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Verstoß gegen baulichen Schallschutz durch elektrische Rolläden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2009 - 16 U 197/07

Elektrische Rollläden fallen grundsätzlich unter die DIN 4109. Zwar sind elektrische Rollläden nicht ausdrücklich in der DIN erwähnt. Nach der Anmerkung 4 sind haustechnische Anlagen aber (auch) dem Gebäude dienende fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen, wozu elektrische Rollläden ohne weiteres gezählt werden können.*)

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IBRRS 2009, 3240
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie steil darf eine Tiefgaragenabfahrt sein?

OLG München, Urteil vom 11.11.2008 - 9 U 3880/06

Eine Tiefgaragenabfahrt ist jedenfalls dann zu steil und damit mangelhaft, wenn das Gefälle zu einer erhöhten Abnutzung ihres Belages führt.

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IBRRS 2009, 3228
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Kein Grundurteil ohne Entscheidungsreife des Anspruchsgrunds

OLG Hamm, Urteil vom 02.12.2008 - 24 U 133/07

1. Stütz der Kläger Anspruchsgründe auf selbständige Tatsachenkomplexe, so darf ein einheitliches Grundurteil nur dann ergehen, wenn feststeht, dass jeder (Teil-)Anspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

2. Grundsätzlich muss die Entscheidung über den Anspruchsgrund sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen erledigen und kann nur ausnahmsweise dann unterbleiben, wenn der festgestellte Klagegrund für die Höhe des gesamten Klagebegehrens ausreicht. Begehrt der Kläger auch Ansprüche von geringerer Reichweite, so ist über diese gesondert zu entscheiden.

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IBRRS 2009, 3227
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Übereinstimmender Parteiwille hat Vorrang vor abweichenden Klauseln

OLG Hamm, Urteil vom 28.04.2009 - 19 U 168/08

1. Nach § 133 BGB ist bei der Auslegung eines Vertrages der wirkliche Wille der Beteiligten zu erforschen.

2. Besteht ein übereinstimmender Wille der Parteien eines Bauvertrages dahingehend, dass eine bestimmte Tätigkeit gerade nicht Leistungsgegenstand sein soll, so ist dieser Wille auch dann allein maßgebend, wenn der schriftliche Inhalt des Vertrages hiervon abweichend die einzelnen Vertragsgrundlagen bezeichnet.

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IBRRS 2009, 3226
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz gemäß § 648a Abs. 5 BGB a.F.

OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2008 - 24 U 81/07

1. Bei der Anforderung einer Sicherheit nach § 648a BGB ist in der Regel eine Frist von sieben Tagen ausreichend, für die Nachfrist genügen drei bis vier Werktage.

2. Die eigene Leistungsuntreue des Auftragnehmers könnte dessen Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB ausschließen.

3. Der nach einer Vertragsaufhebung bei § 648a BGB dem Auftragnehmer zustehende Vergütungsanspruch wird ohne Abnahme fällig.

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IBRRS 2009, 3225
BauvertragBauvertrag
Übernahme von Anschlussgebühren: richtige Vertragsauslegung

OLG Hamm, Urteil vom 14.06.2007 - 22 U 179/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3224
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schmiergeldzahlung = sittenwidrig!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2009 - 17 U 247/07

1. Schmiergeldvereinbarungen sind grundsätzlich sittenwidrig.

2. Schließt ein für Großbauprojekte beauftragter Subunternehmer Verträge für den Werkunternehmer unter Zahlung von Schmiergeldern, so stellt dies für den Werkunternehmer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar.

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IBRRS 2009, 3223
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlagsverzögerung im Verhandlungsverfahren

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 255/08

1. Belässt es der Bieter in einem vergaberechtlichen Verhandlungsverfahren nach § 3 b Nr. 1 c) VOB/A im Rahmen von Verhandlungen mit dem Auftraggeber über die durch eine Zuschlagsverzögerung bedingte Anpassung seines Angebots hinsichtlich der Bauzeit bei der Ankündigung von verzögerungsbedingten Mehrvergütungsansprüchen, so ist eine tatrichterliche Auslegung nicht zu beanstanden, die darin lediglich den Vorbehalt der Durchsetzung möglicher vertraglicher Ansprüche, nicht jedoch eine Abstandnahme von dem abgegebenen Angebot sieht.*)

2. Vertragliche Ansprüche können bei einer solchen Auslegung ausgeschlossen sein, wenn der Bieter die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, den Abschluss des Vertrages von einer Anpassung des Preises für die durch die Bauzeitverschiebung entstandenen Mehrkosten abhängig zu machen.*)

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IBRRS 2009, 3222
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08

1. Sieht eine Ausschreibung in einem öffentlichen Vergabeverfahren vor, dass der Auftragnehmer spätestens 12 Werktage nach Zuschlag mit den Bauarbeiten zu beginnen hat, ist dies dahin zu verstehen, dass der vertraglich vorgesehene Baubeginn an die ausgeschriebene Zuschlagsfrist anknüpft, wenn der Zuschlag später erfolgt. In diesem Fall ist der tatsächliche Zuschlagstermin nicht maßgebend.*)

2. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn dies eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat.*)

3. Wird der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die verspätete Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben.*)

4. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind.*)




IBRRS 2009, 3221
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlagsverzögerung und geänderte Kalkulationsgrundlagen

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08

Wird in einem Vergabeverfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die spätere Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BauR 2009, 1131 = NZBau 2009, 370). Diese Kalkulationsgrundlagen sind grundsätzlich keine Geschäftsgrundlage des später geschlossenen Vertrages.*)




IBRRS 2009, 3220
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gesamtsicherungshypotheken auf allen Einzelgrundstücken

LG Köln, Beschluss vom 10.08.2009 - 13 S 195/09

Werden auf der Grundlage eines einheitlichen Vertrages Bauleistungen (hier: Fliesenarbeiten) in mehreren Bauwerken (hier: Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser) auf rechtlich selbstständigen Einzelgrundstücken erbracht, so kann der Unternehmer zur Sicherung seiner gesamten Forderung auf jedem Einzelgrundstück die Einräumung einer Gesamthypothek verlangen.

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IBRRS 2009, 3219
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gesamtsicherungshypotheken auf allen Einzelgrundstücken

LG Köln, Beschluss vom 18.09.2009 - 13 S 195/09

Werden auf der Grundlage eines einheitlichen Vertrages Bauleistungen (hier: Fliesenarbeiten) in mehreren Bauwerken (hier: Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser) auf rechtlich selbstständigen Einzelgrundstücken erbracht, so kann der Unternehmer zur Sicherung seiner gesamten Forderung auf jedem Einzelgrundstück die Einräumung einer Gesamthypothek verlangen.

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IBRRS 2009, 3210
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweise

OLG Naumburg, Urteil vom 02.07.2009 - 1 U 5/09

1. Unterteilt ein öffentlicher Auftraggeber einen Dienstleistungsauftrag in Lose (hier: Abschleppdienstleistungen, Aufteilung in vier Gebietslose und ein gebietsübergreifendes Fachlos) und ergibt sich aus der Vergabebekanntmachung zugleich, dass er sowohl eine Einzellosvergabe als auch eine Gesamtlosvergabe in Betracht zieht, so begründet allein die Angabe in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dass ein Angebot nur auf ein einzelnes Los erfolgen kann, kein schutzwürdiges Vertrauen eines Bieters dahin, dass die Auftragsvergabe zwingend auf die jeweiligen Einzellose erfolgen wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote auch in der Form zugelassen hat, dass sich das Angebot sich auf mehrere Lose bezieht.*)

2. Der Ausschluss einer Bietergemeinschaft wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise setzt den gesicherten Nachweis einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft voraus. Selbst erhebliche Verdachtsmomente genügen hierfür nicht (wie OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 - 11 Verg 2/03, VergabeR 2003, 581).*)

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IBRRS 2009, 3203
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BauvertragBauvertrag
Keine Vermögensbetreuungspflicht bei Gewährleistungseinbehalt

LG Ellwangen, Urteil vom 07.07.2009 - 4 O 64/09

Eine allein vertraglich geregelte Verpflichtung, einen vereinbarten Gewährleistungseinbehalt auf einem Banksonder- bzw. Sperrkonto während der Gewährleistungszeit zu verwahren, begründet keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht im Rahmen des § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB.

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IBRRS 2009, 3198
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BauvertragBauvertrag
Kann Auftragnehmer bei Fristablauf nach § 264 Abs. 2 BGB vorgehen?

OLG Celle, Urteil vom 05.02.2009 - 6 U 96/07

Wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigungsmöglichkeit durch erfolglosen Ablauf der ihm vom Auftraggeber gesetzten Mängelbeseitigungsfrist verloren hat, kann der Auftragnehmer den Auftraggeber mit der Wahl zwischen den diesem zustehenden Mängelrechten in Verzug setzen und ihm zur Vornahme der Wahl eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf das Wahlrecht gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den Auftragnehmer übergeht.

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IBRRS 2009, 3185
BauvertragBauvertrag
Sanierung: Berechtigung zum Vorsteuerabzug des Treuhänders?

BFH, Urteil vom 18.02.2009 - V R 82/07

1. Saniert ein Treuhänder ein Gebäude für Zwecke einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung, ist der Treuhänder und nicht der Treugeber aufgrund der im Namen des Treuhänders bezogenen Bauleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt.*)

2. Die Hinzuziehung eines Dritten nach § 174 Abs. 4 und 5 AO muss vor Ablauf der für den Dritten geltenden Festsetzungsfrist erfolgen.*)

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IBRRS 2009, 3182
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BauvertragBauvertrag
Korrekte Abrechnung der Restfertigstellungsmehrkosten

OLG Naumburg, Urteil vom 04.09.2008 - 6 U 179/01

1. Auch nach vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrags nach § 4 Nr. 7, § 5 Nr. 4, § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die Mängel an dem von ihm erstellten Werk selbst zu beseitigen.

2. Die ihm nach berechtigter Vertragskündigung grundsätzlich zustehenden Restfertigstellungsmehrkosten rechnet ein Auftraggeber nicht schlüssig ab, wenn er trotz geänderter Ausführung nur die gesamten Fertigstellungskosten, nicht aber die Mehrkosten darstellt und außerdem er sich wesentlich auf Angebote, nicht aber auf Schlussrechnungen der angeblichen Nachfolgeunternehmer stützt, die Fertigstellungskosten mit den Mängelbeseitigungskosten vermischt, die Kosten im Einzelfall nicht nachvollziehbar sind und er Kosten für Arbeiten einbezieht, die mit dem ursprünglichen Leistungsumfang nichts zu tun haben.




IBRRS 2009, 3179
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BauvertragBauvertrag
Kündigungsabrechnung bei Einsatz von Nachunternehmern

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2009 - 4 U 168/08

1. Im Rahmen einer Kündigungsabrechnung gemäß § 649 Abs. 2 BGB muss der Unternehmer auch die ersparten Aufwendungen vortragen, damit sein Vortrag schlüssig ist.

2. Bei Einsatz von Nachunternehmern reicht es für eine schlüssige Darlegung aus, wenn der Unternehmer die ersparten Fremdleistungen vorträgt.

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IBRRS 2009, 3145
BauvertragBauvertrag
Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

LG Berlin, Urteil vom 26.10.2006 - 98 O 44/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3074
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BauvertragBauvertrag
Fertighausvertrag: Kein Vertrag ohne abschließende Regelung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.09.2009 - 1 U 57/09

Haben die Vertragsparteien eines Fertighausunternehmens Regelungen über Details und Preis einer vertraglich vorgesehenen Einliegerwohnung bewusst offen gelassen, ist der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen, wenn eine Einigung hierüber nicht mehr erfolgt.*)

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IBRRS 2009, 3057
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BauvertragBauvertrag
800-fach überhöhter Einheitspreis nicht unbedingt sittenwidrig!

OLG Jena, Urteil vom 11.08.2009 - 5 U 899/05

1. Ist der nach § 2 Nr. 3 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das 800-fache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat (hier: 2.200 DM pro kg Betonstabstahl liefern und verlegen), besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.

2. Der Auftragnehmer widerlegt die Vermutung der Sittenwidrigkeit, wenn die betreffende Position im Vergleich zum Gesamtvolumen des Auftrags nur geringe Bedeutung hat, der Auftragnehmer über keinerlei Informationsvorsprung hinsichtlich der tatsächlichen Mengen verfügte und infolge dessen den Preis auch nicht im Hinblick auf zu erwartende Mengenmehrungen gebildet hat.

3. Allein der Umstand, dass sich der Auftragnehmer bei der Bildung der Einheitspreise keine vertieften Gedanken gemacht hat, ist nicht sittlich verwerflich.

4. Der Einheitspreis für die Mehrmenge von >110% ist auf der Grundlage der Kalkulation des ursprünglichen Angebots festzusetzen.

5. Die vorgelegte Kalkulation bzw. die Aufschlüsselung des Einheitspreises muss nachvollziehbar und darf nicht willkürzlich und lebensfremd sein. Das ist jedoch der Fall, wenn ein Auftragnehmer den Einheitspreis in Höhe von 2.210 DM für das Kilogramm Stabstahl wie folgt aufgliedert: 720 DM/kg für Lohn, 1.319,52 DM/kg für Material und 170,48 DM/kg für Gerät.

6. Ist die vom Auftragnehmer vorglegte Kalkulation nicht nachvollziehbar, kann das Gericht dem neuen Einheitspreis für die Mehrmengen >110% den ortsüblichen Einheitspreis zugrunde legen (hier: 2,47 DM/kg statt EP von 2.210 DM/kg).




IBRRS 2009, 3051
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BauvertragBauvertrag
Keine Ablehnung eines Angebots bei Bitte um Fristverlängerung!

OLG Celle, Urteil vom 11.02.2009 - 3 U 204/08

In dem Wunsch nach Nachverhandlung der Konditionen eines Vertragsangebots liegt nicht zwingend die Ablehnung eines Angebots, vielmehr kann darin auch der Wunsch zum Ausdruck kommen, die ursprünglich gewährte Annahmefrist für die Dauer der Nachverhandlungen zu verlängern.*)

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IBRRS 2009, 3049
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BauvertragBauvertrag
AG verweigert Nachtrag: AN kann Leistung verweigern!

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.04.2009 - 12 U 111/04

Voraussetzung für den Anspruch aus § 2 Nr. 5 VOB/B ist das Vorliegen eines prüfbaren aus der Urkalkulation abgeleiteten Nachtragsangebots. Der Vorlage eines prüfbaren Nachtragsangebots bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber die Bezahlung der Mehrkosten von vorneherein ablehnt, das heißt endgültig und ernsthaft verweigert. Verweigert der Auftraggeber die Bezahlung der Mehrkosten gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B, hat der Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht.

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IBRRS 2009, 3033
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BauvertragBauvertrag
Bis wann können Abschlagszahlungen geltend gemacht werden?

BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07

1. Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Bauleistung abgenommen ist und der Auftragnehmer die Schlussrechnung gestellt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15. April 2004 - VII ZR 471/01, IBR 2004, 361 = BauR 2004, 1146 = NZBau 2004, 386 = ZfBR 2004, 552).*)

2. Gleiches gilt, wenn die Abnahme erfolgt ist, die Leistung des Auftragnehmers fertig gestellt ist und die Frist abgelaufen ist, binnen derer der Auftragnehmer gemäß § 14 Nr. 3 VOB/B die Schlussrechnung einzureichen hat. Daran ändert nichts, dass eine Klage auf Abschlagszahlung bereits erhoben worden ist. Diese Klage kann, auf eine Schlussrechnung gestützt, fortgeführt werden.*)

3. Eine Fertigstellung im Sinne von § 14 Nr. 3 VOB/B liegt vor, wenn der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen erbracht hat. Die Abnahme indiziert die Fertigstellung regelmäßig auch dann, wenn Restleistungen fehlen. Fehlen wesentliche Restleistungen, kann sich aus deren Gewicht und den Bauumständen ergeben, dass die Leistung noch nicht fertig gestellt ist.*)

4. Die Abschlagsforderung ist grundsätzlich aus der Differenz zwischen der Vergütung für die erbrachten, nachgewiesenen Leistungen und bereits geleisteten Zahlungen zu berechnen. Eine isolierte Durchsetzung der Vergütung für einzelne Positionen kommt nur in Betracht, wenn in deren Höhe ein positiver Saldo festgestellt werden kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Januar 1997 - VII ZR 69/96, IBR 1997, 182 = BauR 1997, 468 = ZfBR 1997, 186).*)

5. Eine Forderung aus § 2 Nr. 5 VOB/B kann grundsätzlich nicht in der Weise berechnet werden, dass lediglich bestimmte Mehrkosten geltend gemacht werden, ohne den sich aus einer Änderung des Bauentwurfs oder einer anderen Anordnung des Auftraggebers ergebenden neuen Preis darzulegen, der unter Berücksichtigung sämtlicher Mehr- und Minderkosten zu ermitteln ist.*)

6. Sind in einem der Ausschreibung beiliegenden Bodengutachten bestimmte Bodenverhältnisse beschrieben, werden diese regelmäßig zum Leistungsinhalt erhoben, wenn sie für die Leistung des Auftragnehmers und damit auch für die Kalkulation seines Preises erheblich sind. Ordnet der Auftraggeber die Leistung für tatsächlich davon abweichende Bodenverhältnisse an, liegt darin eine Änderung des Bauentwurfs, die zu einem Anspruch auf eine veränderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B führen kann.*)

7. Gibt der Auftragnehmer ein funktionales Angebot für eine von dem Vertrag abweichende Ausführung von Gründungsarbeiten ab, für die eine von ihm einzuholende öffentlich-rechtliche Zustimmung im Einzelfall (Z.i.E.) notwendig ist, kann dessen Annahme durch den Auftraggeber unter dem Vorbehalt, dass die Z.i.E. erteilt wird, nicht dahin ausgelegt werden, der Auftraggeber wolle das funktionale Angebot in ein detailliertes Angebot in der Weise ändern, dass die Auflagen der zunächst erteilten Z.i.E. den Vertragsinhalt bestimmen und die sich aus weiteren Auflagen ergebenden Mehrkosten von ihm zu übernehmen sind (hier: Nachtrag zur Z.i.E. für das Pfahlsystem Soil-Jet-Gewi einschließlich Verbundkonstruktion am Pfahlkopf mit einer HDI-Sohle).*)

8. Entscheidet ein erstinstanzliches Gericht bewusst, eine bestimmte Forderung sei nicht anhängig gemacht worden, wird die möglicherweise gleichwohl gegebene Anhängigkeit hinfällig, wenn das Urteil insoweit nicht angefochten wird. Der Kläger kann die Sache erneut anhängig machen.*)




IBRRS 2009, 3024
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BauvertragBauvertrag
Vertrag über Gerüststellung ist kein Werk-, sondern Mietvertrag!

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 22.07.2009 - 3 O 22/09

1. Ein Vertrag über die Überlassung eines Gerüstes ist, obwohl er auch werkvertragliche Komponenten, wie das Auf- und Abbauen enthält, primär auf die Gebrauchsüberlassung gerichtet und damit ein Mietvertrag.

2. Ansprüche wegen der Verschlechterung der Gerüstbauteile (hier: Beschädigung durch Spritzbeton) verjähren damit gemäß § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten.

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