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Sachgebiet: Bauvertrag

7692 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 0436
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB a.F.: Anforderung an Kündigungsandrohung

OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2009 - 8 U 98/09

Der "rein vorsorgliche Verweis auf die gesetzlichen Folgen" bei nicht fristgerechter Stellung einer Sicherheit genügt nicht den Anforderungen an eine sog. Kündigungsandrohung im Sinne von § 643 Satz 1, § 648a Abs. 5 Satz 1 a.F. BGB. Diese muss unzweifelhaft erkennen lassen, dass bei Untätigbleiben des Bestellers die Aufhebung des Vertrags für die Zukunft ipso facto - gleichsam automatisch - eintritt, also nur noch vom Ablauf der Frist abhängt.

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IBRRS 2010, 0432
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückgabe von Bürgschaften: Holschuld und nicht Schickschuld!

OLG Celle, Urteil vom 03.09.2009 - 13 U 37/09

Der Auftraggeber muss nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine ihm als Gewährleistungssicherheit überlassene Bankbürgschaft nicht per Post zurücksenden. Vielmehr ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Bürgschein beim Auftraggeber an dessen Geschäftssitz abzuholen.

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IBRRS 2010, 0426
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bei vertraglichen Mängelansprüchen immer Umsatzsteuer!

OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2010 - 7 U 201/09

§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, der die Geltendmachung von Umsatzsteuer nur zulässt, sofern sie tatsächlich angefallen, in der Regel also die Reparatur tatsächlich durchgeführt worden ist, gilt entsprechend dem Wortlaut nur für Fälle der Sachbeschädigung, nicht aber für vertragliche Ansprüche im Werkvertragsrecht. Verlangt der Bauherr daher nach § 634 Nr. 4 BGB die durch Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten ermittelten Sanierungskosten als Schadensersatz, kann er, sofern er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, den Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer beanspruchen.*)

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IBRRS 2010, 0420
BauvertragBauvertrag
Abzug der nicht erbrachten Positionen vom Einheitspreis

LG Köln, Urteil vom 18.08.2009 - 27 O 11/09

Der Unternehmer kann nach seiner Auffassung die noch geschuldeten, aber von ihm nicht erbrachten Positionen mit dem im Angebot angesetzten Einheitspreis in Abzug bringen; dies ist von der Vorgehensweise her nicht zu beanstanden. Der Unternehmer verlangt bei den nicht erbrachten Positionen jedenfalls keinen zu hohen Werklohn von dem Besteller.

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IBRRS 2010, 0413
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Alleinige Haftungsübernahme des Bauunternehmers/Architektenhaftung

OLG Celle, Urteil vom 04.02.2010 - 6 U 88/09

Haben bauplanender Architekt und Bauunternehmer vereinbart, dass in ihrem Verhältnis der Bauunternehmer dem Bauherrn allein haftet, hindert diese Vereinbarung den Bauunternehmer nicht, dem Bauherrn, der von ihm Schadensersatz verlangt, das Mitverschulden des Architekten entgegenzuhalten.*)

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IBRRS 2010, 0327
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten: Rückforderung

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - VII ZR 108/08

1. Der Auftragnehmer kann einen an den Auftraggeber gezahlten Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten zurückfordern, wenn feststeht, dass die Mängelbeseitigung nicht mehr durchgeführt wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber seinen Willen aufgegeben hat, die Mängel zu beseitigen.*)

2. Ein Rückforderungsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber die Mängelbeseitigung nicht binnen angemessener Frist durchgeführt hat.*)

3. Welche Frist für die Mängelbeseitigung angemessen ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln, die für diese maßgeblich sind. Abzustellen ist auch auf die persönlichen Verhältnisse des Auftraggebers und die Schwierigkeiten, die sich für ihn ergeben, weil er in der Beseitigung von Baumängeln unerfahren ist und hierfür fachkundige Beratung benötigt.*)

4. Der Vorschuss ist trotz Ablauf einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung nicht zurückzuzahlen, soweit er im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zweckentsprechend verbraucht worden ist oder, dass er alsbald verbraucht werden wird.*)




IBRRS 2010, 0326
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Rückzahlung des Mangelbeseitigungskostenvorschusses: Verjährung?

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - VII ZR 213/07

1. Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.*)

2. Zur grobfahrlässigen Unkenntnis des Bestellers von den einen derartigen Anspruch begründenden umständen.*)




IBRRS 2010, 0325
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährungshemmung durch Streitverkündung

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - IX ZR 4/08

Soll durch die Zustellung einer Streitverkündung die Verjährung gehemmt werden, tritt diese Wirkung auch dann bereits mit dem Eingang der Streitverkündungsschrift bei Gericht ein, wenn der Anspruch zum Zeitpunkt der demnächst erfolgten Zustellung noch nicht verjährt war.*)

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IBRRS 2010, 0292
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Arglist und Organisationsverschulden bleiben die Ausnahme!

LG Karlsruhe, Urteil vom 08.01.2010 - 2 O 234/02

1. Die Beweislast dafür, dass die Baubeteiligten bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigen und damit arglistig handeln, obliegt dem Auftraggeber.

2. Die Darlegung eines dokumentierten Qualitätssicherungssystems von Unternehmern, Architekten und Sonderfachleuten und somit detaillierter Vortrag zur Bauüberwachung kann nicht verlangt werden, wenn bauseits rechtliche Schritte erst zu einem Zeitpunkt eingeleitet werden, wenn alle Aufbewahrungspflichten für die Geschäftsunterlagen abgelaufen sind und die Baubeteiligten auch nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen müssen.

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IBRRS 2010, 0280
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftungsausschluss für Beschädigungen von Fremdleitungen

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - VII ZR 172/08

Der vom Auftraggeber mit dem von ihm beauftragten Tiefbauunternehmer vereinbarte Haftungsausschluss für Beschädigungen von Fremdleitungen kann sich auf den mit der Einweisung des Tiefbauunternehmers beauftragten Bauleiter erstrecken.*)

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IBRRS 2010, 0227
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unberechtigte Arbeitseinstellung bei fehlender Sicherheitszahlung?

OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2007 - 25 U 105/06

Fordert der Auftragnehmer gemäß § 648a BGB die Stellung einer Sicherheitsleistung, ist er hinsichtlich der Einstellung der Arbeiten nicht gehalten, erst die von ihm gesetzte Frist abzuwarten, wenn der Auftraggeber das berechtigte Verlangen des Auftragnehmers nach einer Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB bereits vor Fristablauf ernsthaft und endgültig abgelehnt hat.

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IBRRS 2010, 0226
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen des Anspruchs auf Abschlagszahlung

LG Bamberg, Urteil vom 22.10.2009 - 2 O 454/07

Ein Anspruch auf Abschlagszahlung besteht nur, wenn dem Besteller an in sich abgeschlossenen Teilen des Werkes oder an eigens angefertigten Bauteilen Eigentum übertragen wird oder wenn der Unternehmer hierfür Sicherheit leistet.

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IBRRS 2010, 0213
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abwasseranschluss - Abgrenzung: Ausbau/Nochmalige erste Herstellung

VG Trier, Urteil vom 12.11.2009 - 2 K 338/09

Eine Baumaßnahme, die im Wesentlichen die Umwandlung eines vorhandenen Mischwasserentwässerungssystems in ein Trennsystem zum Gegenstand hat, erfüllt nicht den Tatbestand der nochmaligen ersten Herstellung.

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IBRRS 2010, 0212
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Risse nach Erschütterungen: Kein Verschulden bei Einhaltung der DIN

OLG Hamburg, Urteil vom 27.11.2009 - 14 U 91/09

1. Die DIN 4150-3 enthält geeignete Richtwerte zur Bestimmung der maßgeblichen Sorgfaltsanforderungen im Zusammenhang mit Erschütterungswirkungen.

2. Gelingt dem ausführenden Unternehmen der Nachweis, dass die maximal prognostizierten und aufgetretenen Schwinggeschwindigkeiten weit innerhalb des Toleranzrahmens der DIN 4150-3 lagen, scheidet eine Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungssicherungspflichten aus.

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IBRRS 2010, 0180
BauvertragBauvertrag
Aussage: "Kein Bauvertrag zu Stande gekommen" = Kündigung?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2009 - 10 W 37/09

1. Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt nicht zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren unabhängig davon, ob den Prozesskostenhilfeantrag der Insolvenzschuldner oder die Gegenpartei gestellt hat.*)

2. Wenn zum Zeitpunkt der Erhebung einer Widerklage der Widerkläger Kenntnis vom Insolvenzantrag des Prozessgegners hat, ist diese Widerklage grundsätzlich mutwillig im Sinn des § 114 Satz 1 ZPO.*)

3. Vertritt eine Partei gegenüber dem Vertragspartner die Rechtsauffassung, ein Bauvertrag sei nicht zu Stande gekommen, ist darin weder eine Kündigung gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 Satz 1 BGB zu erkennen noch kann eine solche Äußerung in eine Kündigung umgedeutet werden.*)

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IBRRS 2010, 0177
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Spontanbruch bei Einscheibensicherheitsglas: Mangel?

OLG Dresden, Urteil vom 15.12.2009 - 14 U 912/08

1. Ist die Heißlagerung der ESG-Scheiben vereinbart, so führt allein das Fehlen des Heißlagerungstests zur Mangelhaftigkeit der Scheiben.

2. Die Beweislast für die Durchführung des Heißlagerungstests trägt der Auftragnehmer.

3. Die fehlende Kennzeichnung als ESG-Glas führt nicht zu einem Mangel der Scheiben, sofern sie wie geschuldet funktionstauglich sind.

4. Ein Feststellungsantrag, mit dem eine Gewährleistungspflicht festgestellt werden soll, hat die Mängel im Einzelnen so genau zu bezeichnen, dass kein Zweifel darüber entstehen kann, für welche Mängel die Gewährleistungspflicht besteht. Ein Feststellungsantrag ist unzulässig, wenn nicht erkennbar ist, welche Mängel er zum Gegenstand hat. Er genügt dann nicht den Anforderungen, die an, einen bestimmten Antrag zu stellen sind.

5. Es besteht für eine Feststellungsklage im Bauprozess in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis, weil entscheidende Fragen nicht geklärt werden und deshalb nicht zu erwarten ist, dass der Streit zur Höhe ohne einen weiteren Prozess beendet wird.




IBRRS 2010, 0160
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Übergang Vorschussanspruch - Erstattungsanspruch = Klageänderung?

BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - VII ZR 133/08

1. Der Übergang vom Vorschussanspruch auf den Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Kosten ist keine Klageänderung, sondern eine Anpassung der Klage an die geänderten Abrechnungsverhältnisse, die gemäß § 264 Nr. 3 ZPO zu beurteilen ist.

2. Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat.




IBRRS 2010, 0158
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bindefristverlängerung: Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers?

BGH, Urteil vom 26.11.2009 - VII ZR 131/08

1. Die einfache Bindefristverlängerung durch einen Bieter hat nur die Bedeutung, dass das ursprüngliche Vertragsangebot inhaltlich konserviert und die rechtsgeschäftliche Bindungsfrist an das Angebot verlängert werden soll.

2. Die Zuschlagserklärung hat keinen anderen Inhalt als bereits die Ausschreibung und das Angebot des Bieters, wenn nicht etwas anderes klar und unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird.

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IBRRS 2010, 0153
BauvertragBauvertrag
Was ist ein Baumangel i.S.v. § 13 Nr. 1 VOB/B 2000?

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2008 - 19 U 186/07

Die Gebrauchsfähigkeit der Bauleistung ist erheblich beeinträchtigt, wenn Merkmale vorliegen, die den Wert oder die Tauglichkeit der Leistung zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

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IBRRS 2010, 0143
BauvertragBauvertrag
Gesamtschuldnerhaftung bei einheitlicher Sanierungsmöglichkeit

LG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2008 - 15 O 508/04

1. § 28 Abs. 1 Satz 1 HGB setzt nach seinem Wortlaut voraus, dass jemand in das Geschäft eines Einzelkaufmanns eintritt. Es genügt jedoch, wenn durch den Eintritt in das Geschäft des bisherigen Einzelunternehmers eine das Unternehmen tragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht. Dies folgt daraus, dass es sich bei § 28 Abs. 1 HGB nicht um eine besondere kaufmännische Regelung handelt, sondern um einen Ausdruck des Gedankens der Unternehmensbeständigkeit.

2. Der Auftraggeber kann mit hinreichend genauer Beschreibung von zutage getretenen Erscheinungen den Fehler, der der Werkleistung insgesamt anhaftet und der die aufgetretenen Mangelerscheinungen verursacht hat, zum Gegenstand des betreffenden prozessualen Verfahrens machen.

3. Das maßgebliche Kriterium für die Haftung als Gesamtschuldner liegt in der gleichstufigen Verbundenheit der Unternehmer im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht, gemeinsam und in vollem Umfang für die von ihnen mitverursachten Mängel einstehen zu müssen, sofern nur eine Sanierungsmöglichkeit in Betracht kommt.

4. In diesem Fall ist ein einheitlicher Erfolg geschuldet. Es wäre zudem nicht nachvollziehbar, wenn bei einer inhaltlich sich überlagernden Gewährleistungspflicht der zunächst in Anspruch genommene Unternehmer die Kosten der Sanierung zu tragen hätte.

5. Solange der Geschädigte seinen Schaden noch nicht vollständig, sondern nur teilweise beziffern kann, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten.

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IBRRS 2010, 0142
BauvertragBauvertrag
Vergütungsanspruch des Bausachverständigen nach Kündigung

AG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2008 - 54 C 5495/08

1. Der Unternehmer kann nach Kündigung durch den Besteller von diesem die vereinbarte Vergütung verlangen.

2. Dem Unternehmer steht kein Anspruch auf Abschlagszahlung zu, sofern die der Rechnung zu Grunde liegenden Leistungen nicht als tatsächliche Teilleistung der vereinbarten Hauptleistung angefallen sind.

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IBRRS 2010, 0128
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beauftragung mit Arbeiten des Nachtragsangebots?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008 - 23 U 13/08

1. Die Annahme eines Vertragsangebots ist - von den Sonderfällen der §§ 151, 152 BGB abgesehen eine empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 130 BGB. Daraus folgt, dass sie an den Antragenden als Erklärungsempfänger gerichtet sein muss.

Soll sie durch eine schlüssige Handlung zum Ausdruck gebracht werden, so ist die Erklärung in Richtung auf den Antragenden nur dann abgegeben, wenn die Handlung diesem gegenüber vorgenommen wird.

2. Für die Frage, ob jemand eine Erklärung im fremden Namen abgibt, kommt es auf deren objektiven Erklärungswert an, also darauf, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte für den Empfänger darstellt

3. Hierbei sind außer dem Wortlaut der Erklärung alle Umstände zu berücksichtigen, die unter Beachtung der Verkehrssitte Schlüsse auf den Sinn der Erklärung zulassen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und typische Verhaltensweisen.

4. Die Rechtsprechung erkennt eine Konstruktion der Untervertretung an, bei der der Vertreter in eigenem Namen die Untervollmacht erteilt, den Untervertreter also zu seinem Vertreter bestellt, der ihn in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des (Haupt) Vollmachtgebers vertreten solle: sog. Vertreter des Vertreters.




IBRRS 2010, 0121
BauvertragBauvertrag
Fehlerhafte Umsatzsteuerausweisung in der Rechnung

OLG Köln, Urteil vom 06.07.2009 - 16 U 10/09

Ein schuldrechtlicher Anspruch auf Ausstellung einer §§ 14, 14a UStG entsprechenden Rechnung setzt voraus, dass der Rechnungsempfänger eine solche Rechnung benötigt, um seinerseits die von ihm geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.

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IBRRS 2010, 0120
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Hinweispflicht bei Ergänzung des Tatsachenvortrags

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.07.2009 - 13 U 120/07

1. Die Pflicht zum Hinweis auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte erstreckt sich auf rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte und greift jedenfalls dann ein, wenn es widersprüchlichen oder mehrdeutigen Sachvortrag aufzuklären gibt.

2. Genau so ist darauf hinzuwirken, dass ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, alle zur Feststellung des vorgetragenen Sachverhalts erforderlichen Erklärungen abgegeben und unter Beweis gestellt werden. Auf fehlende Schlüssigkeit oder unzureichende Substantiierung ist hinzuweisen.

3. Unerlässlich sind die Erörterung und auch die Hinweispflicht insbesondere dann, wenn der Tatsachenvortrag, Beweisangebote oder Anträge unvollständig, unklar oder neben der Sache liegen. Dass schon der Prozessgegner auf Mängel des Vortrages hingewiesen hat, enthebt das Gericht nicht der Erörterungspflicht.

4. § 264 Nr. 1 ZPO legt lediglich fest, dass in der Ergänzung tatsächlicher oder rechtlicher Ausführungen keine Klageänderung zu sehen ist, aber er schreibt nicht die uneingeschränkte Zulassung vor. Denn selbst bei der Klageänderung, die nicht unter § 264 ZPO fällt, trotz Einwilligung des Gegners kann die Zulassung daran scheitern , dass die der geänderten Klage zugrunde gelegten Tatsachen nach § 529 ZPO nicht mehr eingeführt werden können.

5. Eine einfache Fahrlässigkeit, neuen Vortrag nicht bereits in erster Instanz geleistet zu haben, ist stets dann anzunehmen, wenn schon nach altem Recht mit dem unterbliebenen Vorbringen entgegen einer Fristsetzung in erster Instanz oder unter Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht gehandelt wurde.

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IBRRS 2010, 0118
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen der Verwirkung einer Werklohnforderung

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.08.2009 - 11 U 143/08

Im Rahmen der Verwirkung ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schuldner darlegen, dass sie sich tatsächlich mit ihren Vermögensdispositionen auf das Ausbleiben weiterer Forderungen des Gläubigers eingerichtet hätten. Dies wäre unabdingbare Voraussetzung einer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzunehmenden Verwirkung.

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IBRRS 2010, 0117
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Nachtragsansprüche des Subunternehmers gegen den Bauherrn!

LG Landshut, Urteil vom 02.04.2009 - 74 O 3306/07

1. Vergütungsansprüche des Subunternehmers gegen den Bauherrn wegen Nachträgen können sich nur aus einem gesondert abgeschlossenen Werkvertrag zwischen Bauherrn und Subunternehmer ergeben.

2. Haben die Parteien eines Bauvertrags detaillierte Regelungen zur Berücksichtigung von Mehr- oder Minderleistungen getroffen, so spricht dies gegen eine direkte Beauftragung des Subunternehmers durch den Bauherrn mit der Ausführung von Nachtragsleistungen.

3. Der Subunternehmer kann sich auch nicht auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag berufen, da eine "Aufstörung" des Vertragsverhältnisses bei Nachträgen nicht angezeigt ist.

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IBRRS 2010, 0116
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unverhältnismäßigkeit: Welche Rolle spielt das Verschulden?

BGH, Urteil vom 27.11.2009 - LwZR 11/09

Ein zu Lasten des Ersatzpflichtigen zu berücksichtigender Umstand ist das Maß seines Verschuldens. Bei vorsätzlichen Vertragsverletzungen oder sonstigem schweren Verschulden können dem Schädiger auch unverhältnismäßige Aufwendungen zuzumuten sein.

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IBRRS 2010, 0113
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Vertrauensschutz bei Mißachtung von Regeln der Technik

OLG Celle, Urteil vom 05.08.2009 - 7 U 237/08

1. Einen Grundsatz, wonach man sich als Werkunternehmer auf einen bestimmten Zustand und eine bestimmte Beschaffenheit einer zu bearbeitenden Sache verlassen darf, gibt es im Werkvertragsrecht grundsätzlich nicht.

2. Dies gilt um so mehr, wenn man, als Werkunternehmer, eine allgemein anerkannte Regel der Technik missachtet und sich hierdurch gerade die Gefahr verwirklicht, die durch die missachtete Regel vermieden werden sollte.

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IBRRS 2010, 0106
BauvertragBauvertrag
Sowieso-Kosten für nicht angebotene, aber erforderliche Leistungen

OLG Hamm, Urteil vom 01.09.2009 - 26 U 73/08

Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung hat der Besteller die Kosten für diejenigen Leistungen zu tragen, die der Unternehmer zwar nicht angeboten hat, die er aber, weil zur vereinbarten bzw. ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich, zusätzlich doch erbringen muss, und zwar nach dem Preisstand im Zeitpunkt der Auftragsvergabe.

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IBRRS 2010, 0105
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Mangelnde Eignung für das Bauvorhaben = Sachmangel?

LG Itzehoe, Urteil vom 08.10.2009 - 7 O 71/07

Wird eine Heizungsanlage zusammen mit einem Projektierungsvertrag für deren Montage und einem Montagevertrag angeboten, so erstreckt sich die Sachmängelhaftung des "Verkäufers" auch darauf, dass die Anlage sich auch für das Bauvorhaben, für das Projektierung und Montage angeboten wird, eignet.*)

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IBRRS 2010, 0103
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Abweichende Schadensberechnung in der Berufungsinstanz

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2009 - 8 U 133/09

Der Anspruchsteller ist zu einer veränderten Berechnung seiner Schadenspositionen grundsätzlich berechtigt. Denn innerhalb der gleichen Schadensart stellen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen lediglich unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadens und Ersatzanspruchs dar, die im Rahmen des Gesamtbetrags austauschbar sind

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IBRRS 2010, 0102
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Direkter Zahlungsanspruch des Baustofflieferanten gegen Bauherrn?

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2009 - 6 U 82/08

1. Sofern der Baustofflieferant ausdrücklich von dem Bauherrn eine Erklärung fordert, dass er seine Rechnungen bezahle und eine entsprechende Erklärung abgegeben wird, ist dies eine Zahlungsabsprache.

2. Diese Absprache kann nicht dahingehend gewertet werden, dass der Bauherr hierdurch keinerlei Verpflichtungen eingegangen ist und seine Zahlungen als freiwillige Leistungen anzusehen sind.

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IBRRS 2010, 0101
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschränkung des Skontoabzugs auf die Schlussrechnung

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2009 - 4 U 28/08

1. Die Möglichkeit eines Skontoabzuges ist nur dann auf die Schlusszahlung beschränkt, wenn es in Bezug auf andere Zahlungen, etwa Abschlagszahlungen, an einer Vereinbarung fehlt.

2. Das Gericht darf die Höhe der Kosten für eine im Wege eines Leistungsverweigerungsrechts aus § 320 BGB geltend gemachte Mängelbeseitigung nicht gemäß § 287 ZPO schätzen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Vortragslast für die Höhe der Mängelbeseitigungskosten bei Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts durch den Auftraggeber einer Werkleistung nicht auf Seiten des Auftraggebers, sondern auf Seiten des Auftragnehmers liegt.

3. In Fällen, in denen einem gerichtlich geltend gemachten Werklohnanspruch ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Mängelbeseitigung entgegengehalten werden kann, führen zu einer doppelten Zug um Zug Verurteilung.

4. Steht dem vertraglichen Anspruch des Auftragnehmers auf zusätzlichen Werklohn ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers aus § 641 Abs. 3 BGB bis zur Beseitigung der vorhandenen Mängel zu, kann der Auftragnehmer insoweit auf seinen Vergütungsanspruch Verzugszinsen nicht verlangen.




IBRRS 2010, 0098
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksamkeit von Skontierungsklauseln

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.12.2009 - 4 U 311/09

Einer in einem Bauvertrag enthaltenen Klausel, wonach der Besteller zur 6%igen Skontierung berechtigt ist, falls er in einer - nach Eingang einer prüffähigen Rechnung - in Lauf gesetzten Skontierungsfrist Zahlung leistet, begegnen am Maßstab der §§ 307, 310 BGB keine Wirksamkeitsbedenken.*)

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IBRRS 2010, 0097
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorauszahlungsbürgschaft: Ausgleich von zu hohen Abschlagszahlungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2009 - 4 U 44/09

1. Der Sicherungszweck einer für bestimmte Bauleistungen gewährten Vorauszahlungsbürgschaft entfällt, wenn diese Bauleistungen erbracht wurden.

2. Im Rahmen der Schlussrechnung sind zu hohe oder zu geringe Voraus- oder Abschlagszahlungen auszugleichen. Sind solche Zahlungen in einem größeren Umfang geleistet worden, als es dem Wert der Arbeiten entspricht, so führt dies zu einem - vertraglichen - Erstattungsanspruch des Auftraggebers.

3. Die Höhe des sich aus der Gesamtabrechnung ergebenden Anspruchs begrenzt die Haftung von Sicherheiten, die für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen gestellt worden sind; denn der Auftraggeber kann nicht Ersatz für einen Ausfall beanspruchen, den er gar nicht erlitten hat.

4. Der Auftraggeber hat schlüssig die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auszahlung eines Saldoüberschusses aus einer Schlussabrechnung vorzutragen. Dazu kann er sich indes auf eine vorhandene Schlussrechnung des Auftragnehmers beziehen und darlegen, dass sich daraus ein Überschuss ergibt oder nach Korrektur etwaiger Fehler ergeben müsste. Es ist dann Sache des Auftragnehmers, dieser Berechnung entgegenzutreten.

5. Im Prozess des Auftraggebers auf Zahlung eines Überschusses trägt der Auftragnehmer die Beweislast für seinen Vergütungsanspruch, denn der Auftragnehmer ist aufgrund der vertraglichen Abrede verpflichtet nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten. Für eine anderweitige Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Zahlungsprozess des Auftraggebers gegen den Bürgen, der ohnehin für das Erlöschen der Bürgschaft bzw. Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung beweispflichtig ist, besteht kein sachlicher Grund.




IBRRS 2010, 0091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Angemessener Ausgleich der Verjährungsfrist durch VOB/B

LG Potsdam, Urteil vom 02.10.2009 - 1 O 118/09

1. Eine Haftung des Bauunternehmers kommt lediglich dann in Betracht, wenn er seinerseits Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt.

2. Nach den Regelungen der VOB/B hält eine rechtzeitige Anzeige des Mangels während der Frist die Gewährleistungsansprüche aufrecht. Sinn und Zweck ist, die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist angemessen auszugleichen.




IBRRS 2010, 0079
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtragsvergütung: Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag!

LG Potsdam, Beschluss vom 30.04.2008 - 3 S 110/07

1. Bei streitiger Nachtragsbeauftragung steht dem Unternehmer - bei Vorliegen der Voraussetzungen - jedenfalls ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu, wonach der übliche Werklohn geschuldet ist.

2. Der Besteller trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Pauschalpreisabrede in Abweichung vom zuvor getroffenen Einheitspreisvertrag und für den Umfang der durch ein Drittunternehmen erbrachten, aber durch den Erstunternehmer abgerechneten Leistungen.

3. Der Unternehmer kann im Werklohnprozess eine neue Schlussrechnung erstellen und die Klage hierauf stützen. Dies stellt keine Klageänderung dar, wäre jedenfalls aber sachdienlich im Sinne von § 263 ZPO.

4. Beauftragt der Bauherr eines Einfamilienhauses einen Werkunternehmer mit einem Bauauftrag, kann auch der Ehegatte Vertragspartner werden. Beide Ehegatten haften in diesem Falle gesamtschuldnerisch für die vertragliche Verpflichtung. Dies ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Der mitverpflichtete Ehegatte steht nicht mehr als Zeuge zur Verfügung, wenn auch er verklagt wird.




IBRRS 2010, 0078
BauvertragBauvertrag
Bei kleineren Bauaufträgen: Ehegatten als Zeugen ausschalten!

AG Potsdam, Urteil vom 05.06.2007 - 29 C 280/04

1. Beauftragt der Bauherr eines Einfamilienhauses einen Werkunternehmer mit einem Bauauftrag, kann auch der Ehegatte Vertragspartner werden. Beide Ehegatten haften in diesem Falle gesamtschuldnerisch für die vertragliche Verpflichtung. Dies ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Der mitverpflichtete Ehegatte steht nicht mehr als Zeuge zur Verfügung, wenn auch er verklagt wird.

2. Bei streitiger Nachtragsbeauftragung steht dem Unternehmer - bei Vorliegen der Voraussetzungen - jedenfalls ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu, wonach der übliche Werklohn geschuldet ist.

3. Der Besteller trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Pauschalpreisabrede in Abweichung vom zuvor getroffenen Einheitspreisvertrag und für den Umfang der durch ein Drittunternehmen erbrachten, aber durch den Erstunternehmer abgerechneten Leistungen.

4. Der Unternehmer kann im Werklohnprozess eine neue Schlussrechnung erstellen und die Klage hierauf stützen. Dies stellt keine Klageänderung dar, wäre jedenfalls aber sachdienlich im Sinne von § 263 ZPO.

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IBRRS 2010, 0074
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BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren: Erfolgsaussichten irrelevant

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.12.2009 - 12 W 59/09

1. Wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens beantragt, sind nicht die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage, sondern die des Beweisverfahrens ausschlaggebend. Daher kann Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage nur verneint werden, wenn ein Anspruch offensichtlich nicht besteht. *)

2. Auch bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der Mutwilligkeit kann grundsätzlich nicht auf die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptprozesses abgestellt werden. *)

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IBRRS 2010, 0067
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BauvertragBauvertrag
Wann beginnt Verjährung der Gewährleistungsbürgschaft?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.12.2009 - 13 U 106/09

Die regelmäßige Verjährung der Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt erst, wenn sich der Mängelbeseitigungsanspruch nach Fristablauf oder nach endgültiger Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Unternehmer in einen auf Geldzahlung gerichteten Anspruch verwandelt hat.

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IBRRS 2010, 0065
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BauvertragBauvertrag
Vergütungsanspruch für Leistungen vor Ablauf der Widerspruchsfrist

OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2009 - 19 U 34/09

1. Unwirksamkeit einer AGB-Klausel zur Höhe einer Pauschalvergütung bei Kündigung eines Vertrages über den Einbau eines Treppenlifts (hier: 30 % des vereinbarten Preises bei Kündigung vor Produktionsbeginn).

2. Kündigt der Besteller den Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Widerrufsfrist, hat der Unternehmer keinen Anspruch auf Vergütung für mit der Produktion des Treppenlifts verbundene Leistungen, die er vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht hat.

3. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Teilvergütungsanspruchs nach §§ 649, 651 BGB

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IBRRS 2010, 0062
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BauvertragBauvertrag
Bedarfsposition nicht vollständig ausgeführt: Vergütungsanspruch?

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2009 - 17 U 171/08

Im Rahmen der Kooperationspflicht muss der Auftraggeber eine Bedarfsposition beauftragen, auch wenn eine geänderte oder zusätzliche Leistung nur teilweise unter diese Bedarfsposition fällt.

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IBRRS 2010, 0059
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BauvertragBauvertrag
Für Verjährungshemmung Zustellung erforderlich?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.11.2009 - 3 U 45/08

1. Voraussetzungen der Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens.*)

2. Zum Schadensersatz aufgrund unterlassener Imprägnierung von Holz wegen fehlerhafter Bezeichnung der Holzlieferung




IBRRS 2010, 0058
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BauvertragBauvertrag
Beweisführung bei verschiedenen Mängelursachen?

OLG Hamburg, Urteil vom 15.09.2009 - 6 U 1/08

1. Die vom Gerichtssachverständigen für die Mangelursache festgestellte Quote ist nicht von Amts wegen zu überprüfen, sondern nur aufgrund substanziierten Bestreitens durch die Partei, wenn diese eine für sich günstigere Quote behauptet.

2. Beruht der Mangel der Werkleistung auf mehreren Ursachen, die zum Teil in den Verantwortungsbereich des Bestellers fallen, so kann dieser Mängelansprüche unter Abzug der ihn treffenden Verursachungsquote geltend machen.

3. Die während eines mehrjährigen Gerichtsverfahrens ohnehin angefallenen Instandhaltungsarbeiten sind als Sowieso-Kosten von den Mängelbeseitigungskosten abzuziehen.




IBRRS 2010, 0053
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BauvertragBauvertrag
Haftung für technisch einwandfreie, aber sinnlose Werkleistung?

OLG Celle, Urteil vom 20.05.2009 - 14 U 22/09

Eine technisch einwandfrei durchgeführte Sanierungsmaßnahme (hier: Reparatur einer Horizontalsperre zur Behebung eines Feuchtigkeitsaustritts in einer Hauswand) ist auch dann mangelhaft, wenn sie von Anfang an nicht geeignet war, den festgestellten Schaden zu beheben und ein mit der Durchführung der Sanierung beauftragter Fachmann dies auch erkennen konnte.*)

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IBRRS 2010, 0049
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BauvertragBauvertrag
Spätere Auftragserweiterungen von Bürgschaft umfasst?

BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 107/08

Eine Bürgschaft, die für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag übernommen worden ist, erstreckt sich gemäß § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann nicht auf Entgeltforderungen aus später vom Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen nach § 1 Nr. 3, § 1 Nr. 4 Satz 1 oder § 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B, wenn für den Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erkennbar war, dass der Bauvertrag der VOB/B unterliegt.*)

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IBRRS 2010, 0047
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

BFH, Urteil vom 21.09.2009 - GrS 1/06

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.*)

2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.*)

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IBRRS 2010, 0046
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BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen mangelhafter Baugrunduntersuchung

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.08.2009 - 11 U 133/03

Der Bauherr kann sich vom Bauunternehmer, der einen Dritten zur Erstellung eines Bodengutachtens beauftragt hat, die Rechte aus diesem Vertragsverhältnis abtreten lassen und den Gutachter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn das Gutachten mangelhaft war.

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IBRRS 2010, 0044
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BauvertragBauvertrag
Berechnung des Sicherheitseinbehalts

OLG Köln, Urteil vom 28.10.2009 - 11 U 34/09

Wenn die Parteien nachträglich übereinstimmend von einer Bruttoabrechnung zu der in § 13b UStG gesetzlich vorgeschriebenen Nettoabrechnung übergehen, so ist die Vereinbarung nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessenlage (§§ 157, 242 BGB) ergänzend dahin auszulegen, dass auch der Sicherheitseinbehalt von der Nettosumme zu berechnen und von dieser abzuziehen ist.

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IBRRS 2010, 0013
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BauvertragBauvertrag
Bauvertragskündigung wegen unerlaubten Nachunternehmereinsatzes

OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2009 - 14 U 45/09

1. § 5 Nr. 4 Fall 1 VOB/B setzt eine Überschreitung des vertraglich festgelegten Beginns der Ausführungsfrist voraus und ist nicht anwendbar, wenn der Auftragnehmer bereits mit der Ausführung der ihm übertragenen Bauarbeiten begonnen hat.

2. Nach § 5 Nr. 4 Fall 2 VOB/B ist eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung des Gesamtwerks in Verzug ist; die Nichteinhaltung einer Einzelfrist wird nach dieser Klausel nicht sanktioniert.

3. Für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 5 Nr. 4 Fall 3 VOB/B genügt allein ein unzureichender Arbeitskräfteeinsatz nicht, sondern muss darüber hinaus zu befürchten sein, dass aufgrund dieses unzureichenden Arbeitskräfteeinsatzes die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können.

4. Ein Verzicht oder gar eine Verwirkung eines einmal begründeten Kündigungsrechts kann erst nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist angenommen werden.

5. Ein Auftraggeber stimmt einem Nachunternehmereinsatz durch seinen Auftragnehmer konkludent zu, wenn er auf Baustellenbesprechungen zur Kenntnis nimmt, dass der Auftragnehmer einen Nachunternehmer einsetzen will, sodann die vom Auftragnehmer überreichte Namensliste der Mitarbeiter dieses Nachunternehmers nebst Anmeldeformularen für deren Zugang zur Baustelle (einem Kasernengelände) entgegennimmt und anschließend an der Einholung von Zugangsnachweisen für die genannten Arbeiter dieses Nachunternehmers durch die zuständigen Militärbehörden mitwirkt.