Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7692 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 1205
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - IV ZR 70/05
Ein auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erheben können.*)

IBRRS 2010, 1199

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZR 160/09
1. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen außerordentlich überhöht (hier: um mehr als das achthundertfache), weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.
2. Diese Vermutung kann nur durch Angaben zur Preisbildung widerlegt werden, die den Schluss auf ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben ausschließen (gegen OLG Jena, IBR 2009, 634).

IBRRS 2010, 1156

OLG Hamburg, Urteil vom 03.02.2010 - 4 U 17/09
1. Die Notwendigkeit neuer Tatsachenfeststellungen besteht nur bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit, durch erneute Beweisaufnahme zu abweichenden Tatsachenfeststellungen zu kommen
2. Die rechtlich und tatsächlich/bautechnisch bebauungsreife Bereitstellung des Bau-Grundstücks und/oder der baulichen Anlagen, an welcher der Auftragnehmer seine Leistung zu erbringen hat, gehört zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
3. Die Fristsetzung des § 250 S. 1 BGB ist im Fall einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung entbehrlich.

IBRRS 2010, 1047

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.04.2009 - 25 U 78/06
1. Zur Abrechnung eines aus wichtigem Grund vom Besteller gekündigten Pauschalpreisvertrages.
2. Eine Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltung des zu erstellenden Wohnraums scheidet aus, wenn eine anderweitige Wohnung zur Verfügung steht.
IBRRS 2010, 1036

OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2010 - 17 W 21/10
In einem vom Besteller gegen den Werkunternehmer wegen Mängeln der Werkleistung geführten Bauprozess sind die Kosten für eine komplette Prozessbegleitung der klagenden Partei durch einen Privatgutachter, die über die Ausarbeitung einzelner schriftlicher Stellungnahmen hinaus u.a. die Durchführung diverser Besprechungstermine mit der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten, die Erstellung erläuternder Pläne und Übersichten sowie vergleichender Gegenüberstellungen von Äußerungen der Gerichtsgutachter, die inhaltliche Überarbeitung von Anwaltsschriftsätzen sowie die - jeweils nicht gerichtlich angeordnete - Teilnahme an den vom Gericht sowie dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen anberaumten Verhandlungs- und Ortsterminen umfasst, jedenfalls im Regelfall nicht erforderlich im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (Anschluss an OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).*)

IBRRS 2010, 1024

BGH, Urteil vom 26.02.2010 - V ZR 98/09
Die unwirksame Zustellung des Mahnbescheids hindert den Eintritt der Verjährungshemmung nicht, wenn der Anspruchsinhaber für die wirksame Zustellung alles aus seiner Sicht Erforderliche getan hat, der Anspruchsgegner in unverjährter Zeit von dem Erlass des Mahnbescheids und seinem Inhalt Kenntnis erlangt und die Wirksamkeit der Zustellung ebenfalls in unverjährter Zeit in einem Rechtsstreit geprüft wird.*)

IBRRS 2010, 0992

LG Berlin, Urteil vom 09.03.2010 - 49 S 139/09
Bei einem Werklohnstreit aus der Reparatur einer Klimaanlage ist der Gerichtsstand des § 29 ZPO am Ort der zu reparierenden Anlage gegeben.

IBRRS 2010, 0991

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.11.2009 - 13 C 325/09
Für einen Werklohnstreit aus einem Reparaturvertrag läßt sich ein Gerichtsstand am Ort der zu reparierenden Anlage nicht aus § 29 ZPO herleiten.

IBRRS 2010, 0964

LG Mühlhausen, Urteil vom 11.12.2008 - 540 Js 60387/05-9Kls
Wer sich durch Manipulation der Fluggaststatistik die Auszahlung von Fördermitteln für den weiteren Ausbau eines Flughafens erschleicht, macht sich wegen Betruges strafbar.

IBRRS 2010, 0946

OLG München, Urteil vom 07.05.2009 - 8 U 4374/08
Wenn Unternehmer und Besteller um die Höhe des Entgelts streiten, sich jedoch darüber im Klaren sind, dass eine bestimmte Höhe vereinbart worden ist, gilt die übliche Beweislastregel, nämlich dass der Unternehmer die Behauptung des Bestellers, es sei ein Entgelt vereinbart worden, widerlegen muss, nicht.

IBRRS 2010, 0942

OLG Celle, Urteil vom 18.03.2010 - 6 U 108/09
1. Verschlechtert der Besteller durch sein Verhalten das Werk des Unternehmers, bevor er es abgenommen hat, ohne mit der Abnahme in Verzug zu sein, hat der Unternehmer es, indem er die Verschlechterung beseitigt, neu herzustellen.*)
2. Stellt das Verhalten des Bestellers eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, hat der Unternehmer Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des für die Neuherstellung angemessenen Werklohns.*)

IBRRS 2010, 0938

OLG Köln, Urteil vom 23.02.2010 - 3 U 33/09
1. Beauftragt beim VOB/B-Vertrag der Auftraggeber den Auftragnehmer ohne ausdrückliche Preisabsprache mit außervertraglichen, den vertraglichen Leistungen aber entsprechenden Bauarbeiten, liegt weder ein Fall des § 2 Nr. 6 VOB/B noch des § 632 BGB vor.
2. Mit der Beauftragung von Zusatzleistungen kann eine konkludente Preisvereinbarung zu den Konditionen des Hauptauftrags erfolgen, so dass auch ein etwaig überhöhter Einheitspreis für die neuen Leistungen als vereinbart gilt.

IBRRS 2010, 0936

BGH, Urteil vom 09.02.2010 - X ZR 82/07
Auf einen Vertrag über die Lieferung neu herzustellender beweglicher Sachen (hier: Tiefladesattelauflieger) ist Kaufrecht anzuwenden. Unerheblich für die vertragsrechtliche Einordnung ist, dass die Sache nach den konkreten Vorstellungen und Vorgaben der Klägerin hergestellt werden sollte.

IBRRS 2010, 0935

OLG Dresden, Urteil vom 01.12.2009 - 9 U 1093/09
1. Die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Gewährleistungsbürgin, die die Bürgin zur Auszahlung an den Gläubiger ohne jede inhaltliche Prüfung der Forderung allein deshalb berechtigt, weil der Hauptschuldner der Auszahlung nicht widerspricht, ist rechtmäßig.
2. Eine Sicherungsabtretung (hier: einer Festgeldeinlage) des Hauptschuldners an die Bürgin zur Sicherung der Rückgriffsansprüche der Bürgin ist, auch wenn sie erst nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen Bürgin und Hauptschuldner vereinbart und durchgeführt wird, keine unentgeltliche Leistung und deshalb nicht nach § 134 Abs. 1 InsO anfechtbar.

IBRRS 2010, 0931

BGH, Urteil vom 26.01.2010 - X ZR 86/08
Die Rechtsprechung, wonach regelmäßig eine Verurteilung zu Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers nur in Betracht kommt, wenn der Kläger bei in jeder Hinsicht rechtmäßigem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen, gilt auch für Fälle, in denen dem Kläger im fehlerhaften Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt worden ist.*)

IBRRS 2010, 0921

KG, Urteil vom 28.11.2008 - 7 U 231/07
1. Für die Geltendmachung von stillstandsbedingten Lohnkosten kommt es nicht darauf an, wie hoch nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamts die Kosten je geleisteter Arbeitsstunde und welcher Stundenausfallsatz unter Berücksichtigung von Vorhaltekosten "angemessen und marktüblich" ist, sondern welche Zahlungen die Gläubigerin tatsächlich geleistet hat.
2. Im Rahmen der Geltendmachung von entgangenem Gewinn für einen Folgeauftrag ist eine Schätzung des Gericht möglich, wenn der Gläubiger hinreichend Tatsachen für eine Schätzung vorgetragen hat.
3. Wird vertraglich nicht nur ein Kran nebst Bedienungspersonal mit der Möglichkeit überlassen, dieses für sich zu nutzen, sondern ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet wird, liegt ein Werkvertrag vor.
4. Im Rahmen des Entlastungsnachweise gem. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Schuldner entweder die Ursache des Schadens nachzuweisen und darzulegen, dass er diese nicht zu vertreten hat oder die Ursache zumindest wahrscheinlich zu machen und nachweisen, dass er für diese nicht einzustehen hat. Bei unaufklärbarer Ursache hat der Schuldner nachzuweisen, die ihm obliegende Sorgfalt beachtet zu haben.
5. Die Prüfung der Geeignetheit des Standplatzes für einen Kran und der Tragfähigkeit des Baugrunds liegen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
IBRRS 2010, 0903

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - VII ZB 86/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0879

BGH, Urteil vom 25.02.2010 - VII ZR 187/08
Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Mängeln einer Werkleistung.*)

IBRRS 2010, 0877

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.03.2010 - 14 W 138/10
1. Will ein Auftraggeber der Restwerklohnklage des Unternehmers Baumängel entgegenhalten, ist es in der Regel ausreichend, deren Symptome selbst zu beschreiben und die weitere Sachaufklärung dem Gericht zu überlassen. Ausnahmsweise können die Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens erstattungsfähig sein, wenn das konkrete Erscheinungsbild der Mängel von einem bautechnischen Laien nicht sachgemäß erfasst und dargestellt werden kann.
2. Die Erstattungsfähigkeit ist in einem derartigen Fall nicht dadurch in Frage gestellt, dass es im Rechtsstreit primär um die Frage ging, ob die Werklohnforderung verjährt ist. Wegen der umfassenden Prozessförderungspflicht ist der Bauherr in einem derartigen Fall gehalten, zu den lediglich hilfsweise geltend gemachten Baumängeln sofort ein Privatgutachten einzuholen.

IBRRS 2010, 0858

BGH, Urteil vom 29.10.2009 - I ZR 191/07
a) Die Vorschrift des § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt - ebenso wie schon § 209 Abs. 1 BGB a.F. - eine Klage des materiell Berechtigten voraus. Berechtigter ist neben dem ursprünglichen Rechtsinhaber und dessen Rechtsnachfolger auch der gesetzliche oder gewillkürte Prozessstandschafter.*)
b) Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers beendet nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruchs; dieser bleibt vielmehr verfahrensrechtlich die Hauptsache.*)

IBRRS 2010, 0857

LG Essen, Urteil vom 10.06.2009 - 42 O 11/08
1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B ist dahin auszulegen, dass für die Verwertung einer Gewährleistungsbürgschaft bezüglich bereits verjährter Gewährleistungsansprüche neben einer Mängelrüge zu unverjährter Zeit hinzukommen muss, dass auch ein Zahlungsanspruch in unverjährter Zeit entstanden ist, was eine Fristsetzung und Fristablauf voraussetzt.
2. Nach der Rechtsprechung des BGH (IBR 1997, 402) ist die Stellung einer Bürgschaft als Austauschsicherheit dahin auszulegen, dass sie unter der auflösenden Bedingung steht, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung des abgelösten Bareinbehalts nachkommen.
3. Dies ist entsprechend anwendbar, wenn die Gewährleistungsbürgschaft keinen Bareinbehalt, sondern eine höhere Vertragserfüllungsbürgschaft nach Abnahme ablöst und der Auftraggeber zusätzlich einen Teil des Werklohns als Barsicherheit einbehält, wozu er vertraglich nicht berechtigt ist.
IBRRS 2010, 0856

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - VII ZR 153/08
Die Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist ungeachtet der Möglichkeit wirksam, dass in einem späteren Hauptsacheverfahren über die Prozesskosten entschieden wird.*)

IBRRS 2010, 0847

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - VII ZR 218/08
Die Schriftform für die Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist gewahrt, wenn dem Vertrag ein Angebot über ein Honorar vorausgeht, das mit einem Prozentsatz von 2,65 der anrechenbaren Kosten errechnet wird, und der Vertrag sodann, ohne dass der Prozentsatz von 2,65 nochmals erwähnt wird, dieses Honorar als Berechnungshonorar vorsieht.*)

IBRRS 2010, 0846

BGH, Urteil vom 25.02.2010 - VII ZR 64/09
1. Die konkludente Abnahme der Tragwerksplanung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezahlung der Rechnung des Tragwerkplaners und mehrere Monate nach Einzug in das nahezu fertig gestellte Bauwerk keine Mängel der Tragwerksplanung rügt.*)
2. Auch bei einer konkludenten Abnahme kommt es gemäß § 640 Abs. 2 BGB zu einem Rechtsverlust, wenn der Besteller sich die Rechte wegen der ihm bekannten Mängel nicht vorbehält.*)
IBRRS 2010, 0836

OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2009 - 12 U 155/08
1. Ein Rückzahlungsanspruch wegen Überzahlung des Unternehmers ist als vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung noch vorhandener Überschüsse zu qualifizieren.
2. Kündigt der Besteller den Werkvertrag, so sind die an den den Unternehmer erbrachten Abschlagszahlungen abzurechnen; andernfalls hat der Unternehmer zu beweisen, dass er die in Rechnung gestellten Arbeiten zu Recht abrechnet.

IBRRS 2010, 0782

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0773

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2010 - 19 U 13/09
1. § 830 BGB dient der Überwindung von Beweisschwierigkeiten des Geschädigten bezüglich der haftungsbegründenden Kausalität.
2. Allein aus dem Vorhandensein von Schäden kann eine Sorgfaltspflichtverletzung ausführender Unternehmen bei der Durchführung von Leistungen nicht gefolgert werden.
3. Der Rechtsgedanke der §§ 904, 906 BGB ist nicht nur auf den Eigentümer des Nachbargrundstückes, sondern auch auf denjenigen, der die Nutzungsart des beeinträchtigten Grundstückes bestimmt, übertragbar.
4. Rissbildungen an Gebäuden in unmittelbarem Zusammenhang zur Durchführung von Tiefbauarbeiten können für einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch ausreichen.
5. Bei der Bemessung eines derartigen Schadenersatzanspruches sind die Grundsätze der Vorteilsausgleichung zu beachten.
IBRRS 2010, 0757

LG München I, Urteil vom 22.10.2009 - 2 O 14141/07
1. Vereinbaren die Parteien des Kreditvertrags, welcher Teil des Baugelds für "Baukosten inkl. Tiefgarage" und welcher Teil für "Baunebenkosten" verwendet werden soll, so entfaltet diese Vereinbarung gegenüber dem durch das BauFordSiG geschützten Personenkreis keine Bindungswirkung.
2. Die Darlegungsobliegenheit in § 1 Abs. 4 BauFordSiG erstreckt sich unter diesen Bedingungen auf die Summe des insgesamt für den Bau zur Verfügung gestellten Baugelds.

IBRRS 2010, 0753

LG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2010 - 5 O 327/09
1. Der Besteller kann auch ohne Abnahme Mängelhaftungsansprüche - hier Vorschuss zur Mängelbeseitigung - geltend machen.
2. Der beklagte Unternehmer kann die Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten nicht von der Bezahlung einer Rechnung abhängig machen, da er gemäß § 641 BGB vorleistungspflichtig ist.
3. Die Kosten eines außergerichtlichen Sachverständigen sind gemäß § 635 Abs. 2 BGB materiell rechtlich erstattungsfähig, da sie zu den Aufwendungen des Bestellers zur Vorbereitung der Nacherfüllung gehören. Dies schließt die Kosten für einen Sachverständigen ein, der die Mangelursachen untersucht und eine Lösung für die Nachbesserung erarbeitet.

IBRRS 2010, 0690

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2008 - 6 U 137/07
Der Werklieferant kann auf den Einwand, Mängel seien nicht unverzüglich angezeigt worden, verzichten. Ein stillschweigender Verzicht auf den Einwand, der Mangel sei nicht unverzüglich angezeigt worden, kann jedoch nicht angenommen werden, wenn der Werklieferant trotz des Angebots auf Nachbesserung auf sofortige Zahlung des Kaufpreises besteht.

IBRRS 2010, 0689

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2008 - 12 W 52/08
1. Die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung eines Werklohnanspruchs ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung des Werkvertrages verlangt, sondern nur noch auf Zahlung gerichtete Gegenansprüche geltend macht.*)
2. Ein hinreichend bestimmtes Mängelbeseitigungsverlangen liegt nicht vor, wenn bei Malerarbeiten nur pauschal die mangelhafte Ausführung gerügt wird. Erforderlich ist, dass die Erscheinungen, bei denen es sich nach Auffassung des Auftraggebers um vertragswidrige Abweichungen handelt, hinreichend genau beschrieben werden. Bei Beauftragung von Malerarbeiten für mehrere Fenster ist auch anzugeben, welche Fenster betroffen sind. Angaben zu Mangelursachen sind dagegen nicht erforderlich.*)
IBRRS 2010, 0686

LG München II, Urteil vom 30.07.2009 - 3 O 260/08
1. Bei einem Fertighausvertrag ist ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10% aus dem vereinbarten Gesamtpreis bei freier Kündigung des Bestellers wirksam.
2. Weder ein vorher besichtigtes Musterhaus noch ein allgemeiner Prospekt wird Vertragsinhalt, sondern nur die von den Erwerbern unterzeichneten Vertragsunterlagen, wenn eine darüberhinausgehende Zusicherung des Herstellers nicht nachgewiesen ist.

IBRRS 2010, 0683

OLG Naumburg, Urteil vom 03.12.2009 - 1 U 43/09
Ob eine Leistung des Auftragnehmers vom ursprünglichen Bauvertrag bereits erfasst war oder eine zusätzliche Leistung i.S.v. § 2 Nr. 6 VOB/B 2006 darstellt, ergibt sich aus dem durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Bauvertrages. Hierfür kann es auch auf den Inhalt von Muster-Baubeschreibungen ankommen, die dem Auftragnehmer bei seiner Angebotserstellung vorlagen und deren Inhalt er durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Angebotes gemacht hat.*)

IBRRS 2010, 0682

OLG München, Beschluss vom 24.11.2009 - 28 U 4325/09
1. Bei einem Fertighausvertrag ist ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10% aus dem vereinbarten Gesamtpreis bei freier Kündigung des Bestellers wirksam.
2. Weder ein vorher besichtigtes Musterhaus noch ein allgemeiner Prospekt wird Vertragsinhalt, sondern nur die von den Erwerbern unterzeichneten Vertragsunterlagen, wenn eine darüberhinausgehende Zusicherung des Herstellers nicht nachgewiesen ist.

IBRRS 2010, 0632

AG Gummersbach, Urteil vom 21.11.2008 - 11 C 340/08
1. Den Werkunternehmer trifft die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt oder seiner Einwirkung unmittelbar ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren.
2. Soweit die Parteien darüber keine besonderen Vereinbarungen getroffen haben, richten sich die konkreten Sicherungspflichten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls sowie danach, was nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erforderlich ist.

IBRRS 2010, 0623

LG Hamburg, Beschluss vom 13.09.2009 - 313 O 71/09
Die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek für Architektenleistungen ist vom Beginn der Bauarbeiten abhängig.

IBRRS 2010, 0622

OLG Celle, Urteil vom 10.12.2009 - 11 U 32/09
Ist bei dem Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke für die Durchführung der Nacherfüllung ein Ort im Vertrag nicht bestimmt und war beiden Seiten bei Vertragsschluss klar, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß beim Käufer sein wird, ist Erfüllungsort der Nacherfüllung der Wohnsitz des Käufers (im Anschluss an OLG München NJW 2006, 449 und diesem folgend BGH NJW-RR 2008, 724; gegen OLG München NJW 2007, 3214).*)

IBRRS 2010, 0609

BGH, Beschluss vom 18.01.2010 - II ZA 4/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren und kann er sich auch nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen (siehe nur Sen.Urt. v. 29. September 2008 - II ZR 162/07, ZIP 2008, 2220 Tz. 6 ff.).*)

IBRRS 2010, 0574

BGH, Urteil vom 26.01.2010 - XI ZR 12/09
Eine Hemmung der Verjährung gemäß § 203 Satz 1 BGB, die dadurch eintritt, dass der Hauptschuldner mit dem Gläubiger ernsthaft über den Bestand der Hauptschuld verhandelt, ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam, da dies vom Gesetzgeber erkennbar so gewollt ist und solche Verhandlungen einem Verjährungsverzicht durch den Hauptschuldner nicht vergleichbar sind (im Anschluss an BGH, IBR 2009, 582).

IBRRS 2010, 0558

OLG München, Urteil vom 07.07.2009 - 9 U 3603/08
Zu der Frage, ob der Nachunternehmer, der ohne Auftrag des Hauptunternehmers objektiv notwendige Bauleistungen durchführt, gegenüber dem Hauptunternehmer einen Bereicherungsanspruch hat.

IBRRS 2010, 0548

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - VII ZR 106/08
1. Erbringt ein Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten Leistung aufgrund eines gesonderten Vertrages direkt für dessen Auftraggeber, wird ihm diese Leistungserbringung gegenüber dem Hauptunternehmer regelmäßig unmöglich (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - X ZR 31/06, BauR 2007, 2061 = NZBau 2007, 703 = ZfBR 2008, 35).*)
2. Der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer ist in diesem Fall entsprechend § 441 Abs. 3 BGB in gleicher Weise zu berechnen wie der Anspruch auf Vergütung aus einem gekündigten Werkvertrag.*)

IBRRS 2010, 0542

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.02.2009 - 2 U 9/06
Zum Anspruch auf entgangenen Gewinn nach vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrages, wenn der Gewinn nur bei einem Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu erzielen gewesen wäre.*)

IBRRS 2010, 0541

LG Münster, Urteil vom 23.04.2009 - 8 O 226/06
Es besteht kein Mangel an einem erstellten Objekt angesichts des Fehlens einer funktionstüchtigen Dränage, wenn eine solche im Vertrag nicht vereinbart war und auch ein Schreiben mit dem Inhalt "Weiterhin bestätigen wir, dass eine Dränage verlegt wurde." eine dahingehende Verpflichtung nicht begründet.

IBRRS 2010, 0540

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.05.2009 - 4 U 603/07
Die Rechtsgrundsätze über die Aufschlüsselung einer Teilklage finden keine Anwendung, wenn der Kläger den Ausgleich einer Vergleichsforderung erstrebt, mit deren Zahlung ein komplexes, mehrere selbständige prozessuale Ansprüche umfassendes Schadensereignis abgefunden werden soll.*)

IBRRS 2010, 0539

OLG Naumburg, Urteil vom 25.06.2009 - 1 U 14/06
1. Zur Anwendbarkeit der Rügevorschriften des § 377 HGB auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer vollständigen Kartoffelchips-Produktionsanlage sowie weiterer Anlagenteile zur Aufrüstung einer Bestandsanlage, jeweils mit funktionalen Garantien der Gesamtanlagen.*)
2. Die Untersuchungs- und Rügelast des Auftraggebers für die Nichteinhaltung von Garantien bezüglich einzelner Funktionen der Gesamtanlage (hier: Garantie über die Begrenzung der Schälverluste und Garantie über Höchstwerte des Restwassergehalts von Kartoffelscheiben bei Backofeneinlauf) entsteht noch nicht mit der Lieferung und Montage einzelner Anlagenteile, sondern erst mit der ersten Inbetriebnahme der Gesamtanlage.*)
3. Auf einen nachträglichen Verzicht des Auftragnehmers auf den Einwand der Verletzung der Untersuchungs- und Rügelast kann nicht allein daraus geschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei verspäteter Rüge zunächst um eine konsensuale Problemlösung bemüht ist. Die Umstände des Einzelfalls müssen eindeutig auf einen Verzichtswillen schließen lassen.*)
4. Die Verjährung eines Schadenersatzanspruches beginnt in entsprechender Anwendung des § 638 BGB a.F. auch dann, wenn der Auftraggeber in Ausübung des ihm eingeräumten Gestaltungsrechts von der Geltendmachung primärer vertraglicher Erfüllungsansprüche zur Geltendmachung sekundärer vertraglicher Gewährleistungsansprüche übergeht.*)
5. Der Ablauf der Verjährungsfrist eines konkreten Schadenersatzanspruches wird durch die Einreichung eines Mahnbescheides dann nicht unterbrochen i.S.v. § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F., wenn im Mahnbescheidsantrag auf eine Zahlungsaufforderung Bezug genommen wird, die diese Schadensposition weder dem Betrage nach noch der Bezeichnung nach aufführt.*)

IBRRS 2010, 0537

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2009 - 4 U 1070/09
Auch dann ist spekulatives Bieterverhalten (420- bis 560- fache Überschreitung des durchschnittlichen Preises für eine Einzelposition in einem Einheitspreisvertrag) nicht schützenswert, wenn durch die anstößig überhöhte Position der Auftragnehmer Verluste bei anderen Positionen ausgleichen will. (Anschluss an Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2008, VII ZR 201/06)*)

IBRRS 2010, 0534

OLG Jena, Beschluss vom 17.11.2009 - 4 W 485/09
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherheitsabrede, wonach der Bürge auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB verzichtet, ist nach § 307 BGB unwirksam, wenn der Ausschluss auch für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers gilt. Dies führt zur Nichtigkeit der gesamten Sicherungsabrede mit der Folge, dass der Bürge aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen werden kann (entgegen OLG Düsseldorf, IBR 2008, 442).

IBRRS 2010, 0533

OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 3 U 182/09
Durch die Ablösung einer Bürgschaft durch ein Darlehen entsteht eine neue Schuld, die von der durch die Bürgschaft ursprünglich abgesicherten Hauptforderung unabhängig ist. Der Darlehensnehmer kann dem Anspruch der Bank aus dem Darlehensvertrag die Verjährung der Hauptforderung mithin nicht mit Erfolg entgegenhalten.*)

IBRRS 2010, 0441

OLG Dresden, Urteil vom 02.02.2010 - 16 U 1373/09
1. Kann der ehemalige Bieter nicht beweisen, dass er im Falle der Auftragserteilung an ihn auf der Grundlage seines damaligen Ausschreibungsangebots einen Gewinn erzielt hätte, so steht ihm auch kein Schadensersatzanspruch zu.
2. War die ursprüngliche Anlagekonzeption nicht gewinnbringend umsetzbar, so hilft ihm auch nicht die Annahme weiter, der Bieter hätte stattdessen ein abweichendes Konzept verwirklicht; denn diese Konfiguration hätte weder dem Angebot des Bieters noch dem hierauf zu erteilenden Zuschlag entsprochen. Eine spätere Änderung des Konzepts wäre daher vergabe- und vertragsrechtlich unzulässig gewesen.

IBRRS 2010, 0439

OLG Braunschweig, Urteil vom 23.07.2009 - 8 U 158/05
1. Nach allgemeiner Auffassung ist im Falle mangelhafter Bauwerksgründung trotz anschließender vollständiger Instandsetzung bei einem angenommenen Verkauf des Grundstückes ein Preisabschlag vorzunehmen. Deshalb ist in einem solchen Fall auch ein merkantiler Minderwert zuzusprechen.
2. Bei dem merkantilen Minderwert handelt es sich um einen dem Bauwerk unmittelbar anhaftenden Mangelschaden. Dieser ist kein selbstständiger und damit in Rechtskraft erwachsener Streitgegenstand, sondern lediglich ein unselbstständiger Rechnungsposten in einem einheitlichen Schadensersatzanspruch.
