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Sachgebiet: Bauvertrag

7692 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 2007
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unvollständige Leistungen: Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages

KG, Urteil vom 14.08.2009 - 7 U 50/09

Anforderungen an eine schlüssige Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages, wenn nicht alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden.

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IBRRS 2010, 2006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unvollständige Leistungen: Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages

KG, Beschluss vom 09.06.2009 - 7 U 50/09

Anforderungen an eine schlüssige Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages, wenn nicht alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden.

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IBRRS 2010, 1996
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzögerung bauseitiger Vorleistungen wegen Schlechtwetters

LG Cottbus, Urteil vom 03.03.2010 - 6 O 258/07

Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, derentwegen eine bauseitige Vorleistung nicht rechtzeitig erbracht werden kann und sich infolgedessen die Bauzeit verschiebt bzw. verlängert, können zu einem Anspruch des Unternehmers aus § 642 BGB führen. Der Besteller kann das Baugrundstück nicht zur Verfügung stellen und unterlässt damit eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung.

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IBRRS 2010, 1967
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachträgliche Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts

KG, Urteil vom 19.03.2010 - 7 U 130/09

1. Bringt der Unternehmer den Sicherheitseinbehalt bei seiner Schlussrechnung in Abzug und akzeptiert der Besteller das bei der Rechnungsprüfung, indem er den Sicherheitseinbehalt nicht zur Auszahlung bringt, kann eine im Bauvertrag nicht ausdrücklich vereinbarte Sicherheitsleistung auch nachträglich vereinbart werden.

2. Macht der Unternehmer die Auszahlung der Sicherheit nach Ablauf der Gewährleistungspflicht geltend, steht dem Besteller die Einrede der Verjährung nicht zu. Er kann sich insbesondere nicht auf fehlendes Erklärungsbewusstsein und fehlenden Geschäftswillen zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung über den Sicherheitseinbehalt bei der Rechnungsprüfung berufen. Denn eine Willenserklärung liegt trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.

3. Der Besteller kann sich auch nicht auf die fehlende Vollmacht des Mitarbeiters berufen, der die Rechnung geprüft hat. Insoweit greifen jedenfalls die Grundsätze der Rechtsscheinvollmacht ein, wobei es angesichts der wiederholten Akzeptanz des Sicherheitseinbehalts bei den Rechnungsprüfungen unerheblich ist, ob eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht abzunehmen ist. Wenn der Besteller einem Mitarbeiter in seinem Geschäftsbetrieb die Rechnungsprüfung überlässt und dieser durch die Übersendung von Schlussabrechnungsblättern gegenüber dem Vertragspartner gegenüber mehrfach zum Ausdruck bringt, dass die Rechnungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, kann sich der Vertretene nicht auf mangelnde Vertretungsmacht berufen.

4. Das Berufungen auf eine Verjährung durch den Besteller würde unter den vorliegenden Umständen auch gegen Treu und Glauben verstoßen (§ 242 BGB), nachdem der Besteller selbst davon ausgegangen ist, zum Sicherheitseinbehalt berechtigt zu sein, und dadurch den Unternehmer davon abgehalten hat, die entsprechenden Restbeträge seiner Schlussrechnungen, die als solche unstreitig sind, in unverjährter Zeit geltend zu machen.

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IBRRS 2010, 1965
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Anwendungsbereich des § 522 ZPO

KG, Beschluss vom 13.02.2009 - 7 U 86/08

1. Das Berufungsgericht muss von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen, wenn es nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage einstimmig der Ansicht ist, dass die Tatbestandsmerkmale dieser Norm im konkreten Fall erfüllt sind. Dabei genügt es im Rahmen des § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, dass die Berufung keine Erfolgsaussicht hat.

2. Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO gewährleistet grundsätzlich, dass das rechtliche Gehör zu den die Berufungszurückweisung tragenden Gründen von vornherein umfassend gewahrt ist. Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet.

3. Zu den Anforderungen an ein Privatgutachten, das die Bezahlung einer angemessenen Entschädigung wegen Baubehinderung darlegen soll.

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IBRRS 2010, 1958
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wervertrag - Nacherfüllungsfrist entbehrlich bei gravierendem Fehler!

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.05.2010 - 5 U 290/10

1. Unterlaufen einem Kfz - Fachbetrieb bei der Reparatur besonders gravierende, elementare Ausführungs- und Beratungsfehler, kann das eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich machen.*)

2. Zur Schadensberechnung, wenn der Auftraggeber durch einen falschen Rat veranlasst wurde, nicht erforderliche Arbeiten durchführen zu lassen.*)

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IBRRS 2010, 1929
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen Gutachterkosten: Welche Verjährung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010 - 21 U 122/09

1. Der Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer wegen vorgerichtlicher Gutachterkosten verjährt nicht unabhängig von den übrigen Mängelansprüchen.

2. Die im selbständigen Beweisverfahren nicht bestätigten Mängel sind nicht Gegenstand des Hauptsacheverfahrens, so dass in einem solchen Falle in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO die durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten dem Antragsteller auferlegt werden müssen.




IBRRS 2010, 1927
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verlegung eines Dielenbodens: Zwei oder fünf Jahre Gewährleistung?

AG Köln, Urteil vom 18.03.2010 - 137 C 546/09

Ein in einem Raum eines Gebäudes verlegter Massivholzdielenboden ist kein Bauwerk i.S. v. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

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IBRRS 2010, 1920
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Werklohn/Bauhandwerkersicherungshypothek: Streitwert

OLG Jena, Beschluss vom 18.02.2010 - 5 W 341/09

Eine Zusammenrechnung der Werte für den Zahlungsantrag und den Antrag auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 5 ZPO hat zumindest in den Fällen, in denen Auftraggeber und Grundstückseigentümer identisch sind, zu unterbleiben.*)

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IBRRS 2010, 1867
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
0,2 % Vertragsstrafe für jeden Werktag Verzug = unwirksam

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2010 - 13 U 201/10

Die Festlegung einer kumulativ zu berechnenden Vertragsstrafe von je 0,2 % der Bruttoauftragssumme für jeden Werktag Verzug bei Beginn und Fertigstellung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkbestellers benachteiligt den Werkunternehmer unangemessen und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2010, 1863
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
DIN-gerecht gearbeitet, trotzdem mangelhaft?

OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2009 - 9 U 1430/08

1. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ist ein Mangel, auch wenn er keine Auswirkungen auf das Werk hat.

2. DIN-gerechtes Arbeiten schützt nicht vor dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik.

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IBRRS 2010, 1844
BauvertragBauvertrag
Gehörsrüge wegen abgelehnter Fristverlängerung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.05.2009 - 10 W 23/09

Im selbständigen Beweisverfahren wird der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine angemessene Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Gerichtsgutachten abgelehnt und das selbständige Beweisverfahren für beendet erklärt wird, obwohl die Partei sich zum gerichtlichen Sachverständigengutachten mangels eigener Sachkenntnis nicht äußern kann, sondern sich die erforderliche Sachkenntnis zur Fragestellung und zum Vorbringen von Einwendungen gegen das gerichtliche Gutachten zeitnah durch ein Privatgutachten verschaffen möchte.

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IBRRS 2010, 1795
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Vorgreiflichkeit bei zwei Teilforderungen in zwei Prozessen

KG, Urteil vom 30.04.2010 - 6 W 1/10

Werden eine erstrangige und eine zweitrangige Teilforderung aus demselben Schlussrechnungssaldo in zwei verschiedenen Prozessen geltend gemacht, handelt es sich bei der Frage des Bestehens bzw. Nichtbestehens der erstrangigen Teilforderung um ein gegenüber der zweitrangigen Teilforderung vorgreifliches Rechtsverhältnis i. S. v. § 148 ZPO, das die Anordnung der Aussetzung der Verhandlung über die zweitrangige Teilforderung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits rechtfertigt.

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IBRRS 2010, 1794
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schallschutz bei „Reihenwohnungen“

LG Flensburg, Urteil vom 11.03.2010 - 3 O 15/07

1. Auch bei der Verwendung des Begriffs "Reihenwohnung" wird Schallschutz ge-schuldet für ein Reihenhaus, wenn die Anlage Reihenhauscharakter hat.

2. Bei Prospektierung "modernster Standard" "hochwertige Qualität" und "Zuverläs-sigkeit" ist ein Schallschutz nach der Schallschutzstufe III der VDI-Richtlinie 4100 geschuldet.




IBRRS 2010, 1787
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Globalpauschalpreis und Nachtragsvergütung

OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010 - 1 U 415/08

1. Eine Schlüsselfertigkeitsabrede ist nicht geeignet, bei Vorliegen einer detaillierten Leistungsbeschreibung den Abgeltungsumfang der vereinbarten Pauschalsumme zu erweitern. Insoweit gehen die Detailregelungen einer globalen Regelung vor.

2. Eine Vereinbarung, wonach der Pauschalpreis auch den über die detaillierte Leistungsbeschreibung hinausgehenden Leistungsumfang abgelten soll, ist möglich. Wegen ihrer Ungewöhnlichkeit sind an solche Vereinbarungen allerdings strenge Anforderungen zu stellen.

3. Bei Ausschreibung einer schlüsselfertigen Leistung ist der Auftragnehmer im Angebotsstadium nicht gehalten, auf Planungsfehler oder Fehler im Leistungsverzeichnis hinzuweisen, weil ein Bieter die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt. Die Prüfungs- und Hinweispflicht gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B gilt erst nach Vertragsschluss.

4. Bei offenkundigen Mängeln und Lücken der Leistungsbeschreibung gibt es allerdings keine über den Pauschalpreis hinausgehende Vergütungspflicht für zusätzlich erbrachte Leistungen, soweit diese Leistungen offensichtlich und für den Bieter im Rahmen der Kalkulation erkennbar erforderlich zur Erstellung des Bauwerks waren.

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IBRRS 2010, 1736
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mangelhafte Bauüberwachung bzgl. Wärmedämmarbeiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.08.2009 - 4 U 167/99

1. Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der Wärmedämmarbeiten.

2. Wirkung eines Vergleichs zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen in Bezug auf den bauüberwachenden Architekten.

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IBRRS 2010, 1691
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anscheinsvollmacht des Bauleiters einer Fremdfirma

OLG Koblenz, Urteil vom 29.04.2009 - 1 U 1148/08

Zu den Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht beim Tätigwerden des Bauleiters der Hauptunternehmerin im Rechtskreis der zu Gewährleistungsarbeiten verpflichteten Subunternehmerin (Anschein der ad-hoc-Bevollmächtigung im Zuge eilbedürftiger Baumaßnahme).*)

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IBRRS 2010, 1679
BauvertragBauvertrag
Fehlender Beweis für das Zustandekommen des Vertrags

OLG Hamm, Urteil vom 27.06.2008 - 19 U 10/08

Der Unternehmer kann in der Annahme eines Vertragsschlusses, tatsächlich aber ohne hinreichende vertragliche Grundlage - sowohl was den Vertragspartner als auch die inhaltliche Gestaltung anbetrifft - tätig werden. Ansprüche kommen in solchen Fällen gegen denjenigen in Betracht, dem die unmittelbaren Vorteile einer Werkleistung zugeflossen sind.

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IBRRS 2010, 1670
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2008 - 7 U 95/07

Zur Frage der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners.

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IBRRS 2010, 1669
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Frage der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuld

BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZR 35/08

Zur Frage der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners.

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IBRRS 2010, 1658
BauvertragBauvertrag
Kein Vorsteuerabzug des Verkäufers auf eigene Bauleistung

EuGH, Urteil vom 29.10.2009 - Rs. C-174/08

1. Art. 19 Abs. 2 Satz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass im Fall eines Bauunternehmens der von diesem für eigene Rechnung durchgeführte Verkauf von Immobilien nicht als "Hilfsumsätze im Bereich der Grundstücksgeschäfte" eingestuft werden kann, da diese Tätigkeit die unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung der steuerbaren Tätigkeit dieses Unternehmens darstellt. Daher braucht nicht konkret beurteilt zu werden, in welchem Umfang diese Verkaufstätigkeit für sich betrachtet eine Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen erfordert, für die die Mehrwertsteuer zu entrichten ist.*)

2. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität steht dem nicht entgegen, dass ein Bauunternehmen, das Mehrwertsteuer auf die Bauleistungen entrichtet, die es für eigene Rechnung durchführt (Lieferungen an sich selbst), die Vorsteuer für die durch die Erbringung dieser Dienstleistungen entstandenen Gemeinkosten nicht abziehen kann, wenn der Umsatz aus dem Verkauf der auf diese Weise erstellten Bauwerke von der Mehrwertsteuer befreit ist.*)

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IBRRS 2010, 1643
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Dachterrasse bei fehlendem Gefälle der Abdichtung mangelhaft!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2009 - 21 U 63/07

Wenn der Bauträger ohne Not von den anerkannten Regeln der Technik - hier Unterschreitung des Mindestgefälles von 2% unterhalb eines Dachterrassenaufbaus - abweicht, so stellt dies in mehrerlei Hinsicht einen Mangel dar.

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IBRRS 2010, 1642
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht DIN-gerechte Lüftungsleistung: Keine Hinweispflicht des AN!

OLG Oldenburg, Urteil vom 15.01.2009 - 8 U 175/08

Vereinbaren Besteller und Unternehmer die Verkleinerung einer Lüftungsanlage (hier: für eine Strandhalle) und werden deswegen die Anforderungen von DIN-Normen nicht erfüllt, trifft den Unternehmer trotzdem keine Hinweispflicht, da der Besteller - auch als Laie - ohne Weiteres davon ausgehen muss, dass mit einer Verkleinerung der Lüftungsanlage eine Reduzierung der Leistung verbunden ist.

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IBRRS 2010, 1620
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Forderung als Masseforderung: Hemmung der Verjährung?

LG Wuppertal, Urteil vom 20.04.2010 - 16 O 129/09

Zu der Frage, ob es zur Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB führt, wenn der Gläubiger im Insolvenzverfahren eine Forderung als Masseforderung geltend macht, bei der es sich aber tatsächlich um eine einfache Insolvenzforderung handelt.

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IBRRS 2010, 1617
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft: Wirksamkeit der Formularsicherungsabrede

OLG München, Beschluss vom 22.12.2009 - 28 U 3343/09

1. Eine Formularsicherungsabrede kann im Rahmen des Bürgschaftsanspruchs nicht durch stillschweigendes Einverständnis mit einer Bestimmung ausgehandelt werden. Gänzlich unwirksam ist die Formularsicherungsabrede, sofern sie den Inhalt einer Gewährleistungsbürgschaft mit Verzicht auf die Einrede aus § 768 BGB hat.

2. Der Bürge hat keine Prüf- und Aufklärungspflicht bezüglich der Wirksamkeit der Sicherungsabrede, da ihm üblicherweise bei Bürgschaftsausstellung der akzessorische Hauptschuldvertrag nicht vorliegt.

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IBRRS 2010, 1572
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Telefax: Sendeprotokoll mit "OK"-Vermerk kann Zugang beweisen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09

Trägt der Versender eines Faxschreibens unter Bezugnahme auf den "OK-Vermerk" des Sendeberichts substantiiert zum Zugang (§ 130 BGB) des Faxschreibens vor, so trägt der Empfänger eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Gerätes enthalten ist, ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt etc.*)

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IBRRS 2010, 1569
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kauf von Bauteilen: Prüfungsobliegenheit

OLG Nürnberg, Urteil vom 25.11.2009 - 12 U 715/09

1. Der Hersteller eines Produkts, der dieses aus zugekauften (bereits mangelhaften) Komponenten zusammenbaut und das Produkt sodann an einen Zwischenhändler weiterveräußert, kann sich im Falle einer unterlassenen Untersuchung der eingebauten Komponenten diesem Zwischenhändler gegenüber schadensersatzpflichtig machen. Dem steht nicht entgegen, dass dem Zwischenhändler des Produkts seinerseits im Verhältnis zu dem ihn beliefernden Hersteller eine Untersuchung des Produkts auf denselben Mangel gemäß § 377 HGB nicht obliegt.*)

2. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB trifft auch den Zwischenhändler. Insoweit sind jedoch weniger strenge Anforderungen zu stellen als an einen Verarbeiter. Insbesondere kann die Branchenüblichkeit von Untersuchungen bei Zwischenhändlern anders zu beurteilen sein als die Branchenüblichkeit derselben Untersuchungen desselben Produkts im verarbeitenden Gewerbe.*)




IBRRS 2010, 1565
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlussrechnungs-Zahlung: Verzicht auf förmliche Abnahme?

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2009 - 10 U 9/09

1. Die Aufforderung an den Auftragnehmer, innerhalb einer gesetzten Frist seine Bereitschaft zur Mangelbeseitigung zu erklären, genügt nicht für eine Fristsetzung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B. Vielmehr ist bei umfangreichen, zeitlich schwer abzuschätzenden Mangelbeseitigungsmaßnahmen zumindest eine Frist für den Nachbesserungsbeginn zu setzen.*)

2. Nach Durchführung der Mangelbeseitigung durch Dritte ist eine Fristsetzung nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B hinfällig und kann z. B. wegen einer danach - vorsorglich erhobenen - Einrede der Verjährung gegen einen Schadensersatzanspruch aus § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B nicht mehr entbehrlich werden. Ein solcher Schadensersatzanspruch kann dann nicht mehr entstehen.*)

3. Stellt der Auftragnehmer nach Beendigung der Arbeiten seine Schlussrechnung ohne ein Verlangen der vertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme und zahlt der Auftraggeber den restlichen Werklohn bis auf einen nicht näher begründeten geringfügigen Betrag, der auf einen vertraglich vereinbarten Sicherheitseinbehalt oder auf lediglich geringfügige Mängel schließen lässt, kann das Verhalten der Parteien als übereinstimmender Verzicht auf eine förmliche Abnahme und eine konkludente Abnahme durch den Auftraggeber ausgelegt werden.*)

4. Die Weiterleitung von Mängelrügen des Bauherrn an den Generalunternehmer an dessen Auftragnehmer stellt kein schriftliches Mangelbeseitigungsverlangen im Sinn des § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B dar, wenn damit die Einladung zu einem Ortstermin zur Abklärung der Verantwortlichkeiten verbunden ist.*)




IBRRS 2010, 1558
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnung zzgl Mehrwertsteuer: Erstattungspflicht Auftragnehmer?

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2010 - 7 U 125/09

Nehmen die vertragsschließenden Parteien irrtümlich die Umsatzsteuerpflicht des Geschäfts an, so ist der Vertrag dahingehend auszulegen, dass nur der Nettopreis geschuldet ist. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer infolge einer die Umsatzsteuer ausweisenden Rechnung zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet gewesen ist und die Steuer tatsächlich abgeführt hat.*)

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IBRRS 2010, 1557
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verhandlungen nach Fristablauf: Kündigungsrecht verwirkt!

OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008 - 19 U 54/08

1. Ordnet der Auftraggeber die Ausführung einer geänderten oder zusätzlichen Leistung dem Grunde nach an, kann der Auftragnehmer die Erbringung seiner Leistung nicht von einer Einigung über die Höhe der zu zahlenden Mehrvergütung abhängig machen. Denn nach § 2 Nr. 5 bzw. Nr. 6 VOB/B ist die vorherige Vereinbarung einer Vergütung nicht erforderlich.

2. Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Auftragnehmer unter Androhung der Kündigung dazu aufgefordert wird, innerhalb einer gesetzten Frist seine Leistungsbereitschaft zu erklären und die Frist fruchtlos verstrichen ist.

3. Eine solche Frist wird gegenstandlos, wenn sich der Auftraggeber auf weitere Verhandlungen einlässt und deshalb aus Sicht des Auftragnehmers noch Verhandlungen schweben.

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IBRRS 2010, 1554
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauzeitverzug: Wann ist er vorsätzlich herbeigeführt?

OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2008 - 1 U 143/07

1. Die Haftung für Vorsatz kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden.

2. Eine vorsätzliche Schädigung setzt voraus, dass die Unternehmerin den Eintritt eines Schadens zumindest für möglich hält und dies billigend in Kauf nimmt.

3. Hieran fehlt es, wenn die Unternehmerin zumutbare Beschleunigungsmaßnahmen ergreift und sie davon ausgehen kann, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen.

4. Zumutbare Beschleunigungsmaßnahmen sind die Aufstockung des Personals, die Anordnung von Doppelschichten und Nachtarbeit sowie der Einsatz eines weiteren Subunternehmers.

5. Wenn eine vorformulierte Klausel in einem Vertrag individuell ausgehandelt wird, führt die nochmalige Verwendung derselben Klausel für einen neuen Vertrag nicht automatisch dazu, dass diese Klausel auch im neuen Vertrag eine Individualabrede darstellt. Das Vorliegen einer Individualvereinbarung kann sich in einem solchen Fall aber aus den Umständen des Einzelfalls ergeben.

6. Von einem individuellen Aushandeln kann im kaufmännischen Geschäftsverkehr dann ausgegangen werden, wenn Klauseln nach vorangegangener Auseinandersetzung über sie entsprechend dem Vorschlag einer Vertragspartei unverändert übernommen werden.

7. Aus Inhalt, Gestaltung und Verwendung einer Klausel kann der äußere Anschein folgen, dass die Klausel zur mehrfachen Verwendung vorformuliert wurde. Wenn formelhafte Klauseln allerdings in eine individuelle Gestaltung eines Vertrags eingebettet sind, kann der Anschein für eine Mehrfachverwendungsabsicht fehlen.

8. Eine solche individuelle Vertragsgestaltung kann vorliegen, wenn die Vertragsparteien im Vertragstext namentlich genannt sind und zudem individuelle Regelungen über die Projektorganisation im Vertrag enthalten sind.

9. Wenn der Vertrag Regelungen enthält, die auch den Verwender einer vorformulierten Klausel belasten, spricht auch das gegen Mehrfachverwendungsabsicht.




IBRRS 2010, 1553
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klausel über Ablösung der Vertragserfüllungsbürgschaft unwirksam?

OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010 - 21 U 139/09

1. Eine formularmäßige Sicherungsabrede des Auftraggebers, wonach eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen ist, die erst "nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung" gegen eine geringere Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden kann (z. B. 33.6 und 109.2 ZVB/E-StB 95), benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

2. Sie kann nicht in eine wirksame Sicherungsabrede umgedeutet werden, so dass sie ersatzlos entfällt, was wiederum dazu führt, dass die Bürgschaften, die aufgrund der Sicherungsklausel gestellt wurden, nicht in Anspruch genommen werden können.

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IBRRS 2010, 1552
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Forderungsfreistellung als Nacherfüllung

BGH, Urteil vom 12.03.2010 - V ZR 147/09

1. Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte.*)

2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Behebung eines Mangels am Gemeinschaftseigentum beschlossen, steht der Erfüllung des Anspruchs des Käufers auf Nacherfüllung wegen des Mangels gleich, wenn der Verkäufer den Käufer von der Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ersatz der anteiligen Kosten der Mangelbeseitigung freistellt, sofern feststeht, dass die Durchführung der Mängelbeseitigung in angemessener Zeit vorgenommen wird und die Freistellung von den Kosten sichergestellt ist.*)




IBRRS 2010, 1507
BauvertragBauvertrag
Recht des Auftraggebers zur Selbstvornahme nach Fristsetzung

KG, Urteil vom 10.06.2009 - 21 U 80/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1503
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Internationale Vertragspartner: Bestimmung der Gerichtsbarkeit

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 U 816/09

1. Bei der Frage, ob ein deutsches Unternehmen oder die französische Tochtergesellschaft (S.A.R.L.) Vertragspartner geworden und die internationale und örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründet ist, handelt es sich um eine sog. doppelrelevante Tatsache, die sowohl für die Zuständigkeit als auch für die Begründetheit der Klage von Bedeutung ist. Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit unterliegt nur einer begrenzten Schlüssigkeitsprüfung dahingehend, ob bei unterstellter Richtigkeit des klägerischen Vorbringens der Rechtsweg zulässig ist.*)

2. Zu der Problematik einer Annahme eines Vertragsangebots bei unwesentlichen Änderungen hinsichtlich technischer Vorgaben einer Asphaltmaschine.*)

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IBRRS 2010, 1502
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erfasst § 648 BGB auch Ansprüche aus einem Vergleich?

OLG Dresden, Urteil vom 12.04.2010 - 10 U 1546/09

1. Auch Ansprüche aus einem Vergleich, der auf einem Bauvertrag beruht, unterfallen dem Anwendungsbereich des § 648 BGB.

2. Ein stillschweigender Ausschluss des Anspruchs auf eine Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden.

3. Die richterliche Vertragsauslegung ist nicht Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung materiellen Rechts (BGHZ 160, 83). Die Vorschriften über die Präklusion von Tatsachenvortrag sind deshalb nicht anwendbar, wenn eine Partei erstmals im Berufungsverfahren darlegt, wie nach ihrer Auffassung ein Vertrag auszulegen ist.

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IBRRS 2010, 1501
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Vermögensbetreuungspflicht bez. Restwerklohn auf Sonderkonto

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.01.2010 - 3 U 138/09

Die vertragliche Verpflichtung des Auftraggebers, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohn auf ein Banksonderkonto einzubezahlen, stellt eim BGB-Bauvertrag keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Werkunternehmer i. S. v. § 266 StGB dar.*)

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IBRRS 2010, 1457
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Anschlussberufung verliert ihre Wirkung - Kosten?

KG, Beschluss vom 26.02.2010 - 7 U 100/09

Die Kostentragungspflicht richtet sich für den Fall, dass die Anschlussberufung ihre Wirkung verliert, weil die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird, nach den allgemeinen Regelungen des Kostenrechts.*)

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IBRRS 2010, 1394
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erste Entscheidung zum neuen § 648a BGB!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.04.2010 - 17 O 11183/09

1. Gemäß § 648a Abs. 1 BGB kann der Unternehmer vom Besteller Sicherheit für eine vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen. Dieser Anspruch ist einklagbar.

2. Der Anspruch besteht auch dann, wenn vom Unternehmer Mängel der erbrachten Werkleistung geltend gemacht werden und selbst dann, wenn das Vertragsverhältnis aufgrund einer ausgesprochenen Kündigung beendet ist.

3. Für die Sicherbarkeit des Werklohnanspruchs kommt es im Übrigen weder auf eine ordnungsgemäße Schlussrechnung, auf eine Abnahme oder auf einen Fortbestand des Vertrags an.

4. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass eine Sicherheit gemäß § 648a BGB in Verbindung mit § 232 ff BGB zu stellen ist.

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IBRRS 2010, 1393
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauvertrag

OLG Rostock, Urteil vom 16.07.2008 - 2 U 42/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1392
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bejahung einer konkludenten Abnahme trotz wesentlicher Mängel

LG Hamburg, Urteil vom 01.04.2010 - 313 O 288/09

Trotz Vorliegen wesentlicher Mängel kann die Bejahung einer konkludenten Abnahme durch vorbehaltlose Zahlung der Schlussrechnung erfolgen.

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IBRRS 2010, 1390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB

BGH, Urteil vom 25.03.2010 - VII ZR 224/08

Für eine Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht grundsätzlich die Aufforderung, die vertragliche Leistung zu bewirken (im Anschluss an BGH, Urteil vom 7. Juli 1987 - X ZR 23/86, NJW-RR 1988, 310).*)

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IBRRS 2010, 1388
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme - Ersatzvornahme - Vertragsstrafe

OLG Rostock, Urteil vom 30.04.2008 - 2 U 49/07

1. Die Abnahme ist für die Fälligkeit der Werklohnforderung entbehrlich, wenn der Auftraggeber mit Ersatzvornahmekosten aufrechnet.

2. Eine Klausel, nach der der Auftragnehmer die Kosten der vom Auftraggeber durchgeführten Baureinigung anteilig trägt, ist unwirksam, weil sie das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers ausschließt.

3. Ein Vertragsstrafenversprechen kann hinfällig werden, wenn sich die Termine mehrfach ändern. Dann bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung, aus der sich die Einbeziehung des Bauzeitenplans in die Vertragsstrafenvereinbarung ergibt.

4. Vor der Abnahme setzt im VOB/B-Vertrag die Geltendmachung von Ersatzvornahmekosten den vorherigen Auftragsentzug voraus.

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IBRRS 2010, 1386
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fälligkeit des Werklohns ohne Abnahme: Abrechnungsverhältnis!

LG München I, Urteil vom 21.12.2009 - 2 O 4574/01

1. Mit ergebnislosem Ablauf der gesetzten Mängelbeseitigungsfrist wird ein Abrechnungsverhältnis ausgelöst.

2. Auf die fehlende Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung darf sich der Besteller nicht berufen, wenn Nacherfüllungshandlungen nicht mehr geduldet werden.

3. Eine Abnahmefiktion nach § 12 Nr. 5 VOB/B scheidet aus, wenn zur Abnahme aufgefordert wurde.

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IBRRS 2010, 1381
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung vertraglicher Verjährungsfristen

LG München I, Urteil vom 03.11.2009 - 2 O 7461/09

Bei Aufzugsanlagen sowie ihrer integrierten, für das Erreichen der erstrebten Funktion erforderlichen Teile (Umrichter und Schütz mit Hilfsblock) ist § 13 Nr. 4 Abs. 2 VOB/B anwendbar. Um eine vertragliche Verjährungsfrist zu eröffnen muss diese Vorschrift im Generalunternehmervertrag ausdrücklich abbedungen werden.

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IBRRS 2010, 1359
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GSB: Faktischer Geschäftsführer haftet bei zweckwidriger Verwendung

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2009 - 11 U 148/08

1. Wird Baugeld vom Baugeldempfänger zweckwidrig verwandt und handelt es sich um eine juristische Person, haftet hierfür im Falle des Verschuldens auch der gesetzliche Vertreter.

2. Es ist zu berücksichtigen, dass die Geschäftsführer einer GmbH für einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 1 GSB gegenüber dem betroffenen Baugläubiger haften und diese Haftung auch den faktischen Geschäftsführer bzw. den verantwortlichen Prokuristen oder Generalbevollmächtigten trifft.

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IBRRS 2010, 1307
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen, Abnahmezeitpunkt

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.03.2009 - 9 U 152/08

Eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Bauvertrages nach Fertigstellung, in der streitige Mängel aufgelistet sind und die Fälligkeit der Schlusszahlung geregelt ist, kann auch ohne ausdrückliche Erwähnung des Begriffes Abnahme als solche ausgelegt werden.

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IBRRS 2010, 1304
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen mangelhafter Abdichtungsarbeiten

OLG Schleswig, Urteil vom 31.07.2009 - 3 U 80/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1294
BauvertragBauvertrag
Bau einer Eigentumswohnung: Welche Qualität geschuldet?

OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2007 - 21 U 1/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1256
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ohne Fachkunde kein Organisationsverschulden!

KG, Urteil vom 28.05.2009 - 27 U 27/08

1. Arglistig verschweigt der Unternehmer, wenn er sich bewusst ist, dass der ihm bekannte Mangel für die Entschließung des Bestellers erheblich ist und diesen unter Umständen von der Abnahme abhalten würde, und er den Umstand trotz einer ihm nach Treu und Glauben treffende Verpflichtung nicht offenbart.

2. Den Unternehmer, der ein Werk zumindest arbeitsteilig durch einen Dritten herstellen lässt, trifft die Pflicht, die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob dieses bei Ablieferung mangelfrei ist. Verstößt er hiergegen und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, wird dieses Verhalten der Arglist gleichgestellt.

3. Nicht jede beliebige Verletzung der Organisationspflicht kann maßgeblich sein, sondern nur eine solche, die es rechtfertigt, den Unternehmer so haften zu lassen, als habe er einen Mangel arglistig verschwiegen.

4. Voraussetzung hierfür ist, dass der Unternehmer auf den Herstellungsprozess durch eine geeignete Überwachung grundsätzlich überhaupt Einfluss nehmen kann.

5. Dies ist regelmäßig dann nicht der Fall, wenn Leistungen vergeben werden, die von dem Unternehmer mangels eigener Fachkunde nicht selbst erbracht werden können. Die Organisationspflicht beschränkt sich dann auf eine sorgfältige Auswahl des Ausführenden.

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